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Warum die USA Holocaust-Leugner schützen

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J.Malberg

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May 18, 2013, 4:26:54 PM5/18/13
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*DAS SOLLTE SICH MAL KIECKBUSCH DURCHLESEN! NUR BEFÜRCHTE ICH DAS ER ZU BLÖDE IST DAS ZU VERSTEHEN!*

http://usaerklaert.wordpress.com/2006/11/22/free-speech-teil-1-warum-die-usa-holocaust-leugner-schutzen/

Es wird Zeit, dass wir über einen der wichtigsten Unterschiede zwischen den USA und Deutschland sprechen: Die Stellung der Meinungsfreiheit. Das gehört zu den größten Aufreger-Themen im deutsch-amerikanischen Verhältnis und auch wenn sich das nicht ändern wird – dazu sind gewisse Grundvorstellungen einfach zu gegensätzlich – können wir wenigstens dafür sorgen, dass die Leute wissen, warum sie sich aufregen.

Wir werden daher in einer kleinen Serie die amerikanische Einstellung zur Meinungsfreiheit, der berühmten freedom of speech, vorstellen. Wir werden ihre Grenzen – oder besser, deren Fehlen – zeigen und auch darlegen, was dafür geopfert wird und warum. Ganz gefahrlos ist das nicht: Erfahrungsgemäß explodiert Europäern schon mal der Kopf, wenn ihnen klar wird, was alles in den USA erlaubt ist.

Wir fangen daher auch ganz vorsichtig bei den Gemeinsamkeiten an.

Die USA und Deutschland sind beides Demokratien und sind beide als Staaten daher grundsätzlich der Meinung, das Zensur schlecht ist. Einig ist man sich auch, dass die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos sein kann: In einem voll besetzten Kino grundlos “Feuer!” (oder halt Fire!) zu brüllen gibt auf beiden Seiten des Atlantiks Ärger. Es gibt also Ausnahmen. Der Unterschied ist nun, dass es in Deutschland mehr Ausnahmen gibt als in den USA.

Der Grund dafür liegt darin, was jeweils zum höchsten Gut der Verfassung erklärt wird. In Deutschland ist das in Artikel 1 des Grundgesetzes festgeschrieben:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Vom Stellenwert her ist das Gegenstück in der US-Verfassung das First Amendment:

Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances.

Der Satz ist elendig lang und behandelt mehrere Dinge auf einmal: Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit (die wir später getrennt behandeln werden), Versammlungsfreiheit und das Recht, seinen Volksvertretern mit jedem quer sitzenden Furz auf die Nerven zu gehen. Diese Rechte haben eine preferred position, stehen also über den anderen. Und innerhalb dieser Kategorie hat die Meinungsfreiheit nochmal eine besondere Stellung.

Denn aus Sicht der Amerikaner ist eine weit reichende Meinungsfreiheit langfristig die einzige Möglichkeit, um die Bürgerrechte zu schützen. In dem Moment, wo der Staat einen Teil der freien Rede einschränken darf, entzieht er sich damit auch zum Teil der Kontrolle des Bürgers und kann andere Verstöße vor dem Volk verstecken. Die Demokratie wird dann langsam ausgehöhlt, wie durch einen Tumor. Ohne free speech ist die Freiheit verloren.

Daher auch der Fanatismus, mit dem Amerikaner diesen Teil des First Amendments verteidigen: Er ist das Herz ihrer Demokratie. Mehr noch, er ist aus ihrer Sicht das Herz jeder Demokratie. Deswegen reagieren Amerikaner mit Unverständnis auf gewisse Vorgänge in Staaten, in denen man die Meinungsfreiheit eher als ein Recht unter vielen sieht, als ein wichtiges, aber vielleicht nicht das allerwichtigste Gut.

Deutschland ist so ein Staat. Das ist nur logisch: Wenn man die Würde des Menschen an erste Stelle setzt, ist eine gewisse Beschränkung der Meinungsfreiheit zwingend notwendig, denn viel von dem, was so gesagt und geschrieben wird, verletzt sie. Zwar garantiert das Grundgesetz in Artikel 5 (für Amerikaner schon verdächtig weit unten) auch die Meinungsfreiheit. Aber dort heißt es dann auch sofort:

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Das sind die Ausnahmen, von denen wir gesprochen haben.

Die amerikanische Verfassung kennt zwar auch den Trick mit “das Nähere regelt ein Gesetz”, wie man am Third Amendment sieht, das sich mit der Einquartierung von Soldaten beschäftigt, ein wichtiges Thema im Nordamerika des 18. Jahrhunderts. Aber davon ist im First Amendment nicht die Rede. Dort steht klipp und klar: Congress shall make no law.

Natürlich versuchen der Bund und die Bundesstaaten trotzdem seit 200 Jahren irgendwelche Dinge zu verbieten, nur zum Wohl des Bürgers, versteht sich. Im Moment (November 2006) beschäftigen sich die Gerichte mit dem jüngsten Versuch des Kongresses, das Internet zu zensieren. Aber die Urteile des Supreme Court zu diesem Thema lauten in ihrem Kern am Ende immer gleich:

Censorship is the deadly enemy of freedom and progress. The plain language of the Constitution forbids it.

Oder anders formuliert: Was genau ist an make no law so schwer zu verstehen? Wir werden in der kommenden Folge sehen, welche Bedingungen ein Gesetz erfüllen muss, um die Meinungsfreiheit auch nur berühren zu dürfen.

Es gibt als deutsche Besonderheit eine weitere Klasse von Ausnahmen, die wir erwähnen müssen. Nach den Erfahrungen mit der Weimarer Republik wurde die Bundesrepublik als eine “wehrhafte Demokratie” konstruiert, die über umfangreiche Möglichkeiten zur Selbstverteidigung verfügt. Amerikaner tun sich mit diesem Prinzip schwer. Aus ihrer Sicht ist die Verfassung dazu da, um das Volk vor dem Staat zu schützen – dass der Staat die Verfassung vor dem Volk schützen soll, finden sie seltsam. Für den “Verfassungsschutz” gibt es noch nicht mal eine gute englische Übersetzung, geschweige denn ein Gegenstück als Institution. Die US-Verfassung ist nicht wehrlos, aber so etwas wie die deutschen Schutzmechanismen sucht man vergeblich.

Schon nach dieser oberflächlichen Betrachtung können wir uns einem der größten Aufreger zuwenden, der auch schön verdeutlicht, wie unterschiedlich die Vorgehensweise in den USA und Deutschland ist: In Amerika ist es im Gegensatz zu mehreren europäischen Staaten nicht strafbar, den Holocaust zu leugnen. Es gibt schlicht keine Ausnahme zur Meinungsfreiheit, die ein solches Verbot zulassen würde.

Anders betrachtet: Die amerikanische Verfassung gibt dem Staat nicht das Recht zu entscheiden, was geschichtlich wahr ist und was nicht. Im Gegenteil, das wird ihm im First Amendment durch das make no law ausdrücklich verboten. Das gilt selbst bei Fragen wie dem millionenfachen Judenmord der Nazis: Als zu groß gilt die Gefahr, dass ein solches Verbot als Präzedenzfall benutzt werden könnte, um weitere Dinge zu verbieten – die oben beschriebene Aushöhlung der Bürgerrechte.

Bestätigt sehen sich die Amerikaner in dieser Haltung etwa durch den Beschluss der französischen Nationalversammlung vom 13. Oktober 2006, auch die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern zu verbieten. Sollte der Gesetzentwurf den Senat passieren, gäbe es in Frankreich schon zwei Genozide, die man nicht in Frage stellen dürfte. Aus amerikanischer Sicht hat das ehemalige Bruderland damit die berüchtigte slippery slope betreten, die “Rutschbahn”, auf der die Freiheit Stück für Stück verloren geht. Mit welchem Völkermord wird sich die Nationalversammlung als nächstes beschäftigen?

Der Ansatz zur Bekämpfung solcher Ansichten ist in den USA grundsätzlich anders. Gut zusammengefasst wird er von dem überparteilichen Freedom Forum:

The antidote to distasteful or hateful speech is not censorship, but more speech.

Nicht ein Verbot ist demnach die beste Vorgehensweise, sondern der offen ausgetragene Streit mit den Urhebern solcher Gedanken. Dieser kann dann auch ruhig lautstark, bitterböse und brutal sein. Wie wir sehen werden, schafft das US-Recht dafür besondere Freiräume, zum Beispiel dadurch, dass Personen des öffentlichen Lebens – ausdrücklich nicht nur Berufspolitiker – faktisch kein Recht auf Beleidigungsklagen haben. Das vom deutschen Grundgesetz garantierte “Recht auf persönliche Ehre” wird dabei bewusst der Meinungsfreiheit geopfert.

Ob dieser Ansatz besser oder schlechter ist und ob er im besonderen Fall von Deutschland und dem Holocaust überhaupt in Frage käme, ist nicht Gegenstand dieses Blogs. Wir schließen unsere erste Betrachtung vielmehr mit der Erkenntnis ab, dass die Meinungsfreiheit trotz gleicher allgemeiner Glaubensgrundsätze in den USA und Deutschland einen unterschiedlichen Stellenwert hat. Wir halten auch fest, dass beide Staaten in diesem Punkt immer unterschiedlicher Ansicht sein werden, denn ihre Demokratien stehen auf etwas anderen Fundamenten. Weitere Aufregung ist also garantiert.

Lars Bräsicke

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May 19, 2013, 5:22:02 AM5/19/13
to
Am 18.05.2013 22:26, schrieb J.Malberg:
> *DAS SOLLTE SICH MAL KIECKBUSCH DURCHLESEN! NUR BEF�RCHTE ICH DAS ER ZU BL�DE IST DAS ZU VERSTEHEN!*

Nazidreck Malberg heult, weil er den Holokaust nicht leugnen darf.

J.Malberg

unread,
May 19, 2013, 5:27:58 AM5/19/13
to

> Nazidreck Malberg heult, weil er den Holokaust nicht leugnen darf.

Lügner!

Ich habe nie den Holocaust geleugnet, denn der Holocaust ist passiert.

Aber Lügen und Unterstellungen gehören ja bei den Linken und Gutmenschen zur üblichen Arbeitsweise.


Holger Marzen

unread,
May 19, 2013, 5:38:54 AM5/19/13
to
* On Sat, 18 May 2013 13:26:54 -0700 (PDT), J.Malberg wrote:

> Es wird Zeit, dass wir über einen der wichtigsten Unterschiede
> zwischen den USA und Deutschland sprechen: Die Stellung der
> Meinungsfreiheit. Das gehört zu den größten Aufreger-Themen im
> deutsch-amerikanischen Verhältnis und auch wenn sich das nicht ändern
> wird – dazu sind gewisse Grundvorstellungen einfach zu gegensätzlich –
> können wir wenigstens dafür sorgen, dass die Leute wissen, warum sie
> sich aufregen.

Die Meinungsfreiheit gilt hier auch uneingeschränkt. Es gibt in unserem
Rechtssystem keine Gedankenverbrechen. Du meinst vermutlich die
Äußerungsfreiheit. Die ist im Zusammenhang mit den Naziverbrechen hier
im Vergleich zu den USA durchaus eingeschränkt. Das heißt aber noch
lange nicht, dass man in den USA freier wäre. Dort geht die Bespitzelung
bis in die Privatsphäre hinein. Man erinnere sich an das Kind, das in
Handschellen abgeführt wurde, weil Nachbarn durch die Fensterscheiben
gesehen haben, wie es seinem Geschwisterchen aufs Klo geholfen hat.
Außerdem läuft in Florida gerade eine inquisitionsartige
Denunziantenförderung, siehe
http://jacksonville.com/news/crime/2013-05-16/story/tipping-law-enforcement-possible-terrorist-activity-purpose-13-county

Hier in Deutschland darf man nicht äußern, dass der Holocaust nicht
stattgefunden hat, das ist also eine der wenigen verbotenen Lügen. Du
kannst davon ausgehen, dass Du in den USA sehr schnell Stress mit den
Behörden bekommen würdest, wenn Du dort die Wahrheit in großen Stil
verbreiten würdest, dass die USA die Nazis lange unterstützt und nach
dem Krieg in Ruhe gelassen haben, dass sie also am Holocaust eine
Mitschuld tragen.

Der Unterschied ist offensichtlich.

Odin

unread,
May 19, 2013, 5:50:48 AM5/19/13
to
On 18 Mai, 22:26, "J.Malberg" <j.malb...@gmail.com> wrote:
> *DAS SOLLTE SICH MAL KIECKBUSCH DURCHLESEN! NUR BEFÜRCHTE ICH DAS ER ZU BLÖDE IST DAS ZU VERSTEHEN!*
>
> http://usaerklaert.wordpress.com/2006/11/22/free-speech-teil-1-warum-...
Die Amis schützen die ja nicht, sie lassen sie nur ihre Argumente
vortragen. Dieser zwei Sätze sind besonders wichtig:***Nicht ein
Verbot ist demnach die beste Vorgehensweise, sondern der offen
ausgetragene Streit mit den Urhebern solcher Gedanken. Dieser kann
dann auch ruhig lautstark, bitterböse und brutal sein.***

Wer die Wahrheit auf seiner Seite hat, der braucht keine Lüge! Wenn
der Staat ein Verbot von Meinungen erläßt und das auch noch mit Gewalt
gegen seine Meinungsgegner durchsetzt, dann hat er längst nicht mehr
die Wahrheit auf seiner Seite! Auch wenn sein Büttel das nie kapieren
wird!

Lars Bräsicke

unread,
May 19, 2013, 6:28:54 AM5/19/13
to
Am 19.05.2013 11:27, schrieb J.Malberg:
>
>> Nazidreck Malberg heult, weil er den Holokaust nicht leugnen darf.
>
> L�gner!
>
> Ich habe nie den Holocaust geleugnet,

Hab ich was anderes gesagt, Hohlbirne?

> denn der Holocaust ist passiert.
>
> Aber L�gen und Unterstellungen geh�ren ja bei den Linken und Gutmenschen zur �blichen Arbeitsweise.

Es ist deine "Arbeitsweise", Hohlbirne, wie an deinen best�ndig
wiederholten Verunglimpfungen von Mordopfern zu sehen, du dreckiges
St�ck Nazischei�e.

J.Malberg

unread,
May 19, 2013, 6:44:45 AM5/19/13
to

> Es ist deine "Arbeitsweise", Hohlbirne, wie an deinen best�ndig
>
> wiederholten Verunglimpfungen von Mordopfern zu sehen, du dreckiges
>
> St�ck Nazischei�e.

Wäre mir neu, dass es schon ein Urteil gibt!

Solange Tschäpe nicht verurteilt ist, IST sie unschuldig. Man kann daher jetzt nur von *vermeintlichen* Mordopfern sprechen.

Und es gibt ernsthafte Beweise, dass die im Drogenhandel verstrickt waren.


Lars Bräsicke

unread,
May 19, 2013, 7:10:20 AM5/19/13
to
Am 19.05.2013 12:44, schrieb J.Malberg:
>
>> Es ist deine "Arbeitsweise", Hohlbirne, wie an deinen best�ndig
>>
>> wiederholten Verunglimpfungen von Mordopfern zu sehen, du dreckiges
>>
>> St�ck Nazischei�e.
>
> W�re mir neu, dass es schon ein Urteil gibt!
>
> Solange Tsch�pe nicht verurteilt ist, IST sie unschuldig.

Unsinn, Nazidreck.
Schuldig ist, wer sich schuldig macht.
Die stinkende Nazifotze ist nicht unschuldig, sie hat nur vor Gericht
als unschuldig zu gelten. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

> Man kann daher jetzt nur von *vermeintlichen* Mordopfern sprechen.

Sie sind tot und ermordet worden, Dreckschwein.
Es ist dabei v�llig unerheblich, ob ihre M�rder schon verurteilt wurden.

> Und es gibt ernsthafte Beweise, dass die im Drogenhandel verstrickt waren.

Nein, gibt es nicht, du konntest jedenfalls keine bringen.

Günter Meier

unread,
May 19, 2013, 7:18:04 AM5/19/13
to
Nur gut, dass du kein Richter oder Sch�ffe bist.
Als Arzt einer renomierten Klinik in Beelitz, bist du jedoch ein
gewaltiges Arschloch. Ich hoffe nur, dass deine Patienten nicht auch
unter deiner Neurose zu Leiden haben.

J.Malberg

unread,
May 19, 2013, 7:23:11 AM5/19/13
to

> Unsinn, Nazidreck.
>
> Schuldig ist, wer sich schuldig macht.
>
> Die stinkende Nazifotze ist nicht unschuldig, sie hat nur vor Gericht
>
> als unschuldig zu gelten. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Entweder keine Ahnung vom Rechtsstaat oder einfach nur rechtsfeindlich!

Tschäpe ist nicht verurteilt und daher unschuldig. Es entscheidet auch nicht der Gutmenschenpöbel oder Jammer-Musels sondern dass Gericht.

Wo sind den bitte die Beweise gegen Tschäpe?

J.Malberg

unread,
May 19, 2013, 7:28:17 AM5/19/13
to

> Die stinkende Nazifotze ist nicht unschuldig,

Was für eine poetische Ausdrucksweise!

Und woher weiß Du das? Hast *DU* schon an Ihr gerochen???

Milch Schnitte

unread,
May 19, 2013, 7:47:29 AM5/19/13
to
Am 19.05.2013 13:10, schrieb Lars Br�sicke:

> Die stinkende Nazifotze ist nicht unschuldig

LOL, scheint eine unbeschriebene pornographische Obsession zu sein,
dieser Sabber-Antifaschismus.
Auch Stink-Depp "++++++(((BLA=BLUB)))++++++" wichst sich seine
Holocaust-Pornos am liebsten selbst zusammen.

Siegfrid Breuer

unread,
May 19, 2013, 8:58:00 AM5/19/13
to
use...@braesicke.de (Lars Br�sicke) schrieb:

> Die stinkende Nazifotze

Manchmal ist es ganz einfach, sich als dummer plaerrender Vollidiot
darzustellen, wie mir scheint. Die Saat von Ottmar Ohlemacher geht
auf! <PRUUUUUST>

> Sie sind tot und ermordet worden, Dreckschwein.
> Es ist dabei v�llig unerheblich, ob ihre M�rder schon verurteilt
> wurden.

Man muss auch nichtmal rausfinden, wer die Moerder wirklich waren,
wenn man sich jemand gefaelliges ausgeguckt hat, nichtwahr?
Und solche Vollidioten wie Du wollen sich ueber die Nazizeit aufregen!

--
> Wenn man bloed im Kopf ist, dann ist alles egal.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
[resuemiert Ohlemacher in 1aoyopdvid5p3$.f0d0xr5u941l$.d...@40tude.net]
-> http://www.hinterfotz.de - Groesster Usenet-Comedian ever! <-

Odin

unread,
May 19, 2013, 9:16:17 AM5/19/13
to
On 19 Mai, 13:28, "J.Malberg" <j.malb...@gmail.com> wrote:
> > Die stinkende Nazifotze ist nicht unschuldig,
>
> Was für eine poetische Ausdrucksweise!

Das ist die Ausdrucksweise von menschlichem Abfall!

Lars Bräsicke

unread,
May 19, 2013, 9:30:16 AM5/19/13
to
Am 19.05.2013 13:23, schrieb J.Malberg:

> Tsch�pe ist nicht verurteilt und daher unschuldig.

Aha.
Aber ermordete T�rkisch- und Griechischst�mmige sind f�r dich nat�rlich
schuldig des Drogenhandels.

Alles klar, NSU-Sympathisant Malberg.

Der Habakuk.

unread,
May 19, 2013, 9:33:53 AM5/19/13
to
Am 19.05.2013 15:16, schrieb Odin:
> On 19 Mai, 13:28, "J.Malberg" <j.malb...@gmail.com> wrote:
>>> Die stinkende Nazifotze ist nicht unschuldig,
>>
>> Was fᅵr eine poetische Ausdrucksweise!
>
> Das ist die Ausdrucksweise von menschlichem Abfall!
>
Jedenfalls die eines primitiven Menschen!

Du weiᅵt, daᅵ ich nichts von Nazis und Nazismus halte. Auch deutliche
Worte notfalls nicht scheue. Aber gerade dann und deswegen sollte man
unsere gesellschaftlichen Errungenschaften wie Rechtsstaatlichkeit und
(wenigstens das Bemᅵhen um) faire Prozesse nicht einfach so schnell mal
ᅵber Bord werfen, wenns um den vermeintlichen oder tatsᅵchlichen
politischen Gegner geht, wie es hier B. auf seine Unterschichtmanier
praktiziert.

Nach seinen Formulierungen ist zu befᅵrchten, daᅵ er ganz einfach ein
rotlackierter Faschist ist. Oder meinetwegen rot-grᅵn kariert. Das
Stasifreundchen wᅵnscht sich fᅵr 'gewisse Elemente' Sonderbehandlung,
bzw. setzt da fᅵr sich selbstherrlich jede Rechtsstaatlichkeit auᅵer Kraft.
Ist ja nur eine "stinkende Nazifotze"!
Da ist es von der Rechtsstaatlichkeit ᅵber die Vorverurteilung nur noch
ein kleiner Schritt zum Lynchen aus "gerechtem Volkszorn", das solchen
Typen Beweise problemlos ersetzt. Muᅵ man auch nicht denken, was Leuten
wie ihm sehr entgegen kommen dᅵrfte.

Er ist also ein verkommener Linksfaschist. Auf seine Art selber ein
'stinkendes Naziarschloch', um in Brᅵsigscher Diktion zu sprechen. Halt
nur rot statt braun.
Vielleicht leidet er ja an Hᅵmorrhoiden. lol

Der Habakuk.

--
Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!

Lars Bräsicke

unread,
May 19, 2013, 9:40:17 AM5/19/13
to
Am 19.05.2013 15:33, schrieb Volksvberhetzer Habakuk:
> Das
> Stasifreundchen

Hakkedicht mal wieder am Verleumden und ...

wᅵnscht sich fᅵr 'gewisse Elemente' Sonderbehandlung,

... lᅵgen.



Erika Cieśla

unread,
May 19, 2013, 8:36:44 PM5/19/13
to
Antwort auf eine Nachricht von Jammerlappen Malberg

> (…)

Du gibst Dir große Mühe, – aber wozu?

Üble Nachrede, Beleidigung und Anstiftung (unter anderem zum Rassenhaß,
et cetera) sind und bleiben Straftaten.


Heul doch!
𝓔𝓻𝓲𝓴𝓪 𝓒𝓲𝓮𝓼𝓵𝓪
<www.erika-ciesla.de>

⚠ VORSICHT! ⚠
Bitte nicht weiterlesen, der Text endet hier!

Siegfrid Breuer

unread,
May 19, 2013, 8:56:00 PM5/19/13
to
nor...@localhost.invalid (Erika Cie?la) schrieb:

> �ble Nachrede, [...] sind und bleiben Straftaten.

Erklaer das doch mal dem ueber alle Massen ueberlegenen Hamburger
Ex-Pedell Dr. Horst Leps, Schnatterliese:

http://www.hinterfotz.de/dokterchen.html

Oder dem schwerstbehaemmerten hobbylangzeitarbeitslosen Plaerrkopp
Ottmar Ohlemacher:

http://www.tipota.de/groesste(r)_usenet_comedian(s)_ever/#ottibetteltwieder

--
Du h�ttest vielleicht gerne was gegen Juden (zum Beispiel Zyklon-B),
aber die Zeit ist abgelaufen.
[Schnatterliese Erika Ciesla froent ihrem hinterfotzigen Naturell
mit primitivsten Unterstellungen in <aupu6g...@mid.individual.net>]

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