nehmen wir an, ich will einen Vertrag k�ndigen, der eine
K�ndigung zum Ende eines Monats/Quartals/Jahres erlaubt.
Ich rechne mir aus, dass ich beim Einhalten der
K�ndigungsfrist zum Ende September k�ndigen darf und k�ndige
"hiermit k�ndige ich zum 31.09.2009".
Was gilt dann?
- der 30.09.2009, weil das das gemeinte Datum ist
- der 01.10.2009, weil das der "31.9." ist. Da eine K�ndigung
zu diesem Datum nicht vorgesehen ist, gilt der n�chstm�gliche
(n�chstes Monats-, Quartals- oder Jahresende) Termin.
- Die K�ndigung ist v�llig unwirksam, weil die Vertragspartner
beim Verfassen einer K�ndigung keine Fehler machen d�rfen.
Gru� Christian
IANAL, aber ich wᅵrde sagen ja. Es ist offensichtlich erkennbar, daᅵ als
Termin der Ende des Monats September gemeint ist.
Wolfgang
--
> "zum n�chstm�glichen Zeitpunkt".
Das schiebt aber eventuell den Arbeitsaufwand auf mich zur�ck.
Wenn ich zum $Datum k�ndige und der Vertragspartner meint, das
sei nicht richtig, muss er darlegen, warum.
Wenn ich zum n�chstm�glichen Termin k�ndige und der Vertragspartner
nimmt einen beliebigen Termin, den er f�r angemessen h�lt, muss ich
a) pr�fen, ob der Termin mit meinem vorgesehen Termin �bereinstimmt
b) bei Ungleichheit zwischen meinem Termin und dem des Vertragspartners
aktiv werden und eine Begr�ndung nachliefern.
Gru� Christian
> Wenn ich zum $Datum k�ndige und der Vertragspartner meint, das
> sei nicht richtig, muss er darlegen, warum.
Das muss er nicht. Willst Du gegen den Gegenleistungsanspruch Deines
Vertragspartners eine fristgerechte K�ndigung einwenden, musst Du darlegen
und beweisen, dass die K�ndigung zum $Datum erfolgte.
> nehmen wir an, ich will einen Vertrag k�ndigen, der eine
> K�ndigung zum Ende eines Monats/Quartals/Jahres erlaubt.
> Ich rechne mir aus, dass ich beim Einhalten der
> K�ndigungsfrist zum Ende September k�ndigen darf und k�ndige
>
> "hiermit k�ndige ich zum 31.09.2009".
>
> Was gilt dann?
... dar�ber kann man diskutieren ...
> - der 30.09.2009, weil das das gemeinte Datum ist
>
> - der 01.10.2009, weil das der "31.9." ist. Da eine K�ndigung
> zu diesem Datum nicht vorgesehen ist, gilt der n�chstm�gliche
> (n�chstes Monats-, Quartals- oder Jahresende) Termin.
... aber wenn die K�ndigungsfrist _zum_ 30.09. erkennbar + problemlos
eingehalten ist, w�rde ich mal so 70 : 30 auf Variante a) setzen. Ach,
eigentlich 80 : 20.
> - Die K�ndigung ist v�llig unwirksam, weil die Vertragspartner
> beim Verfassen einer K�ndigung keine Fehler machen d�rfen.
Das dagegen l�sst sich ausschlie�en. Fraglich kann h�chstens der
Zeitpunkt der Wirksamkeit sein, aber weder die Tatsache der K�ndigung
als solche noch auch ihre Wirksamkeit "�berhaupt".
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"'Welcher Schwager?' ruft Vetternwirt und wird vor lauter Unschuld
ganz rot - 'Ich habe keine Schwester, und die hat keinen Mann,
und auch der ist schon lange tot!!'" (U. Roski, Die Kuh muss vom Eis)
Ich kenne Dich, du bist der ....... Chrisitan Müller !
> - der 30.09.2009, weil das das gemeinte Datum ist
>
> - der 01.10.2009, weil das der "31.9." ist. Da eine K�ndigung
> zu diesem Datum nicht vorgesehen ist, gilt der n�chstm�gliche
> (n�chstes Monats-, Quartals- oder Jahresende) Termin.
>
> - Die K�ndigung ist v�llig unwirksam, weil die Vertragspartner
> beim Verfassen einer K�ndigung keine Fehler machen d�rfen.
Im Zweifel entscheidet ein Richter, und das kann unterschiedlich
ausfallen.
Ein Grundsatz ist jedoch, dass das darunter zu verstehen ist was
offensichtlich gemeint ist und in deinem Beispiel ist es ja
offensichtlich Ende September.
Harald
*Das* lᅵsst sich immer. :-)
Mir gegenᅵber wollte vor Jahren mal jemand eine Kᅵndigung ablehnen mit
der Begrᅵndung, es sei nicht fristgerecht, wenn man bei einer
Kᅵndigungsfrist von *zwei* Wochen seine Kᅵndigung *drei* Wochen vor
Monatsende ausspreche. Und das meinte er wirklich ernst. Es hat eine
ganze Weile gedauert, bis er sie trotzdem akzeptiert hat (aber ich habe
irgendwie meine Zweifel, ob ich ihn *wirklich* vom Gegenteil ᅵberzeugen
konnte).
Wolfgang
--
Es kommt grunds�tzlich darauf an, wie der verst�ndige Empf�nger so etwas
verstehen durfte. Dabei wird wohl eher davon auszugehen sein, dass der
die K�ndigung Aussprechende eine K�ndigungsfrist einhalten wollte und
den letzten Tag im September meinte (wenn er nur damit die Frist einh�lt).
>
> - Die K�ndigung ist v�llig unwirksam, weil die Vertragspartner
> beim Verfassen einer K�ndigung keine Fehler machen d�rfen.
Ne.
Christoph
Noch eine Erl�uterung:
> nehmen wir an, ich will einen Vertrag k�ndigen, der eine
> K�ndigung zum Ende eines Monats/Quartals/Jahres erlaubt.
>
> [...]
>
> - der 01.10.2009, weil das der "31.9." ist. Da eine K�ndigung
> zu diesem Datum nicht vorgesehen ist, gilt der n�chstm�gliche
> (n�chstes Monats-, Quartals- oder Jahresende) Termin.
Wenn der Vertrag nur zu einem Monatsende etc. k�ndbar ist, liegt dar�ber
hinaus die Annahme eher fern, er wolle zum Anfang eines Monats k�ndigen.
Auch dies spricht also daf�r, den 30.9. anzunehmen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin k�mpfen schon lange daf�r, da�
die Bildung einen h�heren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekret�r der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008
ich danke allen f�r die interessanten Antworten.
Gru� Christian
> Christian M�ller wrote:
>> nehmen wir an, ich will einen Vertrag k�ndigen, der eine
>> K�ndigung zum Ende eines Monats/Quartals/Jahres erlaubt.
>> Ich rechne mir aus, dass ich beim Einhalten der
>> K�ndigungsfrist zum Ende September k�ndigen darf und k�ndige
>
> "zum n�chstm�glichen Zeitpunkt".
Ich k�ndige immer "mit sofortiger Wirkung, hilfweise zum n�chstm�glichen
Zeitpunkt. Bitte schicken sie mir eine Best�tigung der K�ndigung."
In der Best�tigung steht dann immer das konkrete Datum. Hat bisher immer
gut geklappt.
Silb�r