ᅵber die Informations-Pflichten bei geschᅵftsmᅵᅵigen Internet-Seiten ist
ja hier umfassend diskutiert worden.
Wie sieht es aber aus, wenn sich ein Unternehmen in Insolvenz befindet,
und der Geschᅵftsbetrieb unvermindert weiter lᅵuft?
Im Telemediengesetz steht darᅵber nur unter ᅵ 5 Absatz 1 Satz 5:
> bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und
> Gesellschaften mit beschrᅵnkter Haftung, die sich in Abwicklung
> oder Liquidation befinden, die Angabe hierᅵber.
Wenn ein Unternehmen zwar Insolvenz angemeldet hat, der Geschᅵftsbetrieb
aber, aus welchen Grᅵnden auch immer, weiterlᅵuft, dann ist das aus
meiner persᅵnlichen Sicht weder Abwicklung noch Liquidation.
Oder sieht die Insolvenzordnung Pflichten zur Verᅵffentlichung, die auch
die Homepage des Unternehmens betreffen, vor?
Fᅵr etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.
Gruᅵ
Hans Ludwig