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eigene Beiträge in Web-Foren

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Alexander Goetzenstein

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May 2, 2012, 2:31:59 PM5/2/12
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Hallo,
wie weit geht das Recht an eigenen Beiträge in Web-Foren: kann ein
Forenteilnehmer verlangen, eigene Beiträge nachträglich ändern oder
löschen zu können oder vom Betreiber löschen zu lassen?
Kann das durch AGB geändert, eingeschränkt oder verhindert werden?
Und dazu natürlich: was wären die rechtlichen Grundlagen dafür?


--
Gruß
Alex

Michael Mendelsohn

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May 2, 2012, 6:08:56 PM5/2/12
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Ich glaube nicht, dass es eine rechtliche Grundlage gibt, dieses
Verlangen zu verbieten.

Allerdings gibt es vermutlich auch keine rechtliche Grundlage, die den
Forenbetreiber zwingen würde, diesem Verlangen nachzugeben. :-P

Jedenfalls wenn der Forenteilnehmer nicht minderjährig ist.

Viele Grüße
--mendel

--
"Michael" ist kein Name, sondern eine Bevölkerungsgruppe.
http://fiff.de/ Forum InformatikerInnen für Frieden und
gesellschaftliche Verantwortung e.V.

Peter.Fronteddu

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May 3, 2012, 4:36:38 AM5/3/12
to
Alexander Goetzenstein wrote:

> wie weit geht das Recht an eigenen Beiträge in Web-Foren: kann ein
> Forenteilnehmer verlangen, eigene Beiträge nachträglich ändern oder
> löschen zu können oder vom Betreiber löschen zu lassen?

Das kommt im Wesentlichen darauf an, was vereinbart wurde und was der
Inhalt der Beiträge ist.

> Kann das durch AGB geändert, eingeschränkt oder verhindert werden?

Solange keine Gesetze verletzt werden, herrscht Vertragsfreiheit

> Und dazu natürlich: was wären die rechtlichen Grundlagen dafür?

UrhG, allgemeines Persönoichkeitsrecht und davon abgeleitete Rechte,
BGB. Je nach Inhalt auch noch UWG oder StGB. Und sicher noch ein paar
andere.

Peter

Peter.Fronteddu

unread,
May 3, 2012, 4:40:32 AM5/3/12
to
Michael Mendelsohn wrote:

> Allerdings gibt es vermutlich auch keine rechtliche Grundlage, die den
> Forenbetreiber zwingen würde, diesem Verlangen nachzugeben. :-P

"Vermutlich" ist in einer Rechts-Group immer ein schlechter Einstieg.
Hat Twitter grad geschlossen?

Je nach Inhalt eines Beitrags und je nachdem, was genau vereinbart war,
fällt mir z.B. §42 UrhG ein. Zum Beispiel.

Peter

Michael Mendelsohn

unread,
May 3, 2012, 8:42:40 AM5/3/12
to
Am 03.05.2012 10:40, schrieb Peter.Fronteddu:
> Michael Mendelsohn wrote:
>
>> Allerdings gibt es vermutlich auch keine rechtliche Grundlage, die den
>> Forenbetreiber zwingen würde, diesem Verlangen nachzugeben. :-P
>
> "Vermutlich" ist in einer Rechts-Group immer ein schlechter Einstieg.
> Hat Twitter grad geschlossen?

Ich wollte eigentlich "kommt auf die Umstände an" ausdrücken, nur nicht
so ausführlich wie du.


> Je nach Inhalt eines Beitrags und je nachdem, was genau vereinbart war,
> fällt mir z.B. §42 UrhG ein. Zum Beispiel.

Daran hab' ich nicht gedacht, stimmt. (Sollte es bei den Bestimmungen
dieses Paragraphen nicht eigentlich egal sein, was vereinbart war?) Aber:

Wie schwierig ist es denn, den §42 durchzusetzen, wenn man im Webforum
unter Pseudonym gepostet hat, d.h. seine Aktivlegitimation nachzuweisen?
Das geht vermutlich nur dann relativ einfach, wenn man noch Zugriff auf
seine Emailadresse hat, wenn das Forenprofil mit einer solchen verbunden
war?

Wie wichtig ist der "Überzeugungswandel" in der Praxis?

Und in welchen Rechtsprechungen außerhalb der Bundesrepublik gibt es
vergleichbare Rechte, ich habe in der Berner Konvention, im WIPO-Vertrag
von 1996 und im österrichischen UrhG nichts vergleichbares entdecken können.

Michael Mendelsohn

unread,
May 3, 2012, 8:58:23 AM5/3/12
to

Alexander Goetzenstein

unread,
May 4, 2012, 8:29:31 AM5/4/12
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