Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Arztrechnung ohne Rechnungsnummer

67 views
Skip to first unread message

Magnus Warker

unread,
Nov 7, 2009, 3:21:42 AM11/7/09
to
Hallo,

kann es eine Rechnung einer logop�dischen Praxis geben, die keine
Rechnungsnummer enth�lt? Ich dachte immer, dass es da Bestimmungen gibt,
die eine Rechnungsnummer zwingend vorschreiben?

Magnus

Kurt Guenter

unread,
Nov 7, 2009, 5:33:30 AM11/7/09
to
Magnus Warker <mag...@mailinator.com> schrieb:

>kann es eine Rechnung einer logop�dischen Praxis geben, die keine
>Rechnungsnummer enth�lt?

ja

> Ich dachte immer, dass es da Bestimmungen gibt,
>die eine Rechnungsnummer zwingend vorschreiben?

F�r den Rechnungsempf�nger ist das i.d.R. irrelevant.


Rupert Haselbeck

unread,
Nov 7, 2009, 5:33:39 AM11/7/09
to
Magnus Warker schrieb:

> kann es eine Rechnung einer logopädischen Praxis geben, die keine
> Rechnungsnummer enthält?

Warum sollte es das nicht geben können?

> Ich dachte immer, dass es da Bestimmungen
> gibt, die eine Rechnungsnummer zwingend vorschreiben?

Es ist sogar verboten, im Parkverbot zu parken! Gleichwohl kommt selbst
derartiges gelegentlich vor :->
Im Übrigen sind Logopäden häufig Einzelkämpfer und haben nicht zwingend
umfassende Kenntnisse der steuerrechtlichen Vorschriften.

MfG
Rupert

Thomas Hochstein

unread,
Nov 7, 2009, 7:19:45 AM11/7/09
to
Magnus Warker schrieb:

> kann es eine Rechnung einer logop�dischen Praxis geben, die keine
> Rechnungsnummer enth�lt? Ich dachte immer, dass es da Bestimmungen gibt,
> die eine Rechnungsnummer zwingend vorschreiben?

Enth�lt die Rechnung Umsatzsteuer?

Mike Thomas

unread,
Nov 8, 2009, 1:11:07 AM11/8/09
to
Rupert Haselbeck schrieb:

> Im ᅵbrigen sind Logopᅵden hᅵufig Einzelkᅵmpfer und haben nicht zwingend


> umfassende Kenntnisse der steuerrechtlichen Vorschriften.
>

Wo ist eine Rechnungsnummer steuerrechtlich vorgeschrieben?

--
Viele Grᅵᅵe
M. Thomas
z.Zt. Norwich, UK

Message has been deleted

Thomas Hochstein

unread,
Nov 8, 2009, 4:54:16 PM11/8/09
to
Maria Bin schrieb:

>> Wo ist eine Rechnungsnummer steuerrechtlich vorgeschrieben?
>

> � 14 (4) UStG

Was uns m.E. zu der Frage aus
<dsrm.09110...@thorondor.akallabeth.de> f�hrt.

Martin Schneider

unread,
Nov 10, 2009, 8:34:46 AM11/10/09
to
Maria Bin schrieb:
> Mike Thomas schrieb:

>
>> Wo ist eine Rechnungsnummer steuerrechtlich vorgeschrieben?
>
> ᅵ 14 (4) UStG

Naja, wobei es mich interessieren wᅵrde, wie man aus einer Arztrechnung
Vorsteuer zieht :-)

Auf der Arztseite ist das Finanzamt sehr groᅵzᅵgig, falls Umsatzsteuer
drin sein sollte. Die nehmen die mit und ohne Rechnungsnummer.

Gruᅵ,
Martin

--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de

Bernhard Muenzer

unread,
Nov 10, 2009, 9:31:25 AM11/10/09
to
Maria Bin schrieb:
> Mike Thomas schrieb:
> > Wo ist eine Rechnungsnummer steuerrechtlich vorgeschrieben?
>
> § 14 (4) UStG

§ 14 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 4 Nr. 14 a UStG sagt etwas anderes.

(Hinweis: man darf das Wort "Rechnung" auch auf ein Dokument
schreiben, das keine Rechnung i.S.d. § 14 UStG ist).

Wolf Stringhammer

unread,
Nov 10, 2009, 9:21:40 AM11/10/09
to

"Martin Schneider" schrieb:

>>> Wo ist eine Rechnungsnummer steuerrechtlich vorgeschrieben?
>>

>> � 14 (4) UStG
>
> Naja, wobei es mich interessieren w�rde, wie man aus einer Arztrechnung
> Vorsteuer zieht :-)

Was mit der Rechnungsnummer nichts zu tun hat.

�brigens: Auch ein Arzt gibt j�hrlich seine USt-Erkl�rung ab.

W.


Wolf Stringhammer

unread,
Nov 10, 2009, 9:49:18 AM11/10/09
to

"Bernhard Muenzer" schrieb:

> > > Wo ist eine Rechnungsnummer steuerrechtlich vorgeschrieben?
> >
> > � 14 (4) UStG
>
> � 14 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. � 4 Nr. 14 a UStG sagt etwas anderes.
>
> (Hinweis: man darf das Wort "Rechnung" auch auf ein Dokument
> schreiben, das keine Rechnung i.S.d. � 14 UStG ist).

Aber eine Rechnung bleibt auch dann eine Rechnung im Sinne des UStG,
wenn das Wort "Rechnung" fehlt!

In der Regel handelt es sich bei den Zahlungsaufforderungen, die der
Arzt seinen Patienten schreibt, um Rechnungen im Sinne des UStG,
die dann auch zu numerieren sind.

(Meine Meinung.)

W.


Martin Schneider

unread,
Nov 10, 2009, 9:59:30 AM11/10/09
to
Wolf Stringhammer schrieb:

> "Martin Schneider" schrieb:
>
>>>> Wo ist eine Rechnungsnummer steuerrechtlich vorgeschrieben?
>>> ᅵ 14 (4) UStG
>> Naja, wobei es mich interessieren wᅵrde, wie man aus einer Arztrechnung
>> Vorsteuer zieht :-)
>
> Was mit der Rechnungsnummer nichts zu tun hat.

Das ist dem Prinzip nach richtig.

> ᅵbrigens: Auch ein Arzt gibt jᅵhrlich seine USt-Erklᅵrung ab.

Das genau wuᅵte ich nicht.

Maria Bin

unread,
Nov 10, 2009, 10:19:18 AM11/10/09
to
Bernhard Muenzer schrieb:

> Maria Bin schrieb:
>> Mike Thomas schrieb:

>> > Wo ist eine Rechnungsnummer steuerrechtlich vorgeschrieben?
>>
>> � 14 (4) UStG
>
> � 14 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. � 4 Nr. 14 a UStG sagt etwas anderes.

Etwas anderes als die obige Aussage? Bestimmt nicht.

> (Hinweis: man darf das Wort "Rechnung" auch auf ein Dokument
> schreiben, das keine Rechnung i.S.d. � 14 UStG ist).

F�r Grundsatzdiskussionen verweise ich auf die zust�ndige NG.
X-post und F'up de.soc.recht.steuern+buchfuehrung

Maria

Thomas Hochstein

unread,
Nov 12, 2009, 4:33:59 PM11/12/09
to
Wolf Stringhammer schrieb:

> In der Regel handelt es sich bei den Zahlungsaufforderungen, die der
> Arzt seinen Patienten schreibt, um Rechnungen im Sinne des UStG,
> die dann auch zu numerieren sind.

Warum?

Wolf Stringhammer

unread,
Nov 12, 2009, 5:13:28 PM11/12/09
to

"Thomas Hochstein" im Newsbeitrag:

> > > > > Wo ist eine Rechnungsnummer steuerrechtlich vorgeschrieben?
> > > >
> > > > � 14 (4) UStG
> > >
> > > � 14 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. � 4 Nr. 14 a UStG sagt etwas anderes.
> > >
> > > (Hinweis: man darf das Wort "Rechnung" auch auf ein Dokument
> > > schreiben, das keine Rechnung i.S.d. � 14 UStG ist).

> > Aber eine Rechnung bleibt auch dann eine Rechnung im Sinne des UStG,
> > wenn das Wort "Rechnung" fehlt!

>> In der Regel handelt es sich bei den Zahlungsaufforderungen, die der


>> Arzt seinen Patienten schreibt, um Rechnungen im Sinne des UStG,
>> die dann auch zu numerieren sind.
>
> Warum?

� 14 I UstG?

Um den Kontext wiederherzustellen, habe ich die von Dir gesnippten Seiten
wieder erg�nzt. Du mokierst Dich sicher an dem Wort "Zahlungsaufforde-
rung" und l�sst es aus dem Kontext gerissen stehen. Besser w�re vieleicht
"Abrechnung mit Zahlungsaufforderung" gewesen, also das Papier, auf dem
der Arzt seine Leistungen auff�hrt und den Preis nennt, den er daf�r be-
zahlt haben will.

Und dieses Ding ist eben eine Rechnung im Sinne des UstGt und deswegen
auch zu numerieren. Trotz � 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG, der daf�r herhalten
sollte, die Numerierungspflicht zu bestreiten.

W.

0 new messages