Wie ist es zu bewerten, wenn ich, durch einen Schläger angegriffen
(Faustschlag oder Messerstich), meine Warnung bewusst leise und
schüchtern formuliere? Also z. B. so: "Lassen Sie mich in Ruhe,
andernfalls gefährden Sie Ihre Gesundheit."
Formal habe ich damit meiner Wehrhaftigkeit Genüge getan - z. B. wg.
Kampfsportausbildung -, es seien Zeugen der verbalen
Auseinandersetzung vorhanden und es gibt keinerlei Vorschriften über
Lautstärke oder "Nachdruck" einer Warnung. Nun läuft es darauf hinaus,
dass ich den Angriff erfolgreich abwehren kann, mit der Folge, dass
der Angreifer lebenslang invalide bleibt.
Könnte ich für ein Vortäuschen von Schwäche verurteilt werden, wenn
ich zugebe, dass es Absicht war?
In meinem Falle stehe tatsächlich die Notwendigkeit der Notwehr nicht
zur Debatte und die Genese der Invalidität auch nicht. Sie könnte aus
dem Fallen auf eine Tischkante hervorgegangen sein.
Es wäre ja wohl noch schöner, wenn ich im Notwehrfall den Angreifer
vor mir selbst schützen müsste, oder?
>Es w�re ja wohl noch sch�ner, wenn ich im Notwehrfall den Angreifer
>vor mir selbst sch�tzen m�sste, oder?
Hi,
aber genau das ist der Fall. Ein "Kampfsportler", der auch nur ein bi�chen
in seiner Disziplin taugt, beherrscht das Abblocken von Angriffen besser als
den "Gegenangriff", au�er er ist Attent�ter. Dann wirds aber Zeit, da� er
aus dem Verkehr gezogen wird. Sonst ist von einem halbwegs erfahrenen
Kampfsportler eine Bel�stigung durch einen Halbstarken, vielleicht bewaffnet
durch eine nichtfeststehende kurze einschneidige Taschenklinge kaum
gef�hrlich. Und ein besserer Angreifer w�re nicht drauf angewiesen, sich
n�chtens auf Raubz�ge zu verlegen, der w�re doch l�ngst zum Rau�schmei�er im
Sperrbezirk aufgestiegen. Zur Not bleibt ja meist auch die
Flucht...Kondition hat der "Sportler" ja stets mehr als der Angreifer.
Solltest Du also "die Todeskralle" beherrschen, darfst Du die dennoch nicht
zur Verteidigung au�erhalb des Kampfrings anwenden. Ganz egal, ob der Typ
vorher Deine Oma beleidigt oder Deine Abstammung auf eine Seitenlinie dero
zu Turn&Taxis zur�ckgef�hrt hat...lauf ihm weg oder verhindere, da� er Dir
schadet. Tust Du mehr, wirst Du daf�r geradestehen m�ssen. Ein Hinweis wie
"...ich habe mal Bruce Lee besiegt.." oder "..Chuck Norris trainiert mit
mir.." reicht da nicht, um eine gef�hrliche Attacke Deinerseits zu
rechtfertigen. K�nnte ja auch sein, da� der Angreifer nur russisch versteht
oder gerade eine beidseitige Otitis durchleidet. Kann man sich leicht
einfangen, wenn man im Suff drau�en �bernachtet.
--
mfg,
gUnther
Im Grunde empfinde ich es schon als Zumutung, dass der Angreifer
überhaupt ein Recht hat, über meine Kampfsporterfahrung unterrichtet
zu werden. Es gehört zu meiner Privatsphäre.
Hi,
nein, wenn Du eine ernsthafte Kampfsportausbildung hast, bist Du zu
bestimmten Verhaltensweisen verpflichtet, �blicherweise wird man bei der
Ausbildung auch "vergattert", also darauf hingewiesen, was man zu lassen und
zu beachten habe. Ein Kampfsportler hat "en civil" eher Nachteile durch
seinen Sport. Denn eine lockere Kneipenschl�gerei wird durch seine
Beteiligung schnell zum Totschlag. Manche "Griffe" k�nnen t�ten, und wenn
der Gegner nicht wei�, wie er das abblockt, schadet ihm manchmal sogar eine
Gegenwehr mehr. Es reicht ja schon, wenn Dein Gegner ungeschickt f�llt und
sich den Dez am Bordstein knackt. Gute Boxer w�rden sich also pr�geln lassen
und wegrennen. Immerhin k�nnen die mehr einstecken als ein Wegelagerer und
Automatenaufbrecher.
--
mfg,
gUnther
Nein. Ich denke, dass man ruhigen Gewissens davon ausgehen kann, dass
das, was ein Angreifer mit mir anstellt, eben ein Angriff und keine
Verteidigung ist. Woran sollte man das Umschwenken erkennen?
Überhaupt ist die Forderung nach Zivilcourage für die Katz, wenn es
schon strafbar sein könnte, jemanden davon abzuhalten, kriminell zu
werden.
> Im Grunde empfinde ich es schon als Zumutung, dass der Angreifer
> �berhaupt ein Recht hat, �ber meine Kampfsporterfahrung unterrichtet
> zu werden. Es geh�rt zu meiner Privatsph�re.
Warum meinst Du, dass er dieses Recht h�tte?
--
F�r 10 EUR im Jahr erfahre ich hier sogar was meine Meinung ist.
Andere Leute m�ssen daf�r heiraten.
[Lars Friedrich �ber UseNet]
> nein, wenn Du eine ernsthafte Kampfsportausbildung hast, bist Du zu
> bestimmten Verhaltensweisen verpflichtet, �blicherweise wird man bei der
> Ausbildung auch "vergattert", also darauf hingewiesen, was man zu lassen und
> zu beachten habe.
Ich erwarte in einem Dojo (doer dem �quivalent in anderen Traditionen)
Bewegungsprinzipien und nebenbei eine Handvoll Techniken zu lernen. Wenn
ich juristische Fragen habe, wende ich mich damit eher nicht an Trainer,
sondern an Juristen.
> Ein Kampfsportler hat "en civil" eher Nachteile durch
> seinen Sport. Denn eine lockere Kneipenschl�gerei wird durch seine
> Beteiligung schnell zum Totschlag. Manche "Griffe" k�nnen t�ten, und wenn
KV mit Todesfolge d�rfte h�ufiger passen, w�rde ich sch�tzen. Aber, ja,
nat�rlich muss ein Kampfsportler, je nach Kenntnisstand, eine genauere
Betrachtung seiner Handlungen hinnehmen und nat�rlich sind die
Anforderungen an die Wahl des mildesten Mittels zur Abwehr h�her.
Einfach weil der KS durch sein Training mehr Mittel zur Auswahl hat und
hoffentlich auch gelernt hat, in einer Kampfsituation eine Wahl zu
treffen. Genau wie ein Sani (oder erst recht ein Arzt) h�here Ma�st�be
erf�llen muss als der normale Ersthelfer. Jede Form von Macht bringt
Verantwortung mit sich.
> "mock" <th.m...@gmx.net> schrieb
> ..
> >Im Grunde empfinde ich es schon als Zumutung, dass der Angreifer
> >�berhaupt ein Recht hat, �ber meine Kampfsporterfahrung unterrichtet
> >zu werden. Es geh�rt zu meiner Privatsph�re.
>
> nein, wenn Du eine ernsthafte Kampfsportausbildung hast, bist Du
> zu bestimmten Verhaltensweisen verpflichtet, �blicherweise wird
> man bei der Ausbildung auch "vergattert", also darauf hingewiesen,
> was man zu lassen und zu beachten habe.
Und welche rechtliche Relevanz sollten die Erz�hlungen eines
"Trainers" haben, selbst wenn der sich ein schwarzes Seil um den Bauch
gebunden hat?
> Ein Kampfsportler hat "en civil" eher Nachteile durch
> seinen Sport. Denn eine lockere Kneipenschl�gerei wird durch seine
> Beteiligung schnell zum Totschlag. Manche "Griffe" k�nnen t�ten, und
> wenn der Gegner nicht wei�, wie er das abblockt, schadet ihm manchmal
> sogar eine Gegenwehr mehr.
Oh, wie schrecklich.
In dem Fall w�rde ich als Angegriffener ihn echt ganz doll bedauern.
> Es reicht ja schon, wenn Dein Gegner ungeschickt f�llt und sich den
> Dez am Bordstein knackt.
Der Fall wird dann spannend, wenn der Angreifer eine piepsige Stimme
hat und der Angegriffene einen seltsamen Namen und beide besoffen
sind. Dann wird sogar der Generalbundesanwalt nerv�s... :-(
> Gute Boxer w�rden sich also pr�geln lassen und wegrennen. Immerhin
> k�nnen die mehr einstecken als ein Wegelagerer und Automatenaufbrecher.
Jetzt wirst du endg�ltig l�cherlich.
Wobei zumindest ein ganz bestimmter Richter eine �hnliche Denke zu
haben scheint...
MfG
Gerald
--
http://www.rettedeinefreiheit.de/
Das sollte sich eigentlich jeder W�hler ansehen und sich dann �berlegen, ob er die richtigen gew�hlt hat...
>Nein. Ich denke, dass man ruhigen Gewissens davon ausgehen kann, dass
>das, was ein Angreifer mit mir anstellt, eben ein Angriff und keine
>Verteidigung ist. Woran sollte man das Umschwenken erkennen?
Hi,
der "Kampfsportler" erkennt das, oder er ist ein Trottel. Und zwar ein
richtiger Trottel, IQ unter 40 oder so.
>�berhaupt ist die Forderung nach Zivilcourage f�r die Katz, wenn es
>schon strafbar sein k�nnte, jemanden davon abzuhalten, kriminell zu
>werden.
Zivilisten d�rfen sich wehren, sogar "Notwehr" aus�ben. Ein Kampfsportler
kann sich aber bei "Angriffen" mit nackter Faust keinesfalls bedroht f�hlen,
da zieht das Notwehrargument erst, wenn mehrere Gegner mit Motors�gen und
Flammenwerfern in Kettenfahrzeugen anrollen....die "darfst" Du dann nuken.
Aber ruf vorher Deinen Agenten an und vergewisser Dich, da� die
Versicherungspolice bezahlt ist. Nicht da� Du wegen einer leichten
Verbrennung den n�chsten Dreh verpa�t.
Du bist als Kampfsportler oder Profiboxer oder �hnlich ausgebildeter Athlet
quasi "immer im Dienst". Weshalb manche lieber garnicht in Kneipen
auftreten, zuviele "Halbstarke" k�nnten da einen Versuch machen, sich zu
blamieren, und dann per Anwalt ne Menge Kohle rauszuklagen. Das ist n�mlich
die Heimt�cke etwa in USA, wenn Deine Pfoten "Waffen" sind.
--
mfg,
gUnther
> Ich erwarte in einem Dojo (doer dem �quivalent in anderen Traditionen)
> Bewegungsprinzipien und nebenbei eine Handvoll Techniken zu lernen. Wenn
> ich juristische Fragen habe, wende ich mich damit eher nicht an Trainer,
> sondern an Juristen.
Hi,
das wirst Du dann sicher auch d�rfen. Mit etwas Pech hast Du aber
Handschellen an, wenn Du Deinem ersten Juristen begegnest.
Profiathleten kriegen aber eine Vergatterung, etwa durch ihren Verein oder
ihre Liga. Es gibt auch Pr�fungen, �hnlich wie beim F�hrerschein die Sache
mit dem Verbandskasten :-) andere Sportarten haben einen "Kodex", der ebenso
eine "aktive Gegenwehr" untersagt, und auf den Du "eingeschworen" wirst. An
solche Eide h�lt sich nat�rlich nur ein Athlet, der Charakter hat. Soeinem
fiele es im Traum nicht ein, hier so komische Fragen zu stellen. Weshalb ich
von der Kampfsportf�higkeit des OP keine sonderlich hohe Meinung habe...in
der Ausbildung pr�ft der Lehrer (meinetwegen Sensei) den Sch�ler ob soeiner
Charakterst�rke und "vergi�t" im Zweifelsfalle, ihm die "Todeskralle"
beizubringen.
> KV mit Todesfolge d�rfte h�ufiger passen, w�rde ich sch�tzen. Aber, ja,
> nat�rlich muss ein Kampfsportler, je nach Kenntnisstand, eine genauere
> Betrachtung seiner Handlungen hinnehmen und nat�rlich sind die
> Anforderungen an die Wahl des mildesten Mittels zur Abwehr h�her.
Noch deutlicher, er mu� auch genau mitkriegen, was da abgeht, und sp�ter
genaue Aussagen machen. Immerhin ist er "Experte" am Tatort.
> Einfach weil der KS durch sein Training mehr Mittel zur Auswahl hat und
> hoffentlich auch gelernt hat, in einer Kampfsituation eine Wahl zu
> treffen. Genau wie ein Sani (oder erst recht ein Arzt) h�here Ma�st�be
> erf�llen muss als der normale Ersthelfer. Jede Form von Macht bringt
> Verantwortung mit sich.
Genau. Und wenn etwa Chuck Norris in Deine Richtung "ant�uscht", kann ein
findiger Anwalt daraus einen "angedrohten Mordversuch" drechseln. Das ist
wie mit einer (hoffentlich!) leeren Schrotflinte zu zielen und "click!"
abzudr�cken. Der so Bedrohte hat gute Chancen, Norris� Spesenkonten
abzur�umen, jedenfalls in USA.
--
mfg,
gUnther
> Und welche rechtliche Relevanz sollten die Erz�hlungen eines
> "Trainers" haben, selbst wenn der sich ein schwarzes Seil um den Bauch
> gebunden hat?
Hi,
nun, je nach Land und Organisation gibts diese Unterweisung auch "direkt"
vom Vereinsanwalt. Oder von dem Hausjuristen Deiner Haftpflichtversicherung.
Sei mal sicher, Du brauchst eine, und das Kleingedruckte kommt in eigenen
Ordnern.
>> wenn der Gegner nicht wei�, wie er das abblockt, schadet ihm manchmal
>> sogar eine Gegenwehr mehr.
>
> Oh, wie schrecklich.
> In dem Fall w�rde ich als Angegriffener ihn echt ganz doll bedauern.
Wenn Du ein ausgebildeter K�mpfer bist und hast es nicht geschafft, einen
ziemlich harmlosen Angriff durch einen S�ufer wirkungslos abzuwehren oder
auszuweichen, dann hast Du auch mein Bedauern.
>
>> Es reicht ja schon, wenn Dein Gegner ungeschickt f�llt und sich den
>> Dez am Bordstein knackt.
>
> Der Fall wird dann spannend, wenn der Angreifer eine piepsige Stimme
> hat und der Angegriffene einen seltsamen Namen und beide besoffen
> sind. Dann wird sogar der Generalbundesanwalt nerv�s... :-(
>
>> Gute Boxer w�rden sich also pr�geln lassen und wegrennen. Immerhin
>> k�nnen die mehr einstecken als ein Wegelagerer und Automatenaufbrecher.
>
> Jetzt wirst du endg�ltig l�cherlich.
> Wobei zumindest ein ganz bestimmter Richter eine �hnliche Denke zu
> haben scheint...
Nee, das d�rfte Dir Dein Anwalt auch anraten. Schmei� Geld in die Luft und
renne weg...hoffentlich klauben die R�uber erst die Scheine auf und lassen
Dir Vorsprung. Ist billiger als eine Klage wegen versuchten Totschlags.
Denke nur an die Geschichten, als da in Italien k�rzlich ein Paparazzi von
einem Leibw�chter geschlagen wurde...das f�rbt auch auf den "Star" ab,
k�nnte sein, Du verpa�t Deine Titelverteidigung, weil Du zeitgleich auf
zugigen Gerichtsfluren in Veronella oder Kuhdorfingen auf Deine
Zeugenaussage warten mu�t.
--
mfg,
gUnther
>> zu werden. Es geh�rt zu meiner Privatsph�re.
>
> Warum meinst Du, dass er dieses Recht h�tte?
Hi,
das "Recht" hat er nicht. Wohl aber hast Du als Kampfsportler die
Verpflichtung, den Ausgang des "Kampfes" ohne Verlust an Leben und
Gesundheit zu planen. Oder Du mu�t Deinen "Anteil" an diesem Kampf
minimieren, etwa durch Flucht. Ist ja kein Problem, Du trainierst t�glich
und hast genug Kondition, alle anderen abzuh�ngen. Und dabei laut zu
schreien...
--
mfg,
gUnther
Nein, man muss nicht fliehen oder schreien.
> das wirst Du dann sicher auch d�rfen. Mit etwas Pech hast Du aber
> Handschellen an, wenn Du Deinem ersten Juristen begegnest.
Na ja, der erste w�re es sicherlich nicht. Aber nat�rlich, das mit den
Handschellen kann eine vor�bergehende Folge einer Notwehr sein. F�r
jeden, und im Einzelfall auch durchaus gerechtfertigt.
> Profiathleten kriegen aber eine Vergatterung, etwa durch ihren Verein oder
> ihre Liga. Es gibt auch Pr�fungen, �hnlich wie beim F�hrerschein die Sache
Was irgendwelche Verb�nde als interne Regeln aufstellen (z.B. der
Au�enwirkung wegen), m�ssen die selber wissen. Daraus folgt noch lange
keine Strafbarkeit.
> solche Eide h�lt sich nat�rlich nur ein Athlet, der Charakter hat. Soeinem
> fiele es im Traum nicht ein, hier so komische Fragen zu stellen. Weshalb ich
> von der Kampfsportf�higkeit des OP keine sonderlich hohe Meinung habe...in
Ack.
> Genau. Und wenn etwa Chuck Norris in Deine Richtung "ant�uscht", kann ein
> findiger Anwalt daraus einen "angedrohten Mordversuch" drechseln. Das ist
Es ist zumindest alles Andere als unglaubw�rdig, dass ich in dem
Moment, wenn ich denn schnell genug geschaut habe, massive Angst um mein
Leben hatte. Ganz ohne Drechseln.
> das wirst Du dann sicher auch d�rfen. Mit etwas Pech hast Du aber
> Handschellen an, wenn Du Deinem ersten Juristen begegnest.
Na ja, der erste w�re es sicherlich nicht. Aber nat�rlich, das mit den
Handschellen kann eine vor�bergehende Folge einer Notwehr sein. F�r
jeden, und im Einzelfall auch durchaus gerechtfertigt.
> Profiathleten kriegen aber eine Vergatterung, etwa durch ihren Verein oder
> ihre Liga. Es gibt auch Pr�fungen, �hnlich wie beim F�hrerschein die Sache
Was irgendwelche Verb�nde als interne Regeln aufstellen (z.B. der
Au�enwirkung wegen), m�ssen die selber wissen. Daraus folgt noch lange
keine Strafbarkeit.
> solche Eide h�lt sich nat�rlich nur ein Athlet, der Charakter hat. Soeinem
> fiele es im Traum nicht ein, hier so komische Fragen zu stellen. Weshalb ich
> von der Kampfsportf�higkeit des OP keine sonderlich hohe Meinung habe...in
Ack.
> Genau. Und wenn etwa Chuck Norris in Deine Richtung "ant�uscht", kann ein
> findiger Anwalt daraus einen "angedrohten Mordversuch" drechseln. Das ist
Es ist zumindest alles Andere als unglaubw�rdig, dass ich in dem
Moment, wenn ich denn schnell genug geschaut habe, massive Angst um mein
Leben hatte. Ganz ohne Drechseln.
--
> das "Recht" hat er nicht. Wohl aber hast Du als Kampfsportler die
> Verpflichtung, den Ausgang des "Kampfes" ohne Verlust an Leben und
> Gesundheit zu planen. Oder Du mu�t Deinen "Anteil" an diesem Kampf
Ich muss, wie jeder Andere auch, das mildeste geeignete Gegenmittel
anwenden. Nur dass ich evtl. mehr Auswahl an Mitteln habe (und als Profi
noch einmal wesentlich mehr davon h�tte).
> minimieren, etwa durch Flucht. Ist ja kein Problem, Du trainierst t�glich
Wat? Nein, Weglaufen mag eine gute Idee sein, aber Weglaufen-M�ssen ist
nicht.
> das "Recht" hat er nicht. Wohl aber hast Du als Kampfsportler die
> Verpflichtung, den Ausgang des "Kampfes" ohne Verlust an Leben und
> Gesundheit zu planen. Oder Du mu�t Deinen "Anteil" an diesem Kampf
Der KS muss, wie jeder andere auch, das mildeste zur Verteidigung
geeignete Mittel w�hlen. Wenn(!) das mildeste geeignete(!) Mittel die
F�nf-Punkte-F�nf-Schritte-Herz-Explosions-Technik ist � �h, will sagen,
wenn nichts Anderes als ein Tritt auf die kurzen Rippen ausreicht, auch
wenn die abbrechen und die Lunge perforieren, darf der KS nat�rlich
auch, wie jeder Andere, einen Angreifer t�ten. Es wird nur deutlich
schwieriger f�r ihn werden, einen Erlaubnistatbestandsirrtum geltend zu
machen, wenn die Notwehr �bertrieben war.
> minimieren, etwa durch Flucht. Ist ja kein Problem, Du trainierst t�glich
N�. Weglaufen ist zwar oft eine gute Idee, aber Weglaufen-M�ssen is nich.
--
F�r 10 EUR im Jahr erfahre ich hier sogar was meine Meinung ist.
Andere Leute m�ssen daf�r heiraten.
[Lars Friedrich �ber UseNet]
> das "Recht" hat er nicht. Wohl aber hast Du als Kampfsportler die
> Verpflichtung, den Ausgang des "Kampfes" ohne Verlust an Leben und
> Gesundheit zu planen. Oder Du mu�t Deinen "Anteil" an diesem Kampf
> minimieren, etwa durch Flucht. Ist ja kein Problem, Du trainierst
> t�glich und hast genug Kondition, alle anderen abzuh�ngen. Und
> dabei laut zu schreien...
Sorry, aber der Bl�dsinn, den du verzapfst, ist nun wirklich
himmelschreiend. :-(
Das ist Blᅵdsinn; natᅵrlich darf sich prinzipiell auch ein Kampfsportler
wehren.
Allerdings muss er - genau wie Otto Normalverbraucher - die
Verhᅵltnismᅵᅵigkeit der Mittel wahren. Und da ihm /mehr/ 'Mittel' sprich
Reaktionsmᅵglichkeiten zur Verfᅵgung stehen, muᅵ er sich eben
entsprechend stᅵrker zurᅵckhalten; 'wehren' heiᅵt schlieᅵlich 'Gefahr
abwehren' und nicht 'den anderen bewusstlos prᅵgeln'.
Ab dem Moment, wo Dein [tm] Verhalten ᅵber das reine Wehren hinausgeht
(also den *minimal* notwendigen Einsatz von Gewalt), machst Du Dich
strafbar; und das gilt fᅵr Kampsportler genauso wie fᅵr Nichtkampfsportler.
Wolfgang
--
Die, daᅵ er (oder durch ihn die Behᅵrden) nachweisen kann, daᅵ Du von
Deiner Verantwortung wusstest oder hᅵttest wissen mᅵssen. Oder anders
ausgedrᅵckt: Den zwischen leicht und grob fahrlᅵssig; fᅵr Dich.
>> Gute Boxer wᅵrden sich also prᅵgeln lassen und wegrennen. Immerhin
>> kᅵnnen die mehr einstecken als ein Wegelagerer und Automatenaufbrecher.
>
> Jetzt wirst du endgᅵltig lᅵcherlich.
Jein; prᅵgeln lassen und wegrennen ist Blᅵdsinn, das stimmt. Ein guter
Boxer wᅵrde sich nicht prᅵgeln lassen, sondern einfach die Schlᅵge so
lange abblocken, bis der andere mᅵde ist. Genau *das* (Fᅵhigkeit und
Kondition) hat er nᅵmlich - im Gegensatz zu seinem Gegenᅵber - gelernt
und trainiert.
Wolfgang
--
Wolfgang Jäth schrieb:
...
> Jein; prügeln lassen und wegrennen ist Blödsinn, das stimmt. Ein guter
> Boxer würde sich nicht prügeln lassen, sondern einfach die Schläge so
> lange abblocken, bis der andere müde ist.
ziemlich blöde idee
> Genau *das* (Fähigkeit und
> Kondition) hat er nämlich - im Gegensatz zu seinem Gegenüber - gelernt
> und trainiert.
na mach du das mal
außerdem ist das didaktisch sehr ungünstig.
dann wird doch der kriminelle schläger in seinem tun bestätigt
und prügelt alsbald den nächsten.
psychologisch hast du zu wenig auf den kasten.
--
Viele Gruesse Klaus-Holger Trappe
(E-Mail hierauf verbleibt unbeachtet)
> Das ist Bl�dsinn; nat�rlich darf sich prinzipiell auch ein Kampfsportler
> wehren.
Hi,
klar. Aber wenn z.B. Dir gegen�ber ein Dreij�hriger "Buh" krakeelt, bist Du
dann (im mal im Verh�ltnis zu bleiben) "berechtigt", mit dem Stapelgabler
dr�berzubrettern? Immerhin d�rftest Du Dich ja nun "bedroht" f�hlen. Der
Buh-Ruf war schlie�lich nur die zeremonielle Eingangsroutine f�r den
dreifachen Arschkrampendreher oder sonsteine Scheu�lichkeit von Mattell.
>
> Allerdings muss er - genau wie Otto Normalverbraucher - die
> Verh�ltnism��igkeit der Mittel wahren. Und da ihm /mehr/ 'Mittel' sprich
> Reaktionsm�glichkeiten zur Verf�gung stehen, mu� er sich eben entsprechend
> st�rker zur�ckhalten; 'wehren' hei�t schlie�lich 'Gefahr abwehren' und
> nicht 'den anderen bewusstlos pr�geln'.
Ja, das trifft alles zu. Nur lernt ein "kampfsportler" eben zuerstmal beim
Sparren das Ausweichen und das gefahrlose "Opfersein". Weshalb er die
Situation schnell einzusch�tzen lernt und sich selbst vor Schaden weitgehend
bewahren kann.
>
> Ab dem Moment, wo Dein [tm] Verhalten �ber das reine Wehren hinausgeht
> (also den *minimal* notwendigen Einsatz von Gewalt), machst Du Dich
> strafbar; und das gilt f�r Kampsportler genauso wie f�r
> Nichtkampfsportler.
Aber wenn Du als Laie jemanden treten willst und "versehentlich" t�tlich
triffst, kanns Notwehr sein. Oder ein Unfall. Oder sonstwas. Bei einem
Karateka oder �hnlich gebildeten Schl�gern ist das aber total unsinnig,
danebentreten tun die nicht und an Stellen zu treten, die "potentiell
sch�dlich" sein k�nnen, w�rden die auch nicht n�tig haben. Wo es doch so
herrlich entwaffnende Stellen gibt, etwa eine Handbreit oberhalb und (welch
Zufall) unterhalb der G�rtelschnalle ist soeine Stelle, die fast alle
Angreifer ziemlich gut jedes "Interesse" verlieren l��t. Klar k�nnte sich
ein Normalo da versuchen zu sch�tzen, gegen einen richtigen Kampfsportler
aber hat der keine Chance, h�chstens wenn er sich versteckt oder wegrennt.
Da� sowas nicht in den einschl�gigen Filmen vorkommt, liegt an Hollywood. Es
gibt zahlreiche M�glichkeiten, jemanden zu "desinteressieren", ohne ihn
gef�hrlich zu verletzen. Das gilt bei eher unerfahrenen Angreifern oft sogar
noch eher, wenn diese eine einfache Waffe haben, ein Messer, eine Flasche,
einen Stein. Der verleiht einem Anf�nger mehr Selbstvertrauen, als er haben
sollte. L�wenmut...bei einer Ziege sozusagen. Sei mal sicher, wenn Du
wirklich hart getroffen wirst, auf einen Nervenknoten, �bernimmt die
"Automatik", Du wirst erstmal an die Schmerzen denken...das wars dann mit
dem Angriff.
--
mfg,
gUnther
Hi,
genau, Du hast es erfa�t. Es gbit �brigens etliche Leute auch in Germany,
die beh�rdlicherseits "Waffen" sind und entsprechende Auflagen erf�llen
m�ssen. Etwa kann f�r soeinen/soeine die "Teilnahme" an einer Schl�gerei mit
Knast enden. Kommt es zu sowas, haben die daher ein enormes Interesse, diese
SOFORT zu beenden. Viele arbeiten als "Friedensstifter" etwa in Kneipen.
Auch "Rausschmei�er" genannt. Kann ganzsch�n erschreckend wirken, wenn da
soein Pers�nchen von knapp 1,5m im Nudelhemd ankommt und die Lage "mal eben"
kl�rt. Eingeweihte stellen sich gleich tot, nur die Touristen kriegen ein
paar Blaue Flecke zum Vorzeigen, daheim...
>
>>> Gute Boxer w�rden sich also pr�geln lassen und wegrennen. Immerhin
>>> k�nnen die mehr einstecken als ein Wegelagerer und Automatenaufbrecher.
>>
>> Jetzt wirst du endg�ltig l�cherlich.
>
> Jein; pr�geln lassen und wegrennen ist Bl�dsinn, das stimmt. Ein guter
> Boxer w�rde sich nicht pr�geln lassen, sondern einfach die Schl�ge so
> lange abblocken, bis der andere m�de ist. Genau *das* (F�higkeit und
> Kondition) hat er n�mlich - im Gegensatz zu seinem Gegen�ber - gelernt und
> trainiert.
Ebenso. Klar blockt ein erfahrener K�mpfer die Pr�gel folgenlos f�r sich ab
oder "steckts ein". Doch bevor ein richtiger Boxer etwa seine
unbehandschuhte Faust riskiert, indem er sie an den Z�hnen eines Angreifers
bricht oder verletzt, rennt der doch lieber weg. Schon ein kleiner Schnitt
am Finger kann genug Irritation machen, da� er den n�chsten Kampf im Ring
verliert. Das ist sein "Arbeitsger�t", damit pr�gelt man nicht. Da ist das
Risiko einfach zu gro�. �brigens gilt �hnliches f�r diverse Stallone-Kicks
und Hiebe, sowas riskiert ein richtiger Sprotler ebenso nicht. Was etwa
w�re, wenn der angreifende Penner eine kleine Wodkaflasche in der
Tasche/Hose h�tte? Faust gebrochen, beim Opfer mit den Glassplittern Arterie
durch, Blutverlust, Skandal in der Zeitung....falls das keiner gefilmt hat,
steht Aussage gegen Aussage. Lieber nicht erwischen lassen, abhauen und
dar�ber lachen.
--
mfg,
gUnther
Was an dem direkt darauf folgendem Satz ...
>
>> Allerdings muss er - genau wie Otto Normalverbraucher - die
>> Verhᅵltnismᅵᅵigkeit der Mittel wahren.
hast Du nicht verstanden?
>>Und da ihm /mehr/ 'Mittel' sprich
>> Reaktionsmᅵglichkeiten zur Verfᅵgung stehen, muᅵ er sich eben entsprechend
>> stᅵrker zurᅵckhalten; 'wehren' heiᅵt schlieᅵlich 'Gefahr abwehren' und
>> nicht 'den anderen bewusstlos prᅵgeln'.
>
> Ja, das trifft alles zu. Nur lernt ein "kampfsportler" eben zuerstmal beim
> Sparren das Ausweichen und das gefahrlose "Opfersein". Weshalb er die
> Situation schnell einzuschᅵtzen lernt und sich selbst vor Schaden weitgehend
> bewahren kann.
Eben.
Und noch mehr: Er kann auch /seine/ Treffer besser einschᅵtzen.
Dementsprechend ist er auch dafᅵr verantwortlich, wenn er seinem Gegner
unverhᅵltnismᅵᅵig hohen Schaden zufᅵgt.
>> Ab dem Moment, wo Dein [tm] Verhalten ᅵber das reine Wehren hinausgeht
>> (also den *minimal* notwendigen Einsatz von Gewalt), machst Du Dich
>> strafbar; und das gilt fᅵr Kampsportler genauso wie fᅵr
>> Nichtkampfsportler.
>
> Aber wenn Du als Laie jemanden treten willst und "versehentlich" tᅵtlich
> triffst, kanns Notwehr sein. Oder ein Unfall. Oder sonstwas.
Kaum; ich kann mir aktuell keine Situation vorstellen, in der ich
*zutreten* mᅵsste, um mich zu wehren; vielleicht hᅵchstens bei einem
Hund o. ᅵ. ...
Aber ok, nehmen wir mal an, du hᅵttest 'schlagen' statt 'treten' gemeint.
>Bei einem
> Karateka oder ᅵhnlich gebildeten Schlᅵgern ist das aber total unsinnig,
> danebentreten tun die nicht
Natᅵrlich *kann* auch *er* daneben schlagen; wenn der Andere zum
Bleistift im letzen Moment eine unglᅵckliche Ausweichbewegung o. ᅵ. in
genau die falsche Richtung macht ...
Im Zweifelsfall muss er eben ein Gericht davon ᅵberzeugen, daᅵ er
wirklich nichts mehr gegen den unglᅵcklichen Treffer tun konnte; das ist
sicherlich schwer, aber nicht unmᅵglich.
Wolfgang
--
Warum?
>> Genau *das* (Fᅵhigkeit und
>> Kondition) hat er nᅵmlich - im Gegensatz zu seinem Gegenᅵber - gelernt
>> und trainiert.
>
> na mach du das mal
>
> auᅵerdem ist das didaktisch sehr ungᅵnstig.
> dann wird doch der kriminelle schlᅵger in seinem tun bestᅵtigt
> und prᅵgelt alsbald den nᅵchsten.
Es geht dabei nicht um pᅵdagogische Erziehung, sondern um akute
Gefahrenabwehr.
Was Du meinst, kann die Justizbehᅵrde o. ᅵ. erledigen; Du musst sie nur
verstᅵndigen.
> psychologisch hast du zu wenig auf den kasten.
LOL; Du kennst anscheinend noch nicht mal den Unterschied zwischen
Pᅵdagogik und Psychologie.
Wolfgang
--
Wolfgang Jäth schrieb:
> > ziemlich blöde idee
> Warum?
denke mal nach
...
> > außerdem ist das didaktisch sehr ungünstig.
> > dann wird doch der kriminelle schläger in seinem tun bestätigt
> > und prügelt alsbald den nächsten.
> Es geht dabei nicht um pädagogische Erziehung, sondern um akute
> Gefahrenabwehr.
immer schön kleinkariert ...
vielleicht bist du ja der nächste der verprügelt werden soll
> Was Du meinst, kann die Justizbehörde o. ä. erledigen; Du
> musst sie nur verständigen.
ach, du hättest doch sagen sollen, dass du im märchenland und
nicht der BRD lebst.
> > psychologisch hast du zu wenig auf den kasten.
> LOL; Du kennst anscheinend noch nicht mal den Unterschied zwischen
> Pädagogik und Psychologie.
doch, nur du bringst alles durcheinander.
vermutlich ein wohlbehüteter stubenhocker ;-)
> Das ist Blᅵdsinn; natᅵrlich darf sich prinzipiell auch ein
> Kampfsportler wehren.
> Allerdings muss er - genau wie Otto Normalverbraucher - die
> Verhᅵltnismᅵᅵigkeit der Mittel wahren.
AFAIK wird im Notwehrrecht eine Verhᅵltnismᅵᅵigkeit nur in Form einer
groben Rechtsgᅵterabwᅵgung verlangt: Auf den Nachbarsjungen, der Dir
Kirschen vom Baum klaut darfst Du nicht schieᅵen; den Wohnungseinbruch
dagegen dᅵrftest Du mit der Schuᅵwaffe beenden/abwehren.
Bis neulich.
Andi
LOL; Du hast wohl zu viele amerikanische Spielfilme im Fernsehen gesehen.
Hint: In DE (und den meisten anderen Lᅵndern) steht das Leben bzw. die
Gesundheit eines Menschen - selbst eines Einbrechers - hᅵher als irgend
welche materiellen Gᅵter; der Einsatz einer Waffe ist also
logischerweise nur dann erlaubt, wenn Dein eigenes Leben (oder das
Anderer) bedroht ist. UDIAGS
Wolfgang
--
Hi,
alles. denn der Satz ist "verh�ltnism��ig" auslegbar. Hinterher. Das ist
keine klare Vorgabe, ein Laie versteht den nicht. Und ein Profiboxer "ohne
Ausbildungszusatz ala Vergatterung" auch nicht.
> Und noch mehr: Er kann auch /seine/ Treffer besser einsch�tzen.
> Dementsprechend ist er auch daf�r verantwortlich, wenn er seinem Gegner
> unverh�ltnism��ig hohen Schaden zuf�gt.
Genau. Und er kann auch absch�tzen, wann die "Fehlerquote" seines Verhaltens
hoch ist.
> Kaum; ich kann mir aktuell keine Situation vorstellen, in der ich
> *zutreten* m�sste, um mich zu wehren; vielleicht h�chstens bei einem Hund
> o. �. ...
Stell Dir vor, Du hast Dein Kind auf dem Arm...mir f�llt da ganz leicht ein,
da� ich F��e habe...
>
> Aber ok, nehmen wir mal an, du h�ttest 'schlagen' statt 'treten' gemeint.
Auch das.
>
>>Bei einem Karateka oder �hnlich gebildeten Schl�gern ist das aber total
>>unsinnig, danebentreten tun die nicht
>
> Nat�rlich *kann* auch *er* daneben schlagen; wenn der Andere zum Bleistift
> im letzen Moment eine ungl�ckliche Ausweichbewegung o. �. in genau die
> falsche Richtung macht ...
Eben. Und auch wieder nicht, denn genau das erkennt der ausgebildete
"Treter" rechtzeitig und pa�t seine Bewegung an. Das funzt nat�rlich nur
gegen Anf�nger.
>
> Im Zweifelsfall muss er eben ein Gericht davon �berzeugen, da� er wirklich
> nichts mehr gegen den ungl�cklichen Treffer tun konnte; das ist sicherlich
> schwer, aber nicht unm�glich.
es kommt vor, ja. Und selbst wenn er einen Freispruch kriegt, in seiner
Disziplin ist schon die Beteiligung eine Schmach. Als wenn der Vikar den
Einbrecher mit dem Abendmahlskelch pr�gelte.
--
mfg,
gUnther
> AFAIK wird im Notwehrrecht eine Verh�ltnism��igkeit nur in Form einer
> groben Rechtsg�terabw�gung verlangt: Auf den Nachbarsjungen, der Dir
> Kirschen vom Baum klaut darfst Du nicht schie�en; den Wohnungseinbruch
> dagegen d�rftest Du mit der Schu�waffe beenden/abwehren.
Hi,
bin ich hier in Amiland? Blo�es Eigentumsdelikt durch Erschie�en beenden?
Fragt sich, warum Du �berhaupt ne Wumme hattest...Knast kriegst Du dann
doppelt. Vielleicht wars sogar Vorsatz, erst Tausenderscheine auf der
W�scheleine als Lockmittel, und dann den Migrationshintergrundler vom Balkon
putzen...
--
mfg,
gUnther
> Hint: In DE (und den meisten anderen Lᅵndern) steht das Leben
> bzw. die Gesundheit eines Menschen - selbst eines Einbrechers -
> hᅵher als irgend welche materiellen Gᅵter;
Wie kommst Du darauf, daᅵ bei einem (Wohnungs-)Einbruch nur materielle
Gᅵter verletzt/bedroht wᅵrden? Ist die Unverletzlichkeit der Wohnung
materiell oder IYHO nicht oder nur weniger notwehrfᅵhig?
Wenn Du einen Einbrecher in der Wohnung ᅵberraschst, ist BTW Deine
Gesundheit u.U. sehr akut bedroht.
Mildestes, zur Verfᅵgung stehendes Mittel der Abwehr, ja, aber es muᅵ
auch geeignet sein, den Angriff zu unterbinden und der Abwehrende muᅵ
sich nicht selbst einem Risiko aussetzen.
> der Einsatz einer Waffe ist also logischerweise nur dann
> erlaubt, wenn Dein eigenes Leben (oder das Anderer) bedroht ist.
Kannst du diese Ansicht mit Gesetzen, Urteilen o.ᅵ. "handfestem"
untermauern? Wikipedia zᅵhlt nicht. (weil die Dir ja auch erheblich
widersprechen ;-)
TIA.
Andi
> Jein; pr�geln lassen und wegrennen ist Bl�dsinn, das stimmt. Ein guter
> Boxer w�rde sich nicht pr�geln lassen, sondern einfach die Schl�ge so
> lange abblocken, bis der andere m�de ist. Genau *das* (F�higkeit und
> Kondition) hat er n�mlich - im Gegensatz zu seinem Gegen�ber - gelernt
> und trainiert.
Um Schl�ge abzublocken, braucht's eine gewisse Mindestdistanz. Die ist
nat�rlich beim Trainierten kleiner als beim Untrainierten, aber immer
noch vorhanden. Wer einen Angreifer diese Distanz unterschreiten l�sst,
ohne sich zu wehren, wird getroffen. Vielleicht nicht von allen
Schl�gen, aber alles abblocken ohne Gegenwehr funktioniert auf kurze
Distanz schlicht nicht.
Natᅵrlich ist die Unverletzlichkeit der Wohnung ein materielles Recht;
aber die Wohnung ist trotzdem kein menschliches Wesen.
> Wenn Du einen Einbrecher in der Wohnung ᅵberraschst, ist BTW Deine
> Gesundheit u.U. sehr akut bedroht.
^^^^
*Unter* *Umstᅵnden*; aber nicht aufgrund des Einbruches an sich, sondern
nur, wenn er Dich *direkt* *angreift*.
>> der Einsatz einer Waffe ist also logischerweise nur dann
>> erlaubt, wenn Dein eigenes Leben (oder das Anderer) bedroht ist.
>
> Kannst du diese Ansicht mit Gesetzen, Urteilen o.ᅵ. "handfestem"
> untermauern?
STGB ᅵᅵ 32 - 35.
>Wikipedia zᅵhlt nicht. (weil die Dir ja auch erheblich
> widersprechen ;-)
Seit wann?
Wolfgang
--
Naja, aber auch zum Schlagen braucht man eine Mindestdistanz.
>Wer einen Angreifer diese Distanz unterschreiten lᅵsst,
> ohne sich zu wehren, wird getroffen.
Logisch wird man getroffen, wenn man sich nicht wehrt; niemand spricht
irgend jemandem das Recht ab, sich zu wehren - solange es beim /Wehren/
bleibt.
Wolfgang
--
> >> der Einsatz einer Waffe ist also logischerweise nur dann
> >> erlaubt, wenn Dein eigenes Leben (oder das Anderer) bedroht
> >> ist.
> > Kannst du diese Ansicht mit Gesetzen, Urteilen o.ᅵ.
> >"handfestem" untermauern?
> STGB ᅵᅵ 32 - 35.
Notstand ist was anderes; ᅵᅵ34 u. 35 passen also schonmal nicht.
Weder in 32 noch 33 ist deine Ansicht in irgendeiner Form enthalten. Du
mᅵᅵtest also eher Literatur, Urteile o.ᅵ. anfᅵhren kᅵnnen.
> >Wikipedia zᅵhlt nicht. (weil die Dir ja auch erheblich
> > widersprechen ;-)
> Seit wann?
Ich weiᅵ weder, seit wann http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr so ist,
wie es derzeit ist, noch wie lange Du schon diese (IMO: irrige) Annahme
vertrittst.
Ein paar Zitate von dort:
|Da das Notwehrrecht schneidig ist, erfolgt hier grundsᅵtzlich
|keine Rechtsgᅵterabwᅵgung. Lediglich bei einem krassen
|Missverhᅵltnis der Rechtsgᅵter (Beispiel unten: Junge der ᅵpfel
|stiehlt) darf das Notwehrrecht nicht angewandt werden
|Eine Abwᅵgung der widerstreitenden Rechtsgᅵter findet - anders
|als bei ᅵ 34 StGB - nicht statt. Das heiᅵt, dass der in Notwehr
|Handelnde keine Verhᅵltnismᅵᅵigkeitsprᅵfung durchfᅵhren muss.
|Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstᅵnde darf nach
|herrschender Meinung jedoch mit einer tᅵdlichen Abwehrhandlung
|vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfᅵgung
|stehen.
(Fᅵr die beiden letzteren meiner Zitate wird als Quelle angegeben:
Kᅵhl, Kristian, Strafrecht Allgemeiner Teil, 4. Auflage, 2002, Vahlen,
ᅵ7 Rdn. 4)
HTH.
Andi
> Hint: In DE (und den meisten anderen L�ndern) steht das Leben bzw. die
> Gesundheit eines Menschen - selbst eines Einbrechers - h�her als irgend
> welche materiellen G�ter; der Einsatz einer Waffe ist also
> logischerweise nur dann erlaubt, wenn Dein eigenes Leben (oder das
> Anderer) bedroht ist. UDIAGS
Nein, das ist Unsinn.
Gegen jeden Angriff auf ein (notwehrf�higes) Rechtsgut ist Notwehr mit
dem mildesten erfolgversprechenden Mittel zul�ssig. Selbstverst�ndlich
d�rfen auch Waffen - auch Schu�waffen - zur Abwehr von Angriffen auf
das Eigentum eingesetzt werden, jedenfalls dann, wenn der Wert der
Sache nicht nur marginal ist. Ebenso selbstverst�ndlich hat dem Schu�,
soweit m�glich, Anruf und Warnschu� voranzugehen, bevor dann scharf -
aber nach M�glichkeit nicht t�dlich - geschossen wird.
-thh
(Zu dem Rest des vorwiegend von jeder auch nur marginalen Fachkenntnis
befreiten Gelabers in diesem Thread erspare ich mir eine Stellungnahme
- au�er dem Hinweis, da� Notwehr ein strafrechtliches Thema und daher
hier sowieso off-topic ist.)
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
> - au�er dem Hinweis, da� Notwehr ein strafrechtliches Thema und daher
> hier sowieso off-topic ist.)
Ist eigentlich der Notwehrbegriff des BGB (�227) mit dem des StGB
deckungsgleich?
> Ist eigentlich der Notwehrbegriff des BGB (�227) mit dem des StGB
> deckungsgleich?
Im wesentlichen ja; die Normtexte sind ja praktisch identisch. Ohne
jetzt die Dogmatik zu � 227 BGB im einzelnen gepr�ft zu haben, sehe
ich jedenfalls keinen Unterschied (mit der Ausnahme, da� eine
Mindermeinung wohl im Falle der b�rgerlich-rechtlichen Notwehr keine
subjektive Komponente, d.h. keinen Verteidigungswillen, f�r
erforderlich h�lt, siehe Grothe im M�nchener Kommentar zum BGB, 5.
Aufl. 2006, � 227 Rz. 18 mwN).
Beim Notstand sieht das allerdings anders aus.
Gr��e,
-thh