[1] http://www.urteilfinden.de
[2] http://www.raubkopierer-sind-verbrecher.de
Warum fragst Du?
Wolltest Du jetzt Dein Macbook mit aufs Arbeitsamt nehmen,
damit Du da endlich was zu lesen hast?
/Walter
Du meintest am 29.12.09:
> Manuel Rodriguez schrieb:
[Trolliges]
> Warum fragst Du?
Weil er ein Troll ist und gef�ttert werden will. Du hast sein Begehr
erf�llt.
Viele Gruesse!
Helmut
> Hintergrund: das Delikt besteht darin eine Software (Mac OS X
> Server, Neupreis 420ᅵ) illegal aus einer Tauschbᅵrse zu saugen und auf
> dem heimischen Apple zu installieren. Natᅵrlich wird die eigene IP
> entdeckt und von Apple zur Anklage gebracht. Auf [2] wird mit
> Freiheitsstrafe von 6 Monate (auf Bewᅵhrung) gedroht. Ist sowas
> realistisch?
Jucken Apple die Tauschbᅵrsen-Downloads ᅵberhaupt?
Wenn man das zu privaten Zwecken macht, ist der reine Download
sicherlich nicht strafbar.
> Wenn man das zu privaten Zwecken macht, ist der reine Download
> sicherlich nicht strafbar.
Blᅵdsinn!
> Am 01.01.2010 21:23, schrieb Florian Weimer:
>
>> Wenn man das zu privaten Zwecken macht, ist der reine Download
>> sicherlich nicht strafbar.
>
> Bl�dsinn!
Kannst Du das ein bi�chen argumentativ untermauern?
> Kannst Du das ein bi�chen argumentativ untermauern?
Hast Du die letzten Jahre gepennt oder trollst Du nur ein bisschen?
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=urheberrechtsverletzung&meta=&aq=2&oq=urheber
Zumindest was die Verbreitung von Entwicklerversionen via p2p be-
trifft, versteht Apple wohl wenig Spaᅵ.
> Wenn man das zu privaten Zwecken macht,
Ich nehme an, dass der OP "private Zwecke" durch sein Fallkonstrukt
"Download Serverbetriebssystem" ausschlieᅵen wollet. 420 Euro klingt
ja auch deutlich dramatischer als 29 Euro (Update Snow Leopard) oder 129
Euro fᅵr eine regulᅵre Einzelplatzlizenz.
> ist der reine Download
> sicherlich nicht strafbar.
Wie kommst du auf diese schmale Brett? Das Kopieren von Software ohne
Erlaubnis eines Rechteinhabers ist nach dem Urheberrecht bekanntlich
nicht erlaubt. Auf die - inzwischen ohnehin - ᅵberarbeite Formulierung
der "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" (alt) in ᅵ53
wirst du dich auch nicht berufen kᅵnnen.
ciao
Olaf
[F�r private Zwecke]
>> ist der reine Download sicherlich nicht strafbar.
>
> Wie kommst du auf diese schmale Brett? Das Kopieren von Software ohne
> Erlaubnis eines Rechteinhabers ist nach dem Urheberrecht bekanntlich
> nicht erlaubt.
Sicherlich. Strafbar ist es aber trotzdem nicht.
Manchmal steht was im Gesetz: ᅵ 106 UrhG:
"(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fᅵllen ohne
Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder
Umgestaltung eines Werkes vervielfᅵltigt, verbreitet oder ᅵffentlich
wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe *bestraft*.
(2) Der Versuch ist *strafbar*."
HTH,
Falk
--
Ich habe nicht gegen Windows.
Aber wenn ich etwas hᅵtte,
wᅵrde ich nicht zᅵgern,
es einzusetzen. (Sehr frei nach W. Schmickler)
> * Joerg-Olaf Schaefers:
>>> [Für private Zwecke]
Aber sicher ist das unerlaubte Kopieren von Software strafbar.
Lies einfach mal die §§ 69a ff UrhG und dazu den § 106 UrhG
MfG
Rupert
>> Wie kommst du auf diese schmale Brett? Das Kopieren von Software ohne
>> Erlaubnis eines Rechteinhabers ist nach dem Urheberrecht bekanntlich
>> nicht erlaubt.
>
> Sicherlich. Strafbar ist es aber trotzdem nicht.
Kannst Du Deine bizarren Ansichten ein bisschen argumentativ untermauern?
So eindeutig überall verboten ist das aber nicht. In der Schweiz ist das
Herunterladen zum Eigengebrauch beispielsweise erlaubt.
Gruss
Roman°
--
IRC: Freenode, #usenet-friends
Soweit ich das auf die Schnelle herausfinden konnte, gilt das auch in
der Schweiz nicht fᅵr Software.
> Florian Weimer schrieb:
>> * Joerg-Olaf Schaefers:
>>
>> [F�r private Zwecke]
>>
>>>> ist der reine Download sicherlich nicht strafbar.
>>> Wie kommst du auf diese schmale Brett? Das Kopieren von Software ohne
>>> Erlaubnis eines Rechteinhabers ist nach dem Urheberrecht bekanntlich
>>> nicht erlaubt.
>>
>> Sicherlich. Strafbar ist es aber trotzdem nicht.
>
> Manchmal steht was im Gesetz: � 106 UrhG:
>
> "(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen F�llen ohne
> Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder
> Umgestaltung eines Werkes vervielf�ltigt, verbreitet oder �ffentlich
> wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
> Geldstrafe *bestraft*.
Die Verwendung eines �ffentlich zug�nglich gemachten Werkes ist aber
davon nicht erfa�t (�berraschenderweise fehlt auch die �ffentliche
Zug�nglichmachung selbst). Wegen des Analogieverbots d�rfte der
Download damit nicht strafbar sein, genauso wie das Lesen eines
widerrechtlich vervielf�ltigten Buches.
Beim Installieren der heruntergeladenen Software sieht das dann aber
anders aus.
Wenn es ᅵffentlich zugᅵnglich ist und Du es verwenden willst,
vervielfᅵltigst Du doch schon. Andernfalls wᅵre die Quelle danach weg.
> (ᅵberraschenderweise fehlt auch die ᅵffentliche
> Zugᅵnglichmachung selbst).
... Verbreitung ....
> Wegen des Analogieverbots dᅵrfte der
> Download damit nicht strafbar sein, genauso wie das Lesen eines
> widerrechtlich vervielfᅵltigten Buches.
>
> Beim Installieren der heruntergeladenen Software sieht das dann aber
> anders aus.
Nein, die Vervielfᅵltigung entsteht schon durch Deine Kopie.
>>> Sicherlich. Strafbar ist es aber trotzdem nicht.
>> Manchmal steht was im Gesetz: � 106 UrhG:
>>
>> "(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen F�llen ohne
>> Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder
>> Umgestaltung eines Werkes vervielf�ltigt, verbreitet oder �ffentlich
>> wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
>> Geldstrafe *bestraft*.
>
> Die Verwendung eines �ffentlich zug�nglich gemachten Werkes ist aber
> davon nicht erfa�t (�berraschenderweise fehlt auch die �ffentliche
> Zug�nglichmachung selbst).
Eine Verwendung ist erst m�glich nach einer Vervielf�ltigung, und die
ist strafbar.
> Wegen des Analogieverbots d�rfte der
> Download damit nicht strafbar sein,
Bei einer Vervielf�ltigung ist es belanglos, ob eine lokale Vorlage oder
eine im Netz verwendet wird.
DoDi
Verbreitet und wiedergibt f�llt schon mal aus. Und ist vervielf�ltigt
nicht auch so definiert, da� eine einzelne Kopie f�r sich selbst nicht
darunterf�llt?
SWIW darfst Du "grundsᅵtzlich" keine Werke vervielfᅵltigen. Fᅵr den Fall
"Programm kopieren" gibt es sinnvolle Ausnahmen, die die Nutzung und
auch Backups erst ermᅵglichen.
Das steht aber eigentlich im Gesetz: http://bundesrecht.juris.de/urhg/
> Und ist vervielf�ltigt
> nicht auch so definiert, da� eine einzelne Kopie f�r sich selbst nicht
> darunterf�llt?
Was bitte soll denn eine Vervielf�ltigung sonst sein wenn nicht eine
Kopie?
> SWIW darfst Du "grundsᅵtzlich" keine Werke vervielfᅵltigen. Fᅵr den Fall
> "Programm kopieren" gibt es sinnvolle Ausnahmen, die die Nutzung und
> auch Backups erst ermᅵglichen.
Tatsᅵchlich ist es eher umgekehrt. Die meisten Werke dᅵrfen fᅵr den
*privaten* Gebrauch vervielfᅵltigt werden (ᅵ53 UrhG) - auᅵer Software.
Software darf nur von einem *berechtigten* Benutzer kopiert werden,
soweit dies zur Nutzung und fᅵr ein Backup notwendig ist.
> Das steht aber eigentlich im Gesetz: http://bundesrecht.juris.de/urhg/
Eigentlich schon, nur muᅵ man den Text auch richtig verstehen kᅵnnen.
DoDi
[M�ll]
PLEASE DON'T FEED THE TROLLS!
F'up to poster.
Kompliment! Sehr gut formuliert.
Dass also die Verwendung ein Problem ist, und Kopieren nur ein Mittel
dazu. Und da besteht auch der Unterschied zu Büchern: Bücher kann man
nicht verwenden, Software schon. Wobei mit Verwenden wohl das
Ausführen in einem x86 Computer gemeint ist.
Die Frage ist, was ist mit dem Lesen im Zeitungsladen? Wenn ich 5
Minuten in den neuesten Playboy reinschaue und dann wieder gehe ohne
was zu zahlen; dann habe ich nix kopiert und keine Straftat gemacht.
Wenn ich aber auf meinem iMac für 5 Minuten die MacOsX Server Software
laufen lassen ist das sofort illegal. Völlig legal ist es jedoch, wenn
ich am Kaufhauscomputer für 5 Minuten mit MacOSX Server rumspiele und
dann ohne zu kaufen wieder nach Hause gehe.
> Dass also die Verwendung ein Problem ist, und Kopieren nur ein Mittel
> dazu. Und da besteht auch der Unterschied zu B�chern: B�cher kann man
> nicht verwenden, Software schon. Wobei mit Verwenden wohl das
> Ausf�hren in einem x86 Computer gemeint ist.
Software unterliegt deshalb einem eigenen Schutz, der sich bez�glich der
Ausf�hrung und der Herstellung von Kopien von anderen Werksarten
deutlich unterscheidet. Der Einfachkeit halber wird dabei das Ausf�hren
auf einen Kopiervorgang (ins RAM usw.) zur�ckgef�hrt, und zus�tzlich das
sonst �bliche Recht auf Privatkopien aufgehoben.
> Die Frage ist, was ist mit dem Lesen im Zeitungsladen? Wenn ich 5
> Minuten in den neuesten Playboy reinschaue und dann wieder gehe ohne
> was zu zahlen; dann habe ich nix kopiert und keine Straftat gemacht.
Richtig. Bei Schriftwerken f�llt das Lesen nicht unter die Handlungen,
die von einer Einwilligung des Rechtsinhabers abh�ngen.
> Wenn ich aber auf meinem iMac f�r 5 Minuten die MacOsX Server Software
> laufen lassen ist das sofort illegal. V�llig legal ist es jedoch, wenn
> ich am Kaufhauscomputer f�r 5 Minuten mit MacOSX Server rumspiele und
> dann ohne zu kaufen wieder nach Hause gehe.
Ich wei� jetzt nicht, was ich mir unter dieser Software und deren
Benutzung vorstellen soll. Entweder hat Dir jemand das Recht einger�umt,
die Software zu benutzen, oder auch nicht. Vielleicht hat ja das
Kaufhaus das Recht, die Software zur Verkaufsf�rderung vorzuf�hren bzw.
von Besuchern ausprobieren zu lassen?
Ein Problem des Urheberrechts liegt in der Trennung zwischen Werken und
Berechtigungen. Einem Werk kann man normalerweise nicht ansehen, ob
seinem Besitzer irgendwelche Nutzungsrechte vom Urheber oder sonstigen
Rechtsinhaber einger�umt worden sind. Deshalb gilt da ganz besonders der
alte Grundsatz:
"Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht das selbe!"
Egal ob jemand mit Zustimmung des Rechtsinhabers ein Werk ins Internet
stellt oder ein Programm auf seinem Rechner laufen l��t, ein anderer
darf das nicht einfach kopieren und in der gleichen Art benutzen, weil
die Berechtigungen nicht kopiert werden k�nnen.
DoDi
> Kompliment! Sehr gut formuliert.
Offenbar hat es aber nicht geholfen, denn verstanden hast Du die
Aussage ja nicht:
> Dass also die Verwendung ein Problem ist, und Kopieren nur ein Mittel
> dazu.
... ist Unsinn; bereits die Vervielfältigung ist das Problem,
undabhängig davon, ob Du das Vervielfältigungsstück jemals verwendest.
> Und da besteht auch der Unterschied zu Büchern: Bücher kann man
> nicht verwenden,
Aber ja doch.
> Software schon.
Auch da kenne ich auch Gegenbeispiele...
> Die Frage ist, was ist mit dem Lesen im Zeitungsladen? Wenn ich 5
> Minuten in den neuesten Playboy reinschaue und dann wieder gehe ohne
> was zu zahlen; dann habe ich nix kopiert und keine Straftat gemacht.
Solange das mit dem Einverständnis des Kioskbesitzers geschieht ist
das kein Problem.
Wenn Du Dir einen iMac mit installiertem MacOS X Server ausleihst und
ihn nach 5 Minuten wieder zurückgibst ist das ebenso legal.
> Wenn ich aber auf meinem iMac für 5 Minuten die MacOsX Server Software
> laufen lassen ist das sofort illegal.
Faslhc - schon das Kopieren und Installieren der Software war
rechtswidrig.
Ob Du die Software anschließend für 5 Minuten laufen lässt oder nicht
ist dann nur noch sekundär.