Moin, beachten sollte man evtl., das wenn man spaeter in Rente geht, und
man will/muss wieder in die gesetzl. KK zurueck, auch alle Beitraege
selbst zahlen muss. In der gesetzl. KK muss man nur 7,5% zahlen. Das kann
ein Nachteil sein. Lt. irgendeinem Gesetz muss man 9/10 der zweiten
Lebensarbeitshaelfte in der gesetzl. KK gewesen sein um Anspruch auf die
Zuzahlung zu haben. Zur Beitragsermessung werden alle Einkuenfte hinzu
gezogen, und das jedes Jahr neu. Gruss. Klaus