Wenn ich mich ᅵber einen Vertragspartner
erkundigen will, mᅵchte ich auch wissen,
ob der (schon 'mal oder immer noch) in
der 7-j. Phase der Privaten Insolvenz ist.
Wo kann man sich da (auᅵer bei der Schufa)
noch informieren?
Danke fᅵr Eure Antworten!
cu Helmut
> Ein Hallo an alle!
>
> Wenn ich mich �ber einen Vertragspartner
> erkundigen will, m�chte ich auch wissen,
> ob der (schon 'mal oder immer noch) in
> der 7-j. Phase der Privaten Insolvenz ist.
>
> Wo kann man sich da (au�er bei der Schufa)
> noch informieren?
Bei Auskunfteien wie Creditreform. Wobei ich nicht wei�, ob du da als
Privatperson Mitglied werden kannst, vermutlich eher nicht.
Die Mitgliedschaft lohnt sich auch nur, wenn man einige Anfragen pro Jahr
hat - sonst ist das zu teuer.
Eine andere, allerdings nur halblegale M�glichkeit w�re, bei Deiner
Hausbank mal auf dem kleinen Dienstweg anzufragen. Die k�nnen dann mal
einen Blick in die Schufa-Akte Deines Vertragspartners werfen und Dich
ggfs. warnen.
Gr��e,
Frank
>> Wenn ich mich �ber einen Vertragspartner
>> erkundigen will, m�chte ich auch wissen,
>> ob der (schon 'mal
Das wird aber nicht lange gespeichert!
>> oder immer noch) in
>> der 7-j.
6 Jahre
>> Phase der Privaten Insolvenz ist.
Unangenehmer w�re _davor_ ;-)
>> Wo kann man sich da (au�er bei der Schufa)
>> noch informieren?
>
> Bei Auskunfteien wie Creditreform. Wobei ich nicht wei�, ob du da als
> Privatperson Mitglied werden kannst, vermutlich eher nicht.
>
> Die Mitgliedschaft lohnt sich auch nur, wenn man einige Anfragen pro Jahr
> hat - sonst ist das zu teuer.
M.W. gibt es da auch Einzelausk�nfte.
W.
> Guckst du hier: http://www.insolvenzbekanntmachungen.de
Wenn nicht gerade (2 Wochen) etwas ver�ffentlicht wurde, wird
er sich schwer tun!
W.
> "Frank Hucklenbroich" schrieb:
>> Die Mitgliedschaft lohnt sich auch nur, wenn man einige Anfragen pro Jahr
>> hat - sonst ist das zu teuer.
>
> M.W. gibt es da auch Einzelausk�nfte.
Aber nur wenn Du Mitglied bist, dann hast Du automatisch eine Zahl von
Ausk�nften p.a. frei, jede weitere kostet dann.
Gr��e,
Frank
> Eine andere, allerdings nur halblegale M�glichkeit w�re, bei Deiner
> Hausbank mal auf dem kleinen Dienstweg anzufragen. Die k�nnen dann
> mal einen Blick in die Schufa-Akte Deines Vertragspartners werfen
> und Dich ggfs. warnen.
Oder du kennst einen Mitarbeiter bei Karstadt, Media, Saturn oder
sonstwo, der auch Kundenkredite bearbeitet. In manchen L�den macht das
der Verk�ufer des Artikels selbst.
Der kann mal eben schnell mit den Daten der Person eine Kreditauskunft
einholen.
Wenn die Anfrage negativ verl�uft weisst du zwar nicht warum, aber das
ist letztlich egal.
Harald
Wie kommst Du darauf?
Gru�
Markus
Du kannst Dich auf der von Frank genannten Website
http://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
ab Er�ffnung einer Insolvenz informieren. Daf�r (f�r die Detail-Suche)
ben�tigst Du lediglich den Namen des Vertragspartners und das f�r ihn
zust�ndige Amtsgericht/Insolvenzgericht. Letzteres kannst Du z.B. bei
http://www.letzte-mahnung.de/insolvenzgericht/ ermitteln. Das ist aber
nur der erste Treffer bei Google.
Hth
Markus
> "Frank Kessel" schrieb:
>> Guckst du hier: http://www.insolvenzbekanntmachungen.de
>
> Wenn nicht gerade (2 Wochen) etwas veröffentlicht wurde, wird
> er sich schwer tun!
Da er die relevanten Daten kennt bzw leicht ermitteln kann, sollte die
Suche dort keinerlei Probleme bereiten
MfG
Rupert
> "Frank Hucklenbroich" schrieb:
>
>>> Wenn ich mich über einen Vertragspartner
>>> erkundigen will, möchte ich auch wissen,
>>> ob der (schon 'mal
>
> Das wird aber nicht lange gespeichert!
Die Löschung der Veröffentlichung des Beschlusses über die Ankündigung
der Gewährung der Restschuldbefreiung (§§ 289, 291 InsO) erfolgt erst
sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die
Restschuldbefreiung (§ 300 InsO), ist also während der gesamten
Laufzeit der Abtretungserklärung (vg. "Wohlverhaltensperiode") im
Internet für jedermann nachzulesen. Das sollte für die Belange des OP
doch wohl hinreichend sein.
MfG
Rupert
> >> Guckst du hier: http://www.insolvenzbekanntmachungen.de
> >
> > Wenn nicht gerade (2 Wochen) etwas ver�ffentlicht wurde, wird
> > er sich schwer tun!
>
> Da er die relevanten Daten kennt bzw leicht ermitteln kann, sollte die
> Suche dort keinerlei Probleme bereiten
Das wird schwer werden. Und er wei� noch nicht einmal, ob
und ggf. wo �berhaupt ein Insolvenzverfahren l�uft! Versuche
doch mal, selbst was zu finden! (Uneingeschr�nkte Suche ist
nur zwei Wochen nach Ver��fentlichung m�glich.)
W.
> Die L�schung der Ver�ffentlichung des Beschlusses �ber die Ank�ndigung
> der Gew�hrung der Restschuldbefreiung (�� 289, 291 InsO) erfolgt erst
> sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung �ber die
> Restschuldbefreiung (� 300 InsO), ist also w�hrend der gesamten
> Laufzeit der Abtretungserkl�rung (vg. "Wohlverhaltensperiode") im
> Internet f�r jedermann nachzulesen.
Die Sprache des o.g. Geschriebenen ist, unter Ber�cksichtigung des
Sprachgebrauches des Berufstandes und unter Ber�cksichtigung der Tatsache,
da� es sich nicht um ein Rechtsberatung im gesetzlichen Sinn handelt
(handeln darf), f�r nicht juristisch Ausgebildete, die auch keine weiteren
Vorkenntnisse haben, kaum (im Sinne von 'nicht') zu verstehen[1].
In einer NG lese ich solche S�tze gern, auf einem 'amtlichen' Schreiben
m�chte ich sie nicht lesen m�ssen. Wie sagen Juristen eigentlich, wenn sie
mal Lust auf S*x[2] haben?
Fu�note(n):
-----------
[1] Ja, ich wei�, dies ist eine Rechtsnewsgroup, aber kann man sich
nicht trotzdem verst�ndlich artikulieren?
[2] Wer den Stern nicht gedanklich ersetzen kann - er kommt in dem Wort
'See' zweimal vor
--
Gr��e
Peter
;-)
--
Gr��e
Peter
Ich bin gerade beim Lesen! ....
cu Helmut
Was du da bemängelst, hat nicht so furchtbar viel mit juristischer
Bildung zu tun.
Die Substantivierung von Verben ist eine weit verbreitete Unsitte in
schriftlichen Texten. Wenn du die Verben wiederherstellst, wird
Ruperts Satz recht leicht verständlich.
Wahrscheinlich ist das in juristischen Texten deshalb besonders
gehäuft, weil zu Zeiten der Formulierung älterer Gesetzestexte in den
entsprechenden Kreisen grundsätzlich so geschrieben wurde. Und in der
Ausbildung hat der Nachwuchs diesen Stil übernommen, womit er sich
auch in jüngere Gesetze fortschreibt.
Warum?
> Und er weiß noch nicht einmal, ob
> und ggf. wo überhaupt ein Insolvenzverfahren läuft!
Das Insolvenzverfahren läuft nicht "irgendwo". Die evtl. in Betracht
kommenden Insolvenzgerichte sind recht überschaubar (§ 3 InsO), für
natürliche Personen kommt regelmäßig genau eines in Frage.
Wenn er also bei diesem nichts findet, so kann er zuversichtlich davon
ausgehen, daß es kein Verfahren gibt und es ein solches in den letzten
sechs Monaten auch nicht gab.
> Versuche doch mal, selbst was zu finden!
Ich habe bisher noch immer all das gefunden, was ich gesucht habe -
falls es denn überhaupt etwas zu finden gab...
> (Uneingeschränkte Suche ist
> nur zwei Wochen nach Verööfentlichung möglich.)
Man nimmt für den Zweck des OP ja auch besser die Detailsuche. Der Name
und der Wohnort des evtl. Schuldners, und somit auch das zuständige
Gericht, sind schließlich bekannt
MfG
Rupert
> Die Sprache des o.g. Geschriebenen ist, unter Berücksichtigung des
> Sprachgebrauches des Berufstandes und unter Berücksichtigung der
> Tatsache, daß es sich nicht um ein Rechtsberatung im gesetzlichen Sinn
> handelt (handeln darf), für nicht juristisch Ausgebildete, die auch
> keine weiteren Vorkenntnisse haben, kaum (im Sinne von 'nicht') zu
> verstehen[1].
Worin genau siehst du denn hier ein Problem? Ich hatte meine
Formulierung für durchaus verständlich gehalten...
Da dies hier eine juristische NG ist, bevorzuge ich eine möglichst
genaue Umsetzung der gesetzlichen Regelung in (halbwegs?) verständliche
Sprache. Die diesbezügliche Verordnung glänzt aber in der Tat nicht
durch ausgesucht einfache Sprache.
> In einer NG lese ich solche Sätze gern, auf einem 'amtlichen'
> Schreiben möchte ich sie nicht lesen müssen.
Wenn ich zu diesem Themenkreis außerhalb einer NG etwas zu schreiben
habe, dann gehe ich stets zuversichtlich davon aus, daß der,
zugegebenermaßen durchaus überschaubare, Kreis der Empfänger ganz
sicher verstehen wird, was gemeint ist - eigentlich kann ich sogar
sicher sein, daß dem so ist :-)
MfG
Rupert
> Die Sprache des o.g. Geschriebenen ist, unter Ber�cksichtigung des
> Sprachgebrauches des Berufstandes und unter Ber�cksichtigung der Tatsache,
> da� es sich nicht um ein Rechtsberatung im gesetzlichen Sinn handelt
> (handeln darf),
Warum nicht?
> f�r nicht juristisch Ausgebildete, die auch keine weiteren
> Vorkenntnisse haben, kaum (im Sinne von 'nicht') zu verstehen[1].
Wessen Aufmerksamkeitsspanne nicht zum Lesen vergleichsweise kurzer
und unkomplizierter S�tze hinreicht, m�ge an seinem Leseverst�ndnis
arbeiten. Es gibt wenig Anla�, stattdessen zutreffende Ausf�hrungen
auf H�ppchenniveau zu k�rzen.
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
> >> Da er die relevanten Daten kennt bzw leicht ermitteln kann, sollte
> >> die Suche dort keinerlei Probleme bereiten
> >
> > Das wird schwer werden.
> > Und er wei� noch nicht einmal, ob
> > und ggf. wo �berhaupt ein Insolvenzverfahren l�uft!
> Das Insolvenzverfahren l�uft nicht "irgendwo". Die evtl. in Betracht
> kommenden Insolvenzgerichte sind recht �berschaubar (� 3 InsO),
> f�r nat�rliche Personen kommt regelm��ig genau eines in Frage.
Gerade schlechte Gl�ubiger sollen ihren Sitz h�ufiger wechseln.
F�r eine Privatinsolvenz lohnt es sich, den Sitz (vor�bergehend
f�r Antrag und Verfahrenser�ffnung) zu wechseln:
- man wird schlechter gefunden
- die (lokalen) Gl�ubiger haben einen weiteren Weg zum Gericht
M.W. bleibt das Verfahren beim ersten Gericht, auch wenn man
weit wegzieht.
> Wenn er also bei diesem nichts findet, so kann er zuversichtlich
> davon ausgehen, da� es kein Verfahren gibt und es ein solches
> in den letzten sechs Monaten auch nicht gab.
Mir ist es nicht gelungen, einen Fall zu finden, obwohl mir alle
Daten bekannt waren (beim Insolvenzverwalter habe ich das Ver-
fahren gefunden). Ich w�rde mich also nicht darauf verlassen.
Allerdings fallen neue Schulden nicht mehr in die Insolvenzmasse,
der Schuldner, der ja von Vorne anfangen will, wird also nur neue
Verpflichtungen eingehen, die er auch halten kann - wird man
hoffen.
W.
>> Versuche doch mal, selbst was zu finden!
>
> Ich habe bisher noch immer all das gefunden, was ich gesucht habe -
> falls es denn ᅵberhaupt etwas zu finden gab...
>
>> (Uneingeschrᅵnkte Suche ist
>> nur zwei Wochen nach Verᅵᅵfentlichung mᅵglich.)
>
> Man nimmt fᅵr den Zweck des OP ja auch besser die Detailsuche. Der Name
> und der Wohnort des evtl. Schuldners, und somit auch das zustᅵndige
> Gericht, sind schlieᅵlich bekannt
Die Suchmaske hat allerdings Tᅵcken, vor allem mit dem Feld "Name", will
mir scheinen. Ein mir mit allen Daten bekanntes Insolvenzverfahren wird
bei Eingabe des Az. gelistet, bei Eingabe des (kleinen) Amtsgerichtes
und des Nachnamens _nicht_, dafᅵr einige andere, die den Nachnamen als
"Zufallsbestandteil" enthalten (also Beispiel: Schuldner heiᅵe "Maus",
sein Verfahren erscheint _nicht_, dafᅵr aber die der Firmen "Clamaus"
und "Domaus"). Hohl, oder? Dafᅵr wiederum kommt es hoch, wenn ich (nur)
den Vornamen (!) des Schuldners eintippe ...
Hab aber keine Lust, eine Verbesserungsnachricht einzusenden.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"'Welcher Schwager?' ruft Vetternwirt und wird vor lauter Unschuld
ganz rot - 'Ich habe keine Schwester, und die hat keinen Mann,
und auch der ist schon lange tot!!'" (U. Roski, Die Kuh muss vom Eis)
> Die Suchmaske hat allerdings Tücken, vor allem mit dem Feld "Name", will
> mir scheinen. Ein mir mit allen Daten bekanntes Insolvenzverfahren wird
> bei Eingabe des Az. gelistet, bei Eingabe des (kleinen) Amtsgerichtes
> und des Nachnamens _nicht_, dafür einige andere, die den Nachnamen als
> "Zufallsbestandteil" enthalten (also Beispiel: Schuldner heiße "Maus",
> sein Verfahren erscheint _nicht_, dafür aber die der Firmen "Clamaus"
> und "Domaus"). Hohl, oder? Dafür wiederum kommt es hoch, wenn ich (nur)
> den Vornamen (!) des Schuldners eintippe ...
Das klingt nicht nach einem Problem der Suchfunktion, sondern so, als
hätte man beim Einpflegen der Daten Vor- und Nachname verwechselt.
> Das klingt nicht nach einem Problem der Suchfunktion, sondern so, als
> hätte man beim Einpflegen der Daten Vor- und Nachname verwechselt.
Man mag trefflich darüber debattieren, ob man nun die Schreibweise "Uwe
Blankensteeg" oder aber "Müller Max" für korrekt erachten mag. Da die
Suchmaske nur ein Feld für Name bzw. Firma enthält, muß man ggfls.
beide Schreibweisen probieren.
Und dann kanns ja noch Tippfehler beim Erfassen gegeben haben. Auch
zwischen "Maier" und "Meyer" besteht ja ein Unterschied, doch kann
dieser Unterschied auch ein bloßer Schreibfehler sein. Aber "M??er"
findet sie beide (und noch einige mehr)...
MfG
Rupert
> Wahrscheinlich ist das in juristischen Texten deshalb besonders
> geh�uft, weil zu Zeiten der Formulierung �lterer Gesetzestexte in den
> entsprechenden Kreisen grunds�tzlich so geschrieben wurde. Und in der
> Ausbildung hat der Nachwuchs diesen Stil �bernommen, womit er sich
> auch in j�ngere Gesetze fortschreibt.
Danke f�r diese nachvollziehbare Erkl�rung.
--
Gr��e
Peter
> Worin genau siehst du denn hier ein Problem?
Nicht direkt ein Problem. Ich halte Texte, die so ausgepr�gt den
Nominalstil verwenden, f�r schwer(er) lesbar. Und in Deinem Beitrag ist es
mir besonders aufgefallen.
--
Gr��e
Peter
Frank Hucklenbroich schrieb:
> Eine andere, allerdings nur halblegale M�glichkeit w�re, bei Deiner
> Hausbank mal auf dem kleinen Dienstweg anzufragen. Die k�nnen dann mal
> einen Blick in die Schufa-Akte Deines Vertragspartners werfen und Dich
> ggfs. warnen.
Bl�d nur, dass z.B. in meineschufa.de solche Anfragen auch sichtbar
sind.
Kai