Muss sich der gast z.b. bem�hen, dass ein bezahlvorgang zustande
kommt?
Oder langt es v�llig, wenn er dem wirt sagt, dass er jetzt geht?
Muss man vor ort zahlen oder langt es v�llig, dass man "�berhaupt"
zahlen will und zahlt, also z.b. per rechnung/�berweisung?
JMS
Wolfgang Kieckbusch
Nach § 12 Abs. I UStG gilt für Speisen die vor Ort verzehrt werden der
Regelsteuersatz von 19%. Für Speisen außer haus, gilt hingegen nach §
12 Abs. II Nr. 1 UstG in Verbindung mit Anlage 2 der ermäßigte
Steuersatz von 7%.....
> On 29 Dez., 01:43, <inva...@invalid.invalid> wrote:
> > Wenn man ein getr�nk in einer kneipe kauft, ist dass dann ein ganz
> > anderer kauf als beim kauf von getr�nken im supermarkt?
> >
>
> Nach � 12 Abs. I UStG gilt f�r Speisen die vor Ort verzehrt werden der
> Regelsteuersatz von 19%. F�r Speisen au�er haus, gilt hingegen nach �
> 12 Abs. II Nr. 1 UstG in Verbindung mit Anlage 2 der erm��igte
> Steuersatz von 7%.....
Gut reagiert :-)
>> Nach � 12 Abs. I UStG gilt f�r Speisen die vor Ort verzehrt werden
>> der Regelsteuersatz von 19%. F�r Speisen au�er haus, gilt hingegen
>> nach � 12 Abs. II Nr. 1 UstG in Verbindung mit Anlage 2 der erm��igte
>> Steuersatz von 7%.....
>
> Gut reagiert :-)
Hmmm, das hat rechtlich f�r das Verh�ltnis Verk�ufer<>K�ufer welche
Relevanz?
Harald
Für Getränke gilt immer der Regelsatz von 19%.
Aber in der Kneipe würde ich das ganze eher als Werkvertrag denn als
Kaufvertrag ansehen.