Obwohl bereits gerichtlich festgestellt war, daß er nicht der wirkliche Vater
war, scheiterte die Durchsetzung seiner Forderungen. Denn sowohl die
Kindsmutter, als auch der vermutliche Kindsvater, mit der sie inzwischen
zusammenlebt, verweigerten die Zustimmung zu einer Vaterschaftsfeststellung. Wie
praktisch! Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 kann aber auch das Jugendamt
die Zustimmung der Mutter nicht mehr ersetzen.
Nun entschied der BGH "„Dies würde den Scheinvater faktisch der Willkür der
Kindesmutter und des wahren Erzeugers ausliefern und ihn rechtlos stellen“ und
verwies den Fall an das Oberlandesgericht Celle zurück. (Az.: XII ZR 144/06)
Dies soll nun die Vaterschaft klären. Allerdings stehe ein Gentest nicht im
Raum. Die Bundesregierung will erzwungene Gentests nicht zulassen.
Des walte Zypries.
hubsi