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Wie gefährlich ist Cannabis?
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Wolfgang Ewert  
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 More options Jan 11, 6:12 pm
Newsgroups: de.soc.drogen
From: Wolfgang Ewert <w.ewert2...@gmx.de>
Date: Thu, 12 Jan 2012 00:12:17 +0100
Local: Wed, Jan 11 2012 6:12 pm
Subject: Wie gefährlich ist Cannabis?
Wann Mittwoch, 25. Januar 2012
14:00 bis 15:30

Wo      Sitzungssa​al E 3.101, Marie-Elis​abeth-Lüde​rs-Haus, Platz der
Republik 1 , Berlin

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/37261739_kw04_pa_ge...

Unter dem Titel “Wie gefährlich ist Cannabis?” werden in einer
öffentlichen Anhörung die Mitglieder des Gesundheitsausschusses unter
Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) am Mittwoch, 25. Januar 2012 ab 14
Uhr bei mehreren Experten über Folgen einer möglichen Legalisierung von
Cannabis informieren. Hintergrund der 90minütigen Sitzung im
Anhörungssaal 3 101 des Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Hau​ses ist ein
Antrag der Fraktion Die Linke (17/7196).

 Linke: Eigenanbau von Cannabis erlauben

Die Linke fordert von der Bundesregierung die Vorlage eines
Gesetzentwurfes, der den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen
zum Eigengebrauch legalisiert. Während der Handel mit Cannabispflanzen
und -produkten weiterhin untersagt bliebe, würde somit der Eigenanbau
von Cannabispflanzen erlaubt.

 Die Legalisierung des Eigenanbaus bildet auch die Grundlage für die von
der Fraktion vorgeschlagenen Cannabis-Clubs. Diese sollen im Gesetz
explizit als Möglichkeit genannt werden, den Eigenanbau der Pflanze an
Außenstehende zu übertragen. Die Fraktion fordert, die Clubs als
eingetragene Vereine zu organisieren, die überwiegend keine
wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Der Zugang zu den Räumlichkeiten
solle dabei ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen
Mitgliedern gestattet sein.

 Zeit: Mittwoch, 25. Januar 2012, 14 bis 15.30 Uhr
 Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Hau​s, Sitzungssaal E 3.101

Interessierte Besucher werden gebeten, sich im Sekretariat des
======================
Ausschusses für Gesundheit mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem
polizeilich gemeldeten Wohnort vorzugsweise per E-Mail
(gesundheitsausschuss@bund​estag.de) anzumelden. Eine Bestätigung der
Anmeldung wird nicht gegeben.       ==========

 Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon:
030/227-32929 oder 32924) anmelden.

 Forderungstext der Partei Die Linken im Detail
 ==============================================

 1. Der Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch wird legalisiert. Dafür
ist der Besitz von bis zu 30 g getrocknete Teile der Cannabispflanze
oder äquivalente Mengen anderer Cannabiserzeugnisse (z. B. Haschisch,
Frischpflanzen) von den Regelungen des BtMG auszunehmen. Der Handel mit
Cannabispflanzen und -produkten bleibt untersagt.

 2. Die Regelungen zu Cannabissamen sind aus den Anlagen des BtMG zu
streichen. Der Handel und Besitz von Cannabissamen und der Eigenanbau
von Cannabis zum Eigengebrauch werden damit legalisiert.

 3. Cannabis-Clubs werden im Gesetz explizit als Möglichkeit genannt,
den Eigenanbau delegieren zu können. Die Clubs können für ihre
Mitglieder den Cannabiseigenanbau übernehmen und gegen Zahlung
kostendeckender Geldbeträge Cannabispflanzen zum Eigengebrauch abgeben.
CannabisClubs sind eingetragene Vereine und verfolgen nicht überwiegend
wirtschaftliche Interessen. Der Zutritt zu deren Räumlichkeiten ist
ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen Mitgliedern
vorbehalten. Für den Anbau in Cannabis-Clubs ist durch den
Vereinsvorstand die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Cannabis-Clubs
unterliegen einem Werbeverbot und müssen von Interessenten
eigeninitiativ kontaktiert werden.

 4. Für Cannabisprodukte gilt ein Werbeverbot.

 5. Das Rauchen von Cannabis unterliegt den Nichtraucherschutzgesetzen​.

 6. Für den Straßenverkehr ist eine wissenschaftlich begründete
zulässige Höchstgrenze von Tetrahydrocannabiol im Blut einzuführen.

Liste der geladenen Sachverständigen
------------------------------------
Dr. Klaus Behrendt, Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin e.V.
Hannelore Biniok, Oberstaatsanwältin, Generalstaatsanwaltschaft
Frankfurt am Main
Prof. Dr. Gerhard Bühringer, Technische Universität Dresden
Dr. Raphael Gaßmann, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V.
N.N.
Dr. Nicole Krumdiek, Universität Bremen
Jost Leune, Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. (fdr)
Jörn Patzak, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Trier
Prof. Dr. Rainer Thomasius, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Georg Wurth, Deutscher Hanf Verband

========================================================================
(etwas selbst verfasster Text)

Eine Anhörung ist eine Anhörung. Da werden von geladenen
Sachverständigen Fakten und Argumente vorgetragen - mehr nicht.

Zum Vergleich: http://www.youtube.com/watch?v=E0Rhk5lSWRw

Cannabis als Medizin - vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen
Bundestages 2008 (6 Teile).
=================================================================

Die Abgeordneten sollen sich daraus ein Bild über den Sachstand machen -
aber sie werden sich die zu ihrem Meinungsbild passenden Argumente
herauspicken und sich bestätigen - auf die (evtl. im Vorfeld
abgegebenen) Expertisen achten und schaun, wie die angewesenden
Abgeordneten das verarbeiten, ggf. selber aus den Expertisen und
Vorträgen ein Bild machen.

Hier zum Thema Drugchecking v. 28.9.2011
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a14/anhoerungen/k_Dru...

Videos von Ausschusssitzungen zu Gesundheit:

http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?instance=m187&action=sear...


 
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