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"Familienzusammenführung" in DE?

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Sven Klages

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Nov 14, 2011, 2:50:09 AM11/14/11
to
Hallo,

mich interssiert Folgendes, ich hoffe ich bin richtig hier.

Meine Schwiegermutter in Peru hat gerade ihren Mann verloren;
ihre Kinder sind weitestgehend hier in Europa.

Gibt es eine Möglichkeit (Stichworte?) meine Schwiegermutter
permanent nach DE zu holen, sodass sie z.B. bei uns wohnen kann?
Ein Touristenvisum ist halt wegen begrenzter Aufenthaltsdauer
nicht sinnvoll.

Ich weiss, dass es diese "Familienzusammenführung" sowohl in ES
als auch in IT gibt, die Deutsche Botschaft in Lima versicherte
allerdings, dass das in DE nicht möglich sei.

Hat jemand Tips, Links oder ggf. sogar Erfahrungen?

Gruß & Danke,
Sven

Frank Hucklenbroich

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Nov 14, 2011, 3:59:50 AM11/14/11
to
Am Mon, 14 Nov 2011 07:50:09 +0000 (UTC) schrieb Sven Klages:

> Hallo,
>
> mich interssiert Folgendes, ich hoffe ich bin richtig hier.
>
> Meine Schwiegermutter in Peru hat gerade ihren Mann verloren;
> ihre Kinder sind weitestgehend hier in Europa.
>
> Gibt es eine Möglichkeit (Stichworte?) meine Schwiegermutter
> permanent nach DE zu holen, sodass sie z.B. bei uns wohnen kann?
> Ein Touristenvisum ist halt wegen begrenzter Aufenthaltsdauer
> nicht sinnvoll.

> Hat jemand Tips, Links oder ggf. sogar Erfahrungen?

Versuchs doch mal hier:
http://www.info4alien.de/

Du mußt Dich anmelden, dann kannst Du dort Fragen stellen. Da sitzen sehr
kompetente Leute (u.a. posten dort auch Mitarbeiter des Ausländeramtes),
die Dir sicher helfen können.

Grüße,

Frank

Matthias Frank

unread,
Nov 14, 2011, 5:54:39 AM11/14/11
to
Am 14.11.2011 08:50, schrieb Sven Klages:

> Gibt es eine Möglichkeit (Stichworte?) meine Schwiegermutter
> permanent nach DE zu holen, sodass sie z.B. bei uns wohnen kann?

Ruf doch einfach mal bei der Ausländerbehörde deiner Stadt an.

Meines Wissens geht das schon wenn du (oder jemand anderes) für
sie bürgt. D.h. dann auch alle Kosten übernimmt, dass sie
nicht vom Sozialamt abhängig wird und insbesondere Arztkosten
usw.. Sowas kann wenn sie mal plötzlich ne HerzOP braucht
allerdings schnell ziemlich teuer werden, aber vielleicht
hat sie ja auch eine entsprechende Versicherung.

MfG
Matthias

Frank Hucklenbroich

unread,
Nov 14, 2011, 8:41:06 AM11/14/11
to
Am Mon, 14 Nov 2011 11:54:39 +0100 schrieb Matthias Frank:

> Am 14.11.2011 08:50, schrieb Sven Klages:
>
>> Gibt es eine Möglichkeit (Stichworte?) meine Schwiegermutter
>> permanent nach DE zu holen, sodass sie z.B. bei uns wohnen kann?
>
> Ruf doch einfach mal bei der Ausländerbehörde deiner Stadt an.
>
> Meines Wissens geht das schon wenn du (oder jemand anderes) für
> sie bürgt. D.h. dann auch alle Kosten übernimmt, dass sie
> nicht vom Sozialamt abhängig wird und insbesondere Arztkosten
> usw..

"Verpflichtungserklärung" nennt sich das im Amtsdeutsch.

> Sowas kann wenn sie mal plötzlich ne HerzOP braucht
> allerdings schnell ziemlich teuer werden, aber vielleicht
> hat sie ja auch eine entsprechende Versicherung.

Eine Krankenversicherung *muß* sie haben, sonst darf sie gar nicht erst
einreisen. Viele private Krankenversicherungen in Deutschland bieten solche
speziellen Policen für ausländische Besucher an. Wenn die Dame allerdings
schon älter ist, geht das ggfs. nur nach Gesundheitsprüfung (keine Ahnung,
wie das Prozedere dann konkret ist und ob das auch im Heimatland geht).

Grüße,

Frank

Sven Klages

unread,
Nov 14, 2011, 9:10:14 AM11/14/11
to Frank Hucklenbroich
*** Frank Hucklenbroich (14.11.2011 14:41):
> Am Mon, 14 Nov 2011 11:54:39 +0100 schrieb Matthias Frank:
>
>> Am 14.11.2011 08:50, schrieb Sven Klages:
>>
>>> Gibt es eine Möglichkeit (Stichworte?) meine Schwiegermutter
>>> permanent nach DE zu holen, sodass sie z.B. bei uns wohnen kann?
>>
>> Ruf doch einfach mal bei der Ausländerbehörde deiner Stadt an.
>>
>> Meines Wissens geht das schon wenn du (oder jemand anderes) für
>> sie bürgt. D.h. dann auch alle Kosten übernimmt, dass sie
>> nicht vom Sozialamt abhängig wird und insbesondere Arztkosten
>> usw..
>
> "Verpflichtungserklärung" nennt sich das im Amtsdeutsch.

Ja, das ist für das "normale" Besuchervisum, max. 3 Monate.

>
>> Sowas kann wenn sie mal plötzlich ne HerzOP braucht
>> allerdings schnell ziemlich teuer werden, aber vielleicht
>> hat sie ja auch eine entsprechende Versicherung.
>
> Eine Krankenversicherung *muß* sie haben, sonst darf sie gar nicht erst
> einreisen. Viele private Krankenversicherungen in Deutschland bieten solche
> speziellen Policen für ausländische Besucher an. Wenn die Dame allerdings
> schon älter ist, geht das ggfs. nur nach Gesundheitsprüfung (keine Ahnung,
> wie das Prozedere dann konkret ist und ob das auch im Heimatland geht).

Korrekt, bei sowas wird die KV (inkl. eines Rückflugtickets) voraus
gesetzt. Eine Daueraufenthaltsgenehmigung im Sinne einer
"Familienzusammenführung" scheint hier in DE (in Bezug auf "Mutter")
nahezu ausgeschlossen ... :-(

Danke & Gruß
Sven

Jens Müller

unread,
Nov 14, 2011, 2:42:07 PM11/14/11
to
Am 14.11.2011 08:50, schrieb Sven Klages:
> mich interssiert Folgendes, ich hoffe ich bin richtig hier.
>
> Meine Schwiegermutter in Peru hat gerade ihren Mann verloren;
> ihre Kinder sind weitestgehend hier in Europa.
>
> Gibt es eine Möglichkeit (Stichworte?) meine Schwiegermutter
> permanent nach DE zu holen, sodass sie z.B. bei uns wohnen kann?

Ich gehe mal davon aus, dass Du Deutscher bist?

Ich habe gerade mal ins Freizügigkeitsgesetz/EU geschaut.

In § 3 lese ich dort:

"(1) Familienangehörige der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 genannten
Unionsbürger haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie den Unionsbürger
begleiten oder ihm nachziehen. Für Familienangehörige der in § 2 Abs. 2
Nr. 5 genannten Unionsbürger gilt dies nach Maßgabe des § 4.

(2) Familienangehörige sind

der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie der in § 2
Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten, die
noch nicht 21 Jahre alt sind,
die Verwandten in aufsteigender und in absteigender Linie der in §
2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten,
denen diese Personen oder ihre Ehegatten Unterhalt gewähren."

Ich finde das recht absurd. Wenn Du beispielsweise Franzose fährst, der
in Deutschland arbeitet, könntest Du nach diesem Gesetz Deine
Schwiegermutter nachholen - als Deutscher in Deutschland aber nicht. Das
nennt man dann wohl deutschenfeindliche Gesetze ...

Hat Deine Schwiegermutter vielleicht sonst Kinder oder Schwiegerkinder,
die sich aufgrund ihrer Freizügigkeit als Unionsbürger in einem anderen
Mitgliedsstaat der Europäischen Union als dem ihrer Staatsangehörigkeit
aufhalten? Darüber könnte es dann gehen ...

Gruß Jens

Matthias Frank

unread,
Nov 14, 2011, 3:40:33 PM11/14/11
to
Am 14.11.2011 15:10, schrieb Sven Klages:
> *** Frank Hucklenbroich (14.11.2011 14:41):

>> "Verpflichtungserklärung" nennt sich das im Amtsdeutsch.
>
> Ja, das ist für das "normale" Besuchervisum, max. 3 Monate.
>
Und was ist der Unterschied zum Touristenvisum? Dass keiner
bürgt? Wieso macht man dann ein Besuchervisum?

Nur mal so Interesse halber.

MfG
Matthias

Stefan Schmitz

unread,
Nov 14, 2011, 4:34:58 PM11/14/11
to
On 14 Nov., 20:42, Jens Müller <usenet-03-2...@tessarakt.de> wrote:

> Ich habe gerade mal ins Freizügigkeitsgesetz/EU geschaut.
>
> In § 3 lese ich dort:
>
> "(1) Familienangehörige der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 genannten
> Unionsbürger haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie den Unionsbürger
> begleiten oder ihm nachziehen. Für Familienangehörige der in § 2 Abs. 2
> Nr. 5 genannten Unionsbürger gilt dies nach Maßgabe des § 4.

[..]

> Ich finde das recht absurd. Wenn Du beispielsweise Franzose fährst, der
> in Deutschland arbeitet, könntest Du nach diesem Gesetz Deine
> Schwiegermutter nachholen - als Deutscher in Deutschland aber nicht. Das
> nennt man dann wohl deutschenfeindliche Gesetze ...

Ich glaube, beim OP würde es auch nicht funktionieren, wenn er
Franzose wäre.
Die Schwiegermutter zieht ihm ja nicht _nach_ (darunter würde ich
verstehen, dass sie vor seinem Zuzug nach D zusammengewohnt haben),
sie zieht erstmals zu ihm.

Wäre deine Deutung richtig, verstieße das Gesetz gegen Art. 3 III GG.


Allerdings bleibt nach dem Wortlaut eine Schlechterstellung von
Deutschen, wenn sie gemeinsam mit Nicht-EU-Familienmitgliedern von
einem anderen EU-Staat nach D ziehen wollen.
Vielleicht ist das Gesetz aber auch auf Deutsche anzuwenden.

Jens Müller

unread,
Nov 14, 2011, 4:57:03 PM11/14/11
to
Am 14.11.2011 22:34, schrieb Stefan Schmitz:
> Allerdings bleibt nach dem Wortlaut eine Schlechterstellung von
> Deutschen, wenn sie gemeinsam mit Nicht-EU-Familienmitgliedern von
> einem anderen EU-Staat nach D ziehen wollen.

Wenn ich dass richtig verstanden habe, versucht Deutschland ja möglichst
viel aus dem Anwendungsbereich des Freizügigkeitsgesetzes/EU rauszuhalten.

Hier ist ja definitiv ein grenzüberschreitender Bezug gegeben. Insofern
müsste man schauen, was das Gemeinschaftsrecht dazu sagt. Das dürfte
dann auch in DE anwendbar sein.

Gruß Jens

Sven Klages

unread,
Nov 15, 2011, 9:07:45 AM11/15/11
to Matthias Frank
*** Matthias Frank (14.11.2011 21:40):
> Am 14.11.2011 15:10, schrieb Sven Klages:
>> *** Frank Hucklenbroich (14.11.2011 14:41):
>
>>> "Verpflichtungserklärung" nennt sich das im Amtsdeutsch.
>>
>> Ja, das ist für das "normale" Besuchervisum, max. 3 Monate.
>>
> Und was ist der Unterschied zum Touristenvisum? Dass keiner
> bürgt? Wieso macht man dann ein Besuchervisum?

Keiner. Ist das Gleiche. Mir ging es hier eher um ein
"Dauervisum"; und da bedarf es mehr als die Verpflichtungserklärung.

Gruß
Sven

Sven Klages

unread,
Nov 15, 2011, 9:36:28 AM11/15/11
to Jens Müller
*** Jens Müller (14.11.2011 22:57):
Danke erstmal für die Antworten. Ich als nicht-Jurist muss mich nun
erstmal durch so einiges Zeuchs durcharbeiten, um überhaupt erstmal
wieder Fragen stellen zu können ;-)

Gruß
Sven

Uwe Schmitz

unread,
Nov 15, 2011, 11:03:27 AM11/15/11
to
Jens Müller wrote:
>
> Ich finde das recht absurd. Wenn Du beispielsweise Franzose fährst,
> der in Deutschland arbeitet, könntest Du nach diesem Gesetz Deine
> Schwiegermutter nachholen - als Deutscher in Deutschland aber nicht.
> Das nennt man dann wohl deutschenfeindliche Gesetze ...


Nicht ganz.
Das Gesetz, auf das Du Dich beziehst, gilt nur für EU-Bürger.
Und Peru ist meines Wissens nach nicht in der EU.

Uwe

Jens Müller

unread,
Nov 15, 2011, 3:06:40 PM11/15/11
to
Am 15.11.2011 17:03, schrieb Uwe Schmitz:
> Jens Müller wrote:
>>
>> Ich finde das recht absurd. Wenn Du beispielsweise Franzose fährst,
>> der in Deutschland arbeitet, könntest Du nach diesem Gesetz Deine
>> Schwiegermutter nachholen - als Deutscher in Deutschland aber nicht.
>> Das nennt man dann wohl deutschenfeindliche Gesetze ...
>
>
> Nicht ganz.
> Das Gesetz, auf das Du Dich beziehst, gilt nur für EU-Bürger.

... und deren Familienangehörige.

> Und Peru ist meines Wissens nach nicht in der EU.

War ich auch nie von ausgegangen.

Gruß Jens
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