Am 17.04.2012 03:12, schrieb Hans-Peter Diettrich:
> Bernd J. Kaup schrieb:
>> Am 17.04.2012 01:44, schrieb Hans-Peter Diettrich:
>>> Bernd J. Kaup schrieb:
>>>
>>>> btw: Titelschutz wird am Häufigsten dann beansprucht, wenn das Thema
>>>> "in der Luft liegt". Meist ist das zugehörige Werk noch garnicht
>>>> angefangen, es soll seitens des Verlages oder des Filmproduzenten nur
>>>> verhindert werden, dass ein anderer Verlag/Filmproduzent den Titel
>>>> "Mutter schmort Kleinkind auf Sparflamme, BILD war dabei" klaut.
>>>
>>> Hier kann es nicht um *klauen* gehen, wenn der Titel (ohne Anmeldung)
>>> noch garnicht öffentlich bekannt ist.
>>
>> wohl kaum: es geht um den griffigen Titel, wenn der von jemand anders
>> benutzt wird fühlt sich der gewiefte Produzent beklaut, also nimmt er
>> Titelschutz.
>
> Lies einfach nochmal...
>
Nehmen wir doch mal ein einfaches Beispiel: wenn ein Yellow-Press Promi
zu ehelichen gedenkt, werden dutzende Interessenten Titel wie: "Die
Traumhochzeit des Jahres: xxx und yyy" reservieren lassen. Da ist dann
schon alles durchdekliniert, bevor die Verhandlungen über Exklusivrechte
auch nur angefangen haben. Einer kriegt dann die Rechte zur
Veröffentlichung und wird dann, wenn er selbst nicht schnell genug war,
demjenigen, der sich den schönsten Titel reserviert hat, ihn für teures
Geld "abkaufen".
>
>> Merke: es geht immer nur um Geld.
>
> Ach so, Du argumentierst auf der gleichen Schiene, von der auch
> "Raubkopierer" kommt, und der Zweck (Polemik) die Mittel
> (Begriffsverdrehung) heiligt.
Das Urheberrecht ist nicht dazu da, dem Schöpfer heiligen Schutz zu
bieten, sondern es ermöglicht die ausschließliche wirtschaftliche
Verwertung des Werkes.Es werden jedes Jahr hundertausende Bücher
veröffentlicht, deren Startauflage mangels Interesse verramscht wird.
Ähnliches gilt für Filme und Musik. Was nicht verkauft wird, bringt
nichts ein. Also wird der Schöpfer auf seinem heiligen Urheberrecht
verhungern. Und der Verleger/Produzent Pleite gehen.
mfg
bjk