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Megaupload: Filesonic und Fileserve sperren Sharing, Rapidshare und Mediafire machen weiter

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Werner Meier

unread,
Jan 25, 2012, 8:29:09 AM1/25/12
to
http://www.pcgames.de/Internet-Thema-34041/GNews/Megaupload-Filesonic-und-Fileserve-sperren-Sharing-Rapidshare-und-Mediafire-machen-weiter-865019/

"Der Schlag von US-Beamten gegen Megaupload hat die Branche der
One-Click-Hoster offenbar stark verunsichert. Filesonic, ein ähnlicher
Dienst, hat den Betrieb Berichten zufolge nun ebenso wie Fileserve so gut
wie eingestellt - offenbar aus Angst vor ähnlichen Sanktionen. Das Schweizer
Unternehmen Rapidshare und der Hoster Mediafire hingegen zeigen sich
unbeeindruckt."

Hier müssen die Behörden auch noch zuschlagen, weil da meist Raubkopien
getauscht werden. Es kann ja nicht sein, dass die Firmenbetreiber die
Unschuldsengel spielen und sich mit illegalen Up- und Downloads dumm und
dämlich verdienen.

Die gehören alle in den Knast und Leute wie "Dolcett", die
gewaltverherrlichende "Snuff"-Filme hochladen müssen ebenfalls verhaftet
werden.

Werner


Dieter Wilhelm

unread,
Jan 26, 2012, 2:10:47 PM1/26/12
to
"Werner Meier" <werner...@keineraubkopien.de> schrieb im Newsbeitrag
news:jfp036$ghc$1...@speranza.aioe.org...
> http://www.pcgames.de/Internet-Thema-34041/GNews/Megaupload-Filesonic-und-Fileserve-sperren-Sharing-Rapidshare-und-Mediafire-machen-weiter-865019/
>
>bla bla bla
> Werner

Recht haste!
All diese Raubkopierer gehören in den Knast! Bei Wasser und Brot und für
mindestens 100 Jahre!!!

Sach ma, irgendwie ist das doch pervers. Da kommen Kinderschänder frei,
Mörder ("Totschläger") erhalten Bewährung und für "Raubkopierer" forderst Du
Knast. Du spinnst!

Gruß D. Wilhelm

claudia reinhardt

unread,
Feb 2, 2012, 2:07:01 AM2/2/12
to
Am 25.01.2012 14:29, schrieb Werner Meier:

> Die gehören alle in den Knast und Leute wie "Dolcett",

Da hat die Altemedienindustrie die Chancen, die das Internet bietet,
verpennt und nun heulen sie rum.
Urheberschutz ist wichtig, keine Frage, und Kim Schmitz gehört ins
Gefängnis, weil er ein Gesetzesbrecher ist, auch keine Frage, aber wenn
dabei sowas wie ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) rauskommt,
*das* ist pervers.

claudia
--
Eine eigenwillige Tür /~~~~\( www.imho.de
http://www.youtube.com/watch?v=eiKu2O8xJbI /\ /\ | \\
Erleben, wie ein Roman entsteht? ( , , )|| \\
http://www.facebook.com/gulasmenueroman -- : --( (____))

Lars Gebauer

unread,
Feb 2, 2012, 2:48:44 AM2/2/12
to
* claudia reinhardt:
> Urheberschutz ist wichtig, keine Frage, und Kim Schmitz gehört ins
> Gefängnis, weil er ein Gesetzesbrecher ist, auch keine Frage,

Soso. Welche Gesetze hat er denn gebrochen?

Tobias Claren

unread,
Feb 2, 2012, 3:14:26 AM2/2/12
to
"claudia reinhardt" schrieb im Newsbeitrag
news:jgdcmo$mbi$1...@ulric.tng.de...

> Da hat die Altemedienindustrie die Chancen, die das Internet bietet,
> verpennt und nun heulen sie rum.
> Urheberschutz ist wichtig, keine Frage, und Kim Schmitz gehört ins
> Gefängnis, weil er ein Gesetzesbrecher ist, auch keine Frage, aber wenn
> dabei sowas wie ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) rauskommt,
> *das* ist pervers.

Welche Gesetze hat K.S. denn gebrochen?
Nachweislich!!!

Die Nummer mit LetsBuyIt?
Pffft, finde ich völlig in Ordnung, bzw. nicht illegitim.
Wenn ein krankes System "Insiderhandel" ermöglicht, ist es selbst Schuld.
Und was ist daran "Insiderhandel" im üblichen Sinne, wenn man ein
Unternehmen aufkauft, dadurch geht der Aktienkurs hoch, und man verkauft
wieder?
Wenn die Wirtschaft ein emotionales System ist (wieso geht ein Aktienkurs
hoch, nur weil eine dicke Hose den Laden kauft?), Pech gehabt...

claudia reinhardt

unread,
Feb 2, 2012, 9:47:11 AM2/2/12
to
Am 02.02.2012 09:14, schrieb Tobias Claren:

> Die Nummer mit LetsBuyIt?
> Pffft, finde ich völlig in Ordnung, bzw. nicht illegitim.

Was du findest, ist unerheblich, er hat mit seinen
Urheberrechtsverletzungen erneut geltendes Recht gebrochen, dafür gehört
er bestraft. So einfach ist das.

Lars Gebauer

unread,
Feb 2, 2012, 10:29:49 AM2/2/12
to
* claudia reinhardt:
> Am 02.02.2012 09:14, schrieb Tobias Claren:
>> Die Nummer mit LetsBuyIt? Pffft, finde ich völlig in Ordnung, bzw.
>> nicht illegitim.
>
> Was du findest, ist unerheblich,

Was Du findest ist allerdings genauso unerheblich. :)

> er hat mit seinen Urheberrechtsverletzungen erneut geltendes Recht
> gebrochen, dafür gehört er bestraft.

Deswegen meine Frage: Die Rechte welchen Urhebers hat _Schmitz_ denn
verletzt?

> So einfach ist das.

Wenn Du meinst. Ich meine eher nicht.

Dietz Proepper

unread,
Feb 2, 2012, 11:13:33 AM2/2/12
to
claudia reinhardt wrote:

> Am 02.02.2012 09:14, schrieb Tobias Claren:
>
>> Die Nummer mit LetsBuyIt?
>> Pffft, finde ich völlig in Ordnung, bzw. nicht illegitim.
>
> Was du findest, ist unerheblich,

Der impliziten Ansage, Deine Befindlichkeiten seien relevanter, sei nur
vorsorglich widersprochen.

> er hat mit seinen
> Urheberrechtsverletzungen erneut geltendes Recht gebrochen,

Welche Urheberrechtsverletzungen soll die Fettbacke im Detail begangen haben?
Wenn überhaupt dann Beihilfe zu derselben.

> dafür gehört er bestraft.

Da er bislang nicht von einem ordentlichen Gericht verurteilt wurde gehört er
erstmal garnix. Aber das mit "Unschuldsvermutung" ist natürlich einfach nicht
mehr zeitgemäß, gell. Geraucht hat er vermutlich ebenfalls...

> So einfach ist das.

Aber ja doch. Ein wenig Vorverurteilung, ein wenig Claqueurismus in Richtung
Verwertungsindustrie. Und schon wird alles einfach.

Deine Einstellung widert mich, ganz offen gesagt, einfach nur an.
--
Fuck, fuck, fuck a duck, screw a kangaroo.
69 a porcupine, orgy at the zoo.

Lars Gebauer

unread,
Feb 2, 2012, 11:38:53 AM2/2/12
to
* Dietz Proepper:
> claudia reinhardt wrote:
>> er hat mit seinen
>> Urheberrechtsverletzungen erneut geltendes Recht gebrochen,
>
> Welche Urheberrechtsverletzungen soll die Fettbacke im Detail begangen haben?

Keine Ahnung.

> Wenn überhaupt dann Beihilfe zu derselben.

Gibt's das überhaupt?

Ralph A. Schmid, dk5ras

unread,
Feb 2, 2012, 12:44:07 PM2/2/12
to
Dietz Proepper <dietz...@rotfl.franken.de> wrote:

>Deine Einstellung widert mich, ganz offen gesagt, einfach nur an.

ACK.


-ras

--

Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/

Dietz Proepper

unread,
Feb 3, 2012, 6:22:16 AM2/3/12
to
Lars Gebauer wrote:

> * Dietz Proepper:
>> claudia reinhardt wrote:
>>> er hat mit seinen
>>> Urheberrechtsverletzungen erneut geltendes Recht gebrochen,
>>
>> Welche Urheberrechtsverletzungen soll die Fettbacke im Detail begangen
>> haben?
>
> Keine Ahnung.

Warten wir's ab.

>> Wenn überhaupt dann Beihilfe zu derselben.
>
> Gibt's das überhaupt?

In Amiland gab's iirc entsprechende Konstrukte.

claudia reinhardt

unread,
Feb 3, 2012, 3:00:01 PM2/3/12
to
Am 02.02.2012 16:29, schrieb Lars Gebauer:
> * claudia reinhardt:
>> Am 02.02.2012 09:14, schrieb Tobias Claren:
>>> Die Nummer mit LetsBuyIt? Pffft, finde ich völlig in Ordnung, bzw.
>>> nicht illegitim.
>>
>> Was du findest, ist unerheblich,
>
> Was Du findest ist allerdings genauso unerheblich. :)

Da hast du wahr, aber da ich keine Befindlichkeitsäußerung von mir
gegeben habe ...

>> er hat mit seinen Urheberrechtsverletzungen erneut geltendes Recht
>> gebrochen, dafür gehört er bestraft.
>
> Deswegen meine Frage: Die Rechte welchen Urhebers hat _Schmitz_ denn
> verletzt?

Stell dir ein Fußballstadion vor, an dessen Zaun Bäume stehen. Findige
Leutchen klettern auf die Bäume und haben so ein kostenloses Vergnügen.
So weit, so schlecht, aber schon das ist ein Bruch geltenden Rechtes.
Aber der Schaden ist verschmerzbar, die Spieler können weiter bezahlt
werden, der Platzwart und die Stadioninstandhaltung auch.
Dann kommt jemand auf die Idee, Leitern zu vermieten. Er verdient an dem
Rechtsbruch Geld, kommerzialisiert ihn und das ist nunmal verboten. Wird
der Verleiher erwischt, wird er bestraft.
So kompliziert ist das jetzt doch nicht gewesen, oder?

Schmitz hat eine Plattform für Urheberrechtsverletzungen angeboten und
Geld damit verdient => er hat Leitern vermietet. Das wirft man ihm vor,
dafür sitzt er in U-Haft und dafür soll er bestraft werden.
Da er das mit der Gesetzestreue schon häufiger nicht ganz so eng gesehen
hat, schaut man ihn sich halt etwas genauer an.

Ich bin keine Rechtsanwältin, Kundige finden da aber bestimmt die
entsprechenden Gesetze.

Es kommt bei Urheberrechtsverletzungen ja immer wieder die Frage auf,
wer denn da geschädigt worden sei, wo Schaden entstanden sei.
Bleiben wir beim Stadion: Am Zaun steht jetzt eine Leiter neben der
anderen, die Bäume sind blattlos gesessen, es bezahlen nur noch ein paar
"Dumme" Eintritt. Irgendwann können die Spieler nicht mehr bezahlt
werden, dem Platzwart muss gekündigt werden, weil unbezahlbar und das
Stadion zerfällt, weil kein Geld mehr für Reparaturen da ist. Und dann
gibts keinen Fußball mehr.

Letztendlich schadet der Nutzer also auch sich selbst, er wollte für die
dargebotene Unterhaltung nichts bezahlen, jetzt bekommt er gar keine
Unterhaltung mehr.

claudia reinhardt

unread,
Feb 3, 2012, 3:10:40 PM2/3/12
to
Am 02.02.2012 17:13, schrieb Dietz Proepper:

>> Was du findest, ist unerheblich,
>
> Der impliziten Ansage, Deine Befindlichkeiten seien relevanter, sei nur
> vorsorglich widersprochen.

Schön, das du dir selbst widersprechen kannst, gehen dir nie die
Diskussionspartner aus.

> Deine Einstellung widert mich, ganz offen gesagt, einfach nur an.

Danke für deine Offenheit.
Dass du es widerlich findest, wenn Gesetzesbruch bestraft werden soll,
das hat was.

clau-das letzte Wort gehört dir-dia

Dietz Proepper

unread,
Feb 4, 2012, 5:44:10 AM2/4/12
to
claudia reinhardt wrote:

> Am 02.02.2012 17:13, schrieb Dietz Proepper:
>> Deine Einstellung widert mich, ganz offen gesagt, einfach nur an.
>
> Danke für deine Offenheit.

Aber gerne doch.

> Dass du es widerlich findest, wenn Gesetzesbruch bestraft werden soll,
> das hat was.

Du verstehst offenbar nicht. Schmitz wird verdächtigt, Gesetze gebrochen zu
haben. Verurteilt wurde er deswegen bislang nicht. Und es bestehen doch sehr,
sehr schwerwiegende Zweifel an seiner vorgeblichen Schuld.

Vorverurteilung ist btw. noch ein kleines Stückerl mieser als "Gesetzesbruch".

> clau-das letzte Wort gehört dir-dia

Das sowieso.

Lars Gebauer

unread,
Feb 4, 2012, 6:18:57 AM2/4/12
to
* claudia reinhardt:
> Am 02.02.2012 16:29, schrieb Lars Gebauer:
>> * claudia reinhardt:
>>> er hat mit seinen Urheberrechtsverletzungen erneut geltendes
>>> Recht gebrochen, dafür gehört er bestraft.
>>
>> Deswegen meine Frage: Die Rechte welchen Urhebers hat _Schmitz_
>> denn verletzt?
>
> Stell dir ein Fußballstadion vor,

Es geht zwar nicht um Fußballstadien, es geht um Schmitz. Aber...

> an dessen Zaun Bäume stehen. Findige Leutchen klettern auf die Bäume
> und haben so ein kostenloses Vergnügen. So weit, so schlecht, aber
> schon das ist ein Bruch geltenden Rechtes.

...das ist trotzdem einfach nur Quatsch. Diese Leute brechen kein Recht.

> Schmitz hat eine Plattform für Urheberrechtsverletzungen angeboten

Nein. Soweit mir bekannt hat er eine technische Infrastruktur angeboten
die _auch_ von "Raubkopierern" genutzt wurde.

Ebenso wie bspw. die Telekom eine technische Infrastruktur anbietet, die
_auch_ von Mördern oder Räubern benutzt wird.

Macht sich die Telekom damit schuldig? - Nein. Warum sollte das dann bei
Schmitz anders sein?

> und Geld damit verdient

Ist das jetzt auch verboten? Oder ist derjenige, der Geld verdient
automatisch der Böse?

> Ich bin keine Rechtsanwältin,

Nichts für ungut aber das merkt man überdeutlich.

> Kundige finden da aber bestimmt die entsprechenden Gesetze.

Kleiner Protip: Wenn man danach erst _suchen_ muß, dann ist es nicht
ganz so einfach, wie man vielleicht gerne hätte.

> Es kommt bei Urheberrechtsverletzungen ja immer wieder die Frage auf,
> wer denn da geschädigt worden sei, wo Schaden entstanden sei.

Hä? Nein. Bei einer Urheberrechtsverletzung ist der Geschädigte primär
der Urheber bzw. der, der von ihm die entsprechenden Rechte erhalten
hat. Da kommen gar keine Fragen auf.

Fraglich ist meistens nur, in welcher Höhe der Schaden zu beziffern ist.

> Bleiben wir beim Stadion:

Weil's nichts mit Urheberrechten zu tun hat oder warum?

> Letztendlich schadet der Nutzer also auch sich selbst, er wollte für
> die dargebotene Unterhaltung nichts bezahlen, jetzt bekommt er gar
> keine Unterhaltung mehr.

Sag' mal, arbeitest nicht zufällig für die PR Abteilung von BMG oder so?

Karl-Josef Ziegler

unread,
Feb 4, 2012, 9:37:36 AM2/4/12
to
Am 03.02.2012 21:00, schrieb claudia reinhardt:

> Schmitz hat eine Plattform für Urheberrechtsverletzungen angeboten und
> Geld damit verdient => er hat Leitern vermietet.

Auf der Plattform waren auch viele legale Dateien gespeichert. Der
Vorstandsvorsitzende der Post wird ja auch nicht verknackt, nur weil die
Post ab und an mal Briefbomben transportiert. Es wäre höchstens Beihilfe
zur Urheberrechtsverletzung, und da ist die Frage, ob das überhaupt
strafbar ist.

Viele Grüße,

- Karl-Josef

Ralph A. Schmid, dk5ras

unread,
Feb 5, 2012, 9:19:57 AM2/5/12
to
Dietz Proepper <dietz...@rotfl.franken.de> wrote:

>Und es bestehen doch sehr,
>sehr schwerwiegende Zweifel an seiner vorgeblichen Schuld.

Ich fürchte nur, sobald da die USA involviert sind, wird es schwierig,
aus so einer Nummer wieder herauszukommen.

Tobias Claren

unread,
Feb 6, 2012, 8:51:10 AM2/6/12
to
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
"Dietz Proepper" schrieb im Newsbeitrag
news:1782937.z...@rotfl.franken.de...
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX


====>
Auf wen hat hier eigentlich wer geantwortet?
Ziemliches Chaosquoting.
Ich weiß nicht wann ich gemeint bin. Zumal wir uns ja scheinbar in der
Verteidigung von Kim Schmitz einig sind.

Ich habe nie impliziert meine "Befindlichkeiten" hätten irgendeine besondere
Relevanz.
Wo ist der Rest? Ich habe geäußert dass die Zocker die das System
unterstützen nicht meckern dürfen, wenn jemand ein Unternehmen kauft,
dadurch den Kurst hochtreibt (und hier sind die Emo-Lemminge selbst Schuld),
um es dann sofort wieder zu verkaufen. Das sind doch emotional kranke
Lemminge die nach dem Kauf den Preis hochtreiben.
Da habe ich kein Mitleid. Angenommen ich höre zufällig ein Gespräch von zwei
Firmenverantwortlichen mit, nach welchen moralisch legitimen Maßstäben
könnte man mich anklagen, weil ich mir dann Aktien dieses Unternehmens
kaufen würde? Und jetzt bitte nicht mit Gesetzen kommen, ich schrieb
>moralisch legitimen Maßstäben<.

Lars Gebauer

unread,
Feb 6, 2012, 9:01:30 AM2/6/12
to
* Tobias Claren:
> Auf wen hat hier eigentlich wer geantwortet?
> Ziemliches Chaosquoting.

YMMD!

Tom Rohwer

unread,
Feb 19, 2012, 11:35:41 AM2/19/12
to
(18 U.S.C. & 1962(d)), (18 U.S.C. & 371), (18 U.S.C. & 1956(h)), and
(18 U.S.C. && 2, 2319; 17 U.S.C. & 506)

18 U.S.Code 1962d, Verschwörung zur Organisierten Kriminalität
("Conspiracy to Commit Racketeering"), Haftstrafe bis 20 Jahre

18 U.S.Code 371, Verschwörung zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen
("Conspiracy to Commit Copyright Infringement"), Haftstrafe bis 5 Jahre

18 U.S.Code 1956h, Verschwörung zur Geldwäsche ("Conspiracy to Commit
Money Laundering"), Haftstrafe bis 20 Jahre

18 U.S.Code 2319 und 17 U.S.Code 506, Kriminelle Urheberrechtsverletzung
("Criminal Copyright Infringement"), Haftstrafe bis 10 Jahre

Wenn die Amis ihn dann irgendwann rauslassen und abschieben (die
US-Strafjustiz addiert Haftstrafen für verschiedene Delikte
üblicherweise einfach, und rechnet sie nicht auf wie die deutsche), sind
seine Vergehen in Deutschland (u.a. Verstoß gegen §15 und 19a UrhG)
zweifellos schon verjährt.


Lars Gebauer

unread,
Feb 19, 2012, 2:03:40 PM2/19/12
to
* Tom Rohwer:
> Lars Gebauer wrote:
>> * claudia reinhardt:
>>> Urheberschutz ist wichtig, keine Frage, und Kim Schmitz gehört ins
>>> Gefängnis, weil er ein Gesetzesbrecher ist, auch keine Frage,
>
>> Soso. Welche Gesetze hat er denn gebrochen?
>
> (18 U.S.C. & 1962(d)), (18 U.S.C. & 371), (18 U.S.C. & 1956(h)), and
> (18 U.S.C. && 2, 2319; 17 U.S.C. & 506)
>
> 18 U.S.Code 1962d, Verschwörung zur Organisierten Kriminalität
> ("Conspiracy to Commit Racketeering"), Haftstrafe bis 20 Jahre
>
> 18 U.S.Code 371, Verschwörung zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen
> ("Conspiracy to Commit Copyright Infringement"), Haftstrafe bis 5 Jahre
>
> 18 U.S.Code 1956h, Verschwörung zur Geldwäsche ("Conspiracy to Commit
> Money Laundering"), Haftstrafe bis 20 Jahre
>
> 18 U.S.Code 2319 und 17 U.S.Code 506, Kriminelle Urheberrechtsverletzung
> ("Criminal Copyright Infringement"), Haftstrafe bis 10 Jahre

Bullshit. Es wird ihm _vorgeworfen_, diese Gesetze gebrochen zu haben.

Muß ich den Unterschied extra erläutern oder reicht es auch so?

Tom Rohwer

unread,
Feb 21, 2012, 11:02:56 AM2/21/12
to
Lars Gebauer wrote:

> Bullshit. Es wird ihm _vorgeworfen_, diese Gesetze gebrochen zu haben.

> Muß ich den Unterschied extra erläutern oder reicht es auch so?

Nun - wenn in Hinblick auf einen inhaftierten Beschuldigten die Frage
gestellt wird, "welche Gesetze hat er denn gebrochen?", dann ist die
sinnvolle Antwort drauf: § x, y, z.

Daß am Ende das Gericht über Schuld oder Unschuld entscheidet, ist
völlig richtig, in Hinblick auf die Frage aber auch ebenso völlig banal.

Die Frage bezog sich auf die Vorwürfe, welche Schmitz gemacht werden -
worauf auch sonst?


Tom Rohwer

unread,
Feb 21, 2012, 11:11:19 AM2/21/12
to
Ralph A. Schmid, dk5ras wrote:

> Dietz Proepper <dietz...@rotfl.franken.de> wrote:

>> Und es bestehen doch sehr,
>> sehr schwerwiegende Zweifel an seiner vorgeblichen Schuld.

> Ich fürchte nur, sobald da die USA involviert sind, wird es schwierig,
> aus so einer Nummer wieder herauszukommen.

Ob "schwerwiegende Zweifel" an seiner Schuld bestehen, kann wohl nur
beurteilen, wer wirklich die Vorwürfe und Fakten im Detail kennt.

Die Beweislage ist offensichtlich ausreichend, daß die neuseeländische
Justiz ihn in Haft hält.

*Für mich* ist ebenso offensichtlich, daß Megaupload ein Unternehmen
war, das vorrangig dazu gegründet wurde, Dritten
Urheberrechtsverletzungen zu ermöglichen und sie obendrein aktiv dazu
ermutigt hat, um damit (viel) Geld zu verdienen.

Wie immer bei Wirtschaftskriminalität läuft es letztlich auf die Frage
hinaus, ob ein bestimmtes Verhalten juristisch greifbar ist oder nicht.
Hier vermute ich sehr stark: es ist. Aber das wird die Zukunft zeigen.

Genau aber wie bei manchen Bankern bin ich der Auffassung, daß Kim
Schmitz für längere Zeit in den Knast gehört. Genau wie z.B. die Leute,
die die HRE an die Wand gefahren haben. Oder die HSH Nordbank.



Lars Gebauer

unread,
Feb 21, 2012, 1:47:39 PM2/21/12
to
* Tom Rohwer:
> Lars Gebauer wrote
>> Bullshit. Es wird ihm _vorgeworfen_, diese Gesetze gebrochen zu haben.
>
>> Muß ich den Unterschied extra erläutern oder reicht es auch so?
>
> Nun - wenn in Hinblick auf einen inhaftierten Beschuldigten die Frage
> gestellt wird, "welche Gesetze hat er denn gebrochen?", dann ist die
> sinnvolle Antwort drauf: § x, y, z.

Das ist keine sinnvolle Antwort sondern - erstmal - nichts anderes als
eine Behauptung. Die korrekte Antwort wäre: Ihm wird vorgeworfen,
$dieses und $jenes Gesetz gebrochen zu haben.

Tatsache vs. Meinung

> Daß am Ende das Gericht über Schuld oder Unschuld entscheidet, ist
> völlig richtig, in Hinblick auf die Frage aber auch ebenso völlig banal.

Es sollte - eigentlich - völlig banal sein. Aber lies Dir doch mal das
Posting durch, auf das ich geantwortet habe. Und ihre(?) restlichen
Postings zum Thema.

Da werden rechtsstaatliche Grundsätze wie Unschuldsvermutung und Co.
komplett mit den Füßen getreten. Und das ist - leider - ein Trend, der
mir immer wieder auffällt, wenn der Beschuldigte ein mutmaßlicher
Unsympath ist, man auf ihn neidisch ist usw.

> Die Frage bezog sich auf die Vorwürfe, welche Schmitz gemacht werden -
> worauf auch sonst?

Man kann jedem Menschen so ziemlich alles mögliche vorwerfe. Ob diese
Vorwürfe allerdings für zutreffend gehalten werden kann man erst im
rechtskräftigen Urteil nachlesen. Bis dahin sind's halt eben nur
Mutmaßungen.

Lars Gebauer

unread,
Feb 21, 2012, 1:57:00 PM2/21/12
to
* Tom Rohwer:
> Ralph A. Schmid, dk5ras wrote:
>> Dietz Proepper <dietz...@rotfl.franken.de> wrote:
>>> Und es bestehen doch sehr,
>>> sehr schwerwiegende Zweifel an seiner vorgeblichen Schuld.
>
>> Ich fürchte nur, sobald da die USA involviert sind, wird es schwierig,
>> aus so einer Nummer wieder herauszukommen.
>
> Ob "schwerwiegende Zweifel" an seiner Schuld bestehen, kann wohl nur
> beurteilen, wer wirklich die Vorwürfe und Fakten im Detail kennt.

Und da das "keiner von uns" ist, ist der Umkehrschluß genauso zulässig.

> Die Beweislage ist offensichtlich ausreichend, daß die neuseeländische
> Justiz ihn in Haft hält.

Wie kommst Du darauf? AFAIK bezieht sich NZ auf die Fluchtgefahr. Das
ist ein ausreichender Haftgrund. Über die etwaige Schuld sagt der nichts.

> Genau aber wie bei manchen Bankern bin ich der Auffassung, daß Kim
> Schmitz für längere Zeit in den Knast gehört. Genau wie z.B. die Leute,
> die die HRE an die Wand gefahren haben. Oder die HSH Nordbank.

Schonmal überlegt, daß diese Banker eigentlich nur ihre politisch
vorgegebene Aufgabe erfüllt haben?

Tom Rohwer

unread,
Feb 26, 2012, 12:23:14 PM2/26/12
to
Lars Gebauer wrote:

> * Tom Rohwer:
>> Ralph A. Schmid, dk5ras wrote:
>>> Dietz Proepper <dietz...@rotfl.franken.de> wrote:
>>>> Und es bestehen doch sehr,
>>>> sehr schwerwiegende Zweifel an seiner vorgeblichen Schuld.
>>
>>> Ich fürchte nur, sobald da die USA involviert sind, wird es schwierig,
>>> aus so einer Nummer wieder herauszukommen.
>>
>> Ob "schwerwiegende Zweifel" an seiner Schuld bestehen, kann wohl nur
>> beurteilen, wer wirklich die Vorwürfe und Fakten im Detail kennt.

> Und da das "keiner von uns" ist, ist der Umkehrschluß genauso zulässig.

"Es sieht aus wie eine Ente, es bewegt sich wie eine Ente, es quakt wie
eine Ente. Wahrscheinlich *ist* es auch eine Ente."

>> Die Beweislage ist offensichtlich ausreichend, daß die neuseeländische
>> Justiz ihn in Haft hält.

> Wie kommst Du darauf? AFAIK bezieht sich NZ auf die Fluchtgefahr. Das
> ist ein ausreichender Haftgrund. Über die etwaige Schuld sagt der
> nichts.

Ohne substantielle Beweislage stellt sich die Frage nach der
Fluchtgefahr aber überhaupt nicht... Fluchtgefahr allein ist nie ein
ausreichender Haftgrund, es muss immer ein hinreichender Tatverdacht
*plus* Fluchtgefahr sein.

Denn die Frage, *ob* Fluchtgefahr vorliegt, hängt ja schon von der
schwere der Vorwürfe ab. Das ist in Neuseeland nicht anders als in
Deutschland.

>> Genau aber wie bei manchen Bankern bin ich der Auffassung, daß Kim
>> Schmitz für längere Zeit in den Knast gehört. Genau wie z.B. die
>> Leute, die die HRE an die Wand gefahren haben. Oder die HSH Nordbank.

> Schonmal überlegt, daß diese Banker eigentlich nur ihre politisch
> vorgegebene Aufgabe erfüllt haben?

Seit wann ist denn Untreue eine politisch vorgegebene Aufgabe?


Lars Gebauer

unread,
Feb 26, 2012, 2:58:19 PM2/26/12
to
* Tom Rohwer:
> Lars Gebauer wrote:
>> * Tom Rohwer:
>>> Ralph A. Schmid, dk5ras wrote:
>>>> Dietz Proepper <dietz...@rotfl.franken.de> wrote:
>>>>> Und es bestehen doch sehr,
>>>>> sehr schwerwiegende Zweifel an seiner vorgeblichen Schuld.
>>>
>>>> Ich fürchte nur, sobald da die USA involviert sind, wird es schwierig,
>>>> aus so einer Nummer wieder herauszukommen.
>>>
>>> Ob "schwerwiegende Zweifel" an seiner Schuld bestehen, kann wohl nur
>>> beurteilen, wer wirklich die Vorwürfe und Fakten im Detail kennt.
>
>> Und da das "keiner von uns" ist, ist der Umkehrschluß genauso zulässig.
>
> "Es sieht aus wie eine Ente, es bewegt sich wie eine Ente, es quakt wie
> eine Ente. Wahrscheinlich *ist* es auch eine Ente."

Du hast die Ente gesehen? Du hast die Ente gehört? Oder hast Du Dir, von
jemandem, der Interesse daran hat daß es eine Ente ist , etwas erzählen
lassen?

>>> Die Beweislage ist offensichtlich ausreichend, daß die neuseeländische
>>> Justiz ihn in Haft hält.
>
>> Wie kommst Du darauf? AFAIK bezieht sich NZ auf die Fluchtgefahr. Das
>> ist ein ausreichender Haftgrund. Über die etwaige Schuld sagt der
>> nichts.
>
> Ohne substantielle Beweislage stellt sich die Frage nach der
> Fluchtgefahr aber überhaupt nicht... Fluchtgefahr allein ist nie ein
> ausreichender Haftgrund, es muss immer ein hinreichender Tatverdacht
> *plus* Fluchtgefahr sein.

Ach was. Da existieren ein US-Haftbefehl und diverse Abkommen.

> Denn die Frage, *ob* Fluchtgefahr vorliegt, hängt ja schon von der
> schwere der Vorwürfe ab. Das ist in Neuseeland nicht anders als in
> Deutschland.

Die U-Haft dient der Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrens. Das ist
wahrscheinlich in NZ auch nicht anders wie in D. Die schwerre der
Vorwürfe kann da mal ganz schnell in den Keller gehen.

Abgesehen davon ist er ja mittlerweile auf Kaution frei. Deiner Ansicht
zufolge müßte sich ja damit dioe Schwere der Vorwürfe in Rauch aufgelöst
haben.

>>> Genau aber wie bei manchen Bankern bin ich der Auffassung, daß Kim
>>> Schmitz für längere Zeit in den Knast gehört. Genau wie z.B. die
>>> Leute, die die HRE an die Wand gefahren haben. Oder die HSH Nordbank.
>
>> Schonmal überlegt, daß diese Banker eigentlich nur ihre politisch
>> vorgegebene Aufgabe erfüllt haben?
>
> Seit wann ist denn Untreue eine politisch vorgegebene Aufgabe?

Erst hat man sie gefeiert. Anschließend war's Untreue?
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