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Megaupload-Schließung - Das droht Tauschbörsen-Nutzern

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Werner Meier

unread,
Jan 21, 2012, 7:34:33 AM1/21/12
to
http://www.stern.de/digital/computer/megaupload-schliessung-das-droht-tauschboersen-nutzern-1776232.html

"Im Kampf gegen Urheberrechtsverstöße im Netz ist nun die
Datentausch-Plattform Megaupload dichtgemacht worden. Nutzer sind
verunsichert. Sie fragen sich, welche Konsequenzen das haben kann."

Jetzt haben sie die Raubkopierer bei den Eiern bzw. bei den Titten, falls es
sich um Weiber handelt.

Megaupload war wohl die Nr.1 - Raubkopiererplattform und wurde auch von
Perversen wie "Dolcett" genutzt, um seine "Snuff"-Filme, in denen Frauen
gehängt, geschlachtet und gebraten wurden zu veröffentlichen und Megaupload
hat das geduldet.

Gut, dass der Dreck jetzt weg ist.

Hoffentlich kommen alle Raubkopierer, die dort einen Premium Account hatten,
in den Knast!

Werner


Tobias Claren

unread,
Mar 13, 2012, 12:34:07 AM3/13/12
to

"Werner Meier" schrieb im Newsbeitrag
news:jfebcr$dbe$1...@speranza.aioe.org...
(...)


"Megaupload" war/ist KEINE Tauschbörse.
Und die Nutzer haben trotz Panikmache wohl NICHTS zu befürchten.

Die Medien bzw. die Leute die zitiert wurden, waren ja sogar schon so
dreist es so darzustellen als ob JEDER der ein zahlender Kunde ist/war (als
Kunde mit Name, Bankverbindung oder PayPal-Email... geführt wird) als "ihr
seit nun dran" darzustellen.

Wenn ein Jurist so etwas wirklich behauptet hätte, dann sollte der das
besser wissen.
Dann könnte man dem mit dem zitieren einer solchen Behauptung noch
lebenslang in seinem Ansehen schaden.

Solange dem Kunden nicht nachgewiesen werden kann dass er etwas
urheberrechtlich geschütztes dort runterlud, kann man dem GAR NICHTS!!!
Es ist irrelevant wie "unwahrscheinlich" das sein mag ("Argumente" der
Gegner) dass sich da jemand nur für Urlaubsvideos usw. ein Konto zulegt.

Tom Rohwer

unread,
Mar 19, 2012, 7:20:14 AM3/19/12
to
Tobias Claren wrote:

> Solange dem Kunden nicht nachgewiesen werden kann dass er etwas
> urheberrechtlich gesch�tztes dort runterlud

Das mit dem Urheberrecht �ben wir dann bei Gelegenheit noch mal... ;-))

*Das* (obig beschriebene) w�re sehr einfach, denn alle bei MU
hochgeladenen Inhalte sind urheberrechtlich gesch�tzt, ausgenommen die
Inhalte, bei denen die Schutzfrist bereits abgelaufen ist. (Das wird
aber nur auf sehr wenige Inhalte dort zutreffen.)

Nachzuweisen da� es sich um urheberrechtlich gesch�tzte Inhalte
handelte, ist also �berhaupt kein Problem.

Nach deutschem Recht mu� dem herunterladenden MU-User, der unter
Berufung auf �53 UrhG zu ausschlie�lich privaten Zwecken bei MU etwas
heruntergeladen hat, nachgewiesen werden, da� f�r ihn MU eine
"offensichtlich rechtswidrige Quelle" war.

Da wird es interessant - denn da� z.B. ein Hollywood-Blockbuster nicht
legal in einer Tauschb�rse erh�ltlich ist, mu� jedem klar sein, wer das
nicht wei�, will es nicht wissen.

Insofern gilt zumindest f�r einen Teil der bei MU illegal angebotenen
Inhalte, da� die Rechtswidrigkeit des Angebotes so offenkundig evident
war (allein aufgrund der Berichterstattung �ber MU vor der Schlie�ung),
da� hier tats�chlich auch User zumindest in einem Teil der F�lle rein
rechtlich belangt werden k�nnten.

Wie weit das praktisch m�glich ist, wird man sehen. Hinzu kommt, da� MU
weltweit t�tig war, und die US-Justiz wiederum teilweise andere Regeln
und Vorstellungen hat als die deutsche. Insofern w�re ich auch nicht
wirklich �berrascht, wenn ich eines Tages in der Zeitung l�se, da� sich
ein deutscher Tourist bei der Einreise in die USA pl�tzlich in
Handschellen und im Knast wiederfand, weil in den USA ein Haftbefehl
gegen ihn vorlag, resultierend aus seinem Treiben auf MU.



Tom Rohwer

unread,
Mar 19, 2012, 7:21:50 AM3/19/12
to
P.S.

Tobias Claren wrote:
> Es ist irrelevant wie "unwahrscheinlich" das sein mag ("Argumente" der
> Gegner) dass sich da jemand nur für Urlaubsvideos usw. ein Konto zulegt.

Das ist richtig, aber auch nicht der Punkt. Der MU-User würde ja nicht
belangt werden, weil er dort selbstgedrehte Urlaubsvideos hoch- oder
runtergeladen hat, sondern weil er das illegal mit geschütztem Material
gemacht hat, an dem andere die Rechte haben.


Hans-Peter Diettrich

unread,
Mar 19, 2012, 10:46:50 AM3/19/12
to
Tom Rohwer schrieb:

> Nach deutschem Recht mu� dem herunterladenden MU-User, der unter
> Berufung auf �53 UrhG zu ausschlie�lich privaten Zwecken bei MU etwas
> heruntergeladen hat, nachgewiesen werden, da� f�r ihn MU eine
> "offensichtlich rechtswidrige Quelle" war.
>
> Da wird es interessant - denn da� z.B. ein Hollywood-Blockbuster nicht
> legal in einer Tauschb�rse erh�ltlich ist, mu� jedem klar sein, wer das
> nicht wei�, will es nicht wissen.

So generell ist das sicher falsch, da dem Benutzer nicht
*offensichtlich* sein kann, ob ein Werk mit oder ohne Zustimmung des
Rechtsinhabers �ffentlich zug�nglich gemacht wurde. Zudem liegt dies in
der Verantwortung des Anbieters, nicht des Benutzers. Der Benutzer
unterliegt den Einschr�nkungen des �53 UrhG erst dann, wenn er eine
Privatkopie herstellen m�chte (Download), und nicht schon, wenn er ein
�ffentlich zug�nglich gemachtes Werk nur wiedergeben m�chte.

Das einzige mir bekannte Beispiel f�r besagte Offensichtlichkeit ist die
Zug�nglichmachung von Filmen *bevor* diese (im Kino, Handel, Verleih
o.�.) ver�ffentlicht wurden oder erschienen sind (�6 UrhG).


> Insofern gilt zumindest f�r einen Teil der bei MU illegal angebotenen
> Inhalte, da� die Rechtswidrigkeit des Angebotes so offenkundig evident
> war (allein aufgrund der Berichterstattung �ber MU vor der Schlie�ung),
> da� hier tats�chlich auch User zumindest in einem Teil der F�lle rein
> rechtlich belangt werden k�nnten.

Das k�nnte ein neues Beispiel zur Offensichtlichkeit werden, sobald ein
Gericht so entscheidet. Dann wird es aber schwierig, eine brauchbare
Abgrenzung gegen�ber Werken zu finden, die dort tats�chlich rechtm��ig
zug�nglich gemacht wurden. Nicht alle Angebote auf einem Server, der
mehrheitlich unrechtm��ige Angebote enth�lt, m�ssen tats�chlich
unrechtm��ig sein.

DoDi

Ingo Thies

unread,
Mar 19, 2012, 5:40:25 PM3/19/12
to
Am 2012-03-19 12:21, schrieb Tom Rohwer:

> Das ist richtig, aber auch nicht der Punkt. Der MU-User würde ja nicht
> belangt werden, weil er dort selbstgedrehte Urlaubsvideos hoch- oder
> runtergeladen hat, sondern weil er das illegal mit geschütztem Material
> gemacht hat, an dem andere die Rechte haben.

Du hast das Wichtigste vergessen: "..., und deren Rechteinhaber dem
Upload auf MU nicht zugestimmt haben." Ich glaube kaum, dass z.B. Nina
Paley etwas dagegen gehabt hätte, wenn "Sita Sings The Blues" auf MU
verfügbar gewesen wäre. Dass der durchschnittliche MU-User zumeist
andere Inhalte im Sinne hatte (zumal SSTB anderswo leichter zu finden
gewesen wäre), steht auf einem anderen Papyrus.

--
Gruß,
Ingo

Martin Bienwald

unread,
Mar 20, 2012, 5:35:17 AM3/20/12
to
Tom Rohwer schrieb:
Das müßte ihm aber nachgewiesen werden. Die Tatsache, daß er dort einen
Account hatte, dürfte als Nachweis noch nicht genügen, denn er *kann* diesen
Account ja auch ausschließlich für legale Downloads/Uploads genutzt haben.

... Martin

Tom Rohwer

unread,
Mar 27, 2012, 4:27:39 AM3/27/12
to
Das ist logisch... Darum ging's aber auch gar nicht.

Zumindest für die ganzen "Premium"-User gibt es ja Logfiles, die zeigen,
war was rauf- oder runtergeladen hat.


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