Thomas Hochstein tat kund:
> Lothar Frings schrieb:
>
> > Thomas Hochstein tat kund:
> >> Deshalb gibt es erzwingbare Aussagepflichten.
>
> > Gleichzeitig aber auch die Pflicht, die Wahrheit
> > zu sagen, was sich eigentlich widerspricht.
> > Denn wenn das, woran ich mich absolut sicher
> > erinnere, fast nichts ist,
>
> Wenn Du nicht an einer Störung leidest, die Dein Gedächtnis oder Deine
> Erinnerungsfähigkeit betrifft, trifft diese Prämisse regelmäßig nicht
> zu.
Ich würde ein schlechtes Gedächtinis für Bagatellen
nicht als Störung bezeichnen, sondern eher als
das Setzen von Prioritäten.
>
> > kann ein Außenstehender
> > fehlende Kooperationsbereitschaft nicht von
> > schlechtem Gedächtnis unterscheiden.
>
> Das ist oft schwierig, ja, aber längst nicht so oft, wie der eine oder
> andere zu glauben scheint.
Wie macht man das denn überhaupt?
Ich wüßte nicht, wie man "Daran kann ich mich
nicht erinnern" (bei Politikern: Blackout)
entkräften sollte.
>
> >> Das glaube ich so nicht. Eine Erinnerung an das konkrete Datum mag
> >> fehlen, aber an den Lebensvorgang üblicherweise nicht, weil ein
> >> solches Geschehen entweder aus sich selbst heraus oder aufgrund der
> >> nachfolgenden Zeugeneinvernahme eine Bedeutung gewinnt, die zu einer
> >> konkreten Erinnerung daran zu führen pflegt.
>
> > In extrem unterschiedlichen Ausprägungen, mit "fast Null"
> > am einen Ende.
>
> Auch das ist eine Frage der vergangenen Zeit.
Und des Gedächtnisses, und der Bedeutung,
die der individuelle Mensch, den das Gericht
nicht beurteilen kann, dem ganzen beimißt.
>
> > Bei "uns" ging es um einen blöden
> > Auffahrunfall mit 3.000 DM Sachschaden, der mich emotional
> > lediglich bis zu den Gedanken "Scheiße, das
> > dauert jetzt Stunden" und "Hoffentlich fährt die Karre
> > wenigstens noch" aufwühlte.
>
> Auch das führt in der Regel dazu, dass das Geschehnis zumindest in
> seinen Grundzügen noch im Gedächtnis ist. Hinsichtlich der
> Einzelheiten ist es dann oft so, dass der Vorhalt der entsprechenden
> zeitnahen Zeugenaussage als Gedächtnisstütze dazu führt, dass diese
> wieder in Erinnerung gerufen wurden.
Ob das im Fall des aktuellen Zeugen aber so ist,
kann niemand beurteilen.
> Dieses Phänomen kennt man ja von
> alten Urlaubsbildern - man hätte sich an eine bestimmte Situation auf
> Befragen nicht mehr erinnert, aber wenn man das Bild sieht, ist die
> Situation wieder lebendig.
"Man" wird aber nicht befragt, sondern ein
bestimmter Mensch.
>
> > Am meisten hat mich der
> > Polizist beeindruckt, der zwar keine funktionierende
> > Kamera, dafür aber das dringende Bedürfnis hatte, mich in
> > Widersprüche zu verwickeln. Eine Art Nachwuchs-Sherlock.
>
> Und auch das führt dazu, dass zumindest dieser Teil der Aussage
> fest(er) im Gedächtnis bleibt, weil Dich das beeindruckt - bzw. wohl
> eher: verwundert und geärgert - hat.
Klar, aber das stand natürlich nicht im Protokoll
und ist wohl auch nicht immer so. Hoffe ich jedenfalls.
> Demnach wäre zu erwarten, dass Du
> die Punkte, die dort diskutiert wurden, noch besser im Gedächtnis hast
> als andere.
Ja, es ging darum, ob wir uns an der Stelle auskannten,
was ich nach der zweiten Idiotenfrage zeitsparenderweise
gleich verneint habe, und warum ich - mit Diplom -
jemanden meinen "Kollegen" nenne, der als Beruf
"Student" angegeben hat. Das hatte mit dem Unfall
aber recht wenig zu tun.