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Kein Urheberrechtsschutz für Programmiersprachen

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Johannes Roehnelt

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May 3, 2012, 1:33:10 PM5/3/12
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In Zusammenhang mit der Diskussion über den Urheberschutz
von Spielregeln habe ich hier mehrfach die Meinung vertreten
(siehe unten), dass auch Programmiersprachen keinen
urheberrechtlichen Schutz geniessen.

Das hat jetzt endlich auch der EuGH bestätigt:
http://heise.de/-1565581
"... hat der Europaeische Gerichtshof (EuGH) festgestellt,
dass die einem Computerprogramm zugrundeliegenden Ideen
ebenso wenig vom Urheberrecht geschuezt sind wie
eine Programmiersprache."

Hier mein alter Beitrag vom 19 Maerz 2008:

Wenn eine Programmiersprache ueheberrechtlich geschuetzt waere,
braeuchte jeder, der Programme in dieser Sprache verbreitet,
eine Lizenz fuer die Benutzung der Sprache.

Die Erfindung einer Programmiersprache ist vergleichbar
mit der Erfindung eines Regelwerks fuer ein Spiel.

Angenommen jemand erfindet ein neues Spiel, das mit
herkoemmlichen Spielkarten (Bube, Dame, Koenig, Ass etc.)
gespielt wird. Angenommen die Regeln fuer dieses Spiel
waeren urheberrechtlich geschuetzt. Dann braeuchte ein
Veranstalter, der Turniere mit diesem Spiel im Internet
oder in oeffentlichen Raeumen veranstaltet, hierfuer die
Lizenz des Rechteinhabers.

Wie anders sollte sich der Schutz fuer ein solches Spiel
sonst auswirken. Als Karten kann man ja normale Skatkarten
verwenden.

Dass ueber den Urheberschutz von Regelwerken so wenig
in Kommentaren zu finden ist, liegt wahrscheinlich daran,
dass es ihn nicht gibt.

Ich muss allerdings einraeumen, dass ich den Wortschatz
einer neuen Zungensprache - nicht allerdings die Grammatikregeln -
fuer urheberrechtsfaehig halte. Wer also oeffentlich
klingonisch sprechen moechte, sollte vorsichtigt sein.

MfG
Johannes
www.schmunzelkunst.de

Hans-Peter Diettrich

unread,
May 4, 2012, 2:09:52 AM5/4/12
to
Johannes Roehnelt schrieb:
> In Zusammenhang mit der Diskussion über den Urheberschutz
> von Spielregeln habe ich hier mehrfach die Meinung vertreten
> (siehe unten), dass auch Programmiersprachen keinen
> urheberrechtlichen Schutz geniessen.
>
> Das hat jetzt endlich auch der EuGH bestätigt:
> http://heise.de/-1565581
> "... hat der Europaeische Gerichtshof (EuGH) festgestellt,
> dass die einem Computerprogramm zugrundeliegenden Ideen
> ebenso wenig vom Urheberrecht geschuezt sind wie
> eine Programmiersprache."
[...]
Soweit sind wir einer Meinung

> Ich muss allerdings einraeumen, dass ich den Wortschatz
> einer neuen Zungensprache - nicht allerdings die Grammatikregeln -
> fuer urheberrechtsfaehig halte. Wer also oeffentlich
> klingonisch sprechen moechte, sollte vorsichtigt sein.

Da bin ich anderer Meinung. Sprachen dienen der Kommunikation, so daß
sich (wie bei Programmiersprachen, mathematischen Formalismen...) ein
urheberrechtlicher Schutz verbietet. Wenn jemand ein Gedicht auf
Klingonisch vorträgt, dann kann zwar das Gedicht urheberrechtlichen
Schutz genießen, nicht aber die Sprache.

Da würde ich eher den Fonts einen urheberrechtlichen Schutz angedeihen
lassen - aber auch wieder nicht einem (klingonischen) Zeichensatz per
se, sondern einer speziellen Ausprägung, deren Schriftbild sich von
anderen Fonts (ästhetisch) abhebt. Dabei kann ich der Hilfskonstruktion,
daß z.B. das Kerning als eine schöpferische Leistung gewertet werden
kann, durchaus zustimmen, ansonsten ist mir diese Konstruktion zu eng
gefaßt.

DoDi
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