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Gebühren Inkassobüro

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Andreas Gräber

unread,
Jul 1, 2009, 8:00:41 AM7/1/09
to
Hallo.

wie ist folgender Fall rechtlich zu beurteilen?

Ich habe ein Auto �ber die Renault Bank finanziert. Raten werden normal
zum 16. abgebucht. Wg. gr��erer offenen Rechnungen schlug im Mai die
Lastschrift fehl (keine Deckung). Darauf hin hab ich angerufen und denen
mitgeteilt da� ich vorerst erst per �berweisung zahlen will.

Leider ging die r�ckst�ndige Rate nicht raus (ich wei� da� ich sie
�berwiesen habe, evt. tan falsch eingegeben und onlinebanking zu schnell
weggeklickt.... k.a., nicht mehr nachvollziehbar). Die Rate f�r Juni
wurde rechtzeitig und p�nklich bezahlt. Heute morgen lag ne
Zahlungserinnerung f�r die offene Rate im Briefkasten. Daraufhin hab ich
das gesehen und sofort �berwiesen.

Gerade eben stand dann pl�tzlich so ne Inkassofirma vor der T�re zum
Geld eintreiben. War doch schwer verwundert, aber hab se reingelassen,
Kontoauz�ge gezeigt und gut war. Eigentlich.... denn jetzt sollen noch
101,15� inkassogeb�hren zahlen.

Jetzt die Frage... darf die Renaultbank eine Inkassofirma beauftragen
ohne vorher wenigstens gemahnt zu haben? Bzw. was ist mit der Mahnung
heute.... die offene Rechnung wurde ja daraufhin sofort bezahlt (gegen
10 Uhr, die Inkassotante kam um 13:30). Sind Inkassokosten von 101,15�
gerechtfertigt, bzw. was d�rfen die generell berechnen.

Ein Anruf bei der Renaultbank verlief �brigends mit pampigen
Mitarbeitern... ("die Zeiten werden h�rter" bla bla). Gesch�ftsgebaren
ist das auf jeden Fall nicht, und insb. �rgere ich mich �ber die 1.
Zahlungsaufforderung + inkassobesuch am gleichen tag. So etwas habe ich
echt noch nicht erlebt.

Gru�,
Andreas

Wolfgang Kieckbusch

unread,
Jul 1, 2009, 9:31:50 AM7/1/09
to
On 1 Jul., 13:00, Andreas Gräber <use...@pzka.de> wrote:
> denn jetzt sollen noch
> 101,15€ inkassogebühren zahlen.

Du warst im Verzug.
Wer soll denn die Kosten bezahlen?

Meine Kunden, die im Verzug sind, haben immer solche Geschichten:
## Überwisung ging nicht raus . . .
## Empfängerkonto falsch angegeben . . .
## in Urlaub gewesen . . .
## Frau hat Überweisung vergessen . . .
## und 100 weitere Aussagen . . .

Wolfgang Kieckbusch

Andreas Gräber

unread,
Jul 1, 2009, 10:51:20 AM7/1/09
to
Wolfgang Kieckbusch wrote:

> On 1 Jul., 13:00, Andreas Gr�ber <use...@pzka.de> wrote:
>> denn jetzt sollen noch
>> 101,15� inkassogeb�hren zahlen.

>
> Du warst im Verzug.
> Wer soll denn die Kosten bezahlen?
>

Du schreibst deinen Kunden schickst deinen Kunden sofort und ohne
Ank�ndigung ein Inkassob�ro auf den hals das Vorort Inkasso macht? Dann
bin ich nur froh da� ich bei dir nichts Einkaufe.

Ich habe selbst s�umige Kunden und wei� da� so was �rgerlich ist, aber
ne Zahlungserinnerung geht auf jeden Fall raus. Alles andere ist kein
Gesch�ftsgebaren (es sei denn man will den Kunden los haben). Ich zahle
seit �ber einem Jahr die Raten, versehen passieren. Ich habe auch nichts
gegen die 3� mahngeb�hren die auf der Zahlungserinnerung drauf sind (die
am gleichen Tag kam wie das Inkassounternehmen),
aber 101� Inkassogeb�hren empfinde ich als assozial und abzocke, und
kann mir auch nicht vorstellen da� diese rechtens sind (au�erdem war die
Rechnung beim eintreffen schon beglichen).

Ganz davon abgesehen ist ein eintreffen eines Inkassob�ros 4 Stunden
nach Eingang der Zahlungserinnerung ja wohl schon von sich aus l�cherlich.

Stefan Schmitz

unread,
Jul 1, 2009, 12:59:23 PM7/1/09
to
On 1 Jul., 16:51, Andreas Gräber <use...@pzka.de> wrote:
> Wolfgang Kieckbusch wrote:
> > On 1 Jul., 13:00, Andreas Gr ber <use...@pzka.de> wrote:
> >> denn jetzt sollen noch
> >> 101,15 inkassogeb hren zahlen.

>
> > Du warst im Verzug.
> > Wer soll denn die Kosten bezahlen?
>
> Du schreibst deinen Kunden schickst deinen Kunden sofort und ohne
> Ank ndigung ein Inkassob ro auf den hals das Vorort Inkasso macht?

Mal abgesehen vom Zusammentreffen von Inkasso und Zahlungserinnerung
am selben Tag:
Wenn der Kunde im Verzug ist, das auch selbst weiß und umgehende
Zahlung verspricht, dann aber doch nicht zahlt, hätte ich keine
Probleme mit der Beauftragung eines Inkassobüros, ohne ihn nochmal
vorzuwarnen.

In diesem speziellen Fall aber schon, da du durch die nächste
pünktliche Rate deine Zahlungswilligkeit bewiesen hast.
Und weil mit einer Zahlungserinnerung eigentlich die Chance gegeben
wird, freiwillig zu zahlen. Das ist widersprüchliches Verhalten des
Gläubigers.

> seit ber einem Jahr die Raten, versehen passieren. Ich habe auch nichts
> gegen die 3 mahngeb hren die auf der Zahlungserinnerung drauf sind

Wieso denn 3 Mahngebühren, wenn es doch die erste Zahlungserinnerung
war?

> Ganz davon abgesehen ist ein eintreffen eines Inkassob ros 4 Stunden
> nach Eingang der Zahlungserinnerung ja wohl schon von sich aus l cherlich.

Ich fürchte, das war ein dummer Zufall, weil mal wieder die linke Hand
nicht wusste, was die rechte tut.

Kurt Guenter

unread,
Jul 1, 2009, 2:34:25 PM7/1/09
to
Andreas Gr�ber <use...@pzka.de> schrieb:

>So etwas habe ich echt noch nicht erlebt.

die erleben es halt jeden Tag, dass Dummys nicht mit Online-Banking
klar kommen und keinen Durchblick bei ihren Finanzen haben.

Kurt Guenter

unread,
Jul 1, 2009, 2:35:27 PM7/1/09
to
Wolfgang Kieckbusch <kieck...@web.de> schrieb:

>Meine Kunden, die im Verzug sind, haben immer solche Geschichten:

>## �berwisung ging nicht raus . . .
>## Empf�ngerkonto falsch angegeben . . .


>## in Urlaub gewesen . . .

>## Frau hat �berweisung vergessen . . .


>## und 100 weitere Aussagen . . .

## �berraschend krank geworden . . .


Andreas Hirschberg

unread,
Jul 1, 2009, 3:01:18 PM7/1/09
to

"Stefan Schmitz" <ss...@gmx.de> schrieb:

>> seit ber einem Jahr die Raten, versehen passieren. Ich habe
>> auch nichts gegen die 3 mahngeb hren die auf der
>> Zahlungserinnerung drauf sind
> Wieso denn 3 Mahngeb�hren, wenn es doch die erste
> Zahlungserinnerung war?

Da war ein EUR-Symbol hinter der 3; das ist Dir wohl ebenso wie die
Umlaute abhanden gekommen ...

JFTR&HTH,
Andi

Andreas Gräber

unread,
Jul 1, 2009, 3:03:04 PM7/1/09
to
Stefan Schmitz wrote:

> Wieso denn 3 Mahngeb�hren, wenn es doch die erste Zahlungserinnerung
> war?

Musst du die Fragen :). Aber 3� h�tte (bzw. hatte... wurden ja mit
�berwiesen) ich kein Problem damit. Ich kenne das Thema s�umige Kunden
selbst gut genug. Genauso �rgere ich mich tierisch da� bei dem Zeitpunkt
als auch die Lastschrift von denen schief gelaufen ist eine andere
fehlgeschlagene Lastschrift �ber 8� mit 20� bearbeitungsgeb�hren
berechnet wurde. Das sind zwar Summen die sind �rgerlich, aber
nachvollziehbar. Ich hab daf�r zu sorgen da� mein Konto gedeckt ist,
nicht die (Grund waren �brigends auch offene Rechnugen von meinen
Kunden.... ;)). Die Art wie hier vorgegangen wird �rgert mich einfach,
und auch die Wahl der Mittel ist absolut unverh�ltnissm��ig (es ist ja
wie gesagt ein schon seit �ber einem Jahr laufendes Vertragsverh�ltniss
und auch die n�chste Rate wurde bezahlt).

Laut einigen Webseiten m�ssen sich auch Inkassob�ros an die
Geb�hrenordnung von Anw�lten halten, so da� h�chstens Geb�hren von ca.
30� bei 200� Streitwert anfallen. Ein gerichtliches Mahnverfahren w�re
wohl auch nicht teurer, von daher sehe ich es nicht ein �ber 100� an ein
Inkassob�ro zu zahlen.


>> Ganz davon abgesehen ist ein eintreffen eines Inkassob ros 4 Stunden
>> nach Eingang der Zahlungserinnerung ja wohl schon von sich aus l cherlich.
>

> Ich f�rchte, das war ein dummer Zufall, weil mal wieder die linke Hand


> nicht wusste, was die rechte tut.

Gut m�glich, nur meinem Telefonat bei dem ich das kl�ren wollte hat
mich besseren belehrt. Erste Frau freundlich, dann wurde ich verbunden
und gleich angeschnauzt. Kundenservice ist etwas anderes. Meine
Konsequenz daraus ist da� ich den Kredit dort so schnell wie m�glich
ausl��e. Mit solchen Firmen will ich nicht wirklich etwas zu tun haben.

Stefan Schmitz

unread,
Jul 1, 2009, 3:21:30 PM7/1/09
to
On 1 Jul., 21:01, "Andreas Hirschberg" <usenet.a...@gmx.de> wrote:
> "Stefan Schmitz" <s...@gmx.de> schrieb:

>
> >> seit ber einem Jahr die Raten, versehen passieren. Ich habe
> >> auch nichts gegen die 3 mahngeb hren die auf der
> >> Zahlungserinnerung drauf sind
> > Wieso denn 3 Mahngebühren, wenn es doch die erste

> > Zahlungserinnerung war?
>
> Da war ein EUR-Symbol hinter der 3; das ist Dir wohl ebenso wie die
> Umlaute abhanden gekommen ...

Ah ja. Wie kommt es, das die bei Google-Groups nicht angezeigt werden?
Meine eigenen Umlaute kann ich lesen. Sind die irgendwie seltsam
codiert?

Andreas Hirschberg

unread,
Jul 1, 2009, 3:40:31 PM7/1/09
to

"Stefan Schmitz" <ss...@gmx.de> schrieb:

>> Da war ein EUR-Symbol hinter der 3; das ist Dir wohl ebenso wie
>> die Umlaute abhanden gekommen ...
> Ah ja. Wie kommt es, das die bei Google-Groups nicht angezeigt
> werden?

<scnr> Weil GG sch... ist?! </scnr>

Mein Namensvetter codiert in windows-1252. Augenscheinlich hat Dein
Browser )oder GG) damit ein Problem.

Benutze besser einen News-client statt GG, da ist man flexibler.

HTH
Andi

Wolfgang Jäth

unread,
Jul 2, 2009, 3:22:40 AM7/2/09
to
Andreas Grᅵber schrieb:

>
> wie ist folgender Fall rechtlich zu beurteilen?
>
> Ich habe ein Auto ᅵber die Renault Bank finanziert. Raten werden normal
> zum 16. abgebucht. Wg. grᅵᅵerer offenen Rechnungen schlug im Mai die
> Lastschrift fehl (keine Deckung). Darauf hin hab ich angerufen und denen
> mitgeteilt daᅵ ich vorerst erst per ᅵberweisung zahlen will.
>
> Leider ging die rᅵckstᅵndige Rate nicht raus (ich weiᅵ daᅵ ich sie
> ᅵberwiesen habe, evt. tan falsch eingegeben und onlinebanking zu schnell
> weggeklickt.... k.a., nicht mehr nachvollziehbar). Die Rate fᅵr Juni
> wurde rechtzeitig und pᅵnklich bezahlt. Heute morgen lag ne
> Zahlungserinnerung fᅵr die offene Rate im Briefkasten. Daraufhin hab ich
> das gesehen und sofort ᅵberwiesen.
>
> Gerade eben stand dann plᅵtzlich so ne Inkassofirma vor der Tᅵre zum
> Geld eintreiben. War doch schwer verwundert, aber hab se reingelassen,
> Kontoauzᅵge gezeigt und gut war. Eigentlich.... denn jetzt sollen noch
> 101,15ᅵ inkassogebᅵhren zahlen.

>
> Jetzt die Frage... darf die Renaultbank eine Inkassofirma beauftragen
> ohne vorher wenigstens gemahnt zu haben? Bzw. was ist mit der Mahnung
> heute.... die offene Rechnung wurde ja daraufhin sofort bezahlt (gegen
> 10 Uhr, die Inkassotante kam um 13:30). Sind Inkassokosten von 101,15ᅵ
> gerechtfertigt, bzw. was dᅵrfen die generell berechnen.

AFAIK hᅵngt das unter Anderem von der Hᅵhe der geschuldeten Summe ab.

Sofern Du die Situation korrekt geschildert hast, wᅵrde ich aber davon
ausgehen, daᅵ die Bank mit der Beauftragung des Inkassounternehmens ihre
Schadensminderungspflicht vernachlᅵssigt hat. Du hast mit deiner Zahlung
vom 16.06. Deine Zahlungswilligkeit bewiesen, und IMHO genaugenommen mit
dieser Zahlung erst mal Deine Schuld vom 16.05. beglichen, statt die
'regulᅵre' an diesem Tag fᅵllig werdende.

Nach meiner Ansicht (aber IANAL) musst Du die Inkassogebᅵhren nicht
bezahlen, aber vermutlich wird die Bank/das Inkassounternhemen darauf
bestehen wollen. Es wird also wahrscheinlich auf eine gerichtliche
Klᅵrung hinauslaufen.

Oder weiᅵ jemand, ob es fᅵr solche Fᅵllen ein Ombudsmannsystem gibt?

Wolfgang
--

Marcus Berger

unread,
Jul 2, 2009, 4:03:59 AM7/2/09
to
Wolfgang J�th schrieb am Do 02 Jul 2009 09:22:40:

>Nach meiner Ansicht (aber IANAL) musst Du die Inkassogeb�hren nicht

>bezahlen, aber vermutlich wird die Bank/das Inkassounternhemen
>darauf bestehen wollen. Es wird also wahrscheinlich auf eine

>gerichtliche Kl�rung hinauslaufen.

Nach meiner Erfahrung wird es eher im Sande verlaufen. Dass
ausschlie�lich Inkassogeb�hren eingetrieben werden habe ich noch nciht
erlebt.

Gru�

Marcus
--
Omnia mutantur, nihil interit -
Everything changes, nothing is truly lost.

Andreas Gräber

unread,
Jul 2, 2009, 4:14:33 AM7/2/09
to
Wolfgang Jᅵth wrote:
> Andreas Grᅵber schrieb:
>>

> Sofern Du die Situation korrekt geschildert hast, wᅵrde ich aber davon
> ausgehen, daᅵ die Bank mit der Beauftragung des Inkassounternehmens ihre
> Schadensminderungspflicht vernachlᅵssigt hat. Du hast mit deiner Zahlung
> vom 16.06. Deine Zahlungswilligkeit bewiesen, und IMHO genaugenommen mit
> dieser Zahlung erst mal Deine Schuld vom 16.05. beglichen, statt die
> 'regulᅵre' an diesem Tag fᅵllig werdende.
>

Durch die fehlgeschlagene Lastschrift im Mai kamen fᅵr den Mai nochmal
knapp 20ᅵ gebᅵhren drauf (rᅵcklastschrift + bearbeitung), von daher hat
die Rate vom Juni den Mai nicht ganz gedeckt. "Streitwert" belᅵuft sich
auf ca. 210ᅵ (Rate + Rᅵcklastschriftgebᅵhren).

Fᅵr mein Rechtsempfinden darf zumindest die hᅵhe der Gebᅵhren des
Inkassobᅵros nicht die des gerichtlichen Mahnverfahrens nicht
ᅵberschreiten. Sonst hᅵtten die ja auch gleich nen Detektiv beauftragen
kᅵnnen der mich ein paar Tage beschattet um meine Zahlungsfᅵhigkeit zu
beweisen bevor das Inkasso an die Tᅵre klopf und mir in Rechnung
stellen. Irgend eine verhᅵltnissmᅵᅵigkeit (telefonanruf fᅵr ein paar
cent oder Brief fᅵr 2ᅵ hᅵtten es genauso getan) mᅵssen die ja unterliegen.

Wenn nicht grᅵnde ich ein Inkassobᅵro und mach bei meinen sᅵumigen
Kunden vor ort Inkasso und rechne anfahrt ᅵber ganz Deutschland + Hotel
als Inkassokosten ab :-). So 20ᅵ rechnungsbetrag + 500ᅵ Inkassokosten
;). Gut, leicht ᅵbertrieben aber wenn es keine grenzen geben wᅵrde wᅵre
so etwas ja die konsequenz davon.

Die andere Frage... kann das Inkassobᅵro diese Schulden bei mir direkt
einklagen? Oder mᅵsste es zum Auftraggeber gehen? Wie sieht das generell
mit der einklagbarkeit von Inkassokosten aus? Ich hab mehrfach gelesen
die wᅵren nicht einklagbar, finde allerdings nichts konkretes. Und ich
betone nochmals daᅵ ich mich nicht um entstandene kosten drᅵcken will
(20ᅵ fᅵr die Rᅵcklastschrift wurden anstandslos bezahlt), nur die ᅵber
100ᅵ fᅵr ein unnᅵtiges vorort Inkasso sehe ich nicht ein.

Gruᅵ,
Andreas

Wolfgang Jäth

unread,
Jul 2, 2009, 7:32:55 AM7/2/09
to
Andreas Grᅵber schrieb:
>
>> Sofern Du die Situation korrekt geschildert hast, wᅵrde ich aber davon
>> ausgehen, daᅵ die Bank mit der Beauftragung des Inkassounternehmens
>> ihre Schadensminderungspflicht vernachlᅵssigt hat. Du hast mit deiner
>> Zahlung vom 16.06. Deine Zahlungswilligkeit bewiesen, und IMHO
>> genaugenommen mit dieser Zahlung erst mal Deine Schuld vom 16.05.
>> beglichen, statt die 'regulᅵre' an diesem Tag fᅵllig werdende.
>>
> Durch die fehlgeschlagene Lastschrift im Mai kamen fᅵr den Mai nochmal
> knapp 20ᅵ gebᅵhren drauf (rᅵcklastschrift + bearbeitung), von daher hat
> die Rate vom Juni den Mai nicht ganz gedeckt.

Diese Gebᅵhren gingen aber wohl vermutlich an *Deine* Bank, nicht an
Deinen Glᅵubiger.

>"Streitwert" belᅵuft sich
> auf ca. 210ᅵ (Rate + Rᅵcklastschriftgebᅵhren).

ᅵhmm; die /Rate/ ist aber doch hoffentlich nicht streitig, oder? <duck>

> Fᅵr mein Rechtsempfinden darf zumindest die hᅵhe der Gebᅵhren des
> Inkassobᅵros nicht die des gerichtlichen Mahnverfahrens nicht
> ᅵberschreiten. Sonst hᅵtten die ja auch gleich nen Detektiv beauftragen
> kᅵnnen der mich ein paar Tage beschattet um meine Zahlungsfᅵhigkeit zu
> beweisen bevor das Inkasso an die Tᅵre klopf und mir in Rechnung
> stellen. Irgend eine verhᅵltnissmᅵᅵigkeit (telefonanruf fᅵr ein paar
> cent oder Brief fᅵr 2ᅵ hᅵtten es genauso getan) mᅵssen die ja unterliegen.

Yepp; der Glᅵubiger ist verpflichtet, die Kosten nicht mutwillig in die
Hᅵhe zu treiben (Stichwort Schadensminderungspflicht, $254 BGB).
Allerdings ist das eine Abwᅵgungssache, denn *natᅵrlich* hat er genauso
das Recht, alles verhᅵltnissmᅵᅵig Gebotene zu tun, um seine Schulden
(besser gesagt die des Schuldners ;-) ) beglichen zu bekommen. Der
schwammige Punkt hierbei ist der Begriff 'Verhᅵltnissmᅵᅵigkeit'.

> Wenn nicht grᅵnde ich ein Inkassobᅵro und mach bei meinen sᅵumigen
> Kunden vor ort Inkasso und rechne anfahrt ᅵber ganz Deutschland + Hotel
> als Inkassokosten ab :-). So 20ᅵ rechnungsbetrag + 500ᅵ Inkassokosten
> ;). Gut, leicht ᅵbertrieben aber wenn es keine grenzen geben wᅵrde wᅵre
> so etwas ja die konsequenz davon.

Es *gibt* Grenzen (siehe $254 BGB), aber die sind schwimmend.

> Die andere Frage... kann das Inkassobᅵro diese Schulden bei mir direkt
> einklagen?

IANAL, aber ich wᅵrde sagen, im Prinzip ja. Wie schon gesagt, hat der
Glᅵubiger (oder abstrakt ausgedrᅵckt: Der Geschᅵdigte) das Recht, einen
gewissen Aufwand zu betreiben, um seinen Schaden von Dir ersetzt zu
bekommen. Dieser Aufwand muss natᅵrlich genau wie der /eigentliche/
Schaden vom Schuldner (Schᅵdiger) ersetzt werden, denn er entstand ja
nur aufgrund seines Fehlverhaltens. Aber der Geschᅵdigte darf halt auch
nicht ᅵbertreiben, sonst ist *er* derjenige, der einen *zusᅵtzlichen*
Schaden verursacht (und auf dem er ggf. halt schlicht sitzenbleibt). Ist
Im von dir geschilderten Fall /halte/ ich die Einschaltung des
Inkassounternehmens fᅵr ᅵbertrieben; aber wie gesagt, IANAL.

>Oder mᅵsste es zum Auftraggeber gehen?

IMHO nein.

>Wie sieht das generell
> mit der einklagbarkeit von Inkassokosten aus? Ich hab mehrfach gelesen
> die wᅵren nicht einklagbar, finde allerdings nichts konkretes. Und ich
> betone nochmals daᅵ ich mich nicht um entstandene kosten drᅵcken will
> (20ᅵ fᅵr die Rᅵcklastschrift wurden anstandslos bezahlt), nur die ᅵber
> 100ᅵ fᅵr ein unnᅵtiges vorort Inkasso sehe ich nicht ein.

Wᅵrde ich auch nicht; aber IANAL.

Und was Du auch bedenken musst: Die Bank (Glᅵubiger) kann Dir theoretisch
auch jederzeit den Kredit streichen. vielleicht solltest Du Dir also
einen etwas verbindlicheren Rat (z.B. von Deiner Verbraucherzentrale o. ᅵ.)
einholen.

Wolfgang
--

Stefan Schmitz

unread,
Jul 2, 2009, 8:04:26 AM7/2/09
to
On 2 Jul., 10:14, Andreas Gräber <use...@pzka.de> wrote:

> Die andere Frage... kann das Inkassobüro diese Schulden bei mir direkt
> einklagen?

Nein, mit denen stehst du rechtlich in keiner Beziehung.
Sie könnten es, wenn die Bank ihnen die Forderung abgetreten hätte.
Hat sie aber nicht, da sie ja selbst noch mahnt.

> Oder müsste es zum Auftraggeber gehen?

Genau, die Kosten hat der Auftraggeber zu zahlen, der sie sich ggfs
vom Schuldner zurückholt oder gleich mit eintreiben lässt.

Wie sieht das generell
> mit der einklagbarkeit von Inkassokosten aus? Ich hab mehrfach gelesen

> die wären nicht einklagbar, finde allerdings nichts konkretes. Und ich
> betone nochmals daß ich mich nicht um entstandene kosten drücken will
> (20¤ für die Rücklastschrift wurden anstandslos bezahlt), nur die über
> 100¤ für ein unnötiges vorort Inkasso sehe ich nicht ein.
>
> Gruß,
> Andreas

Rainer Dahnke

unread,
Jul 2, 2009, 8:35:36 AM7/2/09
to
Andreas Gr�ber schrieb:

>
> Jetzt die Frage... darf die Renaultbank eine Inkassofirma beauftragen
> ohne vorher wenigstens gemahnt zu haben? Bzw. was ist mit der Mahnung
> heute.... die offene Rechnung wurde ja daraufhin sofort bezahlt (gegen
> 10 Uhr, die Inkassotante kam um 13:30). Sind Inkassokosten von 101,15�
> gerechtfertigt, bzw. was d�rfen die generell berechnen.

Eine Mahnung d�rfte �berfl�ssig sein, da die Zahlungen vertraglich
eindeutig vereinbart sein.

Die H�he von Inkassogeb�hren richtet sich nach dem offenen Betrag,
daher schwierig zu beurteilen.

Das gr��ere Problem h�ttest Du eh, wenn die Bank den Kredit-Vertrag
k�ndigt und somit die Gesamtsumme f�llig wird. Das ist nicht un�blich,
wenn die Raten nicht fristgerecht beglichen werden.

Gr��e
Rainer

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Martin Bienwald

unread,
Jul 2, 2009, 9:15:59 AM7/2/09
to
Wolfgang Jᅵth schrieb:
> Andreas Grᅵber schrieb:

>> Durch die fehlgeschlagene Lastschrift im Mai kamen fᅵr den Mai nochmal

>> knapp 20? gebᅵhren drauf (rᅵcklastschrift + bearbeitung), von daher hat

>> die Rate vom Juni den Mai nicht ganz gedeckt.
>
> Diese Gebᅵhren gingen aber wohl vermutlich an *Deine* Bank, nicht an
> Deinen Glᅵubiger.

Vermutlich nicht, denn Banken dᅵrfen dem Kunden fᅵr eine mangels Deckung
abgelehnte Lastschrift auf dessen Konto meines Wissens keine Gebᅵhren
berechnen.

Die Bank des Glᅵubigers darf aber Gebᅵhren berechnen (und tut das wohl in
der Regel auch).

> Und was Du auch bedenken musst: Die Bank (Glᅵubiger) kann Dir theoretisch
> auch jederzeit den Kredit streichen.

Die Bank muᅵ sich dabei schon an den Kreditvertrag halten; der sieht
typischerweise eine Kᅵndigung seitens der Bank nur unter bestimmten
Bedingungen vor. Zahlungsverzug kann eine solche sein, allerdings bei
Verbraucherkrediten nur bei mehr als einer Rate (ᅵ498 BGB).

... Martin

Holger Pollmann

unread,
Jul 2, 2009, 12:21:40 PM7/2/09
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> schrieb:

>> Die andere Frage... kann das Inkassob�ro diese Schulden bei mir


>> direkt einklagen?
>
> Nein, mit denen stehst du rechtlich in keiner Beziehung.

> Sie k�nnten es, wenn die Bank ihnen die Forderung abgetreten h�tte.


> Hat sie aber nicht, da sie ja selbst noch mahnt.

Das Inkassob�ro k�nnte das sehr wohl, wenn die Bank sie zum Einzug der
Forderung der Bank berechtigt. Eine sog. Einzugserm�chtigung erlaubt es,
einen fremden Anspruch im eigenen Namen einzutreiben.

IBTDT.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin k�mpfen schon lange daf�r, da�
die Bildung einen h�heren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekret�r der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008

Stefan Schmitz

unread,
Jul 2, 2009, 2:54:38 PM7/2/09
to
On 2 Jul., 18:21, Holger Pollmann <h...@uboot.com> wrote:
> Stefan Schmitz <s...@gmx.de> schrieb:
>
> >> Die andere Frage... kann das Inkassobüro diese Schulden bei mir
> >> direkt einklagen?
^^^^^^
richtig gelesen?

> > Nein, mit denen stehst du rechtlich in keiner Beziehung.

> > Sie könnten es, wenn die Bank ihnen die Forderung abgetreten hätte.


> > Hat sie aber nicht, da sie ja selbst noch mahnt.
>

> Das Inkassobüro könnte das sehr wohl, wenn die Bank sie zum Einzug der
> Forderung der Bank berechtigt. Eine sog. Einzugsermächtigung erlaubt es,


> einen fremden Anspruch im eigenen Namen einzutreiben.

Auch vor Gericht? Das außergerichtliche Eintreiben ist ja gerade deren
Geschäft.
Aber da verstehe ich nicht, warum man das nicht im Namen des
Gläubigers tut.

Andreas Gräber

unread,
Jul 2, 2009, 2:59:38 PM7/2/09
to
Da das ganze im Moment ein bischen aus dem Rahmen l�uft hier nochal die
Eckpunkte.

Die Mai Rate konnte mangels Deckung nicht abgebucht werden, daraufhin
habe ich gleich angerufen und von Lastschrift auf �berweisung
umgestellt. Die Mai Rate wollte ich gleich nach �berweisen, ging aber
nicht raus (evt. falsche tan und zu schnell weiter geklickt, k.a.).
Juni Rate ging p�nktlich raus.

Am 1. Juli um 10 Uhr kam die Post mit einer Zahlungserinnerung f�r die
Mai Rate + 20� geb�hren f�r die R�cklastschrift (soweit auch kein
Thema). Am gleichen tag nachmittags Stand die Inkassofrau vor der t�r.
Hab ihr die �berweisungsbelege gezeigt, und gut war... mit Ausnahme der
101,50� inkassogeb�hren f�r vor Ort inkasso.

Diese bin ich nicht bereit zu bezahlen, weil ich hier 0
Verh�ltnissm��igkeit sehe (die Zahlungserinnerung vom Vormittag (von der
Renault Bank direkt) hat ja sogar nachweislich gereich...

Au�erdem macht es �berhaupt keinen Sinn selbst ne Zahlungserinnerung
zu verschicken und paralell dazu ein Inkassounternehmen zu beauftragen
das vor Ort Inkasso als erste Inkassostufe durchf�hrt.

Beide Raten sind bezahlt (inkl. 20� R�cklastschriftgeb�hr), diese waren
auch nie streitig, nur die Mai rate ging unter und wurde nach der ersten
Zahlungserinnerung sofort bezahlt.

Soweit nochmal zur Sachlage :)

Holger Pollmann

unread,
Jul 2, 2009, 3:26:50 PM7/2/09
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> schrieb:

>>>> Die andere Frage... kann das Inkassob�ro diese Schulden bei mir


>>>> direkt einklagen?
> ^^^^^^
> richtig gelesen?

ja.

>> Das Inkassob�ro k�nnte das sehr wohl, wenn die Bank sie zum Einzug
>> der Forderung der Bank berechtigt. Eine sog. Einzugserm�chtigung


>> erlaubt es, einen fremden Anspruch im eigenen Namen einzutreiben.
>
> Auch vor Gericht?

Ja.

> Das au�ergerichtliche Eintreiben ist ja gerade deren Gesch�ft.

Das ist mir egal, ich rede hier nur von der rechtlichen M�glichkeit.

> Aber da verstehe ich nicht, warum man das nicht im Namen des

> Gl�ubigers tut.

Das w�re dann Stellvertretung; eine Erm�chtigung ist eben was anderes.

Michael Jakobs

unread,
Jul 3, 2009, 6:19:28 AM7/3/09
to
Andreas Gr�ber schrieb:

> Am 1. Juli um 10 Uhr kam die Post mit einer Zahlungserinnerung f�r die
> Mai Rate + 20� geb�hren f�r die R�cklastschrift (soweit auch kein
> Thema). Am gleichen tag nachmittags Stand die Inkassofrau vor der t�r.
> Hab ihr die �berweisungsbelege gezeigt, und gut war... mit Ausnahme der
> 101,50� inkassogeb�hren f�r vor Ort inkasso.

Holger hat mal irgendwann was zu der Berechnung der Mahngeb�hren
geschrieben, steht auch wohl irgendwo im BGB. Im Prinzip d�rfen m.W. nur
tats�chliche Kosten in Rechnung gestellt werden und unn�tige Kosten
m�ssen vermieden werden. Wenn z.B. der Schuldner sagt ich zahle nicht,
darf der Gl�ubiger nicht noch zus�tzlich ein Inkassob�ro beauftragen was
die Kosten dann noch weiter in die H�he treibt.

Ich hatte auch mal einen Fall. Berechtigte Forderung, die aber nicht
bezahlt wurde (warum auch immer). Das wurde dann ans Inkassob�ro
weitergegeben, die dann pl�tzlich wie wildgeworden irgendwelche Kosten
produzieren. Z.B. wurden jeweils (zeitgleich) an den Ehemann und an die
Ehefrau eine Mahnung geschickt und in jeder nochmal zus�tzlich 10,- EUR
irgendwelche Geb�hren aufgef�hrt. Offene Forderung wurde bezahlt,
nat�rlich inkl. der *berechtigten* Forderungen (Zinsen und tats�chliche
Kosten des Inkassob�ros). Das wurde dem Inkassob�ro auch mitgeteilt und
seitdem haben die sich auch nie wieder gemeldet.

Ich denke dein Fall d�rfte klar dagegen versto�en nicht unn�tige Kosten
zu produzieren. Such dir die passenden BGB-� raus und teil es ihnen mit.


Gr��e
Michael

Holger Pollmann

unread,
Jul 3, 2009, 12:47:45 PM7/3/09
to
Michael Jakobs <michael...@web.de> schrieb:

> Holger hat mal irgendwann was zu der Berechnung der Mahngeb�hren
> geschrieben, steht auch wohl irgendwo im BGB. Im Prinzip d�rfen
> m.W. nur tats�chliche Kosten in Rechnung gestellt werden

Nich viel wichtiger. nur die Kosten, die AUFGRUND des Verzugs angefallen
sind. Darum fallen z.B, "Bearbeitungsgeb�hren" oder dergleichen nicht an,
weil der Arbeitnehmer, den man damit besch�ftigt, ja unabh�ngig davon
angestellt ist und darum sein Gehalt auch anf�llt, wenn kein Verzugsfall
vorliegt.

> und unn�tige Kosten m�ssen vermieden werden. Wenn z.B. der
> Schuldner sagt ich zahle nicht, darf der Gl�ubiger nicht noch
> zus�tzlich ein Inkassob�ro beauftragen was die Kosten dann noch
> weiter in die H�he treibt.

Das hat weniger was mit "unn�tig" zu tun als mit der Frage, was zur
Rechtsverfolgung notwendig ist.

Generell ist umstritten, ob Inkassob�ro-Kosten �berhaupt ersatzf�higer
Verzugsschaden sind, weil die grunds�tzlich auch nichts anderes machen als
der Gl�ubiger selbst (n�mlich anmahnen); wenn es wirklich sinnvoll sein
soll, sollte man einen Rechtsanwalt damit befassen. Jedenfalls, ergibt
sich aber daraus, darf das Inkassu nicht mehr kosten als ein Anwalt.

Stefan Engler

unread,
Jul 3, 2009, 2:14:53 PM7/3/09
to
> soll, sollte man einen Rechtsanwalt damit befassen. Jedenfalls, ergibt
> sich aber daraus, darf das Inkassu nicht mehr kosten als ein Anwalt.

Ein Anwalt rechnet ja nach Hoehe der einzutreibenden Geldsumme ab.
Bei kleine Geldsummen koennen die Auslagenpauschale und sonstige
ansetzbaren Kosten wesentlich guenstiger sein als die Kosten die ein
Inkassobuero per Pauschale erhebt sein.

Kann der Firmeneigene RA auch eine Kostenote schreiben oder zaehlt er
als Firmenangestelter, der sowieso beschaeftigt ist. (nicht Sozius,
sonder Angestellter Volljurist).
Durch die recht hohe Auslagenpauschale kann das in Standardfaellen sogar
fuer den Anwalt noch kostendeckend sein.

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Holger Pollmann

unread,
Jul 5, 2009, 3:49:35 PM7/5/09
to
Stefan Engler <stef...@expires-2009-12-31.arcornews.de> schrieb:

> Kann der Firmeneigene RA auch eine Kostenote schreiben oder zaehlt
> er als Firmenangestelter, der sowieso beschaeftigt ist. (nicht
> Sozius, sonder Angestellter Volljurist).

Wenn er angestellter Volljurist ist, ist er insoweit kein Rechtsanwalt.

Andreas Gräber

unread,
Jul 7, 2009, 12:48:35 PM7/7/09
to

Ich habe inzwischen sowohl bei der Renault Bank sowohl beim Inkasso B�ro
beschwerde eingereicht, leider beide ohne Erfolg. Beide bestehen auf die
Geb�hr. Das Inkassob�ro hei�t "EOS Field". Laut deren Webseite
schreiben die vorher einen Brief bzw. rufen an. Daraufhin angesprochen
wurde pl�tzlich behauptet das wurde getan (vor Ort meinte sie noch sie
h�tte mich nicht anrufen k�nnen weil sie in google meine Nummer nicht
gefunden h�tte). Angekommen ist def. nichts (sonst w�re Zahlung auch da
schon erfolgt), EOS Field meint nun aber ich w�re in der Beweispflicht
da� kein Brief geschrieben wurde (??? - sind sie dann nicht auch in der
Beweispflicht da� ich das Geld nicht im Brief zu denen geschickt habe
und alles bestens ist? :)).

Auch wurde behauptet da� wenn ich dieser Forderung wiederspreche neben
dem gerichtlichen Mahnverfahren ein Schufaeintrag eingetragen wird. F�r
den Fall da� dies gemacht wird, kann ich auf Schadensersatz gegen EOS
Field service klagen? F�r ungerechtfertigte Forderungen kann ja kaum ein
Schufa Eintrag erfolgen (bevor ich wieder missverstanden werde, es geht
um die Forderung f�r Inkassokosten). Welche M�glichkeiten haben ich im
Vorfeld etwas gegen EOS Field zu unternehmen (reagiert die Schufa bei
vorab kl�rung der Sachlage).

Ach ja... die gute Dame gibt mir bis Do. Zeit das ganze zu kl�ren bzw.
zu zahlen. Allein diese knappe Zeit (anruf von ihr erfolgte kurz nach 18
Uhr heute) zeigt mir schon da� hier Druck aufgebaut werden soll der
meine Zahlungsbereitschaft auf 0 sinken l�sst).

btw. g�tliche Einigung wurde versucht, ich hatte mich bereit erkl�rt
20� pauschal zu zahlen f�r Kosten die durch einen Brief entstanden w�ren
zu bezahlen. Daran ist man scheinbar nicht interessiert.

Gru�,
Andreas Gr�ber

Claus Maier

unread,
Jul 7, 2009, 1:50:37 PM7/7/09
to
Andreas Grᅵber typed:

[...]

> Ich habe inzwischen sowohl bei der Renault Bank sowohl beim Inkasso

> Bᅵro beschwerde eingereicht, leider beide ohne Erfolg. Beide bestehen
> auf die Gebᅵhr. Das Inkassobᅵro heiᅵt "EOS Field".

Danke fᅵr die Erwᅵhnung.
Gut zu wissen, auch wenn ich - gottlob - mit Inkassofirmen nix zu tun habe.

> Laut deren
> Webseite schreiben die vorher einen Brief bzw. rufen an.

Auf einer Webseite kann man viel erzᅵhlen. Is fᅵr'n Arsch.

> Daraufhin
> angesprochen wurde plᅵtzlich behauptet das wurde getan

Auch am Telefon kann man viel erzᅵhlen.

> (vor Ort
> meinte sie noch sie hᅵtte mich nicht anrufen kᅵnnen weil sie in
> google meine Nummer nicht gefunden hᅵtte).

Eben. Siehe oben.

> Angekommen ist def. nichts
> (sonst wᅵre Zahlung auch da schon erfolgt), EOS Field meint nun aber
> ich wᅵre in der Beweispflicht daᅵ kein Brief geschrieben wurde

Keine Ahnung, wer in der Beweispflicht ist, aber eine Behauptung
von EOS Field wᅵrd' ich per default anzweifeln.

> (??? -
> sind sie dann nicht auch in der Beweispflicht daᅵ ich das Geld nicht


> im Brief zu denen geschickt habe und alles bestens ist? :)).
>

> Auch wurde behauptet, daᅵ, wenn ich dieser Forderung wiederspreche neben


> dem gerichtlichen Mahnverfahren ein Schufaeintrag eingetragen wird.

Ob das so ist, wissen die Experten hier, obwohl ich mir denken kann,
sowas kann man hindrehen - ob berechtigt oder nicht.
Schlieᅵlich kommt die Schufa an Intransparenz gleich nach der GEZ.

> [...]

> Ach ja... die gute Dame gibt mir bis Do. Zeit das ganze zu klᅵren bzw.


> zu zahlen. Allein diese knappe Zeit (anruf von ihr erfolgte kurz nach

> 18 Uhr heute) zeigt mir schon daᅵ hier Druck aufgebaut werden soll der
> meine Zahlungsbereitschaft auf 0 sinken lᅵsst).

Das kann ich gut verstehen.
Derlei Kompromisslosigkeit gegenᅵber einem grundsᅵtzlich Gutwilligen
(sofern ich deine Schilderungen mal als wahrhaftig nehme) wᅵrde auch
mich bockig machen.
Es ist wirklich ein Jammer, daᅵ man in solchen Situationen naturgemᅵᅵ
finanziell knapp und deshalb machtlos ist ("Geld regiert die Welt").

Wᅵre die finanzielle Einschrᅵnkung nicht gegeben, wᅵrde ich raten,
dem schlechten Geld gutes hinterherzuwerfen und die Angelegenheit
durch 2-3 Kampfsportler aus dem "Milieu" klᅵren zu lassen.
(ist zwar weitab jeglichen "juristischen" Rates, kᅵnnte aber effektiver sein,
als der lange, kostspielige und zeitraubende Weg durch die Instanzen.)
Ein grᅵndliches "Neugestalten" des Bᅵros o.g. Dame sowie die
Zusage weiterer Besuche im Bedarfsfall kᅵnnte u.U. zur "Wahrheitsfindung"
(wer muᅵ wem was beweisen?) und zur Kompromissbereitschaft
der Inkassofirma beitragen.

> btw. gᅵtliche Einigung wurde versucht, ich hatte mich bereit erklᅵrt
> 20ᅵ pauschal zu zahlen fᅵr Kosten die durch einen Brief entstanden
> wᅵren zu bezahlen. Daran ist man scheinbar nicht interessiert.

Man muᅵ das Interesse nur richtig wecken, d.h. eine Situation schaffen,
in der der Kontrahent froh ist, auf dein Angebot eingehen zu dᅵrfen!
Haben denn 1001 Mafia-Filme garnichts gelehrt?

(wer Ironie findet, darf sie behalten!)

mfg
Claus

Wolfgang Jäth

unread,
Jul 8, 2009, 4:19:16 AM7/8/09
to
Andreas Grᅵber schrieb:
>
> Ich habe inzwischen sowohl bei der Renault Bank sowohl beim Inkasso Bᅵro
> beschwerde eingereicht, leider beide ohne Erfolg. Beide bestehen auf die
> Gebᅵhr. Das Inkassobᅵro heiᅵt "EOS Field". Laut deren Webseite
> schreiben die vorher einen Brief bzw. rufen an. Daraufhin angesprochen
> wurde plᅵtzlich behauptet das wurde getan (vor Ort meinte sie noch sie
> hᅵtte mich nicht anrufen kᅵnnen weil sie in google meine Nummer nicht
> gefunden hᅵtte). Angekommen ist def. nichts (sonst wᅵre Zahlung auch da
> schon erfolgt), EOS Field meint nun aber ich wᅵre in der Beweispflicht
> daᅵ kein Brief geschrieben wurde

ROTFL; dann kᅵnnen *die* doch sicher beweisen, daᅵ sie einen geschickt
*haben*. Du kannst es aber auch offiziell machen, und einen
Nachforschungsantrag bei der Post stellen (das blᅵderweise immer muss
der Empfᅵnger).

> Auch wurde behauptet daᅵ wenn ich dieser Forderung wiederspreche neben

> dem gerichtlichen Mahnverfahren ein Schufaeintrag eingetragen wird.

Lies mal den Artikel bei Wikipedia ᅵber die Schufa, insbesondere fast
ganz unten den Absatz ᅵber Missbrauch.

>Fᅵr
> den Fall daᅵ dies gemacht wird, kann ich auf Schadensersatz gegen EOS
> Field service klagen? Fᅵr ungerechtfertigte Forderungen kann ja kaum ein
> Schufa Eintrag erfolgen

*Kᅵnnen* tut viel (leider); auch das, was eigentlich nicht zulᅵssig ist ...

BTW: Schick doch prophylaktisch einen Brief nach dem Muster von
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/verbraucherrecht/probleme_schufa.html#s13
an das Inkassounternehmen (natᅵrlich so umformuliert, daᅵ es auf eine
'mᅵgliche oder schon erfolgte' Medlung bei der Schufa abzielt; und
ebenso natᅵrlich per Einschreiben; die Post bietet ja inzwischen die
Mᅵglichkeit, Einschreiben per Internet verfolgen zu kᅵnnen; die
ᅵbergabebestᅵtigung der Post solltest Du dann unbedingt unbedingt
ausdruckendamit Du im Zweifelsfall etwas in der Hand hast).

> Ach ja... die gute Dame gibt mir bis Do. Zeit das ganze zu klᅵren bzw.

> zu zahlen. Allein diese knappe Zeit (anruf von ihr erfolgte kurz nach 18

> Uhr heute) zeigt mir schon daᅵ hier Druck aufgebaut werden soll der
> meine Zahlungsbereitschaft auf 0 sinken lᅵsst).

Yepp; die massiven Drohgebᅵrden deuten darauf hin, daᅵ sie genau wissen,
daᅵ sie eigentlich wenig in der Hand haben.

> btw. gᅵtliche Einigung wurde versucht, ich hatte mich bereit erklᅵrt 20ᅵ

> pauschal zu zahlen fᅵr Kosten die durch einen Brief entstanden wᅵren zu

> bezahlen. Daran ist man scheinbar nicht interessiert.

Dann versuch es anders herum, und stell selber
Aufwandsentschᅵdigungen[1] fᅵr Deine Beantwortung ihrer Schreiben in
Rechnung, und bitte *ihrerseits* um Begleichung derselben. :-)

Ist zwar auch nur eine relativ substanzlose Drohung, aber was *die*
kᅵnnen ... :-))

[1] Zeit, Telefon- und Portokosten usw.

Wolfgang
--

Bastian Blank

unread,
Jul 7, 2009, 7:37:49 AM7/7/09
to
Florian wrote:
> Anders sieht es natürlich beim Gläubiger aus. Er darf Gebühren für
> geplatzte Lastschriften recht frei in seiner Preisliste aufführen. Die
> 20,00€ sind mittlerweile wohl schon als durchschnittlich zu bezeichnen.

Ist das nicht pauschalisierter Schadenersatz[1]? Die Gebühren der Bank
des Gläubigers zurück zu verlangen, ist dagegen okay.

Bastian

[1]: http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/05/03/unzulassige-agb-pauschaler-schadensersatz-bei-rucklastschrift/

Andreas Gräber

unread,
Jul 8, 2009, 7:31:59 AM7/8/09
to
Bastian Blank wrote:
> Florian wrote:
>> Anders sieht es nat�rlich beim Gl�ubiger aus. Er darf Geb�hren f�r
>> geplatzte Lastschriften recht frei in seiner Preisliste auff�hren. Die
>> 20,00� sind mittlerweile wohl schon als durchschnittlich zu bezeichnen.
>
> Ist das nicht pauschalisierter Schadenersatz[1]? Die Geb�hren der Bank
> des Gl�ubigers zur�ck zu verlangen, ist dagegen okay.
>
> Bastian
>
> [1]: http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/05/03/unzulassige-agb-pauschaler-schadensersatz-bei-rucklastschrift/

Prinzipiell ja, aber die Geb�hr ist zwar �rgerlich, aber ich sehe sie
ein. Da sag ich auch gar nichts dagegen weil ja neben der Bankgeb�hren
auch ein Arbeitsaufwand da ist. Schlieslich habe ich das verbockt, und
�rgere mich selbst wenn bei meinen Kunden so was passiert.

Andreas Gräber

unread,
Jul 8, 2009, 7:51:23 AM7/8/09
to
Wolfgang J�th wrote:

> Yepp; die massiven Drohgeb�rden deuten darauf hin, da� sie genau wissen,
> da� sie eigentlich wenig in der Hand haben.

Denke es auch, nur wei� ich da� se die eintragung erstmal selbst
vornehmen k�nnen als Schufa Partner. Greife dem aber schon vorweg und
habe mit der Schufa telefoniert, bzw. alle unterlagen an deren
Rechtsabteilung geschickt... eine solche Eintragung w�re gegen die
Schufa-Regularien und das ganze wird jetzt vorab schon gepr�ft. Des
weiteren rufe ich jetzt noch beim Amtsgericht HH bei dem die ans�ssig
sind und ihre Lizenz haben an und kuck mal ob ich da noch ne Pr�fung
derer Methoden erreichen kann. Ich lasse mir ungern drohen, und da
schlage ich dann auch zur�ck :). Mal gespannt was raus kommt. Wichtig
ist jetzt erstmal da� die (illegale) drohung mit der Schufa schonmal aus
der Welt geschaffen (bzw. pr�ventiv verhindert) wurde :-).

>
> Dann versuch es anders herum, und stell selber

> Aufwandsentsch�digungen[1] f�r Deine Beantwortung ihrer Schreiben in

> Rechnung, und bitte *ihrerseits* um Begleichung derselben. :-)

Hatte ich mir auch schon �berlegt :). Und das Geld nat�rlich via Inkasso
B�ro eintreiben lassen ;).


> Ist zwar auch nur eine relativ substanzlose Drohung, aber was *die*

> k�nnen ... :-))

Bernd Laengerich

unread,
Jul 8, 2009, 9:03:14 AM7/8/09
to
Andreas Gr�ber schrieb:

> Hatte ich mir auch schon �berlegt :). Und das Geld nat�rlich via Inkasso
> B�ro eintreiben lassen ;).

Nun, Du kennst ja eines, was da ordentlich Druck machen kann :-)

Bernd

Wolfgang Jäth

unread,
Jul 9, 2009, 5:48:41 AM7/9/09
to
Andreas Grᅵber schrieb:
> Wichtig
> ist jetzt erstmal daᅵ die (illegale) drohung mit der Schufa schonmal aus
> der Welt geschaffen (bzw. prᅵventiv verhindert) wurde :-).

Nun ja; *verhindert* hast Du das trotzdem nicht unbedingt (z. B. wenn
die Schufa nicht aufpasst; shit happens eben); aber Du kannst dann ganz
andere Regressforderungen stellen.

Wolfgang
--

Andreas Gräber

unread,
Jul 9, 2009, 11:28:27 AM7/9/09
to
Wolfgang J�th wrote:

>
> Nun ja; *verhindert* hast Du das trotzdem nicht unbedingt (z. B. wenn
> die Schufa nicht aufpasst; shit happens eben); aber Du kannst dann ganz
> andere Regressforderungen stellen.
>

In so fern schon als da� die Schufa die Eintragsm�glichkeit Sperren,
bzw. ich nen Ansprechpartner habe der den sofort wieder rausnehmen kann,
weil die Sachlage im vorfeld schon von deren Rechtsabteilung gekl�rt
wurde. Die Schufa war da sehr kooperativ bis jetzt und das ist auch gut
so. Des Weiteren habe ich inzwischen beim dort ans�ssigen Amtsgericht
mit der f�r dieses Inkassounternehmen zust�ndigen person telefoniert und
schicke ihr den Fall als Beschwerde zur Pr�fung auch noch zu. Dem
Inkassounternehmen habe ich inzwischen mitgeteilt da� ich einen
gerichtlichen Mahnbescheid wiedersprechen werde, und ich sofern sie das
ganze weiter verfolgen (in welcher Art auch immer) das ganze in Rechnung
stellen werde.

Mal schauen was passiert :). Sicher ist nur eines... wenn sie es drauf
Anlegen trage ich es vor Gericht aus. Vorarbeiten sind alle geleistet,
von daher sehe ich dem ganzen inzwischen Gelassen entgegen :). Optimaler
wei�e kriegen die jetzt von Schufa und Amtsgericht eines vor den Latz
geknallt und gut ist ;-).

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