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Bindet Sonderaktion den Händler?

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Dirk Zabel

unread,
Nov 21, 2009, 1:51:12 PM11/21/09
to
Hallo NG,
folgender Ablauf: ein Hᅵndler wirbt mit folgendem Angebot: "alt gegen
neu -- bei Neukauf eines Gerᅵtes ab XX ᅵ bekommen Sie von uns YY ᅵ fᅵr
Ihr Altgerᅵt. Das Angebot gilt fᅵr 3 Tage"
Auᅵer der Preisgrenze XX sind keine weiteren Einschrᅵnkungen ersichtlich.
Kunde erscheint am ersten Tag der Sonderaktion, lᅵsst sich beraten und
entscheidet sich noch nicht spontan (es handelt sich um einen grᅵᅵeren
Betrag, da mᅵchte er doch erst nochmal vergleichen). Der Vergleich fᅵllt
zugunsten des Angebots aus. Also kommt er zwei Tage spᅵter wieder und
erklᅵrt, jetzt ein bestimmtes Modell erwerben zu wollen. Verkᅵufer
(ᅵbrigens der selbe, mit dem er vor 2 Tagen gesprochen hat) nimmt alles
auf und erklᅵrt ganz zum Schluss: Die Ermᅵᅵigung von YY ᅵ gibt es fᅵr
dieses Gerᅵt leider nicht, der Hersteller hat uns ᅵrger gemacht, das
Angebot gilt fᅵr Gerᅵte anderer Hersteller oder fᅵr ein bestimmtes
"Basismodell", aber nicht fᅵr das, das der Kunde haben wollte. Resultat:
Kunde ist verᅵrgert, Kauf kommt nicht zustande.
Frage: war das kein verbindliches Angebot? Fᅵr den Kunden sind doch
irgendwelche Vereinbarungen/Konflikte zwischen Hersteller und Hᅵndler
vᅵllig gleichgᅵltig, oder etwa nicht? Schlieᅵlich stand da nicht "wir
geben ein Sonderangebot der Hersteller weiter" o.ᅵ. Hᅵtte der Kunde
darauf bestehen kᅵnnen, die Ware zu den vorher versprochenen Konditionen
(d.h. abzᅵglich der YY ᅵ Rabatt fᅵr das Altgerᅵt) zu erhalten?
Gruᅵ
Dirk

Harald Hengel

unread,
Nov 21, 2009, 2:19:19 PM11/21/09
to
Dirk Zabel schrieb:

> Frage: war das kein verbindliches Angebot? Fᅵr den Kunden sind doch
> irgendwelche Vereinbarungen/Konflikte zwischen Hersteller und
> Hᅵndler vᅵllig gleichgᅵltig, oder etwa nicht? Schlieᅵlich stand da
> nicht "wir geben ein Sonderangebot der Hersteller weiter" o.ᅵ.
> Hᅵtte der Kunde darauf bestehen kᅵnnen, die Ware zu den vorher
> versprochenen Konditionen (d.h. abzᅵglich der YY ᅵ Rabatt fᅵr das
> Altgerᅵt) zu erhalten?

Ein verbindliches Angebot war es zu keinem Zeitpunkt.
Es gibt kein Verbraucherrecht, wonach man dir das Werbeangebot
verkaufen mᅵsste, auch nicht am ersten Tag.

Unser Recht sieht lediglich leichtes Geld fᅵr Anwᅵlte vor, ein
Mitbewerber kᅵnnte mittels Anwalt abmahnen.
Deutsches Verbraucherrecht ist im Wesentlichen Schutz der
Groᅵkonzerene, ansonsten sind die Rechte hᅵufig Papiertiger.

Harald

Dirk Zabel

unread,
Nov 22, 2009, 5:51:11 AM11/22/09
to
Harald Hengel schrieb:
> [...] Ein verbindliches Angebot war es zu keinem Zeitpunkt.

> Es gibt kein Verbraucherrecht, wonach man dir das Werbeangebot
> verkaufen mᅵsste, auch nicht am ersten Tag. [...]
> Harald
>
Und auf welcher Grundlage haben dann Verbraucherschᅵtzer schon mit
Erfolg Discounter abgemahnt, die mit Lockangeboten warben, ohne eine
gewisse Mindestsmenge der beworbenen Waren auch tatsᅵchlich im Geschᅵft
zu haben?

Gruᅵ
Dirk

Wolfgang Jäth

unread,
Nov 22, 2009, 6:34:35 AM11/22/09
to
Dirk Zabel schrieb:

Auf der Grundlage des unlauteren Wettbewerbs natᅵrlich.

Wolf 'und nicht etwa wegen Vertragsverletzung o. ᅵ.' gang
--

Rupert Haselbeck

unread,
Nov 22, 2009, 6:44:09 AM11/22/09
to
Dirk Zabel schrieb:

> Und auf welcher Grundlage haben dann Verbraucherschützer schon mit


> Erfolg Discounter abgemahnt, die mit Lockangeboten warben, ohne eine

> gewisse Mindestsmenge der beworbenen Waren auch tatsächlich im
> Geschäft zu haben?

Auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

MfG
Rupert

Stefan Schmitz

unread,
Nov 22, 2009, 10:26:44 AM11/22/09
to
On 21 Nov., 20:19, "Harald Hengel" <raldo-nos...@freenet.de> wrote:
> Dirk Zabel schrieb:
>
> > Frage: war das kein verbindliches Angebot? Für den Kunden sind doch

> > irgendwelche Vereinbarungen/Konflikte zwischen Hersteller und
> > Händler völlig gleichgültig, oder etwa nicht? Schließlich stand da
> > nicht "wir geben ein Sonderangebot der Hersteller weiter" o.ä.
> > Hätte der Kunde darauf bestehen können, die Ware zu den vorher
> > versprochenen Konditionen (d.h. abzüglich der YY ¤ Rabatt für das
> > Altgerät) zu erhalten?

>
> Ein verbindliches Angebot war es zu keinem Zeitpunkt.

Am ersten Tag offenbar schon, wenn ich das OP richtig verstanden habe.
Vielleicht deshalb auch noch am dritten.

Am Tag 1 wurde beraten und der Kunde hätte den Vertrag zu den
beworbenen Konditionen abschließen können. Dieser Sonderrabatt wird
wohl nicht automatisch über das Kassensystem laufen. Es wird also ein
Angebot des Verkäufers gegeben haben mit dem Inhalt, dass der Rabatt
gezahlt wird.

Wenn der Kunde daraufhin sagt, er wolle es sich noch mal überlegen,
ist das dann die Ablehnung des Antrags zum Abschluss eines
Kaufvertrags oder eine Vereinbarung, dass zu einem späteren Zeitpunkt
über den Antrag entschieden wird?

Christopher Creutzig

unread,
Nov 22, 2009, 12:32:34 PM11/22/09
to
Stefan Schmitz wrote:

> Wenn der Kunde daraufhin sagt, er wolle es sich noch mal �berlegen,


> ist das dann die Ablehnung des Antrags zum Abschluss eines

> Kaufvertrags oder eine Vereinbarung, dass zu einem sp�teren Zeitpunkt
> �ber den Antrag entschieden wird?

Ohne weitere Vereinbarungen (�Klar, die Aktion l�uft ja noch
zweieinhalb Tage.�) ist das nach �147 BGB eine Ablehnung. Mit weiteren
Absprachen ist das eine Einzelfallfrage, der H�ndler k�nnte evtl. eine
Frist einger�umt haben.

--
F�r 10 EUR im Jahr erfahre ich hier sogar was meine Meinung ist.
Andere Leute m�ssen daf�r heiraten.
[Lars Friedrich �ber UseNet]

Harald Hengel

unread,
Nov 22, 2009, 11:40:58 AM11/22/09
to
Dirk Zabel schrieb:

Unlauterer Wettbewerb, das wurde schon gesagt.
Das Problem ist, dass dieses eher selten geschieht und wenn man es
versucht sehr schwer zu beweisen ist, dass die Mengen nicht hᅵtten
reichen kᅵnnen.
Der Hᅵndler hat nur die Plicht eine angemessene Menge zu bevorraten,
was hᅵufig schwer kalkulierbar ist und im Zweifel wird hinterher ein
Richter entscheiden ob die Menge angemessen war.
Der Werbende kann nur abschᅵtzen wie viele Kunden kaufen werden, er
kann es nicht wissen und es kommt unter Umstᅵnden auch hinzu, dass
sich Mitbewerber an dem Angebot bedienen und ihre Vorrᅵte damit
auffᅵllen.
Im konkreten Fall verstᅵsst der Hᅵndler zwar eindeutig gegen das
Wettbewerbsrecht, indem er vorrᅵtige Ware innerhalb des Werbezeitraums
verweigert.
Da muss er zwischen Abmahnrisiko, welches relativ gering ist und dem
Risiko der Repressalien seines Lieferanten abwᅵgen.
ᅵblich ist, dass in solchen Fᅵllen die Ware vorᅵbergehend im Lager
verschwindet und offiziell als ausverkauft erklᅵrt wird.
Ungeschickt ist es, dem Kunden die Lage zu erklᅵren, denn mit dem
Wissen, wenn es beweisbar ist, kann abgemahnt werden.

Harald

Harald Hengel

unread,
Nov 22, 2009, 11:54:11 AM11/22/09
to
Stefan Schmitz schrieb:

> On 21 Nov., 20:19, "Harald Hengel" <raldo-nos...@freenet.de> wrote:

>> Ein verbindliches Angebot war es zu keinem Zeitpunkt.
>
> Am ersten Tag offenbar schon, wenn ich das OP richtig verstanden
> habe.

Naja, da hat der Kunde abgelehnt.
Verbindlich w�re es wenn der Kunde damit durch die Kasse gegangen
w�re.
Den Streit haben wir ja �fter.
Die letze Entscheidung f�llt an der Kasse, nur das Kassenpersonal ist
berechtigt das Kaufangebot des Kunden anzunehmen.
Der Berater im Laden, f�lschlicherweise als Verk�ufer bezeichnet, hat
das Recht �blicherweise nicht.

> Vielleicht deshalb auch noch am dritten.

Woraus siehst du den verbindlichen Vertrag?
Das Angebot galt f�r den Moment.

> Am Tag 1 wurde beraten und der Kunde h�tte den Vertrag zu den
> beworbenen Konditionen abschlie�en k�nnen. Dieser Sonderrabatt wird
> wohl nicht automatisch �ber das Kassensystem laufen. Es wird also
> ein Angebot des Verk�ufers gegeben haben mit dem Inhalt, dass der
> Rabatt gezahlt wird.

Wie der Ablauf im Einzelnen l�uft ist eigentlich weniger wichtig.
Das kann z.B. Zahlung bei Lieferung sein, da wird dann gleich gegen
das Altger�t getauscht oder Mitnahme und R�ckzahlung bei Anlieferung
des Altger�tes oder wie auch immer, aber der Vertrag wurde ja nicht
geschlossen. Der Kunde war unschl�ssig.

> Wenn der Kunde daraufhin sagt, er wolle es sich noch mal �berlegen,


> ist das dann die Ablehnung des Antrags zum Abschluss eines

> Kaufvertrags oder eine Vereinbarung, dass zu einem sp�teren
> Zeitpunkt �ber den Antrag entschieden wird?

Der Kunde hat abglehnt, da gibt es nichts dran zu deuteln.
Warum sollte ein H�ndler eine Ware allein aufgrund einer Preisauskunft
zur�ckbehalten m�ssen?
Problem f�r den H�ndler ist, dass er entgegen seiner Werbung
vermutlich vorr�tige Ware verweigert.
W�re die Ware ausverkauft, w�re der H�ndler ohnhin raus.

Harald

Dirk Zabel

unread,
Nov 22, 2009, 2:27:12 PM11/22/09
to
Harald Hengel schrieb:

> Stefan Schmitz schrieb:
>> On 21 Nov., 20:19, "Harald Hengel" <raldo-nos...@freenet.de> wrote:
>
>>> Ein verbindliches Angebot war es zu keinem Zeitpunkt.
>> Am ersten Tag offenbar schon, wenn ich das OP richtig verstanden
>> habe.
>
> Naja, da hat der Kunde abgelehnt.
> Verbindlich w�re es wenn der Kunde damit durch die Kasse gegangen
> w�re.
> Den Streit haben wir ja �fter.
> Die letze Entscheidung f�llt an der Kasse, nur das Kassenpersonal ist
> berechtigt das Kaufangebot des Kunden anzunehmen.
> Der Berater im Laden, f�lschlicherweise als Verk�ufer bezeichnet, hat
> das Recht �blicherweise nicht.
>
>> Vielleicht deshalb auch noch am dritten.
>
> Woraus siehst du den verbindlichen Vertrag?
> Das Angebot galt f�r den Moment.
Es wurde [am ersten Tag des Angebotszeitraumes] gesagt: Das Angebot gilt
insgesamt drei Tage, wenn Sie also �bermorgen kommen, k�nnen Sie es
wahrnehmen. Ich finde, wenn das, was der Verk�ufer (oder meinetwegen
Berater) in den Verkaufsr�umen sagt, nicht verbindlich ist, dann kann
ich eigentlich �berhaupt keine Gesch�fte abschlie�en. Schlie�lich macht
er auch Aussagen �ber Ger�teeigenschaften, (Hersteller-)Garantie etc.
auf die ich mich auch verlassen muss. Wozu ist er denn sonst da? Er hat
ja auch nicht in Abrede gestellt, dass die Aussage zwei Tage vorher
anders lautete.

>
>> Am Tag 1 wurde beraten und der Kunde h�tte den Vertrag zu den
>> beworbenen Konditionen abschlie�en k�nnen. Dieser Sonderrabatt wird
>> wohl nicht automatisch �ber das Kassensystem laufen. Es wird also
>> ein Angebot des Verk�ufers gegeben haben mit dem Inhalt, dass der
>> Rabatt gezahlt wird.
>
> Wie der Ablauf im Einzelnen l�uft ist eigentlich weniger wichtig.
> Das kann z.B. Zahlung bei Lieferung sein, da wird dann gleich gegen
> das Altger�t getauscht oder Mitnahme und R�ckzahlung bei Anlieferung
> des Altger�tes oder wie auch immer, aber der Vertrag wurde ja nicht
> geschlossen. Der Kunde war unschl�ssig.
>
>> Wenn der Kunde daraufhin sagt, er wolle es sich noch mal �berlegen,
>> ist das dann die Ablehnung des Antrags zum Abschluss eines
>> Kaufvertrags oder eine Vereinbarung, dass zu einem sp�teren
>> Zeitpunkt �ber den Antrag entschieden wird?
>
> Der Kunde hat abglehnt, da gibt es nichts dran zu deuteln.
> Warum sollte ein H�ndler eine Ware allein aufgrund einer Preisauskunft
> zur�ckbehalten m�ssen?
> Problem f�r den H�ndler ist, dass er entgegen seiner Werbung
> vermutlich vorr�tige Ware verweigert.
> W�re die Ware ausverkauft, w�re der H�ndler ohnhin raus.
Die Ware war offenbar ohnehin nicht vorhanden [bis auf ein
Ansichtsmodell im Laden], da ganz selbstverst�ndlich davon gesprochen
wurde, dass sie erst bestellt werden m�sse. Das war aber (bis auf den
Rabatt, um den es ging) auch gar kein Problem sondern v�llig normal.

Das Problem war nach Aussage des Verk�ufers, dass DIESER Hersteller
DIESES Modell nicht zu diesen Konditionen verkauft wissen wollte. Das
"Basismodell" oder Modelle anderer Hersteller h�tten das Problem nicht.
�brigens wurde auch gesagt, das bereits andere Kunden am Vortag aus dem
gleichen Grund abgewiesen wurden, d.h. von eigentlich drei Tagen blieb
nur einer �brig, an dem das Angebot wie beworben eingel�st wurde. Ich
glaube, das ganze hatte nichts mit mangelnder Bevorratung o.�. zu tun
sondern mit unklaren Vereinbarungen zwischen H�ndler und Hersteller
(Zitat Verk�ufer: Wir haben m�chtig �rger mit dem Hersteller bekommen).
Und das, denke ich, hat der H�ndler zu vertreten.
>
> Harald
>
Dirk

Kurt Guenter

unread,
Nov 22, 2009, 3:41:20 PM11/22/09
to
Dirk Zabel <dza...@snafu.de> schrieb:

>Und auf welcher Grundlage haben dann Verbrauchersch�tzer schon mit
>Erfolg Discounter abgemahnt,

auf Grundlage des Wettbewerbsrechs. Und trotz Urteil muss dir ein
H�ndler nix verkaufen.


Harald Hengel

unread,
Nov 22, 2009, 8:37:57 PM11/22/09
to
Dirk Zabel schrieb:
> Harald Hengel schrieb:

>> Woraus siehst du den verbindlichen Vertrag?


>> Das Angebot galt f�r den Moment.
> Es wurde [am ersten Tag des Angebotszeitraumes] gesagt: Das Angebot
> gilt insgesamt drei Tage,

Galt es ja grunds�tzlich auch, nur nicht mehr f�r Ger�te eines
bestimmten Herstellers.

> wenn Sie also �bermorgen kommen, k�nnen
> Sie es wahrnehmen. Ich finde, wenn das, was der Verk�ufer (oder
> meinetwegen Berater) in den Verkaufsr�umen sagt, nicht verbindlich
> ist, dann kann ich eigentlich �berhaupt keine Gesch�fte
> abschlie�en.

Woraus schliesst du, dass er Verf�gbarkeit garantiert hat.
Ich kann das deiner Beschreibung nicht entnehmen.
Man m�sste dazu auch die genaue Werbung kennen um zu erkennen ob der
H�ndler wettbewerbswidrig gehandelt hat.

> Wozu ist er denn sonst da? Er hat ja auch
> nicht in Abrede gestellt, dass die Aussage zwei Tage vorher anders
> lautete.

Daraus kannst du keinen Kaufvertrag ableiten, das Einzige was dir eine
Rechtsposition gebracht h�tte.

>> Der Kunde hat abglehnt, da gibt es nichts dran zu deuteln.
>> Warum sollte ein H�ndler eine Ware allein aufgrund einer
>> Preisauskunft zur�ckbehalten m�ssen?
>> Problem f�r den H�ndler ist, dass er entgegen seiner Werbung
>> vermutlich vorr�tige Ware verweigert.
>> W�re die Ware ausverkauft, w�re der H�ndler ohnhin raus.
> Die Ware war offenbar ohnehin nicht vorhanden [bis auf ein
> Ansichtsmodell im Laden], da ganz selbstverst�ndlich davon
> gesprochen wurde, dass sie erst bestellt werden m�sse.

Das macht die Rechtslage noch problematischer.
Ist es bei der Ware �blich, dass sie erst auf Kundenwunsch bestellt
wird?

Woraus sollte sich eine Verpflichtung ergeben eine bestimmte Ware zu
bestimmten Konditionen beschaffen zu m�ssen, wenn der regul�re
Lieferant ausf�llt.
Der hat ja, nach Aussage des H�ndlers, �rger gemacht.

> Das war aber
> (bis auf den Rabatt, um den es ging) auch gar kein Problem sondern
> v�llig normal.

[...]


> Und das, denke ich, hat der H�ndler zu vertreten.

Das ist keine Frage, nur Rechte f�r dich kommen dabei nicht raus.

Harald

Dirk Zabel

unread,
Nov 23, 2009, 6:42:26 PM11/23/09
to
Na denn, ich denke, wir schlie�en den Thread. Danke f�r die Ausk�nfte.
Dass mir die Rechtslage nicht gef�llt, war wohl ersichtlich; hilft mir
aber offenbar nichts.
Gru�
Dirk

Joerg Meier

unread,
Nov 27, 2009, 7:29:16 AM11/27/09
to

Das markiere ich mir direkt mal rot im Kalender.

Liebe Gruesse,
Joerg

--
Ich lese meine Emails nicht, replies to Email bleiben also leider
ungelesen.

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