Ich habe letztens von einer Vereinbarung zur Schadensregulierung
zwischen zwei Personen geh�rt, die nach einem Schadensfall
unterzeichnet wurde.
Ein Bekannter war mit seiner Frau (Frau X) bei seinem
Chef (Herr Y) zu Besuch. Dabei besch�digte die Frau beim
H�ndewaschen das Waschbecken durch einen herabgesto�enen
Glasseifenspender. Der Gesch�digte schlug eine kurze Vereinbarung
vor, welche die Frau unterzeichnete.
Lt. seiner aussage m�chte er sich nicht mehr mit Versicherungen
fremder Leute auseinandersetzen, da nicht die Versicherung
sondern seiner Meinung nach der Sch�diger zum Ersatz des
Schadens verpflichtet ist.
Diese Vereinbarung lautet:
"Frau X best�tigt das Waschbecken im Badezimmer von Herrn Y
durch einen herabfallenden Glas-Seifenspender am tt.mm.yyyy
besch�digt zu haben. Frau X beauftragt Herrn Y bei einem Fachbetrieb
einen Kostenvoranschlag f�r einen Austausch des Waschbeckens
zu beauftragen. Ist Frau X mit dem Kostenvoranschlag nicht
einverstanden, hat sie dies unverz�glich mitzuteilen. Es wird
dann ein Gutachten von der Handwerksinnung angefordert."
Hat sich der Gesch�digte mit einer solchen Vereinbarung ggf.
mehr zugesichert, als ihm durch das BGB im Rahmen des
Schadensersatzes zustehen w�rde? Das Waschbecken wird
um die 5-8 Jahre alt sein. Eine Reparatur des Schadens wohl
kaum m�glich, daher wird ein Austausch f�llig.
Hat der Sch�diger sich mit dem Unterschreiben einer solchen
Vereinbarung irgendwelche Nachteile eingeholt oder entspricht
die Regulierung ohnehin dem, was dem Gesch�digten per BGB
zustehen w�rde?
Wenn Frau X die Sache an einen RA zur Bearbeitung abgibt,
welche Vor- und Nachteile k�nnte dieser in der Vereinbarung
f�r beide Seiten erkennen?
F�r mich pers�nlich sieht die Vereinbarung recht lasch und auf
die Schnelle geschrieben aus. Es k�nnte schon das erste Problem
geben, wenn beide Parteien sich dar�ber streiten, ob gegen
ein neues oder ein gebrauchtes Waschbecken ersetzt wird.
Denn das wurde nicht definiert. Also greift das BGB und
somit darf der Gesch�digte auch nicht besser gestellt werden.
Wie verh�lt es sich bei den Arbeitskosten? Sind diese bei einer
solchen Vereinbarung vom Sch�diger in voller H�he zu �bernehmen
oder nur zum Teil, weil der Gegenstand schon alt und gebraucht war?
Gruss
Florian
> Diese Vereinbarung lautet:
>
> [...]
> Hat sich der Gesch�digte mit einer solchen Vereinbarung ggf.
> mehr zugesichert, als ihm durch das BGB im Rahmen des
> Schadensersatzes zustehen w�rde?
Da das unter dem Eindruck des Geschehens nicht immer mit
der hinreichenden Sicherheit gekl�rt werden kann, sollte man
nur die Fakten anerkennen, also Datum, Zeit, Beschreibung
des Vorfalls. Alles Weitere wird eh durch das BGB vorge-
schrieben. Warum also Bewertungen abgeben, die man im
Augenblick nicht sicher genug einsch�tzen kann und von denen
man sp�ter u.U. kaum nich runterkommt.
W.
> Tag Zusammen!
>
> Ich habe letztens von einer Vereinbarung zur Schadensregulierung
> zwischen zwei Personen geh�rt, die nach einem Schadensfall
> unterzeichnet wurde.
>
> Ein Bekannter war mit seiner Frau (Frau X) bei seinem
> Chef (Herr Y) zu Besuch. Dabei besch�digte die Frau beim
> H�ndewaschen das Waschbecken durch einen herabgesto�enen
> Glasseifenspender. Der Gesch�digte schlug eine kurze Vereinbarung
> vor, welche die Frau unterzeichnete.
Sch�n bl�d!
Warum muss der Chef seinen Seifenspender auch so unsachgem�� montieren
oder befestigen (lassen), dass er bei Ber�hrung durch Seifenentnahme
herunterf�llt?
Ich w�rde sagen: Selber schuld! Ein richtig befestigter Seifenst�nder
kann nicht abfallen.
Ist zwar bl�d bei Verh�ltnis mit Arbeitnehmer und Chef - aber man muss
sich ja nicht alles gefallen lassen oder gar Sachen zugeben, f�r die
man nix kann. Und davon gehe ich mal aus.
Ausserdem halte ich es schlicht f�r unm�glich, dass ein Seifenspender
aus Glas aus einer H�he von max. 30 cm das Waschbescken �berhaupt
besch�digen kann. Da geht wohl eher der Glasbeh�lter kaputt.
Ich halte �brigens diesen "Fall" f�r eine "Ente".
(Ich habe geh�rt ... dass .... )
> Ausserdem halte ich es schlicht f�r unm�glich, dass ein
> Seifenspender aus Glas aus einer H�he von max. 30 cm das
> Waschbescken �berhaupt besch�digen kann. Da geht wohl eher der
> Glasbeh�lter kaputt.
Mir ist eine DEO Glasflasche aus dem Spiegelschrank ins Waschbecken
gefallen, das reichte f�r einen kr�ftigen Riss.
Harald
Das d�rfte dann auch die doppelte Fallh�he gegen�ber einem
Seifenspender gewesen sein. Die sind �blicherweis enicht h�her als
20-30 seitlich neben dem WB.
> Harald Hengel schrieb:
>
> > Mir ist eine DEO Glasflasche aus dem Spiegelschrank ins Waschbecken
> > gefallen, das reichte f�r einen kr�ftigen Riss.
>
> Ich h�tte gedacht, dass Waschbecken sowas aushalten. Wow.
Ich habe mal versucht ein Wachbecken zu zerdeppern. Das Ding wollte
und wollte nicht kaputt gehen. Trotz mehrfacher W�rfe auf den Boden in
der Hofeinfahrt.
> In dem Sinne verpflichtet die Vereinbarung den Schädiger zu mehr.
Zu was denn? Da steht doch nur drin, dass ein Gutachten beauftragt
wird, nicht dass die Frau alle Kosten zu tragen hat.
> Lt. seiner aussage möchte er sich nicht mehr mit Versicherungen
> fremder Leute auseinandersetzen, da nicht die Versicherung
> sondern seiner Meinung nach der Schädiger zum Ersatz des
> Schadens verpflichtet ist.
Das ist zwar richtig, aber kein Grund, die Versicherung außen vor zu
lassen. Jedenfalls aus Sicht des Schädigers.
Erstens übernimmt die Haftpflichtversicherung im Streitfall auch den
Rechtsschutz, und zweitens könnte ein freiwilliges Schuldeingeständnis
den Versicherungsschutz kosten.
Warum soll das Becken kaputt gehen wenn du dich auf den Boden wirfst?
Deine Antwort ist, wie fast immer, einfach nur d�mlich!
Ich sehe das so: Ich selbst stehe f�r den Schaden uneingeschr�nkt ein
und gebe das nach Abschluss desselben an meine Versicherung weiter.
Warum soll der Gesch�digte sich mit der Abwicklung befassen m�ssen? Wenn
die Versicherung nicht zahlen will ist das doch alleine mein Problem.
Hans
>Auch wenn eine Reparatur unm�glich ist, so ist der Zustand
>wiederherzustellen, der vorher bestand.
also schuldet der Verursacher ein 5-8 Jahre altes Waschbecken.
> In dem Sinne muss sich der Gesch�digte das anrechnen lassen,
>was ein Waschbecken in 5-8 Jahren an Wert verloren hat.
muss er das wirklich?
> Harald Hengel schrieb:
>> Mir ist eine DEO Glasflasche aus dem Spiegelschrank ins Waschbecken
>> gefallen, das reichte für einen kräftigen Riss.
>
> Ich hätte gedacht, dass Waschbecken sowas aushalten. Wow.
Waschbecken halten so etwas gemeinhin tatsächlich aus.
Sieh dir doch einfach den Namen deines Vorposters an, um seine
Behauptung zutreffend einordnen zu können
MfG
Rupert
> Ein Bekannter war mit seiner Frau (Frau X) bei seinem
> Chef (Herr Y) zu Besuch. Dabei beschädigte die Frau beim
> Händewaschen das Waschbecken durch einen herabgestoßenen
> Glasseifenspender. Der Geschädigte schlug eine kurze Vereinbarung
> vor, welche die Frau unterzeichnete.
Woraus sollte bei einem solchen Sachverhalt denn ein
Schadenersatzanspruch herrühren?
Eine Pflicht zum Ersatz des Schadens erfordert schuldhaftes Verhalten
des Schädigers, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Da der Seifenspender
wohl nicht vorsätzlich herabgestoßen wurde, wäre interessant, worin
denn das fahrlässige Verhalten bestehen soll. Es ist gemeinhin nicht
damit zu rechnen, daß ein Seifenspender derart angebracht ist, daß er
ohne Gewaltanwendung aus seiner Halterung bricht und herabfällt. Dann
aber besteht auch kein Anspruch auf Ersatz des Schadens
MfG
Rupert
Rupert Haselbeck schrieb:
> Woraus sollte bei einem solchen Sachverhalt denn ein
> Schadenersatzanspruch herr�hren?
> Eine Pflicht zum Ersatz des Schadens erfordert schuldhaftes Verhalten
> des Sch�digers, also Vorsatz oder Fahrl�ssigkeit. Da der Seifenspender
> wohl nicht vors�tzlich herabgesto�en wurde, w�re interessant, worin
> denn das fahrl�ssige Verhalten bestehen soll. Es ist gemeinhin nicht
> damit zu rechnen, da� ein Seifenspender derart angebracht ist, da� er
> ohne Gewaltanwendung aus seiner Halterung bricht und herabf�llt. Dann
> aber besteht auch kein Anspruch auf Ersatz des Schadens
Ich h�tte das jetzt so interpretiert, da� es sich nicht um einen fest
montierten Seifenspender handelte (ist in Wohnungen ja doch eher un�blich),
sondern um eine Glasgef�� mit einem Spender, auf den man draufdr�ckt.
Gru� Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die pa�t so.
Stimmt, an diese Kosten hatte ich gar nicht gedacht, ich hatte nur den
Schaden selbst im Kopf.
Da muss womöglich die gute Frau keinen Schaden ersetzen, hat aber die
Kosten für das Gutachten an der Backe.
> Woraus sollte bei einem solchen Sachverhalt denn ein
> Schadenersatzanspruch herrᅵhren?
Aus dem Verursacherprinzip.
> Eine Pflicht zum Ersatz des Schadens erfordert schuldhaftes
> Verhalten des Schᅵdigers, also Vorsatz oder Fahrlᅵssigkeit.
Wow, wozu versichern wir eigentlich unsere Autos.
> Es
> ist gemeinhin nicht damit zu rechnen, daᅵ ein Seifenspender derart
> angebracht ist, daᅵ er ohne Gewaltanwendung aus seiner Halterung
> bricht und herabfᅵllt.
Wie kommst du darauf, dass der Seifenspender an der Wand befestigt
war?
Harald
> Waschbecken halten so etwas gemeinhin tatsᅵchlich aus.
> Sieh dir doch einfach den Namen deines Vorposters an, um seine
> Behauptung zutreffend einordnen zu kᅵnnen
Rupert, du solltest dich nicht bei Themen einmischen von denen du
nichts verstehst.
Genau genommen solltest du dich nirgends einmischen.
Harald
>> Warum soll das Becken kaputt gehen wenn du dich auf den Boden
>> wirfst?
>
> Deine Antwort ist, wie fast immer, einfach nur d�mlich!
Ach Fritz, wenn man ein Waschbecken in den Sand wirft h�lt es das
meist aus.
Versuch mal eine Autoscheibe zu zerdeppern.
Mit Pech schafft es ein kleiner Stein locker.
Harald
> Ich sehe das so: Ich selbst stehe für den Schaden uneingeschränkt ein
> und gebe das nach Abschluss desselben an meine Versicherung weiter.
> Warum soll der Geschädigte sich mit der Abwicklung befassen müssen? Wenn
> die Versicherung nicht zahlen will ist das doch alleine mein Problem.
Klar, wenn du bereit bist, auch ohne Verpflichtung zu zahlen, kannst
du das natürlich so machen. Die meisten legen aber keinen Wert darauf,
mehr zu zahlen als nötig.
> Rupert, du solltest dich nicht bei Themen einmischen von denen du
> nichts verstehst.
> Genau genommen solltest du dich nirgends einmischen.
Mann, Hengel, wenn Du doch das mal f�r Dich selbst
beherzigen w�rdest!
W.
>> Eine Pflicht zum Ersatz des Schadens erfordert schuldhaftes
>> Verhalten des Sch�digers, also Vorsatz oder Fahrl�ssigkeit.
>
> Wow, wozu versichern wir eigentlich unsere Autos.
Auch bei Autos haftet man meist auch nur f�r schuldhaftes
Verhalten.
Allerdings gibt es bei Autos auch die verschuldensunhabh�ngige
Gef�hrdungshaftung (erlaubter Betrieb eines gef�hrlichen Ger�ts).
Aber dieser Sonderfall gilt bei Glasseifenspender nicht.
W.
Ja, jedenfalls soweit es den Fahrer und ggfls. Eigentümer und Besitzer
betrifft
> Allerdings gibt es bei Autos auch die verschuldensunhabhängige
> Gefährdungshaftung (erlaubter Betrieb eines gefährlichen Geräts).
Die trifft dann aber nur den Halter
> Aber dieser Sonderfall gilt bei Glasseifenspender nicht.
Aber auch wenn es diese Gefährdungshaftung nicht gäbe, hätte dies keinen
unmittelbaren Einfluß auf die Versicherungspflicht.
MfG
Rupert
> Aber auch wenn es diese Gef�hrdungshaftung nicht g�be,
> h�tte dies keinen unmittelbaren Einflu� auf die
> Versicherungspflicht.
Wovon hier nun wirklich niemand auch nur ansatz-
weise gespochen hat. Zur Sache hast Du nichts zu sagen.
W.
> Rupert Haselbeck schrieb:
>
> > Waschbecken halten so etwas gemeinhin tats�chlich aus.
> > Sieh dir doch einfach den Namen deines Vorposters an, um seine
> > Behauptung zutreffend einordnen zu k�nnen
>
> Rupert, du solltest dich nicht bei Themen einmischen von denen du
> nichts verstehst.
> Genau genommen solltest du dich nirgends einmischen.
Fass dich an deine eigene Nase du Schw�tzer ohne Wert!
> "Rupert Haselbeck" schrieb:
>> Aber auch wenn es diese Gefährdungshaftung nicht gäbe,
>> hätte dies keinen unmittelbaren Einfluß auf die
>> Versicherungspflicht.
>
> Wovon hier nun wirklich niemand auch nur ansatz-
> weise gespochen hat. Zur Sache hast Du nichts zu sagen.
ROTFL, möchtest du jetzt Harald "Dummschwatz" Hengel nacheifern?
Lies einfach mal <7mqhhlF...@mid.individual.net> wenn du derart
vergeßlich sein solltest, daß dir bereits entfallen ist, daß du fast
ausschließlich davon schriebst...
MfG
Rupert
> On 20 Nov., 19:11, Hans Beiger <hbrd...@hotmail.com> wrote:
>
>> Ich sehe das so: Ich selbst stehe f�r den Schaden uneingeschr�nkt ein
>> und gebe das nach Abschluss desselben an meine Versicherung weiter.
>> Warum soll der Gesch�digte sich mit der Abwicklung befassen m�ssen? Wenn
>> die Versicherung nicht zahlen will ist das doch alleine mein Problem.
>
> Klar, wenn du bereit bist, auch ohne Verpflichtung zu zahlen, kannst
> du das nat�rlich so machen. Die meisten legen aber keinen Wert darauf,
> mehr zu zahlen als n�tig.
Die Sachlage war folgende:
Zitat
Ein Bekannter war mit seiner Frau (Frau X) bei seinem
Chef (Herr Y) zu Besuch. Dabei besch�digte die Frau beim
H�ndewaschen das Waschbecken durch einen herabgesto�enen
Glasseifenspender. Der Gesch�digte schlug eine kurze Vereinbarung
vor, welche die Frau unterzeichnete.
Zitat Ende
F�r mich ergibt sich da ganz eindeutig eine Pflicht zum Ersatz des
Schadens. Wenn sich der Sch�diger dr�cken will kann er gleich die
Regulierung ablehnen. Der Gesch�digte wird dann nach eigenem Gutd�nken
handeln.
Ich habe kein Verst�ndnis f�r die Tendenz sich immer und �berall aus
seiner Verantwortung zu stehlen.
Schnell f�r die Beleidigung auf anonym umgestellt?
Harald
der Dummschw�tzer Nummer 1!
> der Dummschw�tzer Nummer 1!
>
> Deine Antwort ist, wie fast immer, einfach nur d�mlich!
Jaja, klein Fritzchen kann es sich nicht vorstellen, es ihm nie
passiert, also gibt es das nicht in der Welt von klein Fritzchen.
Harald
Und was willst du mit diesem sinnlosen Gestammel ausdr�cken?
> Fritz Mueller schrieb
>> der Dummschwätzer Nummer 1!
>> Deine Antwort ist, wie fast immer, einfach nur dämlich!
>
> Jaja, klein Fritzchen kann es sich nicht vorstellen, es ihm nie
> passiert, also gibt es das nicht in der Welt von klein Fritzchen.
Das hört sich doch aber weniger nach Fritzchen an als vielmehr nach
einem weiteren Falschnamen für Wolfgang G., den ahnungslosen Pöbler :-(
MfG
Rupert
> Harald Klotz schrieb:
>
> > Fritz Mueller schrieb
> >> der Dummschw�tzer Nummer 1!
> >> Deine Antwort ist, wie fast immer, einfach nur d�mlich!
> >
> > Jaja, klein Fritzchen kann es sich nicht vorstellen, es ihm nie
> > passiert, also gibt es das nicht in der Welt von klein Fritzchen.
>
> Das h�rt sich doch aber weniger nach Fritzchen an als vielmehr nach
> einem weiteren Falschnamen f�r Wolfgang G., den ahnungslosen P�bler :-(
Ach Rupert - du Oberp�bler - wenn du nur was hast um drauf
loszuhacken. Du bist echt erb�rmlich niedrig!
> Das h�rt sich doch aber weniger nach Fritzchen an als vielmehr nach
> einem weiteren Falschnamen f�r Wolfgang G., den ahnungslosen P�bler :-(
Dem ist so, vgl. <4afa890c$0$13133$9b62...@news.freenet.de> (Frage
nach einem Anbieter), gefolgt von
<4afc7f16$0$13108$9b62...@news.freenet.de> (Antwort auf die Antwort).
-thh
100 Punkte Herr Usenetdetektiv! Und trotzdem weisst du nur einen
Bruchteil <g>