Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Brief vom Landesamt für Finanzen

27 views
Skip to first unread message

Karsten Linke

unread,
Apr 17, 2009, 2:55:07 PM4/17/09
to
Hallo Gruppe,

habe heute ein Schreiben erhalten vom Landesamt für Finanzen, mit
folgendem Inhalt:

Vollzug des §7 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG);
Freistaat Bayern ./. "Mein Name", geb. "Mein Geburtsdatum"
"Wohnort"
wegen übergangener Unterhaltsansprüche des Kindes
"Name des Kindes" "Geburtsdatum"

Sehr geehrter Herr Linke,

wie Ihnen die/das Landratsamt Schwandorf "Jugendamt" bereits mitgeteilt
hat, schulden Sie dem Freistaat Bayern in dieser Sache 1050,00 EUR aus
übergangenen Unterhaltsansprüchen nach dem UVG.

Der Rückstand setzt sich wie folgt zusammen:

Im Zeitraum 131205 bis einschließlich 30.09.08 waren Sie über Ihre
geleisteten Zahlungen hinaus nicht leistungsfähig.
Für den nachfolgenden Zeitraum wurde von Ihrer vollen Leistungsfähigkeit
ausgegangen, eine evtl. Leistungsunfähigkeit müssten Sie nachweisen.

vom 01.10.08 bis 30.11.08 mtl. EUR 125 = EUR 250
vom 01.12.08 bis 31.12.08 mtl. EUR 168 = EUR 168
vom 01.01.09 bis 30.04.09 mtl. EUR 158 = EUR 632

gesamt 1050 EUR

Nach den vorliegenden Unterlagen sind Sie seit 15.09.08 bei Firma "X"
beschäftigt. Ihr Nettoeinkommen im Dezember 2008 betrug 968,77 EUR, damit
liegt es 68,77€ über dem Selbstbehalt.
Aus Ihrer Unterhaltspflicht heraus sind Sie gehalten sich um eine
entsprechend entlohnte Arbeit zu kümmern um diese Pflicht erfüllen zu
können ggf. müssten Sie auch einen Nebenjob annehmen.

Ich fordere Sie hiermit auch auf, die monatlichen UVG-Leistungen für Ihr
Kind ab 01.05.09 in Höhe von derzeit 158€ zu erstatten.
Sie können dies mit Schuld befreiender Wirkung nur durch Zahlung an den
Freistaat Bayern (§7 Abs. 2 UVG), hier an die Staatsoberkasse Bayern
"Bankverbindung"
"Verwendungsweck"

Der Vorgang ist an das zur gerichtlichen Vertretung des Freistaates
Bayern zuständige Landesamt für Finanzen übergeben worden.

Zur Vermeidung gerichtlicher Schritte bitte ich Sie letztmals den
genannten Betrag in Ihrem eigenen Interesse zu überweisen.

Falls Sie sich außerstande sehen, den geschuldeten Betrag in einer Summe
zu begleichen, könnte auch eine ratenweise Tilgung vereinbart werden.

Sollte bis spätestens 20.05.09 keine Zahlung oder Nachricht eingegangen
sein, wäre ich zu meinem Bedauern angehalten, den Anspruch des Freistaat
Bayern ohne weitere Ankündigung gerichtlich durchzusetzen.

MfG

"Name"

Frage 1: Ich bin durchaus gewillt und mir der Tatsache bewusst, dass ich
Schulden gegenüber dem Staat habe, aber kann man mich zwingen eine
Nebentätigkeit anzunehmen? Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie ich das
machen soll. Ich arbeite in Vollzeit von 07:45-18:00 täglich. Wenn ich
auch noch Nachts arbeiten soll, dann kann ich ehrlich gesagt kaum noch
meine Funktionalität als Mensch sicherstellen. Irgendwann muss ich ja
auch mal schlafen.

Frage 2: Um die Schulden zu tilgen müsste ich deutlich unter meinen
Selbstbehalt hinaus zahlen - ist das mit dem Gesetz überhaupt vereinbar?
Schwer für mich, da ich gerade mal so über die Runden komme, im Moment.

Frage 3: Es gibt auch noch ein zweites Kind, für das ich
unterhaltspflichtig wäre (auch dort wird Unterhaltsvorschuss durch den
Staat gezahlt). Hat das irgend einen Einfluss darauf?

Ich bitte dringend um Eure Hilfe, da ich im Moment ehrlich gesagt
ziemlich verzweifelt bin und nicht weiß, wie ich im Weiteren verfahren
muss/soll.

Habe immer regelmäßig Nachweise erbracht, dass ich nicht zahlungsfähig
bin und das bin ich wirklich nicht :-(((

Danke schonmal im Vorfeld für alle Antworten.

--
Karsten Linke
www.bysu.de

Frank Burmeister

unread,
Apr 17, 2009, 4:20:11 PM4/17/09
to

Kurze Frage vorweg:

Existiert ein Unterhaltstitel oder ein Urteil, nach dem du verpflichtet
bist Unterhalt in welcher Höhe zu zahlen?

Gruß
Frank

Karsten Linke

unread,
Apr 18, 2009, 4:05:03 AM4/18/09
to
Am Fri, 17 Apr 2009 20:20:11 +0000 schrieb Frank Burmeister:

Hallo nochmal,

Also, ich habe damals die Vaterschaft anerkannt, beim lokalen Jugendamt.
Wenn dadurch automatisch ein Titel vorhanden ist, dann ja. Ansonsten habe
ich keine weiteren Schreiben, in denen von einem Titel die Rede wäre.

Ich habe regelmäßig Schreiben erhalten, dass ich mein Einkommen
offenlegen sollte, was ich auch immer nach bestem Wissen und Gewissen
getan habe, um meine finanzielle Lage deutlich zu machen.

Habe eben nochmal nachgeschaut, in einem Schreiben des Landratsamt
Schwandorf steht sogar eindeutig, dass kein Titel vorhanden ist.

--
Karsten Linke
www.bysu.de

Paul Schmitz-Josten

unread,
Apr 18, 2009, 5:50:08 AM4/18/09
to
Karsten Linke in <gsaif7$2pr$1...@news.albasani.net>:

(Auszüge aus dem Schreiben der Finanzbehörde, besonderes Quote-Zeichen)
(Schulden aus Unterhaltsansprüchen nach dem UVG)


|Für den nachfolgenden Zeitraum wurde von Ihrer vollen Leistungsfähigkeit
|ausgegangen, eine evtl. Leistungsunfähigkeit müssten Sie nachweisen.

Geht da was, oder ist das durch die Beschäftigung bei "X" erledigt?

|vom 01.10.08 bis 30.11.08 mtl. EUR 125 = EUR 250
|vom 01.12.08 bis 31.12.08 mtl. EUR 168 = EUR 168
|vom 01.01.09 bis 30.04.09 mtl. EUR 158 = EUR 632

Warum so wechselnde Beträge?

|Nach den vorliegenden Unterlagen sind Sie seit 15.09.08 bei Firma "X"
|beschäftigt. Ihr Nettoeinkommen im Dezember 2008 betrug 968,77 EUR, damit
|liegt es 68,77€ über dem Selbstbehalt.

Ist das das Durchschnittseinkommen, oder evtl. einmalig durch
Weihnachtsgeld erhöht? AFAIK wird der Durchschnitt aus den Gehältern eines
Jahres gerechnet, hier ggf. vorläufig nur aus den Gehältern seit 1.9.08.

Es könnte sich auch lohnen, die U-Berechnung nachzuprüfen, angefangen vom
Nettoeinkommen bis zu den Tabellenwerten des Unterhalts. (s.u.)

|Aus Ihrer Unterhaltspflicht heraus sind Sie gehalten sich um eine
|entsprechend entlohnte Arbeit zu kümmern um diese Pflicht erfüllen zu
|können ggf. müssten Sie auch einen Nebenjob annehmen.

Säbelrasseln, siehe unten.

|Ich fordere Sie hiermit auch auf, die monatlichen UVG-Leistungen für Ihr
|Kind ab 01.05.09 in Höhe von derzeit 158€ zu erstatten.

Da wollen sie Dich auspressen, müssen aber wissen, dass sie das nur
bröckchensweise bekommen können.

|Falls Sie sich außerstande sehen, den geschuldeten Betrag in einer Summe
|zu begleichen, könnte auch eine ratenweise Tilgung vereinbart werden.

Du könntest ihnen die 68,77 € anbieten, wenn das Einkommen richtig
angegeben ist.

|Sollte bis spätestens 20.05.09 keine Zahlung oder Nachricht eingegangen
|sein, wäre ich zu meinem Bedauern angehalten, den Anspruch des Freistaat
|Bayern ohne weitere Ankündigung gerichtlich durchzusetzen.

Sie fahren also das große Einschüchterungsgeschütz auf...

>Frage 1: Ich bin durchaus gewillt und mir der Tatsache bewusst, dass ich
>Schulden gegenüber dem Staat habe, aber kann man mich zwingen eine
>Nebentätigkeit anzunehmen? Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie ich das
>machen soll. Ich arbeite in Vollzeit von 07:45-18:00 täglich. Wenn ich
>auch noch Nachts arbeiten soll, dann kann ich ehrlich gesagt kaum noch
>meine Funktionalität als Mensch sicherstellen. Irgendwann muss ich ja
>auch mal schlafen.

<Sarkasmus>
Menschen dürfen schlafen, Unterhaltsschuldner nicht.
</>

Wir haben hier schon gehört, dass dies grundsätzlich gefordert werden kann,
mit der Konsequenz, dass man - wenn man es nicht tut - zu Zahlungen über
den Selbstbehalt hinaus verurteilt werden kann. Man tut dann so, als ob der
U-Schuldner mehr verdienen würde. Im Einzelfall entscheidet darüber ein
Gericht.

Es kann sicher nicht schaden, wenn Du dort erfolglose Bewerbungen für höher
bezahlte Jobs vorweisen kannst.

>Frage 2: Um die Schulden zu tilgen müsste ich deutlich unter meinen
>Selbstbehalt hinaus zahlen - ist das mit dem Gesetz überhaupt vereinbar?
>Schwer für mich, da ich gerade mal so über die Runden komme, im Moment.

s.o.

Vielleicht nützt Sebastians "Trick" mit dem Umweg über die Gehaltspfändung
ja etwas (1), vielleicht sind die Behörden da aber rigoroser als private
U-Gläubiger?

(1) nach meinem Verständnis: Wenn der AG mitmacht, darf vom Gehalt nur bis
zum Selbstbehalt gepfändet werden.

>Frage 3: Es gibt auch noch ein zweites Kind, für das ich
>unterhaltspflichtig wäre (auch dort wird Unterhaltsvorschuss durch den
>Staat gezahlt). Hat das irgend einen Einfluss darauf?

Jetzt unmittelbar hat es wahrscheinlich nur einen Einfluss, wenn Du dafür
Zahlungen leistest. Im Endeffekt bedeutet es IMHO, dass Du für beide Kinder
weniger U schuldig bist als für jedes als Einzelkind. Z.B. rutschst Du in
der D'dorter Tabelle um eine Gehaltszeile nach oben (weniger U).

Auch das wäre bei der Nachrechnung des U zu berücksichtigen.

Und dann ist da noch die Frage, ob Du aufgrund Deiner Zahlungen einen
Kindergeldanspruch hast

BTW: Wissen die Ämter von dem jeweils anderen Kind?
Ist das schon irgendwie berücksichtigt?

Ciao,

Paul

Frank Burmeister

unread,
Apr 18, 2009, 1:15:08 PM4/18/09
to
Karsten Linke wrote:

> Also, ich habe damals die Vaterschaft anerkannt, beim lokalen Jugendamt.

Aha...

> Wenn dadurch automatisch ein Titel vorhanden ist, dann ja.

Ist es nicht. Nur die Verpflichtung, ein Titel regelt die genaue Höhe.
Wobei ich dir dringenst empfehle, sowas NIE IN DEINEM LEBEN zu
unterschreiben.

> Ansonsten habe
> ich keine weiteren Schreiben, in denen von einem Titel die Rede wäre.

Ok.

> Ich habe regelmäßig Schreiben erhalten, dass ich mein Einkommen
> offenlegen sollte, was ich auch immer nach bestem Wissen und Gewissen
> getan habe, um meine finanzielle Lage deutlich zu machen.

Ok.

> Habe eben nochmal nachgeschaut, in einem Schreiben des Landratsamt
> Schwandorf steht sogar eindeutig, dass kein Titel vorhanden ist.

Wenn du keinen Titel hast und auch kein Urteil in dem in irgendeiner
Weise die Unterhaltshöhe festgelegt wurde, hast du eigentlich nichts zu
befürchten.

Gruß
Frank

Karsten Linke

unread,
Apr 18, 2009, 5:50:06 PM4/18/09
to
Am Sat, 18 Apr 2009 09:50:08 +0000 schrieb Paul Schmitz-Josten:

> Karsten Linke in <gsaif7$2pr$1...@news.albasani.net>:
>
> (Auszüge aus dem Schreiben der Finanzbehörde, besonderes Quote-Zeichen)
> (Schulden aus Unterhaltsansprüchen nach dem UVG) |Für den nachfolgenden
> Zeitraum wurde von Ihrer vollen Leistungsfähigkeit |ausgegangen, eine
> evtl. Leistungsunfähigkeit müssten Sie nachweisen.
>
> Geht da was, oder ist das durch die Beschäftigung bei "X" erledigt?

Also bei Arbeitgeber "X" kriege ich die im Text genannten 968,-€ Netto.
Demnach lebe ich ja über dem Selbstbehalt.

> |vom 01.10.08 bis 30.11.08 mtl. EUR 125 = EUR 250 |vom 01.12.08 bis
> 31.12.08 mtl. EUR 168 = EUR 168 |vom 01.01.09 bis 30.04.09 mtl. EUR 158
> = EUR 632
>
> Warum so wechselnde Beträge?

War wechselnd in den alten und den neuen Bundesländern berufstätig.
Vielleicht hängt es damit zusammen? Wäre jetzt so das, was mir dazu
einfällt.

> |Nach den vorliegenden Unterlagen sind Sie seit 15.09.08 bei Firma "X"
> |beschäftigt. Ihr Nettoeinkommen im Dezember 2008 betrug 968,77 EUR,
> damit |liegt es 68,77€ über dem Selbstbehalt.
>
> Ist das das Durchschnittseinkommen, oder evtl. einmalig durch
> Weihnachtsgeld erhöht? AFAIK wird der Durchschnitt aus den Gehältern
> eines Jahres gerechnet, hier ggf. vorläufig nur aus den Gehältern seit
> 1.9.08.

Ne, ich bekomme immer das Gleiche. Sonderzahlungen gibt es da (leider)
nicht.

> Es könnte sich auch lohnen, die U-Berechnung nachzuprüfen, angefangen
> vom Nettoeinkommen bis zu den Tabellenwerten des Unterhalts. (s.u.)
>
> |Aus Ihrer Unterhaltspflicht heraus sind Sie gehalten sich um eine
> |entsprechend entlohnte Arbeit zu kümmern um diese Pflicht erfüllen zu
> |können ggf. müssten Sie auch einen Nebenjob annehmen.
>
> Säbelrasseln, siehe unten.
>
> |Ich fordere Sie hiermit auch auf, die monatlichen UVG-Leistungen für
> Ihr |Kind ab 01.05.09 in Höhe von derzeit 158€ zu erstatten.
>
> Da wollen sie Dich auspressen, müssen aber wissen, dass sie das nur
> bröckchensweise bekommen können.
>
> |Falls Sie sich außerstande sehen, den geschuldeten Betrag in einer
> Summe |zu begleichen, könnte auch eine ratenweise Tilgung vereinbart
> werden.
>
> Du könntest ihnen die 68,77 € anbieten, wenn das Einkommen richtig
> angegeben ist.

Also Schreiben aufsetzen, wo ich Ihnen das anbiete und dann ist alles gut?

> |Sollte bis spätestens 20.05.09 keine Zahlung oder Nachricht eingegangen
> |sein, wäre ich zu meinem Bedauern angehalten, den Anspruch des
> Freistaat |Bayern ohne weitere Ankündigung gerichtlich durchzusetzen.
>
> Sie fahren also das große Einschüchterungsgeschütz auf...
>
>>Frage 1: Ich bin durchaus gewillt und mir der Tatsache bewusst, dass ich
>>Schulden gegenüber dem Staat habe, aber kann man mich zwingen eine
>>Nebentätigkeit anzunehmen? Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie ich das
>>machen soll. Ich arbeite in Vollzeit von 07:45-18:00 täglich. Wenn ich
>>auch noch Nachts arbeiten soll, dann kann ich ehrlich gesagt kaum noch
>>meine Funktionalität als Mensch sicherstellen. Irgendwann muss ich ja
>>auch mal schlafen.
>
> <Sarkasmus>
> Menschen dürfen schlafen, Unterhaltsschuldner nicht. </>

;-) Naja, ich hoffe doch, dass sie mich schon noch als Mensch betrachten.
Die Formulierungen des Schreibens sind halt typisch unpersönlich, nur das
mit dem Gericht hat mich halt etwas nervös gemacht. Muss ja nicht sein.



> Wir haben hier schon gehört, dass dies grundsätzlich gefordert werden
> kann, mit der Konsequenz, dass man - wenn man es nicht tut - zu
> Zahlungen über den Selbstbehalt hinaus verurteilt werden kann. Man tut
> dann so, als ob der U-Schuldner mehr verdienen würde. Im Einzelfall
> entscheidet darüber ein Gericht.

Die können ja gern so tun, deswegen hab ich dann aber trotzdem nicht mehr
genug zum Leben. Will es aber eigentlich auch nicht drauf ankommen lassen.

> Es kann sicher nicht schaden, wenn Du dort erfolglose Bewerbungen für
> höher bezahlte Jobs vorweisen kannst.

Hm. Nun bin ich gelernter Bürokaufmann - da gibts nicht so wahnsinnig
viele Jobs, in denen man besser bezahlt wird. Überhaupt gibt es nicht so
wahnsinnig viele Jobs.

Naja, ich überlege mir was.

>>Frage 2: Um die Schulden zu tilgen müsste ich deutlich unter meinen
>>Selbstbehalt hinaus zahlen - ist das mit dem Gesetz überhaupt vereinbar?
>>Schwer für mich, da ich gerade mal so über die Runden komme, im Moment.
>
> s.o.
>
> Vielleicht nützt Sebastians "Trick" mit dem Umweg über die
> Gehaltspfändung ja etwas (1), vielleicht sind die Behörden da aber
> rigoroser als private U-Gläubiger?
>
> (1) nach meinem Verständnis: Wenn der AG mitmacht, darf vom Gehalt nur
> bis zum Selbstbehalt gepfändet werden.

Welcher Aufwand entsteht da dem AG?

>>Frage 3: Es gibt auch noch ein zweites Kind, für das ich
>>unterhaltspflichtig wäre (auch dort wird Unterhaltsvorschuss durch den
>>Staat gezahlt). Hat das irgend einen Einfluss darauf?
>
> Jetzt unmittelbar hat es wahrscheinlich nur einen Einfluss, wenn Du
> dafür Zahlungen leistest. Im Endeffekt bedeutet es IMHO, dass Du für
> beide Kinder weniger U schuldig bist als für jedes als Einzelkind. Z.B.
> rutschst Du in der D'dorter Tabelle um eine Gehaltszeile nach oben
> (weniger U).
>
> Auch das wäre bei der Nachrechnung des U zu berücksichtigen.

Zahlungen habe ich da auch nicht geleistet, nein. Wovon auch.

An der Stelle komme ich dann doch drauf zu sprechen: Wo kann man denn
einsehen, wieviel ich zahlen müsste? Gibts da irgendwelche Tabellen, die
ich einsehen kann? Wenn ja wo?

> Und dann ist da noch die Frage, ob Du aufgrund Deiner Zahlungen einen
> Kindergeldanspruch hast

Wie jetzt? Wenn ich zahlen würde, hätte ich anteilsmäßig Anspruch auf das
Kindergeld? Aber die Kleine lebt doch garnicht bei mir. Sorry, wenn ich
da jetzt irgendwie trottelig rüberkomme, aber ich dachte immer, dass das
Geld zusätzlich zur Versorgung des Kindes bereitgestellt wird. Wenn das
Kind nicht bei mir lebt = kein Anspruch?!

> BTW: Wissen die Ämter von dem jeweils anderen Kind? Ist das schon
> irgendwie berücksichtigt?

Also eigentlich sollten sie das wissen, ja. Hatte das bereits angebracht.

> Ciao,
>
> Paul

Danke für deine Mühen! :-)

--
Karsten Linke
www.bysu.de

Karsten Linke

unread,
Apr 18, 2009, 5:55:03 PM4/18/09
to
Am Sat, 18 Apr 2009 17:15:08 +0000 schrieb Frank Burmeister:

> Karsten Linke wrote:
>
>> Also, ich habe damals die Vaterschaft anerkannt, beim lokalen
>> Jugendamt.
>
> Aha...
>
>> Wenn dadurch automatisch ein Titel vorhanden ist, dann ja.
>
> Ist es nicht. Nur die Verpflichtung, ein Titel regelt die genaue Höhe.
> Wobei ich dir dringenst empfehle, sowas NIE IN DEINEM LEBEN zu
> unterschreiben.

Darf ich mal ganz stumpf die Frage stellen, warum?

>> Habe eben nochmal nachgeschaut, in einem Schreiben des Landratsamt
>> Schwandorf steht sogar eindeutig, dass kein Titel vorhanden ist.
>
> Wenn du keinen Titel hast und auch kein Urteil in dem in irgendeiner
> Weise die Unterhaltshöhe festgelegt wurde, hast du eigentlich nichts zu
> befürchten.

Das heißt ich reagiere jetzt auf dieses Schreiben... in welcher Form?

> Gruß
> Frank

--
Karsten Linke
www.bysu.de

Wolfgang Eckle

unread,
Apr 18, 2009, 5:55:03 PM4/18/09
to

Frank Burmeister:


> Karsten Linke wrote:
>
>> Also, ich habe damals die Vaterschaft anerkannt, beim lokalen Jugendamt.
>
> Aha...
>
>> Wenn dadurch automatisch ein Titel vorhanden ist, dann ja.
>
> Ist es nicht. Nur die Verpflichtung, ein Titel regelt die genaue Höhe.
> Wobei ich dir dringenst empfehle, sowas NIE IN DEINEM LEBEN zu
> unterschreiben.

Muss er nicht, aber du weißt doch selbst, dass er ganz fix - auch ohne
sein Autogramm - einen gültigen am Hals haben kann.

> > Ansonsten habe
>> ich keine weiteren Schreiben, in denen von einem Titel die Rede wäre.
>
> Ok.
>
>> Ich habe regelmäßig Schreiben erhalten, dass ich mein Einkommen
>> offenlegen sollte, was ich auch immer nach bestem Wissen und Gewissen
>> getan habe, um meine finanzielle Lage deutlich zu machen.
>
> Ok.

Nope. Nur auf die Auskunftklage warten, hätte erstmal genügt.

>> Habe eben nochmal nachgeschaut, in einem Schreiben des Landratsamt
>> Schwandorf steht sogar eindeutig, dass kein Titel vorhanden ist.
>
> Wenn du keinen Titel hast und auch kein Urteil in dem in irgendeiner
> Weise die Unterhaltshöhe festgelegt wurde, hast du eigentlich nichts zu
> befürchten.

Ist nicht dein Ernst, oder?

Das ergibt einen nicht unerheblichen *Zeit*vorteil, aber auch nicht
mehr. Ob und wie Karsten diesen Zeitgewinn zu nutzen weiß, wird sich
eventuell entscheidend auswirken können.

Behörden sind immer recht schnell mit der Vollziehung, die stellen sich
schließlich ihre Urkunden auf dem ganz kurzen Wege selbst aus.


Wolfgang
--
> Ich bin hier der einzige ehrliche weit und breit.

Arne Luft in de.soc.wirtschaft,de.soc.verkehr,de.soc.umwelt
am 31. Dez. 2008, MID: <jsmml41ps7kbjcrn0...@4ax.com>

Andreas Viehrig

unread,
Apr 19, 2009, 6:20:04 AM4/19/09
to
Karsten Linke schrieb:

> Am Sat, 18 Apr 2009 09:50:08 +0000 schrieb Paul Schmitz-Josten:
>> Karsten Linke in <gsaif7$2pr$1...@news.albasani.net>:

>> Vielleicht nützt Sebastians "Trick" mit dem Umweg über die


>> Gehaltspfändung ja etwas (1), vielleicht sind die Behörden da aber
>> rigoroser als private U-Gläubiger?

>> (1) nach meinem Verständnis: Wenn der AG mitmacht, darf vom Gehalt nur
>> bis zum Selbstbehalt gepfändet werden.

> Welcher Aufwand entsteht da dem AG?

Es braucht monatlich eine extra Abrechnung mit Ermittlung des
Pfändungsbetrages. Das ist vielleicht nicht schwierig, denn es gibt da ja
ganz konkrete Tabellen usw., aber es ist lästig. Und wenn die Sekretärin
mal eine Ziffer falsch hinschreibt, hält der Chef den Kopf hin, was er
nicht mag.

Also wird in vielen Fällen unterstellt, auf Grund der Pfändung sei die
Arbeitsleistung des Mitarbeiters geringer/unzuverlässiger, was dann zu
einer Kündigung führen kann. Eine Pfändung selbst ist AFAIK kein
Kündigungsgrund, aber über diesen Umweg geht es. Gerichte haben das schon
abgenickt.

Andere Arbeitgeber nutzen die Notlage zu Erpressungen, etwa geringeres
Gehalt oder Auszahlung eines Teils als "Spesen" o. ä., was dann die
Sozialabgaben für den Arbeitgeber ebenso wie Deine Rentenansprüche mindert.

Das alles weiß die liebe Behörde natürlich auch, weswegen sie Dich so
anmachen, denn sie hoffen, Du würdest Dich unter Druck setzen lassen und
dann mehr zahlen, als Du müßtest.

Auf jeden Fall sollte man in dieser Situation nie vergessen, daß man eine
Gesundheit hat, die sehr wertvoll ist und auf die man achten sollte. Wenn
solcher Streß ein gewisses Maß übersteigt, könnte es vielleicht besser
sein, lieber etwas mehr Zeit für seine Gesundheit bei etwas weniger Geld zu
haben, als ein paar wenige Euronzen mehr zu haben, sich aber kaputtmachen
zu lassen. Es geht das Gerücht um, daß ausreichend Zeit und freie
Tageseinteilung das beste Heilmittel gegen Gemeinheiten wie Depressionen,
Bluthochdruck, Magengeschwüre usw. ist. Diese Sichtweise ist in zwar nicht
direkt opportun, wirkt aber durchaus lebensverlängernd und vor allem
entspannend. - Nur mal so als Denkmodell.

>>> Frage 3: Es gibt auch noch ein zweites Kind, für das ich
>>> unterhaltspflichtig wäre (auch dort wird Unterhaltsvorschuss durch den
>>> Staat gezahlt). Hat das irgend einen Einfluss darauf?

>> Jetzt unmittelbar hat es wahrscheinlich nur einen Einfluss, wenn Du
>> dafür Zahlungen leistest. Im Endeffekt bedeutet es IMHO, dass Du für
>> beide Kinder weniger U schuldig bist als für jedes als Einzelkind. Z.B.
>> rutschst Du in der D'dorter Tabelle um eine Gehaltszeile nach oben
>> (weniger U).

>> Auch das wäre bei der Nachrechnung des U zu berücksichtigen.

> Zahlungen habe ich da auch nicht geleistet, nein. Wovon auch.

> An der Stelle komme ich dann doch drauf zu sprechen: Wo kann man denn
> einsehen, wieviel ich zahlen müsste? Gibts da irgendwelche Tabellen, die
> ich einsehen kann? Wenn ja wo?

Soweit ich das überblicke, liegt der Selbstbehalt bei 900 Euronzen, wenn Du
nicht außergewöhnliche Ausgaben für den Beruf oder für die Gesundheit
belegen kannst. Und mehr wirst Du auf sehr lange Sicht dann nicht haben.

Das kann sogar einen Ochsen umhauen. - Sagte ich schon, daß man immer auf
seine Gesundheit achten sollte?

Andi

--
"Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu
verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen,
z.B. der Relativitätstheorie."
Albert Einstein

Paul Schmitz-Josten

unread,
Apr 19, 2009, 6:25:09 AM4/19/09
to
Wolfgang Eckle in <gsd6j7$jpm$1...@online.de>:

(Karsten Linke)


>>> Also, ich habe damals die Vaterschaft anerkannt, beim lokalen Jugendamt.

>>> Wenn dadurch automatisch ein Titel vorhanden ist, dann ja.
>>

(Frank Burmeister)


>> Ist es nicht. Nur die Verpflichtung, ein Titel regelt die genaue Höhe.
>> Wobei ich dir dringenst empfehle, sowas NIE IN DEINEM LEBEN zu
>> unterschreiben.

Diesen Rat halte ich für falsch, geradezu gefährlich falsch.
Ich wollte schon darauf antworten, aber so geht es in einem Posting:

>Muss er nicht, aber du weißt doch selbst, dass er ganz fix - auch ohne
>sein Autogramm - einen gültigen am Hals haben kann.

Und das wäre besser? Sicher nicht!

Fakt ist:
- Der Gläubiger des Kindesunterhalts hat Anspruch auf einen
"vollstreckbaren Titel", auch wenn der Gläubiger regelmäßig zahlt.
- man kann den Titel in Form eines U-Urteils bekommen, aber das ist IMHO
der ungünstigste Fall: Betrag und sonstiger Inhalt wird vom Gericht
diktiert. Außerdem gehen die Prozesskosten AFAIK meist zu Lasten des
Schuldners.
- Besser ist IMHO ein "freiwilliger Titel", den man kostenlos vor dem JA
beurkunden kann. Dieser ersetzt das Urteil, aber man kann als U-Schuldner
den Betrag, die Gleitklausel und die Befristung(!) der Gültigkeit selbst
bestimmen:
= beim Betrag kann man die eigene Berechnung einsetzen, und wenn sich dies
von der Forderung unterscheidet, muss die Gegenseite sich überlegen, ob sie
für den Rest klagen will.
= Die Gleitklausel bedeutet, dass sich der U durch die jährliche Anpassung
der Düsseldorfer Tabelle automatisch erhöht. Ohne Gleitklausel gibt es erst
bei 10 % Differenz eine Möglichkeit zu klagen.
= die Gültigkeitsdauer ist enorm wichtig, weil sich ja die Verhältnisse
ändern können: Arbeitslosigkeit oder Volljährigkeit des Kindes etc.
Ein Titel nimmt darauf keine Rücksicht, und ohne Befristung muss der
Schuldner auf Änderung klagen. Bis zum Urteil, mit (s.o.) allen Nachteilen
eines gerichtlichen Titels, ist der Betrag unverändert fällig. Da ist es
doch besser, alle zwei(?) Jahre zum JA zu laufen und einen neuen,
den Verhältnissen angepassten Titel zu unterschreiben.

Wenn also ein Titel gefordert wird, und AFAIK tun die JÄ das regelmäßig,
ist es allemal besser ihn nach eigenem Gusto aufzusetzen als auf ein Urteil
zu warten. Die Fälligkeit des U wird dadurch nicht beeinflusst, das beginnt
mit der Gehaltsnachfrage.

>>> Ich habe regelmäßig Schreiben erhalten, dass ich mein Einkommen
>>> offenlegen sollte, was ich auch immer nach bestem Wissen und Gewissen
>>> getan habe, um meine finanzielle Lage deutlich zu machen.
>>
>> Ok.
>
>Nope. Nur auf die Auskunftklage warten, hätte erstmal genügt.

Welchen Vorteil siehst Du? Der U wird ab der Frage nach dem Einkommen
fällig.

>>> Habe eben nochmal nachgeschaut, in einem Schreiben des Landratsamt
>>> Schwandorf steht sogar eindeutig, dass kein Titel vorhanden ist.
>>
>> Wenn du keinen Titel hast und auch kein Urteil in dem in irgendeiner
>> Weise die Unterhaltshöhe festgelegt wurde, hast du eigentlich nichts zu
>> befürchten.
>
>Ist nicht dein Ernst, oder?

Da stimme ich Dir zu, Wolfgang.

>Das ergibt einen nicht unerheblichen *Zeit*vorteil, aber auch nicht
>mehr. Ob und wie Karsten diesen Zeitgewinn zu nutzen weiß, wird sich
>eventuell entscheidend auswirken können.

Welchen Zeitvorteil? Auf einen gerichtlichen Titel zu warten?
Das bringt doch nichts!

Ciao,

Paul

Paul Schmitz-Josten

unread,
Apr 19, 2009, 6:25:09 AM4/19/09
to
Karsten Linke in <gsd7tv$oul$2...@news.albasani.net>:

(geklärte Details gesnipt)

>> |Falls Sie sich außerstande sehen, den geschuldeten Betrag in einer
>> Summe |zu begleichen, könnte auch eine ratenweise Tilgung vereinbart
>> werden.
>>
>> Du könntest ihnen die 68,77 € anbieten, wenn das Einkommen richtig
>> angegeben ist.
>
>Also Schreiben aufsetzen, wo ich Ihnen das anbiete und dann ist alles gut?

Ja, Du musst reagieren, sonst...

>> |Sollte bis spätestens 20.05.09 keine Zahlung oder Nachricht eingegangen
>> |sein, wäre ich zu meinem Bedauern angehalten, den Anspruch des
>> Freistaat |Bayern ohne weitere Ankündigung gerichtlich durchzusetzen.

...laufen sie zum Gericht.

(Nebentätigkeit)


>> <Sarkasmus>
>> Menschen dürfen schlafen, Unterhaltsschuldner nicht. </>
>
>;-) Naja, ich hoffe doch, dass sie mich schon noch als Mensch betrachten.

Irrtum: Du bist als Vater vor allem dazu da, die Staatskasse vor der
Belastung durch Dein Kind (und ggf. die Mutter) zu bewahren. Diesem
Verlangen musst Du Dein Leben (seitens der Behörde und des Gerichts)
unterordnen.

>Die Formulierungen des Schreibens sind halt typisch unpersönlich, nur das
>mit dem Gericht hat mich halt etwas nervös gemacht. Muss ja nicht sein.

Das wird kommen wie es kommt. Der Staat schaut, wie er den U-Vorschuss
zurückbekommt, und wenn das Kind diesen irgendwann mal nicht mehr bekommt,
wird es (bzw. die Mutter) auch auf der Matte stehen und ihr Geld fordern.

>> Es kann sicher nicht schaden, wenn Du dort erfolglose Bewerbungen für
>> höher bezahlte Jobs vorweisen kannst.
>
>Hm. Nun bin ich gelernter Bürokaufmann - da gibts nicht so wahnsinnig
>viele Jobs, in denen man besser bezahlt wird. Überhaupt gibt es nicht so
>wahnsinnig viele Jobs.
>
>Naja, ich überlege mir was.

Gut - wenn Du es wenigstens versuchst und evtl. nachweisen kannst, dass
keine besser bezahlten Jobs für Dich erreichbar sind, hast Du mit etwas
Glück einen Punkt gut bei Gericht.

(Gehaltspfändung)


>> (1) nach meinem Verständnis: Wenn der AG mitmacht, darf vom Gehalt nur
>> bis zum Selbstbehalt gepfändet werden.
>
>Welcher Aufwand entsteht da dem AG?

Das weiß ich nicht - es geht vor allem darum, dass der AG Solidarität und
Haltung zeigt und nur den pfändbaren Betrag rausrückt.

(zweites Kind bei der Nachrechnung des U berücksichtigen)


>Zahlungen habe ich da auch nicht geleistet, nein. Wovon auch.

Das dachte ich mir. Trotzdem verändert es die Berechnung.

>An der Stelle komme ich dann doch drauf zu sprechen: Wo kann man denn
>einsehen, wieviel ich zahlen müsste? Gibts da irgendwelche Tabellen, die
>ich einsehen kann? Wenn ja wo?

Das JA hat seine Forderung sicher mal mitgeteilt. Steht da was drin?
Üblicherweise gilt heutzutage die "Düsseldorfer Tabelle", diese und
Berechnungshinweise findest Du z.B. bei <www.mein-recht.de>.

>> Und dann ist da noch die Frage, ob Du aufgrund Deiner Zahlungen einen
>> Kindergeldanspruch hast
>
>Wie jetzt? Wenn ich zahlen würde, hätte ich anteilsmäßig Anspruch auf das

>Kindergeld? [...]

Ja. Entgegen Deiner Annahme ist das KiGe nicht fürs Kind, sondern für die
Eltern gedacht. Es wird nur meist an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das
Kind lebt. Wenn Du U zahlen könntest, dürftest Du die Hälfte des KiGe vom U
abziehen. Wie das im Fall von U-Vorschuss gehandhabt wird weiß ich
allerdings nicht - in dem Fall hast Du ja nicht gezahlt, und ob man das
rückwirkend auf die Rückzahlung des UV anrechnen kann? (Vermutlich nicht)

Mir scheint, dass Du noch eine Menge über Unterhalt lernen musst - es gibt
etliche Bücher darüber. Mir hat damals ein dtb-Taschenbuch geholfen:
"Heiß, Heiß: Die Höhe des Unterhalts von A-Z."
(ab 3,17 € bei Am...)

Ciao,

Paul

Sebastian Karkus

unread,
Apr 19, 2009, 6:45:04 AM4/19/09
to
Hallo,
am 18.04.2009 hast du, Paul Schmitz-Josten, geschrieben:

>>Frage 2: Um die Schulden zu tilgen müsste ich deutlich unter meinen
>>Selbstbehalt hinaus zahlen - ist das mit dem Gesetz überhaupt vereinbar?
>>Schwer für mich, da ich gerade mal so über die Runden komme, im Moment.
>
> s.o.
>
> Vielleicht nützt Sebastians "Trick" mit dem Umweg über die Gehaltspfändung
> ja etwas (1), vielleicht sind die Behörden da aber rigoroser als private
> U-Gläubiger?

Ich sehe hier für ihn auch die Chance über dieses Vorgehen - allerdings
laufen Schulden dann auf.

Wobei, wenn wir schon bei mir sind:

Laut Gerichtsurteil vom Februar steht meiner Ex nichts mehr zu - das
rückwirkend seit 07/08. Man könnte meinen, die Gehaltspfändung wäre
hinfällig, aber das gierige Duo aus Ex und ihrer Anwältin denkt nicht dran,
die Pfändung zurückzunehmen.

Muss ich dafür nun auch eine neue Verhandlung beantragen oder wie läuft das
normalerweise?
Ich gehe nicht davon aus, dass sie auf die mittlerweile ~30 gepfändete EUR
verzichten wollen und das einfach nur der gewohnte Groll und Gier ist, will
aber auch nicht wieder hunderte an Anwalt geben, damit der mich von dieser
Pfändung befreit. Irgendwie sinnlos das ganze und wenn ich dafür einen
Anwalt brauchen würde, dann kann ich mir vorstellen, dass diese Gierhexen
nur deshalb die Pfändung nicht zurücknehmen. Würde es also am liebsten
selbst ?beantragen?, dass diese Pfändung nicht mehr läuft - aber wie?

Dann noch ein Klopper:
Durch dieses Urteil muss ich nun "zuviel" erhaltenes Gehalt zurückzahlen,
da ich ja laut diesem Urteil keinen Unterhalt seit 07/08 zahlen musste und
somit bis heute zuviel kassiert habe (Familienzuschlag). Nun komme ich und
sage, dass es absolut sinnlos ist, weil de facto ja alles bezahlt wurde und
man erst im Februar festgestellt hat, dass ich nicht hätte zahlen müssen
seit 07/08 - scheint aber nicht zu gelten, da OT: "Es sich hierbei um einen
einvernehmlichen Vergleich handelt"... uh?!

--
Gruß
Sebastian

Sebastian Karkus

unread,
Apr 19, 2009, 6:45:03 AM4/19/09
to
Hallo,
am 19.04.2009 hast du, Andreas Viehrig, geschrieben:

> Karsten Linke schrieb:
>> Am Sat, 18 Apr 2009 09:50:08 +0000 schrieb Paul Schmitz-Josten:
>>> Karsten Linke in <gsaif7$2pr$1...@news.albasani.net>:
>
>>> Vielleicht nützt Sebastians "Trick" mit dem Umweg über die
>>> Gehaltspfändung ja etwas (1), vielleicht sind die Behörden da aber
>>> rigoroser als private U-Gläubiger?
>
>>> (1) nach meinem Verständnis: Wenn der AG mitmacht, darf vom Gehalt nur
>>> bis zum Selbstbehalt gepfändet werden.
>
>> Welcher Aufwand entsteht da dem AG?

Gegenfrage: Wie stehst du mit dem Chef und wie würde der reagieren, wenn du
ihm das von vorne rein erzählst und sagst, dass du kaum eine andere Wahl
hast und es mit deiner Arbeitsleistung nichts zu tun hat?

[...]


> Soweit ich das überblicke, liegt der Selbstbehalt bei 900 Euronzen, wenn Du

AFAIK 1050,- EUR.

Aber nur bei Unterhalt - bei allem anderen noch weit höher, somit es sich
sehr gut leben lässt, wenn man nicht gerade einen hohen Lebensstil hat.

--
Gruß
Sebastian

Sebastian Karkus

unread,
Apr 19, 2009, 6:45:03 AM4/19/09
to
Hallo,
am 18.04.2009 hast du, Karsten Linke, geschrieben:

> Am Sat, 18 Apr 2009 17:15:08 +0000 schrieb Frank Burmeister:
>
>> Karsten Linke wrote:
>>
>>> Also, ich habe damals die Vaterschaft anerkannt, beim lokalen
>>> Jugendamt.
>>
>> Aha...
>>
>>> Wenn dadurch automatisch ein Titel vorhanden ist, dann ja.
>>
>> Ist es nicht. Nur die Verpflichtung, ein Titel regelt die genaue Höhe.
>> Wobei ich dir dringenst empfehle, sowas NIE IN DEINEM LEBEN zu
>> unterschreiben.
>
> Darf ich mal ganz stumpf die Frage stellen, warum?

Weil nicht DU dich freiwillig verpflichten sollst, dich ausbluten zu
lassen. Wenn sie deine Haut wollen, dann sollen sie sie selbst abziehen und
dich nicht dazu bringen, es selbst zu tun.

>>> Habe eben nochmal nachgeschaut, in einem Schreiben des Landratsamt
>>> Schwandorf steht sogar eindeutig, dass kein Titel vorhanden ist.
>>
>> Wenn du keinen Titel hast und auch kein Urteil in dem in irgendeiner
>> Weise die Unterhaltshöhe festgelegt wurde, hast du eigentlich nichts zu
>> befürchten.
>
> Das heißt ich reagiere jetzt auf dieses Schreiben... in welcher Form?

Sehr geehrte Damen und Herren,

den Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Karsten Linke

--
Gruß
Sebastian

Paul Schmitz-Josten

unread,
Apr 19, 2009, 8:55:10 AM4/19/09
to
Sebastian Karkus in <byr708xd...@karkus.net>:

>> Vielleicht nützt Sebastians "Trick" mit dem Umweg über die Gehaltspfändung
>> ja etwas (1), vielleicht sind die Behörden da aber rigoroser als private
>> U-Gläubiger?
>
>Ich sehe hier für ihn auch die Chance über dieses Vorgehen - allerdings
>laufen Schulden dann auf.

Das tun sie sowieso, und so bleibt ihm noch ein bischen Geld zum Leben.

>Wobei, wenn wir schon bei mir sind:
>
>Laut Gerichtsurteil vom Februar steht meiner Ex nichts mehr zu - das
>rückwirkend seit 07/08. Man könnte meinen, die Gehaltspfändung wäre
>hinfällig, aber das gierige Duo aus Ex und ihrer Anwältin denkt nicht dran,
>die Pfändung zurückzunehmen.
>
>Muss ich dafür nun auch eine neue Verhandlung beantragen oder wie läuft das
>normalerweise?

Wenn sie es nehmen, obwohl es ihnen nicht zusteht, sehe ich darin eine
strafbare Handlung.

>Ich gehe nicht davon aus, dass sie auf die mittlerweile ~30 gepfändete EUR
>verzichten wollen und das einfach nur der gewohnte Groll und Gier ist, will
>aber auch nicht wieder hunderte an Anwalt geben, damit der mich von dieser
>Pfändung befreit.

Andersherum:
Fordere das Geld antwaltlich zurück, dann muss _sie_ hoffentlich Deine
Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen. Anschließend eine Strafanzeige,
könnte doch ein kleines Weihnachtsgeschenk sein(?)

> Irgendwie sinnlos das ganze und wenn ich dafür einen
>Anwalt brauchen würde, dann kann ich mir vorstellen, dass diese Gierhexen
>nur deshalb die Pfändung nicht zurücknehmen. Würde es also am liebsten
>selbst ?beantragen?, dass diese Pfändung nicht mehr läuft - aber wie?

k.A.

>Dann noch ein Klopper:
>Durch dieses Urteil muss ich nun "zuviel" erhaltenes Gehalt zurückzahlen,
>da ich ja laut diesem Urteil keinen Unterhalt seit 07/08 zahlen musste und
>somit bis heute zuviel kassiert habe (Familienzuschlag). Nun komme ich und
>sage, dass es absolut sinnlos ist, weil de facto ja alles bezahlt wurde und
>man erst im Februar festgestellt hat, dass ich nicht hätte zahlen müssen
>seit 07/08 - scheint aber nicht zu gelten, da OT: "Es sich hierbei um einen
>einvernehmlichen Vergleich handelt"... uh?!

Sorry, das verstehe ich nicht so richtig.

Ciao,

Paul

Paul Schmitz-Josten

unread,
Apr 19, 2009, 8:55:09 AM4/19/09
to
Sebastian Karkus in <pnkw7yxr...@karkus.net>:

(Unterhaltstitel)


>>> Wobei ich dir dringenst empfehle, sowas NIE IN DEINEM LEBEN zu
>>> unterschreiben.
>>
>> Darf ich mal ganz stumpf die Frage stellen, warum?
>
>Weil nicht DU dich freiwillig verpflichten sollst, dich ausbluten zu
>lassen. Wenn sie deine Haut wollen, dann sollen sie sie selbst abziehen und
>dich nicht dazu bringen, es selbst zu tun.

NAK.

Ich hab das ja schon begründet, aber um in Deinem Bild zu bleiben, kann man
durch Eigeninitiative durchaus mal ein Stück seiner eigenen Haut erhalten
(Vermeidung von Prozesskosten, rechtzeitige Anpassung des U...)

In Karstens Fall, wenn schon so viele Schulden aufgelaufen sind, kann es
schwierig bis unmöglich sein, aber allgemein sehe ich durchaus Vorteile.

Den Schritt aus der erwerbstätigen Gesellschaft heraus und ans
Existenzminimum kannste niemandem _empfehlen_,
den muss jeder aus eigenem Antrieb und freien Stücken selbst tun.

Ciao,

Paul

Andreas Viehrig

unread,
Apr 19, 2009, 9:05:05 AM4/19/09
to
Sebastian Karkus schrieb:

> am 19.04.2009 hast du, Andreas Viehrig, geschrieben:

> [...]


>> Soweit ich das überblicke, liegt der Selbstbehalt bei 900 Euronzen, wenn Du

> AFAIK 1050,- EUR.

Hier (Oberpfalz) habe ich von mehreren Seiten (Anwälte, Gerichte) immer nur
was von 900 Euronzen gehört. Es gibt wohl regionale Unterschiede, aber um
soviel?

> Aber nur bei Unterhalt - bei allem anderen noch weit höher, somit es sich
> sehr gut leben lässt, wenn man nicht gerade einen hohen Lebensstil hat.

Das ist ja ohnehin der Witz am toitschen "Rechts"system, daß da keine
Pfändungsgrenzen gelten. Deswegen gibt es ja genügend, die sich dann eben
lieber freie Zeit geben als dieses staatlich organisierte Verbrechen.

Andi

--
"Eine Gesellschaft von Schafen muß mit der Zeit
eine Regierung von Wölfen hervorbringen."

Bertrand de Jouvenel

Andreas Viehrig

unread,
Apr 19, 2009, 9:15:04 AM4/19/09
to
Sebastian Karkus schrieb:

> Karsten Linke

*Der* ist gut. LOL, merke ich mir.

Andi

--
"Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten verhindern,
seine Bürger ständig überwacht, kann man als Polizeistaat bezeichnen."

[Ernst Benda, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts]

Andreas Viehrig

unread,
Apr 19, 2009, 9:15:04 AM4/19/09
to
Sebastian Karkus schrieb:

> Laut Gerichtsurteil vom Februar steht meiner Ex nichts mehr zu - das
> rückwirkend seit 07/08. Man könnte meinen, die Gehaltspfändung wäre
> hinfällig, aber das gierige Duo aus Ex und ihrer Anwältin denkt nicht dran,
> die Pfändung zurückzunehmen.

> Muss ich dafür nun auch eine neue Verhandlung beantragen oder wie läuft das
> normalerweise?
> Ich gehe nicht davon aus, dass sie auf die mittlerweile ~30 gepfändete EUR
> verzichten wollen und das einfach nur der gewohnte Groll und Gier ist, will
> aber auch nicht wieder hunderte an Anwalt geben, damit der mich von dieser
> Pfändung befreit. Irgendwie sinnlos das ganze und wenn ich dafür einen
> Anwalt brauchen würde, dann kann ich mir vorstellen, dass diese Gierhexen
> nur deshalb die Pfändung nicht zurücknehmen. Würde es also am liebsten
> selbst ?beantragen?, dass diese Pfändung nicht mehr läuft - aber wie?

Geh zum Gericht und besorge Dir einen Beratungsschein. AFAIK bist Du ja
arm. Mit dem Schein gehst Du zu einem halbwegs vertrauenswürdigen Anwalt.

Strafanzeige wg. vorsätzlichen Verstoßes gegen ihre eigenen Vereinbarungen
vor Gericht und wegen vorsätzlichen Mißbrauchs der Pfändung würde ich
trotzdem erstatten. Formuliere es etwa wie "... Sachverhalt bla bla ...
deswegen erstatte ich Strafanzeige wegen aller in Frage kommenden
Straftaten." Das sehen die Knaller lieber als wenn ein Laie sich in
Rechtsbegriffen ergeht, die sie in ihrem Dünkel nur sich selbst
vorbehalten. Ob was bei rumkommt, ist freilich dennoch fraglich.

Andi

--
"Der herkömmliche Ganove bestiehlt seine Opfer.
Der moderne Ganove versucht, sie zu betreuen."

Michael Klonovsky

Message has been deleted

Siegfried Berger

unread,
Apr 19, 2009, 2:45:06 PM4/19/09
to
"elwu" <el...@rrr.de> schrieb:
> Karsten Linke <use...@linke-pc-service.de> wrote:

Hallo,
dem "elwu"-Ratschlag ist lediglich hinzuzufügen, dass du
genau dieses Schreiben zur Beweissicherung als
Einschreiben mit Rückschein _bald_ schicken sollst.

Gutes Gelingen und Gruß Siegfried.

Karsten Linke

unread,
Apr 19, 2009, 2:45:13 PM4/19/09
to
Am Sun, 19 Apr 2009 16:40:03 +0000 schrieb elwu:

> On Fri, 17 Apr 2009 18:55:07 +0000 (UTC), Karsten Linke
> <use...@linke-pc-service.de> wrote:
>
>>Für den nachfolgenden Zeitraum wurde von Ihrer vollen Leistungsfähigkeit
>>ausgegangen, eine evtl. Leistungsunfähigkeit müssten Sie nachweisen.
>

> Hallo,
>
> der sagt dir doch ausdrücklich, was du machen sollst?!? Tu das! Und
> schreibe:
>
> ----
> Sehr geehrter Herr Name,
>
> auch im Zeitraum seit 1.09.2008 war ich nicht leistungsfähig. Zum
> geforderten Nachweis erhalten Sie in der Anlage Kopien meiner
> seitherigen Gehaltsmitteilungen. Über weitere Einkünfte verfüge ich
> nicht.
>
> Weiterhin ist bei der Bemessung des Unterhaltes zu berücksichtigen, dass
> ich auch gegenüber Kind Name, geboren am, Wohnort unterhaltsverpflichtet
> bin. Überdies beträgt mein Selbstbehalt 900€ und würde bei Erfüllung
> Ihrer Forderung unterschritten.
>
> Mit freundlichem Gruß
>
> Karsten Linke
> ----
>
> An

Danke dafür - gute Vorlage.

> Und sieh' zu, dass du einen Job findest in dem du mehr verdienst und
> zumindest *etwas* Unterhalt zahlen kannst. Es sind schließlich deine
> Kinder, nicht die der Steuerzahler.
>
> /elwu

Wenn das so einfach wäre, meinst Du nicht, dass ich das schon längst
getan hätte? Ach nein, du kennst mich ja nicht, ich sage es dir aber
gern: Natürlich hätte ich das. Leider stellt sich das als nicht gerade
einfach heraus, wenn man "nur" eine Ausbildung zum Bürokaufmann gemacht
hat.

Man verzeihe mir, dass ich nicht studiere bis ich 35 bin um anschließend
einen top-bezahlten Job ausüben zu können und in Folge dessen solche
Probleme nicht zu haben. Hätte dann aber auch irgendwie etwas
schmarotzerhaftes gehabt, da ich in der Zeit bis dahin überhaupt keinen
Anteil am Bruttosozialprodukt gehabt hätte.

Ach hups, ich zahle ja auch Steuern, nicht nur der Rest von Deutschland.
Das beruhigt mein Gewissen zumindest ein klein wenig, bis ich eine Lösung
gefunden habe.

Trotzdem danke.

--
Karsten Linke
www.bysu.de

Frank Burmeister

unread,
Apr 19, 2009, 2:45:21 PM4/19/09
to
Karsten Linke wrote:

> Darf ich mal ganz stumpf die Frage stellen, warum?

Weil ich mind. eine Person kenne, die solch einen Titel hat und diesen
nicht ändern konnte. (Bis hin zum OLG geklagt)

Und das
- trotz wegfall der Arbeit
- trotz mehr unterhaltsberechtigte Kinder

Selbst aus dem fiktiven Einkommen machte das OLG eine stattliche Summe
(wegfall Fahrtkosten, wegfall der weiteren unterhaltsberechtigten etc)

Seine (Zwangs-)Lösung war eine Privatinsolvenz, alleine nur deshalb, um
den Unterhaltsanspruch seiner weiteren Kinder sicherzustellen).

Vorteil: in der Privatinsolvenz zählen wieder alle
unterhaltsberechtigten gleichrangig und der Titel ist mit dem 18.
Lebensjahr der (Titel-)Kinder nicht mehr gültig. Die Kinder klagen zwar
jetzt gerade, aber der "Selbstbehalt" ist jetzt fest vorgegeben (knapp
2000), und der Unterhaltspflichtige verdient nur 1600 netto, ein
Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter ist noch dazwischen und macht
es dem jetzigen Gerichtsstand nicht einfach (dreimalige
Urteilsvertagung, Klage läuft seit einem knappen Jahr), nur bei der PKH
konnten diese Richterschweine den Unterhaltspflichtigen ärgern, die
gabs es mit den beklopptesten Begründungen nicht, aber das kennt der ja.


Mit Sicherheit ist der Tipp, einen zeitlich befristeten freiwilligen
Titel zu unterschreiben, nicht der falscheste. Nur bei dir gibt es
nichts zu unterschreiben, da wie du sagst, dein Einkommen zu gering ist.

> Das heißt ich reagiere jetzt auf dieses Schreiben... in welcher Form?

Schicke denen deine Einkommensnachweise, mehr nicht. Keine
Stellungnahme zu weiteren "Einkommensmöglichkeiten" etc.

Schreibe:


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit schicke ich Ihnen meine aktuellen und vergangenen
Einkommensnachweise. Über eine baldige Nachricht würde ich mich sehr
freuen.

Gruß
Linke

Selbst wenn die Unterhaltsvorschusskasse Forderungen hat, müssen die
tituliert/ausgeurteilt sein, dass die UVK für dich zahlen muss, dafür
kannst du ja auch nichts, dass ist deren Verpflichtung, erstmal nicht
deine.

Ich bin auch der Staat, also mache dir nichts draus: Wenn Mrd. für
Banken da sind, dann auch Millionen für "säumige" Mütter und Väter.

Gruß
Frank B.

Frank Burmeister

unread,
Apr 19, 2009, 3:20:03 PM4/19/09
to
elwu wrote:

> Und sieh' zu, dass du einen Job findest in dem du mehr verdienst und
> zumindest *etwas* Unterhalt zahlen kannst. Es sind schließlich deine
> Kinder, nicht die der Steuerzahler.

Es ist aber auch der Steuerzahler, der der Meinung ist, dass
Lohnsteuerklasse I für Unterhaltsverpflichtende in Ordnung ist.
Ebenso die Nichtberücksichtigung von Umgangskosten etc.

Dann soll der auch mit den Konsequenzen leben.

Weisst du, eigentlich ist das mit dem Unterhalt kein problem, wenn die
Rechte aller betroffenden auch so umgesetzt werden, wie sie vorgesehen
sind. Solange das nicht passiert, sollte einem der Steuerzahler am
Arsch vorbeigehen.

Aber ansonsten:
Die nächste (sprunghafte) Inflation kommt garantiert innerhalb einer
überschaubaren Zeit. Da sind die Schulden sekundär, die löst du bald
mit dem Wechselgeld vom Brötchenkauf ein...

Gruß
Frank

Sebastian Karkus

unread,
Apr 19, 2009, 5:05:04 PM4/19/09
to
Hallo,
am 19.04.2009 hast du, Paul Schmitz-Josten, geschrieben:

> Sebastian Karkus in <pnkw7yxr...@karkus.net>:
>
> (Unterhaltstitel)
>>>> Wobei ich dir dringenst empfehle, sowas NIE IN DEINEM LEBEN zu
>>>> unterschreiben.
>>>
>>> Darf ich mal ganz stumpf die Frage stellen, warum?
>>
>>Weil nicht DU dich freiwillig verpflichten sollst, dich ausbluten zu
>>lassen. Wenn sie deine Haut wollen, dann sollen sie sie selbst abziehen und
>>dich nicht dazu bringen, es selbst zu tun.
>
> NAK.
>
> Ich hab das ja schon begründet, aber um in Deinem Bild zu bleiben, kann man
> durch Eigeninitiative durchaus mal ein Stück seiner eigenen Haut erhalten
> (Vermeidung von Prozesskosten, rechtzeitige Anpassung des U...)

Siehe Message-ID: <gsfmj0$5ui$03$1...@news.t-online.com> und PKH dürfte er
wohl bekommen, oder?

> In Karstens Fall, wenn schon so viele Schulden aufgelaufen sind, kann es
> schwierig bis unmöglich sein, aber allgemein sehe ich durchaus Vorteile.
>
> Den Schritt aus der erwerbstätigen Gesellschaft heraus und ans
> Existenzminimum kannste niemandem _empfehlen_,
> den muss jeder aus eigenem Antrieb und freien Stücken selbst tun.

Auch wieder wahr.
>
> Ciao,
>
> Paul
--
Gruß
Sebastian

Sebastian Karkus

unread,
Apr 19, 2009, 5:05:07 PM4/19/09
to
Hallo,
am 19.04.2009 hast du, Paul Schmitz-Josten, geschrieben:

[...]


>>Dann noch ein Klopper:
>>Durch dieses Urteil muss ich nun "zuviel" erhaltenes Gehalt zurückzahlen,
>>da ich ja laut diesem Urteil keinen Unterhalt seit 07/08 zahlen musste und
>>somit bis heute zuviel kassiert habe (Familienzuschlag). Nun komme ich und
>>sage, dass es absolut sinnlos ist, weil de facto ja alles bezahlt wurde und
>>man erst im Februar festgestellt hat, dass ich nicht hätte zahlen müssen
>>seit 07/08 - scheint aber nicht zu gelten, da OT: "Es sich hierbei um einen
>>einvernehmlichen Vergleich handelt"... uh?!
>
> Sorry, das verstehe ich nicht so richtig.

Naja - du bekommst, WEIL du den Unterhalt bezahlst, eine höhere
Familienstufe im "Beamtengehalt". Nun sagt das Gericht im 02/09, dass seit
07/06 kein Unterhalt mehr zu zahlen nötig war. Nun geht der Arbeitgeber hin
und sagt: Hey, weil du ja seit 07/08 keinen Unterhalt bezahlen musstest,
zahlst du nun die gesamte Differenz seit dem zurück.

Unterhalt wurde aber bezahlt, was kümmert es mich, wenn mir morgen ein
Richter sagt, dass ich hätte gar nichts zahlen musste und ich das bisher
bezahlte eh nicht zurückfordern kann?!

Andreas Viehrig

unread,
Apr 19, 2009, 5:35:03 PM4/19/09
to
Paul Schmitz-Josten schrieb:

> [...]

> Den Schritt aus der erwerbstätigen Gesellschaft heraus und ans
> Existenzminimum kannste niemandem _empfehlen_,
> den muss jeder aus eigenem Antrieb und freien Stücken selbst tun.

Das ist sicher richtig. Man kann und sollte diese Variante aber mal
erwähnen, nur so als Denkmodell. Wie sich Leute dann entscheiden, liegt
selbstverständlich weiter bei ihnen selbst.

Andi

--
Sollte die nominell zunächst durchaus nicht zwangsläufig sachfremde Überle-
gung, ob eine in dieser beinahe ausschließlichen Form dezidierte Frage auch
zeitnah in jener quasi weitgehend entschiedenen Art und Weise unmittelbar
zu beantworten wäre, u. U. hinreichend differenziert betrachtet werden?

Paul Schmitz-Josten

unread,
Apr 20, 2009, 2:10:05 AM4/20/09
to
Andreas Viehrig in <190409.231737.60.39.dsfv@0x++.dagrantla.de>:

>> Den Schritt aus der erwerbstätigen Gesellschaft heraus und ans
>> Existenzminimum kannste niemandem _empfehlen_,
>> den muss jeder aus eigenem Antrieb und freien Stücken selbst tun.
>
>Das ist sicher richtig. Man kann und sollte diese Variante aber mal
>erwähnen, nur so als Denkmodell.

Das habt Ihr ja getan.

Ciao,

Paul

W. H. Greiner

unread,
Apr 20, 2009, 12:35:03 PM4/20/09
to
On Sun, 19 Apr 2009 10:25:09 +0000 (UTC), Paul Schmitz-Josten
<alossol...@gmx.de> wrote:

> = beim Betrag kann man die eigene Berechnung einsetzen, und wenn sich dies
>von der Forderung unterscheidet, muss die Gegenseite sich überlegen, ob sie
>für den Rest klagen will.

Ein enorm wichtiger Punkt, aus zwei Gründen:

1. werden die Gerichtskosten in Unterhaltsstreitigkeiten - anders als
überall sonst im Rechtswesen - nicht dem Verlierer, sondern (völlig
unabhängig vom Ausgang!) in aller Regel größtenteils dem
Unterhaltspflichtigen aufgebrummt. Die Richter haben da
skandalöserweise IdiotInnenfreiheit, und die wird ausgiebigst
genutzt... Ein freiwilliger Titel senkt den Streitwert - und damit die
Verfahrenskosten für den Unterhaltspflichtigen - auf einen Bruchteil.

2. wird dem Rechtsverdreher der Gegenseite die Lust am Streiten
verleidet, wenn es nur noch um eine Differenz anstatt um den
Gesamtbetrag geht: denn dann sinkt auch sein Anwaltshonorar
entsprechend.

Auch ansonsten kann ich Deiner Mail nur zustimmen.

Gruß, Wally (der das alles auch schon durchlitten und dabei noch den
allerletzten Rest Vertrauen in unseren angeblichen "Rechtsstaat"
verloren hat)

W. H. Greiner

unread,
Apr 20, 2009, 1:15:08 PM4/20/09
to
On Sun, 19 Apr 2009 10:45:03 +0000 (UTC), Sebastian Karkus
<kar...@spamcop.net> wrote:

>>> Ist es nicht. Nur die Verpflichtung, ein Titel regelt die genaue Höhe.
>>> Wobei ich dir dringenst empfehle, sowas NIE IN DEINEM LEBEN zu
>>> unterschreiben.
>>
>> Darf ich mal ganz stumpf die Frage stellen, warum?
>
>Weil nicht DU dich freiwillig verpflichten sollst, dich ausbluten zu
>lassen. Wenn sie deine Haut wollen, dann sollen sie sie selbst abziehen und
>dich nicht dazu bringen, es selbst zu tun.

Wenn Du Deine Haut behalten willst, dann setz Dich in ein Land ab, in
dem auch für Männer die Menschenrechte noch gelten. In Deutschland
wirst Du Deine Haut durch die Weigerung nur noch schneller und
gründlicher los.

Das allererste, was jeder geschiedene Mann und Vater in Deutschland
erst mal kapieren muss: VERGISS DEN RECHTSSTAAT! Den gibts nämlich
hierzulande für männliche Unterhaltspflichtige nicht. Mann wird da
systematisch von ALLEN beteiligten Institutionen verarscht, beschissen
und ausgeraubt. Mann kann das mit vorauseilendem Gehorsam und einer
devoten Bereitschaft, sich erpressen zu lassen, hier und da ein wenig
abmildern. Verhindern läßt es sich nur durch Flucht in andere
Weltregionen, siehe oben.

Gruß, Wally

Wolfgang Eckle

unread,
Apr 20, 2009, 5:10:06 PM4/20/09
to
> Paul Schmitz-Josten:
[...]

> - Besser ist IMHO ein "freiwilliger Titel", den man kostenlos vor dem
> JA beurkunden kann. Dieser ersetzt das Urteil, aber man kann als U-Schuldner
> den Betrag, die Gleitklausel und die Befristung(!) der Gültigkeit selbst
> bestimmen:
> = beim Betrag kann man die eigene Berechnung einsetzen, und wenn sich dies
> von der Forderung unterscheidet, muss die Gegenseite sich überlegen, ob sie
> für den Rest klagen will.
> = Die Gleitklausel bedeutet, dass sich der U durch die jährliche Anpassung
> der Düsseldorfer Tabelle automatisch erhöht. Ohne Gleitklausel gibt es erst
> bei 10 % Differenz eine Möglichkeit zu klagen.
> = die Gültigkeitsdauer ist enorm wichtig, weil sich ja die Verhältnisse
> ändern können: Arbeitslosigkeit oder Volljährigkeit des Kindes etc.

Einem juristisch völlig unbelecktem Vater rate ich hierzu erstmal nicht.

> Ein Titel nimmt darauf keine Rücksicht, und ohne Befristung muss der
> Schuldner auf Änderung klagen. Bis zum Urteil, mit (s.o.) allen Nachteilen
> eines gerichtlichen Titels, ist der Betrag unverändert fällig. Da ist es
> doch besser, alle zwei(?) Jahre zum JA zu laufen und einen neuen,
> den Verhältnissen angepassten Titel zu unterschreiben.
>
> Wenn also ein Titel gefordert wird, und AFAIK tun die JÄ das regelmäßig,
> ist es allemal besser ihn nach eigenem Gusto aufzusetzen als auf ein Urteil
> zu warten. Die Fälligkeit des U wird dadurch nicht beeinflusst, das beginnt
> mit der Gehaltsnachfrage.

Die JÄ der Bundesländer handhaben das durchaus unterschiedlich, es werden
z. T. auch vorgefertigte Vorlagen ohne Änderungsmöglichkeit dargeboten,
frei nach dem Motto: Friss oder stirb.

> Welchen Vorteil siehst Du? Der U wird ab der Frage nach dem Einkommen
> fällig.

Zeit.

> Da stimme ich Dir zu, Wolfgang.

> Welchen Zeitvorteil? Auf einen gerichtlichen Titel zu warten?
> Das bringt doch nichts!

Karsten braucht erstmal die Zeit, um sich einen RA zu suchen und seine
Verhältnisse/Situation zu klären, da geht es erstmal nicht um den Titel
selbst.

Unvorbereitet Äußerungen abzulassen und Aktionen zu starten halte ich
für kontraproduktiv in diesem Zusammenhang.

Wolfgang Eckle

unread,
Apr 20, 2009, 5:50:03 PM4/20/09
to

Frank Burmeister:

> Es ist aber auch der Steuerzahler, der der Meinung ist, dass
> Lohnsteuerklasse I für Unterhaltsverpflichtende in Ordnung ist.
> Ebenso die Nichtberücksichtigung von Umgangskosten etc.
>
> Dann soll der auch mit den Konsequenzen leben.

:-)

> Weisst du, eigentlich ist das mit dem Unterhalt kein problem, wenn die
> Rechte aller betroffenden auch so umgesetzt werden, wie sie vorgesehen
> sind. Solange das nicht passiert, sollte einem der Steuerzahler am
> Arsch vorbeigehen.

Eben juckte mich da hinten was.

> Aber ansonsten:
> Die nächste (sprunghafte) Inflation kommt garantiert innerhalb einer
> überschaubaren Zeit. Da sind die Schulden sekundär, die löst du bald
> mit dem Wechselgeld vom Brötchenkauf ein...

Kann's kaum erwarten, nur leider schon so lange.

Unlängst meinte ein ~50-jähriger, lediger, kinderloser und noch bei
Muttern wohnender (sic!) Hartz4-Empfänger allen Ernstes mir gegenüber:
"Ich habe keine Verpflichtungen, ALG2 reicht mir - sollen doch die mit
Kindern erstmal arbeiten gehen, die wollten doch die Gören."

Der Planet der Affen scheint eine wirkliche Option zu sein.

Wolfgang Eckle

unread,
Apr 20, 2009, 5:55:10 PM4/20/09
to

Siegfried Berger:

> [...]lediglich hinzuzufügen, dass du


> genau dieses Schreiben zur Beweissicherung als
> Einschreiben mit Rückschein _bald_ schicken sollst.

Wozu? Was beweist Einschreiben/RSch?
Hast du einen Vertrag mit der Deutschen Post?

Paul Schmitz-Josten

unread,
Apr 21, 2009, 2:25:10 AM4/21/09
to
Wolfgang Eckle in <gsins8$fs1$1...@online.de>:

>> Paul Schmitz-Josten:
>[...]
>> - Besser ist IMHO ein "freiwilliger Titel", den man kostenlos vor dem
>> JA beurkunden kann. Dieser ersetzt das Urteil, aber man kann als U-Schuldner
>> den Betrag, die Gleitklausel und die Befristung(!) der Gültigkeit selbst
>> bestimmen:
>> = beim Betrag kann man die eigene Berechnung einsetzen, und wenn sich dies
>> von der Forderung unterscheidet, muss die Gegenseite sich überlegen, ob sie
>> für den Rest klagen will.
>> = Die Gleitklausel bedeutet, dass sich der U durch die jährliche Anpassung
>> der Düsseldorfer Tabelle automatisch erhöht. Ohne Gleitklausel gibt es erst
>> bei 10 % Differenz eine Möglichkeit zu klagen.
>> = die Gültigkeitsdauer ist enorm wichtig, weil sich ja die Verhältnisse
>> ändern können: Arbeitslosigkeit oder Volljährigkeit des Kindes etc.
>
>Einem juristisch völlig unbelecktem Vater rate ich hierzu erstmal nicht.

Natürlich - man sollte schon wissen welchen Betrag man unterschreiben will.

Aber leider weiß ich nicht wovon Du nun abrätst: Vom freiwilligen Titel
insgesamt oder nur von einzelnen Details?

>> Wenn also ein Titel gefordert wird, und AFAIK tun die JÄ das regelmäßig,
>> ist es allemal besser ihn nach eigenem Gusto aufzusetzen als auf ein Urteil
>> zu warten. Die Fälligkeit des U wird dadurch nicht beeinflusst, das beginnt
>> mit der Gehaltsnachfrage.
>
>Die JÄ der Bundesländer handhaben das durchaus unterschiedlich, es werden
>z. T. auch vorgefertigte Vorlagen ohne Änderungsmöglichkeit dargeboten,
>frei nach dem Motto: Friss oder stirb.

Es heißt immer noch "freiwillig", da sollte man stark bleiben. Evtl. kann
man dem JA ja den "Spatz in der Hand" schmackhaft machen?
IIRC kann man einen Titel auch von einem Notar erstellen lassen (Kosten?),
oder man findet ein JA in der Nachbarstadt(?)

>> Welchen Zeitvorteil? Auf einen gerichtlichen Titel zu warten?
>> Das bringt doch nichts!
>
>Karsten braucht erstmal die Zeit, um sich einen RA zu suchen und seine
>Verhältnisse/Situation zu klären, da geht es erstmal nicht um den Titel
>selbst.
>
>Unvorbereitet Äußerungen abzulassen und Aktionen zu starten halte ich
>für kontraproduktiv in diesem Zusammenhang.

Latür!

Man sollte sich allerdings früh genug informieren, denn wenn die
Gerichtsmaschinerie erst mal rollt, rennt man meist nur hinterher :-(

Ciao,

Paul

Wolfgang Eckle

unread,
Apr 21, 2009, 4:30:19 PM4/21/09
to

Paul Schmitz-Josten:
["freiwilliger Titel"]


>>Einem juristisch völlig unbelecktem Vater rate ich hierzu erstmal nicht.
>
> Natürlich - man sollte schon wissen welchen Betrag man unterschreiben will.

Will/kann Mann freiwillig > 0,-- € bezahlen, wenn man, wie z.B. Karsten,
schon an der Selbstbehaltsgrenze angelangt ist? Wohl eher nicht.

> Aber leider weiß ich nicht wovon Du nun abrätst: Vom freiwilligen Titel
> insgesamt oder nur von einzelnen Details?

Ich dachte, ich hätte das schon ausreichend differenziert, aber nun:

1. Wer sich sehr bewusst über die eigene- wie auch die allgemeine
gesetzliche Lage, die möglichen Folgen seines Tuns und aller möglicher
Konsequenzen im Klaren glaubt - kurzum rundherum informiert ist - mag
das Vorgehen nach deinem Muster riskieren können, so er das will;
subjektive Irrtümer bzgl. obiger Voraussetzungen mögen sich dann zu
ihrer Zeit herausstellen.

2. Wer eher unvorbereitet und gutgläubig bis geradezu blauäugig an die
Sache getrieben wurde, dem empfehle ich guten Gewissens, sich nach
seinen verbliebenen Möglichkeiten zeitlichen Spielraum zu verschaffen
und diesen mittels qualifizierter fachlicher Beratung intesivst zu nutzen.
Wenn diese Beratung zu einer Ausformulierung eines freiwilligen Titels
führt, der dem Schuldner nicht mehr als unvermeidbar schadet - toll!

Was findest du daran falsch?

>>> Wenn also ein Titel gefordert wird, und AFAIK tun die JÄ das regelmäßig,
>>> ist es allemal besser ihn nach eigenem Gusto aufzusetzen als auf ein Urteil
>>> zu warten. Die Fälligkeit des U wird dadurch nicht beeinflusst, das beginnt
>>> mit der Gehaltsnachfrage.
>>
>>Die JÄ der Bundesländer handhaben das durchaus unterschiedlich, es werden
>>z. T. auch vorgefertigte Vorlagen ohne Änderungsmöglichkeit dargeboten,
>>frei nach dem Motto: Friss oder stirb.
>
> Es heißt immer noch "freiwillig", da sollte man stark bleiben.

Das suggeriert, dass man stark war und ist.
Ich erlaube mir da andere Erfahrungswerte, (siehe weiter unten).

> Evtl. kann
> man dem JA ja den "Spatz in der Hand" schmackhaft machen?
> IIRC kann man einen Titel auch von einem Notar erstellen lassen (Kosten?),
> oder man findet ein JA in der Nachbarstadt(?)

Wer Vollzeit arbeitet hat für solche Unternehmungsreisen nicht unbedingt
den notwendigen *zeitlichen* Spielraum.
Wer bereits an der Armutsgrenze angelangt ist, kann sich ebensowenig
einen Notar leisten - in welchem Universum schwebst du?

Und warum kannst oder willst du den - sehr wichtigen - Zeitfaktor nicht
einfach mal zur Kenntnis nehmen?

>>> Welchen Zeitvorteil? Auf einen gerichtlichen Titel zu warten?
>>> Das bringt doch nichts!
>>
>>Karsten braucht erstmal die Zeit, um sich einen RA zu suchen und seine
>>Verhältnisse/Situation zu klären, da geht es erstmal nicht um den Titel
>>selbst.
>>
>>Unvorbereitet Äußerungen abzulassen und Aktionen zu starten halte ich
>>für kontraproduktiv in diesem Zusammenhang.
>
> Latür!
>
> Man sollte sich allerdings früh genug informieren

Pränatal ;-) ?

>, denn wenn die Gerichtsmaschinerie erst mal rollt, rennt man meist nur hinterher :-(

Wobei ich *das* eher für den Normalfall halte.
Kein normaler Mensch kümmert sich ständig und intensiv um Dinge, die
nicht akut anstehen, das nennt sich wohl Teil des Selbstschutzes.

Mich hat man auch gefragt, warum ich in 1999(?) nicht das gemeinsame
Sorgerecht beantragt hätte, als das entsprechende Gesetz geändert wurde.
Damals war noch Friede-Freude-Eierkuchen und als die Kiste
auseinanderging hieß es bei Gericht: Ätsch! Stichtag verpasst.
Und einen obendrauf: Warum ist Ihnen das heute denn so wichtig, wo es
sie doch damals anscheinend nicht interessiert hat? Hä?

Vielleicht sollte man spätestens im Sexualkundeunterricht an den
Grundschulen vorsichtshalber das Unterthema "Unterhaltsrecht" mit
integrieren, aber da wird die Mutterkreuzanwärterin kaum mitspielen.

0 new messages