kann es eine Rechnung einer logop�dischen Praxis geben, die keine
Rechnungsnummer enth�lt? Ich dachte immer, dass es da Bestimmungen gibt,
die eine Rechnungsnummer zwingend vorschreiben?
Magnus
>kann es eine Rechnung einer logop�dischen Praxis geben, die keine
>Rechnungsnummer enth�lt?
ja
> Ich dachte immer, dass es da Bestimmungen gibt,
>die eine Rechnungsnummer zwingend vorschreiben?
F�r den Rechnungsempf�nger ist das i.d.R. irrelevant.
Warum sollte es das nicht geben können?
> Ich dachte immer, dass es da Bestimmungen
> gibt, die eine Rechnungsnummer zwingend vorschreiben?
Es ist sogar verboten, im Parkverbot zu parken! Gleichwohl kommt selbst
derartiges gelegentlich vor :->
Im Übrigen sind Logopäden häufig Einzelkämpfer und haben nicht zwingend
umfassende Kenntnisse der steuerrechtlichen Vorschriften.
MfG
Rupert
> kann es eine Rechnung einer logop�dischen Praxis geben, die keine
> Rechnungsnummer enth�lt? Ich dachte immer, dass es da Bestimmungen gibt,
> die eine Rechnungsnummer zwingend vorschreiben?
Enth�lt die Rechnung Umsatzsteuer?
> Im ᅵbrigen sind Logopᅵden hᅵufig Einzelkᅵmpfer und haben nicht zwingend
> umfassende Kenntnisse der steuerrechtlichen Vorschriften.
>
Wo ist eine Rechnungsnummer steuerrechtlich vorgeschrieben?
--
Viele Grᅵᅵe
M. Thomas
z.Zt. Norwich, UK
>> Wo ist eine Rechnungsnummer steuerrechtlich vorgeschrieben?
>
> � 14 (4) UStG
Was uns m.E. zu der Frage aus
<dsrm.09110...@thorondor.akallabeth.de> f�hrt.
Naja, wobei es mich interessieren wᅵrde, wie man aus einer Arztrechnung
Vorsteuer zieht :-)
Auf der Arztseite ist das Finanzamt sehr groᅵzᅵgig, falls Umsatzsteuer
drin sein sollte. Die nehmen die mit und ohne Rechnungsnummer.
Gruᅵ,
Martin
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 4 Nr. 14 a UStG sagt etwas anderes.
(Hinweis: man darf das Wort "Rechnung" auch auf ein Dokument
schreiben, das keine Rechnung i.S.d. § 14 UStG ist).
>>> Wo ist eine Rechnungsnummer steuerrechtlich vorgeschrieben?
>>
>> � 14 (4) UStG
>
> Naja, wobei es mich interessieren w�rde, wie man aus einer Arztrechnung
> Vorsteuer zieht :-)
Was mit der Rechnungsnummer nichts zu tun hat.
�brigens: Auch ein Arzt gibt j�hrlich seine USt-Erkl�rung ab.
W.
> > > Wo ist eine Rechnungsnummer steuerrechtlich vorgeschrieben?
> >
> > � 14 (4) UStG
>
> � 14 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. � 4 Nr. 14 a UStG sagt etwas anderes.
>
> (Hinweis: man darf das Wort "Rechnung" auch auf ein Dokument
> schreiben, das keine Rechnung i.S.d. � 14 UStG ist).
Aber eine Rechnung bleibt auch dann eine Rechnung im Sinne des UStG,
wenn das Wort "Rechnung" fehlt!
In der Regel handelt es sich bei den Zahlungsaufforderungen, die der
Arzt seinen Patienten schreibt, um Rechnungen im Sinne des UStG,
die dann auch zu numerieren sind.
(Meine Meinung.)
W.
Das ist dem Prinzip nach richtig.
> ᅵbrigens: Auch ein Arzt gibt jᅵhrlich seine USt-Erklᅵrung ab.
Das genau wuᅵte ich nicht.
>> > Wo ist eine Rechnungsnummer steuerrechtlich vorgeschrieben?
>>
>> � 14 (4) UStG
>
> � 14 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. � 4 Nr. 14 a UStG sagt etwas anderes.
Etwas anderes als die obige Aussage? Bestimmt nicht.
> (Hinweis: man darf das Wort "Rechnung" auch auf ein Dokument
> schreiben, das keine Rechnung i.S.d. � 14 UStG ist).
F�r Grundsatzdiskussionen verweise ich auf die zust�ndige NG.
X-post und F'up de.soc.recht.steuern+buchfuehrung
Maria
> In der Regel handelt es sich bei den Zahlungsaufforderungen, die der
> Arzt seinen Patienten schreibt, um Rechnungen im Sinne des UStG,
> die dann auch zu numerieren sind.
Warum?
> > > > > Wo ist eine Rechnungsnummer steuerrechtlich vorgeschrieben?
> > > >
> > > > � 14 (4) UStG
> > >
> > > � 14 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. � 4 Nr. 14 a UStG sagt etwas anderes.
> > >
> > > (Hinweis: man darf das Wort "Rechnung" auch auf ein Dokument
> > > schreiben, das keine Rechnung i.S.d. � 14 UStG ist).
> > Aber eine Rechnung bleibt auch dann eine Rechnung im Sinne des UStG,
> > wenn das Wort "Rechnung" fehlt!
>> In der Regel handelt es sich bei den Zahlungsaufforderungen, die der
>> Arzt seinen Patienten schreibt, um Rechnungen im Sinne des UStG,
>> die dann auch zu numerieren sind.
>
> Warum?
� 14 I UstG?
Um den Kontext wiederherzustellen, habe ich die von Dir gesnippten Seiten
wieder erg�nzt. Du mokierst Dich sicher an dem Wort "Zahlungsaufforde-
rung" und l�sst es aus dem Kontext gerissen stehen. Besser w�re vieleicht
"Abrechnung mit Zahlungsaufforderung" gewesen, also das Papier, auf dem
der Arzt seine Leistungen auff�hrt und den Preis nennt, den er daf�r be-
zahlt haben will.
Und dieses Ding ist eben eine Rechnung im Sinne des UstGt und deswegen
auch zu numerieren. Trotz � 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG, der daf�r herhalten
sollte, die Numerierungspflicht zu bestreiten.
W.