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Versteckte Links wettbewerbsrechtlich problematisch?

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Andreas Müller

unread,
Mar 28, 2012, 6:35:51 AM3/28/12
to
Hallo, zusammen,

gibt es Urteile zum Thema "versteckte Links und Wettbewerbsrecht"?

Es ist google-technisch wohl nützlich für das eigene Ranking, wenn man
ausgehende Links zu Top-Seiten des eigenen Themas setzt. Nun will man
aber nicht die eigenen Kunden zur Konkurrenz schicken, also stellt man
die Links in einen nicht sichtbaren Bereich.

Natürlich ist das ein Trick - die Frage ist nur: Ist er rechtlich
zulässig oder nicht? Hier gibt es zwei Aspekte:

- man profitiert vom Ranking eines Mitbewerbers (sonst würde man den
Link nicht setzen)
- manche Leute behaupten, der versteckte Link sei für die Zielseite
schädlich (halte ich persönlich für unwahrscheinlich - eher im
Gegenteil - und hierzu wird man natürlich keine klaren Aussagen von
Google bekommen)

Diskutieren kann man über beides natürlich trefflich - daher die
Frage, ob so etwas schon juristisch entschieden wurde?

Danke für Eure Tipps
Gruß,
Andreas

Jan Völkers

unread,
Apr 14, 2012, 4:09:13 PM4/14/12
to
Andreas Müller schrub:

> die Links in einen nicht sichtbaren Bereich.
> Natürlich ist das ein Trick - die Frage ist nur: Ist er rechtlich
> zulässig oder nicht?
IMHO:
Google ist keine Behörde.
Links setzen kann ich, wie ich es möchte (Außer strafrechtlich relevanten
latürnich)

> Diskutieren kann man über beides natürlich trefflich
Nö?

Andreas Müller

unread,
Apr 16, 2012, 10:10:16 AM4/16/12
to
Hallo, Jan,

danke erst mal für Deine Antwort.

On 14 Apr., 22:09, Jan Völkers <use...@voelkers.org> wrote:
> Andreas Müller schrub:
>
> > die Links in einen nicht sichtbaren Bereich.
> > Natürlich ist das ein Trick - die Frage ist nur: Ist er rechtlich
> > zulässig oder nicht?
>
> IMHO:
> Google ist keine Behörde.

... das braucht's für das Wettbewerbsrecht auch nicht, oder?

> Links setzen kann ich, wie ich es möchte (Außer strafrechtlich relevanten
> latürnich)

Das ist EXAKT die Frage. Es gibt Leute, die behaupten das Gegenteil.

> > Diskutieren kann man über beides natürlich trefflich
>
> Nö?

Doch? :-)

Gruß,
Andreas

Arno Welzel

unread,
Apr 17, 2012, 1:28:44 PM4/17/12
to
Andreas Müller, 2012-03-28 12:35:

> Hallo, zusammen,
>
> gibt es Urteile zum Thema "versteckte Links und Wettbewerbsrecht"?
>
> Es ist google-technisch wohl nützlich für das eigene Ranking, wenn man
> ausgehende Links zu Top-Seiten des eigenen Themas setzt. Nun will man
> aber nicht die eigenen Kunden zur Konkurrenz schicken, also stellt man
> die Links in einen nicht sichtbaren Bereich.
>
> Natürlich ist das ein Trick - die Frage ist nur: Ist er rechtlich
> zulässig oder nicht? Hier gibt es zwei Aspekte:
>
> - man profitiert vom Ranking eines Mitbewerbers (sonst würde man den
> Link nicht setzen)

Ist das so? Man profitiert doch, weil viele *andere* Angebote auf das
eigene Angebot verlinken und nicht umgekehrt. Es wäre ja widersinnig,
allen, die auf eine wichtige Site verlinken auch automatisch als
"wichtiger" erachtet würden.

> - manche Leute behaupten, der versteckte Link sei für die Zielseite
> schädlich (halte ich persönlich für unwahrscheinlich - eher im
> Gegenteil - und hierzu wird man natürlich keine klaren Aussagen von
> Google bekommen)
>
> Diskutieren kann man über beides natürlich trefflich - daher die
> Frage, ob so etwas schon juristisch entschieden wurde?

Juristisch dürfte das völlig egal sein - Link ist Link. Wenn die
"Unsichtbarkeit" per CSS erreicht wird, wird jemand ohne CSS in trotzdem
sehen - etwa Leute, die Screenreader nutzen.


--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de

Hans-Peter Diettrich

unread,
Apr 18, 2012, 9:43:20 AM4/18/12
to
Arno Welzel schrieb:
IMO muß man da zwischen *zulässigen* Links (Urheberrecht etc.) und
wirtschaftlicher *Leistungsübernahme* (UWG?) unterscheiden. Leute haben
auch schon eins auf die Finger geklopft bekommen, weil sie sich
verlinkte Inhalte *zu eigen gemacht* haben (StGB?), Zulässigkeit hin
oder her.

DoDi

Martin Schneider

unread,
Apr 18, 2012, 9:48:51 AM4/18/12
to
Am 18.04.2012 15:43, schrieb Hans-Peter Diettrich:
> Arno Welzel schrieb:
>> Juristisch dürfte das völlig egal sein - Link ist Link. Wenn die
>> "Unsichtbarkeit" per CSS erreicht wird, wird jemand ohne CSS in trotzdem
>> sehen - etwa Leute, die Screenreader nutzen.
>
> IMO muß man da zwischen *zulässigen* Links (Urheberrecht etc.) und
> wirtschaftlicher *Leistungsübernahme* (UWG?) unterscheiden.

Glaube ich auch.

> Leute haben
> auch schon eins auf die Finger geklopft bekommen, weil sie sich
> verlinkte Inhalte *zu eigen gemacht* haben (StGB?), Zulässigkeit hin
> oder her.

Naja, da ging's eher um Karten von Map-Diensten, die in die eigene Seite
eingebettet wurden, ohne es als fremde Leistung zu kennzeichnen.

Dem OP ging's ja ums reine Verlinken.

Wenn die verlinkende Seite einen Vorteil hat, kann es ja theoretisch
eine Leistungsübernahme sein.

Gruß,
Martin

--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de

Martin Schneider

unread,
Apr 18, 2012, 9:50:07 AM4/18/12
to
Am 17.04.2012 19:28, schrieb Arno Welzel:
> Man profitiert doch, weil viele *andere* Angebote auf das
> eigene Angebot verlinken und nicht umgekehrt.

Richtig.

> Es wäre ja widersinnig,
> allen, die auf eine wichtige Site verlinken auch automatisch als
> "wichtiger" erachtet würden.

Muss ja nicht gleich "wichtiger" sein, aber wenn der Verlinkende nicht
der Ansicht wäre, zu profitieren, würde er ja nicht verlinken.

Viele Grüße,

Arno Welzel

unread,
Apr 24, 2012, 3:35:44 PM4/24/12
to
Martin Schneider, 2012-04-18 15:50:

> Am 17.04.2012 19:28, schrieb Arno Welzel:
>> Man profitiert doch, weil viele *andere* Angebote auf das
>> eigene Angebot verlinken und nicht umgekehrt.
>
> Richtig.
>
>> Es wäre ja widersinnig,
>> allen, die auf eine wichtige Site verlinken auch automatisch als
>> "wichtiger" erachtet würden.
>
> Muss ja nicht gleich "wichtiger" sein, aber wenn der Verlinkende nicht
> der Ansicht wäre, zu profitieren, würde er ja nicht verlinken.

Sagen wir so - wenn die Links "gewerbsmässig" in großer Zahl erfolgen,
etwa weil man eine Art Suchmaschine oder Verzeichnis zu Angeboten eines
bestimmten Themas aufbaut, mag man davon profitieren, weil Besucher so
ein Angebot gut finden und häufig nutzen.

Juristisch ist die reine Nennung der Links IMHO dennoch völlig
irrelevant, da ja nicht Inhalt von Dritten kopiert wird, sondern
lediglich die URL genannt wird, unter der ein Inhalt zugänglich ist.
Selbst ein kurzes Zitat zur Verdeutlichung des verlinkten Inhaltes
dürfte in der Regel kein Problem sein, solange man auf Widerspruch
reagiert und Zitate auf Anfrage auch löscht (siehe auch
<http://www.linguee.de/deutsch-englisch/page/faq.php#indexedwebsite>).

Suchmaschinen betrachten solche Links AFAIK auch nicht als
popularitätssteigernd - sonst müsste Google ja Bing als besonders
hochrangige Quelle erachten oder umgekehrt ;-)

Helmut Richter

unread,
Apr 24, 2012, 4:45:07 PM4/24/12
to
On Tue, 24 Apr 2012, Arno Welzel wrote:

> Juristisch ist die reine Nennung der Links IMHO dennoch völlig
> irrelevant, da ja nicht Inhalt von Dritten kopiert wird, sondern
> lediglich die URL genannt wird, unter der ein Inhalt zugänglich ist.

Es ist aus diesem Grunde keine Urheberrechtsverletzung. Folgt daraus, dass
es nicht ein Fall von unlauterem Wettbewerb sein kann. Schließlich
versucht man doch die Leistung eines Wettbewerbers zum eigenen Vorteil zu
nutzen.

--
Helmut Richter

Arno Welzel

unread,
Apr 25, 2012, 3:15:35 AM4/25/12
to
Helmut Richter, 2012-04-24 22:45:
Gibt es konkrete Urteile dazu, die genau das - also reine Nennung einer
URL - mit der Begründun des unlauteren Wettbewerbs verboten haben?

Denn worin sollte der eigene Vorteil zum Nachteil des Konkurrenten
bestehen, wenn man auf dessen Inhalte verweist, ohne dass es den
Eindruck erweckt, die Inhalte wären Teil des eigenen Angebotes? Ich kann
mir im Moment kein Beispiel dazu vorstellen.

Michael Mendelsohn

unread,
Apr 25, 2012, 6:20:56 AM4/25/12
to
Am 25.04.2012 09:15, schrieb Arno Welzel:
> Helmut Richter, 2012-04-24 22:45:
>> Es ist aus diesem Grunde keine Urheberrechtsverletzung. Folgt daraus, dass
>> es nicht ein Fall von unlauterem Wettbewerb sein kann. Schließlich
>> versucht man doch die Leistung eines Wettbewerbers zum eigenen Vorteil zu
>> nutzen.
>
> Gibt es konkrete Urteile dazu, die genau das - also reine Nennung einer
> URL - mit der Begründun des unlauteren Wettbewerbs verboten haben?
>
> Denn worin sollte der eigene Vorteil zum Nachteil des Konkurrenten
> bestehen, wenn man auf dessen Inhalte verweist, ohne dass es den
> Eindruck erweckt, die Inhalte wären Teil des eigenen Angebotes? Ich kann
> mir im Moment kein Beispiel dazu vorstellen.

Das interessante an Zitaten und Literaturangaben im wissenschaftlichen
Bereich ist ja, dass deutlich wird, wo und wie man sich die Leistungen
der "Wettbewerber" zu eigen gemacht hat, d.h. die "Verlinkung" erfolgt
aus einem Geist der Kooperation, und sie ermöglicht es außerdem den
Lesern, die Leistungen eben derjenigen Menschen, auf die man sich
stützt, kennenzulernen.

"Versteckte Links" machen in so einem Kontext keinen Sinn: sie machen
nichts deutlich und helfen den Lesern nicht. Ich würde eher davon
ausgehen, dass sie einzig und allein dem Interesse des Linksetzenden
dienen - angedeutet wurde der Nutzen im Rahmen einer SEO-Strategie.

Ähnlich würden Werbetexte funktionieren wie "Hier bekommen Sie fast
dieselben Handtaschen wie bei [Gucci]" oder "diese Mode ist nicht von
[Prada], sieht aber auch gut aus", und sie würden dann vermutlich dazu
führen, dass Suchmaschinen diese Seiten unter den treffenden Stichworten
einsortieren. Das würde aber bedeuten, dass der Händler mit einer Marke
wirbt, die er gar nicht vertritt oder vertreibt.

Der Fall sollte sich ab da auch ohne Datennetzrecht beurteilen lassen.

Viele Grüße
--mendel

--
"Michael" ist kein Name, sondern eine Bevölkerungsgruppe.
http://fiff.de/ Forum InformatikerInnen für Frieden und
gesellschaftliche Verantwortung e.V.

Arno Welzel

unread,
Apr 25, 2012, 8:04:09 AM4/25/12
to
Michael Mendelsohn, 2012-04-25 12:20:

> Am 25.04.2012 09:15, schrieb Arno Welzel:
>> Helmut Richter, 2012-04-24 22:45:
>>> Es ist aus diesem Grunde keine Urheberrechtsverletzung. Folgt daraus,
>>> dass
>>> es nicht ein Fall von unlauterem Wettbewerb sein kann. Schließlich
>>> versucht man doch die Leistung eines Wettbewerbers zum eigenen
>>> Vorteil zu
>>> nutzen.
>>
>> Gibt es konkrete Urteile dazu, die genau das - also reine Nennung einer
>> URL - mit der Begründun des unlauteren Wettbewerbs verboten haben?
>>
>> Denn worin sollte der eigene Vorteil zum Nachteil des Konkurrenten
>> bestehen, wenn man auf dessen Inhalte verweist, ohne dass es den
>> Eindruck erweckt, die Inhalte wären Teil des eigenen Angebotes? Ich kann
>> mir im Moment kein Beispiel dazu vorstellen.
>
> Das interessante an Zitaten und Literaturangaben im wissenschaftlichen
> Bereich ist ja, dass deutlich wird, wo und wie man sich die Leistungen
> der "Wettbewerber" zu eigen gemacht hat, d.h. die "Verlinkung" erfolgt
> aus einem Geist der Kooperation, und sie ermöglicht es außerdem den
> Lesern, die Leistungen eben derjenigen Menschen, auf die man sich
> stützt, kennenzulernen.
>
> "Versteckte Links" machen in so einem Kontext keinen Sinn: sie machen
> nichts deutlich und helfen den Lesern nicht. Ich würde eher davon
> ausgehen, dass sie einzig und allein dem Interesse des Linksetzenden
> dienen - angedeutet wurde der Nutzen im Rahmen einer SEO-Strategie.

Richtig. Ich erkenne dennoch keinen Schaden für die Anbieter, auf die
verlinkt wurde, es sei denn, man würde "bessere Bewertung bei
Suchmaschinen als ohne Linksetzung" als Schaden ansehen.

> Ähnlich würden Werbetexte funktionieren wie "Hier bekommen Sie fast
> dieselben Handtaschen wie bei [Gucci]" oder "diese Mode ist nicht von
> [Prada], sieht aber auch gut aus", und sie würden dann vermutlich dazu
> führen, dass Suchmaschinen diese Seiten unter den treffenden Stichworten
> einsortieren. Das würde aber bedeuten, dass der Händler mit einer Marke
> wirbt, die er gar nicht vertritt oder vertreibt.

Das könnte u.U. als vergleichende Werbung gesehen werden, die zumindest
in Deutschland nach § 6 UWG sowieso unzulässig ist - auch wenn die
genannten Marken überhaupt nicht verlinkt wären.

> Der Fall sollte sich ab da auch ohne Datennetzrecht beurteilen lassen.

Ja - der er nichts mehr mit der Frage "auf andere Angebote verlinken" zu
tun hätte. Und dass jemand bei einem Suchbegriff auch andere Fundstellen
findet, als die des Herstellers, dürfte kaum zu beanstanden sein.
Genauso gut kann ja jemand berichten "Ich habe mir neulich diese Tasche
von [Prada] gekauft, finde aber das Modell von [xyz] genauso gut...".

Michael Mendelsohn

unread,
Apr 25, 2012, 6:41:51 PM4/25/12
to
Am 25.04.2012 14:04, schrieb Arno Welzel:
> Michael Mendelsohn, 2012-04-25 12:20:
>> Ähnlich würden Werbetexte funktionieren wie "Hier bekommen Sie fast
>> dieselben Handtaschen wie bei [Gucci]" oder "diese Mode ist nicht von
>> [Prada], sieht aber auch gut aus", und sie würden dann vermutlich dazu
>> führen, dass Suchmaschinen diese Seiten unter den treffenden Stichworten
>> einsortieren. Das würde aber bedeuten, dass der Händler mit einer Marke
>> wirbt, die er gar nicht vertritt oder vertreibt.
>
> Das könnte u.U. als vergleichende Werbung gesehen werden, die zumindest
> in Deutschland nach § 6 UWG sowieso unzulässig ist - auch wenn die
> genannten Marken überhaupt nicht verlinkt wären.

Mein Argument ist aber, dass der Linksetzer in diesem Fall sich implizit
mit der Marke vergleicht, durch den versteckten Link: weil er damit
beabsichtigt, dass die Suchmaschine bei Nennung des Namens des
Konkurrenten auch seine Seite anzeigt, und dem Suchmaschinenbenutzer
dadurch suggeriert, sein Produkt sei vergleichbar.


>> Der Fall sollte sich ab da auch ohne Datennetzrecht beurteilen lassen.
>
> Ja - der er nichts mehr mit der Frage "auf andere Angebote verlinken" zu
> tun hätte. Und dass jemand bei einem Suchbegriff auch andere Fundstellen
> findet, als die des Herstellers, dürfte kaum zu beanstanden sein.
> Genauso gut kann ja jemand berichten "Ich habe mir neulich diese Tasche
> von [Prada] gekauft, finde aber das Modell von [xyz] genauso gut...".

Der Verfasser dürfte in diesem Fall ein Konsument sein, so dass da das
Wettbewerbsrecht nicht mehr greift.
Es geht ja hier speziell um die Konstellation "Mitbewerber setzt Link,
um bei den Suchmaschinenergebnissen einen Vorteil zu erlangen".

Peter J. Holzer

unread,
Apr 29, 2012, 4:12:28 PM4/29/12
to
On 2012-04-25 22:41, Michael Mendelsohn <fer...@news.mendelsohn.de> wrote:
> Am 25.04.2012 14:04, schrieb Arno Welzel:
>> Michael Mendelsohn, 2012-04-25 12:20:
>>> Ähnlich würden Werbetexte funktionieren wie "Hier bekommen Sie fast
>>> dieselben Handtaschen wie bei [Gucci]" oder "diese Mode ist nicht von
>>> [Prada], sieht aber auch gut aus", und sie würden dann vermutlich dazu
>>> führen, dass Suchmaschinen diese Seiten unter den treffenden Stichworten
>>> einsortieren. Das würde aber bedeuten, dass der Händler mit einer Marke
>>> wirbt, die er gar nicht vertritt oder vertreibt.
>>
>> Das könnte u.U. als vergleichende Werbung gesehen werden, die zumindest
>> in Deutschland nach § 6 UWG sowieso unzulässig ist - auch wenn die
>> genannten Marken überhaupt nicht verlinkt wären.
>
> Mein Argument ist aber, dass der Linksetzer in diesem Fall sich implizit
> mit der Marke vergleicht, durch den versteckten Link: weil er damit
> beabsichtigt, dass die Suchmaschine bei Nennung des Namens des
> Konkurrenten auch seine Seite anzeigt, und dem Suchmaschinenbenutzer
> dadurch suggeriert, sein Produkt sei vergleichbar.

Irgendwie fehlt mir da eine Begründung, warum Du glaubst, dass der Link
(ob sichtbar oder nicht) einen Einfluss auf das Ranking der verlinkenden
Seite hätte. Verwechselst Du da verlinkende und verlinkte Seite?

hp


--
_ | Peter J. Holzer | Deprecating human carelessness and
|_|_) | Sysadmin WSR | ignorance has no successful track record.
| | | h...@hjp.at |
__/ | http://www.hjp.at/ | -- Bill Code on as...@irtf.org

Michael Mendelsohn

unread,
Apr 29, 2012, 4:42:57 PM4/29/12
to
Am 29.04.2012 22:12, schrieb Peter J. Holzer:
> Irgendwie fehlt mir da eine Begründung, warum Du glaubst, dass der Link
> (ob sichtbar oder nicht) einen Einfluss auf das Ranking der verlinkenden
> Seite hätte. Verwechselst Du da verlinkende und verlinkte Seite?

Ich hab' das nicht begründet, weil ich das auch nicht geschrieben habe,
sondern der OP. Ich habe gesagt, es hat eine Einfluss darauf, bei
welchen Suchworten die Seite angezeigt wird.

Peter J. Holzer

unread,
Apr 29, 2012, 5:26:53 PM4/29/12
to
On 2012-04-29 20:42, Michael Mendelsohn <fer...@news.mendelsohn.de> wrote:
> Am 29.04.2012 22:12, schrieb Peter J. Holzer:
>> Irgendwie fehlt mir da eine Begründung, warum Du glaubst, dass der Link
>> (ob sichtbar oder nicht) einen Einfluss auf das Ranking der verlinkenden
>> Seite hätte. Verwechselst Du da verlinkende und verlinkte Seite?
>
> Ich hab' das nicht begründet, weil ich das auch nicht geschrieben habe,
> sondern der OP. Ich habe gesagt, es hat eine Einfluss darauf, bei
> welchen Suchworten die Seite angezeigt wird.

Angezeigt wird die Seite nur bei gutem Ranking. Wenn Du Nr. 200.000.000
von "ungefähr 331.000.000 Ergebnissen" bist, nützt Dir das wenig.

Also: Warum glaubst Du, dass ein Link zu http://www.gucci.com/ Dir mehr
hilft, bei einer Suche nach "Gucci" unter den ersten Ergebnissen (oder
gar vor Gucci selbst) aufzuscheinen als die Erwähnung des Worts "Gucci"
alleine.

Michael Mendelsohn

unread,
Apr 30, 2012, 1:24:50 AM4/30/12
to
Am 29.04.2012 23:26, schrieb Peter J. Holzer:
> On 2012-04-29 20:42, Michael Mendelsohn<fer...@news.mendelsohn.de> wrote:
>> Am 29.04.2012 22:12, schrieb Peter J. Holzer:
>>> Irgendwie fehlt mir da eine Begründung, warum Du glaubst, dass der Link
>>> (ob sichtbar oder nicht) einen Einfluss auf das Ranking der verlinkenden
>>> Seite hätte. Verwechselst Du da verlinkende und verlinkte Seite?
>>
>> Ich hab' das nicht begründet, weil ich das auch nicht geschrieben habe,
>> sondern der OP. Ich habe gesagt, es hat eine Einfluss darauf, bei
>> welchen Suchworten die Seite angezeigt wird.
>
> Angezeigt wird die Seite nur bei gutem Ranking. Wenn Du Nr. 200.000.000
> von "ungefähr 331.000.000 Ergebnissen" bist, nützt Dir das wenig.
>
> Also: Warum glaubst Du, dass ein Link zu http://www.gucci.com/ Dir mehr
> hilft, bei einer Suche nach "Gucci" unter den ersten Ergebnissen (oder
> gar vor Gucci selbst) aufzuscheinen als die Erwähnung des Worts "Gucci"
> alleine.

Ich habe lediglich zur Illustration in meinem Argument einen gut
bekannten Markennamen verwendet.

Ich nehme eher an, dass es sich hier eher um ein viel kleineres
Marktsegment handelt, zu dem weniger Seiten existieren (z.B.
Bartzwirbelmaschinen), und in dem möglicherweise nur zwei Mitbewerber
aktiv sind. Von denen könnte sich vielleicht der eine durch die
versteckte Linksetzung persönlich beleidigt fühlen, möchte deshalb gerne
vor den Kadi ziehen, und hat sich deshalb nach der Rechtslage erkundigt.

In so einem Fall ist ein Treffer auf der ersten Seite natürlich leichter
zu erzielen, besonders dann, wenn man eh' schon besser rankt als der
Mitbewerber.

Peter J. Holzer

unread,
May 1, 2012, 5:43:26 AM5/1/12
to
On 2012-04-30 05:24, Michael Mendelsohn <fer...@news.mendelsohn.de> wrote:
> Am 29.04.2012 23:26, schrieb Peter J. Holzer:
>> On 2012-04-29 20:42, Michael Mendelsohn<fer...@news.mendelsohn.de> wrote:
>>> Am 29.04.2012 22:12, schrieb Peter J. Holzer:
>>>> Irgendwie fehlt mir da eine Begründung, warum Du glaubst, dass der Link
>>>> (ob sichtbar oder nicht) einen Einfluss auf das Ranking der verlinkenden
>>>> Seite hätte. Verwechselst Du da verlinkende und verlinkte Seite?
>>>
>>> Ich hab' das nicht begründet, weil ich das auch nicht geschrieben habe,
>>> sondern der OP. Ich habe gesagt, es hat eine Einfluss darauf, bei
>>> welchen Suchworten die Seite angezeigt wird.
>>
>> Angezeigt wird die Seite nur bei gutem Ranking. Wenn Du Nr. 200.000.000
>> von "ungefähr 331.000.000 Ergebnissen" bist, nützt Dir das wenig.
>>
>> Also: Warum glaubst Du, dass ein Link zu http://www.gucci.com/ Dir mehr
>> hilft, bei einer Suche nach "Gucci" unter den ersten Ergebnissen (oder
>> gar vor Gucci selbst) aufzuscheinen als die Erwähnung des Worts "Gucci"
>> alleine.
>
> Ich habe lediglich zur Illustration in meinem Argument einen gut
> bekannten Markennamen verwendet.

Und ich habe Dein Beispiel weitergeführt.


> Ich nehme eher an, dass es sich hier eher um ein viel kleineres
> Marktsegment handelt, zu dem weniger Seiten existieren (z.B.
> Bartzwirbelmaschinen), und in dem möglicherweise nur zwei Mitbewerber
> aktiv sind. Von denen könnte sich vielleicht der eine durch die
> versteckte Linksetzung persönlich beleidigt fühlen, möchte deshalb gerne
> vor den Kadi ziehen, und hat sich deshalb nach der Rechtslage erkundigt.

Ob er sich beleidigt fühlt und vor den Kadi zieht, hat aber keine
Auswirkungen auf die Suchergebnisse (Ja, ich weiß, dass wir hier in
einer Rechtsgruppe sind, aber in diesem Teilthread geht es um
Suchergebnisse, nicht um's Beleidigtsein).


> In so einem Fall ist ein Treffer auf der ersten Seite natürlich leichter
> zu erzielen, besonders dann, wenn man eh' schon besser rankt als der
> Mitbewerber.

Der Treffer ist durch die Nennung des Namens zu erzielen, nicht durch
den versteckten Link. Der Link (ob versteckt oder nicht) erhöht die
Chance des *Verlinkten*, auf der ersten Seite zu erscheinen[1]. Der
Verlinkenden tut dem Verlinkten alse einen Gefallen damit.

hp

[1] Außer die Links treten in einer Anzahl und Weise auf, dass Googles
Spamerkennungsalgorithmen zuschlagen. Davon war in diesem Thread
aber noch nicht die Rede. Auch nicht von Google-Bombs, um dem
nächsten Argument vorzubeugen.

Tobias Claren

unread,
May 18, 2012, 12:18:25 PM5/18/12
to
Ein Beispiel aus der Realität. Nicht ganz analog, eher noch eine Stufe
"Dreister", aber interessant zu erwähnen.
Man darf problemlos ein ordnungsgemäß zugelassenes Fahrzeug (ist es ein
Roller oder so ein italienisches Dreirad Ape50, sogar nur €50/Jahr und kein
TÜV) im fahrbereiten Zustand auf einen kostenlosen Dauerparkplatz
(Straßenrand) vor die Firma der Konkurrenz stellen, und darauf dann die
eigenen Dienstleistungen oder Waren anpreisen.
Oder auch ein Fahrrad, Werbung im Dreieck eines Herrenrades gibt es ja.

Hans-Peter Diettrich

unread,
May 18, 2012, 2:05:06 PM5/18/12
to
Tobias Claren schrieb:
Da könnte man Probleme von ganz anderer Seite bekommen, wegen
Sondernutzung der Straße.

DoDi
Message has been deleted

Hans-Peter Diettrich

unread,
May 19, 2012, 7:36:04 AM5/19/12
to
Hans-Juergen Lukaschik schrieb:
> Hallo Hans-Peter,
>
> Am Fri, 18 May 2012 20:05:06 +0200
> schrieb Hans-Peter Diettrich <DrDiet...@aol.com>:
> Welche Sondernutzung?

Wir hatten das schon mal im Rahmen von Google StreetView durchgekaut, wo
jede Gemeinde das Aufnehmen eines Panoramas vom Fahrzeug aus als
Sondernutzung der Straße betrachten und mit Gebühren belegen kann. Die
Straße wird dann ja nicht zum Transport benutzt, wofür sie gedacht ist,
sondern für andere Zwecke. Dasselbe gilt auch für den ruhenden Verkehr,
d.h. das Belegen von öffentlichen Parkplätzen für Reklamezwecke.

DoDi

Tobias Claren

unread,
May 19, 2012, 7:14:32 AM5/19/12
to
"Hans-Peter Diettrich" schrieb im Newsbeitrag
news:a1pbmq...@mid.individual.net...


> Wir hatten das schon mal im Rahmen von Google StreetView durchgekaut, wo
> jede Gemeinde das Aufnehmen eines Panoramas vom Fahrzeug aus als
> Sondernutzung der Straße betrachten und mit Gebühren belegen kann. Die
> Straße wird dann ja nicht zum Transport benutzt, wofür sie gedacht ist,
> sondern für andere Zwecke. Dasselbe gilt auch für den ruhenden Verkehr,
> d.h. das Belegen von öffentlichen Parkplätzen für Reklamezwecke.

Seit wann ist die Straße (nur) zum Transport gedacht?
Auch wenn das heute sonderlich verbreitet ist, aber früher gab es auch mal
reine "Spritztouren".
Wenn sich E-Autos durchsetzen ( und in 6+ bis 8+ Jahren selbst fahren), und
der Strom vernachlässigbare Kosten sind, dann könnte es das wieder geben.
Einsteigen, das Ziel nennen, zurück lehnen und wie in der Bahn aus dem
Fenster sehen...
Und auch das Gesetz dass sinnloses im Kreis oder die Straße rauf und runter
fahren verbietet, verbietet das nicht.

Und was ist mit einem 5er, 7er oder ähnlichen Fahrzeugen, da liegt doch (im
negativen Sinn) mehr als nur "Transport" vor.
Ich würde ein Kofferförmiges außen mit großen (echten) Stoßdämpfern (wo man
auch mal die Tür in ein anderes Auto schlagen kann...) Auto mit =<3l/100km
jeder Prollkarre vorziehen.
Echte Stoßdämpfer bedeutet, es gibt keine "Schürzen", und die Stoßdämpfer
sind gefedert und gepolstert. An den Türen sind auch Polster.
Lack? Wozu? Eine "Ruggedized" Kunststoffkarosserie ist besser.

Tobias Claren

unread,
May 19, 2012, 7:22:32 AM5/19/12
to


"Hans-Peter Diettrich" schrieb im Newsbeitrag
news:a1nf06...@mid.individual.net...
Den Fall gab es. Da hat ein verärgerter Bankkunde genau das (mit großen
Anti-Bank-Texten auf dem Auto) gemacht.
Die Bank konnte nichts dagegen tun, sie pflanzte statt dessen Büsche vor
ihre Fenster, damit die Kunden zumindest von Innen das Auto nicht sehen
können.
Kommt wohl nicht so gut wärend eines Beratungsgespräch wenn da steht dass
die Bank unseriös ist.....
Das Fahrzeug war angemeldet, hatte TÜV, fahrbereit und Sprit im Tank. Das
reicht aus, damit nichts dagegen getan werden kann.

Wenn man so etwas bei Konkurrenz macht, darf man natürlich auch damit
rechnen dass es Kratzer oder platte Reifen geben könnte.
Dies muss man als Zusatznutzen sehen. Kameras verstecken, und diese Taten
als willkommene Gelegenheit nutzen, ihm rechtlich und im Ansehen zu schaden.
Natürlich veröffentlicht man das sowohl im Netz, als auch als Ausdruck oder
sogar laufendes Video hinter der Autoscheibe.
Wie werden wohl dessen potentielle Kunden reagieren, wenn sie dort sehen wie
der Reifen absticht und Autos verkratzt/verbeult...?

Andreas Lange

unread,
May 19, 2012, 8:55:25 AM5/19/12
to
Moin,
Am Sat, 19 May 2012 13:36:04 +0200
schrieb Hans-Peter Diettrich <DrDiet...@aol.com>:

Dasselbe gilt auch für den
> ruhenden Verkehr, d.h. das Belegen von öffentlichen Parkplätzen für
> Reklamezwecke.

Das bezieht sich in diesem Fall auf das Abstellen von PKW Anhängern,
das ist aber nach StVO durch die Zeitbegrenzung gedeckelt (14 Tage)

Einen PKW Anhänger je nach Bauart mit Werbeaufschrift zu versehen ist
problemlos, siehe hier die zahlreichen "Baumarkt" <NAME> Anhänger. Wenn
dieser regelmäßig umgeparkt wird liegt keine Sondernutzung vor.

Anders die Situation bei reinen Plakatanhängern die können nicht noch
Ladung transportieren, die müssen dann auf Privatgrund stehen sonst
Sondernutzung.

Ich habe diese Dinge oft und reichlich mit dem hiesigen Ordnungsamt
durchgekaut.





Lars Gebauer

unread,
May 19, 2012, 10:05:00 AM5/19/12
to
* Tobias Claren:
> Den Fall gab es. Da hat ein verärgerter Bankkunde genau das (mit
> großen Anti-Bank-Texten auf dem Auto) gemacht. Die Bank konnte
> nichts dagegen tun, sie pflanzte statt dessen Büsche vor ihre
> Fenster, damit die Kunden zumindest von Innen das Auto nicht sehen
> können. Kommt wohl nicht so gut wärend eines Beratungsgespräch wenn
> da steht dass die Bank unseriös ist..... Das Fahrzeug war angemeldet,
> hatte TÜV, fahrbereit und Sprit im Tank. Das reicht aus, damit nichts
> dagegen getan werden kann.

Diese Story halte ich für ein Märchen. Zurückhaltend ausgedrückt.

Erst recht, wenn es sich um eine Bank handelt, die typischerweise über
angestellte Juristen und das notwenige Kleingeld verfügt. Daß die Bank
die rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpft und stattdessen lieber
Büsche pflanzt kannst Du jemandem erzählen, der sich die Hose mit der
Kneifzange anzieht.

Hans-Peter Diettrich

unread,
May 19, 2012, 12:04:07 PM5/19/12
to
Tobias Claren schrieb:
> "Hans-Peter Diettrich" schrieb im Newsbeitrag
> news:a1pbmq...@mid.individual.net...
>
>
>> Wir hatten das schon mal im Rahmen von Google StreetView durchgekaut,
>> wo jede Gemeinde das Aufnehmen eines Panoramas vom Fahrzeug aus als
>> Sondernutzung der Straße betrachten und mit Gebühren belegen kann. Die
>> Straße wird dann ja nicht zum Transport benutzt, wofür sie gedacht
>> ist, sondern für andere Zwecke. Dasselbe gilt auch für den ruhenden
>> Verkehr, d.h. das Belegen von öffentlichen Parkplätzen für Reklamezwecke.
>
> Seit wann ist die Straße (nur) zum Transport gedacht?

Falsche Frage. Gemeinden sind schon lange berechtigt, für eine
Sondernutzung ihrer Straßen Gebühren zu erheben.

DoDi
Message has been deleted

Andreas Lange

unread,
May 19, 2012, 12:52:32 PM5/19/12
to
Moin,

Am Sat, 19 May 2012 18:04:07 +0200
schrieb Hans-Peter Diettrich <DrDiet...@aol.com>:


>
> Falsche Frage. Gemeinden sind schon lange berechtigt, für eine
> Sondernutzung ihrer Straßen Gebühren zu erheben.
>
> DoDi


Falsch, die Gebührenerhebung erfogt für in Gemeineigentum befindliche
Flächen, über den Gemeingebrauch hinaus, z.B. für Veranstaltungen.
Zum Gemeingebrauch gehört aber das Abstellen und Befahren mit
Fahrzeugen sofern es sich um öffentliche Straßen handelt. Schönes
Beispiel: Infostände von Parteien sind genehmigunspflichtig aber idR
nicht Gebührenpflichtig, eine Sommerparty einer Partei in einem Park
ist genehmigungspflichtig und i.d.R. auch Gebührenpflichtig.



Message has been deleted

Tobias Claren

unread,
May 24, 2012, 9:34:00 AM5/24/12
to

"Lars Gebauer" schrieb im Newsbeitrag
news:4fb7a886$0$6566$9b4e...@newsspool3.arcor-online.net...
"Genial Daneben"-Zuschauer werden sich an die Geschichte erinnern.
Es wurde evtl. auch ein Foto gezeigt.
Leider ist es schwer die richtigen Suchbegriffe zu treffen um den Fall
(wenigstens bei Genial Daneben) zu finden.
Evtl. erinnert sich ja jemand, oder findet ihn generell.

Es wurde erklärt, dass es sich um einen freien Parkplatz (kein Parkautomat)
handelte.
Dass das Fahrzeug angemeldet war, und TÜV hatte. Und dass ausreichend Sprit
im Tank war, denn auch das ist wichtig.
Steht der Wagen da mit leeren Tank oder Schaden ist er nicht fahrbereit, und
es ist unzulässig da zu stehen (das müsste aber erst mal einer nachweisen,
aber es war so), auch wenn er angemeldet ist, und TÜV hat.
Die Juristen werden wohl alles ausgeschöpft haben. Auch wenn man sich eine
Horde teurer Juristen leisten kann, wenn der Gegner die Gesetze kennt wird
es schwer bis unmöglich.
(Nicht dass ich behaupte es wäre da so gewesen), aber aber man kann sich
auch einen Anwalt nehmen ohne in Schwierigkeiten zu sein.
Einen Anwalt mit dem man abspricht wie man nicht-angreifbar jemand oder eine
Firma schädigt. Ob da jeder Anwalt mitmacht ist eine andere Sache.
Aber es ist im Grunde genau das Gleiche wie Firmen oder oder Vereine oder
deren Webseiten... die sich ihre Webseite und das Unternehmenskonzept von
einem Anwalt "absegnen" lassen.
Evtl. Tipps erhalten wie sie Problemmöglichkeiten umgehen und trotzdem das
machen was sie wollen.



P.S.:
Nicht dass man einen Anwalt nötig hätte wenn man eine Webseite auf der
Menschen ihren Suizid ankündigen und die Hintergründe benennen bzw.
anprangern können online stellen würde.
Es gibt genug Suizidforen in den genau das streng verboten ist, wer diese
Seite besucht hätte genug Alternativen und macht das aus freier
Entscheidung.
Erlaubt wären natürlich auch Verabredungen zum Suizid, Methodendiskussionen
(obwohl man als Betreiber immer zur Charcoal-Suicide-Methode raten würde)
usw..
Ist ja alles zu 100% legal, und loggen muss man auch keine Daten. Man kann
auch mit Vorsatz und Ankündigung dafür sorgen, dass Loggingmechanismen in
der eingesetzten Forensoftware wegmanipuliert werden. Dass auch der
Serverbetreiber (Webhoster) nichts mit dem Beitragszeitpunkt anfangen kann
(er diesen mit seinen Serverloggs vergleicht), indem man die Zeitspeicherung
auf den Tag ungenau macht, oder ganz wegmanipuliert. Wenn also ein Polizist
anruft, kann man dem ganz offen sagen dass man in weiser Voraussicht auf
solche Fälle jegliche Loggingfunktionen deaktiviert hat. Dass er sich ja an
den Serverbetreiber wenden kann, aber man auch diesem die IP-Identifizierung
durch ungenaue Beitragsdaten erschwert hat.
Und dann kann man mit einem lauten klicken den Hörer auf die Gabel knallen
(dafür schließt man sich extra ein altes Telefon mit eigener VoIP-Nummer
an...).
Evtl. setze ich das mal als eigenes Thema ein. Ich glaube dass es da viele
gibt die gerne ihr Kontra dazu schreiben würden....
Daher ist eine .de-Seite auch kein Risiko.
Evtl. würden sich Firmen oder Personen in einem anprangernden Abschiedstext
beleidigt oder Verleumdet fühlen, aber das wäre bei so einer Seite auch
schon der einzige Angriffspunkt.
Suizid ist legal. Damit auch alles drumherum (Anstiftung usw.).
Das würde echt eine interessante bis unterhaltsame Diskussion. Kein plumpes
"Trollen".
http://www.Suizidanzeiger.de

Tobias Claren

unread,
May 24, 2012, 9:40:39 AM5/24/12
to
"Lars Gebauer" schrieb im Newsbeitrag
news:4fb7a886$0$6566$9b4e...@newsspool3.arcor-online.net...

> Diese Story halte ich für ein Märchen. Zurückhaltend ausgedrückt.

Hier noch der Link zum Genial-Daneben-Video:
http://www.youtube.com/watch?v=THGS2GaKdNY&feature=related


Ich hoffe jetzt kommt nicht das Argument das sei eine Ente ;-) .
Die werden das wohl geprüft haben.

Michael Mendelsohn

unread,
May 24, 2012, 12:01:42 PM5/24/12
to
Am 19.05.2012 16:05, schrieb Lars Gebauer:
> * Tobias Claren:
>> Den Fall gab es. Da hat ein verärgerter Bankkunde genau das (mit
>> großen Anti-Bank-Texten auf dem Auto) gemacht. Die Bank konnte
>> nichts dagegen tun, sie pflanzte statt dessen Büsche vor ihre
>> Fenster, damit die Kunden zumindest von Innen das Auto nicht sehen
>> können. Kommt wohl nicht so gut wärend eines Beratungsgespräch wenn
>> da steht dass die Bank unseriös ist..... Das Fahrzeug war angemeldet,
>> hatte TÜV, fahrbereit und Sprit im Tank. Das reicht aus, damit nichts
>> dagegen getan werden kann.
>
> Diese Story halte ich für ein Märchen. Zurückhaltend ausgedrückt.


Der Querulant hat eine eigene Website:
http://www.peanuts-opfer.de/


"Ich habe mir in den Kopf gesetzt, den Protest fünf Jahre
durchzuhalten", betont der 46-Jährige Geschäftsmann aus Eppstein. Er
hatte über die Deutsche Bank 1996 in Worms eine Eigentumswohnung für
seinen späteren Ruhestand gekauft. Inzwischen stellte er enttäuscht
fest, dass deren Wert nur 50 000 Euro beträgt, obwohl er noch 124 000
Euro Finanzlasten abzutragen hat. Deswegen prozessierte er auf
Rückabwicklung des Kaufvertrags schon vergebens bis in höchste
Instanzen. "Ich habe die Hoffnung aufgegeben, mein Geld wieder zu
sehen", räumt der Aufmüpfige ein und tröstet sich: "Es macht mir aber
Spaß, die Bank mit dem geparkten Auto zu stören."
(Wiesbadener Kurier, zitiert nach
http://www.peanuts-opfer.de/forum62454/23667.htm )

Tobias Claren

unread,
May 24, 2012, 6:12:14 PM5/24/12
to
"Michael Mendelsohn" schrieb im Newsbeitrag
news:jplm16$me3$1...@news-aesculus.fernuni-hagen.de...

> Der Querulant hat eine eigene Website:
> http://www.peanuts-opfer.de/


Das ist interessant.
Ich habe selbst am Wahlsonntag (15.05.2012) ein Fahrrad mit einem DinA4
Ausdruck auf dem Gepäckträger vor dem Wahllokal abgestellt (die letzten
1,5h).
'"Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle" (Dr. Brosa)'

Eine Art soziopsychologisches Experiment.
Wie reagiert "der Deutsche" auf so etwas. Geschockter obrigkeitshöriger
Untertan der evtl. gleich nach der Ordnungsmacht ruft (die deswegen NICHTS
machen können) oder.....

Zusätzlich noch ein Digitalrekorder mit 2 Lavaliermikrofonen, und auf der
anderen Straßenseite ein Dreirad (Fahrrad, keine Ape) mit einem Karton in
der Ladewanne, in dem ein Full-HD-Camcorder versteckt, und mit Zoom auf das
Fahrrad gerichtet war. Sonst wäre es nur ein seltsames "Privatvergnügen". So
etwas muss man mit anderen teilen.
Leider sind die Autos besonders laut zu hören. Ich muss mal die paar wenigen
Szenen wo Menschen stehenbleiben und zu reden scheinen kontrollieren.

Aber man lernt so auch die Technik der verstecken Kamera für sich zu
verbessern...
Evtl. mal bei Gelegenheit ein kleines Richtmikro (gemeint sind die regulären
Stabmikros, nicht die Schüsseln) besorgen, um Umgebungsgeräusche zu
minimieren.

Was könnte man noch machen?
Evtl. "Werbung" für eine Suizidseite (bastele an
http://www.Suizidanzeiger.de ) vor provokanten Orten (Arbeitsamt,
Seniorenheimen, Psychiatrien, Kliniken usw...).
Gäbe es noch http://www.suizid-area.net/ könnte ich die nehmen. Aber die
linkt leider nur noch einen Spiegel.tv-Bericht (aufgrund dessen ich sicher
nicht die Seite offline gestellt hätte, die konnten dem doch nichts...).
Provokation mit politischem Hintergrund...


Ich hätte die Frau die da am Fahrrad rumfummelt (
http://www.peanuts-opfer.de/forum62454/25032.htm ) NICHT unkenntlich
gemacht.
Das muss man auch nicht. Ich hätte evtl. noch einen Miniweidezaungenerator
am Fahrrad angebracht (zwischen den Platten ist ja Platz). Natürlich
fernaktivierbar, dass nur die Person einen Schlag kriegt, die auch wirklich
am Fahrrad rumfummelt, und keine zufällige Berührung.

Fahrräder sind wirklich gut geeignete Guerilla-Infoflächen.
Die kann man legal und auf dauer praktisch ÜBERALL parken (solange sie
verkehrsicher aussehen) und sie sind billig (evtl. sogar unter €10 bei ebay
zum abholen).

Man könnte auch ein Tablet verbauen, und darauf wechselndes Material wie
Texte (auch als Laufband), Videos usw. präsentieren.
So ein echtes iPad gibt es ab €30. Auf dem Rest der Fläche müsste es Fenster
geben in die man DinA4-Ausdrucke einsetzen kann (als weit sichtbarer Hinweis
was auf dem Tablet zu sehen ist).
So kann man es schnell je nach Thema ändern.


Was bezweckt der eigentlich mit der weißen Schrift auf dem weißem
Hintergrund?!?
Soll man es nicht lesen (STRG+A ist mir bekannt)?


Was ist daran "querulantisch", wenn der Typ doch tatsächlich Straftaten
"angesehener Bürger" aufdeckt. Ob man die erst provoziert ist dabei
irrelevant.
So wie die US-Polizei unverschlossene Autos abstellt um Diebe zu fangen
(fernverschließbar).

Oder angesehene (=>?) Reporter (auch der öffentlich rechtlichen) die mit
versteckter Kamera auf der Straße Zigaretten kaufen, oder Kinder Alkohol
kaufen schicken, oder.....
Scheinbar liegt der Unterschied zwischen "Querulant" und angesehener Arbeit
nur darin ob man damit Geld verdient. Wenn ein Gaffer Geld für seine
Aufnahmen kriegt, geht er legitimer Arbeit nach, stellt er es nur so ins
Internet ist er ein perverser ;-) .

Irrelevant ob man Zigarettendealer, Polizisten oder den Bürger in eine Falle
lockt. Wer in die Falle geht, hat die Strafe verdient. Zum einen die
Veröffentlichung des Materials, zum anderen (falls vorliegend) die
Strafanzeige wegen Sachbeschädigung usw.. Den (niemals gefährlichen)
Stromschlag nicht zu vergessen ;-D .

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