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Kontaktaufnahme vor Abmahnung durch Disclaimer?

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Ekki Plicht

unread,
Oct 1, 2009, 3:44:16 AM10/1/09
to
Tag.

IANAL.

Auf einer Reihe von Webseiten findet man einen solchen Passus:
----- Zitatbeginn -----
Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme. Die Kostennote einer
anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im
Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegr�ndet zur�ckgewiesen und
gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen
erhoben.
----- Zitatende -----

Frage: Ist sowas rechtlich belastbar, funktioniert das?

Danke,
Ekki

Bernhard Muenzer

unread,
Oct 1, 2009, 7:08:21 AM10/1/09
to
Ekki Plicht schrieb:

> Tag.
>
> IANAL.
>
> Auf einer Reihe von Webseiten findet man einen solchen Passus:
> ----- Zitatbeginn -----
> Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme. Die Kostennote einer
> anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im
> Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen und

> gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen
> erhoben.
> ----- Zitatende -----
>
> Frage: Ist sowas rechtlich belastbar, funktioniert das?

Selbstverständlich.
--
Diese Information ist für den Gebrauch durch die Person oder die Firma/
Organisation bestimmt,
die in der Empfängeradresse benannt ist und unterliegt u. U. dem
Betriebsgeheimnis, dem Schutz
von Arbeitsergebnissen oder anderweitigem rechtlichen Schutz. Wenn Sie
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Helmut Richter

unread,
Oct 1, 2009, 9:11:38 AM10/1/09
to
On Thu, 1 Oct 2009, Bernhard Muenzer wrote:

> > Auf einer Reihe von Webseiten findet man einen solchen Passus:
> > ----- Zitatbeginn -----
> > Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme. Die Kostennote einer
> > anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im

> > Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegr�ndet zur�ckgewiesen und


> > gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen
> > erhoben.
> > ----- Zitatende -----
> >
> > Frage: Ist sowas rechtlich belastbar, funktioniert das?

> Selbstverst�ndlich.

Nein, und das "selbstverst�ndlich" war ironisch gemeint, was man an dem
unten angeh�ngten Disclaimer sieht, der ebenfalls rechtlich unwirksam ist.

Die anwaltliche Abmahnung ist eine Gesch�ftsf�hrung ohne Auftrag, wobei
der Abgemahnte der "Gesch�ftsherr" ist (also der sozusagen Auftraggeber
des Gesch�fts, der eben gerade *keinen* Auftrag erteilt hat). Da bestimmt
das Gesetz, dass der Gesch�ftsf�hrer das Gesch�ft so zu f�hren hat, wie
das Interesse des Gesch�ftsherrn mit R�cksicht auf dessen wirklichen oder
mutma�lichen Willen es erfordert.

Nach der herrschenden Rechtssprechung liegt jedoch die Schadenminderung
wie in dem Passus vorgeschlagen nicht im wirklichen oder mutma�lichen
Willen des Abgemahnten.

> Diese Information ist f�r den Gebrauch durch die Person oder die Firma/
> Organisation bestimmt,
> die in der Empf�ngeradresse benannt ist und unterliegt u. U. dem


> Betriebsgeheimnis, dem Schutz
> von Arbeitsergebnissen oder anderweitigem rechtlichen Schutz. Wenn Sie
> nicht der angegebene

> Empf�nger sind, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass Weitergabe,
> Kopieren, Verteilung oder
> Nutzung des Inhalts dieser News-�bertragung unzul�ssig ist.

Eine R�ckfrage: w�re der Adressat der Nachricht der beabsichtigte
Empf�nger gewesen, w�re er dann automatisch zu beliebiger Verbreitung und
Verwendung des Inhalts berechtigt gewesen und an keinerlei Schutzrechte
des Absenders gebunden, auch wenn diese offenbar durch die Weitergabe
verletzt w�rden? Ist in dieser Hinsicht ein zuf�lliger Empf�nger privilegiert?

--
Helmut Richter

Ekki Plicht

unread,
Oct 1, 2009, 11:05:18 AM10/1/09
to
Am Thu, 1 Oct 2009 15:11:38 +0200 schrieb Helmut Richter:

> On Thu, 1 Oct 2009, Bernhard Muenzer wrote:
>
>>> Auf einer Reihe von Webseiten findet man einen solchen Passus:
>>> ----- Zitatbeginn -----
>>> Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme. Die Kostennote einer
>>> anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im
>>> Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegr�ndet zur�ckgewiesen und
>>> gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen
>>> erhoben.
>>> ----- Zitatende -----
>>>
>>> Frage: Ist sowas rechtlich belastbar, funktioniert das?
>
>> Selbstverst�ndlich.
>
> Nein, und das "selbstverst�ndlich" war ironisch gemeint, was man an dem
> unten angeh�ngten Disclaimer sieht, der ebenfalls rechtlich unwirksam ist.

Ach?! :-)
Ok, danke.

Jörg Eisenträger

unread,
Oct 1, 2009, 2:48:59 PM10/1/09
to

>> unten angeh�ngten Disclaimer ..., der ebenfalls rechtlich unwirksam ist.

Siehe hierzu auch: http://www.angstklauseln.de/

Gru�
J�rg

--
E-Mail-Adresse existiert, wird aber nicht gelesen.

Ca|in Rus

unread,
Jan 1, 2010, 2:00:10 PM1/1/10
to
On 01.10.2009 09:44, Ekki Plicht wrote:

> Frage: Ist sowas rechtlich belastbar, funktioniert das?

Nein.
<http://www.heise.de/ix/meldung/Disclaimer-Bizarre-Stilblueten-892359.html>

Gru�,
Calin

--
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Quelle unbekannt

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