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10.Dezember: Internationaler Tag der Menschenrechte

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Johannes Kuhn

ungelesen,
09.12.2005, 04:51:2909.12.05
an
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

in der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember
1948 beschlossenen Fassung:

# Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie
innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die
Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt
bildet,
# da Verkennung und Mißachtung der Menschenrechte zu Akten der Barberei
führten, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben,
# und da die Schaffung einer Welt, in der den Menschen, frei von Furcht und
Not, Rede- und Glaubensfreiheit zuteil wird, als das höchste Bestreben der
Menschheit verkündet worden ist,
# da es wesentlich ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes
zu schützen, damit der Mensch nicht zum Aufstand gegen Tyrannei und
Unterdrückung als letztem Mittel gezwungen wird,
# da es wesentlich ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen
zwischen den Nationen zu fördern,
# da die Völker der Vereinten Nationen in der Satzung ihren Glauben an die
grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen
Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt
und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere
Lebensbedingungen bei größerer Freiheit zu fördern,
# da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den
Vereinten Nationen die allgemeine Achtung und Verwirklichtung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten durchzusetzen,
# da eine gemeinsame Auffassung über diese Rechte und Freiheiten von größter
Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist

verkündet die Generalversammlung die vorliegende Allgmeine Erklärung der
Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende
gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft
sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch
Unterricht und Erziehung die Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu
fördern und durch fortschreitende Maßnahmen im nationalen und
internationalen Bereiche ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und
Verwirklichung bei der Bevölkerung sowohl der Mitgliedsstaaten wie der
ihrer Oberhoheit unterstehenden Gebiete zu gewährleisten

Artikel 1:

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind
mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der
Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2:

1)Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte
und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe,
Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung,
nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen
Umständen. (2) Weiter darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund
der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder
Gebietes, dem eine Person angehört, ohne Rücksicht darauf, ob es unabhängig
ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder
irgendeiner anderen Beschränkung seiner Souveränität unterworfen ist.

Artikel 3:

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4:

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei
und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.

Artikel 5:

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6:

Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.

Artikel 7:

Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich und haben ohne Unterschied
Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf
gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die
vorliegende Erklärung verletzen würde, und gegen jede Aufreizung zu einer
derartigen unterschiedlichen Behandlung.

Artikel 8:

Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vor den zuständigen
innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm nach der
Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzen.

Artikel 9:

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes
verwiesen werden.

Artikel 10:

Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der
Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen
und unparteiischen Gericht, das über seine Rechte und Verpflichtungen oder
über irgendeine gegen ihn erhobene strafrechtliche Beschuldigung zu
entscheiden hat.

Artikel 11:

(1) Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so
lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen
Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen
gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
(2) Niemand kann wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden,
die im Zeitpunkt, da sie erfolgte, auf Grund des nationalen oder
internationalen Rechts nicht strafbar war. Desgleichen kann keine schwerere
Strafe verhängt werden als die, welche im Zeitpunkt der Begehung der
strafbaren Handlung anwendbar war.

Artikel 12:

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie,
sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen
Ruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz
gegen derartige Eingriffe oder Anschläge.

Artikel 13:

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines
Wohnsitzes innerhalb eines Staates.
(2) Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen,
zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14:

(1) Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu
suchen und zu genießen.
(2) Dieses Recht kann jedoch im Falle seiner Verfolgung wegen
nichtpolitischer Verbrechen oder wegen Handlungen, die gegen die Ziele und
Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen, nicht in Anspruch genommen
werden.

Artikel 15:

(1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit.
(2) Niemand darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch ihm das
Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Artikel 16:

(1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne Beschränkung durch Rasse,
Staatsbürgerschaft oder Religion das Recht, eine Ehe zu schließen und eine
Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und
bei deren Auflösung gleiche Rechte.
(2) Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der
zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.
(3) Die Familie ist die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft
und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17:

(1) Jeder Mensch hat allein oder in der Gemeinschaft mit anderen das Recht
auf Eigentum.
(2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18:

Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit;
dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu
wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein
oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch
Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.

Artikel 19:

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; diese Recht umfaßt
die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und
Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen,
zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu
friedlichen Zwecken.
(2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21:

(1) Jeder Mensch hat das Recht, an der Leitung öffentlicher Angelegenheiten
seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen.
(2) Jeder Mensch hat unter gleichen Bedingungen das Recht auf Zulassung zu
öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
(3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der
öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch periodische und unverfälschte
Wahlen mit allgemeinem und gleichem Wahlrecht bei geheimer Stimmabgabe oder
in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22:

Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit;
er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale
Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel
jedes Staates in den Genuß der für seine Würde und die freie Entwicklung
seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Rechte zu gelangen.

Artikel 23:

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf
angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen
Arbeitslosigkeit.
(2) Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung das Recht auf
gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
(3) Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf angemessene und
befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen
Würde entsprechende Existenz sichert und die, wenn nötig, durch andere
soziale Schutzmaßnahmen zu ergänzen ist.
(4) Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen
Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24:

Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und Freizeit sowie auf eine
vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und auf periodischen, bezahlten
Urlaub.

Artikel 25:

(1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner
Familie Gesundheit und Wohlbefinden einschließlich Nahrung, Kleidung,
Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen
Fürsorger gewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von
Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder von
anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete
Umstände.
(2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere Hilfe und Unterstützung.
Alle Kinder, eheliche und uneheliche, genießen den gleichen sozialen
Schutz.

Artikel 26:

(1) Jeder Mensch hat Recht auf Bildung. Der Unterricht muß wenigstens in den
Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der Elementarunterricht ist
obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterricht soll allgemein
zugänglich sein; die höheren Studien sollen allen nach Maßgabe ihrer
Fähigkeiten und Leistungen in gleicher Weise offenstehen.
(2) Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit
und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum
Ziele haben. Sie soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen
allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die
Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens
begünstigen.
(3) In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kindern
zuteil werdenden Bildung zu bestimmen.

Artikel 27:

(1) Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei
teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen und am wissenschaftlichen
Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben.
(2) Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der moralischen und materiellen
Interessen, die sich aus jeder wissenschaftlichen, literarischen oder
künstlerischen Produktion ergeben, deren Urheber er ist.

Artikel 28:

Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in
welcher die in der vorliegenden Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten
voll verwirklicht werden können.

Artikel 29:

(1) Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die
freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist.
(2) Jeder Mensch ist in Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den
Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zwecke
vorsieht, um die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten der
anderen zu gewährleisten und den gerechten Anforderungen der Moral, der
öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt in einer demokratischen
Gesellschaft zu genügen.
(3) Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen
und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30:

Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, daß
sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht
ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf
die Vernichtung der in dieser Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten
abzielen

Sven Konietzko

ungelesen,
09.12.2005, 04:59:1409.12.05
an
Guten Tag,

Johannes Kuhn wrote:

> 10.Dezember: Internationaler Tag der Menschenrechte

Ist das nun ein Trauer- oder Feiertag?

Sven
--
Ich bin meine eigene Hölle!

Johannes Kuhn

ungelesen,
09.12.2005, 05:34:1909.12.05
an
Sven Konietzko wrote:

> Ist das nun ein Trauer- oder Feiertag?

Was ist es denn für Dich?

Zumindest das Folterverbot solltest Du Dir selbst gegenüber auch beachten
(von wegen eigene Hölle)

Joh

Sven Konietzko

ungelesen,
09.12.2005, 06:23:0709.12.05
an
Hallo Johannes,

Johannes Kuhn wrote:

> Sven Konietzko wrote:
>
>> Ist das nun ein Trauer- oder Feiertag?
>
> Was ist es denn für Dich?

Ich trauere gerade um Artikel 9.



> Zumindest das Folterverbot solltest Du Dir selbst gegenüber auch beachten
> (von wegen eigene Hölle)

Fallen jetzt Repressalien gegen sich selbst auch unter die Menschenrechte?
Dann wohl doch eher das Recht, sich selbst das anzutun was man will. Ich
bin z.B. ein Befürworter des Freitodes.

Johannes Kuhn

ungelesen,
09.12.2005, 08:44:4209.12.05
an
Sven Konietzko wrote:

>> Was ist es denn für Dich?
>
> Ich trauere gerade um Artikel 9.

Ich auch :-(



>> Zumindest das Folterverbot solltest Du Dir selbst gegenüber auch beachten
>> (von wegen eigene Hölle)
>
> Fallen jetzt Repressalien gegen sich selbst auch unter die Menschenrechte?
> Dann wohl doch eher das Recht, sich selbst das anzutun was man will. Ich
> bin z.B. ein Befürworter des Freitodes.

Das ist aber etwas anderes. Es gibt Leute, die der Ansicht sind, daß man die
Tatsache, daß niemand zum Leben gezwungen werden darf, auch zu den
Menschenrechten zählen sollte....

Joh

Walter Keim

ungelesen,
10.12.2005, 13:11:3910.12.05
an
Johannes Kuhn wrote:
> Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
>
> in der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember
> 1948 beschlossenen Fassung:
>
(..)

>
> Artikel 19:
>
> Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; diese Recht umfaßt
> die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und
> Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen,
> zu empfangen und zu verbreiten.
>

Die Freiheit "Informationen zu suchen" (Informationsfreiheitsgesetz)
gibt es bisher in 12 von 16 Bundesländern nicht. Im Bund kommt das erst
1.1.2006.
Deshalb habe ich das EU Parlament aufgefordert, sich um die
Informationsfreiheit in Deutschland zu kümmern:
http://home.online.no/~wkeim/files/petition-hr.htm

Wie wärs mit ein paar Menschenrechtsverletzungen weniger:
http://home.online.no/~wkeim/files/de_menschenrechte.htm ?

Niemand hat solche Briefe beantwortet:
http://home.online.no/~wkeim/files/040201ifm.htm um den
Menschenrechtskommisar des Europarates nach Deutschland einzuladen:
http://home.online.no/~wkeim/files/coe-031128.htm

--
Walter Keim
Doctors Court denies access to documents:
http://home.online.no/~wkeim/files/0511labw-en.htm
Are some of the judges in Berlin hillbillies?:
http://home.online.no/~wkeim/files/vg-051112-en.htm
Promotion of Human Rights in Germany:
http://home.online.no/~wkeim/files/echr-complaint.htm,
http://home.online.no/~wkeim/files/un-0509.htm and
http://home.online.no/~wkeim/files/petition-hr.htm
Complaint against German scandal press:
http://home.online.no/~wkeim/files/skandalepresse-en.htm
OSCE will monitor access to public documents:
http://home.online.no/~wkeim/files/osce-050106.htm
Who invites the Human Right Commissioner to Germany?:
http://home.online.no/~wkeim/files/coe-031128.htm

Walter Keim

ungelesen,
28.04.2006, 12:24:1728.04.06
an
> Johannes Kuhn wrote:
>
>> Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
>>
>> in der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember
>> 1948 beschlossenen Fassung:
>>
> (..)
>
>>
>> Artikel 19:
>>
>> Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; diese Recht umfaßt
>> die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und
>> Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu
>> suchen,
>> zu empfangen und zu verbreiten.
>>
>
> Die Freiheit "Informationen zu suchen" (Informationsfreiheitsgesetz)
> gibt es bisher in 4 von 16 Bundesländern nicht. Im Bund kommt das erst
> 1.1.2006.
>
> Wie wärs mit ein paar Menschenrechtsverletzungen weniger:
> http://home.online.no/~wkeim/files/de_menschenrechte.htm ?
>
> Niemand hat solche Briefe beantwortet:
> http://home.online.no/~wkeim/files/040201ifm.htm um den
> Menschenrechtskommisar des Europarates nach Deutschland einzuladen:
> http://home.online.no/~wkeim/files/coe-031128.htm
>

Stärkt der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe die
Stellung der Menschenrechte in Deutschland:
http://home.online.no/~wkeim/files/060410bta.htm

--
Walter Keim
€ 107 for 4 copies?: http://home.online.no/~wkeim/files/060210aa-en.htm


Are some of the judges in Berlin hillbillies?:
http://home.online.no/~wkeim/files/vg-051112-en.htm
Promotion of Human Rights in Germany:

http://home.online.no/~wkeim/files/pace-complaint.htm,

Walter Keim

ungelesen,
27.09.2006, 14:18:2527.09.06
an
>> Johannes Kuhn wrote:
>>
>>> Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
>>>
>>> in der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember
>>> 1948 beschlossenen Fassung:
>>>
>> (..)
>>
>>>
>>> Artikel 19:
>>>
>>> Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; diese Recht
>>> umfaßt
>>> die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und
>>> Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu
>>> suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
>>>
>>
>> Die Freiheit "Informationen zu suchen" (Informationsfreiheitsgesetz)
>> gibt es bisher in 8 von 16 Bundesländern nicht. http://home.online.no/~wkeim/files/ifg-resultat.htm
>> Im Bund gibt es ein IFG seit 1.1.2006.
>>

Der internationale "Right to Know Day" (=Informationsfreiheitstag) ist
am 28.9. http://www.foiadvocates.net/rkd06.php


--
Walter Keim
8 German states violate the human right og freedom of information:
http://home.online.no/~wkeim/files/ifg-result.htm


Are some of the judges in Berlin hillbillies?:
http://home.online.no/~wkeim/files/vg-051112-en.htm
Promotion of Human Rights in Germany:

http://home.online.no/~wkeim/files/ihf-complaint.htm,
http://home.online.no/~wkeim/files/pace-complaint.htm,
http://home.online.no/~wkeim/files/echr-complaint.htm
OSCE is monitoring access to public documents:

Walter Keim

ungelesen,
12.10.2006, 06:52:5012.10.06
an

> >> Johannes Kuhn wrote:
> >>
> >>> Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
> >>>
> >>> in der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember
> >>> 1948 beschlossenen Fassung:
> >>>
> >> (..)
> >>
> >>>
> >>> Artikel 19:
> >>>
> >>> Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; diese Recht
> >>> umfaßt
> >>> die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und
> >>> Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu
> >>> suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
> >>>
> >>
> >> Die Freiheit "Informationen zu suchen" (Informationsfreiheitsgesetz)
> >> gibt es bisher in 8 von 16 Bundesländern nicht. http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-resultat.htm

> >> Im Bund gibt es ein IFG seit 1.1.2006.
> >>
>
> Der internationale "Right to Know Day" (=Informationsfreiheitstag) ist
> am 28.9. http://www.foiadvocates.net/rkd06.php
>
Der Inter-American Court anerkennt die Informationsfreiheit (=Right of
Access to Government
Information): http://www.access-info.org/
http://www.access-info.org/data/File/Access%20Info%20Europe%20Press%20Release.doc

What are the implications for Europe?


Walter Keim

8 German states violate the human right og freedom of information:

http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-result.htm
OSCE will monitor access to public documents:
http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/osce-050106.htm,


Who invites the Human Right Commissioner to Germany?:

http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/coe-031128.htm

Walter Keim

ungelesen,
20.10.2006, 04:35:3320.10.06
an

> > >> Johannes Kuhn wrote:
> > >>
> > >>> Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
> > >>>
> > >> (..)
> > >>
> > >>>
> > >>> Artikel 19:
> > >>>
> > >>> Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; diese Recht
> > >>> umfaßt
> > >>> die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und
> > >>> Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu
> > >>> suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
> > >>>
> > >>
> > >> Die Freiheit "Informationen zu suchen" (Informationsfreiheitsgesetz)
> > >> gibt es bisher in 8 von 16 Bundesländern nicht. http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-resultat.htm
> > >> Im Bund gibt es ein IFG seit 1.1.2006.
> > >>
> >
> > Der internationale "Right to Know Day" (=Informationsfreiheitstag) ist
> > am 28.9. http://www.foiadvocates.net/rkd06.php
> >
> Der Inter-American Court anerkennt die Informationsfreiheit (=Right of
> Access to Government
> Information): http://www.access-info.org/
> http://www.access-info.org/data/File/Access%20Info%20Europe%20Press%20Release.doc
>
> What are the implications for Europe?


16. Oktober 2006: Die Justice Initiative unterstüzt beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg einen Fall über das
Menschenrecht auf Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung
(Freedom of Information Case):
http://www.justiceinitiative.org/db/resource2/fs/?file_id=17590

Walter Keim

ungelesen,
20.10.2006, 08:01:5020.10.06
an

Walter Keim skrev:

> > > >> Johannes Kuhn wrote:
> > > >>
> > > >>> Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
> > > >>>
> > > >> (..)
> > > >>
> > > >>>
> > > >>> Artikel 19:
> > > >>>
> > > >>> Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; diese Recht
> > > >>> umfaßt
> > > >>> die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und
> > > >>> Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu
> > > >>> suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
> > > >>>
> > > >>
> > > >> Die Freiheit "Informationen zu suchen" (Informationsfreiheitsgesetz)
> > > >> gibt es bisher in 8 von 16 Bundesländern nicht. http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-resultat.htm
> > > >> Im Bund gibt es ein IFG seit 1.1.2006.
> > > >>
> > >
> > > Der internationale "Right to Know Day" (=Informationsfreiheitstag) ist
> > > am 28.9. http://www.foiadvocates.net/rkd06.php
> > >
> > Der Inter-American Court anerkennt die Informationsfreiheit (=Right of
> > Access to Government
> > Information): http://www.access-info.org/
> > http://www.access-info.org/data/File/Access%20Info%20Europe%20Press%20Release.doc
> >
>
> 16. Oktober 2006: Die Justice Initiative unterstüzt beim Europäischen
> Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg einen Fall über das
> Menschenrecht auf Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung
> (Freedom of Information Case):
> http://www.justiceinitiative.org/db/resource2/fs/?file_id=17590


Dem liegt folgende Entscheidung zu Grunde:
http://www.aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/echr-11721-04.htm siehe
auch: http://www.justiceinitiative.org/db/resource2?res_id=103453

Walter Keim

ungelesen,
26.10.2006, 09:24:3626.10.06
an

Wird die parlamentarische Versammlung des Europarates dem Rechnung
tragen: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/pace-061101.htm

--

Walter Keim

ungelesen,
27.10.2006, 12:34:4527.10.06
an
> > > > >> Johannes Kuhn wrote:
> > > > >>
> > > > >>> Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
> > > > >>>
> > > > >> (..)
> > > > >>
> > > > >>>
> > > > >>> Artikel 19:
> > > > >>>
> > > > >>> Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; diese Recht
> > > > >>> umfaßt
> > > > >>> die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und
> > > > >>> Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu
> > > > >>> suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
> > > > >>>
> > > > >>
> > > > >> Die Freiheit "Informationen zu suchen" (Informationsfreiheitsgesetz)
> > > > >> gibt es bisher in 8 von 16 Bundesländern nicht. http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-resultat.htm
> > > > >> Im Bund gibt es ein IFG seit 1.1.2006.
> > > > >>
> > > >
> > > > Der internationale "Right to Know Day" (=Informationsfreiheitstag) ist
> > > > am 28.9. http://www.foiadvocates.net/rkd06.php
> > > >
> > > Der Inter-American Court anerkennt die Informationsfreiheit (=Right of
> > > Access to Government
> > > Information): http://www.access-info.org/
> > >
>
>

3 Entscheidungen von Menschenrechtsgerichten, die das Menschenrecht auf
Informationsfreiheit (einschliesslich des Zugangs zu Dokumenten der
öffentlichen Verwaltung) anerkennen:
http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/echr-061101.htm


--

Thomas Schneider

ungelesen,
27.10.2006, 14:08:2827.10.06
an
Walter Keim <walte...@gmail.com> wrote:

> 3 Entscheidungen von Menschenrechtsgerichten, die das Menschenrecht auf
> Informationsfreiheit (einschliesslich des Zugangs zu Dokumenten der
> öffentlichen Verwaltung) anerkennen:
> http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/echr-061101.htm

Freue Dich nicht zu früh: Der nazideutsche Schulzwang (von Hitler
eingeführt) wurde vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Heimschulen
wurden in Deutschland nicht zugelassen, wie sie vor Hitler für Christen
und andere möglich waren (und in Österreich und Dänemark noch sind).

TS

Walter Keim

ungelesen,
28.10.2006, 06:36:5728.10.06
an

Die 3 Entscheidungen sind schon gefallen.

Jedenfalls gibt es viele die beim EGMR gewonnen haben:
http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/de_menschenrechte.htm da hat
sich der EGMR getraut gegen Deutschland zu entscheiden.

Die Informationsfreiheit ist nur in Deutschland kontroversiell.

Walter Keim
8 German states violate the human right og freedom of information:
http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-result.htm

Promotion of Freedom of Information for Germany:
http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/coe-031128.htm,
http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/osce-050106.htm,
http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ihf-060824.htm,
http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/pace-060213.html,
http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/echr-061101.htm

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