wenn ich volle EU-Rente bekomme, darf ich bis 400 EURO hinzuverdienen.
Gleichzeitig ist mit der Zuerkennung der vollen EU-Rente ja sozusagen
amtlich, dass ich nicht mindestens 3 Stunuden am Tag auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig bin. Ich würde daraus, neben der
Geldgrenze lesen, dass man eben maximal 3 Stunden am Tag arbeiten darf
(und nicht zum Beispiel 1 mal 8 h und einmal 7 h in einer Woche).
Explizit finde ich das nicht im den Paragrafen, die ich für
einschlägig halte ( § 43 und § 96a, SGB VI). Gibt es dazu eine
Rechtsprechung oder eine Durchführungsverordnung? Liege ich flsahc
oder richtig?
Danke und Gruß
joe
> wenn ich volle EU-Rente bekomme, darf ich bis 400 EURO hinzuverdienen.
> Gleichzeitig ist mit der Zuerkennung der vollen EU-Rente ja sozusagen
> amtlich, dass ich nicht mindestens 3 Stunuden am Tag auf dem
> allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig bin.
'Nicht mindestens' kann auch heißen, daß Du überhaupt nicht erwerbsfähig
bist.
> Ich würde daraus, neben der
> Geldgrenze lesen, dass man eben maximal 3 Stunden am Tag arbeiten darf
> (und nicht zum Beispiel 1 mal 8 h und einmal 7 h in einer Woche).
Das hat der Gesetzgeber aber nicht gemeint.
> Explizit finde ich das nicht im den Paragrafen, die ich für
> einschlägig halte ( § 43 und § 96a, SGB VI).
Nein, weil es eine solche Regelung nicht gibt.
Aber einschlägig ist der § 96 a SGB VI schon, insofern nämlich, als dort
geregelt ist, was hinzuverdient werden darf und in welcher Höhe deine
Erwerbsminderungsrente noch geleistet wird, wenn die Hinzuverdienstgrenze
überschritten wird. Aber Vorsicht: Die Erwerbsminderungsrente wird heute
meist nur auf Zeit bewilligt und bei einem allzu exzessiven
Hinzuverdienstverhalten könnten sich bei der Wiederbewilligung kritische
Fragen stellen.
Folgendes noch: Die Werte, auf die im § 96 a SGB VI Bezug genommen wird,
betragen heute:
Montaliche Bezugsgröße: 2.485 Euro
Aktueller Rentenwert: 26,27 Euro
Wolfgang
Danke und Gruß
joe
Zunächst einmal liegt die Hinzuverdienstgrenze
für volle Erwerbsminderung 2008 bei 355 Euro
(siehe www.deutsche-rentenversicherung.de).
Man hat mich von Seiten der damaligen BfA
nie auf eine zeitliche Begrenzung eines
Hinzuverdienstes aufmerksam gemacht und
ich habe davon nirgendwo etwas gelesen.
Dennoch war ich vorsichtig und habe immer
darauf geachtet, dass ich nie mehr als
15 h die Woche arbeitete, wenn ich einen
Job hatte. Das absolute Maximum, welches
ich je an Nebenverdienst hatte, lag bei 170 Euro.
Ich werde auch alle 2 Jahre
nach einer evtl. Nebentätigkeit, Einkünfte
daraus und Stunden gefragt. Von der Logik
her würde ich sagen:
Wenn man noch eine EU-Rente nach altem
Recht bezieht, dürfte die Beurteilung
einmal von der persönlichen Krankengeschichte
(welche niemanden, als den Arzt etwas
angeht) und dem Lebensalter (=Lage auf dem
Arbeitsmarkt) abhängen. Dementsprechend
sollte man sich ggf. bei der Deutschen
Rentenversicherung s e l b s t erkundigen,
ob ein bestimmer Neben-Job zu einer Aberkennung
der EU-Rente führen könnte.
Über die neue Erwerbsminderungsrente weiß
ich wenig, nur soviel, dass die Lage auf
dem Arbeitsmarkt (=Lebensalter) keine Rolle
mehr spielen darf.
Auch bei Bezug dieser
"neuen" Erwerbsminderungsrente ist dazu zu
raten, sich kooperativ mit der Rentenversicherung
(und natürlich mit dem behandelnden Arzt)
zu verhalten und sich ggf. selbst auf einer
Beratungsstelle zu erkundigen.
Mit Gruss
Karl-Heinz Aschenbach
--
kha
Ich meine der Presse entnommen zu haben, dass zum 01.01.2008 die
HInzuverdinestgrenze auf 400 EURO angehoben wurde, allerdings
rückwirkend. Der vdk ist auf seiner Internetseite der gleichen
Meinung.
Ansonsten Danke
joe
Habe eben nachgesehen unter www.vdk.de. Es stimmt tatsächlich!
Danke für den Hinweis!
Ich wäre allerdings froh, wenn ich jemals in die Nähe eines solchen
Zuverdienstes kommen könnte. Das ist mit dem Austragen von Anzeigeblättern
allerdings kaum möglich.
Mit Gruß
Karl-Heinz Aschenbach
--
kha