Am 14.05.2013 13:00, schrieb Herr Vorragend:
>
>
> On 14.05.2013 12:51, Milch Schnitte wrote:
>> Am 14.05.2013 12:37, schrieb Wolfgang Kieckbusch:
>>> Am Dienstag, 14. Mai 2013 06:35:27 UTC+1 schrieb Bernd Kohlhaas:
>>>> mit der Begr�ndung eine Vergewaltigung setze den Widerstand
>>>> des Opfers voraus und eine bewusstlose Frau wehrt sich ja
>>>> nicht, also ist der Sex mit ihr niemals gegen ihren Willen.
>>>
>>> Das ist ja unglaublich.
>>> Gibt es dazu einen Link?
>>> Einem Anonymen MilchSchnitte traue ich nicht so ganz . . .
>>
>> ganz offiziell vom unverd�chtigen Tagesspiegel:
> ungekl�rt, wie dem Opfer die KO-Tropfen bzw. das Ecstasy beigebracht
> wurden,
OK, man konnte nicht beweisen, dass die bet�ubende Substanz
durch die T�ter verabreicht wurde, aber sie wurde verabreicht.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Frau sie freiwillig
einnahm, wenngleich ohne n�heres Wissen wenig plausibel.
Und dieser Umstand wurde sp�ter ausgenutzt, um sich sexuell
an der jungen Frau "zu vergehen", was ja eine schwer
verharmlosende Formulierung ist.
Es ist unstrittig, dass die Frau zuvor den Sex abgelehnt habe,
dass sie gegen ihren Willen zu Oralsex gezwungen, sp�ter ohnm�chtig
war, da von den T�tern entkleidet wurde, von jedem einmal vergewaltigt
wurde, anschlie�end fl�chteten die T�ter und lie�en ihr nacktes,
missbrauchtes Opfer auf dem Spielplatz liegen.
Zwei T�ter wurden durch DNA in aufgefundenen Kondomen am Tatort
eindeutig identifiziert, der dritte durch Video-Aufzeichnungen;
als �ffentlich nach ihnen mit recht scharfen Fotos gefahndet wird,
stellen sie sich /nach einem Jahr/, als es nix mehr zu leugnen
gibt, werden sie gest�ndig, das ist strafmildernd.
Das sind die Fakten.
Laien nennen das oft "Vergewaltigung", Gesetz und
gesunder Menschenverstand sehen es als ein schweres Verbrechen an.
F�r Erwachsene wird Haft von bis zu 15 Jahren verh�ngt.
Juristen m�ssen Vergewaltigung von anderen Straftatbest�nden abgrenzen.
"Sexuelle N�tigung" und "Sexueller Missbrauch" in verschiedene Formen.
In der Urteilsbegr�ndung wird erl�utert, dass nicht auf
Vergewaltigung erkannt wird, so wird kolportiert, weil die
Wehrf�higkeit des Opfers durch die Bet�ubung nicht gegeben ist, also
kein Widerstand gegen die sexuellen Handlung formuliert
worden sei.
Daher "Sexueller Missbrauch widerstandsunf�higer Personen"
Nun gut, daf�r gibt es bei Erwachsenen immer noch bis zu 10 Jahren.
Unsere T�ter waren 16-18-j�hrig zur Tatzeit, werden also nach
Jugendstrafrecht "bestraft", der eherne Grundsatz �Erziehung vor
Strafe� wird sehr, sehr gro� geschrieben, schliesslich hat einer
einen hoffnungsvolle "Ausbildung" als "Wagenpflegehelfer-Praktikant"
man will vermieden, dass er kein voll ausgebildeter "Wagenpflegehelfer"
werden k�nnte, und so m�ssen die 3 Sext�ter aus T�rkiye und Nahost
gerade mal jeder 500,- � an das Opfer zahlen und bekommen 11-13
Monate auf Bew�hrung. Und d�rfen anschlie�end das Gericht als freie
Menschen verlassen.
Toller Richter, ein guter Mann mit einem gro�en Herz,
leider nur f�r T�ter.
W�hrend das Opfer richtig schwer mit den psychischen Folgen dieses
massiven �bergriffs zu k�mpfen hat und auch nach anderthalben Jahren
nicht wieder hergestellt ist.
Der einzige au�er dem Richter, der das in Ordnung findet ist
ein Usent-Anonymling der sich ironischerweise 'Herr Vorragend'
schimpft, dem Opfer so Latte sind wie T�ter, weil er sich nur f�r
Nazis interessiert, weil er sich mit denen so gerne streitet.
Ansonsten sind die Reaktionen auf das Urteil und die effektiv
ausbleibende Bestrafung der T�ter unisono Emp�rung, die von
Feministinnen �ber Anh�ngern der sog. b�rgerlich-"liberalen"
Mitte geht, den Opferbeauftragten des Landes Berlin, den Weissen Ring,
bis quer durch die ganze Bev�lkerung.
Jo und es gab auch Richterin, die das Problem erkannt hat, weil sie
dieses Klientel - welches herzlich lachen kann �ber den
Nicht-Bestrafungs-Zynismus und das hingebungsvolle Z�chten und Begleiten
von Intensivt�tern seitens der deutschen, spez. Berliner Justiz,
- t�glich wieder auf der Anklagebank sitzen hatte, und es nicht mehr
ertrug, wie das Recht ad absurdum gef�hrt wird.
Diese Kirsten Heisig hatte die Schnauze von der Zombie-Justiz voll,
wollte die Probleme angehen, und erreichte auch einiges, brach aber
leider zusammen unter der Last und den Widerst�nden innerhalb
der eigenen Apparates und nahm sich das Leben.
Das nur zur Verdeutlichung, dass es auch denkende Richter gibt
und nicht nur unfehlbare, bzw. fehl-geleitete, die nicht verstehen,
dass die Paradigmen der fr�hen 70er Jahre in der heutigen
Gesellschaft nicht mehr greifen.
> am Ende waren alle Prozessbeteiligten mit dem Urteil zufrieden
NACK, die missbrauchte Frau ist derartig traumatisiert, dass sie sich
gar nicht �u�ert. Der Umstand, dass keine Revision/Berufung eingelegt
wurde, kann in vielerlei Richtung gedeutet werden.
Wie viele andere Traumatisierte hatte das Opfer gro�e Probleme damit,
�berhaupt vom Erlebten zu berichten. Erst ein halbes Jahr danach
ist sie in der Lage, die Tat, soweit bewusst erlebt, zu schildern.
Eine plausible Erkl�rung ist, dass sie es sich nicht ein weiteres
Mal zumuten will, sich vor einem Gericht zu offenbaren, welches wenig
Neigung zeigt, das ihr zu gef�gte Leid angemessen zu ahnden.
Und stattdessen die Sexual-Straft�ter mit Milde behandelt.
Traumatisierte neigen oft dazu, dass Grauen aus ihrem Leben
herausschneiden zu wollen, es nicht
wahr haben zu wollen, es weg zu waschen, und v.a. wollen sie nicht
�ffentlich �ber das Schwer-
zuverarbeitende berichten zu m�ssen.
H�ufig machen sich ja die Sp�tfolgen eines �bergriffs erst Jahre
nach der Tat bemerkbar. Wenn sie verj�hrt ist.
> und man wei� nicht viel dar�ber, wie es zu diesem Urteil kam, weil Teile
> der Verhandlung unter Ausschluss der �ffentlichkeit gef�hrt wurden.
der Ausschluss der �ffentlichkeit erfolgte - nur um diesen
Umstand nicht in einem falschen Licht darzustellen -
zum Schutz der T�ter/Angeklagten, nicht des Opfers.
> Am Ende waren zudem alle Prozessbeteiligten mit dem Urteil des Richters
> zufrieden. Das scheint also ein guter Richter zu sein.
"Zufrieden"? Wer au�er dem Richter, der entfernt geh�rt, und den
feixenden Sext�tern ist denn hier zufrieden? Der SA kann
"damit leben", die Nebenklage hat resigniert, das Opfer muss
wohl oder �bel mit dem Verbrechen an K�rper und Seele
zu Recht kommen. Und Fr�ulein Abwegig spricht von Zufriedenheit,
Vollkommen krank.