ich zahle Unterhalt f�r ein nicht eheliches Kind. Bisher kam p�nktlich alle
zwei Jahre die Aufforderung vom Anwalt der Kindesmutter zur Offenlegung
aller Eink�nfte mit dem Ziel der Neufestsetzung des Unterhalts.
Dieses Jahr w�re es wieder f�llig gewesen, aber es kam nichts. In einer
Internet-Community fand ich zuf�llig das Profil meines Kindes mit dem
Berufsstatus "arbeitssuchend".
Fragen:
Wie lange muss der Unterhalt gezahlt werden? Was muss ich tun, wenn ich
vermute, dass das Kind einer Arbeit nachgeht? Wann muss/kann ich den Status
des Kindes hinsichtlich seiner Einkommenssituation abfragen lassen? Wie
soll ich mich aktuell verhalten?
Vielen Dank f�r Tipps!
Gr��e
Magnus
"Obwohl mit dem Erreichen der Vollj�hrigkeit das elterliche Sorgerecht
erlischt, besteht �ber diesen Zeitpunkt hinaus ein Anspruch auf
Unterhalt, der sich �ber den Zeitraum einer Schul- oder
Berufsausbildung erstreckt."
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/kind-volljaehrig.html
"�ber den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung hinaus verl�ngert
sich der Anspruch jedoch nicht. Auch nicht dann, wenn in der Folge
nach der Ausbildung keine Arbeitsstelle gefunden wird. Eine
Arbeitsplatzgarantie kann niemand gew�hren."
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/kind-in-ausbildung.html
"Grunds�tzlich hat ein Kind nur einen Anspruch auf Finanzierung einer
Ausbildung. Deshalb kann das Kind nicht nach erfolgreicher Beendigung
der ersten Lehre Unterhalt f�r eine weitere Lehre beanspruchen.
Dasselbe gilt f�r ein Studium."
http://www.scheidung-online.de/ku_wann3.htm
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_wann3.htm
>
> Vielen Dank f�r Tipps!
Kommt jetzt auf das Verh�ltnis zwischen dir und Kind an. Ich w�rde
mich da schon mal bei ihm erkundigen ob die Ausbildung erfolgreich
beendet wurde.
Wenn da keine Auskunft kommt, zum Anwalt und die Unterhaltszahlungen
aussetzten.
Berufstatus Arbeitssuchend kann nach Vollj�hrigkeit alles hei�en und
setzt keine abgeschlossene Lehre voraus.
>
> Gr��e
> Magnus
Friedrich
er ist 15 und es gibt einen Titel, der vor gut 2 Jahren erstellt wurde.
Gr��e
Magnus
elwu wrote:
> On Sat, 10 Oct 2009 15:20:03 +0000 (UTC), Magnus Warker
> <mag...@mailinator.com> wrote:
>
>>Wie lange muss der Unterhalt gezahlt werden?
>
> Schau hier: http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
>
> Wie alt ist sie denn? Und besteht ein Titel oder ist der Unterhalt nur
> auf Basis der Anwaltsschreiben festgelegt?
>
> /elwu