Mal so in den Raum geworfen - sehe ich das richtig?
Infolge Crashs der eigenen Firma platt, Unterhaltspflicht für zwei
Kinder nach Trennung besteht ebenso - der ich aber nicht nachkommen
kann eben aufgrund der besagten Pleite und fehlendem Job.
Im Falle einer Insolvenzanmeldung beträfe diese natürlich nur die bis
dahin geleisteten Unterhaltsvorschusszahlungen des Jugendamtes,
laufende Zahlungen wären nicht betroffen und müssten demzufolge
geleistet werden. Was ich (Job vorausgesetzt) ja auch gerne täte - nur
was ist, wenn der besagte Job wieder fliegen ginge und ich dazu nicht
in der Lage bin?
Gegenwärtiger Kenntnisstand ist, dass in diesem Fall der Gläubiger
"Jugendamt" aufgrund der "neu entstehenden" Unterhaltsschulden bei der
Restschuldbefreiung querschießen kann, so dass diese u.U. versagt
würde und im ärgsten Fall sogar mit einer Sperre gerechnet werden
müsste.
Weiß da jemand hier Genaueres und lässt mich an seiner Weisheit
teilhaben? *g*
Ich gehe mal davon aus, dass der OP eine Privatinsolvenz meint.
Dann meinst du aber die "laufenden" Schulden, Rückständige Schulden
fließen sehr wohl mit ein.
> Die UVK kann dir aber die Schulden unabhängig vom Insolvenzverfahren
> erlassen, wenn das der Sache dienlich ist.
Mit Glück...
Viel wichtiger: dieses Thema beantwortet die Frage nicht - nämlich was
passiert, wenn das Inso-Verfahren eröffnet ist und läuft, und DANN
während der Wohlverhaltensphase der Unterhalt nicht mehr gezahlt
werden kann.
Kann man (was mich in diesem Land nicht wundern würde^^) dazu
gezwungen werden, gefälligst trotz Jobverlust,ALG II o.ä. das nötige
Geld zu haben, und in der Folge bestraft werden, wenn das (oh Wunder)
nicht klappt?
Oder gibt es eine Regelung, die den Ausgang des Insolvenzverfahrens
NICHT negativ beinflusst? Und die möglichst nicht davon abhängt, dass
man von der Gnade oder dem Entgegenkommen des JA abhängig wird -
darauf zu hoffen, kann einem schließlich den Hals brechen...
> Altschulden schon, aber keine Schulden aus Unterhaltsforderungen.
Natürlich auch Schulden aus Unterhaltsforderungen! Bei der
Privatinsolvenz werden ALLE(!) Schulden berücksichtigt!
> Du darfst in den 6 Jahren keine neuen Schulden machen. Machst du welche,
> wird dir die Restschuldbefreiung verweigert.
Da bin ich mir gar nicht so sicher, ob das für den laufenden Unterhalt
auch gilt. Der läuft zwar neu auf, ist aber meines Wissens kein Grund
die Restschuldbefreiung zu versagen.
Übrigens stimmt das mit dem "mehr Geld vom Amt bei H4" so leider auch
nicht - den Fall hatte ich nach dem Crash schon und die interessiert
das einen feuchten Kehricht, solange die Kids nicht bei einem wohnen.
Und in dem Fall entfiele ja auch die Unterhaltsfrage in obiger Form^^
Aber da das auch nicht Gegenstand meiner Frage war, ist dieser Punkt
derzeit auch nicht so wichtig.
Ich hoffe nur,ich finde zum eigentlichen Problem noch eine Lösung -
sonst wird das ne ganz heiße Kiste.
Ich danke jedenfalls schon mal für die ersten Antworten und Eure
Mühe!
Naja, wenn es nur um diese eine Frage ginge, dann ist das ja mit einem
Anwalt gut zu regeln ;-)
> Übrigens stimmt das mit dem "mehr Geld vom Amt bei H4" so leider auch
> nicht - den Fall hatte ich nach dem Crash schon und die interessiert
> das einen feuchten Kehricht, solange die Kids nicht bei einem wohnen.
> Und in dem Fall entfiele ja auch die Unterhaltsfrage in obiger Form^^
Kein Unterhalt wegen H4? Irre dich mal da nicht.
Punkt 1) Unterhaltsrecht existiert nur auf dem Papier. Wenn du großes
Glück hast, findest du einen Richter, der deiner Argumentation folgt,
ansonsten bleibt noch "Fiktion"...
Punkt 2) Du bist ein Mann.
> Ich hoffe nur,ich finde zum eigentlichen Problem noch eine Lösung -
> sonst wird das ne ganz heiße Kiste.
Auch nicht mehr so schlimm wie früher. Gehen momentan viele pleite...
Das Problem bleibt. Wenn es einen Versagungsgrund für die RSB
darstellen würde, wenn ich während der "Wohlfühlphase" (geiler
Begriff, heute hier gelesen, musste ich auch direkt mal verwenden...
*grins*) plötzlich außerstande wäre besagten Unterhalt zu zahlen, dann
wäre das ein ziemlich riskanter Drahtseilakt...
Ich warte mal noch ein bisl ab, ob hier noch jemand was genaueres
weiß, ehe ich zum RA renne. Wobei - "frag-einen-anwalt.de" scheint für
so was auch ne gute Adresse zu sein, hab da heut schon einiges
Interessantes gesehen...
> Bei der Privatinsolvenz werden ALLE(!) Schulden berᅵcksichtigt!
Das ist falsch. Schulden aus Straftaten fallen da raus. Damit meine ich
beispielsweise Schadenersatz, Schmerzensgeld, Gerichtskosten usw.
Michael
Das ist korrekt und habe ich aber nicht vergessen, da ich mich hier in
der Regel nicht mit Straftätern unterhalte (wobei die Sicht der Frauen
wohl anders wäre...) habe ich das mal ausgelassen.
> [...]
> So du in den Genuss von H4 kommen solltest, musst du ja im Antrag angeben,
> dass du Unterhalt zahlen musst und dann gibt es mehr Geld vom Amt.
Bitte, was?
D�rfte man bitte erfahren, wie das Wunderland hei�t, in welchem das so sein
soll?
Andi
--
"Optimismus ist nur Mangel an Information."
John Priestley
> Das gab tatsächlich bis vor einigen Monaten mehr H4, wenn man für ein Kind
> Unterhalt zahlen musste. Jetzt gibt es das nicht mehr!
>
> Soviel zum fürsorglichen, deutschen Staat :-(
Wenn's um Sparen geht, sind Kinder gerade passend.
(Wehe aber, die Mutter/der Vater tut selbiges...)
> Nun, der Staat muss den notleidenen Banken Milliarden zahlen. Da bleibt für
> popelige Kinder eben nichts übrig.
Das wäre auch zu menschlich. Passt nicht in den Kapitalismus.
> Die hätten mal lieber Saftläden wie die Commerzbank und Hypovereinsbank
> baden gehen lassen sollen. Damit wäre viel Leid erspart worden und man hätte
> noch Geld für die Kinder.
Höre bitte auf, das grenzt schon an gesunden Menschenverstand. Das
kenne CDU und SPD Wähler nicht mehr...
> Meine Ex zahlt seit 1994 keinen Unterhalt. Mache das mal als Mann, dann
> sperren sie dich ein.
Aber nur wenn du doof bist. Musst halt nicht vor Gericht sagen, dass du
kein Bock hast für die Sau zu arbeiten, sondern reumütig 15 Minuten
alle Anstrengungen heucheln. Das hält man noch aus.
FRank B.
>>>> So du in den Genuss von H4 kommen solltest, musst du ja im Antrag
>>>> angeben,
>>>> dass du Unterhalt zahlen musst und dann gibt es mehr Geld vom Amt.
>>> D�rfte man bitte erfahren, wie das Wunderland hei�t, in welchem das so
>>> sein
>>> soll?
>> Das w�rde ich auch gerne wissen. Meine Ex, seit ich ihr Faulenzertum
>> nicht mehr finanziere, ist sie ALG II - Empf�ngerin, hat noch nie
>> einen Cent Unterhalt gezahlt f�r unsere Tochter. Was allerdings das
>> �bliche ist bei unterhaltsverpflichteten M�ttern.
> Also, ich habe ihn heute nochmal fragen k�nnen.
.................^^^
Wen denn eigentlich?
> Das gab tats�chlich bis vor einigen Monaten mehr H4, wenn man f�r ein Kind
> Unterhalt zahlen musste.
Sagen wir mal so: Ich k�nnte mich ja �w�nthyl[tm] hinrei�en lassen, das
gelegentlich[tm] wenigstens vor�bergehend[tm] mal zu glauben, wenn es denn
da nur ein bi�chen mehr als dieses aus dritter Hand (wessen Hand
�berhaupt?) kolportierte Ger�cht g�be - so verf�hrerisch das Ger�cht auch
sein mag.
> Jetzt gibt es das nicht mehr!
Und wann gab es das jemals?
Andi
--
"Ich denke, es ist kriminell, wie sich die Menschen �ber einen kleinen Mord
derart aufregen."
Patricia Highsmith
oneonone:
> Hallo erst mal... ^^
>
> Mal so in den Raum geworfen - sehe ich das richtig?
Hm?
> Infolge Crashs der eigenen Firma platt, Unterhaltspflicht fᅵr zwei
> Kinder nach Trennung besteht ebenso - der ich aber nicht nachkommen
> kann eben aufgrund der besagten Pleite und fehlendem Job.
man [Unterhaltsᅵnderungsklage | Pfᅵndungsschutzklage]
> Im Falle einer Insolvenzanmeldung betrᅵfe diese natᅵrlich nur die bis
> dahin geleisteten Unterhaltsvorschusszahlungen des Jugendamtes,
> laufende Zahlungen wᅵren nicht betroffen und mᅵssten demzufolge
> geleistet werden. Was ich (Job vorausgesetzt) ja auch gerne tᅵte - nur
> was ist, wenn der besagte Job wieder fliegen ginge und ich dazu nicht
> in der Lage bin?
Du musst beweisen, dass du weder in der Lage warst oder bist _und_ alles
getan hast, um diesem Umstand abzuhelfen. Viel Glᅵck dabei!
> Gegenwᅵrtiger Kenntnisstand ist, dass in diesem Fall der Glᅵubiger
> "Jugendamt" aufgrund der "neu entstehenden" Unterhaltsschulden bei der
> Restschuldbefreiung querschieᅵen kann, so dass diese u.U. versagt
> wᅵrde und im ᅵrgsten Fall sogar mit einer Sperre gerechnet werden
> mᅵsste.
Telefoniere doch mal mit dem JA-Sachbearbeiter und schildere ihm deine
Lage. Das soll schon geholfen haben ;-).
> Weiᅵ da jemand hier Genaueres und lᅵsst mich an seiner Weisheit
> teilhaben? *g*
Mit der Weisheit ist da so 'ne Sache, wenn im jeweiligen Einzelfall
entschieden wird, wovon wir mal ausgehen mᅵssen. Wundervolles Land!
MfG
Wolfgang