Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Unterhalt - Kind wird berufstätig

1 view
Skip to first unread message

Magnus Warker

unread,
Oct 10, 2009, 11:20:03 AM10/10/09
to
Hallo,

ich zahle Unterhalt f�r ein nicht eheliches Kind. Bisher kam p�nktlich alle
zwei Jahre die Aufforderung vom Anwalt der Kindesmutter zur Offenlegung
aller Eink�nfte mit dem Ziel der Neufestsetzung des Unterhalts.

Dieses Jahr w�re es wieder f�llig gewesen, aber es kam nichts. In einer
Internet-Community fand ich zuf�llig das Profil meines Kindes mit dem
Berufsstatus "arbeitssuchend".

Fragen:

Wie lange muss der Unterhalt gezahlt werden? Was muss ich tun, wenn ich
vermute, dass das Kind einer Arbeit nachgeht? Wann muss/kann ich den Status
des Kindes hinsichtlich seiner Einkommenssituation abfragen lassen? Wie
soll ich mich aktuell verhalten?

Vielen Dank f�r Tipps!

Gr��e
Magnus

Message has been deleted

Friedrich Bartel

unread,
Oct 11, 2009, 7:30:03 AM10/11/09
to
Magnus Warker schrieb:
> Hallo,

>
> Fragen:
>
> Wie lange muss der Unterhalt gezahlt werden? Was muss ich tun, wenn ich
> vermute, dass das Kind einer Arbeit nachgeht? Wann muss/kann ich den Status
> des Kindes hinsichtlich seiner Einkommenssituation abfragen lassen? Wie
> soll ich mich aktuell verhalten?

"Obwohl mit dem Erreichen der Vollj�hrigkeit das elterliche Sorgerecht
erlischt, besteht �ber diesen Zeitpunkt hinaus ein Anspruch auf
Unterhalt, der sich �ber den Zeitraum einer Schul- oder
Berufsausbildung erstreckt."

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/kind-volljaehrig.html


"�ber den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung hinaus verl�ngert
sich der Anspruch jedoch nicht. Auch nicht dann, wenn in der Folge
nach der Ausbildung keine Arbeitsstelle gefunden wird. Eine
Arbeitsplatzgarantie kann niemand gew�hren."

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/kind-in-ausbildung.html

"Grunds�tzlich hat ein Kind nur einen Anspruch auf Finanzierung einer
Ausbildung. Deshalb kann das Kind nicht nach erfolgreicher Beendigung
der ersten Lehre Unterhalt f�r eine weitere Lehre beanspruchen.
Dasselbe gilt f�r ein Studium."

http://www.scheidung-online.de/ku_wann3.htm

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_wann3.htm


>
> Vielen Dank f�r Tipps!

Kommt jetzt auf das Verh�ltnis zwischen dir und Kind an. Ich w�rde
mich da schon mal bei ihm erkundigen ob die Ausbildung erfolgreich
beendet wurde.
Wenn da keine Auskunft kommt, zum Anwalt und die Unterhaltszahlungen
aussetzten.

Berufstatus Arbeitssuchend kann nach Vollj�hrigkeit alles hei�en und
setzt keine abgeschlossene Lehre voraus.
>
> Gr��e
> Magnus

Friedrich

Magnus Warker

unread,
Oct 13, 2009, 4:25:03 AM10/13/09
to
Hallo,

er ist 15 und es gibt einen Titel, der vor gut 2 Jahren erstellt wurde.

Gr��e
Magnus

elwu wrote:

> On Sat, 10 Oct 2009 15:20:03 +0000 (UTC), Magnus Warker
> <mag...@mailinator.com> wrote:
>
>>Wie lange muss der Unterhalt gezahlt werden?
>

> Schau hier: http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
>
> Wie alt ist sie denn? Und besteht ein Titel oder ist der Unterhalt nur
> auf Basis der Anwaltsschreiben festgelegt?
>
> /elwu

Message has been deleted
0 new messages