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Wohnsitz ändern: wie umfangreich?

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Mirko Keller

unread,
Jul 7, 2009, 4:09:09 PM7/7/09
to
Hallo NG,

mein Lebensmittelpunkt verlagert sich in eine andere Stadt, aber die alte
Adresse will ich (noch) nicht aufgeben.

Also werde ich mich bei der neuen Verwaltung anmelden; den Perso und
Reisepass neu ausstellen lassen.

Was ist dann aber mit Versicherungen, Abos, Bankverbindungen etc.? Briefe,
Hefte, Ausz�ge usw. kann ich weiterhin an der alten Adresse abholen.
Entstehen mir dadurch m�glicherweise rechtliche Nachteile?

Ich habe geh�rt, dass ein angemeldetes Gewerbe (Einzelfirma) unabh�ngig an
der alten Adresse verbleiben kann und das Auto aus dem Betriebsverm�gen die
alte Nummer beh�lt?

Was f�r rechtliche Konsequensen hat sonst noch so ein Teil-"Umzug"?
Mirko



Matthias Frank

unread,
Jul 7, 2009, 4:51:05 PM7/7/09
to
Mirko Keller schrieb:

> Was f�r rechtliche Konsequensen hat sonst noch so ein Teil-"Umzug"?
> Mirko
>

Was willst du denn nun, an der alten Adresse ein Gewerbe beibehalten
oder einen Zweitwohnsitz?

MfG
Matthias

Claus Maier

unread,
Jul 7, 2009, 5:01:14 PM7/7/09
to
Mirko Keller typed:

> Hallo NG,
>
> mein Lebensmittelpunkt verlagert sich in eine andere Stadt, aber die
> alte Adresse will ich (noch) nicht aufgeben.
>
> Also werde ich mich bei der neuen Verwaltung anmelden;

Klar.

> den Perso und
> Reisepass neu ausstellen lassen.

Warum denn das?
Umsomehr *warum*, wenn du die alte Adresse nicht aufgeben willst?

> Was ist dann aber mit Versicherungen, Abos, Bankverbindungen etc.?

(juristische Standard-Antwort #1: "Es kommt darauf an...")

Aber mal ernsthaft (also nicht juristisch, sondern praktisch):
Was sollte mit Versicherungen, Abos, Bankverbindungen etc. sein?
Sofern du nicht ein Girokonto hast, bei dem du fᅵr jede finanzielle
Transaktion bei $[ganz bestimmte Filiale deiner Bank] auf der Matte
stehen musst, ist es fᅵr dich u. auch die Empfᅵnger der Zahlungen
Jacke wie Hose, ob du $Beitrᅵge von Kᅵln oder Freilassing ᅵber-
weist.

> Briefe, Hefte, Auszᅵge usw. kann ich weiterhin an der alten Adresse
> abholen. Entstehen mir dadurch mᅵglicherweise rechtliche Nachteile?

Sorry fᅵr die Ironie, aber am besten ziehst Du dir den juristischen
Schutzhelm ᅵber. Oder, besser, schlieᅵt eine entsprechende Ver-
sicherung ab. Bei mir.
(Scheisse aber auch - warum hab' ich an sowas nie gedacht? -
Klasse Geschᅵftsidee! Schutzhelm/brief gegen alle juristischen
Eventualitᅵten eines Umzuges. - Nun, ja - wer rechnet schon mit
solchem Ausmass an Verunsicherung bei ziemlich alltᅵglichen
Dingen? Hat meine Phantasie bisher ᅵberstiegen.)

> Ich habe gehᅵrt, dass ein angemeldetes Gewerbe (Einzelfirma)
> unabhᅵngig an der alten Adresse verbleiben kann und das Auto aus dem
> Betriebsvermᅵgen die alte Nummer behᅵlt?

Wenn ich nur deine Sorgen hᅵtt!

Nochmals sorry, bitte!, aber ich kann das beim besten Willen nicht
ernstnehmen.

mfg
Claus

Thomas Hochstein

unread,
Jul 8, 2009, 1:54:52 AM7/8/09
to
Mirko Keller schrieb:

> mein Lebensmittelpunkt verlagert sich in eine andere Stadt, aber die alte
> Adresse will ich (noch) nicht aufgeben.
>
> Also werde ich mich bei der neuen Verwaltung anmelden; den Perso und
> Reisepass neu ausstellen lassen.

Das ist - zumindest f�r den Personalausweis - kaum erforderlich; der
neue Hauptwohnsitz wird dort schlicht eingetragen (= aufgeklebt). Wenn
Du willst, kannst Du am alten Wohnort einen Nebenwohnsitz beibehalten.

> Was ist dann aber mit Versicherungen, Abos, Bankverbindungen etc.? Briefe,
> Hefte, Ausz�ge usw. kann ich weiterhin an der alten Adresse abholen.
> Entstehen mir dadurch m�glicherweise rechtliche Nachteile?

Allenfalls dadurch, da� Du m�glicherweise fristgebundene Schreiben
erst sp�ter zur Kenntnis nimmst, obschon sie mit Eingang am alten
Wohnort Dir zugegangen sind.

> Ich habe geh�rt, dass ein angemeldetes Gewerbe (Einzelfirma) unabh�ngig an
> der alten Adresse verbleiben kann und das Auto aus dem Betriebsverm�gen die
> alte Nummer beh�lt?

F�r das Gewerbe mu� ich passen; f�r das Auto gilt � 46 Abs. 2 FZV (iVm
� 6 Abs. 1 S. 1 FZV):

| �rtlich zust�ndig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die
| Beh�rde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der
| Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines
| solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei
| juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Beh�rden die Beh�rde
| des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder
| Dienststelle.

Gr��e,
-thh
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