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Betriebssystem - downgrade inklusive?

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Tom Schneider

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Apr 6, 2012, 7:58:44 AM4/6/12
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Angenommen, der Kunde K kauft einen Computer mit einem vorinstallierten
Betriebssystem B, möchte aber nicht die aktuelle Version von B, sondern eine
frühere Version nutzen - es handelt sich eigentlich nicht um eine Lizenz,
die K kauft, sondern es ist ein Sachkauf.

Es soll davon ausgegangen werden, dass der Softwarehersteller von B die
aktuelle Version regelmäßig als Upgrade zu früheren Versionen von B bewirbt
und das K bestimmte Software nutzt, die nur auf der früheren Version von B
optimal laufen.

Weitere Punkte wie Freischaltung / Aktivierung und die Verfügbarkeit der
früheren Version von B sollen als gelöst betrachtet werden.

Darf K auf seinem Computer das aktuelle B legal durch ein früheres ersetzen?

Florian Weimer

unread,
Apr 6, 2012, 8:18:16 AM4/6/12
to
* Tom Schneider:

> Darf K auf seinem Computer das aktuelle B legal durch ein früheres
> ersetzen?

Warum sollte er das nicht dürfen? Es ist sein Rechner. Er benötigt
dazu aber ein geeignetes Vervielfältigungsstück der Vorversion.

Ohne dies ist er auf die Zustimmung des Herstellers angewiesen.

Hans-Peter Diettrich

unread,
Apr 6, 2012, 11:41:51 AM4/6/12
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Tom Schneider schrieb:
Normalerweise nicht, außer wenn dies in den Lizenzbestimmungen von B
ausdrücklich erlaubt ist. Ein Upgrade erlaubt typischerweise nur den
preisgünstigen Erwerb einer neueren Version, nicht die Benutzung einer
älteren Version, hilft hier also nicht weiter.

K benötigt die Berechtigung, das alte B' zu benutzen, egal auf welchem
Rechner. Diese Berechtigung kann sich aus den Lizenzbestimmungen
(EULA...) seines vorhandenen B' ergeben, oder aus §69d UrhG (B' auf
Datenträger).

Z.B. kann ein mit einem älteren Rechner erworbenes B' auch auf einem
anderen Rechner installiert werden, unter Beachtung der Anzahl von
gleichzeitig erlaubten Installationen. Kein Problem, wenn der alte
Rechner nicht mehr existiert, aber die Datenträger mit B' noch existieren.

Wenn B' Probleme mit der neuen Hardware hat, kann es auch in einer
virtuellen Maschine installiert werden - unter o.g. Voraussetzungen.

DoDi
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