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OT?: Aus der Untersuchungshaft zum Grundwehrdienst?

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Hans Ludwig Wiegel

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Dec 11, 2005, 11:11:42 AM12/11/05
to
Hallo,

aus meiner eigenen Wehrdienstzeit beim "Bund" (April 1989 – Juni
1990) kenne ich kenne ich den Fall eines Wehrdienstleistenden, der
seinen Einberufungsbefehl in der Untersuchungshaft erhielt. Wieso er
dort einsaß weiß ich leider nicht mehr.

Während seiner Wehrdienstzeit "entfernte er sich mehrfach unerlaubt
von der Truppe", wie das im Bundeswehr-Chinesisch heißt.

Die entfallene Dienstzeit durfte er dann, inklusive fünf Tagen
Arrest in der Arrestzelle, die sich im Wachgebäude befand,
nachdienen.

War das damals, Ende der 1980er-Jahre gängige Praxis
bei der Bundeswehr?

Wer weiß Näheres?

Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.

Gruß

Hans Ludwig

Andreas Klein

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Dec 11, 2005, 12:12:54 PM12/11/05
to
Hans Ludwig Wiegel schrieb:

> Die entfallene Dienstzeit durfte er dann, inklusive fünf Tagen
> Arrest in der Arrestzelle, die sich im Wachgebäude befand,
> nachdienen.
>
> War das damals, Ende der 1980er-Jahre gängige Praxis
> bei der Bundeswehr?

Naja... das war und ist nicht nur gängige Praxis, sondern steht so im
Gesetz.

Grüsse,

Andreas

Andreas


--
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Bitte '-reject-' aus der Mailadresse bei einer Antwort mit PM entfernen.

Adrian Knoth

unread,
Dec 15, 2005, 5:16:03 AM12/15/05
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Hans Ludwig Wiegel <hl.w...@arcor.de> wrote:

> Die entfallene Dienstzeit durfte er dann, inklusive fünf Tagen
> Arrest in der Arrestzelle, die sich im Wachgebäude befand,
> nachdienen.

Zumindest das ist durchaus üblich. War zumindest 2001 bei
mir auch noch so.

(sollte auch in Gesetzen manifestiert sein)

--
mail: a...@thur.de http://adi.thur.de PGP: v2-key via keyserver

Warum gräbst du ein vier Wochen altes posting aus? Geh einfach sterben.
Das wäre für dich doch ein schöner Vorsatz fürs neue Jahr. (Felix Deutsch)

Mario Brückner

unread,
May 10, 2006, 6:40:26 AM5/10/06
to
Adrian Knoth hämmerte auf sein Keyboard, bis folgender Text auf dem
Display stand::

> Hans Ludwig Wiegel <hl.w...@arcor.de> wrote:
>
>> Die entfallene Dienstzeit durfte er dann, inklusive fünf Tagen
>> Arrest in der Arrestzelle, die sich im Wachgebäude befand,
>> nachdienen.
>
> Zumindest das ist durchaus üblich. War zumindest 2001 bei
> mir auch noch so.
>
> (sollte auch in Gesetzen manifestiert sein)
>
Hi,

ist auch heut noch so.
Wehrdienstzeit, die wegen eigenem Verschulden nicht gedient wird, muss
nachgedient werden. Was das Strafmaß angeht, liegt es im Ermessen des
Kompaniechef's (bis 7 Tage meines Wissens nach) alles was drüber raus
geht über diese 7 Tage muß von höherer Ebene angeordnet werden.

So war es auch 2004 noch, wo ich entlassen wurde...
Aber alles hab ich auch nicht mehr im Kopf.

--
Humor ist, wenn man trotzdem lacht.

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