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Anzeige von www.fastload.tv bekommen wegen Betrug

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mani...@discardmail.com

ungelesen,
16.10.2007, 06:14:5316.10.07
an
Hallo!

Ich hab ein grosses Problem!

Hatte mich im August bei www.fastload.tv angemeldet um mir ein paar
neue Filme runterzuladen.
Hat auch alles geklappt. Hatte bei Anmeldung gelesen, dass es nach 2
Wochen kostenpflichtig wird.
Darum hatte ich eine falsche Adresse angegeben und natürlich nicht den
Test gekündigt...

Dann kam per Email Rechnung und Mahnung von fastload.tv hab ich
ignoriert...

Ende September bekam ich eine Ladung zur Polizei hatte dort aber die
Aussage verweigert.
Nun haben die mir die Staatsanwaltschaft Köln einen Strafbefehl über
30 Tagessätze zu 30 EURO also
900 EURO Strafe geschickt. Man hat wohl anhand der Nutzungsdaten (IP-
Adressen, Email) die
Anmeldung auf mich zurückgeführt.

Ich kann nun innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen.

Lohnt sich ein Einspruch? Was soll ich machen?

Viele Grüsse

Mel

Hans-Peter Diettrich

ungelesen,
16.10.2007, 06:37:0016.10.07
an
mani...@discardmail.com wrote:

> Lohnt sich ein Einspruch? Was soll ich machen?

Am besten machst Du das, was Du schon lange vorher hättest machen
sollen: suche Dir einen Anwalt, der rettet, was noch zu retten ist.

DoDi

Michael Mueller

ungelesen,
16.10.2007, 07:17:0716.10.07
an

<mani...@discardmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:1192529693.4...@z24g2000prh.googlegroups.com...
(Zugang zu dem höchst zweifelhaften Angebot (urheberrechtlich geschützte
Werke zum Download) über den Probezeitraum hinaus mit falschen Daten zur
Hintergehung der Rechnung erschlichen..)
Ich bin dafür, diesen Anbietern die Geschäftserlaubnis zu entziehen.
btw. besonders klug ist es nicht, hier den Download solchen Zeugs
zuzugeben...
M.


Lars Friedrich

ungelesen,
16.10.2007, 15:08:2716.10.07
an
Hans-Peter Diettrich schrieb:

>> Lohnt sich ein Einspruch? Was soll ich machen?
> Am besten machst Du das, was Du schon lange vorher hättest machen
> sollen: suche Dir einen Anwalt, der rettet, was noch zu retten ist.

Was soll man da denn noch retten?


Grüße,
Lars Friedrich

Rupert Haselbeck

ungelesen,
16.10.2007, 18:59:1716.10.07
an
Michael Mueller schrieb:

> Ich bin dafür, diesen Anbietern die Geschäftserlaubnis zu entziehen.

Das mag ja durchaus angebracht sein

> btw. besonders klug ist es nicht, hier den Download solchen Zeugs
> zuzugeben...

Aber einen derart klaren Fall des Betrugs, wie vom OP geschildert,
vermag es nicht zu relativieren

MfG
Rupert

Ingo

ungelesen,
16.10.2007, 20:47:3116.10.07
an

Betrogener Betrüger...

Die Frage ist was denn genau fastload verkauft.
Nur den Zugang oder auch den Inhalt.

Wenn es auch der illegale Inhalt ist, dann sollte der Vertrag eigentlich
sittenwidrig und demnach ungültig sein, oder?

Könnte man in diesem Falle nicht gegen den Strafbefehl Einspruch
erheben? Bzw wegen Hehlerei einreden?

Gruß

Ingo

Lutz Donnerhacke

ungelesen,
17.10.2007, 03:52:3517.10.07
an
* Ingo wrote:
> Die Frage ist was denn genau fastload verkauft.

fastload.tv ist ein DAU-Trap der MPAA.

> Nur den Zugang oder auch den Inhalt.

Beides.

> Wenn es auch der illegale Inhalt ist, dann sollte der Vertrag eigentlich
> sittenwidrig und demnach ungültig sein, oder?

Nein, der Inhalt ist legal, es ist ja der eigne Inhalt.

Dietz Proepper

ungelesen,
17.10.2007, 04:08:2917.10.07
an
Lars Friedrich wrote:

Och, dem OP noch eine Ladung Anwaltskosten verpassen. Wer sich *so* deppert
anstellt hats nicht anders verdient.

Ingo

ungelesen,
17.10.2007, 04:10:3817.10.07
an
Lutz Donnerhacke wrote:

> fastload.tv ist ein DAU-Trap der MPAA.

Ich hab in erinnerung, daß Seite nach Rumänien führt und auch dort
registriert wurde, spricht nicht wirklich für die MPAA.

> ... der Inhalt ist legal, es ist ja der eigne Inhalt.

Nur rein aus interesse, da ich auf deren Seite nichts über den
angebotenen Inhalt sehen kann, wo kann man sich denn genauer über den
Inhalt schlau machen?

Guß

Ingo

Die Nachricht wurde gelöscht

Stefan Müller

ungelesen,
17.10.2007, 07:02:1217.10.07
an
"Lutz Donnerhacke" <lu...@iks-jena.de> schrieb

>
>> Wenn es auch der illegale Inhalt ist, dann sollte der Vertrag eigentlich
>> sittenwidrig und demnach ungültig sein, oder?
>
> Nein, der Inhalt ist legal, es ist ja der eigne Inhalt.
>

Welcher Inhalt ist der eigene? Fastload ist nichts anderes als eine
kostenpflichtige Metasuchmaschine über ein paar Filesharingtools.
Die bietet ausser dem Programm selber keine Inhalte an.

Gruss
Stefan


mani...@discardmail.com

ungelesen,
17.10.2007, 11:08:2517.10.07
an
Da es hier etwas vom Thema abschweift:
Die Anzeige kam, weil ich die Rechnung nicht bezahlt habe und mich
mit falschen Daten angemeldet hatte (Betrug) und nicht wegen der
Downloads.
Es geht nicht um die Frage des Urheberrechts. So wie ich das sehe
ist Filesharingsoftware nicht illegal. Daher haben die auch nicht
zurückgescheut, Anzeige
gegen mich zu erstatten.

On 16 Okt., 12:14, manicm...@discardmail.com wrote:
> Hallo!
>
> Ich hab ein grosses Problem!
>

> Hatte mich im August beiwww.fastload.tvangemeldet um mir ein paar

Lars Friedrich

ungelesen,
18.10.2007, 12:08:0218.10.07
an
Ingo schrieb:

> Wenn es auch der illegale Inhalt ist, dann sollte der Vertrag eigentlich
> sittenwidrig und demnach ungültig sein, oder?
>
> Könnte man in diesem Falle nicht gegen den Strafbefehl Einspruch
> erheben?

Nein. Die Existenz eines Vertrages ist nicht Voraussetzung für den
Tatbestand des Betrugs. §263 StGB stellt auch nicht auf einen
rechtskonformen Vermögensvorteil hin ab.

vgl. z.B. BGH 3 StR 4/02, Schokolade statt Haschisch geliefert:
"A. hat nach den getroffenen Feststellungen einen vollendeten Betrug
begangen. Er täuschte dem Angeklagten Y., der die Rauschgiftkäufer
vertrat, bei Vertragsschluß die Lieferung von Haschisch vor, obwohl er -
wie sich aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ergibt - bereits
zu diesem Zeitpunkt überwiegend Schokolade liefern wollte."

Grüße,
Lars Friedrich

Andreas Eibach

ungelesen,
02.11.2007, 19:40:0402.11.07
an

"Ingo" <sith...@arcor.de> wrote:

> Lutz Donnerhacke wrote:
>
> > fastload.tv ist ein DAU-Trap der MPAA.
>
> Ich hab in erinnerung, daß Seite nach Rumänien führt und auch dort
> registriert wurde, spricht nicht wirklich für die MPAA.

Im Impressum steht Slowakei.

-Andreas

Andreas Eibach

ungelesen,
02.11.2007, 19:42:0102.11.07
an

"Lutz Donnerhacke" <lu...@iks-jena.de> wrote:
>* Ingo wrote:
>> Die Frage ist was denn genau fastload verkauft.
>
> fastload.tv ist ein DAU-Trap der MPAA.
*nachschau*
JA ICH GLAUB DOCH'S HACKT!

Wißt ihr was das ist auf den Screenshots auf
h**p://fastload.tv/funktion.php ?

=> http://www.shareaza.com ein 100% freier Client für ed2k, G1 und G2!
Werde den Jungs mal sagen zu was ihre Open-Source-Software missbraucht
wird. :-(
Ganz schöne Schweinerei.

-Andreas

Florian Weimer

ungelesen,
02.11.2007, 19:54:5702.11.07
an
* Andreas Eibach:

> => http://www.shareaza.com ein 100% freier Client für ed2k, G1 und G2!
> Werde den Jungs mal sagen zu was ihre Open-Source-Software missbraucht
> wird. :-(

Man muß nicht vor dem Download darauf hinweisen, daß ein Stück Software
der GPL unterliegt...

Ingo

ungelesen,
03.11.2007, 01:04:3403.11.07
an

Nö, aber dennoch drauf hinweisen und den Quelltext zugängig machen.

Lars Friedrich

ungelesen,
03.11.2007, 08:49:2803.11.07
an
Ingo schrieb:

>>> => http://www.shareaza.com ein 100% freier Client für ed2k, G1 und G2!
>>> Werde den Jungs mal sagen zu was ihre Open-Source-Software missbraucht
>>> wird. :-(
>>
>> Man muß nicht vor dem Download darauf hinweisen, daß ein Stück Software
>> der GPL unterliegt...
>
> Nö, aber dennoch drauf hinweisen und den Quelltext zugängig machen.

Hast du fastload angeschrieben und sie haben dir den Quelltext
verweigert? Nein?

Außerdem ist es kein Mißbrauch, GPL Software zu verkaufen.

Grüße,
Lars Friedrich

Die Nachricht wurde gelöscht

Lars Friedrich

ungelesen,
03.11.2007, 09:45:1003.11.07
an
Hannah Schroeter schrieb:
> IIRC muß jemand, der GPL-Software (mit Bindestrich!) in Binärform
> weitergibt, *von sich aus* schriftlich anbieten, den Quelltext
> zugänglich zu machen.

Und?

Grüße,
Lars Friedrich

Florian Weimer

ungelesen,
03.11.2007, 10:16:0903.11.07
an
* Lars Friedrich:

>> Nö, aber dennoch drauf hinweisen und den Quelltext zugängig machen.
>
> Hast du fastload angeschrieben und sie haben dir den Quelltext
> verweigert? Nein?

Das dürfte nicht erfolgsversprechend sein, da die Quellen nur jenen
zugänglich gemacht werden müssen, die auch das Kompilat erhielten.

Adacore macht das z.B. in großem Stil.

Roland Sommer

ungelesen,
04.11.2007, 07:54:2904.11.07
an
* Lutz Donnerhacke wrote:

> Nein, der Inhalt ist legal, es ist ja der eigne Inhalt.

Du meinst der Inhalt wurde nicht von einer "offensichtlich rechtswidrig
hergestellten Vorlage" erstellt? ... SCNR

--
Die Deppenapostroph-Epidemie weitet sich aus! Wer mitspielen will,
findet z.B. hier http://einklich.net/etc/apostroph.htm eine "Anleitung".
Nicht vergessen: "Info's", "in's" und "Auto's" sind bereits "entworfen".

Stefan Paletta

ungelesen,
04.11.2007, 22:51:3904.11.07
an
Florian Weimer schrieb:

> Das dürfte nicht erfolgsversprechend sein, da die Quellen nur jenen
> zugänglich gemacht werden müssen, die auch das Kompilat erhielten.

Verbreiteter Irrtum -- GPLv2 2. b) "all third parties", 3. b) "any third
party".

--Stefan

Florian Weimer

ungelesen,
05.11.2007, 01:08:1805.11.07
an
* Stefan Paletta:

Nein. 2b) regelt nur die Lizenzseite; die Lizenz ohne Quellen/Kompilat
hilft Dir aber nicht weiter. Statt 3b) kann man 3a) erfüllen.

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