Auf in die neue Zeit!
Wolfgang
"jeweils in Verbindung mit § 79 Abs. 1, des Tierseuchengesetzes" - der
erste Zeichensatzfehler gleich in der Einleitungsformel ...
Die Einleitung "Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:" von § 2 paßt ja
für Nr. 1 noch ganz gut, für Nr. 2 bis 5 eher nicht.
Auch ansonsten sprachlich sehr holprig ...
Schön, dass Du das weißt... bei Eingabe von "eBanz AT 8 2006 V1" oder
"AT 8 2006 V1" in das Suchfeld unter www.ebundesanzeiger.de ist die
Rechtsverordnung jedenfalls nicht zu finden.
Und: Die Domain-Registrierungsgebühr für eine tippfreundliche Abkürzung
wie "eBanz.de" hat sich der Bund gespart? Sicher ein Vorgeschmack auf
die nächste Sparrunde im Bundeshaushalt...
Grüße
Florian
--
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> Die Fundstelle gibt man wie folgt an: eBanz AT 8 2006 V1 - was
> immer das heißen mag.
Ich rate mal: elektronischer Bundesanzeiger, Amtlicher Teil, 8.
Kalenderwoche, Veröffentlichung 1.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Ja, ist mir erst gar nicht aufgefallen. Ein Vogel liegt vor ... Schlimmer
ist die untechnische Rechtssprache. Das hätte früher die
Rechtsförmlichkeitsprüfung des BMJ nicht passiert.
Wolfgang
>
> Ja, ist mir erst gar nicht aufgefallen. Ein Vogel liegt vor ... Schlimmer
> ist die untechnische Rechtssprache. Das hätte früher die
> Rechtsförmlichkeitsprüfung des BMJ nicht passiert.
Ich bezweifle, daß das durch die Rechtsförmlichkeitsprüfung gegangen ist
... Naja, einfach mal beim BMJ anfragen ... :-)
Dafür gibt es die gebührenpflichtige Volltextsuche ;-)
> Und: Die Domain-Registrierungsgebühr für eine tippfreundliche Abkürzung
> wie "eBanz.de" hat sich der Bund gespart? Sicher ein Vorgeschmack auf
> die nächste Sparrunde im Bundeshaushalt...
verteidigungsministerium.de etc. dann aber bitte auch wieder abmelden -
bund.de reicht!
"Und woher soll das der normale Bürger wissen? Der muss sich
doch auch informieren können! Das ist doch Schikane!!!!112!"
ciao
Olaf
> Schön, dass Du das weißt... bei Eingabe von "eBanz AT 8 2006 V1" oder
> "AT 8 2006 V1" in das Suchfeld unter www.ebundesanzeiger.de ist die
> Rechtsverordnung jedenfalls nicht zu finden.
darueber stolperte ich gestern auch, und fragte bei der Kontakadresse
nach.
in einer email von heute morgen wurde mir der weg zur 'richtigen'
suche gewiesen: sie verbirgt sich hinter 'Amtlicher Teil'
'Detail-Recherche'
zu den komplett hirnrissigen und vor allem nicht zitierbaren links auf
die zieldokumente haben sie sich allerdings nicht geaeussert.
Ah, jetzt erst bemerkt ...
Hab deswegen auch gerade mal nachgefragt, was das soll.
>> Ich rate mal: elektronischer Bundesanzeiger, Amtlicher Teil, 8.
>> Kalenderwoche, Veröffentlichung 1.
>
> "Und woher soll das der normale Bürger wissen? Der muss sich
> doch auch informieren können! Das ist doch Schikane!!!!112!"
Ich korrigiere mich übrigenx: ich nehme jetzt eher an, daß das V für
"Verkündungen" steht.
Man will es nicht verstehen:
"Sehr geehrter Herr Müller,
wenn Sie bei uns recherchieren, bewegen Sie sich in einer so genannten
"Session". Diese ist 30 Minuten gültig, wenn Sie keine weiteren Eingaben
tätigen. Dies gilt auch für die gefundene Veröffentlichung. Setzen Sie
ein Lesezeichen, ist dies nach 30 Minuten ungültig geworden.
Mit freundlichen Grüßen
Xxxxxxx Yyyyyyyyyyyy
Stabsstelle
Planung und Entwicklung elektronischer Publikationsplattformen"
Meine Anfrage war gewesen:
Betreff: Nicht längerfristig gültige URLs von Dokumenten
Guten Morgen,
gerade wollte ich ein Dokument[1] aufrufen, auf das ich mir gestern ein
Bookmark gesetzt hatte.
Ziemlich überrascht war ich, als ich folgende Meldung bekam:
"Fehler
Sie haben längere Zeit keine Eingaben mehr gemacht oder es ist ein
Fehler aufgetreten.
Aus Sicherheitsgründen wurde Ihre Sitzung beendet. Bitte starten Sie die
Suche neu."
Was für Sicherheitsgründe sollen das bitte sein?
Kann man da nicht einfach eine neue Session anlegen und das gewünschte
Dokument anzeigen?
Argumente, warum dauerhafte URLs wichtig sind, gibt es z.B. hier:
http://www.useit.com/alertbox/990321.html
Freundliche Grüße,
Jens Müller
Ich gehe auch davon aus, dass man bei diesem Thema lieber schnell als
gut arbeiten wollte. Warum man dann aber auch noch einen offenbar recht
unerfahrenen Beamten mit der Formulierung betraut hat, ist tatsächlich
fraglich. Der Brauchbarkeit schadet die holprige Formulierung zum
Glück kaum.
Gruß,
Mark
Auch das BMELV hat's inzwischen gemerkt und mit der heute - ebenfalls
in elektronischer Form - verkündeten Änderungsverordnung unter anderem
diese Formulierung verbessert.
Gruß,
Mark