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Umweltverträglich - Post darf prüfen

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Marcel Mayer

unread,
Nov 7, 2009, 3:41:15 AM11/7/09
to
"Umweltvertrᅵglich - Post darf prᅵfen" steht der Einschweiᅵfolie eines
eben gekauften Buches. Vermutlich ist die Frage hier OT, aber ohne
irgendeine Idee, was das heiᅵen kᅵnnte, kann ich das nicht besser
einordnen. Was heiᅵt das?

Ekkehard Schwarz

unread,
Nov 7, 2009, 4:16:05 AM11/7/09
to
Marcel Mayer schrieb:

>"Umweltvertr�glich - Post darf pr�fen" steht der Einschwei�folie eines


>eben gekauften Buches. Vermutlich ist die Frage hier OT, aber ohne

>irgendeine Idee, was das hei�en k�nnte, kann ich das nicht besser
>einordnen. Was hei�t das?

Das bedeutet, dass
a) der Hersteller die Folie f�r umweltvertr�glich h�lt
und
b) bei Versand als B�chersendung die Post die Folie �ffnen darf, um zu
pr�fen, ob die entsprechenden Bedingungen erf�llt sind.

Gru�
E.S.

Marion Scheffels

unread,
Nov 7, 2009, 4:42:18 AM11/7/09
to
Marcel Mayer <mar...@mayer.invalid> schrieb:

>"Umweltvertr�glich - Post darf pr�fen"

Das eine hat mit dem andern nichts zu tun.
Ansonsten schlie�e ich mich Ekkehard voll an.

B�chersendungen m�ssen offen versandt werden (au�er vertraglich
geregelten Ausnahmen). Sie sind gegen�ber Briefen g�nstiger, aber es
d�rfen nur bestimmte Inhalte darin sein. Dies darf die Post �berpr�fen.

Was verschlossen ist, f�llt unters Briefgeheimnis, also muss auf solchen
Verschwei�ungen oder Adh�sions-Umschl�gen dieser rechtlich relavante
Hinweis stehen.

MarionS
--
einwega...@marions.de

"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"

Marcel Mayer

unread,
Nov 7, 2009, 8:58:12 AM11/7/09
to
> Das bedeutet, dass
> a) der Hersteller die Folie f�r umweltvertr�glich h�lt
> und
> b) bei Versand als B�chersendung die Post die Folie �ffnen darf, um zu
> pr�fen, ob die entsprechenden Bedingungen erf�llt sind.

Oh. Ja ... das ergibt Sinn. Heute morgen erschloss sich mir auch noch,
warum man auch noch in ein Buch sehen m�sste. Aber man k�nnte ja
irgendwas drin verstecken ...

Thomas Hochstein

unread,
Nov 7, 2009, 7:23:22 AM11/7/09
to
Marion Scheffels schrieb:

> B�chersendungen m�ssen offen versandt werden (au�er vertraglich
> geregelten Ausnahmen). Sie sind gegen�ber Briefen g�nstiger, aber es
> d�rfen nur bestimmte Inhalte darin sein. Dies darf die Post �berpr�fen.

Was sich aus ďż˝ 39 Abs. 4 Nr. 1 PostG ergibt.

> Was verschlossen ist, f�llt unters Briefgeheimnis, also muss auf solchen
> Verschwei�ungen oder Adh�sions-Umschl�gen dieser rechtlich relavante
> Hinweis stehen.

Eine solche Verpflichtung wiederum sehe ich jedenfalls nicht
gesetzlich normiert. Sinnvoll ist es sicherlich (erforderlich m.E.
aber nicht - oder hat jemand schonmal einen solchen Hinweis auf
Infopost [1] gesehen?).

-thh

[1] Dazu k�nnte ich jetzt auch wieder Dinge erz�hlen ...
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Marion Scheffels

unread,
Nov 7, 2009, 9:44:02 AM11/7/09
to
Thomas Hochstein <t...@inter.net> schrieb:

>oder hat jemand schonmal einen solchen Hinweis auf
>Infopost [1] gesehen?).

Bei Infopost muss bei der Einlieferung eine Mustersendung mitgeliefert
werden.
Da bei Infosendungen jeweils ein schriftlicher Auftrag am Schalter
abgegeben wird, k�nnte eine entsprechende Regelung darin enthalten sein
(verglichen mit den normalen Sendungen, die Jedermann formlos �ber den
n�chstbesten Briefkasten etc einliefern kann).

Harald Hengel

unread,
Nov 7, 2009, 2:01:48 PM11/7/09
to
Marcel Mayer schrieb:

Bᅵchersendung, muss offen versendet werden und die Post darf prᅵfen.

Ansonste wᅵste ich nicht was dagegen spricht anderes zusᅵtzlich
draufzuschreiben.

Harald

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