Keine Ahnung was f�r ein Gl�ckspielverein das ist, aber folgendes steht auf
der Webseite:
Blinkogold Mobile Entertainment oder Games Abonnement: Zus�tzlich zu Deinem
Wunschprodukt erh�ltst Du 30 Credits alle 5 Tagen im Blinkogold Mobile
Entertainment bzw. Games Angebot. Kosten EUR 2.99 / 5 Tage (Entertainment)
bzw. EUR 3.99 / 5 Tage (Games) (inkl. MwSt) exkl. der anfallenden WAP- bezw.
GPRS-Geb�hren des jeweiligen Netzbetreibers. 6 Credits (Entertainment) bzw.
30 Credits (Games) f�r 1 Download, nicht aufgebrauchte Credits verfallen.
--
"That's a good religion. And no one resents that kind of religion being
taught but a wolf who intents to make you his meal."
Malcolm X
http://www.blinkogold.de/de_blinkogold_web/site/pages/impresumm.bsp?903341327:
http://www.blinkogold.de/de_blinkogold_web/site/pages/agb.bsp?903341327:
alles klar? ^^
Seltsam, bei mir wurde auf den Seiten weder AGB noch Impressum angezeigt.
S. mein Posting "Abo-Falle" vom 28.10.2009, 23:01. War auch
Blinkogold. (Was mich �berrascht hatte, war, dass es sich eigent-
lich um einen soliden Konzern handelt. Ich glaube, Bertelsmaann
war im Spiel.)
Hatte Strafanzeige gestellt und gut dokumentierte Unterlagen angeboten,
jedoch keine Reaktion erhalten.
W.
> In news:hfhfm4$uq3$03$1...@news.t-online.com, schreibt
> Tim Ritberg <tim...@gmx.de>:
>> Saleema Nur schrieb:
>>> Die Webseite http://www.blinkogold.de/ hat mir gerade mein Handy mit
>>> SMS Werbung zugemᅵllt. Woher die meine Nummer haben weiss ich nicht,
>>> aber auf Ihrer Webseite haben sie weder Impressum noch AGB. Da ist
>>> also was zu verdienen fᅵr einen Anwalt.
>> http://www.blinkogold.de/de_blinkogold_web/site/pages/impresumm.bsp?903341327:
>> http://www.blinkogold.de/de_blinkogold_web/site/pages/agb.bsp?903341327:
>>
>> alles klar? ^^
>
> Seltsam, bei mir wurde auf den Seiten weder AGB noch Impressum angezeigt.
Man muss halt ganz nach unten scrollen - da sind dann auch die Links zu
AGB und Impressum.
Ob das nur ein Fehler im Design ist, oder Absicht, weiᅵ ich nicht - aber
der Link zum Impressum sollte eigentlich auch ohne langes Scrollen
sichtbar sein.
Ist er doch, direkt unter den zitierten Teilnahmeverbindungen.
Inzwischen zumindest. Wobei ich nicht so recht glauben mag, dass
das heute morgen anders war.
Das Geschᅵftsmodell der "Buongiorno GmbH Berlin" hingegen wird
in einschlᅵgigen Foren durchaus - nun - kontrovers diskutiert.
ciao
Olaf
> Arno Welzel wrote:
> ...
>> Ob das nur ein Fehler im Design ist, oder Absicht, weiᅵ ich nicht - aber
>> der Link zum Impressum sollte eigentlich auch ohne langes Scrollen
>> sichtbar sein.
>
> Ist er doch, direkt unter den zitierten Teilnahmeverbindungen.
Das ist irrelevant. Das Impressum muss auf der *Startseite* direkt
zugᅵnglich sein - und das ist es nicht.
Unter <http://www.blinkogold.de> sieht man lediglich bunter Bilder. Um
die Links zum Impressum etc. zu finden, muss man erst ganz nach unten
scrollen.
>Das ist irrelevant. Das Impressum muss auf der *Startseite* direkt
>zugänglich sein - und das ist es nicht.
es ist auf der Startseite zugänglich.
>>Unter <http://www.blinkogold.de> sieht man lediglich bunter Bilder. Um
>die Links zum Impressum etc. zu finden, muss man erst ganz nach unten
>scrollen.
OLG München sieht das durchaus anders:
Gem. § 6 TDG müssen bestimmte, dort näher aufgeführte Informationen
über einen Anbieter leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und
ständig verfügbar gehalten werden. Nach der auch vom OLG München
zitierten Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 14/6098, S. 21) bedeutet
dies, dass die Informationen an einer gut wahrnehmbaren Stelle stehen
und ohne langes Suchen und jederzeit auffindbar sein müssen. Bereits
das OLG Hamburg (MMR 2003, 105) hatte im Jahr 2002 diese
Voraussetzungen als nicht erfüllt angesehen, wenn der Link zu den
Pflichtangaben erst nach dem Scrollen des Bildschirms sichtbar wird.
Im konkreten Fall musste bei einer Auflösung des Bildschirms von
800*800 Pixeln der Bildschirmausschnitt nach rechts gescrollt werden.
Ganz so eng wollte das OLG München dies nicht sehen: Das Gericht
äußerte Zweifel daran, dass eine Information bereits dann nicht
unmittelbar erreichbar ist, wenn sie erst durch Scrollen sichtbar
wird. Das Scrollen über vier Bildschirmseiten hinweg erschien ihm aber
dann doch zuviel Aufwand für einen Nutzer zu sein. Überzeugen kann
indes weder dieses Ergebnis noch die dazu gelieferte Begründung: Die
Platzierung des Links „Impressum“ am unteren Seitenrand könne ein
Nutzer zunächst nur vermuten. Es handle sich nicht mehr um eine kurze
noch zumutbare Suche.
Typischerweise wird sich ein Link zum Impressum entweder am oberen,
unteren, linken oder rechten Rand einer Webseite befinden und zwar in
aller Regel im Zusammenhang mit einem Menü mit weiteren Links, nicht
aber irgendwo „versteckt“ innerhalb des eigentlichen Inhalts. Eine
Suche nach Anbieterangaben konzentriert sich daher bereits
zwangsläufig auf diese vier Orte. Wie lang eine Webseite ist und wie
weit ein Nutzer zu einem Seitenrand scrollen muss, ist irrelevant,
weil der Nutzer im eigentlichen Inhalt nicht nach einem Link zu den
Pflichtangaben suchen und deshalb immer sofort – in
Sekundenbruchteilen - z.B. zum Ende der Webseite nach unten scrollen
wird. Die aufgewendete Suchdauer ist damit in aller Regel unabhängig
von der Länge einer Webseite.