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Aeussere Ansicht im Sinne von 59 UrhG

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Peter Luschny

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Oct 14, 2010, 8:38:46 AM10/14/10
to
Hallo an alle!

Ich kehre noch einmal zurück zu der Diskussion vom 1. Oktober,
"Foto einer ueberdachten Bruecke, Urhg 59".

Hintergrund ist: Die amerikanische Abteilung von Wikimedia, die
über die Einhaltung von Copyright beim Einstellen von Bildern zu
wachen hat, hat offensichtliche Schwierigkeiten mit der
Interpretation des deutschen UrhG 59, insbesondere im Zusammenhang
mit der 'Panoramafreiheit'.

Nachdem ich in dem oben angesprochenen Fall auf Grundlage der
Diskussion hier (eine andere Grundlage habe ich nicht, ich bin
kein Jurist), mein Votum abgegeben habe, erhielt ich jetzt die
Bitte, das bei Wikimedia diesbezüglich vorliegende Template zur
Beurteilung auf Grund von UrhG 59 zu überarbeiten.

Zu dieser ganzen Angelegenheit bin ich gekommen wie die Jungfrau
zum Kind; auf der einen Seite würde ich mich gerne wegen meiner
Inkompetenz da ganz heraushalten, auf der anderen Seite möchte
ich den Wiki-Leuten auch gerne helfen. Ok, ich will das letztere
versuchen; dazu brauche ich aber eure Hilfe.

(Ich möchte mich noch einmal bei den Diskutanten bedanken,
besonders bei Christopher Creutzig, von dem ich einige
Formulierungen übernommen habe.)

---

Hier Teile der Anfrage.

> The W.I.P.O translation obviously does not correctly bring out
> the subtleties correctly. Please also address the question of
> whether "Plätzen" means "places" or just the narrower term "plazas"
> in this context, as that has been an issue in the past.

Die W.I.P.O-Übersetzung arbeitet offensichtlich die Feinheiten
nicht korrekt heraus. Wenden Sie sich auch der Frage zu, ob in
diesem Zusammenhang "Plätze" bedeutet "places" oder den engeren
Begriff "plazas", denn dies war in der Vergangenheit ein
strittiger Punkt gewesen.

Plaza verstehe ich im Sinne von 'öffentlichen Platz', so wie man
in England "square" oder "market square" sagt. 'Place' ist der
allgemeinere Begriff der dem 'öffentlichen Raum' eher nahekommt.

Im Zusammenhang mit http://bundesrecht.juris.de/urhg/__59.html

Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen
Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, ...

... scheint mir klar der allgemeine Fall, nämlich "places", die
angemessene Übersetzung zu sein. Auch die dunkle Gasse, der
Rosengarten und die Fußgängerbrücke fallen meines Erachtens
darunter.

---

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__59.html
Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die
äußere Ansicht.

*** "In the context of (§59 UrhG), “outer view” means any parts
*** visible from publicly accessible areas, without technical aids
*** such as ladders or aeronautical vehicles."

Do you mean that literally? I don't mean to dispute it in the
case of Herzogenriedpark, but "publicly accessible areas" would
include the interiors of ordinary public buildings. In Britain,
the interiors of publicly accessible buildings, including those
that have an admission charge, are included in FOP. We had
thought that in Germany such places were not FOP.

"Im Rahmen der (§59 UrhG) bedeutet "äußere Ansicht" alle Teile,
die von öffentlich zugänglichen Bereichen, ohne technische
Hilfsmittel wie Leitern oder Fluggeräte sichtbar sind."

Meinst Du das wörtlich? Ich beabsichtige nicht, es im Fall der
Herzogenriedpark-Brücke zu bestreiten, aber "öffentlich zugängliche
Bereiche" würde das Innere der gewöhnlichen öffentlichen Gebäude
enthalten. In Großbritannien sind die Innenräume von öffentlich
zugänglichen Gebäuden, einschließlich derjenigen, für die ein
Eintrittspreis erhoben wird, im FOP (Panoramafreiheit) enthalten.
Wir hätten gedacht, dass solche Orte in Deutschland nicht FOP waren.

Ok, der alte Knackpunkt, die Definition von 'äußere Ansicht'.

Muss, und wenn ja wie, die obige Formulierung (***)
nachgebessert werden?

gUnther nanonüm

unread,
Oct 14, 2010, 10:06:30 AM10/14/10
to

"Peter Luschny" <peter....@googlemail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:bb5b37d8-e8d3-4a0b...@a19g2000vbi.googlegroups.com...

>*** "In the context of (�59 UrhG), �outer view� means any parts


>*** visible from publicly accessible areas, without technical aids
>*** such as ladders or aeronautical vehicles."
>
>Do you mean that literally? I don't mean to dispute it in the
>case of Herzogenriedpark, but "publicly accessible areas" would
>include the interiors of ordinary public buildings. In Britain,
>the interiors of publicly accessible buildings, including those
>that have an admission charge, are included in FOP. We had
>thought that in Germany such places were not FOP.
>

>"Im Rahmen der (�59 UrhG) bedeutet "�u�ere Ansicht" alle Teile,
>die von �ffentlich zug�nglichen Bereichen, ohne technische
>Hilfsmittel wie Leitern oder Flugger�te sichtbar sind."
>
>Meinst Du das w�rtlich? Ich beabsichtige nicht, es im Fall der
>Herzogenriedpark-Br�cke zu bestreiten, aber "�ffentlich zug�ngliche
>Bereiche" w�rde das Innere der gew�hnlichen �ffentlichen Geb�ude
>enthalten. In Gro�britannien sind die Innenr�ume von �ffentlich
>zug�nglichen Geb�uden, einschlie�lich derjenigen, f�r die ein


>Eintrittspreis erhoben wird, im FOP (Panoramafreiheit) enthalten.

>Wir h�tten gedacht, dass solche Orte in Deutschland nicht FOP waren.
>
>Ok, der alte Knackpunkt, die Definition von '�u�ere Ansicht'.


>
>Muss, und wenn ja wie, die obige Formulierung (***)
>nachgebessert werden?

Hi,
vermutlich sollte man anstatt "�ffentlich zug�nglich" besser schreiben "vom
�ffentlichen Verkehrsraum f�r Fu�g�nger aus gesehen". Denn auch ein
Herumpirschen �ber Hinterh�fe oder das Waten in "�ffentlich zug�nglichen
B�chen" w�re sonst "normal". Es sollte aber zu den Paparazzitricks z�hlen
und verp�nt sein. Schon das Betreten eines (Privat-)Grunst�cks ist dann
ausgeschlossen, da solches nicht Teil des Verkehrsraumes ist. Schreib also
"aus Sicht eines Fu�g�ngers auf �ffentlichen Stra�en und Pl�tzen" oder
"handheld-camera by pedestrians on public streets and public plazas"

--
mfg,
gUnther


Stefan Schmitz

unread,
Oct 14, 2010, 5:35:13 PM10/14/10
to
On 14 Okt., 14:38, Peter Luschny <peter.lusc...@googlemail.com> wrote:

>    Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen
>    Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, ...
>
> ... scheint mir klar der allgemeine Fall, nämlich "places", die
> angemessene Übersetzung zu sein. Auch die dunkle Gasse, der
> Rosengarten und die Fußgängerbrücke fallen meines Erachtens
> darunter.

"places" ist aber noch allgemeiner. Das umfasst auch Orte innerhalb
von Gebäuden.

> *** "In the context of (§59 UrhG), “outer view” means any parts
> *** visible from publicly accessible areas, without technical aids
> *** such as ladders or aeronautical vehicles."

[..]


> Muss, und wenn ja wie, die obige Formulierung (***)
> nachgebessert werden?

Ich würde "publicly accessible areas" durch das bereits verwendete
"public ways, streets or places" (bzw. plazas) oder eine passende
Umformulierung ersetzen. Um die Ansicht von dort geht es doch beim
Äußeren von Bauwerken.
Dann hast du das "Innere" dieser Brücke drin, aber nicht das Innere
von Gebäuden.

Tom Schneider

unread,
Oct 14, 2010, 5:43:19 PM10/14/10
to
gUnther nanon�m schrieb:

> Hi,
> vermutlich sollte man anstatt "�ffentlich zug�nglich" besser schreiben
> "vom �ffentlichen Verkehrsraum f�r Fu�g�nger aus gesehen".

Vielleicht ist die Negation einfacher: "excluded: private properties"

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