zum wiederholten male finde ich in meinem Briefkasten einen A4 Zettel "Wir verteilen Anzeigenbl tter, Handzettel...... F r Ihr Wohngebiet suchen wir noch zuverl ssige Mitarbeiter als Prospekt- und Zeitungverteiler". Auf meinen Anruf mit der Bitte das in Zukunft zu unterlassen, schlie lich habe ich nicht zum Spa "Bitte keine Werbung" auf meinem Briefkasten stehen wurde ich gro kotzig belehrt das das keine Werbung sondern ein Stellenangebot sei und deshalb nicht darunter f llt. Irgendwie glaube ich das nicht, schlie lich steht da auch 3 mal der Firmenname drauf, also das Ding kann man nebenbei auch als Werbung f r ihre Dienstleistung betrachten. Wenn die Firma Recht hat dann k nnte ja jede Pizzeria klein auf ihre Speisekarte "Wir suchen Ausfahrer" draufschreiben und ihr Zeug an jeden verteilen. Was kann man gegen die Firma unternehmen? Soweit ich wei suchen Anw lte doch gern solche Gelegenheiten um f r einen Brief viel Geld zu kassieren.
Enrico D rre <Enrico.Doe...@web.de> wrote: >Was kann man gegen die Firma unternehmen? Soweit ich wei suchen Anw lte >doch gern solche Gelegenheiten um f r einen Brief viel Geld zu kassieren.
Bringt doch alles nichts. Man kann doch selbst dann, wenn Werbung im Briefkasten ist, nichts dagegen machen (also selbst wenn man "Keine Werbung" auf dem Kasten stehen hat), au er man kann nachweisen, wer die Werbung eingeworfen hat.
Ich habe auch "keine Werbung" draufstehen, denke aber nicht, da ich den Werbenden etwas k nnte, da die Werbung ja ein anderer Hausbewohner bei mir h tte einwerfen k nnen.
>> Was kann man gegen die Firma unternehmen? Soweit ich weiß suchen Anwälte >> doch gern solche Gelegenheiten um für einen Brief viel Geld zu kassieren.
> Bringt doch alles nichts. > Man kann doch selbst dann, wenn Werbung im Briefkasten ist, nichts > dagegen machen (also selbst wenn man "Keine Werbung" auf dem Kasten > stehen hat), außer man kann nachweisen, wer die Werbung eingeworfen > hat.
> Ich habe auch "keine Werbung" draufstehen, denke aber nicht, daß ich > den Werbenden etwas könnte, da die Werbung ja ein anderer Hausbewohner > bei mir hätte einwerfen können.
Es gab da vor kurzem ein erstinstanzliches Urteil (Wahlwerbung der NPD), in dem entschieden wurde, dass das werbende Unternehmen (hier: NPD) sich die Handlungen der Beauftragten (Austräger) zurechnen lassen muss.
Es ist demnach egal, wer einwirft, da er es immer im Auftrag des werbenden Unternehmens tut.
> zum wiederholten male finde ich in meinem Briefkasten einen A4 Zettel > "Wir verteilen Anzeigenbl tter, Handzettel...... F r Ihr Wohngebiet > suchen wir noch zuverl ssige Mitarbeiter als Prospekt- und > Zeitungverteiler". > Auf meinen Anruf mit der Bitte das in Zukunft zu unterlassen, > schlie lich habe ich nicht zum Spa "Bitte keine Werbung" auf meinem > Briefkasten stehen wurde ich gro kotzig belehrt das das keine Werbung > sondern ein Stellenangebot sei und deshalb nicht darunter f llt. > Irgendwie glaube ich das nicht, schlie lich steht da auch 3 mal der > Firmenname drauf, also das Ding kann man nebenbei auch als Werbung f r > ihre Dienstleistung betrachten. Wenn die Firma Recht hat dann k nnte ja > jede Pizzeria klein auf ihre Speisekarte "Wir suchen Ausfahrer" > draufschreiben und ihr Zeug an jeden verteilen. > Was kann man gegen die Firma unternehmen? Soweit ich wei suchen Anw lte > doch gern solche Gelegenheiten um f r einen Brief viel Geld zu kassieren.
> Gr e
> Enrico
Komm Enrico, laß den Schmäh !
Wenn sich Dein Briefkasten NICHT AUSSERHALB des Hauses befindet, dann darf KEINER was reinwerfen !
Wenn einer das doch tut, dann MUSS die Staatsanwaltschaft den Einbrecher AUS DEM VERKEHR ZIEHEN !
>> Bringt doch alles nichts. >> Man kann doch selbst dann, wenn Werbung im Briefkasten ist, nichts >> dagegen machen (also selbst wenn man "Keine Werbung" auf dem Kasten >> stehen hat), außer man kann nachweisen, wer die Werbung eingeworfen >> hat.
>> Ich habe auch "keine Werbung" draufstehen, denke aber nicht, daß ich >> den Werbenden etwas könnte, da die Werbung ja ein anderer Hausbewohner >> bei mir hätte einwerfen können.
>Es gab da vor kurzem ein erstinstanzliches Urteil (Wahlwerbung der NPD), >in dem entschieden wurde, dass das werbende Unternehmen (hier: NPD) >sich die Handlungen der Beauftragten (Austräger) zurechnen lassen muss.
>Es ist demnach egal, wer einwirft, da er es immer im Auftrag des >werbenden Unternehmens tut.
Sehr interessant, würde mich allerdings auch dafür interessieren ob von euch hier jemand schon einmal damit gegen die Werbenden durchkam!
Habe auch "Keine Werbung" auf meinem Briefkasten und von 80% bleibe ich verschont. Den anderen würde ich gerne anderweitig, aber legal, dies abgewöhnen! :)