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Re: Kruzifix raus aus dem Gerichtssaal

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Ruediger Roesler

unread,
May 7, 2013, 12:40:14 PM5/7/13
to
Hasso <isen...@gmx.de> typed:

> fordert ein türkischer Politiker.
> http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/nsu-prozess-muenchen-kruzifix-gerichtssaal-veraergert-tuerkischen-politiker-zr-2893469.html
>
> Recht hat er, der Mann. Für Gutes steht dieses Kreuz in den Augen von
> Nichtchristen ganz bestimmt nicht. Und was dieses religiöse Symbol in
> einem staatlichen Gerichtssaal zu suchen hat ist auch unklar.

Leitsatz der Entscheidung (*BVerfGE 35, 366 - Kreuz im Gerichtssaal*)
des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1973:
| Der Zwang, entgegen der eigenen religiösen oder weltanschaulichen
| Überzeugung in einem mit einem Kreuz ausgestatteten Gerichtssaal
| verhandeln zu müssen, kann das Grundrecht eines Prozeßbeteiligten aus
| Art. 4 Abs. 1 GG verletzen.
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv035366.html

Leitsätze der Entscheidung (*BVerfGE 93, 1 - Kruzifix*) des
Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 1995:
| 1. Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den
| Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine
| Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art. 4 Abs. 1 GG.
| 2. § 13 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern
| ist mit Art. 4 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig.
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv093001.html

Diese Urteile gelten IMHO sinngemäß auch für bajuwarische Gerichtssäle.
Demnächst kommen einige dieser Lumpen noch auf die Idee, ich müsse das
Kreuz küssen, das sie mir hinhalten, bevor sie den mühsam für mich
errichteten Scheiterhaufen anzünden, weil das schließlich die
altehrwürdige christliche Tradition so erfordere.

F'up2 dsrm
--
ЯR

Peter Veith

unread,
May 7, 2013, 2:01:15 PM5/7/13
to
Am 07.05.2013 18:40, schrieb Ruediger Roesler:

> Hasso <isen...@gmx.de> typed:
>> fordert ein türkischer Politiker.
>> http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/nsu-prozess-muenchen-kruzifix-gerichtssaal-veraergert-tuerkischen-politiker-zr-2893469.html
>>
>> Recht hat er, der Mann. Für Gutes steht dieses Kreuz in den Augen von
>> Nichtchristen ganz bestimmt nicht. Und was dieses religiöse Symbol in
>> einem staatlichen Gerichtssaal zu suchen hat ist auch unklar.
>
> Leitsatz der Entscheidung (*BVerfGE 35, 366 - Kreuz im Gerichtssaal*)
> des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1973:
> | Der Zwang, entgegen der eigenen religiösen oder weltanschaulichen
> | Überzeugung in einem mit einem Kreuz ausgestatteten Gerichtssaal
> | verhandeln zu müssen, kann das Grundrecht eines Prozeßbeteiligten aus
> | Art. 4 Abs. 1 GG verletzen.
> http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv035366.html
>
> Leitsätze der Entscheidung (*BVerfGE 93, 1 - Kruzifix*) des
> Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 1995:
> | 1. Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den
> | Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine
> | Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art. 4 Abs. 1 GG.
> | 2. § 13 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern
> | ist mit Art. 4 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig.
> http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv093001.html

Daraufhin wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes
über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 23. Dezember 1995
(GVBl S. 850) ist in den die Volksschulen betreffenden Art. 7 BayEUG
folgender Absatz 3 eingefügt:

"(3) Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird
in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht. Damit kommt der Wille zum
Ausdruck, die obersten Bildungsziele der Verfassung auf der Grundlage
christlicher und abendländischer Werte unter Wahrung der
Glaubensfreiheit zu verwirklichen. Wird der Anbringung des Kreuzes aus
ernsthaften und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung
durch die Erziehungsberechtigten widersprochen, versucht der Schulleiter
eine gütliche Einigung. Gelingt eine Einigung nicht, hat er nach
Unterrichtung des Schulamts für den Einzelfall eine Regelung zu treffen,
welche die Glaubensfreiheit des Widersprechenden achtet und die
religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen aller in der Klasse
Betroffenen zu einem gerechten Ausgleich bringt; dabei ist auch der
Wille der Mehrheit soweit möglich zu berücksichtigen."

Eine Klage dagegen wurde vom BVerfG am 27.10.1997 - 1 BvR 1659/97 -
_nicht_ zur Entscheidung angenommen!

> Diese Urteile gelten IMHO sinngemäß auch für bajuwarische Gerichtssäle.

> F'up2 dsrm

Ignoriert

Veith
--
"There’s class warfare, all right, […] but it’s my class, the rich
class, that’s making war, and we’re winning" (Warren Buffett)
http://www.DDR-Luftwaffe.de

gunterkühne

unread,
May 7, 2013, 2:56:34 PM5/7/13
to
Abwarten was die Anwaltshanseln noch alles für Anträge stellen.
Kann alles noch kommen.
Jetzt ist erstmals Befangenheit dran.
Es empfiehlt sich immer einen Vorrat Popkorn zuzulegen, der Prozess kann
dauern :)

MfG
P.S. wer hat München überhaupt ausgewählt? Könnte man ja auch noch
Einspruch einlegen.


Bernd J. Kaup

unread,
May 7, 2013, 3:01:02 PM5/7/13
to
Am 07.05.2013 18:40, schrieb Ruediger Roesler:
> Hasso <isen...@gmx.de> typed:
>
>> fordert ein türkischer Politiker.
>> http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/nsu-prozess-muenchen-kruzifix-gerichtssaal-veraergert-tuerkischen-politiker-zr-2893469.html
>>
>>
>> Recht hat er, der Mann. Für Gutes steht dieses Kreuz in den Augen von
>> Nichtchristen ganz bestimmt nicht. Und was dieses religiöse Symbol in
>> einem staatlichen Gerichtssaal zu suchen hat ist auch unklar.
>
Niemand zwingt den Herrn einen deutschen Gerichtssaal aufzusuchen.
Wenn ihm das Kreuz nicht passt, soll er dahin gehen, wo er keins
angucken muß.
Es ist ohnehin nicht einzusehen, dass ein Kreuz religiöse Gefühle
verletzt, nicht aber ein Kopftuch. Wenn man das auseinanderhält, muß man
schon ein geistiger Korinthenkacker sein, der esoterische
Multikultisülze für seinen Gemütszustand braucht, damit er nicht im
Burn-out sein Lebensziel findet.
mfg
bjk

Helmut Richter

unread,
May 7, 2013, 5:06:26 PM5/7/13
to
On Tue, 7 May 2013, Ruediger Roesler wrote:

> bevor sie den mühsam für mich
> errichteten Scheiterhaufen anzünden, weil das schließlich die
> altehrwürdige christliche Tradition so erfordere.

Ist das der eigentliche Stein des Anstoßes? Der Scheiterhaufen mühsam, die
Guillotine effizient und daher fortschrittlich? Doch, die französische
Revolution hat Fortschritt gebracht, und sei es nur bei der Beseitigung
der jeweils anderen.

--
Helmut Richter

Ruediger Roesler

unread,
May 8, 2013, 1:08:17 AM5/8/13
to
Helmut Richter <hh...@web.de> typed:
Hier geht es _nicht_ um die Französische Revolution, hier geht es
_nicht_ um die Effektivität der Guillotine bei Hinrichtungen, obwohl
diese in der Geschichte auch vom deutschen Rechtsstaat eingesetzt wurde.
Hier geht es um den deutschen Rechtsstaat, der gerade der Öffentlichkeit
vorgeführt wird.

--
ЯR

Stefan

unread,
May 8, 2013, 2:37:31 AM5/8/13
to
Am 07.05.2013 21:01, schrieb Bernd J. Kaup:
> Am 07.05.2013 18:40, schrieb Ruediger Roesler:
>> Hasso <isen...@gmx.de> typed:
>>

>>
> Niemand zwingt den Herrn einen deutschen Gerichtssaal aufzusuchen.
> Wenn ihm das Kreuz nicht passt, soll er dahin gehen, wo er keins
> angucken muß.
> Es ist ohnehin nicht einzusehen, dass ein Kreuz religiöse Gefühle
> verletzt, nicht aber ein Kopftuch. Wenn man das auseinanderhält, muß man
> schon ein geistiger Korinthenkacker sein, der esoterische
> Multikultisülze für seinen Gemütszustand braucht, damit er nicht im
> Burn-out sein Lebensziel findet.


Der Herr sollte sich vieleicht einmal die türkische Flagge ansehen. Das
nur zum Thema religiöse Symbole in staatlichen Institutionen.

Gruß

Stefan

Peter Zander

unread,
May 8, 2013, 3:35:13 AM5/8/13
to
Peter Veith <ve...@snafu.de> schrieb am Tue, 07 May 2013 20:01:15
+0200:

>Am 07.05.2013 18:40, schrieb Ruediger Roesler:

[ ]

>> Leitsatz der Entscheidung (*BVerfGE 35, 366 - Kreuz im Gerichtssaal*)
>> des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1973:
>> | Der Zwang, entgegen der eigenen religi�sen oder weltanschaulichen
>> | �berzeugung in einem mit einem Kreuz ausgestatteten Gerichtssaal
>> | verhandeln zu m�ssen, kann das Grundrecht eines Proze�beteiligten aus
>> | Art. 4 Abs. 1 GG verletzen.
>> http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv035366.html
>>
>> Leits�tze der Entscheidung (*BVerfGE 93, 1 - Kruzifix*) des
>> Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 1995:
>> | 1. Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den
>> | Unterrichtsr�umen einer staatlichen Pflichtschule, die keine
>> | Bekenntnisschule ist, verst��t gegen Art. 4 Abs. 1 GG.
>> | 2. � 13 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung f�r die Volksschulen in Bayern
>> | ist mit Art. 4 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig.
>> http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv093001.html
>
>Daraufhin wurde durch das Gesetz zur �nderung des Bayerischen Gesetzes
>�ber das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 23. Dezember 1995
>(GVBl S. 850) ist in den die Volksschulen betreffenden Art. 7 BayEUG
>folgender Absatz 3 eingef�gt:
>
>"(3) Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Pr�gung Bayerns wird
>in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht. Damit kommt der Wille zum
>Ausdruck, die obersten Bildungsziele der Verfassung auf der Grundlage
>christlicher und abendl�ndischer Werte unter Wahrung der
>Glaubensfreiheit zu verwirklichen. Wird der Anbringung des Kreuzes aus
>ernsthaften und einsehbaren Gr�nden des Glaubens oder der Weltanschauung
>durch die Erziehungsberechtigten widersprochen, versucht der Schulleiter
>eine g�tliche Einigung. Gelingt eine Einigung nicht, hat er nach
>Unterrichtung des Schulamts f�r den Einzelfall eine Regelung zu treffen,
>welche die Glaubensfreiheit des Widersprechenden achtet und die
>religi�sen und weltanschaulichen �berzeugungen aller in der Klasse
>Betroffenen zu einem gerechten Ausgleich bringt; dabei ist auch der
>Wille der Mehrheit soweit m�glich zu ber�cksichtigen."
>
>Eine Klage dagegen wurde vom BVerfG am 27.10.1997 - 1 BvR 1659/97 -
>_nicht_ zur Entscheidung angenommen!

Wie sollte auch ein Bundesverfassungsgericht zu einem gerechten Urteil
kommen k�nnen, wenn das Grundgesetz der BRD laut der Pr�ambel aus
Verantwortung vor einem Giftigsten Feind der Religionsfreiheit
erarbeitet wurde, der das Taufen aller Menschen aller Nationen auf den
Dreifaltigen Christengott gefordert hat und dessen Gesetze laut Matth.
5, 17-19 bis zum Vergehen der Erde nicht aufgel�st werden sollen? Es
ist doch schon ein gro�er Fortschritt, dass nicht mehr an Menschen
dieses Gesetz des laut Bibel zehntausendfachen S�uglings- und
Kindermassenm�rder aus dem christlichen Buch der Widerspr�che und
Universalausreden umgesetzt wird:

"Wer einer Gottheit au�er Jahwe Schlachtopfer darbringt, an dem soll
die Vernichtungsweihe vollstreckt werden." (2. Mos. 22, 19)

Solange Menschen den giftigsten Feind der Religionsfreiheit anbeten,
der in der Thora, der Bibel und dem Koran als h�chste Macht im
Universum vorgelogen wird, kann es zu keiner wirklichen Gerechtigkeit
in Bezug auf die Selbstverst�ndlichkeit kommen, dass religi�se Symbole
in weltlichen Gerichtss�len nichts verloren haben. Gegen ein Standbild
der Justitia mit verbundenen Augen ist aber nichts einzuwenden ;-))

Peter Zander

Lothar Frings

unread,
May 8, 2013, 3:56:58 AM5/8/13
to
Ruediger Roesler tat kund:

> Hasso <isenha...@gmx.de> typed:
>
> > fordert ein türkischer Politiker.
> >http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/nsu-prozess-muenchen-kr...
>

Das kann doch langsam alles nicht mehr wahr sein.
Das hat sich doch die "Titanic" ausgedacht, oder?

Ruediger Roesler

unread,
May 8, 2013, 12:31:28 PM5/8/13
to
gunterkühne <gunt...@yahoo.de> typed:

> P.S. wer hat München überhaupt ausgewählt? Könnte man ja auch noch
> Einspruch einlegen.

| Der Gerichtsstand befindet sich in München, da der Prozess, der
| Strafprozessordnung folgend, in einem Bundesland stattfinden muss, in
| dem einer der Tatorte des NSU liegt. Fünf der NSU-Morde wurden in
| Bayern verübt und das Oberlandesgericht München ist das einzige des
| Bundeslandes, das über eine Staatsschutzkammer verfügt.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=NSU-Prozess&oldid=118301575#Gerichtsstand_und_Beteiligte

--
ЯR

Bernd Laschner

unread,
May 9, 2013, 12:07:45 PM5/9/13
to
Bernd J. Kaup schrieb:

>> Hasso <isen...@gmx.de> typed:

>>> Recht hat er, der Mann. Für Gutes steht dieses Kreuz in den Augen von
>>> Nichtchristen ganz bestimmt nicht. Und was dieses religiöse Symbol in
>>> einem staatlichen Gerichtssaal zu suchen hat ist auch unklar.

> Niemand zwingt den Herrn einen deutschen Gerichtssaal aufzusuchen.
> Wenn ihm das Kreuz nicht passt, soll er dahin gehen, wo er keins
> angucken muß.

Sorry, aber das ist doch Stammtischnieveau. Hast Du das wirklich nötig?

Ich bin Deutscher und auch ich will nicht, daß in Räumlichkeiten der
öffentlichen Verwaltung und der Justiz religiöse Symbole rumhängen.

> Es ist ohnehin nicht einzusehen, dass ein Kreuz religiöse Gefühle
> verletzt, nicht aber ein Kopftuch.

Wer "religiöse Gefühle" hat, gehört in psychiatrische Behandlung.

Davon abgesehen, ist es doch wohl ein Unterschied, ob sich jemand als
Person zu einer Religion bekennt und dies durch religiöse Symbolik meint
zum Ausdruch bringen zu müssen, oder ob sich so ein Symbol in einem
Gerichtssaal befindet.

Wer bekennt sich denn durch das Kreuz im Gerichtssaal zum Christentum?

Kann man denn ernsthaft wollen, daß in diesem Land eine Religion Einfluß
auf die Rechtsprechung nimmt?


> Wenn man das auseinanderhält, muß man
> schon ein geistiger Korinthenkacker sein, der esoterische
> Multikultisülze für seinen Gemütszustand braucht, damit er nicht im
> Burn-out sein Lebensziel findet.

Dieser Satz erschliesst sich mir nicht.




Bernd

--
Die angegebene email-Adresse ist gültig und wird sogar gelesen.

Thomas Meyering

unread,
May 9, 2013, 4:17:13 PM5/9/13
to
In article <5189f2b0$0$30115$8e6e...@newsreader.ewetel.de>, Stefan
says...
Die türkische Flagge enthält eine Mondsichel (die bei uns
merkwürdigerweise als "Halbmond" bezeichnet wird) und einen Stern. Die
Mondsichel mit Stern war das Familienwappen der Osmanen, die die
türkische Republik als Wappen übernommen hat.

Die Mondsichel ist genausowenig ein religöses Symbol wie der Bundesadler
oder der bayrische Löwe.

Es wird noch lustiger: Ursprünglich war die Mondsichel das Symbol der
Göttin Artemis, die im heutigen Istambul verehrt wurde. Konstantin der
Große hat dann die Artemis-Verehrung auf die Jungfrau Maria umgebogen.
Der Stern war das Symbol der Jungfrau Maria. Die Osmanen haben nach der
Eroberung Konstantinopels Halbmond und Stern übernommen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Flagge_der_Türkei

Die ganze Diskussion zeigt mal wieder, dass die Islamophoben geistig
unterbelichtet sind.

--
bye
Thomas

Bernd J. Kaup

unread,
May 9, 2013, 5:15:14 PM5/9/13
to
Am 09.05.2013 18:07, schrieb Bernd Laschner:
> Bernd J. Kaup schrieb:
>
>>> Hasso <isen...@gmx.de> typed:
>
>>>> Recht hat er, der Mann. Für Gutes steht dieses Kreuz in den Augen von
>>>> Nichtchristen ganz bestimmt nicht. Und was dieses religiöse Symbol in
>>>> einem staatlichen Gerichtssaal zu suchen hat ist auch unklar.
>
>> Niemand zwingt den Herrn einen deutschen Gerichtssaal aufzusuchen.
>> Wenn ihm das Kreuz nicht passt, soll er dahin gehen, wo er keins
>> angucken muß.
>
> Sorry, aber das ist doch Stammtischnieveau. Hast Du das wirklich nötig?

Dein "Nieveau" hat unter der Multikultisülze deiner atheistischen
Sozialisierung gelitten.

>
> Ich bin Deutscher und auch ich will nicht, daß in Räumlichkeiten der
> öffentlichen Verwaltung und der Justiz religiöse Symbole rumhängen.
>

das ist dein Recht, das zu meinen. Hoffentlich hat man dir beigebracht,
die Meinung anderer zu tolerieren.

> Kann man denn ernsthaft wollen, daß in diesem Land eine Religion Einfluß
> auf die Rechtsprechung nimmt?

Kann man denn ernsthaft wollen, dass esoterische Multikultisülze auf die
Rechtsprechung Einfluß nimmt?

mfg
bjk

Stefan Schmitz

unread,
May 9, 2013, 5:56:29 PM5/9/13
to
On 9 Mai, 22:17, Thomas Meyering <thomas.meyer...@arcor.de> wrote:
> In article <5189f2b0$0$30115$8e6e7...@newsreader.ewetel.de>, Stefan
> says...
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
> > Am 07.05.2013 21:01, schrieb Bernd J. Kaup:
> > > Am 07.05.2013 18:40, schrieb Ruediger Roesler:
> > >> Hasso <isenha...@gmx.de> typed:
>
> > > Niemand zwingt den Herrn einen deutschen Gerichtssaal aufzusuchen.
> > > Wenn ihm das Kreuz nicht passt, soll er dahin gehen, wo er keins
> > > angucken muß.
> > > Es ist ohnehin nicht einzusehen, dass ein Kreuz religiöse Gefühle
> > > verletzt, nicht aber ein Kopftuch. Wenn man das auseinanderhält, muß man
> > > schon ein geistiger Korinthenkacker sein, der esoterische
> > > Multikultisülze für seinen Gemütszustand braucht, damit er nicht im
> > > Burn-out sein Lebensziel findet.
>
> > Der Herr sollte sich vieleicht einmal die türkische Flagge ansehen. Das
> > nur zum Thema religiöse Symbole in staatlichen Institutionen.
>
> Die türkische Flagge enthält eine Mondsichel (die bei uns
> merkwürdigerweise als "Halbmond" bezeichnet wird) und einen Stern. Die
> Mondsichel mit Stern war das Familienwappen der Osmanen, die die
> türkische Republik als Wappen übernommen hat.
>
> Die Mondsichel ist genausowenig ein religöses Symbol wie der Bundesadler
> oder der bayrische Löwe.
>
> Es wird noch lustiger: Ursprünglich war die Mondsichel das Symbol der
> Göttin Artemis, die im heutigen Istambul verehrt wurde. Konstantin der
> Große hat dann die Artemis-Verehrung auf die Jungfrau Maria umgebogen.
> Der Stern war das Symbol der Jungfrau Maria. Die Osmanen haben nach der
> Eroberung Konstantinopels Halbmond und Stern übernommen.
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Flagge_der_Türkei

Wenn du da schon warst, hättest du auch noch weiterklicken können:

http://de.wikipedia.org/wiki/Mondsichel#Islamische_Welt

Da steht nämlich, dass sie heutzutage sehr wohl ein Symbol für den
Islam ist.

Horst Schnellinger

unread,
May 9, 2013, 7:54:05 PM5/9/13
to
* Bernd J. Kaup <bjk...@internet-counsel.de> [09-05-13 21:15]:
> Am 09.05.2013 18:07, schrieb Bernd Laschner:
>> Bernd J. Kaup schrieb:
>>
>>>> Hasso <isen...@gmx.de> typed:
>>
>>>>> Recht hat er, der Mann. Für Gutes steht dieses Kreuz in den Augen von
>>>>> Nichtchristen ganz bestimmt nicht. Und was dieses religiöse Symbol in
>>>>> einem staatlichen Gerichtssaal zu suchen hat ist auch unklar.
>>
>>> Niemand zwingt den Herrn einen deutschen Gerichtssaal aufzusuchen.
>>> Wenn ihm das Kreuz nicht passt, soll er dahin gehen, wo er keins
>>> angucken muß.
>>
>> Sorry, aber das ist doch Stammtischnieveau. Hast Du das wirklich nötig?
>
> Dein "Nieveau" hat unter der Multikultisülze deiner atheistischen
> Sozialisierung gelitten.

War klar das da nur Nazi-Müll als Antwort raus kommt
>
>>
>> Ich bin Deutscher und auch ich will nicht, daß in Räumlichkeiten der
>> öffentlichen Verwaltung und der Justiz religiöse Symbole rumhängen.
>>
>
> das ist dein Recht, das zu meinen. Hoffentlich hat man dir beigebracht,
> die Meinung anderer zu tolerieren.

So wie du Christen-Nazi Atheisten oder Moslems tolerierst, nämlich gar
nicht? Geh kacken.
>
>> Kann man denn ernsthaft wollen, daß in diesem Land eine Religion Einfluß
>> auf die Rechtsprechung nimmt?
>
> Kann man denn ernsthaft wollen, dass esoterische Multikultisülze auf die
> Rechtsprechung Einfluß nimmt?

Eine ernsthafte Sülzephobie hat unsr kleiner Aushilfs-Nazi also auch
noch. Wo das doch so eine urdeutsche Speise ist.

Peter Veith

unread,
May 10, 2013, 3:17:28 AM5/10/13
to
On 7 Mai, 20:01, Ingrid wrote:

> Am 07.05.2013 18:40, schrieb Ruediger Roesler:
> > Hasso typed:
> >> fordert ein türkischer Politiker.
> > Leitsatz der Entscheidung (*BVerfGE 35, 366 - Kreuz im Gerichtssaal*)
> > des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1973:
> > Leitsätze der Entscheidung (*BVerfGE 93, 1 - Kruzifix*) des
> > Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 1995:
>
> Daraufhin wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes
> über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 23. Dezember 1995
> (GVBl S. 850) ist in den die Volksschulen betreffenden Art. 7 BayEUG
> folgender Absatz 3 eingefügt:
>
> "(3) Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird
> in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht. Damit kommt der Wille zum
> Ausdruck, die obersten Bildungsziele der Verfassung auf der Grundlage
> christlicher und abendländischer Werte unter Wahrung der
> Glaubensfreiheit zu verwirklichen ...
> Eine Klage dagegen wurde vom BVerfG am 27.10.1997 - 1 BvR 1659/97 -
> _nicht_ zur Entscheidung angenommen!
>
> > Diese Urteile gelten IMHO sinngemäß auch für bajuwarische Gerichtssäle.

»... Bayerns Justizministerin Beate Merk kontert: 'Mir ist es sehr
wichtig, dass in bayerischen Gerichtssälen Kreuze hängen, damit unsere
christlichen Wurzeln und Werte auch in unseren Gerichten deutlich
werden.' Das sei mitnichten eine Verletzung der Verpflichtung des
Staates zu religiöser Neutralität, sondern 'ein Bekenntnis zu den
christlich geprägten Grundwerten unserer Gesellschaft und unseres
Rechts'.«
<http://www.sueddeutsche.de/h5238s/1306282/Kruzifix-Streit-im-NSU-
Prozess.html>

Pe" DDR-LUftwaffe.de "ter

Bernd Laschner

unread,
May 10, 2013, 4:10:09 AM5/10/13
to
Bernd J. Kaup schrieb:

> Am 09.05.2013 18:07, schrieb Bernd Laschner:

>> Bernd J. Kaup schrieb:

>>> Niemand zwingt den Herrn einen deutschen Gerichtssaal aufzusuchen.
>>> Wenn ihm das Kreuz nicht passt, soll er dahin gehen, wo er keins
>>> angucken muß.

>> Sorry, aber das ist doch Stammtischnieveau. Hast Du das wirklich nötig?

> Dein "Nieveau" hat unter der Multikultisülze deiner atheistischen
> Sozialisierung gelitten.

Da war ein "e" zuviel. Nur gut, daß Du keine Fehler machst. Oder
vielleicht suche ich, anders als du, nicht nach ihnen.

Im übrigen bin ich keineswegs atheistisch sozialisiert worden, sondern
christlich. Meine Eltern sind evangelisch und haben mich bis zur
Konfirmation zum Glauben angehalten und mir erst danach diesbezüglich
meine eigenen Entscheidungen zugestanden.

Multikulturelle Denke kann man meinen Eltern nun wirklich nicht nachsagen.

Wieso glaubst Du eigentlich, irgend etwas über die Umstände meines
Aufwachsens zu wissen? Kennen wir uns?

>> Ich bin Deutscher und auch ich will nicht, daß in Räumlichkeiten der
>> öffentlichen Verwaltung und der Justiz religiöse Symbole rumhängen.

> das ist dein Recht, das zu meinen. Hoffentlich hat man dir beigebracht,
> die Meinung anderer zu tolerieren.

Aber natürlich toleriere ich die Meinung anderer. Ich muß sie aber nicht
teilen.

In diesem Staat kann man in der Kirche glauben, wenn man das aus
irgendwelchen Gründen für eine gute Idee hält. Dort können dann
selbstredend Kreuze en masse rumhängen, mir egal.

Und von mir aus kann sich, wer will, zu Hause seinen eigenen
Devotionalienschrein errichten, mir auch egal.

Der Glaube hat im Gerichtssaal überhaupt gar nichts verloren. Dort wird
weltliches Recht gesprochen, zumindest sollte das so sein. Und die
Gesetze stehen in den Gesetzbüchern, nicht in der Bibel.

>> Kann man denn ernsthaft wollen, daß in diesem Land eine Religion Einfluß
>> auf die Rechtsprechung nimmt?

> Kann man denn ernsthaft wollen, dass esoterische Multikultisülze auf die
> Rechtsprechung Einfluß nimmt?

Schade, daß Du zu meiner Frage keine Stellung bezogen hast, sondern
stattdessen eine ganz andere Frage aufgeworfen hast mit mindestens einem
Begriff, der mir unbekannt ist.

Was ist Multikultisülze und in welchem Zusammenhang steht sie mit
Religion und ihrer Symbolik?

Esoterik jedenfalls hat im Gerichtssaal genauso wenig zu suchen wie
Religion. Über Deine Sülze kann ich nichts sagen, da ich sie nicht kenne.

Bernd J. Kaup

unread,
May 10, 2013, 5:05:21 AM5/10/13
to
Am 10.05.2013 01:54, schrieb Horst Schnellinger:

plonk

mfg
bjk

Stefan

unread,
May 10, 2013, 5:18:30 AM5/10/13
to
Am 09.05.2013 23:56, schrieb Stefan Schmitz:
> On 9 Mai, 22:17, Thomas Meyering <thomas.meyer...@arcor.de> wrote:
>> In article <5189f2b0$0$30115$8e6e7...@newsreader.ewetel.de>, Stefan
>> says...
>>


>> Die Mondsichel ist genausowenig ein relig�ses Symbol wie der Bundesadler
>> oder der bayrische L�we.

aha

>> Es wird noch lustiger: Urspr�nglich war die Mondsichel das Symbol der
>> G�ttin Artemis, die im heutigen Istambul verehrt wurde. Konstantin der

also doch religi�ses Symbol ;-), was denn nun?

>> Gro�e hat dann die Artemis-Verehrung auf die Jungfrau Maria umgebogen.
>> Der Stern war das Symbol der Jungfrau Maria. Die Osmanen haben nach der
>> Eroberung Konstantinopels Halbmond und Stern �bernommen.

Und, sind das deshalb keine religi�sen Symbole mehr?

> Da steht n�mlich, dass sie heutzutage sehr wohl ein Symbol f�r den
> Islam ist.

Ebend.

Man sollte sich auch mal Gedanken �ber die Motivation von Leuten machen,
die sich �ber ein Kreuz in einem bayrischen Gerichtsaal beklagen.

Dabei geht es doch offensichtlich nicht darum, die Rechte der
Opferfamilien zu wahren, sondern darum, die deutsche Justiz vorzuf�hren
und Stimmung gegen die Bundesrepublick Deutschland zu machen. Und das
ist einfach nur sch�big.


Gru�

Stefan




Hanns Kugler

unread,
May 12, 2013, 3:50:45 AM5/12/13
to
Peter Veith <ve...@snafu.de> wrote:

> �... Bayerns Justizministerin Beate Merk kontert: 'Mir ist es sehr
> wichtig, dass in bayerischen Gerichtss�len Kreuze h�ngen, damit unsere
> christlichen Wurzeln und Werte auch in unseren Gerichten deutlich
> werden.' Das sei mitnichten eine Verletzung der Verpflichtung des
> Staates zu religi�ser Neutralit�t, sondern 'ein Bekenntnis zu den
> christlich gepr�gten Grundwerten unserer Gesellschaft und unseres
Kruzifixe haben soviel mit Christentum zu tun wie Hasen mit Ostereiern.

Christen verehren keine Kreuze, tragen keine Kreuze und machen nirgendwo
Kreuze an Geb�ude. Jesus Christus ist auferstanden und er lebt! Er sitzt
zur Rechten Gottes! Er hat das Kreuz besiegt!

Hanns





--- news://freenews.netfront.net/ - complaints: ne...@netfront.net ---

kueh...@front.ru

unread,
May 12, 2013, 6:10:19 AM5/12/13
to
Hanns Kugler gab zu Bedenken:
Dann kann man sie ja getrost wegnehmen.
Oder warum h�ngen die noch da??


MfG

--
Kleinmut und Stolz, aus diesem Holz,
schuf der Mensch sich am sechsten Tag Gott.

Wilhelm Eichel

unread,
May 12, 2013, 6:30:34 AM5/12/13
to
<kueh...@front.ru> wrote:

> Hanns Kugler gab zu Bedenken:
>
> > Peter Veith <ve...@snafu.de> wrote:
> >
> >> �... Bayerns Justizministerin Beate Merk kontert: 'Mir ist es sehr
> >> wichtig, dass in bayerischen Gerichtss�len Kreuze h�ngen, damit unsere
> >> christlichen Wurzeln und Werte auch in unseren Gerichten deutlich
> >> werden.' Das sei mitnichten eine Verletzung der Verpflichtung des
> >> Staates zu religi�ser Neutralit�t, sondern 'ein Bekenntnis zu den
> >> christlich gepr�gten Grundwerten unserer Gesellschaft und unseres
> >> Rechts'.�
> >> <http://www.sueddeutsche.de/h5238s/1306282/Kruzifix-Streit-im-NSU-
> >> Prozess.html>
> >
> > Kruzifixe haben soviel mit Christentum zu tun wie Hasen mit Ostereiern.
> >
> > Christen verehren keine Kreuze, tragen keine Kreuze und machen nirgendwo
> > Kreuze an Geb�ude. Jesus Christus ist auferstanden und er lebt! Er sitzt
> > zur Rechten Gottes! Er hat das Kreuz besiegt!
>
> Dann kann man sie ja getrost wegnehmen.
> Oder warum h�ngen die noch da??

Weil die gottlosen Katholiken Gipsfiguren, Kreuze, Leichen und P�pste
anbeten und nicht Jesus Christus, den Sohn Gottes.

Wilhelm

Bastian Völker

unread,
May 12, 2013, 1:45:04 PM5/12/13
to
Hallo!
Da die Spruchkörper beim Oberlandesgericht Senate heißen, nennt man
diesen speziellen Spruchkörper Staatsschutzsenat. Staatsschutzkammern
werden bei (einzelnen) Landgerichten eingerichtet.

Und die Tatsache, dass die Anklage beim OLG München und nicht bei einem
OLG eines anderen beteiligten Bundeslandes erhoben wurde, könnte in
einer Vereinbarung nach § 120 I 5 GVG liegen (eher unwahrscheinlich)
oder durch die Wahl des Bundesanwaltschaft. Zwischen den
Generalstaatsanwaltschaften der Länder gibt es üblicherweise Absprachen,
wo Verfahren geführt werden, die zum Beispiel mehrere Tatorte haben,
ebenso wie eine Generalstaatsanwaltschaft dies ihren untergeordneten
Staatsanwaltschaften für landesinterne Ermittlungen vorgibt. Ob es auf
Bundesebene entsprechende grundsätzliche Anweisungen gibt, weiß ich nicht.

Gruß
Bastian

Thomas Meyering

unread,
May 12, 2013, 2:37:01 PM5/12/13
to
In article <25c6fa67-9bb5-4762-8d9d-50d2688cee28
@k8g2000vbz.googlegroups.com>, ss...@gmx.de says...
Dort steht

"Jahrhundertelang beherrschte das Osmanenreich einen großen Teil der
muslimischen Welt. Durch die fortdauernde Auseinandersetzung mit dem
christlichen Europa hat sich das Symbol auch mental mit dem Glauben des
sunnitischen Islams verbunden und eine Wandlung von einem alten
heidnischen Bild zum heutigen Symbol des sunnitischen Islams
durchlaufen."

D, h. in Europa denken die Leute, dass die Mondsichel ein islamisches
Symbol wäre. Mit Europa ist aber eigentlich hauptsächlich Deutschland
gemeint. In den Ländern mit einer starken arabischen Einwanderung
(Frankreich, Spanien...) kommt niemand auf diese Idee. Die Araber sehen
die Mondsichel als Symbol einer verhassten Besatzungsmacht.

Wenn Du schon da warst, hättest Du auch etwas weiterlesen können. Im
nächsten Absatz wird die Bedeutung der Mondsichel als christliches
Symbol beschrieben.

Ich bleibe dabei: Die gleichsetzung von Islam und Türkentum ist falsch.


--
bye
Thomas

Thomas Meyering

unread,
May 12, 2013, 2:37:02 PM5/12/13
to
In article <518cbb61$0$30115$8e6e...@newsreader.ewetel.de>, Stefan
says...
>
> Am 09.05.2013 23:56, schrieb Stefan Schmitz:
> > On 9 Mai, 22:17, Thomas Meyering <thomas.meyer...@arcor.de> wrote:
> >> In article <5189f2b0$0$30115$8e6e7...@newsreader.ewetel.de>, Stefan
> >> says...
> >>
>
>
> >> Die Mondsichel ist genausowenig ein religöses Symbol wie der Bundesadler
> >> oder der bayrische Löwe.
>
> aha
>
> >> Es wird noch lustiger: Ursprünglich war die Mondsichel das Symbol der
> >> Göttin Artemis, die im heutigen Istambul verehrt wurde. Konstantin der
>
> also doch religiöses Symbol ;-), was denn nun?

Artemis ist schon lange tot. Heute sind Mondsichel und Stern das Symbol
der Türkei - auch wenn viele gottgläubige Deutsche und Türken das nicht
verstehen.

> >> Große hat dann die Artemis-Verehrung auf die Jungfrau Maria umgebogen.
> >> Der Stern war das Symbol der Jungfrau Maria. Die Osmanen haben nach der
> >> Eroberung Konstantinopels Halbmond und Stern übernommen.
>
> Und, sind das deshalb keine religiösen Symbole mehr?

Nicht mehr. Sag doch mal einem Türken, dass die türkische Flagge auf
Artemis und Marie hinweist ;-)

> > Da steht nämlich, dass sie heutzutage sehr wohl ein Symbol für den
> > Islam ist.
>
> Ebend.

lerne lesen...


--
bye
Thomas

Helmut Richter

unread,
May 12, 2013, 3:55:02 PM5/12/13
to
On Sun, 12 May 2013, Thomas Meyering wrote:

> Dort steht
>
> "Jahrhundertelang beherrschte das Osmanenreich einen groᅵen Teil der
> muslimischen Welt. Durch die fortdauernde Auseinandersetzung mit dem
> christlichen Europa hat sich das Symbol auch mental mit dem Glauben des
> sunnitischen Islams verbunden und eine Wandlung von einem alten
> heidnischen Bild zum heutigen Symbol des sunnitischen Islams
> durchlaufen."
>
> D, h. in Europa denken die Leute, dass die Mondsichel ein islamisches
> Symbol wᅵre. Mit Europa ist aber eigentlich hauptsᅵchlich Deutschland
> gemeint. In den Lᅵndern mit einer starken arabischen Einwanderung
> (Frankreich, Spanien...) kommt niemand auf diese Idee. Die Araber sehen
> die Mondsichel als Symbol einer verhassten Besatzungsmacht.

Immerhin wird die Mondsichel in einigen Lᅵndern in der Flagge gefᅵhrt:
Algerien, Aserbaidschan, Komoren, Malaysia, Malediven, Mauretanien, Pakistan,
Tunesien, Tᅵrkei. Diese Lᅵnder haben die breite sunnitisch-moslemische
Bevᅵlkerungsmehrheit gemeinsam, nicht aber die Geschichte hinsichtlich des
Osmanischen Reiches: manche waren Besatzer, manche Besetzte, manche weder
noch. Ist diese Korrelation nur Zufall? Oder wollen manche dieser Staaten
doch durch die Mondsichel ihre Orientierung am Islam dokumentieren?
Gegenbeispiel habe ich genau eines gefunden: Singapur mit moslemischer
Minderheit. (Und die Stadt Halle.)

> Ich bleibe dabei: Die gleichsetzung von Islam und Tᅵrkentum ist falsch.

Die ist auch insofern nicht schwer zu widerlegen, als sie niemand behauptet
hat.

--
Helmut Richter

Wolfgang May

unread,
May 12, 2013, 5:01:31 PM5/12/13
to
Thomas Meyering <thomas....@arcor.de> wrote:
> In article <25c6fa67-9bb5-4762-8d9d-50d2688cee28
> @k8g2000vbz.googlegroups.com>, ss...@gmx.de says...
>>
>> On 9 Mai, 22:17, Thomas Meyering <thomas.meyer...@arcor.de> wrote:
>> > In article <5189f2b0$0$30115$8e6e7...@newsreader.ewetel.de>, Stefan
>> > says...
>> > > Am 07.05.2013 21:01, schrieb Bernd J. Kaup:
>> > > > Am 07.05.2013 18:40, schrieb Ruediger Roesler:
>> > > >> Hasso <isenha...@gmx.de> typed:
>> >
>> > > > Niemand zwingt den Herrn einen deutschen Gerichtssaal aufzusuchen.
>> > > > Wenn ihm das Kreuz nicht passt, soll er dahin gehen, wo er keins
>> > > > angucken muᅵ.
>> > > > Es ist ohnehin nicht einzusehen, dass ein Kreuz religiᅵse Gefᅵhle
>> > > > verletzt, nicht aber ein Kopftuch. Wenn man das auseinanderhᅵlt, muᅵ man
>> > > > schon ein geistiger Korinthenkacker sein, der esoterische
>> > > > Multikultisᅵlze fᅵr seinen Gemᅵtszustand braucht, damit er nicht im
>> > > > Burn-out sein Lebensziel findet.
>> >
>> > > Der Herr sollte sich vieleicht einmal die tᅵrkische Flagge ansehen. Das
>> > > nur zum Thema religiᅵse Symbole in staatlichen Institutionen.
>> >
>> > Die tᅵrkische Flagge enthᅵlt eine Mondsichel (die bei uns
>> > merkwᅵrdigerweise als "Halbmond" bezeichnet wird) und einen Stern. Die
>> > Mondsichel mit Stern war das Familienwappen der Osmanen, die die
>> > tᅵrkische Republik als Wappen ᅵbernommen hat.
>> >
>> > Die Mondsichel ist genausowenig ein religᅵses Symbol wie der Bundesadler
>> > oder der bayrische Lᅵwe.
>> >
>> > Es wird noch lustiger: Ursprᅵnglich war die Mondsichel das Symbol der
>> > Gᅵttin Artemis, die im heutigen Istambul verehrt wurde. Konstantin der
>> > Groᅵe hat dann die Artemis-Verehrung auf die Jungfrau Maria umgebogen.
>> > Der Stern war das Symbol der Jungfrau Maria. Die Osmanen haben nach der
>> > Eroberung Konstantinopels Halbmond und Stern ᅵbernommen.
>> >
>> > http://de.wikipedia.org/wiki/Flagge_der_Tᅵrkei
>>
>> Wenn du da schon warst, hᅵttest du auch noch weiterklicken kᅵnnen:
>>
>> http://de.wikipedia.org/wiki/Mondsichel#Islamische_Welt
>>
>> Da steht nᅵmlich, dass sie heutzutage sehr wohl ein Symbol fᅵr den
>> Islam ist.
>
> Dort steht
>
> "Jahrhundertelang beherrschte das Osmanenreich einen groᅵen Teil der
> muslimischen Welt. Durch die fortdauernde Auseinandersetzung mit dem
> christlichen Europa hat sich das Symbol auch mental mit dem Glauben des
> sunnitischen Islams verbunden und eine Wandlung von einem alten
> heidnischen Bild zum heutigen Symbol des sunnitischen Islams
> durchlaufen."
>
> D, h. in Europa denken die Leute, dass die Mondsichel ein islamisches
> Symbol wᅵre. Mit Europa ist aber eigentlich hauptsᅵchlich Deutschland
> gemeint. In den Lᅵndern mit einer starken arabischen Einwanderung
> (Frankreich, Spanien...) kommt niemand auf diese Idee. Die Araber sehen
> die Mondsichel als Symbol einer verhassten Besatzungsmacht.

<http://de.wikipedia.org/wiki/Hilal_%28Mondsichel%29>
beschreibt das aber ganz anders:

"
Die zunehmende Mondsichel (Hilal) war ursprᅵnglich kein Symbol des
Islam, sondern des Kalifats. Wᅵhrend der vergangenen zwei Jahrhunderte
fand es in der Heraldik einiger islamischer Staaten Einzug
(z. B. Malediven, Pakistan, Algerien, Tᅵrkei, Tunesien und Libyen)
sowie ??? parallel zum Internationalen Roten Kreuz ??? als Zeichen des
Roten Halbmonds. In den muslimischen Lᅵndern ist es ein bedeutendes
Symbol geworden.
"

> Ich bleibe dabei: Die gleichsetzung von Islam und Tᅵrkentum ist falsch.

Das stimmt sicher, darum gehts aber auch garnicht.

Wolfgang

Oliver Jennrich

unread,
May 12, 2013, 5:14:20 PM5/12/13
to
Thomas Meyering <thomas....@arcor.de> writes:


> Dort steht
>
> "Jahrhundertelang beherrschte das Osmanenreich einen großen Teil der
> muslimischen Welt. Durch die fortdauernde Auseinandersetzung mit dem
> christlichen Europa hat sich das Symbol auch mental mit dem Glauben des
> sunnitischen Islams verbunden und eine Wandlung von einem alten
> heidnischen Bild zum heutigen Symbol des sunnitischen Islams
> durchlaufen."
>
> D, h. in Europa denken die Leute, dass die Mondsichel ein islamisches
> Symbol wäre. Mit Europa ist aber eigentlich hauptsächlich Deutschland
> gemeint. In den Ländern mit einer starken arabischen Einwanderung
> (Frankreich, Spanien...) kommt niemand auf diese Idee. Die Araber sehen
> die Mondsichel als Symbol einer verhassten Besatzungsmacht.

So schrecklich verhasst scheint das Symbol innerhalb Arabiens nicht zu
sein, sonst hätten sie die Mondsichel nicht gerade in die Flagge der
arabischen Liga eingebaut
(http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Flag_of_the_Arab_League.svg).

Auch in Algerien, Kamerun, Libyen, Mauretainien und Tunesien scheint der
Hass nicht allzugroß zu sein.

Ausserhalb 'Arabiens' verwenden Malaysia, Aserbeidschan, Usbekistan, die
Malediven, die Komoren, die Türkei und Pakistan als Mitgliedsstaaten der
OIC die Mondsichel in staatlichen Symbolen - mal ganz zu schweigen von
der OIC selbst.

Offenbar denken nicht nur Leute in Deutschland, dass die Mondsichel ein
islamisches Symbol sei.

--
Space - The final frontier

Thomas Hochstein

unread,
May 12, 2013, 2:47:45 PM5/12/13
to
Bastian V�lker schrieb:

> Ruediger Roesler schrieb am Mittwoch, 8. Mai 2013 18:31:28:
>>| und das Oberlandesgericht M�nchen ist das einzige des
>>| Bundeslandes, das �ber eine Staatsschutzkammer verf�gt.
>> http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=NSU-Prozess&oldid=118301575#Gerichtsstand_und_Beteiligte

Die Segnungen der Wikipedia - wie �blich (au�erhalb der
Naturwissenschaften) liest man soviel Unsinn selten auf einem Haufen.

> Da die Spruchk�rper beim Oberlandesgericht Senate hei�en, nennt man
> diesen speziellen Spruchk�rper Staatsschutzsenat. Staatsschutzkammern
> werden bei (einzelnen) Landgerichten eingerichtet.

Rchtig ist aber immerhin, dass das OLG M�nchen das einzige des
Bundeslandes ist, das �ber einen Staatsschutz*senat* verf�gt. Den
Grund daf�r findet man in � 120 Abs. 1 GVG (" In Strafsachen sind die
Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz
haben, [...]").

Das *Landgericht* M�nchen verf�gt �ber *eine* der Staatsschutzkammern
in Bayern. Den Grund daf�r findet man in � 74a Abs. 1 GVG.

> Und die Tatsache, dass die Anklage beim OLG M�nchen und nicht bei einem
> OLG eines anderen beteiligten Bundeslandes erhoben wurde, k�nnte in
> einer Vereinbarung nach � 120 I 5 GVG liegen (eher unwahrscheinlich)
> oder durch die Wahl des Bundesanwaltschaft.

Letzteres ist der Fall.

Es gibt allerdings m.W. etliche solche Vereinbarungen zwischen anderen
Bundesl�ndern.

> Zwischen den
> Generalstaatsanwaltschaften der L�nder gibt es �blicherweise Absprachen,
> wo Verfahren gef�hrt werden, die zum Beispiel mehrere Tatorte haben,
> ebenso wie eine Generalstaatsanwaltschaft dies ihren untergeordneten
> Staatsanwaltschaften f�r landesinterne Ermittlungen vorgibt.

Eigentlich nicht. Der Grundsatz ist, dass sich die gerichtliche
Zust�ndigkeit - und damit indirekt auch die Zust�ndigkeit der
Staatsanwaltschaft - nach dem Tatort richtet; die StPO sieht auch
andere Ankn�pfungspunkte vor, und die Staatsanwaltschaft hat insoweit
ein Wahlrecht. Bei mehreren Tatorten wird in der Regel - ohne weiteres
- nach dem Schwerpunkt der Tatvorw�rfe oder der Tat entschieden, ggf.
auch danach, welche Staatsanwaltschaft zuerst ermittelt hat. Nur bei
Uneinigkeit - die in der Regel in der Gestalt des *negativen*
Zust�ndigkeitskonflikts auftritt - muss eine GenStA (oder ggf. die
mehrerer L�nder) entscheiden.

Generelle Zust�ndigkeitsvereinbarungen der GenStAen der L�nder gibt es
nur f�r Einzelf�lle besonderer (aber h�ufig vorkommender)
Sachverhaltskonstellationen, bspw. f�r Unterhaltssachen oder
Internetbetrug.

> Ob es auf
> Bundesebene entsprechende grunds�tzliche Anweisungen gibt, wei� ich nicht.

Nein, der GBA ist weitgehend frei in der Auswahl, richtet sich aber in
der Regel nach dem Schwerpunkt der Taten.

Gr��e,
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Martin Bienwald

unread,
May 13, 2013, 8:27:46 AM5/13/13
to
In de.soc.recht.misc Ruediger Roesler <worm.co...@nospam.arcornews.de> wrote:
> Hasso <isen...@gmx.de> typed:
>
>> fordert ein türkischer Politiker.
>> http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/nsu-prozess-muenchen-kruzifix-gerichtssaal-veraergert-tuerkischen-politiker-zr-2893469.html

> Leitsatz der Entscheidung (*BVerfGE 35, 366 - Kreuz im Gerichtssaal*)
> des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1973:
> | Der Zwang, entgegen der eigenen religiösen oder weltanschaulichen
> | Überzeugung in einem mit einem Kreuz ausgestatteten Gerichtssaal
> | verhandeln zu müssen, kann das Grundrecht eines Prozeßbeteiligten aus
> | Art. 4 Abs. 1 GG verletzen.
> http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv035366.html

Inwiefern ist o.g. türkischer Politiker ein Prozeßbeteiligter?

... Martin
Message has been deleted

Reinhard Zwirner

unread,
May 13, 2013, 2:02:09 PM5/13/13
to
Thomas Meyering schrieb:

[...]
> Und ich finde es lustig, dass sich Christen ohne jede
> Kenntnis des Hintergrundes so ᅵber die Mondsichel aufregen.

Wenn ich den Thread hier richtig verfolgt habe, geht es eher darum,
daᅵ sich ein tᅵrkischer Diplomat ᅵber das Kruzifix im Gerichtssaal
aufgeregt hat. Die Diskussion "Mondsichel = islamisches Symbol?"
empfand ich bisher als eher unaufgeregt. Aber vielleicht hab' ich ja
was ᅵbersehen.

Ciao

Reinhard

Ciao

Lothar Frings

unread,
May 13, 2013, 2:38:19 PM5/13/13
to
Reinhard Zwirner tat kund:

> Wenn ich den Thread hier richtig verfolgt habe, geht es eher darum,
> daß sich ein türkischer Diplomat über das Kruzifix im Gerichtssaal
> aufgeregt hat.

Ich will doch nicht hoffen, daß so einer Diplomat ist.

Oliver Jennrich

unread,
May 13, 2013, 2:49:15 PM5/13/13
to
Reinhard Zwirner <reinhard...@t-online.de> writes:

> Thomas Meyering schrieb:
>
> [...]
>> Und ich finde es lustig, dass sich Christen ohne jede
>> Kenntnis des Hintergrundes so über die Mondsichel aufregen.
>
> Wenn ich den Thread hier richtig verfolgt habe, geht es eher darum,
> daß sich ein türkischer Diplomat über das Kruzifix im Gerichtssaal
> aufgeregt hat.

Na ja nun. Das kennt er aus seinem Land halt nicht, da wird die Trennung
von Staat und Religion sehr viel ernster genommen als in D. Das ist so,
als wenn sich die Leute hier über vermeintlich dumme Gesetze in den USA
aufregen - Projektion der Gegebenheiten in einem anderen Land auf den
eigenen beschränkten Erfahrungshorizont. Wie immer bei Projektionen auf
Kreise gibt das mitunter unschöne Verzerrungen.

Lothar Frings

unread,
May 13, 2013, 3:01:21 PM5/13/13
to
Oliver Jennrich tat kund:

> Na ja nun. Das kennt er aus seinem Land halt nicht, da wird die Trennung
> von Staat und Religion sehr viel ernster genommen als in D.

Aber daß er hier nicht zuhause ist,
kann doch nicht so schwer zu kapieren sein.

> Das ist so,
> als wenn sich die Leute hier über vermeintlich dumme Gesetze in den USA
> aufregen - Projektion der Gegebenheiten in einem anderen Land auf den
> eigenen beschränkten Erfahrungshorizont.

Ich finde schon, daß es ein Unterschied ist,
ob man über die Amis lacht, oder ob man da
hinfliegt, das Maul aufreißt und "verlangt",
daß die blöden Fahnen aus den Klassenzimmern verschwinden.

Helmut Richter

unread,
May 13, 2013, 4:54:02 PM5/13/13
to
On Mon, 13 May 2013, Oliver Jennrich wrote:

> Reinhard Zwirner <reinhard...@t-online.de> writes:
>
> > Thomas Meyering schrieb:
> >
> > [...]
> >> Und ich finde es lustig, dass sich Christen ohne jede
> >> Kenntnis des Hintergrundes so über die Mondsichel aufregen.
> >
> > Wenn ich den Thread hier richtig verfolgt habe, geht es eher darum,
> > daß sich ein türkischer Diplomat über das Kruzifix im Gerichtssaal
> > aufgeregt hat.
>
> Na ja nun. Das kennt er aus seinem Land halt nicht, da wird die Trennung
> von Staat und Religion sehr viel ernster genommen als in D.

Echt? Ich nehme an, die Christen in der Türkei würden islamische Symbole im
Gerichtssaal hinnehmen, wenn sie dafür wenigstens einen Bruchteil der Rechte
bekämen, die bei uns islamische Verbände haben.

--
Helmut Richter

Oliver Jennrich

unread,
May 13, 2013, 5:12:43 PM5/13/13
to
Helmut Richter <hh...@web.de> writes:

> On Mon, 13 May 2013, Oliver Jennrich wrote:
>
>> Reinhard Zwirner <reinhard...@t-online.de> writes:
>>
>> > Thomas Meyering schrieb:
>> >
>> > [...]
>> >> Und ich finde es lustig, dass sich Christen ohne jede
>> >> Kenntnis des Hintergrundes so über die Mondsichel aufregen.
>> >
>> > Wenn ich den Thread hier richtig verfolgt habe, geht es eher darum,
>> > daß sich ein türkischer Diplomat über das Kruzifix im Gerichtssaal
>> > aufgeregt hat.
>>
>> Na ja nun. Das kennt er aus seinem Land halt nicht, da wird die Trennung
>> von Staat und Religion sehr viel ernster genommen als in D.
>
> Echt?

Echt.

Ruediger Roesler

unread,
May 13, 2013, 4:49:32 PM5/13/13
to
Lothar Frings <Lothar...@gmx.de> typed:

>> Na ja nun. Das kennt er aus seinem Land halt nicht, da wird die
>> Trennung von Staat und Religion sehr viel ernster genommen als in D.

So war das bislang.

> Aber daß er hier nicht zuhause ist,
> kann doch nicht so schwer zu kapieren sein.

Es fühlen aber viele seiner Landsleute hier zu Hause. Und sie wurden
auch Opfer heimtückischer Verbrechen in diesem Land. Er hat daher das
Recht, für sie Partei zu ergreifen.

>> Das ist so,
>> als wenn sich die Leute hier über vermeintlich dumme Gesetze in den
>> USA aufregen - Projektion der Gegebenheiten in einem anderen Land
>> auf den eigenen beschränkten Erfahrungshorizont.
>
> Ich finde schon, daß es ein Unterschied ist,
> ob man über die Amis lacht, oder ob man da
> hinfliegt, das Maul aufreißt und "verlangt",
> daß die blöden Fahnen aus den Klassenzimmern verschwinden.

Das Kreuz ist kein Hoheitssymbol des deutschen Staates, bei anderen
Staaten in Skandinavien und auf sonstigen, dem europäischen Festland
vorgelagerten Inseln mag das anders sein. Es ist deshalb äußerst
ungewöhnlich, dieses weltanschaulich einseitig gebundene Symbol, das
vielen Deutschen in der Geschichte erhebliche Nachteile eingebracht hat,
auch in unrechtmäßiger Weise, auch den ungerechtfertigten Tod, in einem
deutschen Gerichtssaal zu finden.

Es gibt keine verfassungsmäßige Grundlage für das Anbringen von Kreuzen
in offiziellen Räumen des Staates. Sie müssen daher _unverzüglich_
entfernt werden! Sie sind für die Rechtsfindung nicht erforderlich. Was
stände eigentlich in der BILD-Zeitung, würde in einem brandenburgischen
Gerichtssaal Hammer, Sichel & Zirkel entdeckt? Bei unseren austrischen
Nachbarn mag das anders sein, denn dort wurden diese Symbole
vordergründig an die Kette gelegt. Und was würde sich die taz aufregen,
gäbe es auch nur den verblassten Schatten eines Hakenkreuzes irgendwo in
einem Gerichtssaal in Nürnberg? Das Recht muss für alle Menschen über
jeden Schatten eines Zweifels erhaben sein.

--
ЯR

Ruediger Roesler

unread,
May 14, 2013, 12:13:46 AM5/14/13
to
Bastian Völker <BVusen...@yahoo.de> typed:

>> | Der Gerichtsstand befindet sich in München, da der Prozess, der
>> | Strafprozessordnung folgend, in einem Bundesland stattfinden muss,
>> | in dem einer der Tatorte des NSU liegt. Fünf der NSU-Morde wurden
>> | in Bayern verübt und das Oberlandesgericht München ist das einzige
>> | des Bundeslandes, das über eine Staatsschutzkammer verfügt.
>> http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=NSU-Prozess&oldid=118301575#Gerichtsstand_und_Beteiligte
>
> Da die Spruchkörper beim Oberlandesgericht Senate heißen, nennt man
> diesen speziellen Spruchkörper Staatsschutzsenat. Staatsschutzkammern
> werden bei (einzelnen) Landgerichten eingerichtet.

Soso, Staatsschutz. Wovor muss der Staat eigentlich geschützt werden?
Vor seinen Bürgern? Damit die nicht dahinter kommen, welche Sauereien
dieser heilige Staat bzw. seine Priester aka Beamte mal wieder
angerichtet haben? Was wir hier erleben, ist sowieso nur die Simulation
eines Rechtsstaats. Wird es in diesem Prozess zu einer Rechtsfindung
kommen? Wo der Staat selbst in die Straftaten verwickelt zu sein
scheint, die gewissen Leuten vorgeworfen werden.

> Und die Tatsache, dass die Anklage beim OLG München und nicht bei
> einem OLG eines anderen beteiligten Bundeslandes erhoben wurde,
> könnte in einer Vereinbarung nach § 120 I 5 GVG liegen (eher
> unwahrscheinlich)oder durch die Wahl des Bundesanwaltschaft. Zwischen
> den Generalstaatsanwaltschaften der Länder gibt es üblicherweise
> Absprachen, wo Verfahren geführt werden, die zum Beispiel mehrere
> Tatorte haben, ebenso wie eine Generalstaatsanwaltschaft dies ihren
> untergeordneten Staatsanwaltschaften für landesinterne Ermittlungen
> vorgibt. Ob es auf Bundesebene entsprechende grundsätzliche
> Anweisungen gibt, weiß ich nicht.

In diesem Fall hat der GBA die Ermittlungen geleitet, weil die
Straftaten sich über das ganze Bundesgebiet erstreckten. Der leitenden
Staatsanwaltschaft obliegt es, Anklage beim zuständigen Gericht zu
erheben. In diesem Fall dürfte also der GBA die Auswahl des Gerichts
getroffen haben. Er ist jedoch an Weisungen seiner vorgesetzten
Dienststelle gebunden, in diesem Fall das Bundesministerium der Justiz.
Ganz grob geschätzt würde ich meinen, so etwas ist keine Gewaltenteilung
und kein Rechtsstaat.

--
ЯR

Lothar Frings

unread,
May 14, 2013, 2:41:46 AM5/14/13
to
Ruediger Roesler tat kund:

> Lothar Frings <Lothar.Fri...@gmx.de> typed:
>
> >> Na ja nun. Das kennt er aus seinem Land halt nicht, da wird die
> >> Trennung von Staat und Religion sehr viel ernster genommen als in D.
>
> So war das bislang.
>
> > Aber daß er hier nicht zuhause ist,
> > kann doch nicht so schwer zu kapieren sein.
>
> Es fühlen aber viele seiner Landsleute hier zu Hause. Und sie wurden
> auch Opfer heimtückischer Verbrechen in diesem Land. Er hat daher das
> Recht, für sie Partei zu ergreifen.

Natürlich. Nicht dagegen das Recht, das Design
irgendwelcher Sitzungssäle vorzugeben.

>
> >> Das ist so,
> >> als wenn sich die Leute hier über vermeintlich dumme Gesetze in den
> >> USA aufregen - Projektion der Gegebenheiten in einem anderen Land
> >> auf den eigenen beschränkten Erfahrungshorizont.
>
> > Ich finde schon, daß es ein Unterschied ist,
> > ob man über die Amis lacht, oder ob man da
> > hinfliegt, das Maul aufreißt und "verlangt",
> > daß die blöden Fahnen aus den Klassenzimmern verschwinden.
>
> Das Kreuz ist kein Hoheitssymbol des deutschen Staates, bei anderen
> Staaten in Skandinavien und auf sonstigen, dem europäischen Festland
> vorgelagerten Inseln mag das anders sein.

Klar ist die Fahne ein Hoheitssymbol des Staates,
wir gehen aber ganz anders damit um. Also könnten
wir durchaus irgendein Großmaul nach Washington
schicken und mit der Begründung, bei uns sei es
anders, die Entfernung der Fahnen fordern.
Das Gelächter wäre sicher, hüben wie drüben.

> Es ist deshalb äußerst
> ungewöhnlich, dieses weltanschaulich einseitig gebundene Symbol, das
> vielen Deutschen in der Geschichte erhebliche Nachteile eingebracht hat,
> auch in unrechtmäßiger Weise, auch den ungerechtfertigten Tod, in einem
> deutschen Gerichtssaal zu finden.

Ja, es ist ungewöhnlich, auch in Deutschland.
Was irgendeinem türkischen
Politiker nicht das Recht gibt, das Design
irgendwelcher Sitzungssäle vorzugeben. Er kann
ja den Rechtsweg beschreiten.

[...]

> Das Recht muss für alle Menschen über
> jeden Schatten eines Zweifels erhaben sein.

Der war gut.

Helmut Richter

unread,
May 14, 2013, 7:57:38 AM5/14/13
to
Ich finde es trotzdem zynisch, ausgerechnet die Türkei, also ein Land, in dem
nichtmuslimische Religionsgemeinschaften absolut rechtlos sind, als
Musterbeispiel der Trennung von Staat und Religion darzustellen. Formal mag
das in einigen Fällen zutreffen: so findet in Deutschland die Ausbildung
christlicher Geistlicher an öffentlichen Hochschulen statt und die
muslimischer Geistlicher noch nicht. In der Türkei gibts m.W. keine Ausbildung
muslimischer Geistlicher an öffentlichen Hochschulen, und die christlicher
Geistlicher gar nicht -- die entsprechenden Ausbildungsstätten sind nämlich
staatlicherseits geschlossen worden.

--
Helmut Richter

Wolfgang May

unread,
May 14, 2013, 8:06:01 AM5/14/13
to
Helmut Richter <hh...@web.de> wrote:
> On Mon, 13 May 2013, Oliver Jennrich wrote:
>
>> Reinhard Zwirner <reinhard...@t-online.de> writes:
>>
>> > Thomas Meyering schrieb:
>> >
>> > [...]
>> >> Und ich finde es lustig, dass sich Christen ohne jede
>> >> Kenntnis des Hintergrundes so ᅵber die Mondsichel aufregen.
>> >
>> > Wenn ich den Thread hier richtig verfolgt habe, geht es eher darum,
>> > daᅵ sich ein tᅵrkischer Diplomat ᅵber das Kruzifix im Gerichtssaal
>> > aufgeregt hat.
>>
>> Na ja nun. Das kennt er aus seinem Land halt nicht, da wird die Trennung
>> von Staat und Religion sehr viel ernster genommen als in D.
>
> Echt?

Ja. Es herrscht eine klare Aufgabenteilung zwischen Nationalismus (Staat)
und Religion (Moscheen). Als Ergebnis garantieren beide Saeulen gemeinsam
eine gesellschaftliche Intoler^H Stabilitaet, die den schwachlichen
demokratisch organisierten Staaten deutlich ueberlegen ist.

> Ich nehme an, die Christen in der Tᅵrkei wᅵrden islamische Symbole im
> Gerichtssaal hinnehmen, wenn sie dafᅵr wenigstens einen Bruchteil der Rechte
> bekᅵmen, die bei uns islamische Verbᅵnde haben.

Eben.
Bei denen ist nichts mit untergraben.

Wolfgang

Stefan Schmitz

unread,
May 14, 2013, 4:22:24 PM5/14/13
to
On 13 Mai, 14:27, martin.bienw...@gmx.de (Martin Bienwald) wrote:
> In de.soc.recht.misc Ruediger Roesler <worm.compos...@nospam.arcornews.de> wrote:
>
> > Hasso <isenha...@gmx.de> typed:
>
> >> fordert ein türkischer Politiker.
> >>http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/nsu-prozess-muenchen-kr...
> > Leitsatz der Entscheidung (*BVerfGE 35, 366 - Kreuz im Gerichtssaal*)
> > des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1973:
> > | Der Zwang, entgegen der eigenen religiösen oder weltanschaulichen
> > | Überzeugung in einem mit einem Kreuz ausgestatteten Gerichtssaal
> > | verhandeln zu müssen, kann das Grundrecht eines Prozeßbeteiligten aus
> > | Art. 4 Abs. 1 GG verletzen.
> >http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv035366.html
>
> Inwiefern ist o.g. türkischer Politiker ein Prozeßbeteiligter?

Heute hat ja ein Prozessbeteiligter diese Anregung aufgegriffen.

Lothar Frings

unread,
May 15, 2013, 6:43:11 AM5/15/13
to
Stefan Schmitz tat kund:

> Heute hat ja ein Prozessbeteiligter diese Anregung aufgegriffen.

Ich weiß zwar nicht, welcher, aber wenn er auf Zschäpes
Seite ist, wird es in der Presse eine weitere
unertägliche Prozeßverschleppung sein; ist er auf
der anderen Seite, ein bedenkenswerter Vorschlag.

Stefan

unread,
May 15, 2013, 8:27:30 AM5/15/13
to
Am 14.05.2013 14:06, schrieb Wolfgang May:
> Helmut Richter <hh...@web.de> wrote:
>> On Mon, 13 May 2013, Oliver Jennrich wrote:
>>
>>> Reinhard Zwirner <reinhard...@t-online.de> writes:
>>>
>>>> Thomas Meyering schrieb:
>>>>
>>>> [...]
>>>>> Und ich finde es lustig, dass sich Christen ohne jede
>>>>> Kenntnis des Hintergrundes so über die Mondsichel aufregen.

Ich habe mich nicht aufgeregt, ich habe nur auf etwas hingewiesen.

> Ja. Es herrscht eine klare Aufgabenteilung zwischen Nationalismus (Staat)
> und Religion (Moscheen). Als Ergebnis garantieren beide Saeulen gemeinsam
> eine gesellschaftliche Intoler^H Stabilitaet, die den schwachlichen
> demokratisch organisierten Staaten deutlich ueberlegen ist.
>

Inwieweit diese Trennung von Staat und Religion in der Türkei der
Realität entspricht, läßt sich vieleicht dem folgenden Wikipedia Artikel
entnehmen:

https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkisch-Islamische_Union_der_Anstalt_f%C3%BCr_Religion

"Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (türkisch
Diyanet İşleri Türk İslam Birliği, abgekürzt DİTİB) ist ein seit dem 5.
Juli 1984 beim Amtsgericht Köln eingetragener Verein.
Sie untersteht der dauerhaften Leitung, Kontrolle und Aufsicht des
staatlichen Präsidiums für Religiöse Angelegenheiten der Türkei in
Ankara, welches dem türkischen Ministerpräsidialamt angegliedert ist. "

Gruß

Stefan

Stefan Schmitz

unread,
May 16, 2013, 1:37:57 PM5/16/13
to
Suche einfach nach "NSU-Prozess Kreuz".

Interessanter Beifund:
http://www.focus.de/politik/deutschland/nazi-terror/eine-gaenzlich-ueberfluessige-aktion-kloeckner-kritisiert-fehlendes-kreuz-im-nsu-gerichtssaal_aid_960068.html
Ist das Kreuz tatsächlich wegen Frau Klöckner wieder aufgehängt worden?
Message has been deleted

Bastian Völker

unread,
May 16, 2013, 4:02:55 PM5/16/13
to
Hallo!

Ralf . K u s m i e r z schrieb am Donnerstag, 16. Mai 2013 20:03:49:
>> Ist das Kreuz tats�chlich wegen Frau Kl�ckner wieder aufgeh�ngt worden?
>
> Ja, was denn nun? H�ngt es, oder h�ngt es nicht?

Also, wenn das mit "Vierter Verhandlungstag in M�nchen" unterschriebene
Bild auf SPON tats�chlich heute aufgenommen wurde, dann hing es noch.

Gru�
Bastian

Ruediger Roesler

unread,
May 17, 2013, 2:53:32 AM5/17/13
to
Bastian Völker <BVusen...@yahoo.de> typed:

>>> Ist das Kreuz tatsächlich wegen Frau Klöckner wieder aufgehängt
>>> worden?

Possibly desinformation.

>> Ja, was denn nun? Hängt es, oder hängt es nicht?
>
> Also, wenn das mit "Vierter Verhandlungstag in München"
> unterschriebene Bild auf SPON tatsächlich heute aufgenommen wurde,
> dann hing es noch.

Das Symbol des Schmerzensmännleins hängt nach diesem Foto in der Tat
noch:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bild-900323-496807.html
„Getty Images” könnte allerdinx auch auf eine historische Aufnahme
hinweisen.

http://media1.abendzeitung-muenchen.de/media.media.791994a6-ccc9-4f2c-bd60-0a1b70266fdd.normalized.jpeg

http://bilder.bild.de/fotos-skaliert/nsu-ktg-32348116-hf-30379864/2,c=0,h=554.bild.jpeg

| Nach Informationen unserer Zeitung wurde gestern auch der Antrag, das
| christliche Kreuz aus dem Gerichtssaal zu entfernen, zurückgenommen.
| "Es freut mich, dass dieser Antrag nicht weiter von den wichtigen
| Verhandlungsinhalten des Prozesses ablenkt", sagte Nebenklageanwalt
| Yavuz Narin nach der Verhandlung unserer Zeitung.
http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Zwei-der-Angeklagten-im-NSU-Prozess-werden-aussagen-798952193

Dein SPEIGEL - Mein RTL - Haben die einklich alle einen an der Klatsche?
Die Eigentumsverhältnisse, und wessen Interessen die Herrschaften
vertreten, sind doch offensichtlich.

--
ЯR

Stefan Schmitz

unread,
May 17, 2013, 12:14:15 PM5/17/13
to
On May 17, 8:53 am, "Ruediger Roesler"
<worm.compos...@nospam.arcornews.de> wrote:

> >>> Ist das Kreuz tatsächlich wegen Frau Klöckner wieder aufgehängt
> >>> worden?
>
> Possibly desinformation.

"Die Sprecherin des Gerichts gibt sich ahnungslos, vielleicht sei das
Kreuz nur wegen der Renovierung abgehängt worden."
steht in http://www.bild.de/news/inland/nsu/wo-ist-das-kreuz-im-gerichtssaal-29992576.bild.html

Trotz der Quelle erscheint mir das am wahrscheinlichsten.

Thomas Hochstein

unread,
May 18, 2013, 6:15:19 AM5/18/13
to
Ruediger Roesler schrieb:

> Soso, Staatsschutz. Wovor muss der Staat eigentlich gesch�tzt werden?

Vor Angriffen von innen und au�en.

> In diesem Fall hat der GBA die Ermittlungen geleitet, weil die
> Straftaten sich �ber das ganze Bundesgebiet erstreckten.

Das ist - nat�rlich - falsch.

Die Zust�ndigkeit des Generalbundesanwalts ergibt sich mitnichten
daraus, dass die Straftaten im Bezirk mehrerer Staatsanwaltschaften,
mehrerer Generalstaatsanwaltschaften oder im Gebiet mehrerer
Bundesl�ndern stattfanden. W�re das so, dann m�sste der GBA jede
reisende Diebesbande verfolgen, sobald sie eine innerdeutsche
Landesgrenze �berschreitet.

Die Zust�ndigkeit in diesen F�llen bestimmt sich vielmehr nach � 13
Abs. 1 StPO in Verbindung mit den vorher in der StPO stehenden
Vorschriften �ber die �rtliche Zust�ndigkeit; kurz gesagt ist jedes
Gericht zust�ndig, in dessen Bezirk ein Tatort begr�ndet ist (oder ein
Wohnort eines Beschuldigten, oder ein Ergreifungsort, usw.). Da nach �
143 Abs. 1 S. 1 GVG die Zust�ndigkeit der Staatsanwaltschaft aus der
Zust�ndigkeit des Gerichts folgt, ist auch die Zust�ndigkeit jeder
Staatsanwaltschaft begr�ndet, in deren (Landgerichts-)Bezirk ein
Tatort (Wohnort, pp.) liegt.

Die Staatsanwaltschaften m�ssen sich in diesen F�llen untereinander
abstimmen (und haben dies teilweise bereits im Wege von
Zust�ndigkeitsvereinbarungen der Generalstaatsanw�lte getan), wer die
Strafverfolgung �bernimmt. In der Regel geb�hrt dem Tatort, bei
mehreren Taten der schwersten Tat der Vorrang, und ansonsten hat
meistens diejenige Staatsanwaltschaft Pech - und sich die Arbeit
aufgehalst -, die als erste t�tig wird.

Innerhalb des Bezirks einer Staatsanwaltschaft hat diese das Wahlrecht
(Ermessen), wo sie Anklage erhebt; eine Abweichung vom Prinzip der
Anklageerhebung am Tatort (der schwersten Tat) bedarf aber einer
Begr�ndung, aus der sich ergibt, dass diese Entscheidung nicht
willk�rlich ist. Nachdem der Ermessensspielraum der Staatsanwaltschaft
als einer eigenst�ndigen, dem Gericht gleichgeordneten Justizbeh�rde
gerichtlich nur eingeschr�nkt �berpr�fbar ist, ist eine solche
Begr�ndung idR nicht besonders komplex.

> Der leitenden
> Staatsanwaltschaft obliegt es, Anklage beim zust�ndigen Gericht zu
> erheben. In diesem Fall d�rfte also der GBA die Auswahl des Gerichts
> getroffen haben.

Wer auch sonst?

> Er ist jedoch an Weisungen seiner vorgesetzten
> Dienststelle gebunden, in diesem Fall das Bundesministerium der Justiz.
> Ganz grob gesch�tzt w�rde ich meinen, so etwas ist keine Gewaltenteilung
> und kein Rechtsstaat.

Eine "Gewaltenteilung" innerhalb einer der Gewalten, hier der
Exekutive - und der ist die Staatsanwaltschaft zugeordnet - findet
nicht statt, ganz abgesehen davon, dass wir zwar eine Gewaltenteilung,
aber keine striktte Gewaltentrennung haben.

Unabh�ngig davon ist das externe Weisungsrecht der Landes- und
Bundesjustizbeh�rden gg�. den Staatsanwaltschaften zwar tats�chlich
ein Problem, aber in der Regel nicht so, wie es gerne vermutet wird.
Die Entscheidung des GBA zur Anklageerhebung in M�nchen ist sachlich
gerechtfertigt und auch sinnvoll.
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