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Abtretung von Nutzungsrechten von Forumsbeitraegen (Xing)

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Harald Maedl

unread,
Apr 13, 2008, 6:38:06 AM4/13/08
to
Aufgrund einer Spam-Mail von Viadeo, einer sogenannten "Social
Business-Plattform", bin ich beim Nachschauen zufällig auf "Xing"
gestoßen.

Dort steht in den AGB:

,----
| XING hat damit das Nutzungsrecht an allen Beiträgen zu den von ihr
| betriebenen Diskussionsforen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der
| Beiträge oder deren Inhalte in anderen elektronischen oder gedruckten
| Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von XING
| nicht gestattet. Das Kopieren, Herunterladen, Verbreiten und Vertreiben
| sowie Speichern von Inhalten der XING bzw. Dritter ist, mit Ausnahme
| des Cachens im Rahmen des Besuchs der Forenseiten, ohne deren
| ausdrückliche Einwilligung nicht gestattet.
`----

Finde ich schon ein starkes Stück. Ist eine dermaßen umfassende
Einräumung überhaupt erlaubt, zudem noch in den AGB? Es würde letztlich
auch bedeuten, dass man beim Verlassen solcher Community kein Recht
hätte, seine Forumsbeiträge löschen zu lassen, dass man zweitens
keinerlei Einfluss auf eine eventuelle Vermarktung etc. hätte, ja nicht
einmal einen finanziellen Ausgleich. Von dem fraglichen Wert solcher
Vitamin-B-Plattformen mal abgesehen, wären für mich solche AGBs schon
Abschreckung genug, an solchen Netzwerken teilzunehmen.

--
Grüße
Harald

Jens Müller

unread,
Apr 14, 2008, 4:19:21 AM4/14/08
to
Harald Maedl schrieb:

> Aufgrund einer Spam-Mail von Viadeo, einer sogenannten "Social
> Business-Plattform", bin ich beim Nachschauen zufällig auf "Xing"
> gestoßen.
>
> Dort steht in den AGB:
>
> ,----
> | XING hat damit das Nutzungsrecht an allen Beiträgen zu den von ihr
^^^^^
Und was steht vorher?

Tom Rohwer

unread,
Apr 14, 2008, 7:19:22 PM4/14/08
to
Jens Müller wrote:

Xing-AGB

12. Rechte an Inhalten

Der Nutzer räumt XING mit dem Einstellen seines Beitrags in ein Forum
ein unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an
dem jeweiligen Beitrag ein, welches XING zu jeglicher Art der
Verwertung, insbesondere zur dauerhaften Vorhaltung des Beitrags in dem
entsprechenden Forum sowohl auf ihren Seiten als auch auf den Webseiten
ihrer Kooperationspartner sowie zur sonstigen Vermarktung des Forums,
berechtigt.

XING hat damit das Nutzungsrecht an allen Beiträgen zu den von ihr

betriebenen Diskussionsforen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der
Beiträge oder deren Inhalte in anderen elektronischen oder gedruckten
Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von XING
nicht gestattet. Das Kopieren, Herunterladen, Verbreiten und Vertreiben
sowie Speichern von Inhalten der XING bzw. Dritter ist, mit Ausnahme des
Cachens im Rahmen des Besuchs der Forenseiten, ohne deren ausdrückliche
Einwilligung nicht gestattet.


Wer immer diesen AGB-Passus formuliert hat, muß wohl einen ziemlich
blickdichten Helm aufgehabt haben...

"XING hat damit das Nutzungsrecht an allen Beiträgen zu den von ihr

betriebenen Diskussionsforen." ---> bezieht sich auf

"Der Nutzer räumt XING mit dem Einstellen seines Beitrags in ein Forum
ein unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an
dem jeweiligen Beitrag ein (...)"

Soweit, so gut - wenn man mal davon absieht, daß das in dieser
Absolutheit gegen §42 UrhG ("Rückruf wegen gewandelter Überzeugung")
verstoßen dürfte - auf das Recht aus §42 kann man nämlich nicht im
Voraus verzichten, und seine Anwendung kann nicht ausgeschlossen
werden...

Außerdem steht Xing da vermutlich auch noch der §32a UrhG etwas im Weg -
mal angenommen, der Urheber eines Beitrags stellt diesen - unentgeltlich
- Xing für dessen WWW-Forum zur Verfügung. Xing schafft es nun, den
Beitrag in Buchform zu veröffentlichen und einen Bestseller mit 100.000
Auflage draus zu machen. Daß hier das ursprüngliche Entgelt (0 Euro) in
einem "auffälligen Mißverhältnis" zum Ertrag (Buchhandelsumsatz, sagen
wir mal - 1.000.000 Euro; Verlagsanteil ~ 400.000 Euro, Gewinn nach
Abzug der Kosten vor Steuern ~ 200.000 Euro) steht, wird man nicht
ernsthaft bestreiten können.

Davon (auch wenn es teilweise sicher eher theoretisch ist) aber mal ganz
abgesehen bedeutet

"Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Beiträge oder deren Inhalte
in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne
ausdrückliche schriftliche Einwilligung von XING nicht gestattet. Das
Kopieren, Herunterladen, Verbreiten und Vertreiben sowie Speichern von
Inhalten der XING bzw. Dritter ist, mit Ausnahme des Cachens im Rahmen
des Besuchs der Forenseiten, ohne deren ausdrückliche Einwilligung nicht
gestattet."

ein *ausschließliches* Nutzungsrecht - und davon war vorher in den AGB
nirgendwo die Rede.

Denn dieser Passus verbietet es auch dem Urheber selbst, sein Werk
anderenorts weiterzuverbreiten etc.pp. ...


Hans-Peter Diettrich

unread,
Apr 15, 2008, 6:37:10 AM4/15/08
to
Tom Rohwer wrote:

> "Der Nutzer räumt XING mit dem Einstellen seines Beitrags in ein Forum
> ein unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an
> dem jeweiligen Beitrag ein (...)"
>
> Soweit, so gut - wenn man mal davon absieht, daß das in dieser
> Absolutheit gegen §42 UrhG ("Rückruf wegen gewandelter Überzeugung")
> verstoßen dürfte - auf das Recht aus §42 kann man nämlich nicht im
> Voraus verzichten, und seine Anwendung kann nicht ausgeschlossen werden...

Wäre damit der ganze Passus "unbeschränktes, unwiderrufliches und
übertragbares Nutzungsrecht" unwirksam, oder nur die Unwiderruflichkeit,
insgesamt oder nur in den Fällen, in denen ein Widerrufsrecht gesetzlich
garantiert ist?

DoDi

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