wir haben seit Mai 2008 den Call&Surf-Tarif von der Deutschen Telekom
mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag lᅵuft also noch bis
Mai 2010. Jetzt muss ich ab diesem August fᅵr einige Jahre fᅵr den
Arbeitgeber ins Ausland. Ich habe deshalb den Vertrag zum 15.08.2009
gekᅵndigt. Meiner Meinung nach besteht hier ein wichtiger Grund fᅵr die
auᅵerordentliche Kᅵndigung, und zwar wegen des Umzugs und weil die
Telekom an meinem neuen Wohnort die Leistungen nicht erbringen kann.
Nun haben wir von der Telekom ein Schreiben bekommen, in dem die
Kᅵndigung zum 15.08.2009 abgelehnt wird und gleichzeitig ein Angeot
unterbreitet wird, dass ich 50% der restlichen monatlichen Gebᅵhren
zahlen soll. Es sind ca. 175 Euro.
Meine Frage: Hat jemand schon einen ᅵhnlichen Fall gehabt und wie ist es
ausgegangen? Kann ich dieses Angebot ausschlagen und auf der
auᅵerordentlichen Kᅵndigung bestehen? Was kᅵnnte mir alles passiern,
wenn die Telekom nicht mitmacht? Wie ist die Aussicht eines evtl.
Gerichtsstreits?
Danke und Gruᅵ
Ali
Hi,
gibst Du denn den alten Wohnsitz auf? Wenn ja, dann hat die Telekom sicher
bald Probleme, ihre Forderungen einzutreiben. Teil denen das doch erstmal
mit.
--
mfg,
gUnther
> gibst Du denn den alten Wohnsitz auf? Wenn ja, dann hat die Telekom sicher
> bald Probleme, ihre Forderungen einzutreiben. Teil denen das doch erstmal
> mit.
was �ndert das an der Tatsache im Mai 08 einen Vertrag �ber 2 Jahre an
feststehender Adresse gewollt zu haben?
Bei einem gr��eren Arbeitgeber steht doch zu 99% im Arbeitsvertrag drin das
kein fester Arbeitsstandort garantiert wird mit drin. Dieses Risiko kann
doch kaum dem DSLProvider angelastet werden.
Ohne jetzt den Arbeitsvertrag und ohne den T-Com Vertrag zu kennen scheint
mir 50:50 nicht unfair.
MfG
Martin
> Ohne jetzt den Arbeitsvertrag und ohne den T-Com Vertrag zu kennen scheint
> mir 50:50 nicht unfair.
Es wird keine Leistung mehr erbracht, der Telekom entstehen keine weiteren
Kosten, gesponsorte Hardware ist max im Bereich von 50 EUR anzusiedeln.
Gru� Carsten
--
ID = 0x2BFBF5D8 FP = 53CA 1609 B00A D2DB A066 314C 6493 69AB 2BFB F5D8
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://www.temporaryinbox.com/ - Antispam
cakruege (at) gmail (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/
Und warum sollte die Telekom eine einseitige Vertragsᅵnderung von Deiner
Seite akzeptieren? Du willst den Leistungserbringungsort verᅵndern, die
Telekom liefert dagegen weiter am vereinbarten Ort. Oder steht in Deinem
Vertrag etwas das die Telekom auf der ganzen Welt liefert?
> Nun haben wir von der Telekom ein Schreiben bekommen, in dem die
> Kᅵndigung zum 15.08.2009 abgelehnt wird und gleichzeitig ein Angeot
> unterbreitet wird, dass ich 50% der restlichen monatlichen Gebᅵhren
> zahlen soll. Es sind ca. 175 Euro.
Das ist doch durchaus nett von der Telekom, immerhin ist sie nicht
schuld daran das Du umziehen willst.
Irgendwie mᅵssen die ihre Kosten auch hereinbekommen, gerade bei den
Langzeitvertrᅵgen sind oft hᅵbsche Geschenke dabei (Router,
Gratismonate, keine Einrichtungsgebᅵhren...) und die sind nicht in ein
paar Monaten bezahlt.
Grᅵᅵe
Enrico
> Und warum sollte die Telekom eine einseitige Vertragsᅵnderung von Deiner
> Seite akzeptieren?
Der OP will keine Vertragsᅵnderung, sondern eine Vertragsauflᅵsung.
> Du willst den Leistungserbringungsort verᅵndern, die Telekom liefert
> dagegen weiter am vereinbarten Ort.
Das will er nicht.
> Oder steht in Deinem Vertrag etwas das die Telekom auf der ganzen Welt
> liefert?
Der OP will keine Fortsetzung der Lieferung, sondern die Einstellung der
Lieferung.
> Das ist doch durchaus nett von der Telekom, immerhin ist sie nicht schuld
> daran das Du umziehen willst.
Fehlendes Verschulden schlieᅵt das Bestehen eines Sonderkᅵndigungsrechts
nicht aus.
> Irgendwie mᅵssen die ihre Kosten auch hereinbekommen, gerade bei den
> Langzeitvertrᅵgen sind oft hᅵbsche Geschenke dabei (Router, Gratismonate,
> keine Einrichtungsgebᅵhren...) und die sind nicht in ein paar Monaten
> bezahlt.
Berechtigte Fortsetzungsinteressen schlieᅵen das Bestehen eines
Sonderkᅵndigungsrechts nicht aus.
> was �ndert das an der Tatsache im Mai 08 einen Vertrag �ber 2 Jahre an
> feststehender Adresse gewollt zu haben?
Diese Tatsache l�sst sich nicht mehr �ndern.
> Bei einem gr��eren Arbeitgeber steht doch zu 99% im Arbeitsvertrag drin
> das
> kein fester Arbeitsstandort garantiert wird mit drin. Dieses Risiko kann
> doch kaum dem DSLProvider angelastet werden.
Das Risiko, einen Vertrag aus wichtigem Grund zu k�ndigen, tragen immer
beide Parteien.
> Ohne jetzt den Arbeitsvertrag und ohne den T-Com Vertrag zu kennen scheint
> mir 50:50 nicht unfair.
Es gibt kein faires 50:50, sondern das Angebot an den Kunden, 50 % der
vereinbarten Restzahlung zu leisten, w�hrend die Telekom ihre Leistung zu
100 % einstellen darf.
Soweit ich weiᅵ, gibt es unter bestimmten Umstᅵnden ein
Sonderkᅵndigungsrecht; nᅵmlich wenn der Umzug *nicht* 'selbst
verschuldet' ist (und das ist bei einem beruflich bedingten Umzug ja der
Fall). Ich hab aber jetzt auf die Schnelle leider keine Paragrafen,
Aktenzeichen oder URLs dafᅵr parat.
>Was kᅵnnte mir alles passiern,
> wenn die Telekom nicht mitmacht?
Mahnverfahren; Gerichtsstreit.
Wolfgang
--
> Jetzt muss ich ab diesem August fᅵr einige Jahre fᅵr den Arbeitgeber ins
> Ausland.
Vielleicht kᅵnnte Dir der Arbeitgeber helfen?
Alternative: Nachmieter ᅵbernimmt den Vertrag
> Wie ist die Aussicht eines evtl. Gerichtsstreits?
Viel Streᅵ und verlorene Zeit, die in keinem Verhᅵltnis zu den
175 EUR stehen.
Wenn Du Pech hast, eine Verhandlung in Deutschland, und Du
bleibst auf den Reisekosten sitzen, auch wenn Du Recht be-
kommst.
> Soweit ich weiᅵ, gibt es unter bestimmten Umstᅵnden ein
> Sonderkᅵndigungsrecht; nᅵmlich wenn der Umzug *nicht* 'selbst verschuldet'
> ist (und das ist bei einem beruflich bedingten Umzug ja der Fall). Ich hab
> aber jetzt auf die Schnelle leider keine Paragrafen, Aktenzeichen oder
> URLs dafᅵr parat.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html
Verschulden ist danach weder erforderlich noch ausreichend.
Er h�tte ja nicht so einen Vertrag abschlie�en m�ssen.
>> Bei einem gr��eren Arbeitgeber steht doch zu 99% im Arbeitsvertrag
>> drin das
>> kein fester Arbeitsstandort garantiert wird mit drin. Dieses Risiko kann
>> doch kaum dem DSLProvider angelastet werden.
>
> Das Risiko, einen Vertrag aus wichtigem Grund zu k�ndigen, tragen immer
> beide Parteien.
>
>> Ohne jetzt den Arbeitsvertrag und ohne den T-Com Vertrag zu kennen
>> scheint
>> mir 50:50 nicht unfair.
>
> Es gibt kein faires 50:50, sondern das Angebot an den Kunden, 50 % der
> vereinbarten Restzahlung zu leisten, w�hrend die Telekom ihre Leistung
> zu 100 % einstellen darf.
Die Leistung besteht nicht nur in dem was man als Kunde direkt nutzt
(Internet, telefonieren) sondern um das zu erm�glichen sind
Vorleistungen n�tig die bereits am ersten Tag anfallen. Das geht los mit
Werbung, evtl. gezahlter Freundschaftswerbepr�mien, Gratismonate,
Hardware, Anschlu�kosten...
Die Anbieter verdienen an den meisten Kunden in den ersten 2 Jahren gar
nichts, verdienen tut man bei dem Preisniveau und den "Startkosten" nur
wenn der Kunde l�nger leibt.
Wenn Du den Kunden da so einfach entlasse willst ist das schon eine
Benachteiligung des Anbieters. Da k�nnte ja jeder Kunde behaupten das er
ins Ausland geht oder noch besser Studenten die ein Auslandssemester
machen holen sich noch mal schnell 10 Handyvertr�ge und verticken die
Handys bei eBay.
Gr��e
Enrico
> Er h�tte ja nicht so einen Vertrag abschlie�en m�ssen.
Daraus folgt nicht, dass dem Kunden kein Sonderk�ndigungsrecht zusteht, da
einem Kunden stets ein Sonderk�ndigungsrecht zusteht.
> Die Anbieter verdienen an den meisten Kunden in den ersten 2 Jahren gar
> nichts, verdienen tut man bei dem Preisniveau und den "Startkosten" nur
> wenn der Kunde l�nger leibt.
"Er h�tte ja nicht so einen Vertrag abschlie�en m�ssen."
> Wenn Du den Kunden da so einfach entlasse willst ist das schon eine
> Benachteiligung des Anbieters.
Jede K�ndigung aus wichtigem Grund beeintr�chtigt das Fortsetzungsinteresse
des Gek�ndigten.
AG Mᅵnchen, Az. 271 C 32921/06
http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/070709%20-%20DSL-Anschluss/070709%20-%20DSL-Anschluss.pdf
Dass es dazu bisher kaum weitere Urteile zu geben scheint und die
klagende Telefongesellschaft es offenbar auch nicht fᅵr ratsam hielt,
Rechtsmittel einzulegen, halte ich fᅵr durchaus aufschlussreich.
Offenbar ist man sich in den dortigen Rechtsabteilungen der, sagen wir
mal, Angreifbarkeit der eigenen Rechtsauffassung durchaus bewusst.
> Was genau k�nnte denn an einem Umzug schuldhaft sein?
Wer sollte dich denn 'zwingen' umzuziehen?
Solltest du berufsbedingt den Wohnort wechseln, das wirst du dem doch
sicher zugestimmt haben, oder?
Also... entweder sie �bernehmen die Position in $NEUERORT oder sie
lassen es bleiben.
Warum sollte der Vertragspartner diesen deinen freiwilligen Entschluss
mittragen?
--
{Onkel-Speiche} /"\ Postings spiegeln meine Meinung,
\ / sie muss nicht zwangsl�ufig im
x Gesetzbuch wiederzufinden sein.
www.onkel-speiche.de / \ AGAINST HTML IN MAIL AND NEWS
> Wer sollte dich denn 'zwingen' umzuziehen?
Hallo Andreas! Der OP zieht freiwillig um. Inwieweit er f�r die Ursachen,
die zu dem Umzug f�hren, verantwortlich gemacht werden kann, wird hier nicht
einheitlich beantwortet. Es geht auch weniger um Verschulden, sondern darum,
ob der OP das Risiko, von seinem Arbeitgeber freiwillig ist Ausland versetzt
zu werden, gegen�ber seinem Provider allein zu tragen hat.
> Warum sollte der Vertragspartner diesen deinen freiwilligen Entschluss
> mittragen?
Um das zu beantworten, muss eine umfassende Interessenabw�gung vorgenommen
werden. Beim K�ndigungsrecht aus wichtigem Grund geht es nicht einfach
darum, dem Vertragspartner seinen Verantwortungsanteil an dem wichtigen
Grund vorzurechnen, sondern das Beendigungsinteresse des einen gegen das
Fortsetzungsinteresse des anderen auszugleichen, weil beide Vertragspartner
auf ihre gegenseitigen Interessen R�cksicht nehmen m�ssen. Wer also fragt,
was der Provider denn f�r den Umzug des OP k�nne, hat nicht verstanden, dass
das K�ndigungsrecht aus wichtigem Grund dem Gek�ndigten prinzipiell zumutet,
seine Interessen mit R�cksicht auf die des anderen hintanzustellen. Im
Rahmen der Interessenabw�gung ist der selbstverst�ndlich nicht unwichtige
Verantwortungsanteil eines von mehreren Abw�gungskriterien.
> Hallo Andreas! [..Antwort...]
Soweit hatte ich das auch verstanden.
Und da ist die eindeutige Antwort:
Der OP muss zwischen eventueller Maximierung seiner Verg�tung und
Vertragslaufzeit w�hlen. Ich war in der Kundenbetreuung beim rosa T
t�tig.
> Um das zu beantworten, muss eine umfassende Interessenabw�gung
> vorgenommen werden. Beim K�ndigungsrecht aus wichtigem Grund geht
> es nicht einfach darum, dem Vertragspartner seinen
> Verantwortungsanteil an dem wichtigen Grund vorzurechnen, sondern
> das Beendigungsinteresse des einen gegen das Fortsetzungsinteresse
> des anderen auszugleichen, weil beide Vertragspartner auf ihre
> gegenseitigen Interessen R�cksicht nehmen m�ssen. Wer also fragt,
> was der Provider denn f�r den Umzug des OP k�nne, hat nicht
> verstanden, dass das K�ndigungsrecht aus wichtigem Grund dem
> Gek�ndigten prinzipiell zumutet, seine Interessen mit R�cksicht
> auf die des anderen hintanzustellen. Im Rahmen der
> Interessenabw�gung ist der selbstverst�ndlich nicht unwichtige
> Verantwortungsanteil eines von mehreren Abw�gungskriterien.
Wenn ich Laufzeitvertr�ge anbiete, dann liegt denen eine andere
Kalkulation zugrunde.
Das geht in den Bereich der Unfairnis den anderen Abonenten
gegen�ber.
Sprich; Wenn ich eine l�ngere Laufzeit des Vertrages kalkuliere,
ergiebt sich eine geringere monatl. Belastung.
>> Was genau k�nnte denn an einem Umzug schuldhaft sein?
>
> Wer sollte dich denn 'zwingen' umzuziehen?
Der Staat, wenn du Beamter bist. Oder in einem
Braunkohletagebauabbaugebiet wohnst.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin k�mpfen schon lange daf�r,
da� die Bildung einen h�heren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekret�r der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008
> Es gibt kein faires 50:50, sondern das Angebot an den Kunden, 50 %
> der vereinbarten Restzahlung zu leisten, w�hrend die Telekom ihre
> Leistung zu 100 % einstellen darf.
Im Gegenteil, es handelt sich um das Angebot, nur 50 % des weiterhin
geschuldeten Betrags zu bezahlen, weil der Kunde vors�tzlich dem
Anbieter das Erbringen seiner Leistung unm�glich macht, � 326 II 1 BGB.
> Dass es dazu bisher kaum weitere Urteile zu geben scheint und die
> klagende Telefongesellschaft es offenbar auch nicht für ratsam hielt,
> Rechtsmittel einzulegen, halte ich für durchaus aufschlussreich.
Ich dagegen bin nicht dieser Ansicht.
Es ist generell ziemlich sinnlos, gegen Urteile, welche nicht anfechtbar
sind, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Aus dieser Überlegung heraus
werden womöglich auch die "dortigen Rechtsabteilungen" darauf
verzichtet haben, Rechtsmittel einzulegen :->
> Offenbar ist man sich in den dortigen Rechtsabteilungen der, sagen wir
> mal, Angreifbarkeit der eigenen Rechtsauffassung durchaus bewusst.
Vielleicht solltest du dir das Urteil mal genauer ansehen, um zu
erkennen, daß es wenig überzeugend begründet ist
MfG
Rupert
Ja, den alten gebe ich auf. Habe denen nochmals geschrieben, mal sehen,
welche Reaktion kommen wird.
Gewollt ist gut. Am liebsten h�tte ich die Deutsche Telekom gar nicht
genommen. Aber es ging leider nicht anders.
> Bei einem gr��eren Arbeitgeber steht doch zu 99% im Arbeitsvertrag drin das
> kein fester Arbeitsstandort garantiert wird mit drin. Dieses Risiko kann
> doch kaum dem DSLProvider angelastet werden.
Es geht darum, dass jeder ein Recht hat auf K�ndigung aus wichtigem
Grund. Mit dem Risiko muss auch die DT leben.
> Ohne jetzt den Arbeitsvertrag und ohne den T-Com Vertrag zu kennen scheint
> mir 50:50 nicht unfair.
Was ist schon fair in der Wirtschaft? Wenn es fair zugehen soll, dann
sollen sie die K�ndigung annehmen, denn am Telefon haben sie es mir
zugesagt, von wegen "das ist doch selbstverst�ndlich, das machen wir
nat�rlich". Dann kam einige Tage sp�ter das Schreiben mit dem Kuhhandel
von 50%.
Es gabe keine gesponserte Hardware. Die hatte ich noch von Arcor.
>> Ohne jetzt den Arbeitsvertrag und ohne den T-Com Vertrag zu kennen
>> scheint
>> mir 50:50 nicht unfair.
>
> Es gibt kein faires 50:50, sondern das Angebot an den Kunden, 50 % der
> vereinbarten Restzahlung zu leisten, w�hrend die Telekom ihre Leistung
> zu 100 % einstellen darf.
Das hast du sehr sch�n formuliert. Danke. Hoffentlich sehen die das auch
ein.
Wieso "geschuldeter Betrag"? Du meinst, ich h�tte der DT eigentlich die
GEb�hren f�r 2 Jahre vorauszahlen m�ssen, tue es aber in Raten und muss
deshalb den Rest zahlen?? Interessante Sicht.
In der Auftragsbest�tigung und den AGB steht das Recht zur K�ndigung aus
wichtigem Grund drin. Jetzt ist ein wichtiger Grund da und die wollen
weiterhin Geld? Unversch�mt nennt man das.
Weil ich als Bᅵrger in der BRD ein Recht hat auf Kᅵndigung aus wichtigem
Grund. Noch nie davon gehᅵrt? Dieses REcht hat die DT auch im Vertrag
erwᅵhnt und will jetzt davon nichts mehr wissen?
Du willst den Leistungserbringungsort verᅵndern, die
> Telekom liefert dagegen weiter am vereinbarten Ort. Oder steht in Deinem
> Vertrag etwas das die Telekom auf der ganzen Welt liefert?
>
>> unterbreitet wird, dass ich 50% der restlichen monatlichen Gebᅵhren
>> zahlen soll. Es sind ca. 175 Euro.
> Das ist doch durchaus nett von der Telekom, immerhin ist sie nicht
> schuld daran das Du umziehen willst.
Lass mal raten, du arbeitest bei der Telekom?
> Irgendwie mᅵssen die ihre Kosten auch hereinbekommen, gerade bei den
> Langzeitvertrᅵgen sind oft hᅵbsche Geschenke dabei (Router,
> Gratismonate, keine Einrichtungsgebᅵhren...) und die sind nicht in ein
> paar Monaten bezahlt.
Die hᅵtten ja keinen Vertrag mit mir machen mᅵssen, sondern hᅵtten auch
Arcor das Geschᅵft lassen kᅵnnen. Haben die aber mit mir gemacht, und
zwar MIT Recht auf Kᅵndigung aus wichtigem Grund. Jetzt sollen die auch
dazu stehen.
>> Meine Frage: Hat jemand schon einen ᅵhnlichen Fall gehabt und wie ist
>> es ausgegangen? Kann ich dieses Angebot ausschlagen und auf der
>> auᅵerordentlichen Kᅵndigung bestehen?
>
> Soweit ich weiᅵ, gibt es unter bestimmten Umstᅵnden ein
> Sonderkᅵndigungsrecht; nᅵmlich wenn der Umzug *nicht* 'selbst
> verschuldet' ist (und das ist bei einem beruflich bedingten Umzug ja der
> Fall). Ich hab aber jetzt auf die Schnelle leider keine Paragrafen,
> Aktenzeichen oder URLs dafᅵr parat.
Habe jetzt doch was gefunden:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=10862
und
http://www.lawcommunity.de/volltext/236.html
>> Was kᅵnnte mir alles passiern, wenn die Telekom nicht mitmacht?
>
> Mahnverfahren; Gerichtsstreit.
Damit dᅵrfte ich dem Mahnverfahren relaxed entgegensehen.
> > Meine Frage: Hat jemand schon einen ᅵhnlichen Fall gehabt und wie ist es
>> ausgegangen? Kann ich dieses Angebot ausschlagen und auf der
>> auᅵerordentlichen Kᅵndigung bestehen? Was kᅵnnte mir alles passiern,
>> wenn die Telekom nicht mitmacht? Wie ist die Aussicht eines evtl.
>> Gerichtsstreits?
>
> AG Mᅵnchen, Az. 271 C 32921/06
> http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/070709%20-%20DSL-Anschluss/070709%20-%20DSL-Anschluss.pdf
Das war wohl das hier:
http://www.lawcommunity.de/volltext/236.html.
Auᅵedem habe ich noch das hier gefunden:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=10862
> Der Staat, wenn du Beamter bist. Oder in einem
> Braunkohletagebauabbaugebiet wohnst.
Ok, DAS hatte ich nicht auf dem Schirm
>> Im Gegenteil, es handelt sich um das Angebot, nur 50 % des
>> weiterhin geschuldeten Betrags zu bezahlen, weil der Kunde
>> vors�tzlich dem Anbieter das Erbringen seiner Leistung unm�glich
>> macht, � 326 II 1 BGB.
>
> Wieso "geschuldeter Betrag"? Du meinst, ich h�tte der DT eigentlich
> die GEb�hren f�r 2 Jahre vorauszahlen m�ssen, tue es aber in Raten
> und muss deshalb den Rest zahlen?? Interessante Sicht.
Die Forderungen sind halt noch nicht f�llig, das ist alles. Ohne
K�ndigungsrecht l�uft der Vertrag eben so lange und daher werden die
entspechenden Geb�hren anfallen.
Niemand zwingt ja den Kunden dazu; er kann genauso gut jeden Monat die
Grundgeb�hr weiter zahlen.
> In der Auftragsbest�tigung und den AGB steht das Recht zur
> K�ndigung aus wichtigem Grund drin. Jetzt ist ein wichtiger Grund
> da und die wollen weiterhin Geld? Unversch�mt nennt man das.
Das ist eben m.E. kein wichtiger Grund. Wer die Vorteile einer lanen
Vertragsbindung haben will, kann nicht hinterher auf einmal kommen und
sagen "oh, das pa�t mir aber jetzt irgendwie grad nicht so, da� ich so
lange gebunden bin". Wenn man sich so lange bindet, mu� man eben daf�r
sorgen, da� der Vertrag auch so lange erf�llt werden kann.
> Weil ich als B�rger in der BRD ein Recht hat auf K�ndigung aus
> wichtigem Grund. Noch nie davon geh�rt?
Nein.
Es gibt kein derartiges Recht, das irgendwie an die Staatsangeh�rigkeit
ankn�pft. Du bist falsch informiert.
> Das ist eben m.E. kein wichtiger Grund.
Ein Umzug ins Ausland ist regelm��ig ein wichtiger Grund, allerdings:
� 314
(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die K�ndigung
nicht ausgeschlossen.
50% der Grundgeb�hren d�rften aber wohl nicht angemessen sein.
Gru� Carsten
--
ID = 0x2BFBF5D8 FP = 53CA 1609 B00A D2DB A066 314C 6493 69AB 2BFB F5D8
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://www.temporaryinbox.com/ - Antispam
cakruege (at) gmail (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/
In letzterem Fall d�rfte �brigens auch die Telekom Schwierigkeiten bekommen,
ihre vertraglich zugesicherte Leistung weiterhin am vereinbarten Ort zu
erbringen.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C
Nein; nein.
> Was genau kᅵnnte denn an einem Umzug schuldhaft sein?
Wenn jemand aus eigenem Antrieb also *ohne* ᅵuᅵeren Anlass umziehen
will, dann hat er den Umzug selber 'verschuldet' (sorry, mir fᅵllt
einfach kein besseres Wort ein); und damit auch keinen
Sonderkᅵndigungsgrund. Sprich: In diesem Fall muss er den Vertrag
tatsᅵchlich erfᅵllen. Siehe auch BGB ᅵ 626 (danke, Galina).
Wolfgang
--
>> Es gibt kein faires 50:50, sondern das Angebot an den Kunden, 50 %
>> der vereinbarten Restzahlung zu leisten, w�hrend die Telekom ihre
>> Leistung zu 100 % einstellen darf.
>
> Im Gegenteil, es handelt sich um das Angebot, nur 50 % des weiterhin
> geschuldeten Betrags zu bezahlen, weil der Kunde vors�tzlich dem
> Anbieter das Erbringen seiner Leistung unm�glich macht, � 326 II 1 BGB.
Unabh�ngig davon, ob durch den Umzug wirklich ein Fall der Unm�glichkeit
eintritt, behauptest Du, dass der Kunde 50 % zahlen soll, w�hrend sich der
Provider 100 % seiner Leistung erspart. Das allerdings ist nicht das
"Gegenteil" meiner Aussage, sondern ihre Best�tigung.
Im Unterschied zu mir hast Du Deine Aussage aber mit einer verdeckten
Pr�misse aufgepeppt: Der Unwirksamkeit der au�erordentlichen K�ndigung.
W�hrend ich sie bisher offen gelassen habe, begr�ndest Du sie an anderer
Stelle mit dem Fehlen eines wichtigen Grundes:
| Das ist eben m.E. kein wichtiger Grund. Wer die Vorteile einer lanen
| Vertragsbindung haben will, kann nicht hinterher auf einmal kommen und
| sagen "oh, das pa�t mir aber jetzt irgendwie grad nicht so, da� ich so
| lange gebunden bin". Wenn man sich so lange bindet, mu� man eben daf�r
| sorgen, da� der Vertrag auch so lange erf�llt werden kann.
Nat�rlich bleibt Dir Dein Erachten unbenommen. Mehr als eine
undifferenzierte Grundhaltung ohne die gesetzlich verlangte
Interessenabw�gung kann man Deinem Erachten aber nicht entnehmen. Wer die
Vorteile einer langen Vertragsbindung haben will, verliert nat�rlich
trotzdem nicht sein K�ndigungsrecht aus wichtigem Grund. Wer "Umzug" als
K�ndigungsgrund angibt, sagt auch nicht: "oh, das pa�t mir aber jetzt
irgendwie grad nicht so, da� ich so lange gebunden bin". Angesichts der
vergleichbaren Rechtsprechung zur Umzugsproblematik bei langfristigen
Fitnessstudio-Vertr�gen lassen sich "Umzug" und "oh, das passt mir nicht..."
vern�nftigerweise auch nicht einfach in einen Topf werfen mit dem erkl�rten
Ziel, beide Gr�nde im Hinblick auf das Sonderk�ndigungsrecht f�r
unbeachtlich zu erkl�ren.
Um es klar zu sagen: Ich bestreite Dir nicht das Recht zu einer vorgefassten
Meinung, die sich um Ausgewogenheit nicht zu k�mmern braucht.
> Wenn jemand aus eigenem Antrieb also *ohne* äußeren Anlass umziehen
> will, dann hat er den Umzug selber 'verschuldet' (sorry, mir fällt
> einfach kein besseres Wort ein); und damit auch keinen
> Sonderkündigungsgrund. Sprich: In diesem Fall muss er den Vertrag
> tatsächlich erfüllen. Siehe auch BGB § 626 (danke, Galina).
Auf verschulden kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Entscheidend
ist vielmehr die Frage, wessen Risikosphäre das geschilderte Geschehen
zuzuordnen ist.
Da der Anbieter seine Leistung weiterhin am vereinbarten Ort erbringen
kann und will, der Kunde aber die Annahme der Leistung durch den nur
ihm, nicht dem Anbieter, zuzuordnenden Umzug unmöglich macht, wird er
weiterhin bezahlen müssen. Für ein Sonderkündigungsrecht ist in der
geschilderten alltäglichen Situation kein Grund ersichtlich.
MfG
Rupert
> Auf verschulden kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Entscheidend
> ist vielmehr die Frage, wessen Risikosphᅵre das geschilderte Geschehen
> zuzuordnen ist.
> Da der Anbieter seine Leistung weiterhin am vereinbarten Ort erbringen
> kann und will, der Kunde aber die Annahme der Leistung durch den nur
> ihm, nicht dem Anbieter, zuzuordnenden Umzug unmᅵglich macht, wird er
> weiterhin bezahlen mᅵssen. Fᅵr ein Sonderkᅵndigungsrecht ist in der
> geschilderten alltᅵglichen Situation kein Grund ersichtlich.
Das Sonderkᅵndigungsrecht kann nicht mit dieser Begrᅵndung verworfen werden,
weil Deine Grᅵnde Dein Ergebnis nicht tragen.
Es ist zwar richtig, dass es nicht um Verschulden, sondern um eine
Risikobetrachtung geht. Darunter darf man aber nicht die bloᅵe Zuordnung von
Verursachungsbeitrᅵgen verstehen. Es kann als unstreitig gelten, dass der
Umzug als Kᅵndigungsgrund der Sphᅵre des Kunden zuzurechnen ist, selbst wenn
der Kunde dazu arbeitsvertraglich oder beamtenrechtlich verpflichtet wᅵre.
Deiner Begrᅵndung fehlt aber die weitere Begrᅵndung dafᅵr, warum der Kunde
das konkrete Umzugsrisiko allein tragen muss. Der Umzug ist nᅵmlich nur dann
allein der Risikosphᅵre des Kunden zuzuordnen, wenn dies der
vertragstypischen Risikoverteilung entspricht.
Aber auch das reicht noch nicht aus. Selbst wenn man zu dem Ergebnis kᅵme,
dass das konkrete Umzugsrisiko immer noch von der typischen Risikoverteilung
abgedeckt ist und beim Kunden liegt, wᅵre noch zu klᅵren, ob die
Vertragsfortsetzung dem Kunden trotzdem unzumutbar ist.
Wer hier dem OP eine Antwort geben will, sollte eine umfassende
Interessenabwᅵgung nicht scheuen.
Hi,
nichts ist unm��glich, Tojoooootah.
Wenn da eine eine Leistung wirklich "unm�glich" wird, ist das ein wichtiger
Grund, ja geradezu ein "ultimativer" Grund, den Vertrag aufzul�sen. Oder
nicht?
--
mfg,
gUnther
Hi,
was uns dabei zur Frage bringt, ob der Konzern als der bei weitem
"m�chtigere" in diesem Zweiertanz ebenfalls diesen Regeln zu unterliegen
hat, und dann eben mal ne spezielle Glasfaserleitung per Helikopter
einfliegen lassen mu�, wenn die alte Kabeltrasse im Hochwasser abs�uft. Kann
die Telekom dann auch "Wetter, h�here Gewalt und Konzernpolitick" als
gewichtige Gr�nde angeben, auf die vertraglich festgelegten Leistungen ganz
oder teilweise zu verzichten? Und ist soeine Sicht dann angesichts der
�blichen Rechtsauslegung zugunsten der "Kleinen Kunden" wirklich erwartbar?
--
mfg,
gUnther
>Die Anbieter verdienen an den meisten Kunden in den ersten 2 Jahren gar
>nichts, verdienen tut man bei dem Preisniveau und den "Startkosten" nur
>wenn der Kunde l�nger leibt.
Komisch, da� die dann im Ausland noch weniger verdienen... ^^
Die mobilen Telekomiker nehmen f�r ihre "Auslandsflatrate" (50MB
Traffic, nur im Abo, wird automatisch bis zur K�ndigung verl�ngert) ca
das 5-6 fache, was Telenor f�r einen Prepayed nimmt.
Wenn ich in Norwegen mit der Telenorkarte unterwegs bin, ist da dann
sogar das 50-60 fache.
--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
Moving Artcam - neues Kunstprojekt http://kunstkannhelfen.de
photography - art - sketches: http://gerrit.brodmann.com
LARP macht Sexy - Mittelalter und Fantasy: http://derLARPfotograf.de
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info
Offenbar war auch das AG Ulm nicht Deiner Meinung:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=10862
Nun haben wir zwei Gerichtsurteile (wenn auch jeweils AG), die ein
Sonderkᅵndigungsrecht bejahen, wenn der Kunde die Leistung nach dem
Umzug gerne weiterhin abnehmen wᅵrde, aber der Anbieter nicht leisten
kann. Gibt es denn auch anders lautende Rechtsprechung?
>> Im Gegenteil, es handelt sich um das Angebot, nur 50 % des
>> weiterhin geschuldeten Betrags zu bezahlen, weil der Kunde
>> vors�tzlich dem Anbieter das Erbringen seiner Leistung unm�glich
>> macht, � 326 II 1 BGB.
>
> Unabh�ngig davon, ob durch den Umzug wirklich ein Fall der
> Unm�glichkeit eintritt
Klar. Der Kunde verliert durch die K�ndigung der Wohnung das Recht
gegen�ber dem Vermieter, �ber den entsprechenden Anschlu� Leistungen der
Telekom entgegenzunehmen.
> behauptest Du, dass der Kunde 50 % zahlen soll
Das steht in dem Vergleichsangebot der Telekom, das "behaupte" nicht
etwa ich. M��ige deine Wortwahl.
> w�hrend sich der Provider 100 % seiner Leistung erspart.
Nein, er erspart sich gar nichts, es wird ihm unm�glich gemacht, seine
Leistung zu erbringen. Das ist ein Unterschied.
> Das allerdings ist nicht das "Gegenteil" meiner Aussage, sondern
> ihre Best�tigung.
Dummerweise habe ich das nicht gesagt.
> Im Unterschied zu mir hast Du Deine Aussage aber mit einer
> verdeckten Pr�misse aufgepeppt: Der Unwirksamkeit der
> au�erordentlichen K�ndigung.
Hach, wie sch�n du das sagst. Du hei�t nicht zuf�llig Mara Solak?
> W�hrend ich sie bisher offen gelassen habe, begr�ndest Du sie an
> anderer Stelle mit dem Fehlen eines wichtigen Grundes:
>
>| Das ist eben m.E. kein wichtiger Grund. Wer die Vorteile einer
>| lanen Vertragsbindung haben will, kann nicht hinterher auf einmal
>| kommen und sagen "oh, das pa�t mir aber jetzt irgendwie grad nicht
>| so, da� ich so lange gebunden bin". Wenn man sich so lange bindet,
>| mu� man eben daf�r sorgen, da� der Vertrag auch so lange erf�llt
>| werden kann.
>
> Nat�rlich bleibt Dir Dein Erachten unbenommen. Mehr als eine
> undifferenzierte Grundhaltung ohne die gesetzlich verlangte
> Interessenabw�gung kann man Deinem Erachten aber nicht entnehmen.
Hach Gottchen. Ich habe dar�ber in dieser Gruppe schon hinreichend viel
geschrieben. Lies das einfach nach, das �u�ere ich jetzt nicht nochmal.
Sonderlich viel hast DU im �brigen auch nicht geschrieben au�er viel
Geschwurbel dar�ber, da� eine Interessenabw�gung zu erfolgen habe usw.
Klare Aussagen kamen von dir dabei in keiner Weise. Aber daf�r kannst du
mir jetzt schon "verdeckte Pr�missen" vorhalten und dergleichen.
Um es klar zu sagen: wer einen Vertrag mit langer Laufzeit eingeht,
�bernimmt dabei gerade auch das Risiko, da� in seiner Sph�re �nderungen
eintreten, die die Leistung f�r ihn weniger vorteilhaft werden lassen
oder ihren Wert g�nzlich verschwinden lassen. Jedenfalls vorhersehbare
Ver�nderungen sowie solche, die ihren Ursprung unmittelbar im Verhalten
der jeweiligen Vertragspartei haben, k�nnen danach prinzipiell nicht zur
vorzeitigen Beendigung des Vertrags ins Feld gef�hrt werden, da es
gerade Gegenstand des Vertrags ist, da� die jeweilige Partei derartige
Risiken tragen soll, womit es am wichtigen Grund fehlt, weil ein solcher
nur darin liegen kann, da� ein Umstand eintritt, der nach dem Vertrag
gerade nicht einer Partei zur Last fallen soll.
Ansonsten w�rde die vertragliche Risikoregelung ad absurdum gef�hrt. Das
ist nicht Sinn und Zweck der Regelungen �ber die K�ndigungsm�glichkeit
aus wichtigem Grund.
> Wer die Vorteile einer langen Vertragsbindung haben will, verliert
> nat�rlich trotzdem nicht sein K�ndigungsrecht aus wichtigem Grund.
Habe ich auch nicht behauptet. Warum gibst du meine Aussagen falsch
wieder? Wo schrieb ich, da� bei einem Vertrag mit langer Vertragsbindung
"kein Recht" zur au�erordentlichen K�ndigung besteht? So pauschal habe
ich schon mal gar nichts gesagt.
> Wer "Umzug" als K�ndigungsgrund angibt, sagt auch nicht: "oh, das
> pa�t mir aber jetzt irgendwie grad nicht so, da� ich so lange
> gebunden bin".
Nein, derjenige sagt "Ich ziehe um, la� mich aus dem Vertrag". Er MEINT
aber "ich ziehe um, das ist zwar was, worauf du, lieber Anbieter, keinen
Einflu� hast, ICH hingegen schon, und ich wei�, da� ICH mich zu der
langen Vertragsdauer verpflichtet habe, aber JETZT sehe ich das gar
nicht mehr ein, da� ich mich an den Vertrag halten mu�, immerhin ziehe
ich um!"
> Angesichts der vergleichbaren Rechtsprechung zur Umzugsproblematik
> bei langfristigen Fitnessstudio-Vertr�gen lassen sich "Umzug" und
> "oh, das passt mir nicht..." vern�nftigerweise auch nicht einfach
> in einen Topf werfen mit dem erkl�rten Ziel, beide Gr�nde im
> Hinblick auf das Sonderk�ndigungsrecht f�r unbeachtlich zu
> erkl�ren.
Inwiefern das miteinander vergleichbar ist, w�re dann erst einmal zu
begr�nden. Tust du das? Nein, du wirfst das einfach mal so als
Versatzst�ck in den Raum, obwohl du MIR vorwirfst:
| Mehr als eine undifferenzierte Grundhaltung ohne die gesetzlich
| verlangte Interessenabw�gung kann man Deinem Erachten aber nicht
| entnehmen.
Das gebe ich hiermit zur�ck.
> Um es klar zu sagen: Ich bestreite Dir nicht das Recht zu einer
> vorgefassten Meinung, die sich um Ausgewogenheit nicht zu k�mmern
> braucht.
Ich bestreite gleichfalls nicht dein Recht, andere Leute der
Unkonkretheit zu zeihen, obwohl du dasselbe paradebeispielm��ig
vormachst.
> Um es klar zu sagen: wer einen Vertrag mit langer Laufzeit eingeht,
> �bernimmt dabei gerade auch das Risiko, da� in seiner Sph�re �nderungen
> eintreten, die die Leistung f�r ihn weniger vorteilhaft werden lassen
> oder ihren Wert g�nzlich verschwinden lassen.
Teilweise hat man nichtmal eine Wahl weil es nur Anbieter mit 24 Monaten
Laufzeit gibt.
> Der Telefon-Tarif Call Plus von T-Home hat 6 Tage K�ndigungsfrist,
> Surf Eco Classic von T-Online hat keine Mindest-Vertragslaufzeit.
Wie kommst du z.B. an DSL16000 oder VDSL mit kurzer K�ndigungsfrist?
Telefon ist nicht alles.
> Hach, wie sch�n du das sagst. Du hei�t nicht zuf�llig Mara Solak?
Nein, ich hei�e Galina, wie Du wei�t. Du bist aber schon der Zweite, der
mich auf sie anspricht. Sie muss ja einen m�chtigen Eindruck auf Euch
gemacht haben.
> Hach Gottchen. Ich habe dar�ber in dieser Gruppe schon hinreichend viel
> geschrieben. Lies das einfach nach, das �u�ere ich jetzt nicht nochmal.
> Sonderlich viel hast DU im �brigen auch nicht geschrieben au�er viel
> Geschwurbel dar�ber, da� eine Interessenabw�gung zu erfolgen habe usw.
> Klare Aussagen kamen von dir dabei in keiner Weise.
Mein "Geschwurbel" zur Interessenabw�gung kann man nur begreifen, wenn man
Dein "Geschwurbel" zur Unwirksamkeit der K�ndigung unbeachtet l�sst.
> Um es klar zu sagen: wer einen Vertrag mit langer Laufzeit eingeht,
> �bernimmt dabei gerade auch das Risiko, da� in seiner Sph�re �nderungen
> eintreten, die die Leistung f�r ihn weniger vorteilhaft werden lassen
> oder ihren Wert g�nzlich verschwinden lassen. Jedenfalls vorhersehbare
> Ver�nderungen sowie solche, die ihren Ursprung unmittelbar im Verhalten
> der jeweiligen Vertragspartei haben, k�nnen danach prinzipiell nicht zur
> vorzeitigen Beendigung des Vertrags ins Feld gef�hrt werden, da es
> gerade Gegenstand des Vertrags ist, da� die jeweilige Partei derartige
> Risiken tragen soll,
Die behauptete vertragliche Risiko�bernahme begr�ndest Du recht �berzeugend
mit der Feststellung, die Risiko�bernahme sei Vertragsgegenstand.
> womit es am wichtigen Grund fehlt, weil ein solcher
> nur darin liegen kann, da� ein Umstand eintritt, der nach dem Vertrag
> gerade nicht einer Partei zur Last fallen soll.
Die tats�chlichen Umst�nde, die einen wichtigen Grund ausf�llen, d�rfen
nicht einer Vertragspartei zur Last fallen, damit ein Sonderk�ndigungsrecht
besteht? Das entspricht zwar weder der Rechtsprechung noch der
Kommentarliteratur, h�rt sich aber prima an.
> Ansonsten w�rde die vertragliche Risikoregelung ad absurdum gef�hrt.
Und auch hierf�r ersparen wir uns heute eine Begr�ndung.
> Inwiefern das miteinander vergleichbar ist, w�re dann erst einmal zu
> begr�nden. Tust du das? Nein, du wirfst das einfach mal so als
> Versatzst�ck in den Raum, obwohl du MIR vorwirfst:
Nat�rlich "Nein"! Wer sich einer Feststellung zur Frage der Unwirksamkeit
der Sonderk�ndigung enth�lt, ist auch nicht in der Not, sich zur
Umzugsproblematik bei Fitnessstudio-Vertr�gen �u�ern zu m�ssen. Du musst,
wenn Du glaubst, zu dieser Frage Stellung nehmen zu m�ssen. Die
Vergleichbarkeit von vornherein infrage zu stellen, halte ich �brigens f�r
naheliegend. So muss man sich schon nicht mehr der M�hen unterziehen, die
Argumente der Rechtsprechung zu widerlegen.
>> Um es klar zu sagen: Ich bestreite Dir nicht das Recht zu einer
>> vorgefassten Meinung, die sich um Ausgewogenheit nicht zu k�mmern
>> braucht.
>
> Ich bestreite gleichfalls nicht dein Recht, andere Leute der
> Unkonkretheit zu zeihen, obwohl du dasselbe paradebeispielm��ig
> vormachst.
An phantasievollen Retourkutschen musst Du aber noch arbeiten.
> Offenbar war auch das AG Ulm nicht Deiner Meinung:
>
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=10862
>
> Nun haben wir zwei Gerichtsurteile (wenn auch jeweils AG), die ein
> Sonderkündigungsrecht bejahen, wenn der Kunde die Leistung nach dem
> Umzug gerne weiterhin abnehmen würde, aber der Anbieter nicht leisten
> kann.
Durch zwei (haarsträubend falsche) Urteile ändert sich die Rechtslage
ebensowenig, wie sie sich durch derer hundert oder tausend ändern
würde. Bemerkenswert ist an den genannten Urteilen lediglich, daß
manche Richter leider noch nichtmal die grundlegendsten Begriffe des
allgemeinen Schuldrechts zu kennen oder anwenden zu können scheinen
> Gibt es denn auch anders lautende Rechtsprechung?
Das dürfte angesichts der Rechtslage kaum zu vermeiden sein :->
MfG
Rupert
> Um es klar zu sagen: wer einen Vertrag mit langer Laufzeit eingeht,
> �bernimmt dabei gerade auch das Risiko, da� in seiner Sph�re �nderungen
> eintreten, die [...]
> oder ihren Wert g�nzlich verschwinden lassen.
Du hast es anscheinend noch nicht verstanden: Gerade deswegen wird
beiden Parteien ja das Recht auf K�ndigung aus *wichtigem* Grund
einger�umt. Was ein wichtiger Grund ist bzw. ob ein Umzug ins Ausland
einen wichtigen Grund darstellt, das soll ggf. ein Gericht kl�ren. Aber
meine Recherche (siehe bisherige entsprechende Urteile) gibt mir die
Zuversicht, dass ein Gericht *mir* Recht geben sollte.
�brigens, wir sollten aufh�ren, dar�ber zu diskutieren, ob es fair oder
unfair gg�. der Telekom ist. Denn ist es dann fair, wenn die Telekom
sich das Recht einr�umt, auch mal St�rungen haben zu d�rfen, ohne dass
ich anteilig f�r entgangene Leistungen die Geb�hren zur�ckforden darf??
Oder wenn ich die Geschwindigkeit messe und es sind nicht DSL 6000,
sondern vielleicht nur DSL 2145,6, darf ich dann einen Teil des Geldes
zur�ckverlangen??
> Da der Anbieter seine Leistung weiterhin am vereinbarten Ort erbringen
> kann und will, der Kunde aber die Annahme der Leistung durch den nur
> ihm, nicht dem Anbieter, zuzuordnenden Umzug unm�glich macht, wird er
> weiterhin bezahlen m�ssen. F�r ein Sonderk�ndigungsrecht ist in der
> geschilderten allt�glichen Situation kein Grund ersichtlich.
Holger weigert sich ja leider, in diesem Zusammenhang etwas dazu zu
schreiben, wieso er die bekannte herrschende Rechtsprechung aus dem
Bereich der Fitnessstudios entweder f�r falsch oder f�r nicht
�bertragbar h�lt. Kannst Du dazu vielleicht etwas sagen? Als Laie sehe
ich erst einmal den Unterschied nicht, au�er nat�rlich in der sehr
verbreiteten Situation, dass der Anbieter auch am neuen Wohnort liefern
k�nnte, was dann klarerweise die Abw�gung der Interessenslagen deutlich
verschiebt.
--
F�r zuverl�ssige Statistiken sind bislang noch
nicht ausreichend viele Universen beobachtet worden.
[Hans Crauel zur Zuverl�ssigkeit von Klimamodellen]
>Oder wenn ich die Geschwindigkeit messe und es sind nicht DSL 6000,
>sondern vielleicht nur DSL 2145,6, darf ich dann einen Teil des Geldes
>zur�ckverlangen??
Wenn 6000er vereinbart war, heisst dieses bei den Providern
Geschwindigkeiten �ber 3000 bis zu 6000.
Wenn Du Dauerhaft nur 2145,6 hast, so d�rfte der Vertrag nicht erf�llt
sein.
Hast Du 3000,5 hingegen...
>Oder wenn ich die Geschwindigkeit messe und es sind nicht DSL 6000,
lies n�chstes Mal den Vertrag, den Du unterschreibst und blubber hier
nicht rum, dass Dir ne Leistung vorenthalten wird!
> Holger weigert sich ja leider, in diesem Zusammenhang etwas dazu zu
> schreiben, wieso er die bekannte herrschende Rechtsprechung aus dem
> Bereich der Fitnessstudios entweder für falsch oder für nicht
> übertragbar hält. Kannst Du dazu vielleicht etwas sagen? Als Laie sehe
> ich erst einmal den Unterschied nicht, außer natürlich in der sehr
> verbreiteten Situation, dass der Anbieter auch am neuen Wohnort liefern
> könnte, was dann klarerweise die Abwägung der Interessenslagen deutlich
> verschiebt.
Dazu kam mir gerade eine Idee.
Bei Telekomverträgen werden mit den 24 Monaten Laufzeit Abschluss- und
Hardwarekosten bzw. günstigere Monatsbeiträge finanziert.
Im Fitnessstudio gibt es solche Kosten nicht. Ob die teurere Raten bei
kürzerer Laufzeit anbieten, weiß ich nicht.
Und was ist mit Internet? Besser: Wer sogar auf das Telefonieren
verzichtet, muss gar nicht kündigen. Geil, oder?
> Surf Eco Classic von T-Online hat keine Mindest-Vertragslaufzeit.
Deshalb heißt der Tarif ja auch "Eco"
> Wenn jemand bei der Telekom andere Tarife wählt, dann nur, weil Geiz
> geil ist. (Ich hab natürlich andere :-) )
Sagt der, der "Eco" wählt. Selbstironie?
Und das soll dann fair sein? Aber das kann die Telekom ja auch mache,
nach dem Motto friss oder stirb.
Wie w�re es damit: Ich vereinbare auch, dass ich 45 Euro im Monat zahle,
aber d.h. 22,5 Euro bis 45 Euro? ;-)
> Wenn Du Dauerhaft nur 2145,6 hast, so d�rfte der Vertrag nicht erf�ll
> sein.
2145,6 war nur ein Beispiel. Es ist auch mal unter 1000.
Dann lass dir mal sagen, dass in dem Vertrag das Recht auf K�ndigung aus
wichtigem Grund steht, und "blubber" hier nicht weiter rum. Du bist
nicht zuf�llig auch ein Telekomiker?
Wenn die Geschwindigkeit (z.B.) nur 3000 ... 6000 sein darf, sollten die
das mit DSL 3000 werben und nicht DSL 6000. Etikettenschwindel nennt man
das. Aber ich wollte das ja gar nicht erw�hnen. Nur, wenn jemand immer
wieder mit "fair" oder "unfair" kommt, da stinkt es mir nach Heuchelei.
Dann lies BGB � 626. Ist es dir bisher entgangen? War aber �fters zitiert.
> Es gibt kein derartiges Recht, das irgendwie an die Staatsangeh�rigkeit
> ankn�pft. Du bist falsch informiert.
Habe ich das mit der Staatsb�rgerschaft geschrieben? Nein. Vielleicht
etwas undeutlich formuliert, aber ich meinte: ich lebe in der BRD, und
dieses Land hat dieses Recht in seinem BGB drin.
PS. Habe nicht die deutsche Staatsb�rgerschaft.
>>> Weil ich als B�rger in der BRD ein Recht hat auf K�ndigung aus
>>> wichtigem Grund. Noch nie davon geh�rt?
>>
>> Nein.
>
> Dann lies BGB � 626. [...]
Der gilt f�r alle und nicht nur f�r B�rger.
>> Es gibt kein derartiges Recht, das irgendwie an die
>> Staatsangeh�rigkeit ankn�pft. Du bist falsch informiert.
>
> Habe ich das mit der Staatsb�rgerschaft geschrieben? Nein.
> Vielleicht etwas undeutlich formuliert, aber ich meinte: ich lebe
> in der BRD, und dieses Land hat dieses Recht in seinem BGB drin.
Es h�ngt nicht mal daran, da� du hier lebst. Du mu�t kein B�rger in der
BRD sein.
> Ali Asoag <ali.a...@arcor.de> schrieb:
>
>>>> Weil ich als Bürger in der BRD ein Recht hat auf Kündigung aus
>>>> wichtigem Grund. Noch nie davon gehört?
>>>
>>> Nein.
>>
>> Dann lies BGB § 626. [...]
>
> Der gilt für alle und nicht nur für Bürger.
Wirklich für alle? Auch Kohlköpfe?
Ralf
> Dann lass dir mal sagen, dass in dem Vertrag das Recht auf Kündigung
> aus wichtigem Grund steht, und "blubber" hier nicht weiter rum. Du
> bist nicht zufällig auch ein Telekomiker?
Natürlich ist jeder ein "Telekomiker", der sich erlaubt, anderer Ansicht
zu sein als du.
> Wenn die Geschwindigkeit (z.B.) nur 3000 ... 6000 sein darf, sollten
> die das mit DSL 3000 werben und nicht DSL 6000. Etikettenschwindel
> nennt man das. Aber ich wollte das ja gar nicht erwähnen. Nur, wenn
> jemand immer wieder mit "fair" oder "unfair" kommt, da stinkt es mir
> nach Heuchelei.
Wenn du 6000 (Birnen, Tomaten, kBit?) vereinbart hast, dann bekommst du
auch 6000. Hast du nur 3000 vereinbart, dann kannst du auch nicht mehr
als 3000 verlangen. Wo soll da ein Etikettenschwindel sein?
Übrigens bringt es nichts, wenn du hier Fragen stellst und sodann jeden,
dessen Antwort dir nicht gefällt, zu diffamieren oder gar zu beleidigen
suchst. Ist es denn dein Anliegen, sachgerechte Antworten auf deine
Fragen zu erhalten oder willst du nur sachte getätschelt werden?
MfG
Rupert
> Ali Asoag schrieb:
>
>> Dann lass dir mal sagen, dass in dem Vertrag das Recht auf Kündigung
>> aus wichtigem Grund steht, und "blubber" hier nicht weiter rum. Du
>> bist nicht zufällig auch ein Telekomiker?
>
> Natürlich ist jeder ein "Telekomiker", der sich erlaubt, anderer Ansicht
> zu sein als du.
>
>> Wenn die Geschwindigkeit (z.B.) nur 3000 ... 6000 sein darf, sollten
>> die das mit DSL 3000 werben und nicht DSL 6000. Etikettenschwindel
>> nennt man das. Aber ich wollte das ja gar nicht erwähnen. Nur, wenn
>> jemand immer wieder mit "fair" oder "unfair" kommt, da stinkt es mir
>> nach Heuchelei.
>
> Wenn du 6000 (Birnen, Tomaten, kBit?) vereinbart hast, dann bekommst du
> auch 6000. Hast du nur 3000 vereinbart, dann kannst du auch nicht mehr
> als 3000 verlangen. Wo soll da ein Etikettenschwindel sein?
Erkläre das doch bitte Herrn Brodmann; der hat nebenan die merkwürdige
Behauptung aufgestellt (bzw. etwas von sich gegeben, was wohl so zu
verstehen ist), daß ein Vertrag über 6000 durch Lieferung von 3000,5
erfüllt wäre.
Ralf
Weiss jemand, wie genau die Bedingungen der Grundversorgung sind? Ist da
die Mindestabnahmedauer geringer?
Ich habe bisher von keiner Mindestvertragslaufzeit der Grundversorgung
gelesen?
>Einflu� hast, ICH hingegen schon, und ich wei�, da� ICH mich zu der
>langen Vertragsdauer verpflichtet habe, aber JETZT sehe ich das gar
>nicht mehr ein, da� ich mich an den Vertrag halten mu�, immerhin ziehe
Und so ist der Standpunkt bei immer mehr Leuten.
Der andere hat sich selbstverstaendlich immer an den Vertrag zu halten
und man selber kann machen was man will.
Atschuess
Andreas
Holger, jetzt schreibst Du konkreten Unsinn.
Am Anfang dachjte ich, Du hättest etwas überlesen. Aber Korrekt heißt
es:
"Bürger der BRD"
und ein anderer SV
"Bürger in der BRD"
> Natᅵrlich ist jeder ein "Telekomiker", der sich erlaubt, anderer Ansicht
> zu sein als du.
Das mag ja Deine Auffassung sein. Ali hat demgegenᅵber nur Kurt als
"Telekomiker" bezeichnet, und dies auch nur deshalb, weil Kurt ihn
aufgefordert hatte:
| lies nᅵchstes Mal den Vertrag, den Du unterschreibst
| und blubber hier nicht rum, dass Dir ne Leistung
| vorenthalten wird!
Hier vermittelt sich keine "andere Ansicht" zur Frage, ob ein
Sonderkᅵndigungsrecht besteht. Hier wird Alis Standpunkt als Geblubber
diffamiert. Das setzt sich an anderer Stelle fort. Holger bezeichnet meine
Ausfᅵhrungen als "Geschwurbel", weil ich so frech war, seine weiterhin nicht
begrᅵndete Ansicht fᅵr unausgewogen zu erklᅵren. Du hᅵltst entgegenstehende
Gerichtsentscheidungen fᅵr haarstrᅵubende Fehlurteile, weil sie der
"Rechtslage" widersprᅵchen. Bisher war keiner von Euch Oberschlauen in der
Lage, ernsthafte Gegenarumente zu liefern. Man wird vielmehr aufgefordert,
alte Usenet-Beitrᅵge nach Argumenten durchzublᅵttern, was wohl soviel heiᅵen
soll wie: Ich bin ich, ich habe gute Argumente und wenn Du es nicht glaubst,
dann ist ein weiteres Gesprᅵch mit Dir sinnlos.
Der schlechte Ruf eilt dsr* voraus und bestᅵtigt sich hier aufs Neue.
___________________
Warum? Glaubst Du wirklich, ein Porsche 911 hᅵtte 911 PS? oder 911
Kubikzentimeter Hubraum? Oder es kᅵnnten 911 Personen darin Platz
nehmen? 'DSL 6000' ist einfach nur ein Produktname, nix weiter. Klar,
der Name soll Assoziationen wecken; aber das soll 'Weiᅵer Riese' auch.
Wolfgang
--
>Gerrit Brodmann schrieb:
>> Ali Asoag <ali.a...@arcor.de> wrote:
>>
>>> Oder wenn ich die Geschwindigkeit messe und es sind nicht DSL 6000,
>>> sondern vielleicht nur DSL 2145,6, darf ich dann einen Teil des Geldes
>>> zur�ckverlangen??
>>
>>
>> Wenn 6000er vereinbart war, heisst dieses bei den Providern
>> Geschwindigkeiten �ber 3000 bis zu 6000.
>
>Und das soll dann fair sein?
Was soll daran unfair sein?
6000er Flat bedeutet _bis_zu_ 6000 und schneller als die 3000er.
Wenn Du die Vertragsbedingungen nicht lesen kannst...
>Erkläre das doch bitte Herrn Brodmann; der hat nebenan die merkwürdige
>Behauptung aufgestellt (bzw. etwas von sich gegeben, was wohl so zu
>verstehen ist), daß ein Vertrag über 6000 durch Lieferung von 3000,5
>erfüllt wäre.
Ob es 3000,5 sind, die ausreichen sei jetzt dahingestellt.
Ansonsten lernt lesen, da steht �berall, da� es _maximal_ 6000 sind,
wenn man den 6000er bestellt.
Es k�nnen also auch weniger sein.
"Bis zu drei Gewinne garantiert!"
--
Gru�,
Sebastian
>> Es h�ngt nicht mal daran, da� du hier lebst. Du mu�t kein B�rger in
>> der BRD sein.
>
> Holger, jetzt schreibst Du konkreten Unsinn.
> Am Anfang dachjte ich, Du h�ttest etwas �berlesen. Aber Korrekt hei�t
> es:
> "B�rger der BRD"
> und ein anderer SV
> "B�rger in der BRD"
Lies nochmal.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
F�hrer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
> 6000er Flat bedeutet _bis_zu_ 6000 und schneller als die 3000er.
Nicht bei allen. Soweit ich erinnere, war zumindest zu der Zeit als ich
dort im Support war, das magenta T der einzige 'Laden' der das bis zu
nicht im Vertrag hatte. IdR hat es dann auch immer gestimmt.
Die Netzmieter waren die einzigen, die 'klitzekleingedruckt' diesen von
dir beschriebenen Passus innehatten.
> Wenn Du die Vertragsbedingungen nicht lesen kannst...
jup. Denn dort steht sowas.
--
{Onkel-Speiche} /"\ Postings spiegeln meine Meinung,
\ / sie muss nicht zwangsl�ufig im
x Gesetzbuch wiederzufinden sein.
www.onkel-speiche.de / \ AGAINST HTML IN MAIL AND NEWS
> Ob es 3000,5 sind, die ausreichen sei jetzt dahingestellt.
sind es nicht !einself
Es reichen um den Vertrag zu erf�llen 750kb.
Mal wieder eine Erinnerung.
Wenn du dir einen Porsche kaufst, der bis 320 km/h KANN.
Dann nutzt dir das nichts, wenn du im Wald unterwegs bist.
Und GENAU so ist die Realit�t.
Du schliesst einen Vertrag f�r bis zu XXX ab.
> Es k�nnen also auch weniger sein.
ja, siehe oben.
>Und das soll dann fair sein?
was ist daran unfair? DU hast den Vertrag freiwillig unterschrieben.
>Aber das kann die Telekom ja auch mache, nach dem Motto friss oder stirb.
auch die Telekom kann technische Gegenheiten nicht einfach ausser
Kraft setzen.
>Wie w�re es damit: Ich vereinbare auch, dass ich 45 Euro im Monat zahle,
>aber d.h. 22,5 Euro bis 45 Euro? ;-)
wenn Du einen Vertragspartner findest, ist das doch OK.
>Wenn die Geschwindigkeit (z.B.) nur 3000 ... 6000 sein darf, sollten die
>das mit DSL 3000 werben und nicht DSL 6000.
wie kommst Du auf den Bl�dsinn, dass der TARIFNAME etwas mit der
Geschwindigkeit zu tun hat? Das ist reines Wunschdenken von DIR.
Unterschrieben hast DU was anderes!
>Nur, wenn jemand immer wieder mit "fair" oder "unfair" kommt, da stinkt es mir nach Heuchelei.
soso, du faselst laufend von fair und unfair.
>Hier vermittelt sich keine "andere Ansicht" zur Frage, ob ein
>Sonderk�ndigungsrecht besteht.
Ali hat sich zur Geschwindigkeit ge�ussert und darauf bezog sich meine
Antwort. Das h�ttest auch Du erkennen k�nnen.
> Hier wird Alis Standpunkt als Geblubber diffamiert.
in Bezug auf seine Geschwindigkeitsw�nsche JA.
>Weiss jemand, wie genau die Bedingungen der Grundversorgung sind?
ja, Du hast das Recht auf Telefon, NICHT auf Internet.
> Ist da die Mindestabnahmedauer geringer?
sollte bei 6 Werktagen liegen.
>Ansonsten lernt lesen, da steht �berall, da� es _maximal_ 6000 sind,
>wenn man den 6000er bestellt.
klasse, kann ich bei 6050 sonderk�ndigen?
Die Telekom hat ja auch freiwillig mir das Recht auf K�ndigung aus
wichtigem Grund einger�umt ...
>> Aber das kann die Telekom ja auch mache, nach dem Motto friss oder stirb.
>
> auch die Telekom kann technische Gegenheiten nicht einfach ausser
> Kraft setzen.
Aha, aber nach deiner Logik sollte die dann aber fair sein, mir das Geld
f�r die nicht nutzbaren Stunden zur�ckzuzahlen, oder?
D.h. wenn die Telekom f�r sich beansprucht, auch mal nicht Herr der
Technik zu sein, dann sollte sie mir doch auch das Recht einr�umen, auch
mal nicht Herr der Situation zu sein, einen Umzug nicht vermeiden zu k�nnen!
Nee, Telekomiker ist jeder, der mich gleich mit "blubber" anmacht. Ich
habe den Eindruck, dass ich - nur weil ich von dem Recht auf Kᅵndigung
aus wichtigem Grund Gebrauch machen will - vonn einigen hier wie ein
Verbrecher behandelt werde.
> ᅵbrigens bringt es nichts, wenn du hier Fragen stellst und sodann jeden,
> dessen Antwort dir nicht gefᅵllt, zu diffamieren oder gar zu beleidigen
> suchst. Ist es denn dein Anliegen, sachgerechte Antworten auf deine
> Fragen zu erhalten oder willst du nur sachte getᅵtschelt werden?
Ich gebe nur zurᅵck, was ich bekommen habe. Habe ich angefangen, einen
Poster zu beleidigen? Kannst du das belegen? Zitiere doch mal ein
solches Posting von mir! Ich habe nur eine Frage gestellt und bekam
einige Antworten in der Weise, dass ich hier "blubbere" und unfair sei
und und und. Und DU bist einer davon. Was soll das? Ich sage nur:
Reaktion = Aktion.
Genau das ist ja unfair (im Sinne von "unfair ist, wenn man einen
Vertrag hat und fr�her raus will, obwohl man ein Recht auf K�ndigung aus
wichtigem Grund hat". Das hat mir ja jemand vorgeworfen).
> Wenn Du die Vertragsbedingungen nicht lesen kannst...
Nat�rlich kann ich die lesen und verstehen. Aber die Telekom wei� ja
auch, was sie in den Vertrag reinschreibt(n�mlich das mit dem
Sonderk�ndigungsrecht). Warum bin ich dann unfair, wenn ich von diesem
Recht Gebrauch mache (wie mir jemand unterstellte).
Das ist offensichtlich zu schwer f�r dich, diesen "Witz" zu verstehen.
Bist du es oder tust du nur so? Das war nur ein Beispiel daf�r, dass es
falsch ist, zu meinen, jemand sein unfair, wenn er einen Vertrag
vorzeitig k�ndigen will, obwohl das im Vertrag einger�umt steht. Denn
wenn das mit der (rechtm��igen) K�ndigung unfair ist, dann w�re es auch
unfair, mit 6000 zu werben und auch mal nur 3000 liefern zu d�rfen. Aber
ich sehe schon, du musst vielleicht mal zur Schule gehen, damit du
diesen Vergleich verstehst.
Naja, ich meinte einfach, dass das f�r alle, die *in der BRD* sind, gilt.
> Es h�ngt nicht mal daran, da� du hier lebst. Du mu�t kein B�rger in der
> BRD sein.
Gilt das BGB denn auch in z.B. Kongo? ;-)
Guggst du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/BGB. Da steht
"Geltungsbereich: BR Deutschland".
>> Es h�ngt nicht mal daran, da� du hier lebst. Du mu�t kein B�rger
>> in der BRD sein.
>
> Gilt das BGB denn auch in z.B. Kongo? ;-)
Jedenfalls f�r Vertr�ge mit Verbrauchern hier unter Umst�nden schon.
Ansonsten auch dann, wenn man im Kongo einen Vertrag unter Geltung
deutschen Rechts schlie�t.
Also: ja, durchaus.
> Guggst du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/BGB. Da steht
> "Geltungsbereich: BR Deutschland".
Kuckst du EGBGB.
Ich kucke �brigens niemals in Sekund�rquellen, wenn die Antwort im
Gesetz steht. Die Tatsache, da� DU das tust, ist vielsagend :-)
> Ich gebe nur zurück, was ich bekommen habe.
Das bildest du dir lediglich ein (was nicht heißen soll, daß ich nicht
glauben würde, daß du das so empfindest!)
> Habe ich angefangen, einen
> Poster zu beleidigen? Kannst du das belegen?
Nun, die meisten hier werden es als wenig erbauend empfinden, von dir
als "Telekomiker" beschimpft oder zur Schule geschickt zu werden, nur
weil dir die jeweilige Antwort nicht gefällt.
Aber die Lösung ist ganz einfach: Geh zum Rechtsanwalt und stell diesem
die Frage, welche dir hier großteils so unbefriedigend beantwortet
wurde. Der wird dir zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nichts
anderes sagen, aber dessen Antwort ist dann doch jedenfalls deutlich
wertvoller (zumindest aber teurer) als die der hier Antwortenden.
> Zitiere doch mal ein
> solches Posting von mir! Ich habe nur eine Frage gestellt und bekam
> einige Antworten in der Weise, dass ich hier "blubbere" und unfair sei
> und und und.
Ich weiß aus vielfältigen Erfahrungen durchaus, daß es für die meisten
Menschen recht schwierig ist, in eigener Sache den erforderlichen
Abstand zu finden, um Antworten und Argumente aller Art sachgerecht
einzuordnen und zu bewerten. Allerdings solltest du wenigstens
versuchen, zu akzeptieren, daß deine Frage eine etwas andere Antwort
finden kann, als du dir das vorgestellt hast. Immerhin ist dein Problem
kein so besonders seltenes Geschehen und all das völlig inhaltsleere,
wenn auch oft recht längliche, Gesülze, welches die eine oder andere
Person hier immer mal wieder zum Besten zu geben beliebt, wird im
Ergebnis dann womöglich wenig hilfreich sein, obgleich es sich
vordergründig viel wohltuender anhören mag als die Antworten manch
anderer. Spätestens bei Gericht wirst du dann ja mit recht großer
Sicherheit erfahren, wer denn nun richtig gelegen hat
> Und DU bist einer davon. Was soll das? Ich sage nur:
> Reaktion = Aktion.
Tja, was kann man da machen? Ich werde dir (und mir) meine Antworten
künftig einfach ersparen, da sie dir ja ohnehin nicht gefallen
MfG
Rupert
Wie soll er sonst an DSL kommen?
Es gibt sehr viele Gegenden da bekommt man nur Telekom und das mit 2
Jahresvertrag
GR��e Knut
>Gerrit Brodmann wrote:
>> Ralf Bader <ba...@nefkom.net> wrote:
>>
>>
>>> Erkläre das doch bitte Herrn Brodmann; der hat nebenan die merkwürdige
>>> Behauptung aufgestellt (bzw. etwas von sich gegeben, was wohl so zu
>>> verstehen ist), daß ein Vertrag über 6000 durch Lieferung von 3000,5
>>> erfüllt wäre.
>>
>> Ob es 3000,5 sind, die ausreichen sei jetzt dahingestellt.
>>
>> Ansonsten lernt lesen, da steht �berall, da� es _maximal_ 6000 sind,
>> wenn man den 6000er bestellt.
>>
>> Es k�nnen also auch weniger sein.
>
>"Bis zu drei Gewinne garantiert!"
"ab einen Euro"
Alles Dinge, die viele Leute nicht verstehen (wollen)
Wenn Du dem Profiver vorher �ber den Missstand informierst und ihm
gen�gend Gelegenheit gibst, ihn zu beseitigen 8-)
>Die Telekom hat ja auch freiwillig mir das Recht auf K�ndigung aus
>wichtigem Grund einger�umt ...
wie kommst Du darauf, dass Umzug ein wichtiger Grund ist?
>vorzeitig k�ndigen will, obwohl das im Vertrag einger�umt steht.
wo steht im Vertrag, dass Dir bei Umzug ein K�ndigungsrecht einger�umt
wird?
Erst nicht lesen und dann auch noch sein Wunschdenken
reininterpretieren.
> Denn wenn das mit der (rechtm��igen) K�ndigung unfair ist,
eine rechtm�ssige K�ndigung ist niemal unfair. Aber wer sagt, dass
eine K�ndigung wg. Umzug rechtm�ssig ist?
> dann w�re es auch unfair, mit 6000 zu werben
Telekom wirbt nicht mit 6000!
>und auch mal nur 3000 liefern zu d�rfen. Aber
>ich sehe schon, du musst vielleicht mal zur Schule gehen, damit du
>diesen Vergleich verstehst.
auch schon wieder Wunschdenken von Dir?
> >Die Telekom hat ja auch freiwillig mir das Recht auf K�ndigung
> >aus wichtigem Grund einger�umt ...
> wie kommst Du darauf, dass Umzug ein wichtiger Grund ist?
Vielleicht weil man beim googeln viele Hinweise findet, da� z.B. das AG
M�nchen in Az. 271 C 32921/06 (20.03.07)
eben den Umzug an einen Ort, an welchem der TK-Dienstleister keinen
DSL-Anschlu� bereitstellen kann, als einen solchen wichtigen Grund
anerkannt habe?
JFTR.
Andi
Es muss nicht alles im Vertrag stehen; es gibt auch Rechtsnormen
(Gesetze, Gerichtsurteile). Ich kenne zum Bleistift keinen Vertrag, in
dem der Todesfall des Leistungsbeziehers geregelt ist.
Wolfgang
--
Ich habe an min. 2 Stellen die beiden Urteile von AG M�nchen und AG Ulm
angegeben. Hast du das nicht gelesen? Von mir aus war ich nat�rlich
nicht sicher, bin ja kein Jurist.
Du weichst meiner Frage aus! Noch mal: Ich habe nicht mit sowas
angefangen. Ich gab nur zurᅵck.
> Aber die Lᅵsung ist ganz einfach: Geh zum Rechtsanwalt und stell diesem
> die Frage, welche dir hier groᅵteils so unbefriedigend beantwortet
> wurde. Der wird dir zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nichts
> anderes sagen, aber dessen Antwort ist dann doch jedenfalls deutlich
> wertvoller (zumindest aber teurer) als die der hier Antwortenden.
Klar.
>> Zitiere doch mal ein
>> solches Posting von mir! Ich habe nur eine Frage gestellt und bekam
>> einige Antworten in der Weise, dass ich hier "blubbere" und unfair sei
>> und und und.
>
> Ich weiᅵ aus vielfᅵltigen Erfahrungen durchaus, daᅵ es fᅵr die meisten
> Menschen recht schwierig ist, in eigener Sache den erforderlichen
> Abstand zu finden, um Antworten und Argumente aller Art sachgerecht
> einzuordnen und zu bewerten.
Das ist nicht das Problem.
> Allerdings solltest du wenigstens
> versuchen, zu akzeptieren, daᅵ deine Frage eine etwas andere Antwort
> finden kann, als du dir das vorgestellt hast.
Natᅵrlich akzeptiere ich jede Antwort. Eben nur nicht auf die
beleidigende Weise. Da muss ich zurᅵckgeben. Die Antwort kann doch
einfach heiᅵen (sinngemᅵᅵ): "Nein, Ali, du kommst damit nicht durch.
Umzug ist kein wichtiger Grund". Das wᅵre doch ok, ich hᅵtte ᅵberhaupt
kein Problem damit. Aber wenn man mir gleich mit "unfair" und "Geiz ist
geil" und "Geblubber" und so weiter kommt, dann muss ich zurᅵckschieᅵen.
> Spᅵtestens bei Gericht wirst du dann ja mit recht groᅵer
> Sicherheit erfahren, wer denn nun richtig gelegen hat
Richtig, und ich habe ja die 2 Urteile gefunden.;-)
>> Und DU bist einer davon. Was soll das? Ich sage nur:
>> Reaktion = Aktion.
>
> Tja, was kann man da machen? Ich werde dir (und mir) meine Antworten
> kᅵnftig einfach ersparen, da sie dir ja ohnehin nicht gefallen
Es geht nicht darum, ob einem DIE ANTWORT gefᅵllt oder nicht, sondern
DIE ART UND WEISE, wie sie gegeben wird. Siehe oben.
Hast du meinen Vertrag oder, oder woher willst du wissen, was dort steht
und was nicht? Ich habe doch an einer Stelle geschrieben, da steht
"Recht auf K�ndigung aus wichtigem Grund", ...
> Erst nicht lesen und dann auch noch sein Wunschdenken
> reininterpretieren.
Wer hier nicht (liest) lesen kann, ist hier die Frage. (siehe oben)
>
>> Denn wenn das mit der (rechtm��igen) K�ndigung unfair ist,
>
> eine rechtm�ssige K�ndigung ist niemal unfair. Aber wer sagt, dass
> eine K�ndigung wg. Umzug rechtm�ssig ist?
Wenigstens 2 AG (Ulm und M�nchen). Nicht gelesen? ;-)
>> dann w�re es auch unfair, mit 6000 zu werben
>
> Telekom wirbt nicht mit 6000!
Nat�rlich, es steht doch DSL 6000
>> und auch mal nur 3000 liefern zu d�rfen. Aber
>> ich sehe schon, du musst vielleicht mal zur Schule gehen, damit du
>> diesen Vergleich verstehst.
>
> auch schon wieder Wunschdenken von Dir?
Du hast wieder nicht gelesen, was ich an anderen Stellen geschrieben
habe. Noch mal: Es geht nicht darum, dass nur 3000 geliefert werden,
w�hrend der Tarif DSL 6000 hei�t. Das wei� ich wohl. Sondern es geht um
"unfair", was man mir bei einer (gem�� Vertrag zul�ssigen) K�ndigung
vorwirft. Dann nenne ich gern das Beispiel mit 6000/3000, um zu sagen,
dass das Eine genauso unsinnig ist wie das Andere!
Endlich kapiert?
>eben den Umzug an einen Ort, an welchem der TK-Dienstleister keinen
>DSL-Anschlu� bereitstellen kann, als einen solchen wichtigen Grund
>anerkannt habe?
hat der Anbieter das im Vertrag garantiert? Was kann der Anbieter
daf�r, wenn $Kunde die Leistung am _vereinbarten_ Ort nicht annimmt?
>"Recht auf K�ndigung aus wichtigem Grund", ...
und? Wer definiert "wichtiger Grund". dein Wunschdenken? Der
Weihnachtsmann?
Umzug w�rde ich NICHT dazu rechnen.
>Wer hier nicht (liest) lesen kann, ist hier die Frage. (siehe oben)
ich habe nix von Umzug im Vertrag gelesen? Es bleibt DEIN
Wunschdenken!
>Nat�rlich, es steht doch DSL 6000
und? Was hat das mit der Geschwindigkeit zu tun? Es ist ein Name f�r
einen Tarif, nicht mehr und nicht weniger.
Oder kann der Fiat 500 auch 500km/h fahren? Tr�um weiter oder wie naiv
bist Du?
DU bist ja auch kein Gericht. Ich habe urspr�nglich nach evtl.
Erfahrungen mit �hnlichen Themen. Bisher hast du leider nur DEINE
pers�nliche Meinung gegeben, die mir leider nicht weiterhilft. Du
scheinst dich von deiner Emotion leiten zu lassen.
>> Wer hier nicht (liest) lesen kann, ist hier die Frage. (siehe oben)
>
> ich habe nix von Umzug im Vertrag gelesen? Es bleibt DEIN
> Wunschdenken!
Es ist kein Wunschdenken. Es haben 2 AG's geurteilt. Du hast es
offensichtlich ignoriert.
Denn ich nehmen schon an, du kannst lesen.
>> Nat�rlich, es steht doch DSL 6000
>
> und? Was hat das mit der Geschwindigkeit zu tun? Es ist ein Name f�r
> einen Tarif, nicht mehr und nicht weniger.
>
> Oder kann der Fiat 500 auch 500km/h fahren? Tr�um weiter oder wie naiv
> bist Du?
Ich glaube, du hast es mit dem 6000/3000-Beispiel nicht, aber auch gar
nicht kapiert. Genauer konnte ich nicht schreiben, bitte lies es noch
einmal. So viel Geduld wie ich hat nicht mal ein Grundschullehrer.
"Du hast wieder nicht gelesen, was ich an anderen Stellen geschrieben
habe. Noch mal: Es geht nicht darum, dass nur 3000 geliefert werden,
w�hrend der Tarif DSL 6000 hei�t. Das wei� ich wohl. Sondern es geht um
"unfair", was man mir bei einer (gem�� Vertrag zul�ssigen) K�ndigung
vorwirft. Dann nenne ich gern das Beispiel mit 6000/3000, um zu sagen,
dass das Eine genauso unsinnig ist wie das Andere!"
Deshalb hat es keinen Sinn, weiter dar�ber zu schreiben.
> Wenn 6000er vereinbart war, heisst dieses bei den Providern
> Geschwindigkeiten �ber 3000 bis zu 6000.
Ich kenne jemanden, der etwas au�erhalb wohnt und regelm��ig Werbung
der T bekommt, er k�nne doch von DSL 1000 auf DSL 2000 umsteigen �
verbunden mit der Fu�note, dass sie ihm aus technischen Gr�nden leider
auch dann nur 768 kBit liefern k�nnten. Irgendwie sind diese Angebote
anscheinend nicht ganz �berzeugend.
--
F�r zuverl�ssige Statistiken sind bislang noch
nicht ausreichend viele Universen beobachtet worden.
[Hans Crauel zur Zuverl�ssigkeit von Klimamodellen]
> Es muss nicht alles im Vertrag stehen; es gibt auch Rechtsnormen
> (Gesetze, Gerichtsurteile). Ich kenne zum Bleistift keinen Vertrag, in
> dem der Todesfall des Leistungsbeziehers geregelt ist.
Kapitalbildende LV? <duck/>
--
F�r zuverl�ssige Statistiken sind bislang noch
nicht ausreichend viele Universen beobachtet worden.
[Hans Crauel zur Zuverl�ssigkeit von Klimamodellen]
> Vielleicht weil man beim googeln viele Hinweise findet,
Man findet zwar viele Hinweise, aber diese beziehen sich zumeist auf
genau dieses Urteil des AG München.
> daß z.B. das AG München in Az. 271 C 32921/06 (20.03.07)
> eben den Umzug an einen Ort, an welchem der TK-Dienstleister keinen
> DSL-Anschluß bereitstellen kann, als einen solchen wichtigen Grund
> anerkannt habe?
Das Gericht hat sich offensichtlich überhaupt keine Gedanken zu den
grundlegenden Fragen des allgemeinen Schuldrechts gemacht, wenn die
Gründe die dem Urteil zugrundeliegenden Überlegungen auch nur halbwegs
wiedergeben. Man hat sich dort einfach nur gesagt, "der Anbieter kann
nicht mehr liefern, also muß der Kunde nicht mehr zahlen". Daß diese
milchmädchenhafte Überlegung wenig zielführend ist, weiß (fast) jeder
Student bereits nach dem ersten Semester.
Es könnte bei der Entscheidungsfindung nicht schaden, wenn man erstens
das Gesetz und zweitens die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien
berücksichtigen würde. Möglicherweise wird das Ergebnis ja doch etwas
anders aussehen, wenn man erkennt, daß die Parteien einen feststehenden
Erfüllungsort für die Leistungen des Anbieters vereinbart haben und daß
der Erfüllungsanspruch des Kunden deshalb nur an diesem Ort, nicht nach
Wunsch des Kunden an einem beliebigen anderen Ort besteht. Angesichts
der technischen Gegebenheiten ist eine solche Vereinbarung ja auch
durchaus sach- und interessengerecht.
MfG
Rupert