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Domain - Marke - Buchtitel

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Wolfgang Krietsch

unread,
Apr 13, 2012, 6:50:05 PM4/13/12
to
Hi!

Eine Freundin hat ca. im November eine Domain reserviert, angefangen,
den Webauftritt zu füllen, von einer Grafikerin ein Logo entwerfen
lassen. Noch ist die Website nicht öffentlich zugänglich und es ist auch
noch keine Marke angemeldet (was sie prinzipiell vorhat).

Nun ist ärgerlicherweise gerade vor ein paar Tagen ein Buch erschienen,
dass sich inhaltlich mit ähnlichen Themen wie die Website befasst und
exakt den gleichen Titel wie der Domainname trägt.

Frage nun: kann das Ärger geben, wenn sie unter dem gleichen Namen wie
der Buchtitel damit ihre Website "eröffnet" bzw. sie diesen Namen als
Wort- oder mit Logo als Wort-Bild-Marke schützen lassen will? Oder ist
ein Buchtitel völlig unabhängig von sonstigen Markeneinträgen?

Nützt es ihr im Streitfall irgendwas, dass sie ja nachweislich die
Domain schon vor einigen Monaten angemeldet hat?

Wenn man diese Problem ausräumen kann: was wäre, wenn die unter dem
gleichen Namen auch eine Zeitschrift herausgeben wollte (wenn auch
vorerst nur als Online-Magazin im PDF-Format) - wäre da das Problem noch
größer, weil es sich auch um ein Print-Medium handelt?

Es wäre schön, wenn da jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.

Gruß

Wolfgang

Wolf Stringhammer

unread,
Apr 14, 2012, 8:20:57 AM4/14/12
to

"Wolfgang Krietsch" schrieb:

> Nun ist ärgerlicherweise gerade vor ein paar Tagen ein Buch erschienen,
> dass sich inhaltlich mit ähnlichen Themen wie die Website befasst und
> exakt den gleichen Titel wie der Domainname trägt.
>
> Frage nun: kann das Ärger geben, wenn sie unter dem gleichen Namen wie der
> Buchtitel damit ihre Website "eröffnet" bzw. sie diesen Namen als Wort-
> oder mit Logo als Wort-Bild-Marke schützen lassen will?

Bei der Markenanmeldung dürfte zunächst nichts passieren, denn
Marken und Titel können in der Regel nebeneinander existieren.

> Oder ist ein Buchtitel völlig unabhängig von sonstigen Markeneinträgen?

Solange die Marke oder der Titel nicht besonders bekannt sind, ja.

> Nützt es ihr im Streitfall irgendwas, dass sie ja nachweislich die Domain
> schon vor einigen Monaten angemeldet hat?

Natürlich nicht. Muss schon auch verwendet werden!

Zumindest wird man ihr nicht vorwerfen können, den Verlag oder Autor
durch Anmeldung der Marke wettbewerbswidrig behindert zu haben.

> Es wäre schön, wenn da jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.

Es gibt Titelschutz und Markenschutz.

Mit beiden konkurriert die Domain. Je prägnanter und bekannter der
Titel, um so größer die Gefahr für Ärger. Die Bekannte könnte die
Domain dem Verlag oder Autor anbieten und gleichzeitig fragen, ob
gegen eine eigene Verwendung Bedenken bestehen.

W.


Tom Schneider

unread,
Apr 14, 2012, 9:18:29 AM4/14/12
to
Wolf Stringhammer schrieb:


> ... Die Bekannte könnte die Domain dem Verlag oder Autor anbieten ...

Wenn ich mich recht erinnere, könnte genau das als Verstoß gegen die
Geschäftsbedingungen der DENIC aufgefasst werden, nämlich eine bestimmte
Form des Handels mit Domains.

Damit hätte die Gegenseite über die DENIC an die Domain zu kommen.

Aber das sollte ja alles bei der DENIC nachzulesen sein.

Tom Schneider

unread,
Apr 14, 2012, 9:19:55 AM4/14/12
to
Wolfgang Krietsch schrieb:

> Nützt es ihr im Streitfall irgendwas, dass sie ja nachweislich die Domain
> schon vor einigen Monaten angemeldet hat?

Wieviel sind denn ein paar Monate? Wenn der Verlag Titelschutz beantragt
hat, wäre das vermutlich 6 Monate vorher.

Es könnte für die Frage nach einer Priorität wichtig werden.


> Wenn man diese Problem ausräumen kann: was wäre, wenn die unter dem gleichen
> Namen auch eine Zeitschrift herausgeben wollte (wenn auch vorerst nur als
> Online-Magazin im PDF-Format) - wäre da das Problem noch größer, weil es
> sich auch um ein Print-Medium handelt?

Hier kommt ihr der Titelschutz in die Quere.

Bernd J. Kaup

unread,
Apr 14, 2012, 11:04:03 AM4/14/12
to
Am 14.04.2012 00:50, schrieb Wolfgang Krietsch:
> Hi!
>
> Eine Freundin hat ca. im November eine Domain reserviert, angefangen,
> den Webauftritt zu füllen, von einer Grafikerin ein Logo entwerfen
> lassen. Noch ist die Website nicht öffentlich zugänglich und es ist auch
> noch keine Marke angemeldet (was sie prinzipiell vorhat).

Eine Marke meldet man an, bevor man investiert. Sonst riskiertman, dass
man das gute Geld z.B. für die Grafikerin in den Sand setzt.


>
> Nun ist ärgerlicherweise gerade vor ein paar Tagen ein Buch erschienen,
> dass sich inhaltlich mit ähnlichen Themen wie die Website befasst und
> exakt den gleichen Titel wie der Domainname trägt.

Das ist grundsätzlich egal, weil ein Buchtitel und eine Marke unabhängig
existieren können. Bei der Domain kommt es auf den Inhalt an.

>
> Frage nun: kann das Ärger geben, wenn sie unter dem gleichen Namen wie
> der Buchtitel damit ihre Website "eröffnet" bzw. sie diesen Namen als
> Wort- oder mit Logo als Wort-Bild-Marke schützen lassen will? Oder ist
> ein Buchtitel völlig unabhängig von sonstigen Markeneinträgen?

Man kann eine Marke auch auf einen Buchtitel eines Dritten eintragen.
Allerdings nicht in der Presseklasse.

>
> Nützt es ihr im Streitfall irgendwas, dass sie ja nachweislich die
> Domain schon vor einigen Monaten angemeldet hat?

ja

>
> Wenn man diese Problem ausräumen kann: was wäre, wenn die unter dem
> gleichen Namen auch eine Zeitschrift herausgeben wollte (wenn auch
> vorerst nur als Online-Magazin im PDF-Format) - wäre da das Problem noch
> größer, weil es sich auch um ein Print-Medium handelt?

Eine Presseerzeuignis, sei es in Papierform oder auch in Onlineform
dürfte gegen das Recht am Titel des ersterschienenen Buches verstoßen.


>
> Es wäre schön, wenn da jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.
>
>

wenn das Ziel der Tätigkeit unter der Domain eine Online-Publikation
sein sollte, wäre es tunlich eine andere Domain anzumelden. Sonst gibt
es Ärger.

mfg
bjk

Wolfgang Krietsch

unread,
Apr 14, 2012, 12:43:45 PM4/14/12
to
Am 14.04.12 17:04, schrieb Bernd J. Kaup:
> Am 14.04.2012 00:50, schrieb Wolfgang Krietsch:
>> Hi!
>>
>> Eine Freundin hat ca. im November eine Domain reserviert, angefangen,
>> den Webauftritt zu füllen, von einer Grafikerin ein Logo entwerfen
>> lassen. Noch ist die Website nicht öffentlich zugänglich und es ist auch
>> noch keine Marke angemeldet (was sie prinzipiell vorhat).
>
> Eine Marke meldet man an, bevor man investiert. Sonst riskiertman, dass
> man das gute Geld z.B. für die Grafikerin in den Sand setzt.

Ja, das denkt sie jetzt auch. Wobei: wenn man die Marke als
Wort-Bild-Marke mit Logo anmelden will, muss man natürlich der
Grafikerin erstmal Geld geben, damit man das Logo hat :/

Prekärerweise ist es im vorliegenden Fall vermutlich sogar so, dass die
Herausgeber des Buches überhaupt erst durch die Freundin die Idee zu dem
Titel hatten, da sie diesen Namen schon ca. Anfang des Jahres auf ein
paar Vorab-Flyern verwendet hat.

Naja, aber das ist vermutlich auch weder nützlich noch beweisbar :(


Danke - an alle - für die, wenn auch unerfreulichen, Antworten.

Gruß

Wolfgang

Wolfgang Krietsch

unread,
Apr 14, 2012, 12:52:43 PM4/14/12
to
Am 14.04.12 18:43, schrieb Wolfgang Krietsch:

>
> Danke - an alle - für die, wenn auch unerfreulichen, Antworten.

Ein Nachtrag: könnte es sein, dass der Buchherausgeber *keinen*
Titelschutz für sein Buch beantragt hat und somit schlechte Karten hat,
wenn meine Freundin jetzt schnell handelt?

www.titelschutzanzeiger.de findet zu dem Titel nämlich nichts ...

Gruß

Wolfgang

Wolf Stringhammer

unread,
Apr 14, 2012, 1:18:34 PM4/14/12
to

"Tom Schneider" schrieb:

>> ... Die Bekannte könnte die Domain dem Verlag oder Autor anbieten ...
>
> Wenn ich mich recht erinnere, könnte genau das als Verstoß gegen die
> Geschäftsbedingungen der DENIC aufgefasst werden, nämlich eine bestimmte
> Form des Handels mit Domains.

Natürlich ist die Übertragung einer Domain an einen bestimmten Empfänger
möglich. Dem ganzen Domainen-Handel würde sonst der Boden entzogen!

W.


Wolfgang Krietsch

unread,
Apr 14, 2012, 1:47:59 PM4/14/12
to
Am 14.04.12 14:20, schrieb Wolf Stringhammer:
>
> Natürlich nicht. Muss schon auch verwendet werden!

Hmm ... was heißt denn in dem Kontexkt "verwendet werden" genau? Wenn
auf der Seite selbst etwa schon von Beginn an steht "Wir brauchen noch
ein bisschen Zeit! Schau demnächst mal wieder vorbei." (oder so), und
andere Websites auch schon (vorsorglich) einen Link auf die neue Domain
gesetzt haben - gilt das als "verwendet"?

(Ich klammere mich hier gerade an einen Strohhalm. oder? ;)

Gruß

Wolfgang

Bernd J. Kaup

unread,
Apr 14, 2012, 3:54:31 PM4/14/12
to
nachdem das Buch erschienen ist, hat das keine Bedeutung mehr. Nach der
Veröffentlichung steht der Titel einer im geschäftlichen Verkehr
verwendeten Bezeichnung gleich und wird wie eine Marke (natürlich nur
für "Bücher")behandelt.
mfg
bjk
Message has been deleted

Wolfgang Krietsch

unread,
Apr 16, 2012, 10:03:40 AM4/16/12
to
Bernd J. Kaup wrote:

>
>nachdem das Buch erschienen ist, hat das keine Bedeutung mehr. Nach der
>Veröffentlichung steht der Titel einer im geschäftlichen Verkehr
>verwendeten Bezeichnung gleich und wird wie eine Marke (natürlich nur
>für "Bücher")behandelt.

Ja, das hatte ich mir mittlerweile auch ergoogelt - danke.

$FREUNDIN hat sich jetzt schweren Herzens entschlossen, Namen und Logo neu
zu überlegen - dürfte letztlich die einfachste Möglichkeit sein.

Aber, nochmal nachgefragt: eine mit ihr befreundete Buchautorin meinte,
dass auch die eingetragene Marke sie nicht geschüzt hätte, wenn das Buch
vor "Veröffentlichung" der Website erschienen wäre. Ist das korrekt? Hätte
sie dann, um sicher zu gehen, für das geplante Online-Magazin
sicherheitshalber zusätzlich Titelschutz anmelden sollen?

Bye

woffi

--
9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich bin irre.
Eine summt.

Bernd J. Kaup

unread,
Apr 16, 2012, 4:34:56 PM4/16/12
to
Am 16.04.2012 16:03, schrieb Wolfgang Krietsch:
> Bernd J. Kaup wrote:
>
>>
>> nachdem das Buch erschienen ist, hat das keine Bedeutung mehr. Nach der
>> Veröffentlichung steht der Titel einer im geschäftlichen Verkehr
>> verwendeten Bezeichnung gleich und wird wie eine Marke (natürlich nur
>> für "Bücher")behandelt.
>
> Ja, das hatte ich mir mittlerweile auch ergoogelt - danke.
>
> $FREUNDIN hat sich jetzt schweren Herzens entschlossen, Namen und Logo neu
> zu überlegen - dürfte letztlich die einfachste Möglichkeit sein.
>
> Aber, nochmal nachgefragt: eine mit ihr befreundete Buchautorin meinte,
> dass auch die eingetragene Marke sie nicht geschüzt hätte, wenn das Buch
> vor "Veröffentlichung" der Website erschienen wäre. Ist das korrekt?

Nein, es geht um die Marke: wenn die vor Erscheinen des Buches
eingetragen ist, ist allenfalls ein Konflikt mit einem bereits vor
Eintragung der Marke eingetragenen Titelschutz möglich und nur
hinsichtlich des einem Presseerzeugnis gleichartigen Schutzbereiches.


Hätte
> sie dann, um sicher zu gehen, für das geplante Online-Magazin
> sicherheitshalber zusätzlich Titelschutz anmelden sollen?

Die Marke muss sich auf den gesamten Geschäftsbereich erstrecken, also
auch auf ein "Online-Magazin". Wenn das versäumt wird, gilt die Marke
natürlich dafür nicht.

btw: Titelschutz wird am Häufigsten dann beansprucht, wenn das Thema "in
der Luft liegt". Meist ist das zugehörige Werk noch garnicht angefangen,
es soll seitens des Verlages oder des Filmproduzenten nur verhindert
werden, dass ein anderer Verlag/Filmproduzent den Titel "Mutter schmort
Kleinkind auf Sparflamme, BILD war dabei" klaut.

mfg
bjk

Hans-Peter Diettrich

unread,
Apr 16, 2012, 7:44:19 PM4/16/12
to
Bernd J. Kaup schrieb:

> btw: Titelschutz wird am Häufigsten dann beansprucht, wenn das Thema "in
> der Luft liegt". Meist ist das zugehörige Werk noch garnicht angefangen,
> es soll seitens des Verlages oder des Filmproduzenten nur verhindert
> werden, dass ein anderer Verlag/Filmproduzent den Titel "Mutter schmort
> Kleinkind auf Sparflamme, BILD war dabei" klaut.

Hier kann es nicht um *klauen* gehen, wenn der Titel (ohne Anmeldung)
noch garnicht öffentlich bekannt ist. Tatsächlich soll verhindert
werden, daß nachher *zufällig* mehrere Werke mit dem gleichen Titel
veröffentlicht werden.

Wobei der Titelschutz wohl auch nur für "große" Werke (Bücher,
Zeitschriften, Filme...) beansprucht werden dürfte, ein Werk
"Wettervorhersage" dürfte sich hingegen in fast jeder Zeitung finden lassen.

DoDi

Bernd J. Kaup

unread,
Apr 16, 2012, 6:59:25 PM4/16/12
to
Am 17.04.2012 01:44, schrieb Hans-Peter Diettrich:
> Bernd J. Kaup schrieb:
>
>> btw: Titelschutz wird am Häufigsten dann beansprucht, wenn das Thema
>> "in der Luft liegt". Meist ist das zugehörige Werk noch garnicht
>> angefangen, es soll seitens des Verlages oder des Filmproduzenten nur
>> verhindert werden, dass ein anderer Verlag/Filmproduzent den Titel
>> "Mutter schmort Kleinkind auf Sparflamme, BILD war dabei" klaut.
>
> Hier kann es nicht um *klauen* gehen, wenn der Titel (ohne Anmeldung)
> noch garnicht öffentlich bekannt ist.

wohl kaum: es geht um den griffigen Titel, wenn der von jemand anders
benutzt wird fühlt sich der gewiefte Produzent beklaut, also nimmt er
Titelschutz.


Tatsächlich soll verhindert
> werden, daß nachher *zufällig* mehrere Werke mit dem gleichen Titel
> veröffentlicht werden.

wohl kaum: es geht um die wirtschaftliche Verwertung, die nur unter
"dem" griffigen Titel möglich erscheint.

>
> Wobei der Titelschutz wohl auch nur für "große" Werke (Bücher,
> Zeitschriften, Filme...) beansprucht werden dürfte, ein Werk
> "Wettervorhersage" dürfte sich hingegen in fast jeder Zeitung finden
> lassen.
der Titel "Wettervorhersage" dürfte mangels Unterscheidungskraft nicht
tunlich sein. "Die schönsten Versprecher des Wetterfrosches XYZ" dagegen
wären möglich.

Merke: es geht immer nur um Geld.
mfg
bjk

Hans-Peter Diettrich

unread,
Apr 16, 2012, 9:12:03 PM4/16/12
to
Bernd J. Kaup schrieb:
> Am 17.04.2012 01:44, schrieb Hans-Peter Diettrich:
>> Bernd J. Kaup schrieb:
>>
>>> btw: Titelschutz wird am Häufigsten dann beansprucht, wenn das Thema
>>> "in der Luft liegt". Meist ist das zugehörige Werk noch garnicht
>>> angefangen, es soll seitens des Verlages oder des Filmproduzenten nur
>>> verhindert werden, dass ein anderer Verlag/Filmproduzent den Titel
>>> "Mutter schmort Kleinkind auf Sparflamme, BILD war dabei" klaut.
>>
>> Hier kann es nicht um *klauen* gehen, wenn der Titel (ohne Anmeldung)
>> noch garnicht öffentlich bekannt ist.
>
> wohl kaum: es geht um den griffigen Titel, wenn der von jemand anders
> benutzt wird fühlt sich der gewiefte Produzent beklaut, also nimmt er
> Titelschutz.

Lies einfach nochmal...


> Merke: es geht immer nur um Geld.

Ach so, Du argumentierst auf der gleichen Schiene, von der auch
"Raubkopierer" kommt, und der Zweck (Polemik) die Mittel
(Begriffsverdrehung) heiligt.

DoDi

Bernd J. Kaup

unread,
Apr 17, 2012, 5:43:27 AM4/17/12
to
Am 17.04.2012 03:12, schrieb Hans-Peter Diettrich:
> Bernd J. Kaup schrieb:
>> Am 17.04.2012 01:44, schrieb Hans-Peter Diettrich:
>>> Bernd J. Kaup schrieb:
>>>
>>>> btw: Titelschutz wird am Häufigsten dann beansprucht, wenn das Thema
>>>> "in der Luft liegt". Meist ist das zugehörige Werk noch garnicht
>>>> angefangen, es soll seitens des Verlages oder des Filmproduzenten nur
>>>> verhindert werden, dass ein anderer Verlag/Filmproduzent den Titel
>>>> "Mutter schmort Kleinkind auf Sparflamme, BILD war dabei" klaut.
>>>
>>> Hier kann es nicht um *klauen* gehen, wenn der Titel (ohne Anmeldung)
>>> noch garnicht öffentlich bekannt ist.
>>
>> wohl kaum: es geht um den griffigen Titel, wenn der von jemand anders
>> benutzt wird fühlt sich der gewiefte Produzent beklaut, also nimmt er
>> Titelschutz.
>
> Lies einfach nochmal...
>
Nehmen wir doch mal ein einfaches Beispiel: wenn ein Yellow-Press Promi
zu ehelichen gedenkt, werden dutzende Interessenten Titel wie: "Die
Traumhochzeit des Jahres: xxx und yyy" reservieren lassen. Da ist dann
schon alles durchdekliniert, bevor die Verhandlungen über Exklusivrechte
auch nur angefangen haben. Einer kriegt dann die Rechte zur
Veröffentlichung und wird dann, wenn er selbst nicht schnell genug war,
demjenigen, der sich den schönsten Titel reserviert hat, ihn für teures
Geld "abkaufen".

>
>> Merke: es geht immer nur um Geld.
>
> Ach so, Du argumentierst auf der gleichen Schiene, von der auch
> "Raubkopierer" kommt, und der Zweck (Polemik) die Mittel
> (Begriffsverdrehung) heiligt.

Das Urheberrecht ist nicht dazu da, dem Schöpfer heiligen Schutz zu
bieten, sondern es ermöglicht die ausschließliche wirtschaftliche
Verwertung des Werkes.Es werden jedes Jahr hundertausende Bücher
veröffentlicht, deren Startauflage mangels Interesse verramscht wird.
Ähnliches gilt für Filme und Musik. Was nicht verkauft wird, bringt
nichts ein. Also wird der Schöpfer auf seinem heiligen Urheberrecht
verhungern. Und der Verleger/Produzent Pleite gehen.

mfg
bjk




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