Tobias Claren wrote:
> Solange dem Kunden nicht nachgewiesen werden kann dass er etwas
> urheberrechtlich gesch�tztes dort runterlud
Das mit dem Urheberrecht �ben wir dann bei Gelegenheit noch mal... ;-))
*Das* (obig beschriebene) w�re sehr einfach, denn alle bei MU
hochgeladenen Inhalte sind urheberrechtlich gesch�tzt, ausgenommen die
Inhalte, bei denen die Schutzfrist bereits abgelaufen ist. (Das wird
aber nur auf sehr wenige Inhalte dort zutreffen.)
Nachzuweisen da� es sich um urheberrechtlich gesch�tzte Inhalte
handelte, ist also �berhaupt kein Problem.
Nach deutschem Recht mu� dem herunterladenden MU-User, der unter
Berufung auf �53 UrhG zu ausschlie�lich privaten Zwecken bei MU etwas
heruntergeladen hat, nachgewiesen werden, da� f�r ihn MU eine
"offensichtlich rechtswidrige Quelle" war.
Da wird es interessant - denn da� z.B. ein Hollywood-Blockbuster nicht
legal in einer Tauschb�rse erh�ltlich ist, mu� jedem klar sein, wer das
nicht wei�, will es nicht wissen.
Insofern gilt zumindest f�r einen Teil der bei MU illegal angebotenen
Inhalte, da� die Rechtswidrigkeit des Angebotes so offenkundig evident
war (allein aufgrund der Berichterstattung �ber MU vor der Schlie�ung),
da� hier tats�chlich auch User zumindest in einem Teil der F�lle rein
rechtlich belangt werden k�nnten.
Wie weit das praktisch m�glich ist, wird man sehen. Hinzu kommt, da� MU
weltweit t�tig war, und die US-Justiz wiederum teilweise andere Regeln
und Vorstellungen hat als die deutsche. Insofern w�re ich auch nicht
wirklich �berrascht, wenn ich eines Tages in der Zeitung l�se, da� sich
ein deutscher Tourist bei der Einreise in die USA pl�tzlich in
Handschellen und im Knast wiederfand, weil in den USA ein Haftbefehl
gegen ihn vorlag, resultierend aus seinem Treiben auf MU.