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Fristen für Garantieleistung?

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Andreas Berger

unread,
Jul 8, 2009, 5:40:58 AM7/8/09
to
Gibt es irgendwelche zeitlichen Einschrᅵnkungen, in denen
Garantieleistungen zu erbringen sind?
Hier: Monitor nach 3 Monaten Betrieb defekt, derzeit seit ca. 2 Monaten
zur Reparatur (ᅵber den Hᅵndler gesendet).
Wie lange muᅵ gewartet werden?

Holger Pollmann

unread,
Jul 8, 2009, 6:19:59 AM7/8/09
to
Andreas Berger <a_be...@Spamfence.net> schrieb:

> Gibt es irgendwelche zeitlichen Einschr�nkungen, in denen

> Garantieleistungen zu erbringen sind?
> Hier: Monitor nach 3 Monaten Betrieb defekt, derzeit seit ca. 2

> Monaten zur Reparatur (�ber den H�ndler gesendet).
> Wie lange mu� gewartet werden?

Tja, grunds�tzlich ewig. Man K�NNTE aber einfach eine angemessene Frist
zur Leistung setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf die nach dem
Garantievertrag bestehenden Rechte geltend machen bzw. unter Umst�nden
Schadensersatz verlangen oder dergleichen.

Ach ja, Hinweis: Garantie ist was anderes als die kaufvertragliche
M�ngelhaftung.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der F�hrer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Andreas Berger

unread,
Jul 8, 2009, 7:59:30 AM7/8/09
to
Am 08.07.2009 12:19 schrieb Holger Pollmann:
>> Hier: Monitor nach 3 Monaten Betrieb defekt, derzeit seit ca. 2
>> Monaten zur Reparatur (�ber den H�ndler gesendet).
>> Wie lange mu� gewartet werden?
>
> Tja, grunds�tzlich ewig. Man K�NNTE aber einfach eine angemessene Frist
> zur Leistung setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf die nach dem
> Garantievertrag bestehenden Rechte geltend machen bzw. unter Umst�nden
> Schadensersatz verlangen oder dergleichen.
>
> Ach ja, Hinweis: Garantie ist was anderes als die kaufvertragliche
> M�ngelhaftung.

Sieht es bei Gew�hrleistung anders aus? Gibt es da Fristen? An sich kann
mir doch Schnurz sein, was der H�ndler mit dem per Retourenaufkleber
zur�ckgesandten Ger�t macht, ob er repariert, austauscht usw.

Holger Pollmann

unread,
Jul 8, 2009, 5:23:44 PM7/8/09
to
Andreas Berger <a_be...@Spamfence.net> schrieb:

>> Tja, grunds�tzlich ewig. Man K�NNTE aber einfach eine angemessene
>> Frist zur Leistung setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf die
>> nach dem Garantievertrag bestehenden Rechte geltend machen bzw.
>> unter Umst�nden Schadensersatz verlangen oder dergleichen.
>>
>> Ach ja, Hinweis: Garantie ist was anderes als die kaufvertragliche
>> M�ngelhaftung.
>
> Sieht es bei Gew�hrleistung anders aus? Gibt es da Fristen?

Nein, es gibt im Gesetz nirgendwo feste Fristen, weil die Frist ja so
sein mu�, da� sie ausreicht, in ihr eine jedenfalls schon begonnene
Nacherf�llung zu beenden. Und wie lange das dauert, h�ngt eben von den
Umst�nden, der Sache und dem Mangel ab.

Aber zum Beispiel mu� man da die Fristsetzung nat�rlich an den
Verk�ufer richten usw.

> An sich kann mir doch Schnurz sein, was der H�ndler mit dem per
> Retourenaufkleber zur�ckgesandten Ger�t macht, ob er repariert,
> austauscht usw.

Wenn du aber "�ber den H�ndler" die Sache zwecks Garantieabwicklung an
den Hersteller schickst, so mu�t der H�ndler das nicht im Rahmen der
M�ngelhaftung gegen sich gelten lassen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )

"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin k�mpfen schon lange daf�r,
da� die Bildung einen h�heren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekret�r der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008

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