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G! gutjahrs blog: Adressenhandel in Deutschland: Die Privilegierten

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Sammy Sonnenschein

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Mar 11, 2012, 10:50:07 AM3/11/12
to
Deutsche Datenschützer laufen Sturm gegen die neuen
Geschäftsbedingungen von Google. Dabei sitzt die größte Daten-
Mafia im eigenen Land – und wird von Wirtschaft, Politik und
Medien auch noch hofiert.

Moderner Menschenhandel

Wenn Daten das Erdöl des 21. Jahrhunderts sind, dann sind
Netzwerkbetreiber und Adressenhändler die Öl-Multis und -
Kartelle des Informationszeitalters. Mit ihren Bohrungen dringen
die Datenschürfer immer tiefer in unser Privatleben ein, um an
den begehrten Rohstoff zu kommen. Dazu scheint jedes (legale)
Mittel recht. Und was nicht legal ist, wird durch knallhartes
Lobbying legal gemacht.

Die Rede ist ausnahmsweise mal nicht von Google, Facebook und
Co. Dieser Blogpost spielt auch nicht abstrakt auf irgendwelchen
Servern im fernen Amerika. Die Geschichte dieses Blogposts
spielt direkt vor unserer eigenen Haustür in Deutschland, in
gewaltigen Datenbanken, in den Hinterzimmern von Berlin und
Brüssel.

„Targeting“ lautet der Branchenbegriff, der soviel hübscher und
harmloser klingt, als das, wofür er eigentlich steht: für das
Austricksen, Aushorchen und Ausspionieren nichts ahnender
Bundesbürger, um an sog. „leads“ – sprich – potenzielle
Kundendaten zu kommen. Direkt- oder auch Dialog-Marketing, eine
Milliardenindustrie, die sich in einem unheilvollen
Zusammenspiel von Wirtschaft, Medien und Politik immer weiter
auch im Web ausbreitet.


OTTO? …find ich schlimm!

Aber der Reihe nach. Vor einem Jahr lieferte ich mir in meinem
Blog einen offenen Schlagabtausch [1] mit Thomas Voigt,
Kommunikationschef im Vorstand der OTTO Group. Es ging um meinen
Kampf, aus der Werbe-Datenbank von OTTO gelöscht zu werden, in
die ich auf obskure Wege hineingeraten war. Eines Tages erhielt
ich Werbemails, Newsletter, Versandhaus-Kataloge und Briefpost
von OTTO, ohne eigenes Zutun. Einen Nachweis darüber, dass ich
der Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken irgendwann einmal
zugestimmt hatte, konnte OTTO bis zum heutigen Tag, auch auf
mehrfache Anfrage, nicht erbringen.


Verraten und verkauft

Wann immer man etwas bei OTTO Versand Hamburg bestellt, sei es
online, schriftlich oder telefonisch, ist OTTO dazu ermächtigt,
ohne Zustimmung des Kunden (!) diese Daten an Adresshändler
weiterzugeben.


Auf meine Nachfrage teilte mir OTTO gestern schriftlich mit:

„OTTO vermietet Adressen in der Regel für die einmalige Nutzung
in der Neukundengewinnung für schriftliche, per Post zugestellte
Werbesendungen (Direct Mail). Diese Vermietung erfolgt
listenmäßig nach Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.“

Erst auf wiederholte Nachfrage und unter Androhung einer
Veröffentlichung dieses klaren Rechtsverstoßes hat sich OTTO
bereiterklärt, mir zu verraten, an wen u.a. meine (unrechtmäßig
erhobenen) Daten weiterverkauft/vermietet wurden:

“Sehr geehrter Herr Gutjahr, Sie haben vollkommen Recht.
Natürlich haben Sie einen Anspruch nach § 34 Absatz 1a BDSG auf
Nennung, an wen Ihre Adresse weitergegeben wurden. (…) Zu
postalischen Werbezwecken wurden Ihr Vor- und Nachname, Straße
und Hausnummer sowie Postleitzahl und Ort an die Schwab Versand
GmbH, Kinzigheimer Weg 6, 63450 Hanau übermittelt. Die
Übermittelung war datenschutzrechtlich nach dem so genannten
Listenprivileg aus § 28 Absatz 3 BDSG zulässig.”

OTTO darf Dritten sogar mitteilen, WAS man bei OTTO gekauft hat.
Möglich ist das durch das oben angeführte „Listenprivileg“, eine
Ausnahmeregelung, die das von der Bundesregierung gerne im
Zusammenhang mit Facebook und Google zitierte Recht auf
Informationelle Selbstbestimmung [2] de facto aushebelt und ad
absurdum führt.

Dieses Listenprivileg sieht vor, dass Versandhäuser,
Zeitungsverlage oder auch Direktmarketing-Firmen Kundenlisten
erheben dürfen, wobei einer Person neben Name, Anschrift und
Telefonnummer auch jeweils ein Zusatzkriterium zugeordnet werden
darf. Beispiel: Schulbildung, oder Beziehungsstatus,
Einkommensklasse, Raucher/Nichtraucher etc.

Durch die gesetzliche Beschränkung auf jeweils eine einzige
Zusatzinformation soll der Datenschutz des Individuums gewahrt
bleiben. So kann sich auch OTTO wie oben zitiert „listenmäßig“
auf die „Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetz“ berufen, wenn das
Versandhaus die Daten seiner Kunden verkauft oder vermietet,
ohne die Kunden selbst darüber in Kenntnis zu setzen, geschweige
denn um Erlaubnis zu fragen.

Doch was geschieht nun mit diesen „harmlosen“ Einzel-Daten? Hier
kommen Datensammler wie die Schober Information Group ins Spiel.
Die OTTO Gruppe unterhält seit 2003 mit Schober ein gemeinsames
Joint Venture, die Schober Direct Media.

OTTO teilt auf Nachfrage hierzu mit:

„Schober und OTTO (EOS) sind Gesellschafter des gemeinsamen
Unternehmens Schober Direct Media, das als
Auftragsdatenverarbeiter mit Daten der beiden Gesellschafter
Affinitätsmodelle und Prognosemodelle über künftige
Kaufverhalten entwickelt. OTTO liefert dabei aggregierte und
anonymisierte Strukturdaten (keine Produktdaten) aus dem
Versandhandel, während Schober eine Personen-Adressliste,
mikrogeoprahische Daten sowie Marketingtypologien zur Verfügung
stellt.“


Daten-Mining made in Germany

Wie in einem Güter-Bahnhof werden bei Dienstleistern wie Schober
Personendaten (die u.a. durch Umfragen, Gewinnspiele oder eben
das Listenprivileg legal erworben wurden) zu umfangreichen
Kunden-DNA-Ketten zusammengesetzt. Aus unterschiedlichsten
Einzel-Informationen werden auf diesem Weg völlig legal
detaillierte Kundenprofile erstellt. Auch Social Media Quellen
wie z.B. Facebook werden dazu neuerdings ausgewertet. Schober
wirbt ganz unverhohlen damit, über 50 Millionen Privatadressen
mit über 300 Zusatzkriterien sowie mehr als 27 Millionen private
E-Mailadressen zu besitzen.


Damit nicht genug. Auch OTTO unterhält mit seiner Tochter EOS
ein ganzes Firmennetzwerk (1974 als Deutscher Inkasso Dienst DID
gegründet), das sich u.a. auf Dienstleistungen wie „Daten-
Mining“ und „Datenanreicherung“ spezialisiert. Wörtlich heißt es
dazu bei EOS [3] :

„Nachdem wir die Qualität Ihrer Kundeninformationen begutachtet,
bereinigt und/oder aktualisiert haben, erfolgt die
Datenanreicherung durch EOS – etwa mit Altersklasse, Kaufkraft,
sozialer Schicht oder speziellen Konsumneigungen.“

Das Hamburger Versandhaus-Imperium ist nicht allein mit seinen
Schnüffeleien. So wie OTTO betreiben unzählige deutsche
Unternehmen regen Handel mit Kundendaten, darunter die Deutsche
Post, die Deutsche Telekom, die Deutsche Bahn. Zigtausende
Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel, führen die Lobbyisten ins
Feld, sollte das Listenprivileg abgeschafft werden. Abgeordnete
werden dazu regelmäßig mit Argumenten, mit Statistiken und wer
weiß mit was sonst noch versorgt.

Das Antwortschreiben der Deutschen Post auf meine Bitte um
Datenauskunft
Die Bundesregierung ist sich über die Methoden der Datensammler
durchaus bewusst. 2008 hatte man im Bundeskabinett beschlossen,
das Listenprivileg abzuschaffen. Als das Datenschutzgesetz 2010
novelliert wurde, blieb das Listenprivileg dann aber aus
unbekannten Gründen [4] bestehen.


Die verschwiegenste Branche der Welt

Neben käuflicher Liebe und Waffenexporten dürfte das Geschäft
mit Kundendaten zu den verschwiegensten Branchen überhaupt
gehören. Mindestens einmal im Jahr klärt uns der Spiegel über
das Böse im Netz auf. Wann aber haben wir zum letzten mal eine
Spiegel-Titelstory zum Thema Adresshandel Deutscher Firmen
gelesen? Warum bringen deutsche Medien Artikel zu diesem Thema –
wenn überhaupt – unter ferner liefen?

Die Antwort ist so primitiv wie einfach: Weil die deutschen
Medienhäuser selbst Teil dieses Systems sind. Das Kundenregister
des größten Datenhändlers des Landes liest sich wie das Who-is-
Who der deutschen Medienszene: Axel Springer, Frankfurter
Allgemeine, Financial Times, Gruner und Jahr, Gong Verlag,
Handelsblatt, Manager Magazin, Readers Digest, Ringier Verlag,
Süddeutsche Zeitung, sky, Der Spiegel, Weltbild. Als (freier)
Mitarbeiter des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks möchte ich
hierbei ausdrücklich betonen: Auch die GEZ arbeitet mit
gehandelten Adressdateien.

Datenhandel in Deutschland - alle hängen mit drin (Auszug aus
der Kundenliste von Schober)
Anstatt vor der eigenen Haustür zu kehren, führen Bundesminister
wie Ilse Aigner oder Hans-Peter Friedrich lieber virtuelle
Showkämpfe [5] mit Google und Facebook, verlieren sich wie
jüngst bei Spiegel Online in blumigen Essays zum Thema „Recht
auf Vergessen“ [6] , verweisen auf die Versäumnisse in Brüssel
und in den USA. Welcher Politiker, der wiedergewählt werden
will, legt sich schon freiwillig mit der gesammelten Macht der
deutschen Medienhäuser an?

“Made in Germany kann weltweit als Markenzeichen auch für
höchsten Datenschutz im Internet stehen.”

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner [7]



Illegale Geschäftspraktiken

Nach §34 des Bundesdatenschutzgesetzes [8] sind Firmen einmal im
Jahr dazu verpflichtet, auf Nachfrage Art, Umfang sowie Herkunft
persönlicher Daten zu nennen. Außerdem müssen sie offenlegen, an
wen sie die Daten in den letzten 12 Monaten weitergeleitet
haben. Die Realität sieht anders aus: Die Firmen tun es einfach
nicht. Und sie müssen es scheinbar auch nicht. Denn keiner
kontrolliert es. Verstöße werden so gut wie nie geahndet.

„Sie können der Weitergabe Ihrer Daten jederzeit widersprechen“,
heißt es immer wieder auf Nachfrage. Das Problem: Die Daten-
Mafia operiert größtenteils im Verborgenen. Woher soll man als
Betroffener wissen, welche Firma welche Informationen aktuell
über einen „listet“?

Das Recht auf Vergessen gilt nicht für PayBack - Die Daten über
mein Kaufverhalten gehen zurück bis ins Jahr 2001 (Auszug aus
dem von mir angeforderten Datensatz)
„Ich habe immer und immer wieder verlangt, mir mitzuteilen,
woher die meine Adresse haben und an wen sie diese weitergegeben
haben“, berichtet die Nürnbergerin Tatjana Halm, die auf einmal
ins Werbe-Visier von Kabel Deutschland geriet. Sie habe Briefe
über Briefe geschrieben – keine Auskunft. „Ein glatter Verstoß
gegen geltendes Recht“, sagt Frau Halm. Sie muss es wissen,
Tatjana Halm ist Rechtsanwältin und Referentin bei der
Verbraucherzentrale Bayern.

Das Gesetz über die Auskunftspflicht ist aber noch aus einem
ganz anderen Grund eine Farce: Kein Mensch hat Zeit und Lust
dazu, auf Verdacht Briefe zu schreiben und bei Dutzenden Firmen
anzufragen, welche Daten das Unternehmen evtl. über einen
vorhalten könnte.



Selbstauskunft per Knopfdruck

Hier kommt Julian Kornberger ins Spiel. Der Internet-Unternehmer
aus Bremen hat eine Software geschrieben, die automatisiert
Anträge zur Selbstauskunft an Dutzende von Firmen verschickt.
Für die Nutzer ist der Service von selbstauskunft.net [9]
kostenlos, Kornberger versichert, die Seite aus rein
idealistischen Gründen zu betreiben. Die Kosten, die für ihn
dabei anfallen, würden über andere Seiten querfinanziert.
Nutzerdaten werden allein zum Zweck der Anfrageübermittlung
erhoben und nicht an Dritte weitergegeben.


Julian Kornberger nimmt das Thema Datenschutz offenbar sehr
ernst. Die wichtigsten Fragen dazu beantwortet er hier [10] .
Ich selbst habe über Kornbergers Seite meine gespeicherten Daten
bei diversen Firmen angefragt. Seitdem flattern fast täglich
Briefe mit mal mehr mal weniger aussagekräftigen (Standard-)
Antworten in meinen Briefkasten. Alternativ könnt Ihr die Firmen
auch einzeln anschreiben. Einen Musterbrief hat der VZBV hier
zum Download [11] bereit gestellt.


Verlinkte Seiten:
•[1] http://gutjahr.biz/2011/07/otto-datenschutz/
•[2]
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung
•[3] http://www.eos-solutions.com/de/dienstleistungen/marketing-
informationen/datenanreicherung/
•[4] http://www.netzeitung.de/internet/sicherheit/1229798.html
•[5] http://www.netzwelt.de/news/88398-facebook-nutzung-ilse-
aigner-fordert-ministerien-verzicht.html
•[6]
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,817830,00.html
•[7] http://www.bmelv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2011/262-
AI-Nationaler-IT-Gipfel.html
•[8] http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__34.html
•[9] http://selbstauskunft.net
•[10] http://blog.selbstauskunft.net/faq/
•[11]
http:/
/www.v
zbv.de
/cps/r
de/xbcr/vzbv/musterschreiben_datenschutzauskunft_widerruf.pdf


Autor: Richard Gutjahr Datum 1. März 2012
Lizenz: Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen
Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-SA 3.0)
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/

Quelle: http://gutjahr.biz/2012/03/adressenhandel/



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