Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

AGB-Frage: Änderungen der Vertragsbedingungen

1 view
Skip to first unread message

Stefan Schmitz

unread,
Oct 22, 2009, 10:10:54 AM10/22/09
to
In den AGB meiner Kreditkarte steht:

Die Bank kann die Vertragsbedingungen für die Ausgabe und Nutzung der
Karte ändern. Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn
er nach Mitteilung die Karte einmalig oder mehrmalig weiterverwendet
ODER nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen schriftlich
widerspricht. Hierauf wird die Bank den Karteninhaber beim
Bekanntmachen einer Änderung besonders hinweisen.

Ist diese Klausel überhaupt zulässig? Das würde ja bedeuten, dass man
trotz Widerspruch gegen die Änderung nie mehr in den Genuss der
bisherigen Bedingungen kommen kann, denn mit jeder Nutzung wäre der
Widerspruch hinfällig.


Nun schicken die ein Schreiben, in dem sie ankündigen, dass ab
Dezember eine Monatsgebühr fällig wird. Bei Vertragsabschluss wurde
noch mit "dauerhaft keine Jahresgebühr" geworben.
Zählt das als Änderung der Vertragsbedingungen? Es gab keinen Hinweis
auf eine Widerspruchsmöglichkeit.

Wenn eine Preiserhöhung nicht unter diese Klausel fällt, kann man
dagegen anders als durch Kündigung zum 1.12. vorgehen? Hat man
Anspruch auf Weiterführung des Vertrags ohne Monatsgebühr? (Ja, ich
weiß, dass dann wahrscheinlich die Bank kündigen würde.)

Wolfgang Ottenweller

unread,
Oct 22, 2009, 11:33:58 AM10/22/09
to
Hallo,

Stefan Schmitz schrieb:
> [...] eine Monatsgeb�hr f�llig wird. Bei Vertragsabschluss wurde
> noch mit "dauerhaft keine Jahresgeb�hr" geworben.

das Werbeversprechen ist doch weiterhin eingehalten. ;-)

> Es gab keinen Hinweis auf eine Widerspruchsm�glichkeit.

AFAIK kann man bei dieser Bank seine Kreditkarte jederzeit ohne Angabe
von Gr�nden fristlos k�ndigen.

Gru�, Wolfgang

Kurt Guenter

unread,
Oct 22, 2009, 3:10:45 PM10/22/09
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> schrieb:

>Wenn eine Preiserh�hung nicht unter diese Klausel f�llt, kann man
>dagegen anders als durch K�ndigung zum 1.12. vorgehen?

schreibe ihnen, dass du damit nicht einverstanden bist und davon
ausgehst, dass sie zu ihrem Vertrag stehen.

Kollege, der mit der Karte nicht nur Tanken bezahlt, hat noch keinen
Brief erhalten.


Stefan Schmitz

unread,
Oct 22, 2009, 5:21:45 PM10/22/09
to
On 22 Okt., 22:55, Jens Engberding <deela...@gmx.net> wrote:
> Stefan Schmitz schrieb:

>
> > Ist diese Klausel überhaupt zulässig?
>
> An sich sind vergleichbare Klauseln zulässig. Allerdings ist
> Voraussetzung, dass die Änderungen konkret umschrieben sind. Ferner
> fallen auch keine Hauptpflichten darunter, sondern lediglich Nebenabreden.

Die Antwort liest sich, als hättest du meine Frage missverstanden.
Dass Änderungen wirksam werden, wenn man ihnen nicht widerspricht, ist
üblich. Was mir hier aufstößt, ist die Deutung der Weiternutzung als
Zustimmung zur Änderung, und das sogar bei Widerspruch.

> > Nun schicken die ein Schreiben, in dem sie ankündigen, dass ab
> > Dezember eine Monatsgebühr fällig wird. Bei Vertragsabschluss wurde
> > noch mit "dauerhaft keine Jahresgebühr" geworben.
> > Zählt das als Änderung der Vertragsbedingungen? Es gab keinen Hinweis
> > auf eine Widerspruchsmöglichkeit.
>

> Ich denke mal, dass die nicht von der "Klausel" Gebrauch machen, sondern
> dein Vertrag dann ausläuft und sie ihn nur unter den geänderten
> Bedingungen fortsetzen möchten.

Wenn sie das so wollen, können sie ja eine (Änderungs-)Kündigung
aussprechen. Das haben sie aber nicht getan. Welche rechtliche Aussage
zum bestehenden Vertrag haben sie durch die gewählte Art der
Mitteilung getroffen?

Message has been deleted

Stefan Schmitz

unread,
Oct 23, 2009, 5:23:45 PM10/23/09
to
On 22 Okt., 23:37, Jens Engberding <deela...@gmx.net> wrote:

> > Wenn sie das so wollen, können sie ja eine (Änderungs-)Kündigung
> > aussprechen. Das haben sie aber nicht getan. Welche rechtliche Aussage
> > zum bestehenden Vertrag haben sie durch die gewählte Art der
> > Mitteilung getroffen?
>

> Dafür müsste man den Vertrag und die Laufzeiten kennen. Sollte der

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, kann aber jederzeit gekündigt
werden.

> Vertrag tatsächlich dann auslaufen, ist deren Mittelung wohl als
> Änderungs-Kündigung zu verstehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so
> berufen sie sich wohl auf die - m.E. unwirksame - Klausel.

Es wird auch noch erwähnt, dass für Leistungen Preise entsprechend dem
jeweils aktuellen Preisverzeichnis verlangt werden.
Welche Änderungen im Preisverzeichnis sind möglich, ohne dass das als
Änderung der Vertragsbedingungen gilt? Könnte man die Einführung einer
Monatsgebühr auch einfach durch das Preisverzeichnis regeln?

Aus anderen AGB kenne ich Klauseln, nach denen dem Kunden ein
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen zusteht. Ist das allgemein
gesetzlich vorgeschrieben? (Hier wäre es unnötig, da eh jederzeit
gekündigt werden kann.)

Kurt Guenter

unread,
Nov 6, 2009, 4:29:21 PM11/6/09
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> schrieb:

>Nun schicken die ein Schreiben, in dem sie ank�ndigen, dass ab
>Dezember eine Monatsgeb�hr f�llig wird. Bei Vertragsabschluss wurde
>noch mit "dauerhaft keine Jahresgeb�hr" geworben.
>Z�hlt das als �nderung der Vertragsbedingungen? Es gab keinen Hinweis
>auf eine Widerspruchsm�glichkeit.

ich habe trotzdem widersprochen und freundlich darauf hingewiesen,
dass ich davon ausgehe, dass sie zu ihrem Versprechen bei
Vertragsabschluss stehen.

> (Ja, ich wei�, dass dann wahrscheinlich die Bank k�ndigen w�rde.)

heute kam die Antwort und ich war auf die K�ndigung gefasst:

"Nach eingehender Pr�fung ihre Kartenkontos, werden wir Ihr Konto
<tusch> WEITERHIN OHNE Kartengeb�hr f�hren </tusch>"

Danke SANTANDER!

Kurt Guenter

unread,
Nov 6, 2009, 4:29:21 PM11/6/09
to
Jens Engberding <deel...@gmx.net> schrieb:

>Ich denke mal, dass die nicht von der "Klausel" Gebrauch machen, sondern

>dein Vertrag dann ausl�uft

sie h�tten bei Widerspruch explizit k�ndigen m�ssen. Haben sie aber
nicht.


Kurt Guenter

unread,
Nov 6, 2009, 4:30:42 PM11/6/09
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> schrieb:

>Welche rechtliche Aussage
>zum bestehenden Vertrag haben sie durch die gew�hlte Art der
>Mitteilung getroffen?

man kanns ja mal versuchen :-) Wer macht sich schon die M�he des
Widerspruchs?

Stefan Schmitz

unread,
Nov 6, 2009, 4:55:53 PM11/6/09
to
On 6 Nov., 22:29, Kurt Guenter <nomail@invalid> wrote:

> > (Ja, ich weiß, dass dann wahrscheinlich die Bank kündigen würde.)
>
> heute kam die Antwort und ich war auf die Kündigung gefasst:

Inzwischen rechne ich nicht mehr mit einer Kündigung deswegen. Von 2
Euro im Monat sollte es nicht abhängig sein, ob der Vertrag für die
Bank rentabel ist.

> "Nach eingehender Prüfung ihre Kartenkontos, werden wir Ihr Konto
> <tusch> WEITERHIN OHNE Kartengebühr führen </tusch>"

Stand da noch was, von wegen "Tschuldigung, war ein Versehen" oder
eine Rechtfertigung für die Einführung der Gebühr?

Ich selbst konnte noch nicht widersprechen, weil ich den Brief erst
diese Woche erhalten habe. Beim Erstellen des Threads hatte ihn ein
Freund bekommen und vermutet, dass ich (ganz anderes Nutzungsprofil)
davon verschont werde.

> Danke SANTANDER!

Was gibt es dafür zu danken, dass sie den bestehenden Vertrag
einhalten?

Kurt Guenter

unread,
Nov 7, 2009, 5:26:54 AM11/7/09
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> schrieb:

>Stand da noch was, von wegen "Tschuldigung, war ein Versehen" oder

>eine Rechtfertigung f�r die Einf�hrung der Geb�hr?

n�, nix.

>Was gibt es daf�r zu danken, dass sie den bestehenden Vertrag
>einhalten?

rechtlich gesehen h�tten sie ihn k�ndigen k�nnen.

Vermutlich werden sie aber darauf hoffen, dass die meisten die Geb�hr
akzeptieren oder selber k�ndigen (nicht mehr benutzen).

Message has been deleted
Message has been deleted
0 new messages