Hallo liebe NG! Ich schildere hier den Fall eines sehr guten Bekannten:
Meine Ex- Freundin und ich haben das geteilte Sorgerecht für unseren, jetzt zweijährigen, gemeinsamen Sohn. Ich lernte eine Frau kennen, die wunderbar mit dem Kind zurechtkam. Obwohl wir mittlerweile unsere Beziehung beendet haben, unternehmen wir sehr viel gemeinsam, da wir uns weiterhin sehr gut verstehen und einen Bekanntenkreis pflegen. Für uns war es bisher selbstverständlich, daß sie auch jetzt noch bei den Besuchen des Sohnes dabei ist. Die Beiden kommen wunderbar miteinander aus und wir genießen alle drei die Besuchstage. Nun hat die Mutter des Kindes bei Gericht erwirkt, daß meine gute Bekannte, sie ist nie allein mit dem Jungen gewesen, keinen Kontakt mehr zu meinem Sohn haben darf. Es ist nie etwas vorgefallen, außer daß die Mutter des Kindes auf meine Bekannte gar nicht gut zu sprechen ist- warum kann niemand nachvollziehen. Wenn meine Bekannte und ich noch in einer eheähnlichen Beziehung stünden, wäre das etwas anderes, dann dürfte sie an den Besuchstagen anwesend sein. Wir können beide diesen Beschluß nicht nachvollziehen. Hat jemand das Gleiche erlebt und kann uns einen Rat geben, wonach bei solchen Beschlüssen gegangen wird. Uns tut es sehr leid, denn auch mein Sohn hat diese gemeinsamen Unternehmungen genossen. Vielen Dank im Voraus