Am 16.01.2013 21:08, schrieb Oliver Jennrich:
>
>>>>> auf welcher Grundlage will die "Stiftung Thᅵringer Schlᅵsser und
>>>>> Gᅵrten" die Nutzung von Bildaufnahmen von stiftungseigenen
>>>>> Baudenkmᅵlern etc. zustimmungs- und entgeltpflichtig machen?
>>>>Panoramafreiheit eingeschrᅵnkt wurde.
>>>
>>> Die (letztlich stark eingeschrᅵnkte) "Panoramafreiheit" will ich dazu
>>> gar nicht bemᅵhen, denn die meisten Schlᅵsser sind eh so alt, dass die
>>> Architekten schon mehr als 70 Jahre nicht mehr leben.
>>
>> Hint: Bei der Panoramafreiheit geht es nicht um das eigentliche
>> Urheberrecht des Kᅵnstlers, sondern um das Hausrecht des jeweiligen
>> Besitzers.
>
> Nein. Bei der Panoramafreiheit geht ganz genau *nur* um das Urheberrecht
> des Architekten bzw. darum, dass dieser Abbildungen seiner Bauten nicht
> aufgrund des Urheberrecht verhindern kann.
>
> Natᅵrlich kann er es verhindern, wenn er das Hausrecht oder sonstige
> Sonderrechte (z.B. militᅵrischer Sicherheitsbereich) ausᅵbt. Alles, was
> nicht das Urheberrecht betrifft, ist von der sogenannten
> 'Panoramafreiheit' unberᅵhrt.
>
> Insofern hat Oliver recht - die Panoramafreiheit spielt bei historischen
> Gebᅵuden keine Rolle, weil die ohnehin nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen.
Das Urheberrecht spielt aber auch bei /modernen/ Gebᅵuden keine Rolle,
solange nur die Aufnahme von einem ᅵffentlichen Platz aus (und ohne
zusᅵtzliche Hilfsmittel) erfolgt.
Wolfgang
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