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Wenn einem Anwalt eine Vollmacht erteilt wurde…

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mike

unread,
Jul 7, 2009, 10:34:53 PM7/7/09
to
Ich hoffe, dass jemand mir mit einem Rat helfen koennte.
Ich bin Auslaender und habe russische Staatsangehoerigkeit. Ich wohne
jetzt in Moskau.

Es geht um einen Unfall, der fast vor sieben Jahren passiert ist.
Ich habe damals in Hamburg studiert.
In dem Unfall gab es eine Gegenseite (die durch
Versicherungsgesellschaft vertreten ist), die von mir mit Hilfe von
einem Anwalt angeklagt wurde.
Mir wurde Prozessenkostenhilfe bewilligt.
Kurz danach habe ich mein Studium beendet und aus Deutschland
verreist.
Meinem Anwalt habe ich fuer die Prozessfuehrung eine Vollmacht
erteilt.

Seitdem bin ich schon ein mal nach Deutschland gereist, um bei dem
Landgericht zu erscheinen und meine Ansprueche an weitere
Prozessenhilfe zu rechtfertigen.

Die Entscheidung des Landgerichtes war fuer mich positiv und die
Gegenseite wurde zur Zahlung verpflichtet. Das habe ich von meinem
Anwalt erfahren. Dann, nach Anwaltsangaben, hat die Gegenseite einige
Schritte unternommen um die Entscheidung des Gerichts zu aendern (ich
weiss nicht wie man das richtig ausdruecken kann – Anspruch(?)). Und
soweit ich weiss, gibt es nach deutschen Gesetzen fuer solche Sachen
eine festgesetzte Frist…

Aber das dauert immer noch (die Entscheidung des Gerichtes fiel im
Sommer 2004!) und im welchen Zustand sich die Sachen jetzt befinden,
habe ich keine Ahnung. Weil die Unterhaltungen zwischen mir und meinem
Anwalt ausschliesslich telefonisch ablaufen. Und wenn man
beruecksichtigt, dass Deutsch fuer mich eine Fremdsprache ist und
schnellausgesprochene juristische Begriffe schwer zu verstehen sind…
Nach seinen Worten wird er immer wieder an Landgerichtamt gewendet und
wartet auf Antwort. Unsere Verbindung ist schlecht – Telefongespraeche
aus Russland sind teuer…

Und ich weiss nicht warum, aber schriftliche Fragen (per E-mail)
laesst mein Anwalt ohne Antwort.
Mein Anwalt verweigert mir jede schriftliche Mitteilung ueber den
Stand der Dinge!

Und neulich passierte noch etwas, was mich Ihnen zu schreiben bewegte:
Als ich meinen Anwalt mehrmals vergeblich telefonisch erreichen
versuchte, habe ich ueber seine Saekretaerin von ihm Nachricht
gekriegt, dass er mir gleich eine E-mail senden wird.

Genau am naechsten Tag habe ich eine Anwaltliche Mahnung von
Rechtsanwaltskanzlei Günther (sehen Sie ANHANG unten) gekriegt, die
Sitz in Muenchen hat. Bei dieser Firma, was man leicht im Internet
erfahren kann, handelt es um einen Vertreter von betruegerischen
“Briefkastenfirmen”. In der Mahnung geht es um Vertrettung des
Besitzers von der Internetseite Gedichte-Server.com, ueber die man die
Einzelhaiten z.B. hier erfahren kann:
http://www.enjoyshopping.de/gedichte-server.com---Nicht-empfehlenswert-342.html

Und ueber die anwaeltische Vertrettung z.B. auf der Seite:

http://alt.rotglut.org/nachricht,100041,Katja+...Im

Aber im welchen Zusammenhang steht das mit meiner Sache? Die Briefe
mit solchem Inhalt habe ich noch nie bekommen… Ausgerechnet jetzt…
Ja, ich habe ein paar mal nach deutsche Gedichte im Internet gesucht.
Und koennte sein, dass ich auf der Seite (gedichte-server.com) auch.
Aber ueber die Methoden, die dort benutzt werden, um das Geld
abzuzockern, kann man auf oben genannte Internetseite lesen…

Eine E-mail Nachricht von meinem Anwalt jedoch habe ich nicht
bekommen. So das die Mahnung als die versprochene Nachricht zu
verstehen ist(?). Und als Drohung oder Verschreckung von ihm
anzuschaetzen sein koennte? (bin gluecklich, wenn ich mich dabei irre
und dies rein Zufall ist).

Ich habe immer weniger Vertrauen an meinen Anwalt. Wuerden Sie mir
bitte den Ablauf der Dinge richtig verstehen zu helfen.

Und neulich habe ich auf meine Anfrage eine Antwort von Landgericht
Hamburg bekommen. Wo steht:
“…es wird mitgeteilt, dass das Urteil vom 20.8.04 rechtskraeftig
geworden ist.”

Und selbst Urteil habe ich von Landgericht Hamburg auch bekommen. Dort
steht folgendes:
“…Die Beklagten warden, als Gesamtschuldner verurteilt, an Klaeger
5042,56 EUR nebst Zinzen in Hohe von 5 Prozentpunkten ueber
Basiszinssatz seit dem 25.2.2004 zu zahlen…”


Und hier sind meine Fragen:

Wie koennte ich erfahren, dass das Geld von Beklagten
(Versicherungsgeselschaft) schon ausgezahlt ist?

Wenn das Geld an einen Anwalt, dem eine Vollmacht erteilt wurde,
ausgezahlt wurde, sollte sein Mandant es von ihm irgentwie extra
anfordern?

Sollte das Gelduebergabe an Mandanten in Unterlagen des Anwalt mit
eine Quittung
bestaetigt werden?


Gruesse
Mikhail

ANHANG


-----Original Message-----
From: ma...@ra-guenther-muenchen.de
To: mikhail...@mail.ru
Date: Tue, 20 Jan 2009 10:43:38 +0100 (CET)
Subject: Anwaltliche Mahnung / AZ 624821

>
> Sehr geehrte(r) Herr/Frau Mikhail Ivanov,
>
> wir haben versucht, Ihnen auf dem Postweg unter der von Ihnen angegebenen
> Adresse für die von Ihnen genutzte Dienstleistung eine Mahnung zuzusenden, da
> sowohl die Rechnung als auch die Mahnung meiner Mandantin von Ihnen nicht
> beglichen wurde.
>
> Die Angabe einer falschen Adresse geschah hier in offensichtlicher Absicht,
> den Rechnungs- und Mahnungszugang zu erschweren.
> Dies wird von mir als erstes Indiz für betrügerische Absicht gewertet.
> Ich werde diesen Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz prüfen.
>
> -------------------------------------------------
>
> Ihre Mahnung können Sie unter folgendem Link einsehen:
> http://83.141.2.204/?dc=ywnb6853u6rduzypunwk
>
> -------------------------------------------------
>
> Wir weisen Sie auf die Zahlungsfrist hin.
> Sollten sie eine Ratenzahlung vereinbaren wollen,
> richten Sie ihre E-Mail bitte an ratenz...@strafrecht-guenther.de
>
> Hochachtungsvoll
>
> Katja Günther
> Rechtsanwältin
>
> Rechtsanwaltskanzlei Günther
> Brienner Str. 44
> D-80333 München

Thomas Hochstein

unread,
Jul 8, 2009, 1:48:54 AM7/8/09
to
mike schrieb:

> Die Entscheidung des Landgerichtes war fuer mich positiv und die
> Gegenseite wurde zur Zahlung verpflichtet. Das habe ich von meinem
> Anwalt erfahren. Dann, nach Anwaltsangaben, hat die Gegenseite einige
> Schritte unternommen um die Entscheidung des Gerichts zu aendern (ich
> weiss nicht wie man das richtig ausdruecken kann – Anspruch(?)). Und
> soweit ich weiss, gibt es nach deutschen Gesetzen fuer solche Sachen
> eine festgesetzte Frist…

Stimmt.

> Aber das dauert immer noch (die Entscheidung des Gerichtes fiel im
> Sommer 2004!) und im welchen Zustand sich die Sachen jetzt befinden,
> habe ich keine Ahnung.

Weiter unten schreiben Sie:

> Und neulich habe ich auf meine Anfrage eine Antwort von Landgericht
> Hamburg bekommen. Wo steht:
> “…es wird mitgeteilt, dass das Urteil vom 20.8.04 rechtskraeftig
> geworden ist.”
>
> Und selbst Urteil habe ich von Landgericht Hamburg auch bekommen. Dort
> steht folgendes:
> “…Die Beklagten warden, als Gesamtschuldner verurteilt, an Klaeger
> 5042,56 EUR nebst Zinzen in Hohe von 5 Prozentpunkten ueber
> Basiszinssatz seit dem 25.2.2004 zu zahlen…”

Wenn das so ist, dann ist das Urteil rechtskräftig, das heißt, der
Prozess ist abgeschlossen, die Entscheidung des Gerichts kann nicht
mehr geändert werden. Die Gegenseite muß bezahlen, wenn sie das nicht
tut, dann kann man gegen sie vollstrecken, d.h. mit dem
Gerichtsvollzieher oder durch Pfändung das Geld eintreiben. Wenn
Gegner eine Versicherung war, dann dürfte das auch erfolgreich sein.

> Weil die Unterhaltungen zwischen mir und meinem
> Anwalt ausschliesslich telefonisch ablaufen. Und wenn man
> beruecksichtigt, dass Deutsch fuer mich eine Fremdsprache ist und
> schnellausgesprochene juristische Begriffe schwer zu verstehen sind…
> Nach seinen Worten wird er immer wieder an Landgerichtamt gewendet und
> wartet auf Antwort.

Das paßt nicht zu der Mitteilung des Landgerichts.

> Und ich weiss nicht warum, aber schriftliche Fragen (per E-mail)
> laesst mein Anwalt ohne Antwort.

Vielleicht kennt er sich mit E-Mails nicht aus? Oder er erhält Ihre
E-Mail gar nicht, oder Sie erhalten seine Antworten nicht? Es ist
nicht völlig ausgeschlossen, daß auch der E-Mail-Verkehr nach Rußland
nicht ohne Einschränkungen funktioniert; manche Spamfilter arbeiten
sehr seltsam.

> Mein Anwalt verweigert mir jede schriftliche Mitteilung ueber den
> Stand der Dinge!

Auch per Post, also Brief?

> Und neulich passierte noch etwas, was mich Ihnen zu schreiben bewegte:
> Als ich meinen Anwalt mehrmals vergeblich telefonisch erreichen
> versuchte, habe ich ueber seine Saekretaerin von ihm Nachricht
> gekriegt, dass er mir gleich eine E-mail senden wird.
>
> Genau am naechsten Tag habe ich eine Anwaltliche Mahnung von
> Rechtsanwaltskanzlei Günther (sehen Sie ANHANG unten) gekriegt, die
> Sitz in Muenchen hat.

Das dürfte ein Zufall sein - es sei denn, Ihr Anwalt gehört zu dieser
Kanzlei (aber das glaube ich kaum).

> Eine E-mail Nachricht von meinem Anwalt jedoch habe ich nicht
> bekommen.

Siehe oben - möglicherweise ist auch die E-Mail-Verbindung nicht
stabiler als die Telefonverbindung.

> Ich habe immer weniger Vertrauen an meinen Anwalt. Wuerden Sie mir
> bitte den Ablauf der Dinge richtig verstehen zu helfen.

Wenn das Urteil rechtskräftig ist und der Gegner eine Versicherung
(die eigentlich normalerweise zahlungsfähig ist), dann ist es nicht zu
verstehen, warum Sie den Geldbetrag bisher nicht erhalten haben -
jedenfalls soweit Ihr Anwalt Ihre Kontoverbindung kennt.

> Wie koennte ich erfahren, dass das Geld von Beklagten
> (Versicherungsgeselschaft) schon ausgezahlt ist?

Fragen Sie Ihren Anwalt - oder die beklagte Versicherungsgesellschaft.

> Wenn das Geld an einen Anwalt, dem eine Vollmacht erteilt wurde,
> ausgezahlt wurde, sollte sein Mandant es von ihm irgentwie extra
> anfordern?

Normalerweise sollte sich Ihr Anwalt dann mit Ihnen in Verbindung
setzen. Er muß ja wissen, wo er das Geld hinschicken soll.

> Sollte das Gelduebergabe an Mandanten in Unterlagen des Anwalt mit
> eine Quittung
> bestaetigt werden?

Mit einer Quittung, oder einem Beleg für die Banküberweisung, ja.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Stefan Brröring

unread,
Jul 8, 2009, 6:09:42 AM7/8/09
to
> Und neulich habe ich auf meine Anfrage eine Antwort von Landgericht
> Hamburg bekommen. Wo steht:
> ��es wird mitgeteilt, dass das Urteil vom 20.8.04 rechtskraeftig
> geworden ist.�

Von wann ist die Mitteilung? Sowas kann durchaus einige Zeit dauern.
Aber wenn das Urteil rechtskr�ftig ist, solltest du nach ca. 1-2 Monaten
auch das Geld haben.

Die Sache mit der anderen Anwaltskanzlei aus M�nchen w�rde ich f�r einen
Zufall halten. Das w�rde ich auch erstmal einfach ignorieren. Kann mir
schlecht vorstellen, dass die dich in Moskau verklagen werden. Am besten
gar nicht reagieren, nichts schreiben, einfach abwarten.

Gru�

Stefan

Message has been deleted

Heiko Nock

unread,
Jul 8, 2009, 2:59:06 PM7/8/09
to
mike wrote:

> Die Entscheidung des Landgerichtes war fuer mich positiv und die
> Gegenseite wurde zur Zahlung verpflichtet. Das habe ich von meinem
> Anwalt erfahren. Dann, nach Anwaltsangaben, hat die Gegenseite einige
> Schritte unternommen um die Entscheidung des Gerichts zu aendern (ich
> weiss nicht wie man das richtig ausdruecken kann – Anspruch(?)).

Die Gegenseite hatte die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung
einzulegen.

> Und soweit ich weiss, gibt es nach deutschen Gesetzen fuer solche
> Sachen eine festgesetzte Frist…

Für die Einlegung der Berufung? Ja.

> Aber das dauert immer noch (die Entscheidung des Gerichtes fiel im
> Sommer 2004!)

Wenn eine Berufung eingelegt wurde, kann das Berufungsverfahren je nach
Inhalt der Klage sehr lange dauern. Wenn sie tatsächlich eingelegt
wurde.

> und im welchen Zustand sich die Sachen jetzt befinden, habe ich
> keine Ahnung.

Das sollte dir dein Anwalt mitteilen.

> Weil die Unterhaltungen zwischen mir und meinem Anwalt
> ausschliesslich telefonisch ablaufen. Und wenn man beruecksichtigt,
> dass Deutsch fuer mich eine Fremdsprache ist und
> schnellausgesprochene juristische Begriffe schwer zu verstehen sind…
> Nach seinen Worten wird er immer wieder an Landgerichtamt gewendet
> und wartet auf Antwort. Unsere Verbindung ist schlecht –
> Telefongespraeche aus Russland sind teuer…

Was ist mit Briefen oder Fax? Telefonat über Skype?

> Und ich weiss nicht warum, aber schriftliche Fragen (per E-mail)
> laesst mein Anwalt ohne Antwort.

Das weiß hier sonst auch keiner. Wäre das nicht eine Frage, die man in
einem der Telefonate klären sollte?!

> Mein Anwalt verweigert mir jede schriftliche Mitteilung ueber den
> Stand der Dinge!

Hat er das so ausdrücklich gesagt oder ist das deine Schlussfolgerung?

Es ist eine seiner Hauptpflichten, dich über die wesentliche
Entwicklung der Sache zu informieren.

> Und neulich passierte noch etwas, was mich Ihnen zu schreiben bewegte:
> Als ich meinen Anwalt mehrmals vergeblich telefonisch erreichen
> versuchte, habe ich ueber seine Saekretaerin von ihm Nachricht
> gekriegt, dass er mir gleich eine E-mail senden wird.

Also jetzt plötzlich doch?

> Genau am naechsten Tag habe ich eine Anwaltliche Mahnung von
> Rechtsanwaltskanzlei Günther (sehen Sie ANHANG unten) gekriegt, die
> Sitz in Muenchen hat.

Das ist eigenartig.

[..]


> Aber im welchen Zusammenhang steht das mit meiner Sache? Die Briefe
> mit solchem Inhalt habe ich noch nie bekommen… Ausgerechnet jetzt…
> Ja, ich habe ein paar mal nach deutsche Gedichte im Internet gesucht.
> Und koennte sein, dass ich auf der Seite (gedichte-server.com) auch.
> Aber ueber die Methoden, die dort benutzt werden, um das Geld
> abzuzockern, kann man auf oben genannte Internetseite lesen…

Darüber würde ich mir keine allzu großen Sorgen machen.

> Eine E-mail Nachricht von meinem Anwalt jedoch habe ich nicht
> bekommen. So das die Mahnung als die versprochene Nachricht zu
> verstehen ist(?). Und als Drohung oder Verschreckung von ihm
> anzuschaetzen sein koennte? (bin gluecklich, wenn ich mich dabei irre
> und dies rein Zufall ist).

Wenn du ihn fragst erfährst du es vielleicht sogar.

> Ich habe immer weniger Vertrauen an meinen Anwalt. Wuerden Sie mir
> bitte den Ablauf der Dinge richtig verstehen zu helfen.
> Und neulich habe ich auf meine Anfrage eine Antwort von Landgericht
> Hamburg bekommen. Wo steht:
> “…es wird mitgeteilt, dass das Urteil vom 20.8.04 rechtskraeftig
> geworden ist.”

Wenn das Urteil rechtskräftig ist, kann kein Rechtsmittel mehr
eingelegt werden. Entweder hat dich dein Anwalt belogen oder die
Berufung wurde von den Beklagten nachträglich zurück genommen. Dann
wäre dein Anwalt aber verpflichtet gewesen, dich darüber zu
informieren.

> Und selbst Urteil habe ich von Landgericht Hamburg auch bekommen. Dort
> steht folgendes:
> “…Die Beklagten warden, als Gesamtschuldner verurteilt, an Klaeger
> 5042,56 EUR nebst Zinzen in Hohe von 5 Prozentpunkten ueber
> Basiszinssatz seit dem 25.2.2004 zu zahlen…”
> Und hier sind meine Fragen:
> Wie koennte ich erfahren, dass das Geld von Beklagten
> (Versicherungsgeselschaft) schon ausgezahlt ist?

Indem du bei der Beklagten nachfragst? Indem du bei deinem Anwalt
nachfragst, wieso das Urteil rechtskräftig ist und er dir das nicht
mitgeteilt hat? Indem du gegebenenfalls mit einer Strafanzeige und der
Mitteilung an die Anwaltskammer drohst?

> Wenn das Geld an einen Anwalt, dem eine Vollmacht erteilt wurde,
> ausgezahlt wurde, sollte sein Mandant es von ihm irgentwie extra
> anfordern?

An sich ist der Rechtsanwalt berufsrechtlich verpflichtet erhaltenes
Fremgeld unverzüglich an den Mandanten weiterzuleiten.

> Sollte das Gelduebergabe an Mandanten in Unterlagen des Anwalt mit
> eine Quittung bestaetigt werden?

Eine persönliche Geldübergabe schon, eine Geldüberweisung auf ein
Bankkonto nicht, da gibt es ohnehin einen Überweisungsbeleg von der
Bank.

--
Am folgenden Morgen lag ich in wilden Phantasien, vom heftigen Fieber
geschüttelt, auf dem Krankenlager, die Ärzte zweifelten, ob es bloße
Gehirnentzündung oder Wahnsinn sei, - von der eigentümlichen
Krankheitsform, die mich befallen hatte: dem spezifisch juristischen
Delirium hatten sie keine Ahnung.
-- Rudolf von Ihering

Heiko Nock

unread,
Jul 8, 2009, 2:58:22 PM7/8/09
to
Elmar Haneke wrote:

>> Und soweit ich weiss, gibt es nach deutschen Gesetzen fuer solche Sachen eine

>> festgesetzte Frist�
> Die Gegenseite muss innerhalb von 4 Wochen Berufung einlegen, dann wird das
> Verfahren nochmals am Oberlandgericht durchgef�hrt.

Die Berufungsfrist betr�gt einen Monat.

--
>Maybe the bridge of the Enterprise is *also* a holodeck, and the crew just
>*thinks* they're in charge.
That's the first plausible explanation for "ST:Voyager" that i've ever
seen.
-- Jonathan W. Hendry and Lee DeRaud in rec.arts.sf.written

Holger Pollmann

unread,
Jul 8, 2009, 5:26:21 PM7/8/09
to
nos...@haneke.de (Elmar Haneke) schrieb:

> Die Gegenseite muss innerhalb von 4 Wochen Berufung einlegen

Die Berufungsfrist ist ein Monat, nicht 4 Wochen. Doch, das ist ein
Unterschied.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin k�mpfen schon lange daf�r, da�
die Bildung einen h�heren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekret�r der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008

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