> Bekanntlicherweise sollen ja laut Hartz IV zukünftig
> Lebensversicherungen, deren Rückkaufswert über einer individuell
> unterschiedlichen Schwelle liegt, angerechnet werden.
>
> Wie sieht es aber aus, wenn diese LV zur Absicherung eines
> Ratenkredits abgeschlossen wurde (ist gar nicht mal so selten)?
Naja, zur Absicherung eines Kredites wird normalerweise eine Risiko-LV
abgeschlossen, und die bildet ja kein Kapital, sondern zahlt *nur* im
Todesfall.
Andreas
Hallo Andreas,
bei einer Risiko LV ist das ja klar, aber die Frage des OP lautet ja wie es
sich mit einer Kapitalbildungslebensversicherung verhält. Eine solche KLV
haben viele junge Leute abgeschlossen mit dem Hintergedanken Kapital zu
bilden *und* eine Sicherung für den Ratenkredit zu haben.
--
Gruß
Winfried
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man lernt nie aus!
> Es gibt aber auch die Variante, daß der Kredit tilgungsfrei gestellt
> wird und die sonst in die Tilgung gehenden Zahlungen stattdessen in
> eine KLV eingezahlt werden, die die Kreditsumme dann am Ende der
> Laufzeit komplett tilgt.
Diese Variante ist seit einigen Jahren steuerlich schädlich.
Uwe
> Diese Variante ist seit einigen Jahren steuerlich schädlich.
Da wäre steuerlich schädlich aber immer noch die bessere Alternative zum
Totalverlust.
MfG
Thomas
Uwe
"Mario Bergmann" <madenin...@t-online.de> schrieb:
> Wie sieht es aber aus, wenn diese LV zur Absicherung eines
> Ratenkredits abgeschlossen wurde (ist gar nicht mal so selten)?
in diesem Fall kann die LV nicht verwertet werden, da diese Versicherung
vom Kreditgeber quasi gesperrrt wird.
Jochen
>
> in diesem Fall kann die LV nicht verwertet werden, da diese Versicherung
> vom Kreditgeber quasi gesperrrt wird.
Sehen das die Leute von der Arbeitagentur auch so? Oder sie sagen, no
ja, sich haben eben Pech, wir zahlen, wenn sie ihre Lebensversicherung
verbraucht haben, wenn Sie es aus anderen Gründen nicht können, ist ihr
Problem?
Peter
Dies ist eine der vielen Problemfragen, die der Herr Ruhland nicht sehen
möchte, er möchte halt nur sehen, dass ANDEREN in die Tasche gegriffen
wird und nicht ihm. Nur das ist ihm wichtig, deshalb verteidigt er
Hartz-IV so vehement - er dünkt, den bitteren Kelch an sich vorbei ziehen
zu sehen.
Grunddevise: Die Härten der Gesetze mögen jeden ANDEREN treffen, nur
nicht IHN.
Warte mal ab, wenn es an einen seiner jetzigen Besitzstände geht:
vielleicht die Pendlerpauschale, oder die steuerfreien Zuschläge etc.
FB
"Peter Racz" <pr...@aprNOSPAM.fta-berlin.de> schrieb:
> Sehen das die Leute von der Arbeitagentur auch so? Oder sie sagen, no
> ja, sich haben eben Pech, wir zahlen, wenn sie ihre Lebensversicherung
> verbraucht haben, wenn Sie es aus anderen Gründen nicht können, ist ihr
> Problem?
wie liest du folgendes?
| Wohneigentum/Grundstücke
| Ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine
| entsprechende Eigentumswohnung werden nicht als Vermögen berücksichtigt.
| Vermögen ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es zur baldigen
| Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstückes von angemessener Größe
| bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder
| pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll.
in diesem Fall dient die LV zur Erhaltung des Wohneigentums.
ansonsten würde es der Diskussion helfen, wenn man öfter mal in ein
Gesetzbuch schauen würde:
SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen
5. Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung
eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu
Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen
soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens
gefährdet würde,
Jochen
> Sehen das die Leute von der Arbeitagentur auch so? Oder sie sagen, no
> ja, sich haben eben Pech, wir zahlen, wenn sie ihre Lebensversicherung
> verbraucht haben, wenn Sie es aus anderen Gründen nicht können, ist
> ihr Problem?
In diesem Fall gehört die Lebensversicherung schon nicht zum Vermögen
des Antragstellers, weil sie an die finanzierende Bank abgetreten ist.
Da ist nichts mit verbrauchen
MfG
Rupert
> (3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen
> 5. Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung
> eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu
> Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen
> soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens
> gefährdet würde,
Die wenigsten haben einen behinderten/pflegebedürftigen Menschen zu
Hause. Und nur für _die_ gilt, was Du zitierst.
FB
Jochen Ruhland <Jochen-NOD...@gmx.de> wrote:
>"Peter Racz" <pr...@aprNOSPAM.fta-berlin.de> schrieb:
>> Sehen das die Leute von der Arbeitagentur auch so? Oder sie sagen, no
>> ja, sich haben eben Pech, wir zahlen, wenn sie ihre Lebensversicherung
>> verbraucht haben, wenn Sie es aus anderen Gründen nicht können, ist ihr
>> Problem?
>wie liest du folgendes?
>| Wohneigentum/Grundstücke
>| Ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine
>| entsprechende Eigentumswohnung werden nicht als Vermögen berücksichtigt.
>| Vermögen ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es zur baldigen
>| Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstückes von angemessener Größe
>| bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
>| pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
>in diesem Fall dient die LV zur Erhaltung des Wohneigentums.
>ansonsten würde es der Diskussion helfen, wenn man öfter mal in ein
>Gesetzbuch schauen würde:
>SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
>[... Zitat mit der selben Einschränkung wie oben hervorgehoben ...]
In diesem Thread ging es nicht um behinderte oder pflegebedürftige
Menschen.
Gruß,
Hannah.
>>| Wohneigentum/Grundstücke
>>| Ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine
>>| entsprechende Eigentumswohnung werden nicht als Vermögen
>>| berücksichtigt.
>>|
>>| Vermögen ist auch dann nicht zu berücksichtigen,
^^^^^^^^^^^^^^^
>>| wenn es zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines
>>| Hausgrundstückes von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses
>>| zu Wohnzwecken behinderter oder
> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
>>| pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll.
> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> ...
> In diesem Thread ging es nicht um behinderte oder pflegebedürftige
> Menschen.
Das hat auch niemand behauptet.
Ich habs im obigen Zitat mal noch deutlicher hervorgehoben, was wichtig
ist. Ein Punkt dient dem Beenden eines Satzes...
MfG
Rupert