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Thueringer Bildnutzungsrichtlinie - Rechtsgrundlage?

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Oliver Betz

unread,
Jan 14, 2013, 6:28:37 PM1/14/13
to
Hallo Alle,

auf welcher Grundlage will die "Stiftung Th�ringer Schl�sser und
G�rten" die Nutzung von Bildaufnahmen von stiftungseigenen
Baudenkm�lern etc. zustimmungs- und entgeltpflichtig machen?

http://www.thueringerschloesser.de/fileadmin/website/media/Bildnutzungsrichtlinie.pdf

Servus

Oliver

Michael Scharrer

unread,
Jan 14, 2013, 7:41:51 PM1/14/13
to
Als Hausherr? ;-)

Allerdings endet ihr Recht, mache ich Bilder von �ffentlichen Grund aus.
Wenn ihr Grundst�ck der allgemeinen �ffentlichkeit zug�nglich und nicht
eingez�unt ist, selbst von dort. Panoramafreiheit...

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 15, 2013, 12:52:22 AM1/15/13
to
Am 15.01.2013 01:41, schrieb Michael Scharrer:
> Als Hausherr? ;-)
>
> Allerdings endet ihr Recht, mache ich Bilder von ᅵffentlichen Grund aus.
> Wenn ihr Grundstᅵck der allgemeinen ᅵffentlichkeit zugᅵnglich und nicht
> eingezᅵunt ist, selbst von dort. Panoramafreiheit...

Yepp; und es endet auch auch bei rein privater Nutzung (egal ob eigenes
oder deren Bildmaterial).

> Am 15.01.2013 00:28, schrieb Oliver Betz:
>> Hallo Alle,
>>
>> auf welcher Grundlage will die "Stiftung Thᅵringer Schlᅵsser und
>> Gᅵrten" die Nutzung von Bildaufnahmen von stiftungseigenen
>> Baudenkmᅵlern etc. zustimmungs- und entgeltpflichtig machen?
>>
>> http://www.thueringerschloesser.de/fileadmin/website/media/Bildnutzungsrichtlinie.pdf
>>
>> Servus
>>
>> Oliver
>>
>

Wolfgang
--

Oliver Betz

unread,
Jan 15, 2013, 2:46:15 AM1/15/13
to
Michael Scharrer <mcd...@web.de> schrieb:

>Als Hausherr? ;-)

das sehe ich auch als denkbare Grundlage, habe ich aber aus dem PDF
nicht herausgelesen.

>Allerdings endet ihr Recht, mache ich Bilder von �ffentlichen Grund aus.
>Wenn ihr Grundst�ck der allgemeinen �ffentlichkeit zug�nglich und nicht
>eingez�unt ist, selbst von dort. Panoramafreiheit...

Selbst wenn ich auf der Stra�e auf die Leiter steige und damit die
Panoramafreiheit nicht mehr gegeben ist, sehe ich keine Grundlage f�r
eine Einschr�nkung bei altem Gem�uer.

Servus

Oliver
--
Oliver Betz, Munich (oliverbetz.de)

Oliver Betz

unread,
Jan 15, 2013, 2:46:17 AM1/15/13
to
Wolfgang J�th schrieb:

(Hausrecht)

>Yepp; und es endet auch auch bei rein privater Nutzung (egal ob eigenes
>oder deren Bildmaterial).

Meinst Du damit "im stillen K�mmerlein", nicht aber auf Facebook,
privater Webite...?

Wolf Stringhammer

unread,
Jan 15, 2013, 5:36:55 AM1/15/13
to

"Wolfgang Jᅵth" schrieb:

>> Allerdings endet ihr Recht, mache ich Bilder von ᅵffentlichen Grund aus.
>> Wenn ihr Grundstᅵck der allgemeinen ᅵffentlichkeit zugᅵnglich und nicht
>> eingezᅵunt ist, selbst von dort. Panoramafreiheit...
>
> Yepp; und es endet auch auch bei rein privater Nutzung (egal ob eigenes
> oder deren Bildmaterial).

Das ist alles Urheberrecht.

Bei dem Verbot geht es aber wohl nur um die Ausᅵbung des Hausrechts!

W.


Message has been deleted

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 15, 2013, 10:36:31 AM1/15/13
to
Das vermute ich auch. Trotzdestonix ist die Richtlinie allgemeingᅵltig
formuliert.

Soweit ich das ᅵberflogen habe, steht da im Prinzip nix anderes drin,
als genau das, was eigentlich sowieso schon im UrhG steht - nur halt
ohne die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.

Wolf 'honi soit qui mal y pense' gang
--

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 15, 2013, 10:23:14 AM1/15/13
to
Am 15.01.2013 08:46, schrieb Oliver Betz:
>
>>Yepp; und es endet auch auch bei rein privater Nutzung (egal ob eigenes
>>oder deren Bildmaterial).
>
> Meinst Du damit "im stillen Kᅵmmerlein", nicht aber auf Facebook,
> privater Webite...?

Das stille Kᅵmmerlein darf durchaus auch unter Verwandten und Freunden
usw. sein; aber es darf keine ᅵffentlichkeit sein. Wenn der Zugriff auf
die Facebook-Seiten oder die private Website wirklich limitiert ist,
dann ist das auch noch privat; wenn aber jeder, der nur die URL kennt,
darauf zugreifen kann, dann ist das ᅵffentlich.

Wolfgang
--

Tom Schneider

unread,
Jan 15, 2013, 11:00:13 AM1/15/13
to
Oliver Betz schrieb:
Das interessiert doch nur, wenn das Urheberrecht nicht durch die
Panoramafreiheit eingeschr�nkt wurde.

Es ist (leider) nicht strafbar, die Rechtslage so frei und bewusst
missverst�ndlich zu interpretieren, dass man damit den Leser hinters Licht
f�hrt.

Nur als unlauterer Wettbewerb k�nnte das abmahnf�hig sein, aber die Stiftung
steht da wohl kaum in einem wettbewerbsrelevanten Verh�ltnis.

Oliver Betz

unread,
Jan 15, 2013, 4:02:27 PM1/15/13
to
Tom Schneider schrieb:

>> auf welcher Grundlage will die "Stiftung Th�ringer Schl�sser und
>> G�rten" die Nutzung von Bildaufnahmen von stiftungseigenen
>> Baudenkm�lern etc. zustimmungs- und entgeltpflichtig machen?
>>
>> http://www.thueringerschloesser.de/fileadmin/website/media/Bildnutzungsrichtlinie.pdf
>
>Das interessiert doch nur, wenn das Urheberrecht nicht durch die
>Panoramafreiheit eingeschr�nkt wurde.

Die (letztlich stark eingeschr�nkte) "Panoramafreiheit" will ich dazu
gar nicht bem�hen, denn die meisten Schl�sser sind eh so alt, dass die
Architekten schon mehr als 70 Jahre nicht mehr leben. Bei den G�rten
stellt sich die Frage nach der Werkh�he.

>Es ist (leider) nicht strafbar, die Rechtslage so frei und bewusst
>missverst�ndlich zu interpretieren, dass man damit den Leser hinters Licht
>f�hrt.
>
>Nur als unlauterer Wettbewerb k�nnte das abmahnf�hig sein, aber die Stiftung
>steht da wohl kaum in einem wettbewerbsrelevanten Verh�ltnis.

Was meinst Du damit?

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 16, 2013, 2:34:00 AM1/16/13
to
Am 15.01.2013 22:02, schrieb Oliver Betz:
>
>>> auf welcher Grundlage will die "Stiftung Thᅵringer Schlᅵsser und
>>> Gᅵrten" die Nutzung von Bildaufnahmen von stiftungseigenen
>>> Baudenkmᅵlern etc. zustimmungs- und entgeltpflichtig machen?
>>>
>>> http://www.thueringerschloesser.de/fileadmin/website/media/Bildnutzungsrichtlinie.pdf
>>
>>Das interessiert doch nur, wenn das Urheberrecht nicht durch die
>>Panoramafreiheit eingeschrᅵnkt wurde.
>
> Die (letztlich stark eingeschrᅵnkte) "Panoramafreiheit" will ich dazu
> gar nicht bemᅵhen, denn die meisten Schlᅵsser sind eh so alt, dass die
> Architekten schon mehr als 70 Jahre nicht mehr leben.

Hint: Bei der Panoramafreiheit geht es nicht um das eigentliche
Urheberrecht des Kᅵnstlers, sondern um das Hausrecht des jeweiligen
Besitzers. Deswegen sind Aufnahmen von *auᅵerhalb* des /privaten/
Grundstᅵckes aus ja auch erlaubt.

Wolfgang
--

Oliver Jennrich

unread,
Jan 16, 2013, 3:08:10 PM1/16/13
to
Wolfgang Jäth <jawo.use...@freenet.de> writes:

> Am 15.01.2013 22:02, schrieb Oliver Betz:
>>
>>>> auf welcher Grundlage will die "Stiftung Thüringer Schlösser und
>>>> Gärten" die Nutzung von Bildaufnahmen von stiftungseigenen
>>>> Baudenkmälern etc. zustimmungs- und entgeltpflichtig machen?
>>>>
>>>> http://www.thueringerschloesser.de/fileadmin/website/media/Bildnutzungsrichtlinie.pdf
>>>
>>>Das interessiert doch nur, wenn das Urheberrecht nicht durch die
>>>Panoramafreiheit eingeschränkt wurde.
>>
>> Die (letztlich stark eingeschränkte) "Panoramafreiheit" will ich dazu
>> gar nicht bemühen, denn die meisten Schlösser sind eh so alt, dass die
>> Architekten schon mehr als 70 Jahre nicht mehr leben.
>
> Hint: Bei der Panoramafreiheit geht es nicht um das eigentliche
> Urheberrecht des Künstlers, sondern um das Hausrecht des jeweiligen
> Besitzers.

Nein. Bei der Panoramafreiheit geht ganz genau *nur* um das Urheberrecht
des Architekten bzw. darum, dass dieser Abbildungen seiner Bauten nicht
aufgrund des Urheberrecht verhindern kann.

Natürlich kann er es verhindern, wenn er das Hausrecht oder sonstige
Sonderrechte (z.B. militärischer Sicherheitsbereich) ausübt. Alles, was
nicht das Urheberrecht betrifft, ist von der sogenannten
'Panoramafreiheit' unberührt.

Insofern hat Oliver recht - die Panoramafreiheit spielt bei historischen
Gebäuden keine Rolle, weil die ohnehin nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen.


--
Space - The final frontier

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 17, 2013, 1:54:59 AM1/17/13
to
Am 16.01.2013 21:08, schrieb Oliver Jennrich:
>
>>>>> auf welcher Grundlage will die "Stiftung Thᅵringer Schlᅵsser und
>>>>> Gᅵrten" die Nutzung von Bildaufnahmen von stiftungseigenen
>>>>> Baudenkmᅵlern etc. zustimmungs- und entgeltpflichtig machen?
>>>>>
>>>>> http://www.thueringerschloesser.de/fileadmin/website/media/Bildnutzungsrichtlinie.pdf
>>>>
>>>>Das interessiert doch nur, wenn das Urheberrecht nicht durch die
>>>>Panoramafreiheit eingeschrᅵnkt wurde.
>>>
>>> Die (letztlich stark eingeschrᅵnkte) "Panoramafreiheit" will ich dazu
>>> gar nicht bemᅵhen, denn die meisten Schlᅵsser sind eh so alt, dass die
>>> Architekten schon mehr als 70 Jahre nicht mehr leben.
>>
>> Hint: Bei der Panoramafreiheit geht es nicht um das eigentliche
>> Urheberrecht des Kᅵnstlers, sondern um das Hausrecht des jeweiligen
>> Besitzers.
>
> Nein. Bei der Panoramafreiheit geht ganz genau *nur* um das Urheberrecht
> des Architekten bzw. darum, dass dieser Abbildungen seiner Bauten nicht
> aufgrund des Urheberrecht verhindern kann.
>
> Natᅵrlich kann er es verhindern, wenn er das Hausrecht oder sonstige
> Sonderrechte (z.B. militᅵrischer Sicherheitsbereich) ausᅵbt. Alles, was
> nicht das Urheberrecht betrifft, ist von der sogenannten
> 'Panoramafreiheit' unberᅵhrt.
>
> Insofern hat Oliver recht - die Panoramafreiheit spielt bei historischen
> Gebᅵuden keine Rolle, weil die ohnehin nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen.

Das Urheberrecht spielt aber auch bei /modernen/ Gebᅵuden keine Rolle,
solange nur die Aufnahme von einem ᅵffentlichen Platz aus (und ohne
zusᅵtzliche Hilfsmittel) erfolgt.

Wolfgang
--

Wolf Stringhammer

unread,
Jan 17, 2013, 3:56:38 AM1/17/13
to

"Wolfgang Jᅵth" schrieb:

> Das Urheberrecht spielt aber auch bei /modernen/ Gebᅵuden keine
> Rolle, solange nur die Aufnahme von einem ᅵffentlichen Platz aus
> (und ohne zusᅵtzliche Hilfsmittel) erfolgt.

Natᅵrlich spielt es eine Rolle, denn die von Dir genannte "Panorama-
freiheit" ist ja gerade eine Bestimmung aus dem UrhG: ᅵ 59 !

W.


Tom Schneider

unread,
Jan 23, 2013, 4:18:42 PM1/23/13
to
Oliver Betz schrieb:

>> Es ist (leider) nicht strafbar, die Rechtslage so frei und bewusst
>> missverst�ndlich zu interpretieren, dass man damit den Leser hinters Licht
>> f�hrt.
>>
>> Nur als unlauterer Wettbewerb k�nnte das abmahnf�hig sein, aber die Stiftung
>> steht da wohl kaum in einem wettbewerbsrelevanten Verh�ltnis.
>
> Was meinst Du damit?

Wenn ich als Unternehmer einen Verbraucher bel�ge, kann mich mein
Wettbewerber abmahnen, weil ich mit unlauteren Mitteln seine
Erfolgsaussichten auf ein Gesch�ft mit dem Verbraucher mindere.

Wenn die Stiftung die Rechtslage so missverst�ndlich beschreibt, dass ein
Verbraucher sich irren kann, obwohl ein Fachmann den Betrug erkennt, dann
k�nnte ein Wettbewerber abmahnen - wenn es denn Wettbewerb g�be.

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 23, 2013, 11:56:44 PM1/23/13
to
Am 23.01.2013 22:18, schrieb Tom Schneider:
>
>>> Es ist (leider) nicht strafbar, die Rechtslage so frei und bewusst
>>> missverstᅵndlich zu interpretieren, dass man damit den Leser hinters Licht
>>> fᅵhrt.
>>>
>>> Nur als unlauterer Wettbewerb kᅵnnte das abmahnfᅵhig sein, aber die Stiftung
>>> steht da wohl kaum in einem wettbewerbsrelevanten Verhᅵltnis.
>>
>> Was meinst Du damit?
>
> Wenn ich als Unternehmer einen Verbraucher belᅵge, kann mich mein
> Wettbewerber

... oder eine Verbraucherschutzorganisation ...

> abmahnen, weil ich mit unlauteren Mitteln seine
> Erfolgsaussichten auf ein Geschᅵft mit dem Verbraucher mindere.
>
> Wenn die Stiftung die Rechtslage so missverstᅵndlich beschreibt, dass ein
> Verbraucher sich irren kann, obwohl ein Fachmann den Betrug erkennt, dann
> kᅵnnte ein Wettbewerber

... oder eine Verbraucherschutzorganisation ...

> abmahnen - wenn es denn Wettbewerb gᅵbe.

Diese Einschrᅵnkung gilt nur fᅵr Wettbewerber.

Wolfgang
--

Tom Schneider

unread,
Jan 24, 2013, 4:25:23 PM1/24/13
to
Wolfgang Jäth schrieb:
> Am 23.01.2013 22:18, schrieb Tom Schneider:
t?
>>
>> Wenn ich als Unternehmer einen Verbraucher belüge, kann mich mein
>> Wettbewerber
>
> ... oder eine Verbraucherschutzorganisation ...
>
>> abmahnen, weil ich mit unlauteren Mitteln seine
>> Erfolgsaussichten auf ein Geschäft mit dem Verbraucher mindere.
>>
>> Wenn die Stiftung die Rechtslage so missverständlich beschreibt, dass ein
>> Verbraucher sich irren kann, obwohl ein Fachmann den Betrug erkennt, dann
>> könnte ein Wettbewerber
>
> ... oder eine Verbraucherschutzorganisation ...
>
>> abmahnen - wenn es denn Wettbewerb gäbe.
>
> Diese Einschränkung gilt nur für Wettbewerber.

Deine Ergänzungen lese ich gerne.

Was meinst Du mit dem letzten Satz?
Siehst Du eine Handhabe gegen die Stiftung?

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 25, 2013, 2:04:01 AM1/25/13
to
Am 24.01.2013 22:25, schrieb Tom Schneider:
>
>>> Wenn ich als Unternehmer einen Verbraucher belᅵge, kann mich mein
>>> Wettbewerber
>>
>> ... oder eine Verbraucherschutzorganisation ...
>>
>>> abmahnen, weil ich mit unlauteren Mitteln seine
>>> Erfolgsaussichten auf ein Geschᅵft mit dem Verbraucher mindere.
>>>
>>> Wenn die Stiftung die Rechtslage so missverstᅵndlich beschreibt, dass ein
>>> Verbraucher sich irren kann, obwohl ein Fachmann den Betrug erkennt, dann
>>> kᅵnnte ein Wettbewerber
>>
>> ... oder eine Verbraucherschutzorganisation ...
>>
>>> abmahnen - wenn es denn Wettbewerb gᅵbe.
>>
>> Diese Einschrᅵnkung gilt nur fᅵr Wettbewerber.
>
> Deine Ergᅵnzungen lese ich gerne.
>
> Was meinst Du mit dem letzten Satz?

Ist doch offensichtlich, oder? Eine Verbraucherschutzorganisation
braucht nicht zu interessieren, ob es Wettbewerb oder Wettbewerber gibt.

> Siehst Du eine Handhabe gegen die Stiftung?

IANAL; frag eine Verbraucherorganisation, ob *sie* eine Handhabe (oder
besser gesagt Notwendigkeit) sieht.

Wolfgang
--

Tom Schneider

unread,
Jan 25, 2013, 2:51:27 PM1/25/13
to
Wolfgang Jᅵth schrieb:

>> Deine Ergᅵnzungen lese ich gerne.
>>
>> Was meinst Du mit dem letzten Satz?
>
> Ist doch offensichtlich, oder?

Wenn es offensichtlich wᅵre, wᅵrde ich offensichtlich nicht die Frage stellen.

> Eine Verbraucherschutzorganisation
> braucht nicht zu interessieren, ob es Wettbewerb oder Wettbewerber gibt.

Sondern? Auf welcher Rechtsgrundlage wᅵrde sie klagen?

Mir sind jetzt nur das UKlaG und das UWG bekannt. Aber ich habe keine
Vorstellung davon, wie man diese gegen missverstᅵndliche Formulierung des
UrhR verwenden kᅵnnte, und ob von die "Bildnutzungsrichtlinie" ᅵberhaupt auf
Verbraucher im Sinne der genannten Gesetze zielt.


>> Siehst Du eine Handhabe gegen die Stiftung?
>
> IANAL; frag eine Verbraucherorganisation, ob *sie* eine Handhabe (oder
> besser gesagt Notwendigkeit) sieht.

Nᅵ. Ich frage Dich. Du hast den Punkt hier eingebracht.

Oliver Betz

unread,
Jan 26, 2013, 11:22:35 AM1/26/13
to
Tom Schneider schrieb:

>>> Es ist (leider) nicht strafbar, die Rechtslage so frei und bewusst
>>> missverständlich zu interpretieren, dass man damit den Leser hinters Licht
>>> führt.
>>>
>>> Nur als unlauterer Wettbewerb könnte das abmahnfähig sein, aber die Stiftung
>>> steht da wohl kaum in einem wettbewerbsrelevanten Verhältnis.
>>
>> Was meinst Du damit?
>
>Wenn ich als Unternehmer einen Verbraucher belüge, kann mich mein
>Wettbewerber abmahnen, weil ich mit unlauteren Mitteln seine

ah so, Dein "das" hatte ich nicht auf die Darstellung der Thüringer
bezogen.

Tom Schneider

unread,
Jan 26, 2013, 3:40:03 PM1/26/13
to
Oliver Betz schrieb:
> Oliver
> -- Oliver Betz, Munich (oliverbetz.de)

Tolle Luftbilder. Wirklich gut.

Vielleicht findest Du ja mal Zeit, die Bilder und Dein Werkzeug in
de.rec.fotografie oder de.alt.rec.digitalfotografie vorzustellen.

Oliver Betz

unread,
Jan 27, 2013, 4:20:31 AM1/27/13
to
Tom Schneider schrieb:

>> -- Oliver Betz, Munich (oliverbetz.de)
>
>Tolle Luftbilder. Wirklich gut.

danke, ist noch recht roh und unvollständig.

Und richtig schön sind die Bilder natürlich erst in ordentlicher
Auflösung bzw. Größe.

>Vielleicht findest Du ja mal Zeit, die Bilder und Dein Werkzeug in
>de.rec.fotografie oder de.alt.rec.digitalfotografie vorzustellen.

ist das nicht der Ort, wo Neulinge ein recht dickes Fell brauchen?

Servus

Tom Schneider

unread,
Jan 28, 2013, 2:35:44 PM1/28/13
to
Oliver Betz schrieb:
> Tom Schneider schrieb:
>
> danke, ist noch recht roh und unvollst�ndig.
>
> Und richtig sch�n sind die Bilder nat�rlich erst in ordentlicher
> Aufl�sung bzw. Gr��e.
>
>> Vielleicht findest Du ja mal Zeit, die Bilder und Dein Werkzeug in
>> de.rec.fotografie oder de.alt.rec.digitalfotografie vorzustellen.
>
> ist das nicht der Ort, wo Neulinge ein recht dickes Fell brauchen?


Oooch, es ist grad' Winter.
Und braucht man als Fotograf nicht immer ein dickes Fell? ;-)
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