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Achim H. Pollert: Der Betrüger Pollert

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Mar 1, 2012, 2:51:09 AM3/1/12
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Achim H. Pollert: DER BETRÜGER POLLERT

Achim H. Pollert (*) über grosse Worte rund um Ghostwriting und
Consulting

In der Schule gab es immer so einen, manchmal zwei Schüler, die
besonders auffielen. Die sassen ganz vorne in der ersten Reihe. Die
hatten so eine neutral gepflegte Erscheinung. Die hatten keine
Freunde. Die hielten sich so wenig wie nur möglich in der Schule auf,
lungerten nicht auf dem Schulhof herum. An irgend einem
Sozialgeschehen in der Klasse (kontroverse Debatten, Rückfragen mit
der Bitte um Erläuterung u.ä.) beteiligten sie sich nicht. Manchmal
hatten sie auch ein dummes Gesicht, angeboren.

Ganz ehrlich… Ihnen ist jetzt gerade der eine oder andere Name aus
Ihrer Schulzeit eingefallen… und wir wollen ja nicht hoffen, dass Sie
selber das gewesen sind…

Ganz ehrlich… von mir auch? Wenn bei mir die persönlichen Verhältnisse
intakt gewesen wären, dann wäre ich womöglich auch einer von denen
gewesen.

Dann hätte ich geschaut, dass ich in so wenig Jahren wie möglich diese
Schulscheisse (… oder Scheissschule?) herunterrattere. Dann hätte ich
geschaut, dass ich in keinem Fach irgendwie in Schwierigkeiten
gekommen wäre. Dann hätte ich mich möglichst wenig in dem Laden
aufgehalten. Dann hätte ich mich möglichst nicht mit den Gesichtern
abgegeben, denen man dort so über den Weg lief. Und in meiner Freizeit
hätte ich die Dinge gemacht, die mir Freude machen.

Da hätte ich mich bemüht, dort nicht aufzufallen (… was natürlich auch
nicht einfach ist…). Aber wenn ich mich um ein noch dümmeres Gesicht
bemüht hätte als ich es eh schon habe, dann wäre mir vielleicht auch
das geglückt.

Und dass ich bei den meisten meiner Mitschüler unbeliebt gewesen wäre,
damit hätte ich gut gelebt. Unbeliebt, das bin ich ja wohl auch so
gewesen.

WER WEISS…

Erinnern Sie sich noch an den Baron Guttenberg? So einer mit einem
jugendlich-forschen Gesichtsausdruck und einem etwas schrägen Lächeln…
so einer, der bei den deutschen Christdemokraten zuerst rasant
Karriere machte… bis dann offenbar herauskam, dass er seine
Doktorarbeit abgeschrieben hatte und er sein hohes Amt aufgeben
musste.

Ob der Freiherr einer von den Schulstrebern war, wie ich in intakten
Verhältnisse einer gewesen wäre… wer weiss…

Als er sich jedenfalls in Deutschland nicht halten konnte, war alles
rund um die Verfertigung eigener akademischer Texte in aller Munde.
Und irgendwann dann um diese Zeit, als das Thema heiss war, hat dann
der Zürcher Tagesanzeiger über mich berichtet. Ueber mich, der immer
mal wieder gewerblich Texte für andere verfasst.

http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/buecher/Der-Ghostwriter-/story/270...

Auch akademische Texte.

Zwar hat bewusster Freiherr keinen bezahlten Autor mit der Abfassung
seiner Doktorarbeit betraut, sondern dem Vernehmen nach einfach nur
bei anderen unerlaubt abgeschrieben. Also hatte das Ganze nicht allzu
viel mit meiner Tätigkeit zu tun.

Aber, wie gesagt: Das Thema war heiss…

Der Bericht erschien dann auch auf der Homepage des “Tagi”. Und dort
wurde er dann diskutiert…

… und zwar sehr kontrovers.

Natürlich habe ich die 57 Beiträge, die sich da mit mir und dem
Bericht über mich befassten, nicht gelesen. Beim Ueberfliegen der
verschiedenen Aussprüche muss ich dann aber doch wieder an die paar
Streber aus der Schulzeit denken.

Denn da scheint mir, dass ein grosser Teil der Bemerkungen zu mir und
meinem Gewerbe höchst empört und abschätzig ausfällt. Die Empörung
kommt dabei wohl zu einem Teil von der Streberriege, die die ganze
Schulscheisse tatsächlich so richtig satt für voll nimmt und die nicht
einordnen kann, dass jemand dergleichen vielleicht auch
zustandebringt, ohne sich nun heftig zu verbiegen und leckend in jedes
Professorenarschloch zu kriechen.

Und natürlich ist das Wort vom “Betrug” nicht weit…

KEIN MORD…

Schauen Sie ab und zu “Tatort”?

Dann ist Ihnen sich auch schon einmal aufgefallen, dass die Taten, die
da von den TV-Fahndern verfolgt werden, meistens keine Morde sind.

Da gibt es schlichte Notwehr, Totschlag, Körperverletzung mit
Todesfolge, Nothilfe, Notwehrüberschreitung u.s.w. … das alles
vielfach ohnehin fahrlässig, so dass eine Verurteilung wegen Mordes
sowieso ausgeschlossen ist.

Und meistens frage ich mich am Ende vom TV-Krimi: “Warum führen die
den jetzt ab? Weil sie die Polizei sind… und es so im Drehbuch steht?”

Und so ähnlich ist es mit dem Betrug auch.

Ein grosses Wort.

Und natürlich: Es ist am Ende vom Tag der Richter, der sagt, was was
ist und was nicht.

http://textepollert.wordpress.com/2010/10/25/achim-h-pollert-das-rich...

Aber was Betrug ist (ebenso wie Mord), das steht zunächst einmal im
Strafgesetzbuch. Und da steht wörtlich (Art. 146):

“Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu
bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von
Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig
bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch
dieser sich
selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Zuchthaus bis
zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft.”

Das also ist Betrug…

Dass jemand am Vermögen geschädigt wird, ist erste Voraussetzung.

Damit ist schon einmal das Gros der Dinge, die wir im Alltag so
schnell Betrug nennen, von vorne herein ausgeschlossen. Um das
populärste Beispiel zu nennen: Wenn meine Frau sich mit einem anderen
Mann sexuell nach Herzenslust vergnügt, dann betrügt sie mich nicht.

Und bei so vielen anderen Dingen ist das ebenso, überall dort eben, wo
mit der Täuschung kein Vermögensschaden verbunden ist. So schändlich
einzelne Täuschungen auch sein mögen… von den ganz kleinen
Wirtshauslügereien bis hin zu den ganz grossen Täuschungen der
Weltgeschichte.

So kann es natürlich sein, dass etwa ein Vorgesetzter in der
Berufswelt, der mich bei sich behalten will, wenn ich anderen Orts
bereits die Zusage auf eine besser bezahlte Stelle mit besseren
Perspektiven habe, sich sehr wohl des Betrugs schuldig macht, wenn er
mir ernsthaft und glaubwürdig in Aussicht stellt, er werde mich in
seinem Bereich gleich stellen, falls er von vorne herein nicht die
Absicht hat, sich an dieses Versprechen zu halten.

Sie kennen Verschwörungstheorie von der Mondlandung… ? Demnach sind
amerikanische Astronauten niemals auf dem Mond gewesen. Was wir so im
TV gesehen haben, so die Theorie, war alles im Studio nachgestellt
worden.

Indessen: Selbst wenn das so wäre. Selbst wenn die NASA mit
gefälschtem Material Milliarden von Menschen getäuscht hätte. Selbst
wenn die Astronauten, die wir auf so verschwommenen
Schwarzweissbildern herumhüpfen sehen, begleitet von unverständlichem
Funkgenuschel und Pfeiftönen, nicht auf dem Mond sondern in der Wüste
von New Mexico gewesen wären. Dann wäre das wohl kein Betrug gewesen.

Verrückte Welt. Nicht wahr? Da begegnet jeder von uns bei jedem
Mittagessen in der Kantine einem halben Dutzend Betrügern, die nett
grüssen und ungestraft herumspringen, weil man das unter vier Augen
gesprochene Wort nur schwer beweisen kann.

Und da hocken vielleicht irgendwo Leute herum, die allen Ernstes und
mit vollem Vorsatz die Massen verarscht haben, die aber keine Betrüger
sind, weil sie niemanden in seinem Vermögen geschädigt haben. (…
übrigens: NATÜRLICH sind sie auf dem Mond gewesen…)



http://www.piazza.ch/inserat/10040771/ghostwriter_-_zuverlaessig_disk...



ABSCHREIBEN!

Das Ganze hat etwas Kindisches.

Der Lehrer, der damals den einen oder anderen von uns Kleinen beim
Abschreiben erwischte, redete auch immer gleich von Betrug. Das war
geradezu ein geflügeltes Wort damals. Und überall wurde nämlicher
Betrug auch gewittert.

Aber unter erwachsenen Menschen?

Ist es denn Betrug, wenn ich mir von meiner Sekretärin einen Brief
verfassen lasse, den unterschreibe und nachher zum Empfänger sage:
“Ich habe Dir geschrieben” ?

Ob der Kurt Furgler das nach ihm benannte Gesetz wohl selber
formuliert hat? Immerhin war er ja Jurist mit Abschluss. Aber auch
wenn der Text von einem Heer von Hofschranzen in einer
Expertenkommission unter Anleitung eines Rechtsprofessors formuliert
wurde… ist es dann Betrug, wenn allseits von der “Lex Furgler” die
Rede ist?

Und wie ist es gar, wenn ich von mir selbst abschreibe? Wenn ich
meiner neuen Flamme einen schönen erotischen Brief schreibe, den ich
vor fünf Jahren schon meiner damaligen Angehechelten geschrieben hatte
und damit – im wahrsten Sinne des Wortes – durchgekommen war. Ist es
dann Betrug, wenn ich meine heutige Schönheit glauben lasse, ich hätte
diesen herrlichen, sinnlichen, berauschenden Text eigens jetzt für sie
verfasst?

Wir stellen fest: Wenn ich mir etwas schreiben lasse oder abschreibe
und es dann als mein jetziges eigenes Werk ausgebe, dann kann das kaum
als solches schon Betrug sein.

Schullehrer hin oder her: Abschreiben und es dann als etwas Eigenes
ausgeben ist kein Betrug…

… solange der Abgeschriebene damit einverstanden ist, natürlich.
(Genau das ist ja das Problem des Freiherrn mit dem jugendlichen
Gesichtsausdruck gewesen.)

Niemand hat einen materiellen Schaden – also nichts von wegen Betrug.

Und so lässt sich auch kaum der Vorwurf halten, wer einen, sagen wir,
Studenten bei seinem Abschluss ein wenig unterstützt und berät in
Textfragen, der leiste Beihilfe zum Betrug.

Da wäre ohnehin eine grosse Zahl von Detailfragen zu klären. Wenn
jemand sein Manuskript auf Tipp-, Rechtschreibungs- und
Flüchtigkeitsfehler probelesen lässt.

Wenn jemand nicht deutscher Muttersprache ist und seine Formulierungen
aufmöbeln und richtigstellen lässt. Wenn jemand berufstätig ist,
nebenher studiert und sich Quellen und Literatur recherchieren und
notieren lässt. Wo würde der Betrug dann eigentlich anfangen?

Es gibt den Verstoss gegen ein Regelwerk. Sozusagen Dinge, die sich
unter Zugrundelegung dieses Regelwerks eben nicht gehören.

Man könnte auch sagen: Wer das emotional für Betrug hält, der
offenbart ein wenig vom Entwicklungsstand seines Charakters. Der war
ganz gut aufgehoben und angepasst dort vorne in der ersten Schulbank.

ABER SELBST WENN…

Das Ganze ist heiss und heikel.

Und natürlich: Was was ist, liegt beim Richter. Wenn der selber diesen
Begriff vom Betrug im Bauch hat, dass könnte es in der ersten Instanz
zunächst einmal eng werden – auch für mich.

Da müsste ich dann allenfalls auf den langen Marsch durch die
Instanzen… was natürlich auch einen gewissen Unterhaltungswert mit
Publikumswirkung hätte.

Aber selbst wenn es bei einem Richter, der einigermassen schräg drauf
ist, als Strafdelikt eingestuft würde, sich bei der Abfassung von
Texten – von welchen auch immer – unterstützen zu lassen, dann gibt es
da zumindest im Schweizer Strafgesetzbuch noch das Wörtlein
“arglistig”.

Für den Betrug reicht es nämlich nicht, jemandem einfach durch
Täuschung einen Vermögensschaden zuzufügen. Vielmehr muss es sich um
eine *arglistige” Täuschung gehandelt haben.

Das heisst im Klartext: Betrug liegt auch dann nicht vor, wenn der
Betrogene durch einfache Prüfung hätte feststellen können, dass hier
etwas faul ist. Wenn der Mann auf dem “Original-Manet” eine Swatch
trägt. Oder wenn unter den ägyptischen “Original-Hieroglyphen” eine
Micky Maus zu erkennen ist.

Dann liegt keine Arglist sondern eine plumpe Täuschung vor.

Und eine plumpe Täuschung erfüllt nun gar nicht den Tatbestand des
Betrugs.

Das ist zugegebenermassen auch etwas pikant… wenn es um die Erstellung
von Texten geht, die hinterher von einem besonders qualifizierten
Experten geprüft werden.

Nicht wahr?

Wer also gar so laut – vorne in der ersten Reihe – “Betrug” schreit…
der bestätigt dann ja auch die Arglist des Ganzen, dass also das Ganze
so verfasst ist, dass der sachkundige Experte es nicht als Täuschung
oder Fälschung erkennen konnte.

Da steckt explosiver Stoff drin.

Wer je bei einer Bank gearbeitet hat, weiss auch, dass dort manch ein
Gauner unter den Angestellten die Bude um das eine oder andere
Sümmlein erleichtert und damit durchkommt – weil die Bank nicht
riskieren will, von einem Richter in einem öffentlichen Urteil
bestätigt zu bekommen, dass sie einer plumpen Täuschung aufgesessen
ist.

Falls es diesen “Betrug” mit den Texten gibt… ja, dann heisst das ja
wohl auch, dass es hier draussen Menschen gibt, die solche Texte so
verfassen können, dass die sachkundigen Experten da drinnen sie nicht
als “Fremdfertigung” erkennen *können*.

Nicht wahr… ?

“ABER WENIGSTENS…”

Je mehr man sich damit befasst, desto mehr also scheint sich dieser
Vorwurf einer strafbaren Handlung in Wohlgefallen aufzulösen.

Desto mehr scheint die Empörung aus hochgradiger Angepasstheit an
vorgegebene schulische Standards zu entspringen. Diese Form der
Angepasstheit, unter der die Nichtbefolgung der Vorgaben ein schweres
Verbrechen, wenn nicht gar eine Todsünde darstellt.

Macht man sie indessen mit den faktischen Erwägungen rund um ihre
Einschätzung vertraut, dann folgt allerdings recht schnell (“…
wenigstens das…”) der Meineid.

Jawohl!

Schliesslich steht in jeder akademischen Arbeit ja die
“eidesstattliche Versicherung”. Und wenn einer die falsch abgibt, dann
ist er doch wenigstens meineidig! (Haben Sie jetzt auch gerade das
Bild vom hoch ausgestreckten Zeigefinger vor Augen…?)

Aber selbst da muss ich alle enttäuschen, die sich schon Hoffnungen
gemacht haben, mich hinter Gittern zu sehen…

… eigentlich noch viel eindeutiger als beim Betrug…

Denn die durch Eid bekräftigte Falschaussage – der Meineid, die Abgabe
einer falschen eidesstattlichen Versicherung – ist nur strafbar, wenn
sie auch vor einer zur Entgegennahme von Eiden ermächtigten Instanz
abgegeben wird.

Im schweizerischen Gesetz etwa wird im Art. 307 lediglich die eidliche
Falschaussage in einem Gerichtsverfahren, einem Richter gegenüber, als
strafbar erwähnt. Das deutsche Recht ist etwas ausführlicher – und
wortreicher, wie üblich -, stellt aber materiell Aehnliches fest (§
154 ff. StGB).

Das heisst: Was man jemand anderem gegenüber falsch versichert, ist
wohl eine Lüge… gehört sich vielleicht auch nicht… aber strafbar ist
es nicht. Egal als wie allmächtig und allwissend diese andere Instanz
von manchem Zeitgenossen vielleicht auch angesehen wird…

Natürlich: Gerade in einer demokratischen, wohl auch in einer
klientelpolitischen Gesellschaft ist es natürlich häufig so, dass ein
bestimmtes Verhalten dann irgendwann auch strafrechtlich kodifiziert
wird, wenn nur genügend Personen in der Gesellschaft dieses Verhalten
als verwerflich ansehen.

Es könnte also irgendwann kommen, dass die Verwendung fremder Texte
als eigene als Delikt strafbar wird – und dann ist der Ghostwriter
möglicherweise wegen Gehilfenschaft, Mittäterschaft mit dran.

Aber dann wird es natürlich eng für so viele.

Für die Bankprokuristen, die die Texte ihrer Untergebenen als eigene
ausgeben.

Für die Politiker, die die Texte ihrer Referenten und Beamten als
eigene ausgeben.

Für die Professoren, die die Texte ihrer Studenten und Assistenten als
eigene ausgeben.

… und für die Richter, die die Texte ihrer Justizpraktikanten als
eigene ausgeben.

Wer weiss… wie viele Erstbänkler aus der Schule dann da in die Fänge
von Staatsanwalt und Gericht geraten…

http://www.piazza.ch/inserat/10040771/ghostwriter_-_zuverlaessig_disk...

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