Hallo,
habe mal eine Frage zur Rechtslage. Wenn ein ALG2 Empf�nger die ihm
zustehende Mietzahlung des Jobcenters unwiderruflich an den Vermieter
abtritt, hat das f�r die Dauer des Mietverh�ltnisses Bestand?
Ist ein ALG2 Empf�nger im Sinne des � 398 BGB �berhaupt ein Zedent und ist
der � 398 BGB hier �berhaupt anwendbar? Oder gibt es hierf�r andere
Rechtsvorschriften, und falls ja, welche?
Gru�,
Dag
Das l�sst sich nur am Einzelfall kl�ren. Bei ALG2-Empf�ngern wird es sie
wohl aber fast immer um eine Vereinbarung des Mieters mit der Beh�rde
handeln, sodass die Abtretungserkl�rung widerrufen werden kann.
Sebastian
was verstehst Du an "unwiderruflicher Abtretung" nicht?
> was verstehst Du an "unwiderruflicher Abtretung" nicht?
Was sollte ich daran nicht verstehen?
Sebastian